Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzgeldumlage

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Nebenbesc... / 7 Versorgungsbezüge und Minijob beim gleichen Arbeitgeber

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer war bei einer GmbH beschäftigt. Seit 2022 erhält er aus diesem Arbeitsverhältnis Versorgungsbezüge und bezieht zusätzlich noch eine Sozialversicherungsrente. Beide Zahlungen unterliegen der Krankenversicherungspflicht. Seit Januar ist er bei seinem früheren Arbeitgeber für monatlich 445,44 EUR (8 Std. x 4,35 EUR x 12,80 EUR) als Aushilfe beschäfti...mehr

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Praxis-Beispiele: Schüler / 3 Unbefristete Beschäftigung über 538 EUR monatlich

Sachverhalt Ein 19-jähriger Schüler eines Gymnasiums arbeitet 22 Stunden in der Woche nachmittags und samstags. Sein monatliches Arbeitsentgelt beträgt 1.200 EUR. Der Schüler ist bisher über seinen Vater gesetzlich familienversichert. Wie ist die Tätigkeit des Schülers sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlich zu behandeln? Ergebnis Für Beschäftigungen, die von Schülern ausg...mehr

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Praxis-Beispiele: Schüler / 7 Praktikum zur Erlangung der Fachhochschulreife

Sachverhalt In einzelnen Bundesländern besteht die Möglichkeit, nach Abschluss der 11. Klasse des Gymnasiums oder der zweijährigen Höheren Handelsschule durch Absolvierung eines einjährigen Praktikums die Fachhochschulreife zu erlangen. Von dieser Möglichkeit macht ein Schüler Gebrauch. Er übt das Praktikum ab 1.6. gegen ein monatliches Entgelt von 400 EUR aus. Wie ist das Pr...mehr

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Praxis-Beispiele: Schüler / 2 Kurzfristige Beschäftigung

Sachverhalt Ein 18-jähriger Schüler eines Gymnasiums arbeitet samstags 8 Stunden. Die Beschäftigung wird durch eine für ein Jahr befristete Rahmenvereinbarung auf max. 70 Arbeitstage innerhalb des Jahres begrenzt. Das monatliche Entgelt beträgt 500 EUR. Er ist über seinen Vater gesetzlich familienversichert. Wie ist die Tätigkeit des Schülers sozialversicherungs- und lohnsteu...mehr

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Praxis-Beispiele: Praktikant / 10 Nicht vorgeschriebenes Vorpraktikum bis 538 EUR monatlich

Sachverhalt Ein noch nicht an der Universität immatrikulierter gesetzlich krankenversicherter Praktikant übt ab 1.6. für 4 Monate ein Vorpraktikum aus. Dieses Praktikum ist nicht in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben. Das Vorpraktikum wird aus eigenen fachlichen und auch finanziellen Interessen des Praktikanten ausgeübt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 7...mehr

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Verjährung / 3 Hemmung und Unterbrechung

Für die Hemmung und die Unterbrechung gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Unfallversicherung, der Insolvenzgeldumlage und der Umlagen zur Erstattung der Aufwendungen bei Entgeltfortzahlung und Mutterschaft sinngemäß. Wird die Verjährung durch Mahnung an den Arbeitgeber oder durch Bereiterklärung des ...mehr

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Praxis-Beispiele: Nebenbesc... / 1 Minijob

Sachverhalt Eine Servicekraft arbeitet wöchentlich 30 Stunden für ein Arbeitsentgelt von 1.950 EUR monatlich. Sie ist gesetzlich krankenversichert. An 4 Samstagen im Monat arbeitet sie zusätzlich je 8 Stunden in einem Baumarkt für 12,50 EUR in der Stunde. Auf die Rentenversicherungspflicht hat sie bei dieser Tätigkeit verzichtet. Wie werden die Beschäftigungen lohnsteuer- und...mehr

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Praxis-Beispiele: Praktikant / 5 Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum bis 538 EUR monatlich

Sachverhalt Ein an der Universität immatrikulierter Student übt ab 1.7. ein auf 6 Monate befristetes, nicht vorgeschriebenes Praktikum aus. Er ist gesetzlich krankenversichert. Sein Arbeitsentgelt beträgt 530 EUR monatlich. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) teil. Wie ist das nicht vorgeschriebene Zwischenpraktikum sozialver...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 5 Fachpraktikum eines Fachoberschülers

Schüler mit dem Abschlusszeugnis einer Realschule oder einem als gleichwertig anerkannten Zeugnis werden in den Fachoberschulen innerhalb von 2 Jahren auf den Erwerb der Fachhochschulreife vorbereitet. Während des ersten Ausbildungsjahres wird eine fachpraktische Ausbildung durchgeführt. Die fachpraktische Ausbildung ist nicht für sich allein, sondern nur als Bestandteil der...mehr

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Praxis-Beispiele: Praktikant / 8 Vorgeschriebenes Vorpraktikum über 538 EUR monatlich

Sachverhalt Ein bislang privat versicherter Praktikant ist noch nicht an einer Hochschule immatrikuliert. Er leistet ein in der Studien- und Prüfungsordnung des bevorstehenden Studiengangs vorgeschriebenes Vorpraktikum ab, das er für die Einschreibung bei der Fachhochschule laut Studienordnung nachweisen muss. Das Praktikum wird in der Zeit von 1.6. bis 30.9. ausgeübt. Die wö...mehr

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Praxis-Beispiele: Praktikant / 9 Vorgeschriebenes Nachpraktikum, kein Arbeitsentgelt

Sachverhalt Nach Beendigung seines Studiums leistet ein nicht mehr immatrikulierter gesetzlich krankenversicherter Praktikant ein in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebenes Nachpraktikum ab, das er zur Anerkennung seines Berufsabschlusses nach der Studienordnung benötigt. Das Praktikum wird ab 1.4. an 30 Stunden pro Woche ausgeübt und ist auf 6 Monate befristet. Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsnummer / 4 Änderung von Betriebsdaten

Änderungen der Betriebsdaten sind dem Betriebsnummern-Service mitzuteilen.[1] Hierzu zählen: Eröffnung einer weiteren Niederlassung, Verlegung eines Betriebs/einer Niederlassung, Änderung der wirtschaftlichen Tätigkeit oder des Betriebszwecks, Änderung von Name/Bezeichnung oder Anschrift, Betriebsschließungen, Wiedereröffnung des Betriebs, Änderungen bei den Attributen Insolvenzgel...mehr

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Praxis-Beispiele: Schüler / 1 Minijob

Sachverhalt Ein 17-jähriger Schüler arbeitet neben dem Besuch des Gymnasiums nachmittags sowie samstags insgesamt 8 Stunden in der Woche. Sein monatliches Entgelt beträgt 400 EUR. Der Schüler ist über seinen Vater gesetzlich familienversichert. Wie ist die Tätigkeit des Schülers sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlich zu behandeln? Ergebnis Der Schüler übt eine geringfügig...mehr

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Praxis-Beispiele: Praktikant / 1 Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum ohne Arbeitsentgelt

Sachverhalt Ein Student (26 Jahre alt) übt ein in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum aus. Er erhält hierfür kein Arbeitsentgelt. Er ist 40 Stunden pro Woche, befristet auf 4 Monate tätig. Der Student ist selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (Krankenversicherung der Studenten – KVdS). Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren nach dem Auf...mehr

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Praxis-Beispiele: Praktikant / 3 Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum über 538 EUR monatlich

Sachverhalt Ein 24 Jahre alter Student übt ein in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum aus. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt 700 EUR, die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden. Das Praktikum ist auf 6 Monate befristet. Der Student ist über seinen Vater in dessen gesetzlicher Krankenkasse familienversichert. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verjährung / 1.1 Allgemeine Verjährungsfrist von 4 Jahren

Ansprüche auf Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die Insolvenzgeldumlage und die Umlagen nach dem AAG für die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Entgeltfortzahlung und Mutterschaft verjähren in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Fällig geworden sind die Beiträge mit dem Tag, von dem an die Einzu...mehr

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Praxis-Beispiele: Schüler / 4 Beschäftigung von Abendschülern

Sachverhalt Eine 19-jährige Schülerin eines Abendgymnasiums arbeitet tagsüber 30 Stunden wöchentlich. Das monatliche Entgelt der Schülerin beträgt 2.100 EUR. Wie ist die Beschäftigung der Abendschülerin sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlich zu behandeln? Ergebnis Es handelt sich um eine Arbeitnehmerin, die durch den Besuch einer Abendschule einen allgemeinen Schulabschlu...mehr

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Praxis-Beispiele: Praktikant / 7 Vorgeschriebenes Vorpraktikum bis 538 EUR monatlich

Sachverhalt Ein noch nicht an einer Hochschule immatrikulierter Praktikant übt ab 1.7. für 3 Monate ein in der Studien- und Prüfungsordnung des bevorstehenden Studiengangs vorgeschriebene Vorpraktikum aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden, das monatliche Entgelt 300 EUR. Ab 1.10. ist der Praktikant eingeschriebener Student. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenantrag: Meldung des E... / 4 Beitragsberechnung bis zum Rentenbeginn

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung müssen nach Abgabe der Sondermeldung ausschließlich nach dem tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelt berechnet werden. Das gilt auch für die Insolvenzgeldumlage und die Umlagen U1 und U2.[1] Es spielt keine Rolle, wenn das tatsächliche beitragspflichtige Arbeitsentgelt von dem Arbeitsentgelt abweicht, das ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Praktikant / 2 Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum bis 538 EUR monatlich

Sachverhalt Ein Student (30 Jahre alt) übt – befristet auf 5 Monate – ein in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum aus. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt 300 EUR. Er ist freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) teil. Wie ist das vorgeschriebene Zwisch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Nebenbesc... / 5 Hinzuverdienst bei ALG

Sachverhalt Ein Bezieher von Arbeitslosengeld, gesetzlich krankenversichert, arbeitet 5 Stunden wöchentlich als Aushilfe für 12,50 EUR in der Stunde. Das monatliche Gehalt beträgt 271,88 EUR. Nach Abzug der 2 %igen Pauschalsteuer überweist der Arbeitgeber 266,44 EUR (271,88 EUR – 5,43 EUR). Auf die Rentenversicherungspflicht hat der Arbeitslosengeldbezieher in dieser Tätigke...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / Zusammenfassung

Begriff Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt von nicht mehr als 538 EUR im Monat gelten als geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Häufig werden geringfügig entlohnte Beschäftigungen auch als Minijob oder Aushilfsjob bezeichnet. Diese Beschäftigungen sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der Rentenversicherung besteht grundsätzl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Entgeltumwandlung / 2.1 Höhe des Arbeitgeberzuschusses

Zu den betreffenden Sozialversicherungsbeiträgen zählen die Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Auch der Arbeitgeberzuschuss zur Rentenversicherung an berufsständische Versorgungseinrichtungen sowie zur freiwilligen bzw. privaten Kranken- und Pflegeversicherung und Pauschalbeiträge f...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge: Lohnsteuer- und... / 5.5 Belegschaftsrabatte: Welche Preise anzusetzen sind

Die Sachbezüge sind mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort im Zeitpunkt der Abgabe anzusetzen. Endpreis ist der Preis, der im allgemeinen Geschäftsverkehr von Letztverbrauchern in der Mehrzahl der Verkaufsfälle tatsächlich inkl. Umsatzsteuer und sämtlicher Preisbestandteile gezahlt wird. Der Geldwert des Sachbezugs ist der um 4 % gemin...mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: So... / 2.5 Insolvenzgeldumlage

Der Umlagesatz für das Jahr 2024 beträgt unverändert 0,06 %.[1] Die Insolvenzgeldumlage wird nach einem Prozentsatz des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts (Umlagesatz) erhoben. Die U3-Umlage wird allein von den Arbeitgebern aufgebracht. Hiervon ausgenommen sind die Arbeitgeber der öffentlichen Hand und private Haushalte. Zuständig für den Einzug ist die Krankenka...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2.10 Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Die Arbeitsentgelte der Menschen mit Behinderungen in Behindertenwerkstätten, die nicht i. S. d. § 7 SGB IV beschäftigt sind, sind bei der Berechnung der Insolvenzgeldumlage nicht zu berücksichtigen.mehr

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Insolvenzgeldumlage: Berücksichtigung besonderer Arbeitgeber und Personengruppen

Zusammenfassung Überblick Grundsätzlich ist die Insolvenzgeldumlage von allen Arbeitgebern zu entrichten. Abweichend von dem Grundsatz gibt es allerdings Ausnahmen für besondere Arbeitgebergruppen. Zu diesen zählen vorwiegend Arbeitgeber der öffentlichen Hand, Arbeitgeber ausländischer Saisonarbeitskräfte oder auch Fraktionen und Parteien. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprec...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2.4 Diplomatische und konsularische Vertretungen

Botschaften und Konsulate ausländischer Staaten in der Bundesrepublik Deutschland gehören nicht zu den von der Insolvenzgeldumlage erfassten Betrieben. Die nach § 28m Abs. 1 SGB IV bestehende Verpflichtung für den Beschäftigten zur Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages bei Nichterfüllung der Zahlungspflicht des Arbeitgebers kann bei einer reinen Arbeitgeberversicher...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Berück... / 1.1 Abgeordnete mit beschäftigten Arbeitnehmern

Beschäftigen Abgeordnete von Stadtparlamenten, Landtagen oder des Deutschen Bundestages Arbeitnehmer, treten sie als privater Arbeitgeber mit der Folge auf, dass sie nicht vor einer Insolvenz geschützt sind; Insolvenzgeldumlage ist also grundsätzlich zu zahlen. Keine Insolvenzgeldumlagepflicht besteht dagegen für die Mitarbeiter von Abgeordneten, bei denen die jeweilige Körp...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Berück... / 1.3 Ausstrahlung und Einstrahlung

Bei Beschäftigten, die im Rahmen der Ausstrahlung weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen, ist auch Umlagepflicht zur Insolvenzgeldumlage gegeben. Keine Umlagepflicht besteht dementsprechend für Einstrahlungsbeschäftigte[1], die weiterhin dem Sozialversicherungsrecht des ausländischen Entsendestaates unterliegen.mehr

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Insolvenzgeldumlage: Berück... / Zusammenfassung

Überblick Grundsätzlich ist die Insolvenzgeldumlage von allen Arbeitgebern zu entrichten. Abweichend von dem Grundsatz gibt es allerdings Ausnahmen für besondere Arbeitgebergruppen. Zu diesen zählen vorwiegend Arbeitgeber der öffentlichen Hand, Arbeitgeber ausländischer Saisonarbeitskräfte oder auch Fraktionen und Parteien. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversi...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2.1 Abgeordnete (als Arbeitgeber)

Die Arbeitsentgelte der Mitarbeiter von Abgeordneten sind dann nicht bei der Berechnung der Insolvenzgeldumlage zu berücksichtigen, wenn die jeweilige Körperschaft die Gehaltszahlung gesetzlich absichert und das Arbeitsentgelt direkt an den Mitarbeiter auszahlt. Für die Mitarbeiter von Abgeordneten des Deutschen Bundestages ist dies allerdings nicht der Fall.mehr

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Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2.12 Privathaushalte

Private Haushalte sind von der Zahlung der Insolvenzgeldumlage ausgenommen. Eine Beschäftigung im Privathaushalt liegt in der Regel vor, wenn diese durch einen privaten Haushalt begründet ist und die Tätigkeit sonst gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt wird (haushaltsnahe Dienstleistung).[1]mehr

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Insolvenzgeldumlage: Berück... / 1.7 Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft

Die Arbeitsentgelte von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft[1] sind bei der Erhebung der Insolvenzgeldumlage nicht zu berücksichtigen.[2] Sie sind nicht als Arbeitnehmer i. S. d. § 165 Abs. 1 SGB III anzusehen.mehr

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Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2.13 Wohnungseigentümergemeinschaften

Wohnungseigentümergemeinschaften können im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums Arbeitgeber von Hausmeistern, Reinigungskräften usw. sein. Als Arbeitgeber können sie verpflichtet sein, Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Nach Auffassung des Bundessozialgerichts sind Wohnungseigentümergemeinschaften allerdings nicht zur Zahlung der Insolvenzgeldumlage ver...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Berück... / 1.4 Beschäftigte mit Behinderungen in Behindertenwerkstätten

Bei Beschäftigten mit Behinderungen in Behindertenwerkstätten, die nicht Beschäftigte i. S. d. § 7 SGB IV sind, wird die Insolvenzgeldumlage nicht erhoben. Kriterien für eine Beschäftigung i. S. d. § 7 SGB IV sind ein Arbeitsverhältnis, eine Beschäftigung nach Weisung, eine Eingliederung in eine Arbeitsorganisation und eine Entgeltzahlung. Erhält der Beschäftigte mit Behinderunge...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2 Besonderheiten bei bestimmten Arbeitgebern

Zu den umlagepflichtigen Arbeitgebern gehören grundsätzlich auch Institutionen wie die Industrie- und Handelskammern oder die Sparkassen sowie Rechtsanwaltskammern oder Ärzte- und Zahnärztekammern. Allerdings existieren einige Abweichungen von diesen Grundsätzen. 2.1 Abgeordnete (als Arbeitgeber) Die Arbeitsentgelte der Mitarbeiter von Abgeordneten sind dann nicht bei der Bere...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Berück... / Sozialversicherung

1 Bewertung der Umlagepflicht besonderer Personenkreise 1.1 Abgeordnete mit beschäftigten Arbeitnehmern Beschäftigen Abgeordnete von Stadtparlamenten, Landtagen oder des Deutschen Bundestages Arbeitnehmer, treten sie als privater Arbeitgeber mit der Folge auf, dass sie nicht vor einer Insolvenz geschützt sind; Insolvenzgeldumlage ist also grundsätzlich zu zahlen. Keine Insolve...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2.7 Krankenkassen

Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, sind jedoch insolvenzfähig, sodass sie umlagepflichtige Arbeitgeber sind.mehr

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Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2.9 Tochterfirmen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

Tochterfirmen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die als GmbH von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegründet werden, sind als juristische Personen des Privatrechts zu sehen und daher umlagepflichtige Arbeitgeber.mehr

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Insolvenzgeldumlage: Berück... / 1 Bewertung der Umlagepflicht besonderer Personenkreise

1.1 Abgeordnete mit beschäftigten Arbeitnehmern Beschäftigen Abgeordnete von Stadtparlamenten, Landtagen oder des Deutschen Bundestages Arbeitnehmer, treten sie als privater Arbeitgeber mit der Folge auf, dass sie nicht vor einer Insolvenz geschützt sind; Insolvenzgeldumlage ist also grundsätzlich zu zahlen. Keine Insolvenzgeldumlagepflicht besteht dagegen für die Mitarbeiter...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2.2 Ärztekammern/Zahnärztekammern/Rechtsanwaltskammern

Körperschaften des öffentlichen Rechts sind grundsätzlich insolvenzfähig, wenn nicht ausdrücklich die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über deren Vermögen unzulässig ist. Zu den umlagepflichtigen Arbeitgebern gehören daher grundsätzlich alle Rechtsanwaltskammern sowie die Ärzte- und Zahnärztekammern.mehr

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Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2.8 Sparkassen

Bei Sparkassen kann im Einzelfall auch keine Umlagepflicht bestehen. Das ist von der sog. Gewährleistungsträgerschaft abhängig. D. h., wenn in den Statuten der Kammer oder der Sparkasse vermerkt ist, dass im Fall der Insolvenz eine Gemeinde oder ein Land in die Verbindlichkeiten vollumfänglich eintritt, dann ist keine Umlagepflicht gegeben.mehr

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Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2.11 Politische Parteien

Auch politische Parteien sind umlagepflichtig. Das Parteiengesetz verleiht politischen Parteien nicht den Charakter eines öffentlichen Arbeitgebers.mehr

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Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2.6 Kassenärztliche Vereinigungen

Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen (KV/KZV) sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und unterstehen der Aufsicht des für ihren Bereich räumlich zuständigen Landesgesundheitsministeriums. Deshalb müssen hier im Einzelfall landesrechtliche Regelungen geprüft werden, ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der jeweiligen KV/KZV zulässig ist.mehr

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Insolvenzgeldumlage: Berück... / 1.5 Fraktionen oder Parteien

Fraktionen zählen nicht zu den öffentlichen Arbeitgebern und stehen nicht dem Bund, den Ländern, den Gemeinden sowie den Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts i. S. v. § 358 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 SGB III gleich. Sie sind daher als Arbeitgeber grundsätzlich insolvenzgeldumlagepflichtig. Fraktionen können dann von der Insolvenzgeldumlagepflicht aus...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2.3 Deutsches Rotes Kreuz e. V.

Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes e. V. (z. B. Berufsbildungswerke) sind grundsätzlich umlagepflichtige Arbeitgeber. Eine Ausnahme hiervon bildet das Bayerische Rote Kreuz, welches als einziger Landesverband des Deutschen Roten Kreuzes eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist und der Aufsicht des bayerischen Staatsministeriums des Inneren unterliegt.[1]mehr

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Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2.5 Industrie- und Handelskammern (IHK)

Industrie- und Handelskammern sind als juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des jeweiligen Bundeslandes unterstehen, gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 InsO nicht insolvenzfähig, wenn das Landesrecht dies jeweils bestimmt. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK) hat der Bundesagentur für Arbeit mit Schreiben vom 10.3.2009 nachgewiesen, dass i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 1.2 Ausländische Saisonarbeitskräfte

Ausländische Saisonarbeitskräfte weisen mit der Bescheinigung A 1 bzw. E 101[1] nach, dass sie den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften ihres jeweiligen Heimatlands unterliegen. Bezüglich dieser Personen vertritt der GKV-Spitzenverband in Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit die Auffassung, dass keine Insolvenzumlagepflicht besteht. Für diese ausländischen Sais...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 1.6 Mehrfachbeschäftigte mit Arbeitgebern in verschiedenen EU-Staaten

Für Arbeitnehmer, die bei mehreren Arbeitgebern in unterschiedlichen EU-Staaten beschäftigt sind, gilt das Sozialversicherungsrecht des Landes, in dem sie wohnen. Dies ist durch das europäische Gemeinschaftsrecht geregelt. So ist ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer, der sowohl von einem Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland, als auch von einem Arbeitgeber mit Sitz in einem...mehr