Fachbeiträge & Kommentare zu Hessen

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.6.1 Objekt- und Umgebungsschutz

Der Denkmalschutz ist sowohl Objekt- als auch Umgebungsschutz insofern, als eine Beeinträchtigung eines Baudenkmals nicht nur dann vorliegt, wenn dessen Substanz verändert wird, sondern auch bei einer Veränderung der Umgebung des Baudenkmals, die sich negativ auf die Bedeutung des Denkmals auswirkt.[1] Deshalb sind in den Bundesländern Veränderungen in der Umgebung eines Baud...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 3.1 Schutzgegenstand

Da Geschichte nicht nur durch Einzelbaudenkmäler überliefert wird, sondern viele bauliche Anlagen nur verständlich sind, wenn sie in ihren historisch gewachsenen Zusammenhängen erhalten bleiben, schützen die Denkmalschutzgesetze nicht nur Einzelobjekte, sondern auch Mehrheiten von baulichen Anlagen (sog. Ensembles). Dabei reichen die gesetzlichen Bezeichnungen in föderaler Vi...mehr

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Reallast als Sicherungsmittel / 4 Gesetzliche Regelung

Länderrechte beachten Bei Schaffung des BGB um 1900 wurde die Reallast als Teil des Agrarrechts angesehen. Man überließ deshalb ihre inhaltliche Regelung mit Rücksicht auf die bestehenden wirtschaftlichen Unterschiede in den Ländern weitgehend dem Landesrecht (Art. 113 ff. EGBGB).[1] Die Bestimmungen des BGB über die Reallast (§§ 1105–1112) stellen insoweit lediglich Rahmenvo...mehr

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Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 2.6.2 Inhaltliche Kriterien

Rz. 47 Unter mehreren Bewerbern, welche die ausgeschriebene Praxis als Nachfolger fortführen wollen, hat der Zulassungsausschuss den Nachfolger nach pflichtgemäßem Ermessen auszuwählen (Abs. 4 Satz 4). Nach Satz 5 sind bei der Auswahl der Bewerber folgende Kriterien zu berücksichtigen: die berufliche Eignung, das Approbationsalter, die Dauer der ärztlichen Tätigkeit, eine mindes...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.26 Sonderbedarfszulassung

Rz. 40 § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Vorschrift gewährleistet in Planungsbereichen, in denen die Zulassung von Ärzten bzw. Psychologischen-Psychotherapeuten wegen Überversorgung beschränkt ist, dass angeordnete Zulassungssperren nicht unverhältnismäßig die Berufsausübung beschränken und dass die Versorgung der Versicherten gewährleistet bleibt. Dies im Einzelnen zu konkretis...mehr

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Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 2.5 Beendigung der Zulassung und Praxisnachfolge (§ 103 Abs. 3a)

Rz. 31 Unsystematisch wegen der hauptsächlich den Landesausschuss betreffenden Regelungen enthält dieser Absatz Gründe für die Beendigung der Zulassung in einem Planungsbereich, in dem Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind (Satz 1). Endet die Zulassung durch Tod, Verzicht oder Entziehung und soll die Praxis durch einen Nachfolger weitergeführt werden, entscheidet der Zula...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die gesetzlichen Vorgaben für die Bedarfsplanungs-Richtlinien, welche der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 sowohl für die vertragsärztliche (einschließlich der psychotherapeutischen) Versorgung als auch für die vertragszahnärztliche Versorgung beschließen soll. Es handelt sich für den Gemeinsamen Bundesausschuss um eine "M...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.3.1.1 Inhaltskontrolle

Rz. 6 Zunächst wird auf der ersten Stufe ermittelt, ob die jeweilige Vorbehaltsklausel überhaupt rechtswirksam ist. Dies ist dann nicht der Fall, wenn sie gegen die guten Sitten (§ 138 BGB), gesetzliche Verbote (§ 134 BGB), Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen verstößt.[1] Maßgeblich zur Beurteilung der Zulässigkeit ist dabei die Zumutbarkeit des Widerrufsvorbehalts für ...mehr

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zfs 05/2023, Ahndbarkeit de... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen führt lediglich zu der aus dem Tenor ersichtlichen Schuldspruchänderung (§§ 79 Abs. 6 OWiG), im Übrigen ist sie unbegründet (§§ 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, 349 Abs. 2 StPO). 1. Die vom Amtsgericht getroffenen Feststellungen beruhen auf einer rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung. Die Beweiswürdigung ist vom Gesetz dem Tatrichter übertragen...mehr

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Härtefall-Zuschuss für Heizöl und Pellets: Online-Anträge ab Mai

Wer mit Energieträgern wie Heizöl oder Holzpellets heizt, kann ab Mai online einen Antrag auf Härtefallhilfe stellen. Die Bundesländer starten die Portale sukzessive. Bereits jetzt kann über einen zentralen Online-Rechner ermittelt werden, ob eine Antragstellung infrage kommt. Private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer / 5 Steuerberechnung und Steuerschuldner

Die Grunderwerbsteuer beträgt grundsätzlich 3,5 % und ist auf volle Euro nach unten abzurunden.[1] Von der durch das Grundgesetz [2] eingeräumten Befugnis, den Steuersatz hiervon abweichend zu bestimmen, haben zwischenzeitlich fast alle Länder wie folgt Gebrauch gemacht: Steuersätze Infographicmehr

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Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 2.6 Vorrangige Ansprüche

Rz. 28 Abs. 5 räumt Ansprüchen gegen Arbeitgeber und Schadenersatzpflichtigen nach den §§ 115, 116 SGB X Vorrang ein. Diese sind vorrangig zu verfolgen, schließen aber letztlich einen Anspruchsübergang nach § 33 im Nachrangwege nicht aus (vgl. LSG Hessen, Urteil v. 14.3.2014, L 9 AS 90/11). Es besteht ein Anwendungsvorrang, aber kein Ausschließungsvorrang. In der Grundsicher...mehr

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Sauer, SGB II § 34 Ersatzan... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 34 regelt die Konsequenzen von für die Leistungspflicht des Jobcenters kausalem sozialwidrigem Verhalten in Form eines eigenständigen öffentlich-rechtlichen Ersatzanspruchs. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wird aus Steuermitteln finanziert. Den Ersatzpflichtigen kann kein versicherungswidriges Handeln vorgeworfen werden, weil sie keine Versicherungsleistungen (...mehr

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Sauer, SGB II § 34 Ersatzan... / 2.1 Ersatzpflicht

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 bestimmt eine Ersatzpflicht kraft Gesetzes, die allerdings mit Bescheid geltend gemacht werden muss. Eine Ersatzpflicht besteht nur für Volljährige. Dafür kommt es auf den Zeitpunkt der Tat an, also den Zeitpunkt der Herbeiführung der Voraussetzungen für den Eintritt von Hilfebedürftigkeit bzw. die Leistungszahlung. Die Regelung folgt nicht der sonst im S...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.4.3 Einspruch gegen ein Versäumnisurteil

Ist gegen eine Partei ein Versäumnisurteil ergangen, kann sie dagegen nach § 59 ArbGG binnen einer Notfrist von einer Woche nach der Zustellung des Urteils Einspruch einlegen. Aufgrund des im arbeitsgerichtlichen Verfahren geltenden Beschleunigungsgrundsatzes ist hier die Frist im Gegensatz zur zweiwöchigen Einspruchsfrist des § 339 ZPO bei regulären Verfahren vor den Zivilg...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.2 Elektronischer Rechtsverkehr

Nach § 46e ArbGG können seit dem 1.4.2005 die Prozessakten beim Arbeitsgericht auch in elektronischer Form geführt werden. Eine Verpflichtung dazu besteht ab dem 1.1.2026.[1] In Papierform eingereichte Schriftstücke und Unterlagen sollen in diesem Fall in ein elektronisches Dokument übertragen werden und die Urschrift ersetzen. Die in Papierform eingereichten Schriftstücke u...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 2.5.2 Entscheidung des Gerichts

Das Gericht trifft die Entscheidung über die Zurückweisung von verspätetem Sachvortrag in der Regel zusammen mit der Endentscheidung. Damit ist eine Nichtzulassung nur mit der Sachentscheidung selbst angreifbar. Vorher ist der Partei rechtliches Gehör zu gewähren. Das verspätete Vorbringen der Partei ist so darzustellen und zu berücksichtigen, als ob diese den Sachverhalt ni...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 3.3.3 Berechnung des Streitwerts

Da sich grundsätzlich der Streitwert nach den allgemeinen zivilprozessualen Regeln bemisst, berechnet er sich bei Zahlungsklagen nach der Höhe der geltend gemachten Forderung. Demgegenüber beinhaltet § 42 Abs. 3 GKG folgende Sonderregelungen. Kündigung Normzweck des § 42 Abs. 3 GKG ist die möglichst billige Gestaltung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens. Für die Berechnung des ...mehr

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Steuersatz / 8 Kulturelle Leistungen – § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG

Die Steuerermäßigung gilt für die Eintrittsberechtigung der Theater, Konzerte und Museen sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Dienstleistungen ausübender Künstler, wenn diese Leistungen nicht bereits nach § 4 Nr. 20 UStG steuerbefreit sind. Da die Steuerermäßigung eine Steuerpflicht der Umsätze voraussetzt, kommt § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG als ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1.4 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 16 In den von Deutschland abgeschlossenen DBA wird die GewSt regelmäßig erfasst. Die Einbeziehung der GewSt ist konsequent, weil sie der Sache nach nur eine andere Form der Ertragsbesteuerung darstellt. Auch wenn es sich bei der GewSt um eine Steuer auf den Ertrag handelt, wird sie jedoch nicht in allen von Deutschland abgeschlossenen DBA wie andere Ertragsteuern berücksi...mehr

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Weilbach, GrEStG § 22 Unbed... / 3 Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Wiederversteigerung eines Grundstücks

Rz. 7 Bei der (unechten) Wiederversteigerung oder einer erneuten Versteigerung eines Grundstücks können Schwierigkeiten entstehen, wenn der Ersteigerer die Grunderwerbsteuer nicht gezahlt hat und daher die zum Fortgang des Zwangsversteigerungsverfahrens erforderliche Eintragung des Erwerbers im Grundbuch unterbleibt, sodass das Grundbuchamt gehindert ist, nach § 19 Abs. 2 de...mehr

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Weilbach, GrEStG § 22 Unbed... / 1 Richtlinien für die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung

Rz. 1 Die Eintragung des Erwerbers eines Grundstücks als Eigentümer in das Grundbuch verlangt nach § 22 Abs. 1 S. 1 GrEStG regelmäßig die Vorlage einer Bescheinigung des für die Besteuerung zuständigen Finanzamts (§ 17 Abs. 1 GrEStG), aus der sich ergibt, dass der Eintragung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen (Unbedenklichkeitsbescheinigung). Nach § 22 Abs. 1 S. 2 GrE...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 4... / 4.4 Gemeindefreie Betriebsstätte (§ 4 Abs. 2 GewStG)

Rz. 23 Unterhält der Gewerbebetrieb eine Betriebsstätte in einem Gebiet, das zu keiner Gemeinde gehört, kann sich die Hebeberechtigung nicht aus § 4 Abs. 1 GewStG ergeben, der auf die Gemeinde der Betriebsstätte abstellt. Der im gemeindefreien Gebiet erzielte Gewerbeertrag kann auch nicht etwaigen Betriebstätten in anderen Gemeinden zugerechnet und dort besteuert werden. Dah...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.3 Prüfungsmaßstab des BAG

Rz. 75 Das BAG hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 18.2.2003[1] festgehalten, dass nur solche rational nachvollziehbaren Gründe zur Ablehnung des Teilzeitverlangens berechtigen, die auch hinreichend gewichtig sind.[2] Der Arbeitgeber kann daher die Ablehnung nicht allein mit seiner abweichenden unternehmerischen Vorstellung von der "richtigen" Arbeitszeitverteilung ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 7.1 Anwendungsbereich

Rz. 166 Die Sperrfrist des § 8 Abs. 6 TzBfG findet nur Anwendung, sofern die vorherige Verringerung nach dem TzBfG oder aufgrund solcher tarifvertraglicher Vorschriften, die das TzBfG konkretisieren, geltend gemacht worden ist, nicht dagegen bei Verringerungen nach anderen Gesetzen.[1] Lässt sich der Arbeitgeber rügelos inhaltlich auf ein erneutes Teilzeitverlangen des Arbei...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.4.1 Wesentliche Beeinträchtigung von Organisation und Arbeitsablauf

Rz. 83 § 8 Abs. 4 Satz 2 TzBfG nennt als betrieblichen Grund die wesentliche Beeinträchtigung von Organisation oder Arbeitsablauf. Da Organisation und Arbeitsabläufe i. d. R. miteinander verbunden sind, ist eine Trennung meist nicht möglich.[1] Arbeitsablauf meint nach der Gesetzesbegründung den technischen Arbeitsablauf.[2] Rz. 84 Eine wesentliche Beeinträchtigung der Organi...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.4.3 Verursachung unverhältnismäßiger Kosten

Rz. 91 Einen betrieblichen Grund stellt nach § 8 Abs. 4 Satz 2 TzBfG des Weiteren die Verursachung unverhältnismäßiger Kosten dar, wobei es sich insofern eigentlich um einen wirtschaftlichen und nicht um einen betrieblichen Grund handelt. Denn der Begriff "Kosten" spricht den finanziellen Aufwand an, der mit der Arbeitsplatzteilung verbunden ist.[1] Probleme ergeben sich dab...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 3.3.1 Umfang der Arbeitszeitverringerung

Rz. 29 Inhaltlich muss der Arbeitnehmer einen konkreten Umfang der Verringerung verlangen. Diesen kann er in Stunden oder aber auch in Prozentsätzen, gemessen an der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, angeben. Sein Teilzeitbegehren ist nicht hinreichend bestimmt, wenn hierin nur ein bloßer Arbeitszeitrahmen vorgegeben wird. Da das TzBfG keine Vorgaben über den Umfang ei...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.5 Betriebliche Gründe im Übrigen

Rz. 107 Ein betrieblicher Grund, der den Arbeitgeber zur Ablehnung des Teilzeitbegehrens berechtigt, kann in einer auf der Grundlage von § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG geschlossenen Betriebsvereinbarung über die Lage der Arbeitszeit liegen. Hinter einer solchen Vereinbarung müssen die Arbeitszeitwünsche der einzelnen Arbeitnehmer grundsätzlich zurückstehen.[1] Dies gilt jedoch nur...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 9.5 Streitwert

Rz. 209 Der Streitwert ist auf den 36-fachen Wert der monatlichen Differenz zwischen Vollzeit- und Teilzeitvergütung nach § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG [1] bzw. § 42 Abs. 2 Satz 2 GKG (bis 31.7.2013: § 42 Abs. 3 Satz 2 GKG a. F. = bis 31.8.2009: § 42 Abs. 4 Satz 2 GKG a. F.) unmittelbar[2] oder analog[3] festzusetzen. Er ist jedoch unter Anwendung von § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG [4] oder ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 3.3.2 Grenzen des Umfangs der Arbeitszeitverringerung

Rz. 32 Das Recht des Arbeitnehmers, eine Neuverteilung seiner Arbeitszeit zu wünschen, findet seine Grenze im Rechtsmissbrauch (§ 242 BGB). Ein solcher ist anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer offensichtlich gar nicht die tatsächliche Verringerung der Arbeitszeit wünscht, sondern durch eine marginale Veränderung die Neuverteilung seiner Arbeitszeit erreichen will. In der Rechts...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 6.1.2 Einheitliche Mitteilung bei Verknüpfung von Verringerungs- und Verteilungswunsch

Rz. 127 Die einander bedingende Verknüpfung von Verringerungs– und konkretem Verteilungswunsch durch den Arbeitnehmer ist möglich.[1] Eine andere Auffassung widerspräche dem Ziel des Gesetzgebers, Teilzeit zu fördern. Gerade für Mütter ist eine Teilzeit häufig nur interessant, sofern auch die gewünschte Verteilung berücksichtigt wird. Legte der Arbeitgeber eine andere Arbeit...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.1 Definition des betrieblichen Grundes

Rz. 67 Hinsichtlich der Möglichkeit, den Teilzeitwunsch abzulehnen, sah der Referentenentwurf zum TzBfG vom 5.9.2000[1] in § 8 Abs. 3 Satz 1 noch die Formulierung "dringende betriebliche Gründe" vor, während das Gesetz nun lediglich von "betrieblichen Gründen" spricht. Daraus wird deutlich, dass an die Ablehnungsgründe keine allzu großen Anforderungen gestellt werden dürfen....mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.4.4 Lösungen innerhalb des Betriebs

Rz. 97 Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, sich auf betriebliche Gründe zu berufen, wenn beispielsweise die wesentliche Beeinträchtigung der Organisation und Arbeitsabläufe oder die Verursachung unverhältnismäßiger Kosten vermieden werden können. Rz. 98 Nach der vom BAG entwickelten 3-Stufen-Prüfung[1] ist der Arbeitgeber zu einer Prüfung dahingehend verpflichtet, ob durch ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 3.6 Rechtsfolgen eines fehlerhaften Antrags

Rz. 46 Wenn der Arbeitnehmer keine Angabe über den Umfang der Verringerung der Arbeitszeit bzw. keine Angabe hinsichtlich des Termins, zu dem die Teilzeittätigkeit beginnen soll, macht, ist die Geltendmachung gemessen an § 8 Abs. 2 Satz 1 TzBfG inhaltlich fehlerhaft.[1] Bezüglich der fehlenden Angabe des gewünschten Beginns der Arbeitszeitverringerung könnte der Fehler dadur...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 6.3 Fiktion der Verteilung der Arbeitszeit (Abs. 5 Satz 3)

Rz. 141 Nach § 8 Abs. 5 Satz 3 TzBfG gilt die Verteilung der Arbeitszeit entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers als festgelegt, sofern Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Verteilung der Arbeitszeit kein Einvernehmen nach § 8 Abs. 3 Satz 2 TzBfG erzielt haben und der Arbeitgeber nicht spätestens 1 Monat vor dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitverringerung die gewünsc...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 6.1.1 Inhalt der Mitteilung

Rz. 125 Der Inhalt der Mitteilung unterliegt keinen strengen Voraussetzungen. Mitzuteilen ist die Entscheidung des Arbeitgebers und nicht generell das Verhandlungsergebnis. Kommt es im Rahmen der Erörterung i. S. d. § 8 Abs. 3 Satz 1 TzBfG zu keiner Vereinbarung, führt es nicht weiter, wenn der Arbeitgeber das Verhandlungsergebnis "keine Einigung" mitteilt, da nicht der Umst...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 3.5 Angabe der gewünschten Verteilung der Arbeitszeit

Rz. 42 Nach § 8 Abs. 2 Satz 2 TzBfG "soll" der Arbeitnehmer neben seinem Verringerungswunsch und dem Umfang der begehrten Verringerung auch die von ihm gewünschte Verteilung der verringerten neuen Arbeitszeit angeben. Die gesetzgeberische Differenzierung zwischen Satz 1 ("muss") und Satz 2 ("soll") macht deutlich, dass die Angabe des Verteilungswunsches nicht zwingend erford...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 6.4.1 Einigung über die Verteilung

Rz. 148 § 8 Abs. 5 Satz 4 TzBfG bezieht sich ausdrücklich nur auf die nach § 8 Abs. 3 Satz 2 TzBfG durch Einigung festgelegte Verteilung sowie auf die nach § 8 Abs. 5 Satz 3 TzBfG fingierte Verteilung der Arbeitszeit. Die Vorschrift ist somit ein Korrektiv für das im Rahmen des Verringerungsverlangens nach § 8 Abs. 2 Satz 1 TzBfG regelmäßig zu erzielende Einvernehmen über di...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.6 Regelung durch Tarifvertrag

Rz. 118 Nach § 8 Abs. 4 Satz 3 TzBfG können die Ablehnungsgründe durch Tarifvertrag festgelegt werden. Das kann, da nach § 2 Abs. 1 TVG der einzelne Arbeitgeber Tarifvertragspartei ist, auch in einem Haustarifvertrag erfolgen.[1] Nach der Gesetzesbegründung ermächtigt § 8 Abs. 4 Satz 3 TzBfG die Tarifvertragsparteien, die Gründe für die Ablehnung der Verringerung der Arbeits...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 6.2 Fiktion der Verringerung der Arbeitszeit (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 134 Nach § 8 Abs. 5 Satz 2 TzBfG verringert sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang, sofern sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Verringerung der Arbeitszeit nicht nach § 8 Abs. 3 Satz 1 TzBfG geeinigt haben und der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung nicht spätestens 1 Monat vor ihrem gewünschten Beginn in Textform – bis 31.12.2019: sch...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.2 Maßgeblicher Zeitpunkt

Rz. 74 Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen betrieblicher Gründe bei der außerprozessualen Prüfung durch den Arbeitgeber[1] ist der Beginn der gewünschten Veränderung der Arbeitszeit.[2] Erforderlich ist daher eine Prognose, ob zu dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer die Änderung der Arbeitszeit wünscht, betriebliche Gründe bestehen werden, die gegen eine Veränderung s...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Konzernklausel im Fall der Anteilsvereinigung durch Sacheinlage

Die Anteilsvereinigung durch Sacheinlage aller Anteile an einer grundbesitzenden GmbH in einer KG bei deren Neugründung durch die Anteilseigner der GmbH ist nicht nach § 6a GrEStG grunderwerbsteuerfrei, wenn keiner der Anteilseigner die GmbH und die KG mit grunderwerbsteuerrechtlicher Mehrheit beherrscht. Hess. FG v. 1.12.2022 – 5 K 852/21, Rev. eingelegt, Az. des BFH: II R 2/23mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Kein Verzicht auf Behaltensfristen bei Abspaltung zur Aufnahme

Die Behaltensfristen des § 6a S. 4 GrEStG gelten auch für die Abspaltung zur Aufnahme. Hess. FG v. 18.10.2022 – 5 K 272/21, rkr.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Keine mittelbare beA-Pflicht für nur als StB zugelassenen Partner einer Partnerschaftsgesellschaft aus RA und StB

Eine Klage, die ein nicht als RA zugelassener StB als alleinvertretungsberechtigter Gesellschafter einer aus RA und StB bestehenden und vom Kläger prozessbevollmächtigten PartG mbB im Jahr 2022 vor dem FG erhebt, ist nicht wegen der Nichtnutzung des besonderen elektronisches Anwaltspostfachs eines (auch) als Rechtsanwalt zugelassenen Mitgesellschafters unzulässig. Hess. FG v....mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Kein Verzicht auf die Einhaltung der Vorbehaltsfristen des § 6a GrEStG bei konzerninterner Einbringung in eine kurz zuvor erworbene Vorrats-GmbH

Die Vorbehaltensfristen für die grunderwerbsteuerrechtlichen Steuervergünstigung bei Umstrukturierung in Konzernen sind auch im Fall der Einbringung des Anteils an einer grundbesitzenden Personengesellschaft in eine kurz zuvor vom Einbringenden erworbenen Vorrats-GmbH einzuhalten. Eine teleologische Reduktion (Gleichstellung mit der auch ohne Vorbehaltsfrist begünstigten umwa...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.16 Ruhegeld und Ansprüche der Hinterbliebenen

Die Ansprüche der Arbeitnehmer auf eine betriebliche Altersversorgung sind ebenso wie solche auf Vorruhestandsleistungen[1] weitgehend einem Anspruchsverlust durch Ausschlussfristen entzogen. Keiner Ausschlussfrist unterliegt das Stammrecht der betrieblichen Altersversorgung, weil es keinen Fälligkeitszeitpunkt kennt.[2] Dies gilt gleichermaßen für den Durchführungsweg einer ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Kinderlärm durch Kita, Kind... / 1.1 Gesetzlicher Regelfall

Die Vorschrift des § 22 Abs. 1a BImSchG gilt entsprechend ihrem Wortlaut in Satz 1 nur für den "Regelfall" der von Kinderbetreuungseinrichtungen ausgehenden Geräuscheinwirkungen auf die Wohnnachbarschaft. Ein derartiger Regelfall wird dann anzunehmen sein, wenn sich eine Kinderbetreuungseinrichtung nach Art und Größe sowie Ausstattung in Wohngebiete und die vorhandene Bebauu...mehr

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§ 1 Einführung / 2. Haftungsausschluss bei "höherer Gewalt"

Rz. 12 § 7 Abs. 2 StVG stellt für den Haftungsausschluss auf den Begriff "höhere Gewalt" ab (Gesetzestext im Anhang des Buches abgedruckt, siehe § 4 Rdn 2). Bei Unfällen zwischen Kraftfahrzeugen und nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern, also z.B. Fußgängern oder Fahrradfahrern, ist die Gefährdungshaftung nur noch ausgeschlossen, wenn der Unfall auf höhere Gewalt zurückzufü...mehr

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§ 3 Kaskoversicherung – Lei... / e) Unzulässigkeit der Addition von Kürzungsbeträgen

Rz. 29 In der Kaskoversicherung gilt wie auch ansonsten im Versicherungsrecht bei mehrfachen Obliegenheitsverletzungen, dass eine Addition der jeweiligen Kürzungsbeträge nicht zulässig ist.[26]mehr