Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 2 Haftungsgrundlagen / (6) Fahrer – Halter

Rz. 110 Der Fahrer eines nicht kaskoversicherten Fahrzeuges eines anderen kann sich üblicherweise gegen hierbei verursachte Schäden am selbst geführten Kraftfahrzeug nicht versichern. Eine Deckung durch die allgemeine Haftpflichtversicherung kommt wegen der so genannten Kleinen Benzinklausel nicht in Betracht. Rz. 111 Für den Fahrer, der möglicherweise sogar im überwiegenden ...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / d) Kritische Stellungnahme

Rz. 243 Derartige psychische Reaktionen müssen, damit sie haftungsrechtlich relevant sind, jedenfalls nach der Lebenserfahrung geeignet und nachvollziehbar sein. Das Unfallereignis muss daher zumindest von einer intensiven, objektiv verständlichen Schwere geprägt sein. Deshalb muss der Tatrichter stets eine wertende Betrachtung vornehmen und die Besonderheiten des Falles umf...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / 2. Zur Anspruchshöhe

Rz. 390 Das Gleiche gilt für die Schadenshöhe, wenn z.B. die Haftungsquote unproblematisch ist, das total- oder teilbeschädigte Fahrzeug des Mandanten aber verschrottet oder repariert werden soll und demzufolge eine Ermittlung der Schadenshöhe anschließend nicht mehr möglich ist. Rz. 391 Dem Mandanten fehlen aber oft die Mittel für die Beauftragung eines freien Sachverständig...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 6. Überholende Kausalität

Rz. 264 Von überholender Kausalität spricht man, wenn die Auswirkungen des Unfallgeschehens von einem neuen eigenständigen Kausalverlauf überlagert werden (vgl. auch Rdn 323 ff.). Rz. 265 So können z.B. nur besonders gravierende Fehler eines Arztes bei der Behandlung eines Unfallopfers (grober Behandlungsfehler) eine überholende Kausalität auslösen. Rz. 266 In einem anderen Fa...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 2. Rechtsfolge

Rz. 3 Rechtsfolge ist dann die Verpflichtung zum Schadensersatz, wobei sich der Umfang grundsätzlich aus §§ 249 ff. BGB ergibt. Diese immer wieder von Versicherern, Gerichten und Rechtsanwälten übersehene Vorschrift lädt dem Schädiger grundsätzlich zunächst die Verpflichtung auf, den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht e...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / bb) Unmittelbarkeit

Rz. 201 Wird eine psychische Gesundheitsbeeinträchtigung auf das Miterleben eines schweren Unfalls zurückgeführt, so kommt eine Haftung des Schädigers regelmäßig nicht in Betracht, wenn der Geschädigte nicht selbst unmittelbar an dem Unfall beteiligt war (BGH zfs 2007, 626 ff.). Rz. 202 Durch ein Unfallgeschehen ausgelöste, traumatisch bedingte psychische Störungen von Krankh...mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / 1. Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

Rz. 79 Wegen der Vorschrift des § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG ist es möglich, auch den Versicherer gemeinsam mit dem Halter und Fahrer – oder aber auch allein wegen seiner gesamtschuldnerischen Haftung – im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung direkt zu verklagen (§ 32 ZPO, § 20 StVG, § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG – BGH VersR 1983, 586). Beachte Einem Beklagten kann eine Klages...mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / aa) "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht"

Rz. 134 Einerseits soll eine Zahlung i.d.R. selbst dann zum Neubeginn der Verjährung führen, wenn sie "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" erfolgt (BGH VersR 1972, 398, 399). Auch nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB liegt in einer Abschlagszahlung grundsätzlich der Wille zur Anerkennung des Gesamtanspruchs, es sei denn, es lag offensichtlich eine Kulanzregelung vor oder die Absch...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / E. Grob fahrlässiges und vorsätzliches Herbeiführen des Versicherungsfalles

Rz. 114 Gemäß § 81 Abs. 1 VVG ist der Versicherer in der Schadensversicherung von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat, bei grober Fahrlässigkeit besteht gem. § 81 Abs. 2 VVG ein Leistungskürzungsrecht. In der Haftpflichtversicherung greift gem. § 103 VVG als lex specialis hingegen ein Ausschlus...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / (3) Rechtsdienstleistung als nicht erlaubte Nebenleistung, § 5 Abs. 1 RDG

Rz. 57 Viele Beratungen zu rechtlichen Fragen rund um den Verkehrsunfall durch Werkstätten, Sachverständige und Mietwagenunternehmen sind auch weiterhin verboten. Eine rechtliche Beratung bei streitigen Schadenfällen ist niemals eine zulässige Nebenleistung und darf daher durch Werkstätten, Sachverständige und Mietwagenunternehmer nicht erfolgen. Konkrete rechtliche Hinweise...mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Die Schadensersatzansprüche des Geschädigten werden üblicherweise untergliedert in Auch in der praktischen Bearbeitung eines Schadenfalles sollte diese Unterscheidung beibehalten bleiben. Rz. 2 Der Geschädigte kann gem. § 249 Abs. 1 BGB Wiederherstellung des Zustandes verlangen, d...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / cc) Immaterielle Schäden

Rz. 18 Nach § 253 Abs. 1 BGB kann eine Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden. Rz. 19 Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangt werden (...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / I. Beförderungsvertrag

Rz. 295 Bis zum 31.7.2002 bestand eine Gefährdungshaftung des Kfz-Halters nur gegenüber Insassen, die entgeltlich geschäftsmäßig befördert wurden. Bei unentgeltlicher Beförderung anderer Insassen kam die Gefährdungshaftung des Halters den Insassen gegenüber nicht zum Zug. Ihnen gegenüber wurde demgemäß nur bei Verschulden nach § 276 BGB gehaftet. Rz. 296 Seit der Neufassung d...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 4. Verschulden

Rz. 46 Grundsätzlich haftet der Schädiger nach § 276 BGB für Vorsatz und jede Form der Fahrlässigkeit. Bei Vorsatztaten des unmittelbaren Schädigers besteht jedoch nach § 103 VVG für den Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer ein subjektiver Risikoausschluss. Der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer haftet somit nur für jede Form der Fahrlässigkeit seines Versicherungsnehmers (Schäd...mehr

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AGS 01/2020, Staudinger, BGB – Kommentar zu den §§ 255-304 (Leistungsstörungsrecht 1)

Herausgegeben von Manfred Löwisch. Bearbeitet von Georg Caspers, Cornelia Feldmann, Sebastian Kolbe, Roland Schwarze. Verlag Sellier – de Gruyter, Berlin. XIV, 1198 S., 449,00 EUR Das Werk umfasst die Normen §§ 255–304 BGB und befasst sich somit mit dem Leistungsstörungsrecht. Das Leistungsstörungsrecht behandelt die Unmöglichkeit der Leistung, den Schuldner- und Gläubigerver...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / II. Vorsatz in der Haftpflichtversicherung

Rz. 135 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls unschädlich. Rz. 136 Der subjektive Risikoausschluss in der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht gem. § 103 VVG nur bei vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls. Der Vorsatz muss sich auch auf die Schadensfolge erstrecken (BGH VersR 1998, 1011). Im Falle des Vorsa...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / b) Bei Leistungsverbesserungen

Rz. 609 Wenn der Geschädigte jedoch die Kaskoversicherung auch wegen des höheren Leistungsumfanges in Anspruch nimmt, hatte er nach einem Teil der Rechtsprechung keinen Anspruch auf Ersatz des Rückstufungsschadens (OLG Saarbrücken zfs 1986, 70; LG Bremen zfs 1993, 267). Rz. 610 Einen höheren Leistungsumfang gab es zum einen bei der sog. Neupreisentschädigung, die inzwischen i...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / f) Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 170 Der Anspruch auf Schadensersatz bei Tötung des Partners der nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach § 844 Abs. 2 BGB auf Geldrente setzt voraus, dass der Getötete eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Anspruchsteller hatte oder in Zukunft haben würde. Zwischen den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bestehen aber keine gesetzlichen Unterh...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / cc) Haftungsverteilung

Rz. 208 Die Haftungsverteilung zutreffend vorzunehmen, ist ein schwieriges Kapitel anwaltlichen Abschätzungsvermögens. Dazu gehört eine gewisse Erfahrung, und wer diese (noch) nicht besitzt, kann sich der hierzu vorliegenden Literatur bedienen. Rz. 209 Einerseits ist es ungeschickt und mindert das Ansehen als Fachmann bei Versicherer und Gericht, mit 100-%-Quoten "drauflos" z...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / bb) Überholvorgänge

Rz. 60 Eine weitere gesteigerte Sorgfaltspflicht hat der Gesetzgeber in § 5 Abs. 2 StVO für den Kraftfahrer normiert. Danach darf nur überholen, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Rz. 61 Keine äußerste Sorgfalt zeigt:mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / ff) Ein- und Aussteigen

Rz. 69 Nach § 14 Abs. 1 StVO wird schließlich ein Gefährdungsausschluss anderer Verkehrsteilnehmer auch von demjenigen verlangt, der in sein Fahrzeug ein- oder aussteigt. Der Ein- und Aussteiger muss das Vorrecht des fließenden Verkehrs beachten. Während der Führer des Kraftfahrzeugs durch § 10 Abs. 2c AKB bzw. A.1.2 c AKB 2008 unter der bestehenden KH-Versicherung geschützt ...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / 3. Radfahrerunfälle

Rz. 50 Ein Verkehrsunfall zwischen einem Kraftfahrzeug und einem Radfahrer führt meist zu einer überwiegenden Haftung des Kraftfahrers, da dieser zusätzlich mit der Betriebsgefahr belastet ist. Rz. 51 Eine Mithaftung des Radfahrers kommt demgegenüber nur bei dessen festgestelltem Verschulden in Betracht. Beachte Bei Fußgängern oder Radfahrern gibt es bekanntlich keine Betriebs...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / dd) Einbiegen in Grundstück, Wenden und Rückwärtsfahren

Rz. 66 Auch beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muss sich der Fahrzeugführer gem. § 9 Abs. 5 StVO so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Rz. 67 Gefordert wird auch hier die höchstmögliche Sorgfalt. Sie gilt grundsätzlich gegenüber allen anderen Ver...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / b) Kinderhaftung

Rz. 44 Auch ein nicht deliktsfähiges Kind kann nicht schuldhaft handeln, weshalb ein Schmerzensgeldanspruch stets dann entfällt, wenn der Anspruch nicht wegen Aufsichtspflichtverletzung gegen die Eltern gerichtet werden kann. Eine Ausnahme wäre allenfalls die Billigkeitshaftung gem. § 829 BGB. Rz. 45 Allerdings ist das Alter der Deliktsfähigkeit im Kraftfahrzeugverkehr neu ge...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / VII. Schuldanerkenntnis

Rz. 320 Bei einer an der Unfallstelle abgegebenen Erklärung eines Unfallbeteiligten, allein schuld zu sein, handelt es sich im Zweifel lediglich um ein Anerkenntnis mit alleiniger Beweisfunktion, regelmäßig jedoch nicht um ein deklaratorisches oder gar konstitutives Schuldanerkenntnis (BGH VersR 1984, 383; BGH zfs 1982, 51 = VersR 1981, 1158 = DAR 1981, 382). Rz. 321 Ungeacht...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / (3) Ehegatten

Rz. 100 Auch unter Ehegatten kann im Straßenverkehr ausnahmsweise eine Haftungsbegrenzung auf grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Rz. 101 Beschädigt die Ehefrau beispielsweise leicht fahrlässig das Kfz ihres Ehemanns, kann dieser wegen §§ 1359, 1353 Abs. 2 S. 2 BGB den Fahrzeugschaden von seiner Ehefrau nicht ersetzt verlangen, wenn sich die ansonsten haftende Ehefrau im Rahmen i...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 1. Höhere Gewalt

Rz. 330 Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht worden ist (§ 1 Abs. 2 HPflG). Zum Begriff der höheren Gewalt siehe die Ausführungen zur Halterhaftung nach § 7 Abs. 2 StVG (vgl. oben Rdn 244 ff.). Rz. 331 Der Betreiber der Bahn kann sich allerdings nur dann auf höhere Gewalt berufen, wenn die Folgen dieses Ereignisses mit wirtschaf...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 1. Allgemeines

Rz. 218 Im Gegensatz zur Verschuldenshaftung nach dem BGB enthält das Straßenverkehrsgesetz in § 7 StVG eine reine Gefährdungshaftung. Danach haftet der Halter für den beim Betrieb des Kfz entstandenen Personen- und Sachschaden (§ 7 Abs. 1 StVG). Unter den Begriff des Kfz fallen auch die neuen Elektrokleinstfahrzeuge (z.B. E-Scooter) i.S.d. § 1 Elektrokleinstfahrzeuge-Verord...mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / b) Anscheinsbeweis und Alkohol

Rz. 67 Immer wieder fehlerhaft gingen die Instanzgerichte davon aus, dass ein Anscheinsbeweis gegen denjenigen spricht, der bei trunkenheitsbedingter absoluter Fahruntüchtigkeit in einen Verkehrsunfall verwickelt wird (OLG Celle VersR 1988, 608 und OLG Hamm NZV 1990, 393). Rz. 68 Dem hat der BGH einen Riegel vorgeschoben. Er hat ausdrücklich festgestellt, dass auch die alkoho...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / aa) Unmittelbare Schäden und Folgeschäden

Rz. 9 Reparaturkosten für den unfallbeschädigten Pkw (BGH NJW 1976, 1396), die Bergungskosten, die Wertminderung sowie der Wertersatz bei Totalschaden sind z.B. unmittelbare Schäden. Rz. 10 Sachfolgeschäden sind der Nutzungsausfall, die Mietwagenkosten und die dem Geschädigten entstehenden Rechtsverfolgungskosten, aber auch z.B. der Schaden, der anlässlich der unfallbedingten...mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / IV. Klage gegen den Halter

Rz. 103 Häufig werden Klagen in Verkehrsunfallangelegenheiten gegen Fahrer, Halter und Kfz-Haftpflichtversicherer als Gesamtschuldner erhoben. Rz. 104 Dies geschieht häufig ohne vorherige Überlegung, ob eine Klage gegen den Halter im Einzelfall auch sinnvoll ist. Rz. 105 Beispiel Ein Lkw-Fahrer fährt mit dem Lastzug seines Arbeitgebers und muss wegen eines Defektes anhalten. E...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / (1) Höchstbeträge nach der KfzPflVV

Rz. 100 Im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung darf die Leistungsfreiheit aufgrund einer Obliegenheitsverletzung vor dem Versicherungsfall oder einer Gefahrerhöhung gemäß § 5 Abs. 3 KfzPflVV gegenüber dem Versicherungsnehmer und jeder mitversicherten Person in den AKB auf den Betrag von höchstens je 5.000 EUR beschränkt werden, es sei denn, der unberechtigte Fahrer hat d...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / (7) Leasingfahrzeuge

Rz. 114 Das Fehlen einer Fahrer-Haftpflichtversicherung wirkt sich vor allem bei Leasingfahrzeugen aus. Im Rahmen des Leasingvertrages bleibt der Leasinggeber Eigentümer des Fahrzeugs. Rz. 115 Verursacht nunmehr ein Arbeitnehmer des Leasingnehmers leicht fahrlässig einen Unfall, bei dem das Leasingfahrzeug beschädigt oder zerstört wird, haftet er für den Schaden an dem von ih...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / IV. Haftungsabwägung

Rz. 339 Bei der Haftungsabwägung ist wegen der Schienengebundenheit und der erheblich längeren Bremswege von Schienenfahrzeugen die Betriebsgefahr des Schienenfahrzeugs erheblich höher anzusetzen als die Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs (BGH VersR 1959, 462; OLG Hamburg VersR 1983, 740; OLG Hamm VersR 1983, 465). Rz. 340 Auch das HPflG kennt nämlich eine dem § 17 StVG ents...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 9. Schwarzfahrt

Rz. 271 Benutzt jemand das Fahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters, so ist er an Stelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet (§ 7 Abs. 3 S. 1 StVG). Ausnahmsweise soll gem. § 242 BGB wegen unzulässiger Rechtsausübung beim Fahrzeugdiebstahl der Direktanspruch eines Mittäters gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer ausgeschlossen sein, wenn er als Beifahre...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 2. Beispiele einer Gefahrerhöhung

Rz. 53 Im Bereich der Kraftfahrtversicherung beziehen sich die Gefahrerhöhungen meist auf die (Weiter-)Benutzung eines Kfz in länger andauerndem verkehrsunsicheren Zustand (BGH VersR 1990, 80), z.B. aufgrundmehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 7. Haftungsumfang

Rz. 265 Auch bei voller Gefährdungshaftung nach § 7 Abs. 1 StVG haftet der Halter nicht unbegrenzt, sondern lediglich innerhalb der Höchstgrenzen des § 12 StVG. Rz. 266 Danach ist die Ersatzpflicht begrenzt:mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / bb) Entgangener Gewinn

Rz. 14 Nur klarstellende Funktion hat § 252 BGB, wonach der zu ersetzende Schaden auch den entgangenen Gewinn umfasst. Dieser bemisst sich danach, welcher Gewinn nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte. Rz. 15 Merke § 252 BGB ist somit di...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / ff) Schutzzweck der Norm

Rz. 35 Als Haftungskorrektiv wird in der Rechtsprechung die so genannte Lehre vom Rechtswidrigkeitszusammenhang bzw. die Lehre vom Schutzzweck der Norm verwendet. Beide besagen im Ergebnis dasselbe. Rz. 36 Danach können nur die adäquat kausal verursachten Schäden ersetzt werden, in denen sich genau die Gefahr verwirklicht hat, vor der die jeweilige Verhaltensnorm schützen sol...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 3. Begrenzung der Ersatzpflicht

Rz. 44 Der Geschädigte hat grundsätzlich die Wahl, ob er Naturalersatz (§ 249 Abs. 1 BGB) oder unter den Voraussetzungen des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB den zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag verlangt. Dieses Wahlrecht des Geschädigten wird begrenzt durch die so genannte Ersetzungsbefugnis des Schädigers im § 251 Abs. 2 S. 1 BGB. Hiernach ist es das Recht des Schädige...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / b) Beim Betrieb des Kfz Tätige

Rz. 269 Er haftet nach § 8 Nr. 2 StVG auch dann nicht, wenn der Verletzte beim Betrieb des Kraftfahrzeugs tätig war. Beim Betrieb tätig wird z.B. jemand, der im Winter auf schneeglatter Fahrbahn ein stehengebliebenes Fahrzeug anschiebt (OLG Düsseldorf NZV 2015, 383). Beachte Wenn der Verletzte beim Betrieb des Kraftfahrzeugs tätig war, wird darüber hinaus häufig ein Haftungsa...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / a) Allgemeine Verhaltenspflichten

Rz. 48 Die Verhaltenspflichten der Verkehrsteilnehmer sind vor allem nach den Vorschriften der StVO zu beurteilen. Rz. 49 Für einen Unfallbeteiligten kann ein Verschulden entfallen, wenn zu seinen Gunsten der so genannte Vertrauensgrundsatz eingreift (BGH NZV 1998, 396). So darf ein Wartepflichtiger im Allgemeinen darauf vertrauen, dass ein rechts blinkender Vorfahrtsberechti...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / IV. Werkvertrag

Rz. 300 Schlecht erfüllte Werkverträge, die zu Körper- und Gesundheitsschäden führen, können neben den Ansprüchen aus §§ 634 ff. BGB auch Schmerzensgeldansprüche auslösen (§ 253 BGB), wobei allerdings darauf zu achten ist, dass eine Verletzung eines geschützten absoluten Rechts die Folge der werkvertraglichen Schlechterfüllung sein muss. Der Werkvertragsunternehmer kann sich...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / b) Nachweis durch Sachverständigengutachten

Rz. 286 Das Vorliegen eines HWS-Schleudertraumas zu bestreiten, macht nur dann Sinn, wenn die Verletzungswahrscheinlichkeit aufgrund biomechanischer Überlegungen von vornherein nur sehr gering erscheint. Dann müsste ein unfallanalytisches, besser sogar interdisziplinäres, also auch medizinisches Gutachten beigezogen werden, was jedoch meist finanziell sehr aufwendig ist. Auß...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / gg) Zusammenfassung zu den erhöhten Sorgfaltsanforderungen

Rz. 70 Beachte Erhöhte Sorgfaltsanforderungen gelten stets: Rz....mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / c) Regress der Berufsgenossenschaft

Rz. 101 Nach § 640 RVO hatten jedoch diejenigen Personen, deren Ersatzpflicht durch §§ 636, 637 RVO beschränkt war, in den Fällen, in denen sie den Arbeitsunfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hatten, den Trägern der Sozialversicherung, insbesondere dem Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft), die ihnen infolge des Arbeitsunfalls entstandenen Aufwend...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / (1) Gefälligkeitsfahrt

Rz. 95 Im Rahmen einer Gefälligkeitsfahrt kann es unter Umständen interessengerecht sein, von einer stillschweigenden Erklärung des Mitfahrers auszugehen, wonach der Fahrer für die Folgen eines von ihm durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Unfallschadens nur im Rahmen seines Versicherungsschutzes in Anspruch genommen werden soll (OLG Frankfurt VersR 1987, 912). Das mach...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / I. Allgemeines

Rz. 24 Schmerzensgeld ist der Anspruch eines Verletzten auf eine "billige Entschädigung in Geld" (§ 253 BGB). Rz. 25 Seit dem 1.8.2002 wird Schmerzensgeld nicht mehr nur auf der Grundlage deliktischer Haftung gewährt, sondern auch dann, wenn auf anderer rechtlicher Grundlage – insbesondere der Gefährdungshaftung des § 7 StVG oder bei vertraglichen Ansprüchen – wegen einer Ver...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / 6. Beweislast

Rz. 119 Der Geschädigte hat zunächst den objektiven Tatbestand, die haftungsbegründende Kausalität und das Verschulden des Schädigers im Rahmen des so genannten Strengbeweises nach § 286 ZPO zu beweisen (Palandt-Sprau, § 823 BGB Rn 184 f.). Insoweit kommen dem Geschädigten keine Beweiserleichterungen im Rahmen des § 287 ZPO zugute (BGH VersR 2004, 118). Rz. 120 Dagegen kommen...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / aa) Primärverletzung

Rz. 199 Grundsätzlich ist stets Voraussetzung, dass eine mehr als nur geringfügige Primärverletzung feststeht und die geltend gemachte Beeinträchtigung einen eigenen Krankheitswert besitzt, es sei denn, die Verletzung trifft gerade speziell die Schadensanlage des Verletzten (OLG Hamm DAR 2001, 360). Maßstab für die Beurteilung der Geringfügigkeit sind die Grundsätze, welche ...mehr