Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7.4.1 Klassifizierung

Rz. 227 Die Bewertung von Finanzinstrumenten ist von deren Klasse abhängig. Entsprechend muss zunächst die Klassifizierung vorgenommen werden, bevor entsprechend der Klasse bewertete werden kann. Die Klasse entscheidet darüber, nach welchem Bewertungsmodell bewertet wird und ob Wertänderungen erfolgswirksam oder erfolgsneutral erfasst werden. Rz. 228 Hierbei sind folgende Kla...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7 Wertpapiere im IFRS-Abschluss

7.1 Regelungsbereich Rz. 218 Die Behandlung von Wertpapieren wird – wie bereits in der Kommentierung für HGB und EStG – danach untergliedert, ob die Wertpapiere eine Beteiligung darstellen oder nicht. Wenngleich stets im Zusammenhang mit der Übertragung von Wertpapieren im Zusammenhang stehend, ist nicht Gegenstand dieses Beitrags: Unternehmenszusammenschlüsse nach IFRS 3, Konz...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 8 Weiterführende Literatur

Federmann/Müller, Bilanzierung nach Handelsrecht, Steuerrecht und IAS/IFRS, 13. Aufl. 2018 Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS-Kommentar, 22. Aufl. 2024, §§ 31–34.mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7.5 Ausbuchung

Rz. 247 Die Ausbuchung von Wertpapieren erfolgt gemäß dem Schema aus IFRS 9.B3.2.1 in der Regel bei Übertragung oder Weiterreichung der Wertpapiere oder der Rechte hieraus. Abb. 6: Ausbuchung von Wertpapieren nach IFRS 9mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 7.2 Ansatz

Rz. 38 Finanzielle Vermögenswerte – als Ausgangspunkt einer Beteiligung – sind in dem Zeitpunkt in der Bilanz anzusetzen, zu dem das Unternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Beim erstmaligen Ansatz finanzieller Vermögenswerte ist eine Klassifikation vorzunehmen.[1]mehr

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Beteiligungen nach HGB, EStG und IFRS

1 Zum Begriff "Beteiligungen" 1.1 Definition nach § 271 HGB Rz. 1 Nach § 271 Abs. 1 Satz 1 HGB sind Beteiligungen Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu jener Kapitalgesellschaft oder Personenhandelsgesellschaft nach § 264a HGB zu dienen. Da dies im 2. Abschnitt des Dritten Buches des HGB ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7.3 Ansatz

Rz. 224 Für den Ansatz gibt es keine formalen Voraussetzungen. Das bloße Handeln genügt. Der Zeitpunkt des Ansatzes ist der Moment, in dem das Unternehmen Vertragspartei wurde (IFRS 9.3.1.1). Entsprechend werden unter Umständen auch schwebende Geschäfte erfasst, wobei geplante Geschäfte – mangels Vertrag – nicht berücksichtigt werden können (IFRS 9.B3.1.2(e)). Die Abbildung ze...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7.4 Bewertung

7.4.1 Klassifizierung Rz. 227 Die Bewertung von Finanzinstrumenten ist von deren Klasse abhängig. Entsprechend muss zunächst die Klassifizierung vorgenommen werden, bevor entsprechend der Klasse bewertete werden kann. Die Klasse entscheidet darüber, nach welchem Bewertungsmodell bewertet wird und ob Wertänderungen erfolgswirksam oder erfolgsneutral erfasst werden. Rz. 228 Hier...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.2.1 Beteiligungen

3.2.1.1 Begriff Rz. 17 Eine Beteiligung ist (§ 271 Abs. 1 Satz 1 HGB): ein Anteil an einem anderen Unternehmen, der eine dauernde Verbindung zu dem anderen Unternehmen herstellt, und dazu bestimmt ist, dem eigenen Unternehmen zu dienen. Ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft, der insgesamt 20 % des Nennkapitals der Kapitalgesellschaft überschreitet, gilt im Zweifel als Beteiligu...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7.4.2 Zugangsbewertung

Rz. 235 Die Aktivierung von Wertpapieren erfolgt zum Zeitpunkt des Zugangs[1] zum beizulegenden Zeitwert. Entsprechend ist der Erwerbsvorgang unter Umständen nicht erfolgsneutral.[2] Rz. 236 Derivate, die nicht zu Sicherungszwecken erworben werden, haben beim Zugang einen Wert von Null, wenn es sich um Termingeschäfte oder Zinsswaps ohne Anschaffungskosten handelt oder ein gl...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7.2 Begriff

Rz. 221 Begrifflich wird zwischen Finanzinstrumenten/Eigenkapitalinstrumenten und finanziellen Vermögenswerten/Schulden unterschieden. Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig: bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. (IAS 32.11) Eigen...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 7.4 Impairment-Test

Rz. 41 Bei den Vermögenswerten des Anlagevermögens muss gem. IAS 36 die Werthaltigkeit geprüft werden (sog. Impairment-Test); das gilt gem. IAS 36.4 für Anteile an Tochterunternehmen, Anteile an assoziierten Unternehmen und Anteile an Joint Ventures. Übrige Beteiligungen[1] unterliegen nicht IAS 36 sondern sind gem. IFRS 9.5.1 dem Wertminderungsregime für erwartete Kreditver...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.2.1.1 Begriff

Rz. 17 Eine Beteiligung ist (§ 271 Abs. 1 Satz 1 HGB): ein Anteil an einem anderen Unternehmen, der eine dauernde Verbindung zu dem anderen Unternehmen herstellt, und dazu bestimmt ist, dem eigenen Unternehmen zu dienen. Ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft, der insgesamt 20 % des Nennkapitals der Kapitalgesellschaft überschreitet, gilt im Zweifel als Beteiligung (§ 271 Abs. ...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 4.4 Bewertung im Konzernabschluss

Rz. 28 Einen Sonderfall stellt die Bewertung von "Beteiligungen an assoziierten Unternehmen" im Konzernabschluss dar. Aus § 311 HGB ergibt sich, dass als "assoziiertes Unternehmen" dasjenige Unternehmen bezeichnet wird, an dem ein in den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen eine Beteiligung hält und das bezüglich seiner Geschäfts- und Finanzpolitik dem maßgeblichen Einf...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.1.3 Schecks und Wechsel

Rz. 15 Schecks sind zwar auch Wertpapiere. Sie rechnen jedoch zu den flüssigen (liquiden) Mitteln.[1] Rz. 16 Wechsel sind, wenn sie für Warenforderungen, Forderungen aus Verkäufen von Erzeugnissen und Forderungen aus Dienst-, Miet-, Werk- und anderen Leistungen hereingenommen worden sind, unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auszuweisen. Finanzwechsel, denen k...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.5.1 Aktienoptionspläne

Rz. 183 Führenden Angestellten von Aktiengesellschaften wird in sogenannten Aktienoptionsplänen das Recht eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Ausübungsfrist eine bestimmte Anzahl von Aktien des Arbeitgeberunternehmens oder einer anderen zum Konzern gehörenden Aktiengesellschaft zu erwerben. Der Preis, zu dem die Aktien erworben werden sollen, wird von vornherein bestimmt....mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.5.4 Aufwandsbuchung beim Unternehmen

Rz. 190 Stock Options sind in Höhe ihres Werts für die Berechtigten geldwerte Vorteile und damit für das Unternehmen Lohnaufwand. Es ist für die Arbeitgeberin zu entscheiden, ob der Lohnaufwand erst in dem Zeitpunkt zu erfassen ist, in dem der Zufluss bei den Arbeitnehmern stattfindet, oder bereits im Zeitpunkt der Optionszusage oder verteilt auf den Zeitraum zwischen Option...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.2.2 Wertpapiere des Umlaufvermögens

4.2.2.1 Börsenpreis oder beizulegender Wert Rz. 112 Handelsrechtlich sind Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens auf den niedrigeren Wert abzuschreiben, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt (§ 253 Abs. 4 Satz 1 HGB). Es besteht daher immer ein Abschreibungsgebot, weshalb dieser Abschreibungsgrundsatz auch "strenges Niederstwertprinzip" heiß...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.5 Stock Options

5.5.1 Aktienoptionspläne Rz. 183 Führenden Angestellten von Aktiengesellschaften wird in sogenannten Aktienoptionsplänen das Recht eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Ausübungsfrist eine bestimmte Anzahl von Aktien des Arbeitgeberunternehmens oder einer anderen zum Konzern gehörenden Aktiengesellschaft zu erwerben. Der Preis, zu dem die Aktien erworben werden sollen, wird ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.3 Zuschreibung

4.3.1 Handelsbilanz Rz. 116 Wenn die Gründe für eine Abschreibung nicht mehr bestehen, darf ein hierauf beruhender niedrigerer Wertansatz nicht mehr beibehalten werden (§ 253 Abs. 5 Satz 1 HGB) bei Finanzanlagen nach einer außerplanmäßigen Abschreibung auf den niedrigeren Wert nach voraussichtlich dauernder Wertminderung (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB), voraussichtlich nicht dauernder...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6 Betriebsvermögen

3.6.1 Sonderbegriff des Steuerrechts Rz. 50 Steuerrechtlich sind die Wertpapiere zu bilanzieren, die dem Kaufmann wirtschaftlich zuzurechnen sind und zum Betriebsvermögen des Unternehmens gehören. Rz. 51 Betriebsvermögen ist ein Sonderbegriff des Steuerrechts, der in § 4 Abs. 1 EStG umschrieben ist. Es bestehen zum handelsrechtlichen Begriff des Geschäftsvermögens[1] entscheid...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 2 Ausweis- und Gliederungsfragen

2.1 Bilanz Rz. 9 Da § 271 Abs. 1 und Abs. 2 HGB 2 Definitionen für unterschiedlich ausgestaltete Unternehmensverbindungen (Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen) behandelt, sind diese auch im Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften und denen über § 264a HGB gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften zu trennen (etwa § 266 HGB und § 275 HGB). Bei den übrig...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.2 Wertpapiere des Anlagevermögens

3.2.1 Beteiligungen[1] 3.2.1.1 Begriff Rz. 17 Eine Beteiligung ist (§ 271 Abs. 1 Satz 1 HGB): ein Anteil an einem anderen Unternehmen, der eine dauernde Verbindung zu dem anderen Unternehmen herstellt, und dazu bestimmt ist, dem eigenen Unternehmen zu dienen. Ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft, der insgesamt 20 % des Nennkapitals der Kapitalgesellschaft überschreitet, gilt im...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6.2 Notwendiges Betriebsvermögen

3.6.2.1 Voraussetzungen Rz. 54 Wertpapiere, die ausschließlich und unmittelbar dem Betrieb dienen, gehören zum notwendigen Betriebsvermögen. Sie müssen in dem Betrieb eine für dessen Fortführung unerlässliche Funktion haben. Verkörpern Wertpapiere keine Beteiligung,[1] sind sie i. d. R. kein notwendiges Betriebsvermögen. Ausnahmen bestehen z. B. bei Wertpapiergeschäften eines ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.2 Steuerrecht (E-Bilanz)

6.2.1 Taxonomie[1] Rz. 199 Für steuerliche Zwecke werden Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung als "E-Bilanz" an die Finanzverwaltung übermittelt (§ 5b EStG). Das Gliederungsschema hierfür wird durch die sog. Taxonomie vorgegeben. 6.2.2 Beteiligungen Rz. 200 In der Kerntaxonomie 6.8 vom 1.4.2024 wird zu den Beteiligungen auf das Handelsrecht verwiesen.[1] In der Taxonomie werd...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.1 Pensionsgeschäfte

5.1.1 Begriffe Rz. 122 Bei einem Wertpapier-Pensionsgeschäft überträgt ein Kreditinstitut oder der Kunde eines Kreditinstituts ihm gehörende Wertpapiere einem anderen Kreditinstitut oder einem seiner Kunden gegen Zahlung eines Betrags. Der Übertragende ist der Pensionsgeber, der Empfangende der Pensionsnehmer. Es wird gleichzeitig vereinbart, dass die Wertpapiere später gegen...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 4 Bewertungsgrundsätze

4.1 Anschaffungskosten Rz. 20 Beteiligungen sind gemäß § 253 Abs. 1 HGB höchstens mit den Anschaffungskosten anzusetzen (Anschaffungskostenprinzip). Die Anschaffungskosten bleiben grundsätzlich unverändert und unbeeinflusst davon, ob die Beteiligungsgesellschaft Gewinne oder Verluste erzielt. Diese Grundsätze gelten für die Bewertung von Beteiligungen an in- und ausländischen...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4 Bewertung nach HGB und EStG

4.1 Anschaffungskosten 4.1.1 Bestandteile der Anschaffungskosten Rz. 74 Wertpapiere sind handelsrechtlich Vermögensgegenstände und steuerrechtlich Wirtschaftsgüter. Bei ihrer Bewertung ist daher von den Anschaffungskosten auszugehen (§ 253 Abs. 1 Satz 1, HGB; § 255 Abs. 1 HGB; § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG). Rz. 75 Anschaffungskosten sind der Kaufpreis zuzüglich der Nebenkosten d...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.1 Abgrenzung Anlage- und Umlaufvermögen

3.1.1 Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens Rz. 12 Die Wertpapiere können zum Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen gehören. Als Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind es Finanzanlagen. Bei den Wertpapieren sind daher die Finanzanlagen von den Wertpapieren des Umlaufvermögens abzugrenzen. Finanzanlagen sind gem. § 247 Abs. 2 HGB dazu bestimmt, dauernd dem G...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.3.2 Eigene Anteile

Rz. 40 Eigene Anteile sind offen vom gezeichneten Kapital abzusetzen (§ 272 Abs. 1a HGB).[1]mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.3.3 Bilanzierung nach Ausübung der Option

5.3.3.1 Bilanzierung beim Käufer des Optionsrechts Rz. 156 Übt der Optionsrechtskäufer das Optionsrecht innerhalb der Optionsfrist aus, so ist zu unterscheiden, ob er Wertpapiere kauft (Kaufoption, call) oder verkauft (Verkaufsoption, put). Bei der Kaufoption stellt der Optionspreis zusätzliche Anschaffungskosten für die Wertpapiere dar.[1] Praxis-Beispiel Kaufoption: Der Basis...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.2 Abschreibung

4.2.1 Wertpapiere des Anlagevermögens 4.2.1.1 Finanzanlagen Rz. 93 Gehören Wertpapiere zum Anlagevermögen, rechnen sie zu den Finanzanlagen.[1] Deren Nutzung oder Verwendung ist nicht zeitlich begrenzt. Für sie kommt daher weder handelsrechtlich die planmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB noch steuerrechtlich die Absetzung für Abnutzung nach § 7 EStG in Betracht. 4...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.1 Handelsrecht

6.1.1 Bilanzposten und Bestandskonten Rz. 195 Wertpapiere werden auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Für Personengesellschaften und Einzelunternehmen bestimmt § 247 Abs. 1 HGB allgemein, dass Vermögensgegenstände, zu denen die Wertpapiere gehören, je nach ihrer Zugehörigkeit als Anlagevermögen oder Umlaufvermögen auszuweisen sind. Für die Bilanzen der Kapitalgesellscha...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.4 Optionsanleihen

5.4.1 Grundlagen Rz. 163 Aktiengesellschaften treten unter Einschaltung einer Bank oder eines Bankenkonsortiums an den Kapitalmarkt heran, um gegen Ausstellung von Schuldverschreibungen Geld aufzunehmen. Diese Darlehensgewährungen einer großen Masse von Gläubigern an einen Schuldner, die Aktiengesellschaft, sind sog. Teilschuldverschreibungen. Sie sind in der Regel Inhaberpap...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens

Rz. 38 Bei den Wertpapieren des Umlaufvermögens sind zu unterscheiden: Anteile an verbundenen Unternehmen und sonstige Wertpapiere. 3.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen Rz. 39 Der Ausweis der Anteile an verbundenen Unternehmen geht wie beim Anlagevermögen[1] auch beim Umlaufvermögen dem Ausweis unter anderen Bilanzposten vor. Daher sind hier auch unverbriefte Anteile an verb...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.4.2 Entgelt für das Optionsrecht

5.4.2.1 Einheitlicher Preis für Option und Anleihe Rz. 166 Bei der Ausgabe der Optionsanleihe werden die Schuldverschreibung und das Optionsrecht zu einem einheitlichen Preis ausgegeben. Dieser ist daher zum Teil Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts Schuldverschreibung und zum Teil Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts Optionsrecht, ist daher auf die beiden Wirtschaftsgüte...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 6 Steuerliche Besonderheiten

6.1 Keine phasengleiche Aktivierung von Dividenden Rz. 34 Mit Beschluss vom 7.8.2000[1] hat der Große Senat des BFH entschieden: "Eine Kapitalgesellschaft, die mehrheitlich an einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, kann Dividendenansprüche aus einer zum Bilanzstichtag noch nicht beschlossenen Gewinnverwendung der nachgeschalteten Gesellschaft grundsätzlich nicht akt...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 1 Zum Begriff "Beteiligungen"

1.1 Definition nach § 271 HGB Rz. 1 Nach § 271 Abs. 1 Satz 1 HGB sind Beteiligungen Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu jener Kapitalgesellschaft oder Personenhandelsgesellschaft nach § 264a HGB zu dienen. Da dies im 2. Abschnitt des Dritten Buches des HGB geregelt ist, beschränkt sich...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.2.1 Taxonomie

Rz. 199 Für steuerliche Zwecke werden Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung als "E-Bilanz" an die Finanzverwaltung übermittelt (§ 5b EStG). Das Gliederungsschema hierfür wird durch die sog. Taxonomie vorgegeben.mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 1 Begriff und wirtschaftliche Bedeutung

1.1 Begriff Rz. 1 Wertpapiere sind rechtlich gesehen i. d. R. Urkunden, in denen Privatrechte in der Weise verbrieft sind, dass zu ihrer Ausübung das Innehaben der Urkunde erforderlich ist. Das Recht kann also nur der aus dem Papier Berechtigte geltend machen. Es handelt sich um ein Recht aus dem Privatrecht. Es besteht Vorlagepflicht.[1] Das Wertpapierhandelsgesetz erweitert...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6.3 Gewillkürtes Betriebsvermögen

3.6.3.1 Voraussetzungen Rz. 63 Besteht ein gewisser objektiver Zusammenhang der Wertpapiere mit dem Betrieb und sind sie bestimmt und geeignet, diesen zu fördern, können sie als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden, wenn der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich oder durch Einnahmen­überschussrechnung ermittelt wird.[1] Die Bestimmung zum Betriebsvermögen geschieh...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5 Besondere Wertpapiergeschäfte

5.1 Pensionsgeschäfte 5.1.1 Begriffe Rz. 122 Bei einem Wertpapier-Pensionsgeschäft überträgt ein Kreditinstitut oder der Kunde eines Kreditinstituts ihm gehörende Wertpapiere einem anderen Kreditinstitut oder einem seiner Kunden gegen Zahlung eines Betrags. Der Übertragende ist der Pensionsgeber, der Empfangende der Pensionsnehmer. Es wird gleichzeitig vereinbart, dass die Wer...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.1 Anschaffungskosten

4.1.1 Bestandteile der Anschaffungskosten Rz. 74 Wertpapiere sind handelsrechtlich Vermögensgegenstände und steuerrechtlich Wirtschaftsgüter. Bei ihrer Bewertung ist daher von den Anschaffungskosten auszugehen (§ 253 Abs. 1 Satz 1, HGB; § 255 Abs. 1 HGB; § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG). Rz. 75 Anschaffungskosten sind der Kaufpreis zuzüglich der Nebenkosten der Anschaffung. Zu den...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3 Bilanzierung nach HGB und EStG

3.1 Abgrenzung Anlage- und Umlaufvermögen 3.1.1 Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens Rz. 12 Die Wertpapiere können zum Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen gehören. Als Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind es Finanzanlagen. Bei den Wertpapieren sind daher die Finanzanlagen von den Wertpapieren des Umlaufvermögens abzugrenzen. Finanzanlagen sind gem. § 24...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.2.2 Anteile an verbundenen Unternehmen

3.2.2.1 Begriff Rz. 28 Von Kapitalgesellschaften ist die Verflechtung verbundener Unternehmen auszuweisen. Was verbundene Unternehmen sind, ergibt sich aus § 271 Abs. 2 HGB i. V. m. § 290 HGB. Verbundene Unternehmen sind nach dem Gesetzesbeschluss im Jahr 2023 seit dem Geschäftsjahr 2024[1] nach § 271 Abs. 2 HGB unabhängig von ihrer Rechtsform und ihrem Sitz solche Unternehme...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 8 Weiterführende Literatur

Brox/Henssler, Handelsrecht mit Grundzügen des Wertpapierrechts, 23. Aufl. 2020 Gross/Schruff, Der Jahresabschluß nach neuem Recht, 2. Aufl. 1986 Wysocki/Schulze-Osterloh/Hennrichs/Kuhner, Handbuch des Jahresabschlusses, Rechnungslegung nach HGB und internationalen Standards (Loseblatt) Wysocki, v./Schulze-Osterloh, Handbuch des Jahresabschlusses in Einzeldarstellungen, 1984 ff.mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 4.3 Wertaufholung

Rz. 27 Gemäß § 253 Abs. 5 HGB kann ein aufgrund außerplanmäßiger Abschreibungen gewählter niedriger Bilanzansatz dann nicht beibehalten werden, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen. Es besteht ein generelles Zuschreibungsgebot bei Wegfall der Abwertungsgründe einer nach § 253 Abs. 3 Satz 5 oder 6 HGB vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibung.mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.1.4 Ermittlung nach Bewertungsvereinfachungsverfahren

4.1.4.1 Festbewertung Rz. 83 Dem Gesetzeswortlaut nach ist die Festbewertung nur auf Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe des Vorratsvermögens anwendbar, die für den Gesamtwert des Unternehmens von nachrangiger Bedeutung sind (§ 240 Abs. 3 HGB i. V. m. § 256 Satz 2 HGB). Soweit Wertpapiere zum Anlagevermögen gehören, kann hierfür ke...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.3 Optionsgeschäfte

5.3.1 Grundlagen Rz. 137 Die Kurse der Wertpapiere schwanken. Käufer von Wertpapieren sind daran interessiert, Wertpapiere bei steigenden Kursen zu kaufen und hierbei möglichst hohe Kursgewinne zu erzielen, bei fallenden Kursen zu verkaufen und hierbei möglichst geringe Verluste zu erleiden. Rz. 137a Es können Optionsrechte erworben werden, Wertpapiere zu im Voraus festgelegten ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.1.4.2 Gruppenbewertung

Rz. 84 Die Gruppenbewertung kommt für gleichartige oder annähernd gleichwertige Wertpapiere infrage. Sie werden mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt (§ 240 Abs. 4 HGB i. V. m. § 256 Satz 2 HGB).[1]mehr