Fachbeiträge & Kommentare zu Herstellungskosten

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Anhang nach HGB / 2.2.1.2 Bewertungsmethoden

Rz. 58 Allgemeines Unter Bewertungsmethode, einschließlich der Abschreibungsmethoden,[1] im Sinne des Gesetzes ist jedes planmäßige, definierte Verfahren zur Ermittlung eines Wertansatzes zu verstehen.[2] Der Begriff "Bewertungsmethode" umfasst 2 Bereiche, die beide der Angabepflicht unterliegen: Zunächst einmal geht es um die im Gesetz ausdrücklich genannten Bewertungswahlrech...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.2.3 Angaben zu Abweichungen von Bewertungsmethoden

Rz. 113 Abweichungen von Bewertungsmethoden resultieren hauptsächlich aus Abweichungen vom Grundsatz der Bewertungsstetigkeit in § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB (zeitliche Abweichungen von den Bewertungsmethoden, die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendet wurden) und daneben aus Abweichungen von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 Abs. 1 Nrn. 1–5 HGB (Regelabwe...mehr

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Anhang nach HGB / 5.2 Pflichtbestandteile des Anhangs

Rz. 253 Ab der Kerntaxonomie-Version 6.0 istdie Wertentwicklung der Posten des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) elektronisch zu übermitteln. Alternativ hierzu kann der Steuerpflichtige auch ein detailliertes Anlagenverzeichnis (d. h. Entwicklung einzelner Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens) übermitteln und dies in einer Fußnote zur Berichtsposition Anlagenverzeichnis (Kern...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.4 Allgemeine Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Währungsumrechnung und Konsolidierung

Rz. 266 Unter den "Allgemeinen Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Währungsumrechnung und Konsolidierung" werden eine Reihe den Jahres- und mittelbar auch Konzernabschluss umfassender Anhangangaben subsumiert. Im Einzelnen verlangt die Kerntaxonomie bei freiwilliger Befüllung dieses Moduls Angaben zu folgenden Bereichen (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 4807–5036):mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.1.3 Zusatzangaben zu den Bewertungsmethoden

Rz. 89 Das HGB enthält für den Anhang eine Reihe von Angabepflichten zu speziellen Bewertungsfragen. Grundsätzlich gehören auch diese Angaben zur Erläuterung der Bewertungsmethoden gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB. Die z. T. im Anschluss an die Richtlinie 2013/34/EU erfolgte ausdrückliche gesetzliche Nennung soll sicherstellen, dass die betreffenden Angaben erfolgen und nicht et...mehr

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Anhang nach HGB / 1.3.5 Übersicht über die gesetzlichen Angabepflichten

Rz. 16 In der folgenden Übersicht sind die von allen Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. vorzunehmenden Angaben mit "KMG" (K = kleine, M = mittelgroße und G = große Kapitalgesellschaft), die nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (und entsprechend großen Kapitalgesellschaften & Co.) vorzunehmenden Angaben mit "MG" und die nur von großen Kapit...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 3.2.4 Konzerninterne Umwandlungsvorgänge, § 301 HGB

Rz. 56 Der Regelungsbereich des UmwG umfasst keine konzerninternen Umwandlungsvorgänge. Tritt etwa der Fall einer Beteiligung eines Tochterunternehmens an einer konzerninternen Verschmelzung auf, muss auf die allgemeinen Konsolidierungsgrundsätze abgestellt werden. Eine zutreffende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns unter Beachtung der der Konze...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.2.2 Angaben zu Abweichungen von Bilanzierungsmethoden

Rz. 111 Nach dem durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz eingefügten Stetigkeitsgebot für Ansatzmethoden gemäß § 246 Abs. 3 Satz 1 HGB sind die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden beizubehalten. Ansatzmethoden umfassen das planvolle Vorgehen bei der Ausübung von expliziten Ansatzwahlrechten und bei der Ausübung von Ermessensspielräumen im Ra...mehr

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Anhang nach HGB / 2.1.3 Angaben zu den Darstellungs- und Gliederungsgrundsätzen

Rz. 42 Die Stetigkeit der Jahresabschlüsse ist ein wichtiges Ziel des Bilanzrechts. Die Stetigkeit umfasst im Einzelnen Bezeichnungs-, Gliederungs- und Ausweisstetigkeit. Dem Bilanzleser soll dadurch der Vergleich der Jahresabschlüsse des Unternehmens im Zeitablauf erleichtert werden. Veränderungen bei den einzelnen Abschlussposten sollen nach Möglichkeit ausschließlich auf ...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 3.1.2 Bilanzierung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 44 Bevor auf die Besonderheiten der bilanziellen Behandlung eingegangen wird, ist zunächst zu verdeutlichen, zu welchem Zeitpunkt die Effekte der Verschmelzung bilanziell auf Ebene des übernehmenden RT zu berücksichtigen sind. 2 Effekte der Verschmelzung müssen differenziert werden: Einbuchung Vermögensgegenstände/Schulden des übertragenden RT beim übernehmenden RT (grds....mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 2.2.2 Wertabgaben in Form von sonstigen Leistungen

Wird ein dem Unternehmen zugeordneter Gegenstand für außerunternehmerische Zwecke verwendet, kann es sich um eine unentgeltliche Wertabgabe handeln. Diese wird einer sonstigen Leistung gegen Entgelt gleichgestellt.[1] Auch hierbei ist Voraussetzung, dass der Gegenstand zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. Bereits bei Leistungsbezug müssen jedoch die Ansch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Balanced Scorecard / 5.3 Kennzahlen der internen Prozessperspektive

Verdeutlicht man sich noch einmal die wesentlichen Prozesse, die der internen Prozessperspektive zugeordnet werden – Innovationsprozess, Leistungserstellungs- und -verwertungsprozess sowie Kundendienst –, so sind geeignete Kennzahlen für diese Prozessabläufe festzulegen. Die Messung des Innovationspotentials erfolgt traditionell über Kennziffern zu neuen Produkten im Zeitver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zwei-Konten-Modell / 3 Bezahlen von Werbungskosten über das gemischt genutzte Kontokorrentkonto

Bezahlt der Steuerpflichtige Werbungskosten für ein Mietwohngrundstück über ein gemischt genutztes Kontokorrentkonto, ohne das Zwei-Konten-Modell zu nutzen, kann dadurch der Abzug der Zinsen als Werbungskosten verloren gehen. In diesem Sinne hat der BFH[1] – mit wenig überzeugender Begründung und zudem für einen besonders gelagerten Sachverhalt – entschieden. Im Urteilsfall h...mehr

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GuV: Umstellung vom Gesamtk... / 3.2.1 Wechsel vom GKV auf das UKV nach HGB

Ausgehend von den handelsrechtlichen GuV-Gliederungsvorschriften für Unternehmen ohne größenabhängige Befreiungen kann infolge der Deckungsgleichheit der Positionen 1 und 4 sowie 8 bis 17 GKV mit den Positionen 1 und 4 sowie 7 bis 16 UKV diesbezüglich zunächst eine Postenübernahme erfolgen. Die Erhöhungen/Verminderungen des Bestands an un-/fertigen Erzeugnissen (Position 2 GK...mehr

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F+E-Controlling: Aktivierun... / 1.5 Aktivierung der Entwicklungskosten

Aktivierung zu Herstellungskosten Die Aktivierung erfolgt zu Herstellungskosten, deren Berechnung sich nach § 255 Abs. 2 HGB dem produktionsbezogenen Vollkostenbegriff der IFRS nahekommt (S. Abb. 2). Die Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der Werteverzehr des Anlagevermögens müssen zur Berechnung der zu aktivierenden Herstellungskosten herangezogen werden. Damit wird ...mehr

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GuV: Umstellung vom Gesamtk... / 2.3 Praxis-Beispiel

Buchung von Herstellungskosten i. e. S.[1] nach GKV:[2] Bei der Herstellung von 2.000 Stück eines Fertigerzeugnisses fallen folgende Einzelkosten an: Verr. Materialeinzelkosten (MEK) i. H. v. 4.000 EUR Verr. Fertigungseinzelkosten (FEK) i. H. v. 3.000 EUR Verr. Sondereinzelkosten der Fertigung (SEKF) i. H. v. 1.000 EUR Nach Schlüsselung und Verbuchung über das BAB-Sammelkonto kön...mehr

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F+E-Controlling: Aktivierun... / 1.3 Abgrenzung der Forschungs- und Entwicklungskosten

Aktivierung von Entwicklungskosten In Anlehnung an die IFRS (IAS 38) wird eine Unterscheidung zwischen Forschungs- und Entwicklungskosten getroffen: Für Forschungskosten gilt ein Aktivierungsverbot. Entwicklungskosten können als Herstellungskosten immaterieller Vermögensgegenstände aktiviert werden, sofern gewisse Kriterien erfüllt sind. Eine Aktivierung ist ausgeschlossen, wen...mehr

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GuV: Umstellung vom Gesamtk... / 2.2 Beispiel für die Herstellungskostenerfassung

Die Ermittlung und Verbuchung der Herstellungskosten sind durch die alternativen GuV-Gliederungen in den jeweiligen Kontenplänen unterschiedlich durchzuführen. Grundsätzlich ergeben sich nach dem GKV die in Abbildung 1 dargestellten Zusammenhänge.[1] Abb. 1: Kontenmäßige Darstellung der Zusammenhänge beim GKV Im Unterschied zum UKV werden den Erlösen dabei alle Kosten, die in ...mehr

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Kosten- und Leistungsrechnu... / 3.7 Schritt 7: Betriebsabrechnungsbogen erstellen

Aufbauend auf den bisherigen Arbeiten kann jetzt der Betriebsabrechnungsbogen erstellt werden, mit dessen Hilfe eine übersichtliche Art der Darstellung von Kostenarten und Kostenstellen sowie die Festlegung der Zuschlagsätze für die Kalkulation möglich ist. Um Zufallsschwankungen weitgehend ausschließen und mit stabilen Rechengrößen arbeiten zu können, wurde der BAB der GmbH...mehr

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Fuhrparkcontrolling – Trans... / 6.3 Beispielkalkulation (innerbetrieblicher Transport)

Im innerbetrieblichen Transport werden die Kosten, die für die Leistung im Unternehmen zu verrechnen sind, vollkommen anders kalkuliert als im Speditionsbetrieb. Bei den eingesetzten Transportmitteln handelt es sich neben den typischen Gabelstaplern in vielen Fällen um spezialisierte Fahrzeuge. Diese werden wie Maschinen in den Produktionsablauf eingeplant und müssen auch wi...mehr

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Kostenstellen: Vorgehenswei... / 2.4 Bezugsgrößen und Leistungsbeziehungen festlegen

Ein Ziel der Kostenstelleneinteilung des Unternehmens ist es, die Gemeinkosten der Kostenstellen entweder auf andere Kostenstellen (im Fall der allgemeinen und Hilfskostenstellen) oder auf Produkte und Leistungen (im Fall der Hauptkostenstellen) zu verrechnen. Wählen Sie daher für jede Kostenstelle eine möglichst eindeutige Bezugsgröße für die Verrechnung der Gemeinkosten. I...mehr

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Fuhrparkcontrolling – Trans... / 6.2 Beispielkalkulation (Speditionsleistungen)

Für die Kalkulation von Speditionsleistungen an den Kunden müssen die "Herstellungskosten" der Dienstleistung ermittelt werden. Danach wird die übliche Kalkulation mit Gemeinkostenaufschlägen, Gewinnen usw. durchgeführt. Zu unterscheiden sind die Kalkulationen für feste Relationen, die regelmäßig bedient werden, von denen für Leistungen, die durch spezielle Transporte zu erl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.1.3 Begriff und Abgrenzung nachträglicher Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 8 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind Kosten, die nach der Lieferung bzw. Fertigstellung eines Wirtschaftsguts anfallen (§ 9a EStDV). Nachträgliche Herstellungskosten liegen dann vor, wenn abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in ihrer Substanz vermehrt, in ihrem Wesen verändert oder über ihren bisherigen Zustand hinaus erheblich verbessert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.4 Nachträgliche Minderung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (Abs. 1 S. 3)

2.4.1 Allgemeine Behandlung Rz. 11 Nachträgliche Minderungen der Anschaffungs- oder Herstellungskosten i. S. d. § 7a Abs. 1 S. 3 EStG (z. B. durch Zuschüsse oder durch Abzüge nach § 6b Abs. 1 oder 3 EStG) sind im Jahr der Minderung von der bisherigen Bemessungsgrundlage für die AfA, für die erhöhten Absetzungen und für die Sonderabschreibungen abzuziehen und so zu berücksicht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 9.4 Entsprechende Anwendung auf Teil-Anschaffungs-/Herstellungskosten und Anzahlungen

Rz. 39a Eine entsprechende Anwendung auf Teilanschaffungs- oder Herstellungskosten lässt sich dem Wortlaut von § 7a Abs. 8 EStG zwar nicht entnehmen. Aufgrund der "Vorverlagerung" durch § 7a Abs. 2 EStG (Rz. 13) entfällt eine etwaige Begünstigung allerdings rückwirkend (§ 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO), wenn z. B. der Anschaffungs- oder Herstellungsvorgang nicht abgeschlossen wir...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.2 Behandlung nachträglicher Herstellungskosten (Abs. 1 S. 1)

Rz. 10 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten i. S. d. § 7a Abs. 1 EStG sind für das Jahr der Entstehung so zu berücksichtigen, als wären sie zu Beginn dieses Jahres aufgewendet worden (R 7a Abs. 3 EStR 2012 und H 7a EStH 2022). Nach Ablauf des Begünstigungszeitraums unterfallen Anschaffungs- und Herstellungskosten § 7a Abs. 1 EStG allerdings nicht, insoweit gel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Abs. 1)

2.1 Allgemeines 2.1.1 Anwendungsbereich Rz. 5 Die Vorschrift betrifft nicht nur erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen, sondern auch die "normale" AfA. § 7a Abs. 1 EStG wirkt sich auch auf die AfA des § 7 EStG aus, da während der Dauer des Begünstigungszeitraums einer erhöhten Absetzung oder Sonderabschreibung der Anwendungsbereich des § 7a Abs. 1 EStG nicht auf erhöhte ...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 3.1 Zutreffende Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Die Anschaffungs- und Herstellungskosten dürfen netto ohne Umsatzsteuer nicht über 250 EUR liegen, wenn Wirtschaftsgüter zwischen 250 und 1.000 EUR in den Sammelposten eingestellt werden sollen (1. Alternative) oder nicht über 800 EUR liegen (2. Alternative). Es ist immer der Nettobetrag maßgebend, und zwar unabhängig davon, ob die Umsatzsteuer in vollem Umfang, teilweise oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.4.3 Rückzahlung eines Zuschusses

Rz. 11b Wird ein Zuschuss zurückgezahlt, so ist der Rückzahlungsbetrag im Jahr der Entstehung der Rückzahlungsverpflichtung der bisherigen Bemessungsgrundlage für die AfA, für die erhöhten Absetzungen und für die Sonderabschreibungen hinzuzurechnen und so zu berücksichtigen, als wäre der Betrag zu Beginn des Jahres des Entstehens der Rückzahlungsverpflichtung zurückgezahlt w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.4.1 Allgemeine Behandlung

Rz. 11 Nachträgliche Minderungen der Anschaffungs- oder Herstellungskosten i. S. d. § 7a Abs. 1 S. 3 EStG (z. B. durch Zuschüsse oder durch Abzüge nach § 6b Abs. 1 oder 3 EStG) sind im Jahr der Minderung von der bisherigen Bemessungsgrundlage für die AfA, für die erhöhten Absetzungen und für die Sonderabschreibungen abzuziehen und so zu berücksichtigen, als wäre die Minderun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 6.2 Anwendungsbereich des Kumulationsverbots

Rz. 25a § 7a Abs. 5 EStG gilt nur für erhöhte AfA und Sonder-AfA, nicht dagegen für andere Vergünstigungen (z. B nach dem InvZulG und Zuschüssen aus öffentlichen Kassen). In derartigen Fällen ist maßgeblich, ob die jeweils zur Anwendung kommende Norm ein eigenständiges Kumulationsverbot enthält.[1] Dem Nebeneinander von degressiver (Gebäude-)Abschreibung und erhöhten Absetzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.1.2 Vorrang von Spezialregelungen

Rz. 6 § 7a Abs. 1 EStG regelt die Berechnung der Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen bei nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten innerhalb des Begünstigungszeitraums. Spezialregelungen für die Behandlung nachträglicher Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehen der Allgemeinregelung des § 7a Abs. 1 ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Vorschrift betrifft nicht nur erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen, sondern auch die "normale" AfA. § 7a Abs. 1 EStG wirkt sich auch auf die AfA des § 7 EStG aus, da während der Dauer des Begünstigungszeitraums einer erhöhten Absetzung oder Sonderabschreibung der Anwendungsbereich des § 7a Abs. 1 EStG nicht auf erhöhte Absetzungen/Sonderabschreibungen besch...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.8 Aufwendungen für die Modifikation betriebsbereiter Software

Eine Modifikation i. S. d. DRS 24 ist eine Erweiterung der Software oder eine über den ursprünglichen Zustand der Software hinausgehende wesentliche Verbesserung. Davon ist auszugehen, wenn Funktionen für den betrieblichen Gebrauch neu geschaffen werden, die in der ursprünglichen Software nicht enthalten waren (Erweiterung des Anwendungsbereichs der Software). Als Beispiel f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 9.1 Laufend zu führendes Verzeichnis bei Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens

Rz. 37 § 7a Abs. 8 S. 1 EStG macht die Zulässigkeit erhöhter Absetzungen und Sonderabschreibungen davon abhängig, dass laufend ein besonderes Verzeichnis geführt wird mit folgenden Angaben: Bezeichnung der Wirtschaftsgüter, für die Abschreibungsvergünstigungen in Anspruch genommen werden, Tag der Anschaffung oder Herstellung (aus der Buchführung regelmäßig nicht ersichtlich, s...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.6 Bewertung im Umlaufvermögen

Im Bereich des Umlaufvermögens unterliegt Software keiner Aktivierungsbeschränkung. Daher ist sowohl erworbene als auch selbst hergestellte Software, die dem Umlaufvermögen zuzuordnen ist, zu aktivieren. Dabei sind folgende Fälle zu unterscheiden: Standardsoftware-Produkte wurden entgeltlich erworben und sind zur Weiterveräußerung bestimmt. In diesem Fall erfolgt die buchhalt...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 3.2 Durch den Investitionsabzugsbetrag können geringwertige Wirtschaftsgüter "entstehen"

Hat der Unternehmer einen nur steuerlich zulässigen Investitionsabzugsbetrag gebildet, kann dies zu einer Minderung der Anschaffungs- und Herstellungskosten führen, soweit dieser im Investitionsjahr aufgelöst wird. Dabei kann der Unternehmer für steuerliche Zwecke die Gewinnerhöhung wieder rückgängig machen, indem er den Investitionsabzugsbetrag von den Anschaffungs- oder He...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.5 AfA nach Ablauf des Begünstigungszeitraums

Rz. 12 Nach Ablauf des Begünstigungszeitraums ist die AfA nach der in der jeweiligen Vorschrift enthaltenen Regelung zu bemessen. Fehlt eine Regelung, gilt nach der Vornahme von Sonderabschreibungen § 7a Abs. 9 EStG (Rz. 41ff.). Nur die lineare AfA ist zulässig (§ 7a Abs. 4 EStG); ein Wechsel zur degressiven AfA ist ausgeschlossen (§ 7 Abs. 3 S. 3 EStG a. F.). Bei § 7g Abs. ...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 5 Buchung nach dem Drei-Konten-Modell während des Jahres – beim Jahresabschluss Variante wählen

Welche Variante der Unternehmer nutzen will, muss er erst beim Jahresabschluss entscheiden. Allerdings sollte er seine Entscheidung vorbereiten, indem er die Wirtschaftsgüter abhängig von der Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach einem "Drei-Konten-Modell für geringwertige Wirtschaftsgüter" bucht. D. h., er bereitet in der Buchführung des laufenden Jahres seine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 § 7a EStG gliedert sich in 9 Absätze. Die einzelnen Absätze beinhalten folgende Regelungen: Abs. 1: Nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten oder Minderung der ursprünglichen Anschaffungs-/Herstellungskosten Abs. 2: Anzahlungen auf Anschaffungskosten bzw. Teilherstellungskosten Abs. 3: Mindest-AfA Abs. 4: Normal-AfA neben den erhöhten Absetzungen Abs. 5: Verbot der do...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 6.3 Maßnahmenbezogenheit des Kumulationsverbots ("bei einem Wirtschaftsgut")

Rz. 25b § 7a Abs. 5 EStG soll die mehrfache Abschreibung derselben Aufwendungen bezogen auf den jeweiligen Abschreibungsgegenstand verhindern.[1] Dies zeigt der Wortlaut von Abs. 5, der die Kumulation "bei einem Wirtschaftsgut" verbietet (wirtschaftsgutbezogene Betrachtung)[2]. Auch der Vergleich mit anderen Vorschriften spricht für diese Auslegung, da § 7a Abs. 5 EStG ein a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.4.2 Rückzahlung des Kaufpreises

Rz. 11a Eine nachträgliche Kaufpreisminderung eines zunächst vorläufig höher festgesetzten Kaufpreises ist als rückwirkendes Ereignis zu beurteilen[1]; somit ist § 7a Abs. 1 S. 3 EStG nicht anzuwenden; vielmehr werden die begünstigten Aufwendungen rückwirkend auf den im Ergebnis aufgewendeten Betrag beschränkt. Ermäßigungen von Anschaffungsaufwendungen führen auch unter nahe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.4.4 Rechtsfolge der Minderung

Rz. 11c Folge der Minderung ist, dass ab dem Jahr der Minderung die verminderte Bemessungsgrundlage anzusetzen ist, es erfolgt also keine zeitanteilige Kürzung. Dies erschließt sich aus dem Wortlaut der Vorschrift ("vom Jahr der Minderung an"); außerdem werden auch Erhöhungen nach S. 1 stets für das gesamte Jahr und nicht zeitanteilig hinzugerechnet, sodass auch Gleichbehand...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.3 Behandlung nachträglicher Anschaffungskosten (Abs. 1 S. 2)

Rz. 10c Nachträgliche Anschaffungskosten werden ebenso wie nachträgliche Herstellungskosten, die nach § 7a Abs. 1 S. 1 EStG vom Jahr der Entstehung an die Bemessungsgrundlage erhöhen, behandelt.[1] Anschaffungskosten entstehen mit der Verpflichtung des Stpfl., diese zu bezahlen.[2] Der Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung ist nicht maßgeblich.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 1a § 7a EStG 1949ff. sah eine Bewertungsfreiheit für bewegliche Wirtschaftsgüter bei Ersatzbeschaffungen vor. Durch § 7a EStG i. d. F. des EStRefG v. 5.8.1974[1] wurden allgemeine Bestimmungen über erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen in das EStG eingefügt.[2] Nach § 52 Abs. 10 EStG war § 7a EStG erstmals auf nach dem 31.12.1974 angeschaffte/hergestellte Wirtscha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 3.4 Anrechnung auf das AfA-Volumen (Abs. 2 S. 2)

Rz. 21 Gem. § 7a Abs. 2 S. 2 EStG können nach der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen nur noch in Anspruch genommen werden, soweit sie nicht bereits für Anzahlungen oder Teilherstellungskosten ausgenutzt worden sind. Diese Regelung soll eine Ausweitung des Abschreibungsvolumens verhindern. Der Begünstigungszeitraum w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.1 Allgemeines

2.1.1 Anwendungsbereich Rz. 5 Die Vorschrift betrifft nicht nur erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen, sondern auch die "normale" AfA. § 7a Abs. 1 EStG wirkt sich auch auf die AfA des § 7 EStG aus, da während der Dauer des Begünstigungszeitraums einer erhöhten Absetzung oder Sonderabschreibung der Anwendungsbereich des § 7a Abs. 1 EStG nicht auf erhöhte Absetzungen/Son...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Software, Anschaffung und A... / 3.3.2 Aktivierungswahlrecht für selbst erstellte Software des Anlagevermögens

Handelsrechtlich besteht für selbst geschaffene Software des Anlagevermögens ein Aktivierungswahlrecht nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB. Danach darf eine in der Entwicklung befindliche Software, die dem Anlagevermögen zuzuordnen ist, (wahlweise) aktiviert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:[1] Durch die angefallenen Aufwendungen entsteht am Ende des Entwicklu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 5.1 Wirkung von Abs. 4

Rz. 23 Aus der Begründung zum Regierungsentwurf des Steuerreformgesetzes 1974 ergibt sich, dass durch die Regelung in § 7a Abs. 4 EStG der bis dahin in zahlreichen Einzelvorschriften festgelegte Grundsatz geregelt werden sollte, dass neben Sonderabschreibungen nur lineare und nicht auch degressive Absetzungen (§ 7 Abs. 2 EStG) vorgenommen werden können. Die Vorschrift des § ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geringwertige Wirtschaftsgü... / 4.1 Variante 1: Sofortabzug bis 250 EUR, darüber hinaus Sammelposten

Unternehmen können selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr als 250 EUR betragen, sofort im Jahr der Anschaffung oder Herstellung zu 100 % abschreiben, mehr als 250 EUR und nicht mehr als 1.000 EUR betragen, in einen Sammelposten einstellen, der gleichmäßig auf 5 Jahre verteilt werden muss (Poolabschrei...mehr