Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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Mängel (Miete) / 5.2 Verschuldeter Mangel

Der Anspruch auf Schadensersatz besteht auch dann, wenn ein Mangel aufgrund eines Umstands eingetreten ist, den der Vermieter zu vertreten hat. Es genügt einfache Fahrlässigkeit. Ein in diesem Sinne verschuldeter Mangel liegt insbesondere dann vor, wenn der Vermieter die ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt. Der Eigentümer eines Hauses muss im Rahmen der Ver...mehr

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Mängel (Miete) / 5.1 Ursprünglicher Mangel

Der Mieter kann Schadensersatz verlangen, wenn der Mangel bereits bei Vertragsschluss vorhanden war. Wird eine noch nicht fertiggestellte Wohnung gemietet, kommt es darauf an, ob der Mangel im Zeitpunkt der Fertigstellung oder der Übergabe vorhanden gewesen ist.[1] Beruht der Mangel auf einem Alters- oder Verschleißprozess, so entsteht der Mangel erst mit der verschleißbeding...mehr

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zfs 05/2019, Haftung des Versicherers für Maßnahmen seines Regulierungsbeauftragten

BGB § 280 Abs. 1; AStB § 11 Leitsatz Beauftragt ein Sachversicherer einen Sachverständigen, die Regulierung zu begleiten und einen vom VN vorgelegten Handwerker-Kostenvoranschlag zu prüfen, so verfolgt der VR damit eigene Interessen; der Sachverständige wird grds. nicht (auch) zum Schutz des VN tätig. Das gilt auch, wenn der Sachverständige als "Regulierungsbeauftragter" auftr...mehr

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ZErb 05/2019, Haftung des Testamentsvollstreckers bei Nichtbeachtung einer Anrechnungsverpflichtung

Leitsatz Zahlt die Testamentsvollstreckerin unter Nichtbeachtung einer Anrechnungsverpflichtung an einen Miterben zu viel aus, so ist dem anderen auch dann ein Schaden entstanden, wenn der Miterbe zur Rückzahlung der überzahlten Beträge bereit ist, diese aber noch nicht vorgenommen hat, weil er die Höhe des Rückzahlungsanspruchs bestreitet. OLG München, Urteil vom 13. März 20...mehr

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zfs 05/2019, Der Personensc... / I. Grundprinzipien deliktischer Haftung

Ausgangspunkt ist ein im Jahr 2000 vom VI. Zivilsenat entschiedener Fall,[3] der zugleich mit den Grundprinzipien auch die Grenzen des deliktischen Schadensersatzes aufzeigt.[4] Hier war der Sohn des Klägers, mit dem dieser gemeinsam eine Landwirtschaft betrieb, beim Bau einer Scheune durch das Umstürzen einer Fertigwand getötet worden. Der Kläger war hierdurch gezwungen, de...mehr

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zfs 05/2019, Haftung des Ve... / Sachverhalt

Der KI. macht aus abgetretenem Recht Schadensersatzansprüche gegen den Gebäudeversicherer seines Voreigentümers und dessen Regulierungsbeauftragten geltend. Nach einem unwetterbedingten Sturmschaden hatte der VR seinen Regulierungsbeauftragten aufgefordert, den von dem Voreigentümer eingeholten Reparaturkostenvoranschlag zu prüfen. Der beanstandete die dort angesetzten Koste...mehr

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zfs 05/2019, Haftung des Ve... / Leitsatz

Beauftragt ein Sachversicherer einen Sachverständigen, die Regulierung zu begleiten und einen vom VN vorgelegten Handwerker-Kostenvoranschlag zu prüfen, so verfolgt der VR damit eigene Interessen; der Sachverständige wird grds. nicht (auch) zum Schutz des VN tätig. Das gilt auch, wenn der Sachverständige als "Regulierungsbeauftragter" auftritt. Der VN hat daher grds. – und so...mehr

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ZErb 05/2019, Haftung des T... / Leitsatz

Zahlt die Testamentsvollstreckerin unter Nichtbeachtung einer Anrechnungsverpflichtung an einen Miterben zu viel aus, so ist dem anderen auch dann ein Schaden entstanden, wenn der Miterbe zur Rückzahlung der überzahlten Beträge bereit ist, diese aber noch nicht vorgenommen hat, weil er die Höhe des Rückzahlungsanspruchs bestreitet. OLG München, Urteil vom 13. März 2019 – 20 ...mehr

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zfs 05/2019, Haftung des Ve... / 2 Aus den Gründen:

"… Zu Recht hat das LG die Klage sowohl hinsichtlich der Bekl. zu 2) als auch hinsichtlich des Bekl. zu 3) abgewiesen." Die Berufungsangriffe der Kl. (…) greifen nicht durch. Den Kl. steht schon tatbestandlich ein Anspruch auf Zahlung von 75.000 EUR nebst Zinsen weder gegen die Bekl. zu 2) noch gegen den Bekl. zu 3) zu. Sie sind durch die mit dem Voreigentümer der Immobilie ve...mehr

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ZErb 05/2019, Haftung des T... / Sachverhalt

Die Parteien streiten um einen Schadensersatzanspruch wegen einer behaupteten Pflichtverletzung im Rahmen einer Testamentsvollstreckung. Die Klägerin ist zusammen mit ihren vier Schwestern Miterbin ihrer am 23. Mai 2016 verstorbenen Mutter Margarete R. (nachfolgend: Erblasserin) geworden. Die Erblasserin hat über ihren Nachlass mit Testamenten vom 23. März 2007 (K 2), 27. Mär...mehr

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ZErb 05/2019, Haftung des T... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung hat nur im Hinblick auf die erst im Berufungsverfahren erhobene Einrede hinsichtlich des Zug-um-Zug-Vorbehalts Erfolg. Im Übrigen war die Berufung zurückzuweisen. 1. Das Landgericht hat zutreffend ausgeführt, dass die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs der Klägerin gegen die Beklagte gemäß § 2219 BGB vorliegen. a) Unzweifelhaft hat die Beklagt...mehr

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zfs 05/2019, Psychische Feh... / 3 Anmerkung:

1) Unfallereignisse können neben körperlichen Beeinträchtigungen auch seelische Reaktionen des Betroffenen hervorrufen, wobei dies auch davon abhängig sein kann, ob das Unfallopfer seelisch labil ist oder nicht (vgl. BGH NJW 1956, 1108; BGH NJW 2000, 862). Dass das Unfallereignis äquivalent kausal ist für etwaige seelische Beeinträchtigungen, ist nicht zu bezweifeln, aber fü...mehr

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zfs 05/2019, Der Personensc... / I. Materielle Schäden

Die Reform des Schadensersatzrechts im Jahr 2002[24] hat nicht nur beim immateriellen, sondern auch beim materiellen Schaden Änderungen gebracht. Ich will sie hier nur erwähnen, soweit sie für den Personenschaden von Bedeutung sind. Eine wichtige Verstärkung des Schutzes von im Vergleich zu Kraftfahrzeugen schwachen Verkehrsteilnehmern wie etwa Kinder, Fußgänger oder Radfahr...mehr

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ZErb 05/2019, Nachlassrecht – Handbuch der Rechtspraxis –

Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Pflichtteilsrecht, Rechtspflege, Insolvenz, Verfahren, Erbschaftsteuer, IPR Karl Firsching/Lothar Graf Bearbeitet von Holger Krätzschel, Melanie Falkner und Christoph Döbereiner. C.H.BECK, 11. Auflage 2019 XXXVIII, 895 S. Mit Freischaltcode zum Download der Formulare, 119 EUR ISBN 978-3-406-70969-2 Nach der 9. Auflage von 2008 und der 10. Auflage...mehr

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ZErb 05/2019, Strafbarkeit ... / Aus den Gründen

II. 1. Der Schuldspruch betreffend den Angeklagten Br. hält der sachlichrechtlichen Nachprüfung nicht stand, soweit das Landgericht eine Tat angenommen und dabei darauf abgestellt hat, der Angeklagte habe die Erblasserin dazu veranlasst, ihn selbst gegen eine Vergütung als Testamentsvollstrecker einzusetzen sowie zugunsten des Angeklagten B. ein erhebliches Vermächtnis anzuo...mehr

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FF 05/2019, Rechtsprechung ... / Allgemeines

BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 3.4.2019 – 1 BvR 2556/17 Die Rechtsprechung des BGH (Beschl. v. 30.3.2017 – I ZR 19/16) zur Haftung wegen der Teilnahme an Internet-Tauschbörsen (Filesharing bei einem Familieninternetanschluss) ist mit dem GG vereinbar. Wenn über einen Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde und die Anschlussinhaber angebe...mehr

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zfs 05/2019, Der Personensc... / II. Immaterieller Schaden

Durch sie wurde nämlich das Schmerzensgeld nicht nur in den allgemeinen Teil des Schuldrechts – nämlich § 253 BGB – überführt, sondern auch inhaltlich neugestaltet. Der bisherige § 253 BGB ist zu Abs. 1 geworden und besagt wie bisher, dass wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert ...mehr

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ZErb 05/2019, Die Erbengemeinschaft

Stephan Rißmann (Hg.) zerb verlag, 2019, 3. Auflage; 930 + XIII Seiten, 99 EUR ISBN 978-3-95661-081-3 Es war nur eine Frage der Zeit, bis die 3. Auflage des erfolgreichen Kompendiums zur Erbengemeinschaft von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Stephan Rißmann (Potsdam) erscheinen würde. So wie zum Beispiel die Erbrechtskommentierung des MüKos oder des Staudinger gehört di...mehr

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zfs 05/2019, Psychische Feh... / Sachverhalt

Der Kl. macht die Verurteilung der Bekl. zur Zahlung von Schmerzensgeld und Ersatz des Verdienstausfalls nach einem Verkehrsunfall sowie die Feststellung der Ersatzpflicht der Bekl. geltend. Der Kl., der einige Monate zuvor eine Umschulung zum Busfahrer wegen Wirbelsäulenbeschwerden vorgenommen hatte, befuhr mit einem Bus einen Sonderfahrstreifen, über den der Bekl. zu 1) mi...mehr

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zfs 05/2019, Der Personensc... / II. Billigkeit

Dieser neue Beschluss erläutert auch den Begriff der Billigkeit und zwar dahin, dass ihre Funktion in der Auflösung des Spannungsverhältnisses zwischen den abstrakten gesetzlichen Regelungen des Gesetzes und den Besonderheiten des einzelnen Falles bestehe – kurz gesagt: der Einzelfallgerechtigkeit diene. Im Klartext hat also der Umstand, dass der Anspruch auf eine billige En...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 117 Schaden... / 1 Allgemeines

Rz. 3 In § 117 wird Bezug genommen auf § 116 und dieser um eine Ausgleichsregelung ergänzt, wenn mehrere Sozialleistungsträger regressberechtigt sind. Der Satz 1 des § 117 regelt das Außenverhältnis zwischen dem Schädiger und der Gesamtheit der Sozialleistungsträger. Zu dem Ausgleich zwischen den Sozialleistungsträgern im Innenverhältnis ergeben sich aus den Sätzen 2 bis 4 d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 116 Ansprüc... / 2.1 Arten der übergehenden Forderungen

Rz. 5 § 116 erfasst Schadensersatzansprüche jeglicher Art. Dazu gehören sowohl Ansprüche aus Delikt, wie etwa einer schuldhaften Körperverletzung im Straßenverkehr, aus Gefährdungshaftung, wie etwa die Haftung des Fahrzeughalters für die Betriebsgefahr des von ihm betriebenen Kraftfahrzeugs gemäß § 7 Abs. 1 StVG, oder auch Schadensersatzansprüche aus vertraglichen Beziehunge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 116 Ansprüc... / 2.8 Forderungsübergang und Quotenverteilung nach Abs. 3

Rz. 30 Komplizierter wird die Anspruchsverteilung zwischen geschädigtem Versicherten und sozialrechtlichem Leistungsträger dann, wenn der Anspruch auf Schadensersatz durch ein mitwirkendes Verschulden oder eine mitwirkende Verantwortlichkeit des Geschädigten begrenzt ist. Der Gesetzgeber hat den Fällen eines echten Mitverschuldens nach § 254 BGB die Fälle einer – schuldlosen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 119 Übergan... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 17 Denck, Der Beitragsrückgriff nach § 119 SGB X und die subsidiäre Haftung des Haftpflichtversicherers nach § 158c Abs. 4 VVG, VersR 1984 S. 602. v. Einem, Erstattungsfähigkeit der Beiträge nach § 119 SGB X, SozVers 1985 S. 29; ders., Probleme bei der Anwendung des § 119 SGB X, ZfS 1985 S. 33. Hüffer, Regress des Sozialversicherungsträgers (SVT) oder Drittschadensersatz? –...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaftung des Schuldners für vom Insolvenzverwalter nicht erfüllte Masseverbindlichkeiten

Leitsatz 1. Der Insolvenzschuldner erzielt die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn der Insolvenzverwalter die vom Schuldner als Vermieter begründeten Mietverträge erfüllt. 2. Wird die Einkommensteuer erstmals nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens festgesetzt, ist der Steuerbescheid dem vormaligen Insolvenzschuldner als Inhaltsadressat bekannt zu geben; eine Bekann...mehr

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AGS 04/2019, Haftung des Rechtsanwalts; Ergreifen kostenauslösender Maßnahmen als Pflichtverletzung; Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens

BGB §§ 249, 280 Abs. 1, 675; VVG § 86 Abs. 1 S. 1; ARB 2000 § 17 Abs. 9 Leitsatz Ein Rechtsanwalt hat die Pflicht, keine kostenauslösenden Maßnahmen zu ergreifen, die nicht geeignet sind, den Rechten des Mandanten zur Durchsetzung zu verhelfen (hier: Einreichung eines Mahnantrags mit bewusst unrichtigen Angaben, sodass im anschließenden Klageverfahren die Berufung auf eine He...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.4 Haftung

Rn 20 Verstößt der vorläufige Verwalter gegen seine Sicherungspflicht, droht die persönliche Haftung nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 60. Gefordert sind daher ein umsichtiges Handeln und das Fingerspitzengefühl des vorläufigen Verwalters zur Beurteilung der jeweiligen Verfahrensnotwendigkeiten. Dabei ergeben sich die erforderlichen Maßnahmen aus den jeweiligen Umständen des ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.3 Haftung bei Unternehmensfortführung

Rn 32 Aus der Fortführungspflicht ergeben sich beträchtliche Haftungsrisiken, da über die Verweisung in § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 insbesondere die Haftungsvorschrift des § 61 für die spätere Nichterfüllung von Masseverbindlichkeiten zur Anwendung kommt.[59] Der vorläufige Verwalter kann sich jedoch gerade wegen des rigiden gesetzgeberischen Fortführungspostulats nach der Vors...mehr

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AGS 04/2019, Haftung des Re... / Leitsatz

Ein Rechtsanwalt hat die Pflicht, keine kostenauslösenden Maßnahmen zu ergreifen, die nicht geeignet sind, den Rechten des Mandanten zur Durchsetzung zu verhelfen (hier: Einreichung eines Mahnantrags mit bewusst unrichtigen Angaben, sodass im anschließenden Klageverfahren die Berufung auf eine Hemmung der Verjährung als treuwidrig zurückgewiesen wird, vergleiche BGH, Urt. v....mehr

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AGS 04/2019, Haftung des Re... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung der Klägerin ist teilweise erfolgreich. Die zulässige Berufung des Beklagten ist dagegen unbegründet. I. Der Klägerin steht ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Beklagten i.H.v. 17.797,36 EUR aus übergegangenem Recht wegen einer anwaltlichen Pflichtverletzung des Beklagten zu. 1. Gem. § 86 Abs. 1 S. 1 VVG, § 17 Abs. 9 ARB gehen Ansprüche des Versich...mehr

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AGS 04/2019, Haftung des Re... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin ist Rechtsschutzversicherer und macht auf sie übergegangene Schadensersatzansprüche ihres Versicherungsnehmers gegen den Beklagten geltend, der diesen als Rechtsanwalt vertreten hat. Der bei der Klägerin rechtsschutzversicherte W. (im Folgenden: Versicherungsnehmer oder Mandant) beauftragte den Beklagten 2011 mit der Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen die...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.3.2 "Schwache" vorläufige Insolvenzverwaltung

Rn 83 Im Gegensatz zum starken vorläufigen Insolvenzverwalter tritt der schwache nicht in die steuerlichen Pflichten des Schuldners ein, selbst wenn er die ihm eingeräumten Verwaltungsbefugnisse überschreitet.[214] Auch die Erteilung von Einzelermächtigungen (s. o. Rdn. 54 ff.) ändert daran nichts.[215] Ordnet das Gericht jedoch ein besonderes Verfügungsverbot an (siehe hier...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. "Schwache" vorläufige Insolvenzverwaltung (Abs. 2)

Rn 37 § 22 Abs. 2 sieht vor, dass das Gericht die Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters in dem Beschluss über die Anordnung dieser Sicherungsmaßnahme im Einzelnen festlegt, wenn dem Schuldner kein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt wurde. Rn 38 Auch für die Haftung des vorläufigen Insolvenzverwalters ohne Verfügungsbefugnis gilt die vollständige Verweisung in § 21...mehr

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zfs 04/2019, Benutzung eine... / 2 Aus den Gründen.

"… Mit seinen Fragen, die zusammen zu prüfen sind, möchte das vorlegende Gericht in Erfahrung bringen, ob Art. 3 Abs. 1 der Ersten Richtlinie dahin auszulegen ist, dass ein Fall, in dem der Mitfahrer eines auf einem Parkplatz geparkten Fahrzeugs beim Öffnen der Tür dieses Fahrzeugs an das daneben geparkte Fahrzeug stößt und es beschädigt, unter den Begriff “Benutzung eines F...mehr

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zfs 04/2019, Verkehrssicher... / 8. Parkplatz

Inhalt und Umfang der Verkehrssicherungspflicht richten sich nach dem Zweck, dem die jeweilige Verkehrseinrichtung dient, und den daraus drohenden Gefahren. Die Sicherungspflicht erstreckt sich daher bei den Parkplätzen in gleicher Weise wie bei den Fahrbahnen nicht nur auf die Beschaffenheit der Verkehrseinrichtung selbst, sondern ganz allgemein auf die Abwendung derjenigen...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.1 Einzelermächtigungen

Rn 54 Durch eine sog. Einzelermächtigung räumt das Gericht in einem Beschluss dem schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter die Möglichkeit ein, Masseverbindlichkeiten zu begründen. Die Notwendigkeit hierzu besteht insbesondere in Fällen, in denen vorübergehend keine ausreichende Liquidität zur unmittelbaren Befriedigung zur Verfügung steht. Die Qualifizierung als Masseverbin...mehr

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zfs 04/2019, Wolfgang Wellner, BGH-Rechtsprechung zum Personenschaden, Deutscher Anwaltverlag, 2. Aufl. 2018, 578 S., 59 EUR, ISBN 978-3-8240-1555-9

Wellner – er sitzt im sechsten Zivilsenat des BGH – hat die Neuauflage stark erweitert. Die sieben Themenbereiche betreffen: problematische Personenschäden beim psychischen Primär- und Folgeschaden; die facettenreichen sozialversicherungsrechtlichen Haftungsausschlüsse (§§ 104–108 SGB VII); sonstige Haftungsausschlüsse und Haftungserleichterungen (Familienprivileg); Anspruchs...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Stellung und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Rn 64 Die Rechtsstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird von der herrschenden Meinung dahingehend umschrieben, dass er ein privates Amt im eigenen Namen und mit Wirkung für das von ihm vorläufig verwaltete Vermögen des Schuldners ausübt (sog. Amtstheorie).[137] Dies entspricht auch dem Meinungsstand zur Rechtsstellung des Konkursverwalters im alten Recht.[138] Im Üb...mehr

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zfs 04/2019, Verkehrssicher... / A. Allgemein

Verletzt der Träger der Straßenbaulast[1] – handelnd etwa durch die Beschäftigten seines Bauhofs – seine Verkehrssicherungspflicht und wird dadurch jemand verletzt oder gar getötet oder eine Sache beschädigt, droht die Verpflichtung zum Schadensersatz oder gar eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 223 StGB).[2] Aber warum können die Angestellten einer Komm...mehr

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zfs 04/2019, Pflicht des Li... / 2 Aus den Gründen:

"… [30] II. 1. Der Kl. kann auf der Grundlage der §§ 7 Abs. 1, 17 StVG, § 115 Abs. 1 VVG Ersatz von 50 % des ihm entstandenen Schadens verlangen, weil beide Unfallbeteiligten ein etwa gleich hoch zu bewertendes Mitverschulden an der Kollision trifft." [31] Der Bekl. zu 2) ist anzulasten, dass sie unter Missachtung eines angeordneten Überholverbots (§ 5 Abs. 3 Nr. 2 StVO) bzw....mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1 Maßnahmen der Unternehmensfortführung

Rn 24 Eine zur Unternehmensfortführung meist unverzichtbare Fortsetzung der Belieferung mit den notwendigen Vorprodukten ist auch bei Bestellung eines vorläufigen Verwalters mit Fortführungspflicht nur möglich, wenn ausreichende Liquidität vorhanden ist oder unter Berücksichtigung der Zahlungsziele und der Vorschrift des § 55 Abs. 2 zumindest für ein später zu eröffnendes Ve...mehr

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FF 04/2019, Umwandlung eine... / c) Von perpetuierten Fehlern und Zwangsauflösungen

Da nur eine bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt werden kann, müssen Lebenspartner das Bestehen ihrer eingetragenen Lebenspartnerschaft nachweisen (§ 17 Abs. 1 PStG). Damit sind deren materielle Wirksamkeits-voraussetzungen und die Streitfrage um die Folgen eines Verstoßes weiterhin von Bedeutung. Eine Lebenspartnerschaft konnte von volljährigen Personen ge...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.2 Befristung der Planerstellung (§ 218 Abs. 2)

Rn 12 Liegt ein – für den Insolvenzverwalter bindender – Auftrag der Gläubigerversammlung vor, hat der Insolvenzverwalter den Plan "binnen angemessener Frist" dem Gericht vorzulegen. Rn 13 Fraglich ist zunächst, ob das Gericht dazu dem Verwalter ausdrücklich eine solche angemessene Frist setzen muss[21] bzw. sogar einen nach deren Ablauf vorgelegten Plan nicht mehr anzunehmen...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. "Starke" vorläufige Insolvenzverwaltung (Abs. 1)

Rn 9 Wird vom Insolvenzgericht gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 gegen den Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot verhängt und gleichzeitig gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 als weitere Sicherungsmaßnahme ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, so bestimmt § 22 Abs. 1, dass die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Schuldnervermögen auf den vorläufigen Insolvenzver...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 Absicherung begründeter Verbindlichkeiten

Rn 52 Der vorläufige Verwalter ohne Verfügungsbefugnis begründet grundsätzlich keine Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 2, eine (systemwidrige) Ausnahme bilden Verbindlichkeiten aus dem Steuerschuldverhältnis i. S. v. § 55 Abs. 4 (vgl. die Kommentierung zu § 21 Rdn. 55). Die Kompetenz zur Begründung von Masseverbindlichkeiten steht nicht zur Disposition des schwachen vorl...mehr

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zfs 04/2019, Überholen einer Kolonne – unklare Verkehrslage

Hinweis "Der Beklagte verstieß durch das nicht rechtzeitig angezeigte Überholen eines bereits erkennbar im Überholvorgang befindlichen Fahrzeugs vor ihm gegen § 5 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 S. 4 StVO." Aus einer Gesamtschau der § 3 Abs. 1, 5 Abs. 2 StVO folgt, dass sich der Überholende zu Beginn des Überholvorgangs vergewissern muss, dass ihm der benötigte Überholweg hindernisfrei ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.1 Inbesitznahme

Rn 14 Zur effektiven Sicherung der zukünftigen Insolvenzmasse kann der vorläufige Verwalter, das gesamte Schuldnervermögen in Besitz nehmen.[19] Hierzu gehören auch Daten als wirtschaftlich realisierbare Rechtsgüter.[20] Weigert sich der Schuldner, kann der vorläufige Verwalter die Herausgabe erzwingen, denn der Anordnungsbeschluss ist ein Titel i. S. v. § 794 Nr. 3 ZPO i. V...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.3.1 "Starke" vorläufige Insolvenzverwaltung

Rn 82 Auch wenn § 155 Abs. 1 Satz 2 den Übergang der steuerlichen Pflichten des Schuldners erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf den Insolvenzverwalter anordnet, tritt bereits der verwaltungs- und verfügungsberechtigte, starke vorläufige Insolvenzverwalter in diese Verpflichtungen ein, allerdings gemäß § 34 Abs. 3 AO lediglich "soweit seine Verwaltung reicht". Dies...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.2 Vorzeitige Stilllegung

Rn 27 Bei einer unübersehbaren und unsicheren Tatsachengrundlage und fehlender Aussicht auf absehbare Besserung, wird der vorläufige Verwalter dem Insolvenzgericht eine unverzügliche Stilllegung empfehlen müssen. Diese ist mit Zustimmung des Insolvenzgerichts nach § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 möglich, wenn andernfalls eine erhebliche Verminderung des Schuldnervermögens droht. Di...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Konkurrierende Pläne

Rn 21 Aufgrund der drei [28] denkbaren Planinitiativrechte könnte es in Ausnahmefällen dazu kommen, dass dem Gericht mehrere Pläne vorgelegt werden.[29] Denkbar wäre insbesondere eine Konkurrenz zwischen einem vom Schuldner mit Insolvenzantragsstellung und einem vom Insolvenzverwalter zeitlich später vorgelegten Plan. Auch eine Konkurrenz zwischen zwei vom Insolvenzverwalter ...mehr