Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsvertreter

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Wie richtig ge... / 2 Entstehung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Der Zeitpunkt der Entstehung von Forderungen ist sowohl in ertrag- als auch in umsatzsteuerlicher Hinsicht bedeutsam. Grundsätzlich entsteht eine Forderung aus dem Kauf-, Dienst- oder Werkvertrag erst mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Lieferung/Leistung (z. B. nach Abnahme beim Bauvertrag gem. §§ 650a, 650g Abs. 4 BGB).[1] Wenn z. B. ein Unternehmen Gerüste b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.2 Inländische Betriebsstätte oder inländischer ständiger Vertreter (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG)

Tz. 33 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Inl Eink aus Gew nach § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG setzen voraus, dass hierfür im Inl eine BetrSt unterhalten oder ein ständiger Vertreter bestellt ist. Der BFH geht davon aus, dass ein Gew ohne zumindest eine Geschäftsleitungs-BetrSt nicht denkbar ist (kein sog floating income) und dass, wenn sich keine BetrSt feststellen lässt, die Geschä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. "Nachlassbilanz"

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Testamentsvollstreckung / 1. Verwaltung des Nachlasses

Rz. 196 Der Testamentsvollstrecker ist durch § 2205 S. 1 BGB berechtigt und verpflichtet, den Nachlass zu verwalten. Des Weiteren wird ihm durch § 2205 S. 2 BGB das Recht eingeräumt, den Nachlass in Besitz zu nehmen und über die Nachlassgegenstände zu verfügen. Hierdurch entsteht insgesamt ein Sondervermögen, über das der Erbe nicht verfügen kann (vgl. § 2211 BGB). Ferner fü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage G 2023 – Leitfaden / 2 Weitere Angaben

Rz. 285 [Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe → Zeilen 42–58] Der Gewinn, den Sie aus der Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs, eines Anteils an einer Personengesellschaft oder einer Betriebsaufgabe erzielt haben, gehört ebenfalls zu den gewerblichen Einkünften (→ Tz 1026 ff.). Sind Sie berufsunfähig oder mindestens 55 Jahre alt, steht Ihnen ein Freibetrag zu. Da die...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 660 [Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 30–53, eZeile 54] Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden im Regelfall nicht in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, sondern sind (nur) mit einer Entfernungspauschale abgegolten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Ausnahmeregelungen gelten für behinderte Menschen (→ Tz 675) und bei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.6 Häusliches Arbeiten

Rz. 689 [Neuregelung des Abzugs von Aufwendungen für häusliches Arbeiten → Zeilen 60–62] Der Abzug für Aufwendungen i. Z. m. beruflichem Arbeiten zuhause wurde ab dem Vz. 2023 neu geregelt. Die wesentlichen Änderungen bestehen zum einen darin, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur noch in den Fällen von Bedeutung ist, in denen es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und b...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 2.2 Private Pkw-Nutzung

Rz. 1083 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 19] Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kundschaftstrinken

Rz. 1 Unter Kundschaftstrinken bzw -essen wird der (überdurchschnittliche) Verzehr von Speisen und Getränken, insbesondere von Handelsvertretern und angestellten Reisenden der Lebensmittel-, Getränke-, Tabakwaren-, Brauerei- und Automatenaufüllbranche verstanden, die der Pflege bestehender oder Anknüpfung neuer Geschäftsbeziehungen dienen soll. Obwohl es sich um Aufwendungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
CE-Kennzeichnung / 2 Achtung Fälschung!

CE-Kennzeichen sind bedauerlicherweise nicht gegen Fälschungen gefeit. Der in der Vergangenheit bekannteste Fall betraf einen chinesischen Handelsvertreter, der im europäischen Wirtschaftsraum Produkte verkaufen wollte. Das dem eigentlichen CE-Zeichen sehr ähnliche Zeichen des chinesischen Händlers war jedoch bei ihm mit einer anderen Bedeutung angebracht worden, nämlich CE ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Führung des Fahrtenbuchs

Rz. 40 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Art und Umfang der Nutzung müssen für eine individuelle Nutzungswertermittlung im Einzelnen anhand eines Fahrtenbuchs nachgewiesen werden. Ein Einzelnachweis setzt voraus, dass die einzelnen Gruppen von Nutzungsarten voneinander abgegrenzt werden. Zu unterscheiden sindmehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Überblick

Rn. 23 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 264 Abs. 2 fordert ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild sowohl von der Vermögenslage als auch von der Finanzlage als auch von der Ertragslage des UN. Zur Vereinfachung werden die Begriffe der VFE-Lage teilweise auch unter dem Begriff "wirtschaftliche Lage" oder "wirtschaftliche Verhältnisse" eines UN zusammengefasst (vgl....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen / 2.5 ABC wichtiger Rückstellungsfälle

Die Schwierigkeit, rückstellungspflichtige Ereignisse konzeptionell von nicht passivierungsfähigen zu unterscheiden, reicht über den Bereich der faktischen Verpflichtungen hinaus. Wie im Steuer- und Handelsrecht erfreuen sich daher sog. Rückstellungs-ABCs großer Beliebtheit. Sie verschaffen der Praxis die Klarheit, die die Prinzipien und Konzepte nicht geben. Nachfolgend ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.6 Zeitpunktbezogene vs. zeitraumbezogene Leistungen

Umsätze sind nach Maßgabe der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen zu realisieren (IFRS 15.31). Hierbei ist gemäß IFRS 15.38 – wie im HGB – zwischen zeitpunktbezogenen und zeitraumbezogenen Leistungen zu unterscheiden. Bei zeitpunktbezogenen Leistungen wird der Umsatz im Erfüllungszeitpunkt realisiert, bei Lieferung von Waren etwa mit der Übertragung des wirtschaftlichen Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liquidität: Maßnahmen zur V... / 5.1 Liquiditätstipps: Tipps für die Praxis

Die grundsätzliche Strategie zur Verbesserung der Liquidität des Unternehmens bedeutet: Einzahlungen erhöhen und/oder schneller erhalten, Auszahlungen mindern und/oder verschieben. Folgende Maßnahmen sollten in jedem Unternehmen ergriffen werden. Sie sind allerdings nicht alle in jedem Unternehmen nicht immer auch sofort umsetzbar. Einige der Maßnahmen erhöhen sofort die Liquid...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liquidität: Maßnahmen zur V... / 1.3 Kosten und Erlöse analysieren

Ebenso sollte jedes Unternehmen seine Kosten kennen und analysieren. Mit Ausnahme von Kleinunternehmen ist daher eine aussagefähige Kostenrechnung erforderlich. Falls vorhanden sind den unternehmensspezifischen – insbesondere die signifikanten – Kostenbereiche Branchenvergleichszahlen gegenüberzustellen. Eine detaillierte Kostenkontrolle muss fortlaufend erfolgen, da in eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. Allgemeiner Teil / B4-3 Vollmacht des Versicherungsvertreters

B4-3.1 Erklärungen des Versicherungsnehmers Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages; ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung; Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.1 Allgemeines zur Mitunternehmereigenschaft

Rz. 316 Einkünfte aus Gewerbebetrieb bezieht nach allgemein gültigen Grundsätzen derjenige, dem die Einkunftsquelle "Gewerbebetrieb" zuzurechnen ist; zuzurechnen ist sie demjenigen, der sie durch Beteiligung am allgemeinen Wirtschaftsverkehr nutzt (§ 2 EStG Rz. 37). Den Tatbestand des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 EStG verwirklicht derjenige, der auf eigene Rechnung und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sonstige Nachlassaktiva

Rz. 11 [Autor/Stand] Zu den Nachlassaktiva gehören folgende Posten: der gesamte Nachlass des Alleinerben, unabhängig davon, welche Absprachen der Erblasser mit dem Erben über die Verwendung einzelner Nachlassposten getroffen hat[2]; die Todesfallentschädigung aus einer zugunsten des Erblassers eingreifenden Kfz-Insassenunfallversicherung[3]; die beim Tod des Erblassers ausbezah...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5 Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Rz. 81 Die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt vor, wenn eine Tätigkeit am Markt gegen Entgelt und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird.[1] Dieses Merkmal dient im Rahmen der allgemeinen Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb einerseits und der nicht steuerbaren Sphäre andererseits dazu, aus dem Gewerbebetrieb solche Tätigkeiten auszusondern, die z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handelsvertreter

Zusammenfassung Begriff Der Handelsvertreter ist ein Vermittler von Rechtsgeschäften zwischen dem Kaufmann und Dritten im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB). Nach dem Verständnis des HGB ist er regelmäßig Selbstständiger und unterliegt damit nicht dem Arbeitsrecht. Allerdings besteht eine weite Grauzone mit erheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten zum unselbstständigen Handels...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handelsvertreter / 1 Handelsvertreter

Der Handelsvertreter ist definitionsgemäß Selbstständiger und kein Arbeitnehmer. Dies gilt nach § 84 HGB für Personen, die als selbstständige Gewerbetreibende ständig damit betraut sind, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen; selbstständig ist, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handelsvertreter / 1 Handelsvertreter als Arbeitnehmer

Handelsvertreter können steuerlich Arbeitnehmer, aber auch selbstständige Gewerbetreibende sein. Für die Beurteilung sind die allgemeinen Abgrenzungsmerkmale[1] maßgebend. Dabei kommt es auf das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse an. Für eine Arbeitnehmereigenschaft sprechen Eingliederung in das Unternehmen mit Weisungsbefugnis des Arbeitgebers sowie das Fehlen eines ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handelsvertreter / 3.1 Merkmal für die Selbstständigkeit eines Handelsvertreters

Dem folgenden Merkmal kommt bei der Abwägung ein sehr starkes Gewicht zu: Die Beschäftigung von "eigenen" versicherungspflichtigen Arbeitnehmern, gegenüber denen Weisungsbefugnis hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Arbeitsleistung besteht, die das Gesamtbild der Tätigkeit des Handelsvertreters prägt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handelsvertreter / Zusammenfassung

Begriff Der Handelsvertreter ist ein Vermittler von Rechtsgeschäften zwischen dem Kaufmann und Dritten im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB). Nach dem Verständnis des HGB ist er regelmäßig Selbstständiger und unterliegt damit nicht dem Arbeitsrecht. Allerdings besteht eine weite Grauzone mit erheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten zum unselbstständigen Handelsvertreter als A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handelsvertreter / 3 Reisekosten bei Auswärtstätigkeit

Für die lohnsteuerliche Behandlung der Mehraufwendungen von Handelsvertretern bei Auswärtstätigkeiten gelten die allgemeinen Vorschriften .[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handelsvertreter / 3.2 Feststellung einer selbstständigen Tätigkeit

Selbstständige Handelsvertreter unterliegen nicht der Versicherungspflicht. Allerdings sind Handelsvertreter, die regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind, als sogenannte arbeitnehmerähnliche Personen rentenversicherungspflichtig.[1] Unter bestimmten Voraussetzungen ist nach §...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handelsvertreter / Sozialversicherung

1 Versicherungsrechtliche Beurteilung Für die versicherungsrechtliche Behandlung eines Handelsvertreters ist danach zu unterscheiden, ob der Handelsvertreter als selbstständig Erwerbstätiger oder als abhängig Beschäftigter (Arbeitnehmer) gilt. Sowohl das Bundesarbeitsgericht (BAG) als auch das Bundessozialgericht (BSG) haben in ständiger Rechtsprechung Kriterien entwickelt, di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handelsvertreter / 3 Selbstständige Tätigkeit

Die selbstständige Tätigkeit kennzeichnet vornehmlich das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit. 3.1 Merkmal für die Selbstständigkeit eines Handelsvertreters Dem folgenden Merkmal kommt bei der Abwägung ein sehr starkes G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handelsvertreter / Lohnsteuer

1 Handelsvertreter als Arbeitnehmer Handelsvertreter können steuerlich Arbeitnehmer, aber auch selbstständige Gewerbetreibende sein. Für die Beurteilung sind die allgemeinen Abgrenzungsmerkmale[1] maßgebend. Dabei kommt es auf das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse an. Für eine Arbeitnehmereigenschaft sprechen Eingliederung in das Unternehmen mit Weisungsbefugnis des A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handelsvertreter / Arbeitsrecht

1 Handelsvertreter Der Handelsvertreter ist definitionsgemäß Selbstständiger und kein Arbeitnehmer. Dies gilt nach § 84 HGB für Personen, die als selbstständige Gewerbetreibende ständig damit betraut sind, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen; selbstständig ist, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handelsvertreter / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Für die versicherungsrechtliche Behandlung eines Handelsvertreters ist danach zu unterscheiden, ob der Handelsvertreter als selbstständig Erwerbstätiger oder als abhängig Beschäftigter (Arbeitnehmer) gilt. Sowohl das Bundesarbeitsgericht (BAG) als auch das Bundessozialgericht (BSG) haben in ständiger Rechtsprechung Kriterien entwickelt, die eine Abgrenzung des abhängigen Besc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handelsvertreter / 2.2 Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft

Handelsvertreter, die als abhängig Beschäftigte anzusehen sind, sind versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] In der Krankenversicherung besteht Krankenversicherungsfreiheit, sofern das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt des Handelsvertreters die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handelsvertreter / 2 Rechtssicherheit durch Anrufungsauskunft

Ob der Handelsvertreter im Einzelfall selbstständig oder nichtselbstständig tätig ist, kann je nach Sachverhalt schwierige Abgrenzungsfragen auslösen. Um hier eine rechtssichere Entscheidung zu treffen, empfiehlt es sich im Einzelfall die Zuordnung im Rahmen einer kostenfreien Anrufungsauskunft durch das zuständige Betriebsstättenfinanzamt klären zu lassen. Das Finanzamt ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handelsvertreter / 2 Einfirmenvertreter

Einfirmenvertreter sind Handelsvertreter, die vertraglich nicht für weitere Unternehmer tätig werden dürfen oder denen dies nach Art und Umfang der von ihnen verlangten Tätigkeit nicht möglich ist.[1] Die Abgrenzung gilt entsprechend für Versicherungsvertreter.[2] Das Arbeitsrecht ist auf Einfirmenvertreter nur in dem nachfolgend beschriebenen Umfang anwendbar, sofern er selb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handelsvertreter / 2.1 Merkmale einer abhängigen Beschäftigung

Den folgenden Merkmalen misst die Rechtsprechung ein sehr großes Gewicht für die Annahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses bei. Sie führen zu Beschränkungen, die in den Kerngehalt der Selbstständigkeit eingreifen. Dazu gehören folgende Verpflichtungen: uneingeschränkt allen Weisungen des Auftraggebers Folge zu leisten, dem Auftraggeber regelmäßig in kurzen Abständen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handelsvertreter / 2 Beschäftigungsverhältnis

Eine Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung[1] setzt voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist. Bei einer Beschäftigung in einem fremden Betrieb ist dies der Fall, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert ist und dabei einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt. 2.1 Merkmale ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufzeichnungspflichten im B... / 5.6.3 Nachweis der betrieblichen Nutzung: Fahrtenbuch oder andere zulässige Aufzeichnungen

Für den Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung des betrieblichen Nutzungsumfangs sind mehrere Arten denkbar und möglich: Klassisches Fahrtenbuchmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufzeichnungspflichten im B... / 6.1 Wareneingang: Es muss ein eigenes Buch geführt werden

Besondere Aufzeichnungen sind (u. U.) für den Wareneingang vorgeschrieben. Der Wareneingang umfasst alle Handelswaren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (unabhängig davon, ob sie zur Herstellung von Fertigprodukten oder Weiterveräußerung verwendet werden), Waren zur Be- oder Verarbeitung. Dabei ist es unerheblich, ob die Waren für eigene oder fremde Rechnung[1] angeschafft werden. D...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen: ABC / Handelsvertreter

Vgl. "Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters".mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen: ABC / Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters

Für gem. § 89b HGB künftige Ausgleichsansprüche ist eine Rückstellung zu bilden, wenn die Zahlung der Abgeltung der ehemals erbrachten Tätigkeit dient, d. h. keine wirtschaftlichen Vorteile der Zeit nach Vertragsende abgegolten werden.[1] Wird während der Vertragslaufzeit des Handelsvertretervertrags dem Handelsvertreter eine auf den Ausgleichsanspruch anrechenbare Pensionsz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen: ABC / Provisionen

Provisionsverpflichtungen sind i. d. R. mit Ausführung des vermittelten Geschäfts rechtlich entstanden (§ 87a Abs. 1 Satz 2 HGB) und passivierungspflichtig. Wirtschaftlich sind Provisionsverpflichtungen spätestens passivierungspflichtig, wenn der Ertrag aus dem vermittelten Geschäft realisiert wird. In Fällen, in denen der Zeitpunkt der rechtlichen Entstehung zeitlich nach d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückstellungen nach HGB und... / 5.3.1 Verbindlichkeitsrückstellungen

Rz. 42 Nach den in der Urteilsbegründung zum BFH-Urteil vom 29.9.2022, IV R 20/19, enthaltenen Grundsatzes[1] sind gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB in der Handelsbilanz Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Das handelsrechtliche Passivierungsgebot für Verbindlichkeitsrückstellungen gehört zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und gilt nach § 5 Abs. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / 6. Außerordentliche Einkünfte und ihre Steuerermäßigung nach § 34 EStG, insb. Veräußerungsgewinne aus Veräußerung von Betriebsvermögen

Rz. 979 ▪ Unterhaltsrelevanz Über das In-Prinzip beeinflusst die zu entrichtende Steuer das Unterhaltseinkommen. Bestimmte außerordentliche Einkünfte, wie beispielsweise Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Betriebsvermögen, unterliegen einer privilegierten Steuerregelung. Rz. 980 Nach der gesetzlichen Regelung des § 34 EStG werden in dessen Abs. 2 enumerativ die Anwend...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) ABC der sonstigen Rückstellungen

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG)

Rz. 188 Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind Gewinne aus gewerblichen Einzelunternehmen nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG sowie Gewinne der Gesellschafter aus Personengesellschaften nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG (zum gewerblichen GrdStHandel. vgl. Rdn 719). Dazu gehören insbesondere die Gewinne aus gewerblichen Unternehmen wie z.B. Handwerksbetriebe, Einzelhandelsbetriebe, Großhandelsbe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Rechtsentwicklung

Rz. 10 § 4 Nr. 2 UStG in der zzt. geltenden Fassung ergibt sich aus dem Gesetz v. 26.11.1979[1] und gilt seit dem 1.1.1980. Mit § 4 Nr. 2 UStG 1980 hatte der Gesetzgeber eine gänzlich neue Steuerbefreiung geschaffen, die sowohl Steuerbefreiungen, die vorher in verschiedenen Vorschriften geregelt waren, als auch weitere, neue Steuerbefreiungen vereinigte. Rz. 11 einstweilen fr...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 8.1 Begriff

Rz. 98 Wird die werbende Tätigkeit vorübergehend stillgelegt und ist es nach den äußerlich erkennbaren Umständen möglich, jederzeit den Betrieb in gleichartiger oder ähnlicher Weise wieder aufzunehmen, sodass der stillgelegte und der später wieder aufgenommene Betrieb wirtschaftlich identisch sind, so ist der stillgelegte Betrieb nicht aufgegeben, sondern lediglich unterbroc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Schon das UStG 1951 enthielt eine Umsatzsteuerbefreiung für Vermittlungsleistungen, zunächst allerdings nur für die von Schiffsmaklern in einem Seehafenplatz ausgeführten Vermittlungsleistungen.[1] Außerdem konnten Unternehmer einen Freibetrag von 20.000 DM von ihren steuerpflichtigen Umsätzen absetzen, wenn sie Umsätze aus einer Tätigkeit als Handelsvertreter oder Mak...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Begriff der Vermittlung

Rz. 25 Der Begriff der Vermittlung ist in § 4 Nr. 5 UStG nicht definiert. Es kann gleichwohl nicht (nur) auf den Begriff des Vermittelns i. S. v. § 652 BGB abgestellt werden. Dieser Terminus verlangt nach der Rspr. des BGH ein Verhandeln mit beiden Vertragsparteien, also mit dem Auftraggeber und dem Dritten, mit dem Ziel, einen Vertrag zustande zu bringen. Vermitteln im umsa...mehr