Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzgeldumlage

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abschlussprämie

Begriff Insbesondere im Banken- und Versicherungsgewerbe erhalten Arbeitnehmer für die unmittelbare oder mittelbare Herbeiführung eines Vertragsabschlusses regelmäßig sog. Abschlussprämien. Die Abschlussprämie steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers und ist deshalb steuer- und beitragspflichtig. Abschlussprämien sind regel...mehr

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Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 5 Umlagen des Arbeitgebers

Während die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung im Regelfall weitgehend hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden, muss der Arbeitgeber die Beiträge zur Unfallversicherung voll übernehmen. Das gilt auch für die Umlagen U1 und U2.[1] Diese "Entgeltfortzahlungsversicherung" wird von der Krankenkasse durchgeführt, zu der jede...mehr

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Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 7 Beitragsnachweis

Der Arbeitgeber muss die Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge für geringfügig Beschäftigte, Umlagen nach dem AAG und die Insolvenzgeldumlage berechnen. Damit die Einzugsstelle (Krankenkasse oder Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) Höhe und Zusammensetzung des Beitragssolls erfährt, muss der Arbeitgeber den Datensatz "Beitragsnachweis"...mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: So... / 2.7 Fälligkeit der Beiträge und Umlagen

Drittletzter Bankarbeitstag Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag, die U1- und U2-Umlagen sowie die Insolvenzgeldumlage U3 sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats der Arbeitsleistung fällig.[1] Erfüllungsort ist der Sitz der Einzugsstelle (Krankenkasse und Minijob-Zentrale), weshalb für die tatsächliche Bestimmung des drittletzten Bankarbeitstags die Verhältni...mehr

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Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 12.1 Betriebsprüfung der Sozialversicherung

Die Angaben in den Gehaltskonten werden von den Rentenversicherungsträgern mindestens alle 4 Jahre überprüft.[1] Die Prüfung erstreckt sich auf alle Beiträge und Abgaben zu allen Zweigen der Sozialversicherung. Dazu gehören auch die Unfallversicherung, die Abgaben zur Künstlersozialkasse, die Umlagen zur Erstattung der Entgeltfortzahlung und die Insolvenzgeldumlage. Darüber h...mehr

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Rückzahlung von Arbeitslohn... / 1.1 Rückzahlung von Weihnachtsgeld

Weihnachtszuwendungen werden oftmals nur unter der Bedingung gewährt, dass sie zurückzuzahlen sind, wenn das Arbeitsverhältnis bis zu einem vereinbarten Stichtag gekündigt wird oder durch Kündigung endet. Die für die zurückzuzahlende Weihnachtszuwendung entrichteten Gesamtsozialversicherungsbeiträge und die Insolvenzgeldumlage sind dann wieder zurückzurechnen. Hinweis Keine A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 9.3 Umlage 3 – Insolvenzgeldumlage

Die Insolvenzgeldumlage wird zum Ausgleich des Nettolohnanspruches der Arbeitnehmer für die letzten 3 Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhoben. Die Insolvenzgeldumlage beträgt 2024 weiterhin 0,06 % des rentenversicherungspflichtigen Bruttoentgelts. Sie ist zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers abzuführe...mehr

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Sozialversicherung: Termine... / 4 Buchung der Umlagen U1, U2 und IU bzw. U3

Zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen sind zum jeweiligen o. g. Fälligkeitsdatum die Umlagen für Mutterschaftsaufwendungen (U2), die Insolvenzgeldumlage (IU bzw. U3) für Arbeitgeber in der privaten Wirtschaft und ggf. für Arbeitgeber mit bis zu 30 (vollzeitbeschäftigten) Arbeitnehmern die Umlagen für Entgeltfortzahlungsaufwendungen bei Krankheit (U1) an die jeweilige...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fälligkeit / 1.1 Gesamtsozialversicherungsbeiträge/Umlagen

Gesamtsozialversicherungsbeiträge (GSV-Beiträge) sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wurde, mit der das Arbeitsentgelt erzielt wurde. Zu zahlen sind die tatsächlich ermittelten Beiträge oder – falls dies nicht möglich ist – die Beiträge in Höhe des Vormonats. Die tatsächliche Beitragsschuld ist dann am Monatsend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdienstausfallentschädigu... / 9 Umlagebeiträge U1, U2 und Insolvenzgeldumlage

Neben den Beiträgen zur Sozialversicherung sind auch die für die Teilnahme am Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichgesetz zu zahlenden Umlagen (U1 und U2) sowie die Insolvenzgeldumlage während des Bezugs einer Entschädigung nach § 56 Abs. 1 Satz 2 IfSG zu zahlen. Die Umlagen werden vom entschädigungspflichtigen Land getragen und sind daher dem Arbeitgeber im Rahm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeld / Zusammenfassung

Begriff Das Insolvenzgeld sichert die Entgeltansprüche der Arbeitnehmer des zahlungsunfähigen Arbeitgebers für (zumeist) die letzten 3 Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ab dem Zeitpunkt der Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder der vollständigen Betriebseinstellung. Erforderlich ist ein Antrag des Arbeitnehmers innerhalb von 2 Monaten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeld / 1 Einführung

Das Insolvenzgeld ist eine umlagefinanzierte[1] Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit. Es schützt die Beschäftigten vor dem Risiko eines Lohnausfalls aufgrund der Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers und wird auf Antrag des Arbeitnehmers lohnsteuerfrei in Höhe des Nettolohns gezahlt. Die gesetzliche Regelung in den §§ 165 f. SGB III sichert das Lohnausfallrisiko ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reparaturaufwendungen / 3 Eigene Aushilfskräfte sanieren betrieblich genutzte Räume

Soweit der Unternehmer an betrieblichen Räumen durch eigenes Personal Betonsanierungsarbeiten durchführen lässt, bucht er die betreffenden Aufwendungen auf das Konto "Löhne" 4110 (SKR 03) bzw. 6010 (SKR 04). Häufig werden gerade Aushilfskräfte als "Mädchen für alles" in der Praxis im Rahmen eines Mini-Jobs angestellt. Diese führen dann weniger umfangreiche und kostspielige Sa...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Beitra... / 2.4.2 Insolvenzgeldumlage bei Störfallberechnung

Ist wegen einer nicht vertragsgemäßen Verwendung von Wertguthaben eine sog. Störfallbeitragsberechnung[1] vorzunehmen, wird Insolvenzgeldumlage erhoben. Als umlagepflichtiges Entgelt aus dem Wertguthaben gilt dabei das nach den besonderen Bestimmungen des § 10 Abs. 5 AltersTZG für Altersteilzeitarbeitsverhältnisse (unter Berücksichtigung der zusätzlichen beitragspflichtigen ...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Beitragsberechnung bei Einmalzahlungen, fiktivem Entgelt und flexibler Arbeitszeit

Zusammenfassung Überblick Insolvenzumlagepflichtig ist grundsätzlich das Arbeitsentgelt, von dem auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen sind. Schwierig wird die Beurteilung, wenn es sich um besondere Entgeltformen oder besondere Stadien einer Beschäftigung handelt. Wie wird die Umlage beispielsweise bei Kurzarbeit, bei Altersteilzeit oder aus fiktiven Ent...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Beitra... / 1.2 Unterjährige Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Tritt im Laufe eines Kalenderjahres Rentenversicherungsfreiheit aufgrund einer Befreiung wegen Zugehörigkeit zu einer Versorgungseinrichtung einer bestimmten Berufsgruppe ein, ist für die Berechnung der Insolvenzgeldumlage die gesamte Dauer des Beschäftigungsverhältnisses innerhalb des Kalenderjahres zu berücksichtigen. Eine Trennung zwischen rentenversicherungspflichtigen u...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Beitra... / 2.3 Praktikanten und Auszubildende ohne Arbeitsentgelt

Praktikanten und zur Berufsausbildung Beschäftigte ohne Arbeitsentgelt gehören grundsätzlich zu den Arbeitnehmern im Sinne der Sozialversicherung. Wird ihnen tatsächlich kein Arbeitsentgelt gezahlt, sind die Beiträge zur Rentenversicherung nach einem fiktiven Arbeitsentgelt i. H. v. 1 % der Bezugsgröße zu berechnen.[1] Das fiktive Arbeitsentgelt ist für die Berechnung der Um...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Beitra... / 1 Einmalzahlungen aus verschiedenen Beschäftigungsteilen

Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wird – anders als bei der Berechnung der Umlagen U1 und U2 – bei der Berechnung der Insolvenzgeldumlage berücksichtigt. Auch die Märzklausel wird angewendet. 1.1 Wechsel von Versicherungspflicht und -freiheit Wechselt der Arbeitnehmer bei dem gleichen Arbeitgeber aus einem versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnis in eine versicherungspflic...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Beitra... / 1.1 Wechsel von Versicherungspflicht und -freiheit

Wechselt der Arbeitnehmer bei dem gleichen Arbeitgeber aus einem versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnis in eine versicherungspflichtige Beschäftigung und umgekehrt, richtet sich die beitragsrechtliche Behandlung des einmalig gezahlten Arbeitsentgeltes danach, aus welchem Beschäftigungsteil die Sonderzuwendung gewährt wird. Dabei gelten folgende Grundsätze: Liegen die An...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Beitra... / Zusammenfassung

Überblick Insolvenzumlagepflichtig ist grundsätzlich das Arbeitsentgelt, von dem auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen sind. Schwierig wird die Beurteilung, wenn es sich um besondere Entgeltformen oder besondere Stadien einer Beschäftigung handelt. Wie wird die Umlage beispielsweise bei Kurzarbeit, bei Altersteilzeit oder aus fiktiven Entgeltzahlungen e...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Beitra... / Sozialversicherung

1 Einmalzahlungen aus verschiedenen Beschäftigungsteilen Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wird – anders als bei der Berechnung der Umlagen U1 und U2 – bei der Berechnung der Insolvenzgeldumlage berücksichtigt. Auch die Märzklausel wird angewendet. 1.1 Wechsel von Versicherungspflicht und -freiheit Wechselt der Arbeitnehmer bei dem gleichen Arbeitgeber aus einem versicherungsfr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Beitra... / 2 Fiktives Arbeitsentgelt

2.1 Kurzarbeit In Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld[1] (einschließlich Saison-Kurzarbeitergeld und Transfer-Kurzarbeitergeld) sind die Rentenversicherungsbeiträge nur aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt zu berechnen. Im Gegensatz dazu werden bei der Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags die Beiträge aus dem Kurzarbeitergeld zusätzlich aus 80 % des Unt...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Beitra... / 2.1 Kurzarbeit

In Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld[1] (einschließlich Saison-Kurzarbeitergeld und Transfer-Kurzarbeitergeld) sind die Rentenversicherungsbeiträge nur aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt zu berechnen. Im Gegensatz dazu werden bei der Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags die Beiträge aus dem Kurzarbeitergeld zusätzlich aus 80 % des Unterschiedsbetra...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Beitra... / 2.4.1 Mehrarbeitsvergütung in der Altersteilzeit

Wird während der Altersteilzeit Mehrarbeit geleistet, kann es vorkommen, dass die Vergütung hierfür durch die vorrangige Anrechnung der zusätzlichen beitragspflichtigen Einnahme nach § 163 Abs. 5 SGB VI für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge wegen Überschreitens der Beitragsbemessungsgrenze nicht bzw. nicht in voller Höhe herangezogen wird. Da die zusätzliche bei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Beitra... / 2.4 Altersteilzeit und sonstige flexible Arbeitszeitverhältnisse

Umlagepflichtiges Arbeitsentgelt ist in Fällen der Altersteilzeit in der Arbeitsphase das tatsächlich ausgezahlte Arbeitsentgelt und in der Freistellungsphase das ausgezahlte Wertguthaben. Bei Altersteilzeit werden der Aufstockungsbetrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AltersTZG, der zusätzliche Beitrag zur Rentenversicherung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b AltersTZG sowie die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Beitra... / 2.2 Menschen mit Behinderungen

Auch bei Menschen mit Behinderungen, die in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, in anerkannten Blindenwerkstätten, Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen tätig sind, sowie den Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen, wird das für die Beitragsberechnung[1] maßgebende fiktive Arbeitsentgelt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsgruppen / 1 Angabe von Beitragsgruppen

Da die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich in der gleichen Weise berechnet werden, kann der Gesamtsozialversicherungsbeitrag im Allgemeinen in einem Arbeitsgang errechnet werden. Weil der Anspruch auf die Beiträge jedoch nicht alleine dem Gesundheitsfonds, sondern ihrem Anteil entsprechend der Pflegekasse, den Trägern der Renten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsgruppen / 2 Beitragsgruppen in Ziffern

Die Beitragsgruppen sind in den Meldungen mit dem 4-stelligen numerischen Schlüssel zu verschlüsseln. Die Beiträge sind im Beitragsnachweis-Datensatz nach Beitragsgruppen getrennt anzugeben. Die Beitragsgruppen werden im Beitragsnachweis numerisch aufgeführt. Es gelten folgende Schlüssel, die sich aus dem Beitragsgruppenschlüssel eines Versicherungszweiges ableiten:mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragseinzug / 1 Empfänger der Beitragszahlung

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist an die gesetzliche Krankenkasse abzuführen, bei der für den Arbeitnehmer die Krankenversicherung durchgeführt wird.[1] Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Pflichtversicherung oder eine freiwillige Versicherung handelt. Für Auszubildende und Praktikanten ohne Arbeitsentgelt, die in der Krankenversicherung familienversichert si...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit dieser Vorschrift wird die Verjährung der Ansprüche auf Beiträge zur Sozialversicherung (= Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung), die nicht zu dem gesetzlichen oder satzungsgemäßen Fälligkeitstermin (vgl. § 23) entrichtet worden sind, geregelt. Die Insolvenzgeldumlage ist zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.5 Umlage für das Insolvenzgeld

Rz. 17a Die Umlage für das Insolvenzgeld ist zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle zu zahlen. Die für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag geltenden Vorschriften finden entsprechende Anwendung (§ 359 Abs. 1 SGB III). Die vorstehend angeführte Regelung bedeutet, dass für die Entrichtung der Insolvenzgeldumlage sowohl die Beitragsverfahrensveror...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2.3 Säumniszuschlag bei Beitragsforderung für die Vergangenheit

Rz. 6 Wird eine Beitragsforderung durch Bescheid der Krankenkasse oder anlässlich einer Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger für die Vergangenheit festgestellt, ist die durch den Bescheid festgestellte Beitragsforderung im Allgemeinen auch bereits in der Vergangenheit fällig gewesen. Daher sind von der Fälligkeit an auch Säumniszuschläge zu erheben. Säumniszusc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Regelung übernimmt im Wesentlichen den Inhalt von § 240 der Abgabenordnung . Die Vorschrift über die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Beiträgen (vgl. § 76) ist auch bei der Verhängung des Säunmiszuschlages anzuwenden. Der Zahlungspflichtige hat dafür zu sorgen, dass die Krankenkasse als Einzugstelle spätestens bis zum Ablauf des Fälligkeitstages (vgl. § ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Anspruch auf die Sozialversicherungsbeiträge und die Insolvenzgeldumlagen verjährt nach Abs. 1 Satz 1 in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren in 30 Jahren, ebenfalls nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Dies gilt unabhängig davon, ob der Sozia...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / 2. Nationale Regelung (§§ 165 ff. SGB III)

Rz. 11 In Deutschland erfolgte die Umsetzung in innerstaatliches Recht bis 1998 durch das in den §§ 141a ff. AFG geregelte Konkursausfallgeld. Mit Inkrafttreten der InsO ist das Konkursausfallgeld durch das bis zum 31.3.2012 in §§ 183 ff. SGB und seit dem 1.4.2012 in §§ 165 ff. SGB III geregelte Insolvenzgeld ersetzt worden (§§ 183 ff. SGB III a.F. bzw. §§ 165 ff. SBG III n....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / 71. Lohn-/Gehaltsabrechnung

Rz. 1048 Die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur schriftlichen Abrechnung des Entgelts (§ 108 GewO), unabhängig von der Betriebsgröße, greift seit 1.1.2003. Zuvor ergab sich die Abrechnungspflicht des Arbeitgebers ggü. den vom Gesetz nicht erfassten gewerblichen Arbeitnehmern (Betriebe kleiner 20 gewerbliche Arbeitnehmer) und allen Angestellten aus der arbeitsvert...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Betriebsprüfungen

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wie bei Gewerbebetrieben und Freiberuflern können auch bei steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Vereinen, Stiftungen, Berufsverbänden oder politischen Parteien sowohl steuerliche Außenprüfungen (Betriebsprüfungen) durch die Finanzverwaltung als auch Prüfungen durch die Sozialversicherungsträger vorgenommen werden. Beträgt bei einer steuerbegünstigen ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XI. Minijob und Übungsleiterpauschale

Tz. 78 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wer sich nebenberuflich in Verbänden/Vereinen als/in einer Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeit, z. B. als Betreuer, Jugendleiter, Ferienhelfer etc. nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeit, nebenberuflichen Tätigkeit zur Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen betätigt, hat die Möglichkeit,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnzusatzkosten / Zusammenfassung

Begriff Unter dem Begriff der Lohnzusatzkosten (auch Lohnnebenkosten) werden die Kosten des Arbeitgebers zusammengefasst, die zusätzlich zum ausgezahlten Lohn oder Gehalt anfallen. Es handelt sich hierbei insbesondere um die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und vom Arbeitgeber zu tragende Abgaben bzw. Steuern. Zu den Lohnzusatzkosten zählen jedoch auch Leistungen wi...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Kurzfristige Beschäftigung:... / 3.1 Wann eine kurzfristige Beschäftigung besonders vorteilhaft ist

Kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind in der Regel vorteilhafter als alle anderen Arten einer Teilzeitbeschäftigung. Kurzfristige Beschäftigungen gibt es als abgabenfreie Teilzeitbeschäftigung im Sozialversicherungsrecht[1] und als Teilzeitbeschäftigung gemäß § 40 a Abs. 1 EStG, bei der die Lohnsteuer pauschal mit 25 % ermittelt werden kann. Die Voraussetzungen bei de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.5.3 Insolvenzgeldumlage

Rz. 35a Seit dem 1.1.2009 ist für die Beschäftigten von den insolvenzfähigen Arbeitgebern die Insolvenzgeldumlage aufzubringen. Die Krankenkassen ziehen die Umlage für das Insolvenzgeld i. H. v. 0,1 % des zur Rentenversicherung beitragspflichtigen Arbeitsentgelts zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag von den Arbeitgebern ein. Maßgebend für die Berechnung der Inso...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Mit dieser Vorschrift sollte für alle Zweige der Sozialversicherung eine einheitliche Beurteilung von versicherungsfreien geringfügigen Beschäftigungen erreicht werden. Das gilt mit Ausnahme der Rentenversicherung auch weiterhin. Zusätzlich sind mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt seit dem 1.4.2003 besondere Vorschriften für geringfügig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.8 Zusammenfassung der abzuführenden Beträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 41 Der Arbeitgeber hat bei Verzicht auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte (seit Einführung der "ELStAM", d. h. der "Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale" ist die Angabe der Steueridentifikationsnummer erforderlich) des Beschäftigten für die geringfügig entlohnten Beschäftigten derzeit i. d. R. Beiträge von insgesamt 33,6 % des gezahlten Arbeitsentgelts an die Minijob-...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.3 Geringfügig entlohnte Beschäftigung neben Hauptbeschäftigung

Rz. 14 Wird neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung noch eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt, bleibt diese als Nebenbeschäftigung seit dem 1.4.2003 sozialversicherungsfrei. Ab dem 1.1.2013 besteht allerdings grundsätzlich Rentenversicherungspflicht. Werden neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung 2 oder mehr geringfügig entlohnt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.5 Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 26 Seit dem 1.4.1999 sind für geringfügig entlohnte Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen. Für die Pflegeversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung ist die Zahlung von Pauschalbeiträgen nicht vorgesehen. Für versicherungsfreie kurzfristig Beschäftigte (vgl. Rz. 48 ff.) sind k...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.4 Geringfügige Beschäftigung neben wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfreier Hauptbeschäftigung

Rz. 17 In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Beschäftigte versicherungsfrei, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAG) überschreitet (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 6 und 7 SGB V). Übt ein bereits wegen Überschreitens der JAG krankenversicherungsfreier Beschäftigter neben der Hauptbeschäftigung mehr als noch eine geringfügig entloh...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Midijobs, Teilzeitkräfte im... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Berechnungsformel für Teilzeitkräfte im Übergangsbereich für die Zeit ab dem 1.1.2022 bis zum 30.9.2022

Praxis-Beispiel Berechnung für die Zeit ab 1.1.2022 bis zum 30.9.2022 Der Unternehmer beschäftigt eine Teilzeitkraft mit einer Vergütung von 900 EUR im Monat. Nach der abgekürzten Formel ist der Arbeitnehmeranteil für das Jahr 2022 wie folgt zu berechnen: 1,13187648 × AE (900 EUR) – 171,439416 = 847,25 EURmehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Midijobs, Teilzeitkräfte im... / 5 Übergang vom Minijob zum Midijob (Regelung bis 30.9.2022)

Wenn die Minijob-Grenze nur knapp überschritten wird, erhält der Arbeitnehmer weniger ausgezahlt als bei einem Minijob mit geringerem Entgelt. Um diesen Übergang abzumildern, wird in der Gleitzone das beitragspflichtige Entgelt mit dem Faktor F bemessen, indem bis zum 30.9.2022 der Wert von 30 % durch den Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz des Kalenderjahres, in dem der A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.7 Zielvereinbarung (Abs. 4 S. 1 und 3)

Rz. 23 Voraussetzung für die Bewilligung eines Persönlichen Budgets ist der Abschluss einer Zielvereinbarung (außer, wenn ausnahmsweise die Pflegekasse allein nur für ihre Leistungen ein persönliches Budget erbringen will; vgl. Abs. 4 S. 1 und 3). Die Zielvereinbarung umfasst im Normalfall alle Details des vereinbarten Persönlichen Budgets, die im gesamten vorausgehenden Pro...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.5.2.1 Arbeitgebermodell

Rz. 19 Beim Arbeitgebermodell wird der Budgetnehmer selbst wie ein Arbeitgeber tätig, indem er selbst Arbeitnehmer einstellt, damit er seinen Teilhabebedarf i. S. d. §§ 4 und 5 befriedigen kann. Das bedeutet, dass er auch alle Rechte (Weisungsbefugnis) und Pflichten, die ein Arbeitgeber hat (Zahlung von Lohn/Gehalt, Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung usw.), besitz...mehr