Fachbeiträge & Kommentare zu Investmentsteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.4 Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen gem. § 19 InvStG

Rz. 161t Nach § 2 Abs. 13 InvStG gilt als Veräußerung von Investmentanteilen auch deren Rückgabe, Abtretung, Entnahme oder verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft. Die Berechnung der Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen richtet sich gem. § 19 Abs. 1 S. 1 InvStG nach der Regelung in § 20 Abs. 4 EStG. § 20 Abs. 4a EStG ist jedoch nicht anwendbar. Angesetzte Vora...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.5 Grundzüge des Kapitalertragsteuerabzugs bei Spezial-Investmentfonds gem. § 50 InvStG (Fondsausgangsseite)

Rz. 161y Die KapESt-Abzug bei Spezial-Investmentfonds hinsichtlich der Anleger (Fondsausgangsseite) wird durch § 50 InvStG geregelt. Nach § 50 Abs. 1 S. 1 InvStG wird als Entrichtungspflichtiger der inländische Spezial-Investmentfonds bestimmt. Der Steuersatz beträgt 15 %. Dem Steuerabzug unterliegen nach § 50 Abs. 1 S. 2 InvStG die ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Ert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.3 Vorabpauschalen gem. § 18 InvStG

5.3.3.1 Allgemein Rz. 161o Anleger müssen zukünftig während der Haltedauer eine sog. Vorabpauschale nach § 18 InvStG versteuern, die an die Stelle der bisherigen ausschüttungsgleichen Erträge tritt.[1] Die Vorabpauschale ist nach § 18 Abs. 1 S. 1 InvStG der Betrag, um den die Ausschüttungen eines Investmentfonds innerhalb eines Kj. den Basisertrag für dieses Kj. unterschreite...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.2 Steuerabzug bei der Veräußerung von Investmentanteilen (§ 8 Abs. 6 InvStG)

Rz. 154 Die Vorschrift wurde durch das UntStReformG 2008 v. 14.8.2007[1] in das InvStG aufgenommen und ist gem. § 18 Abs. 2 S. 2 InvStG erstmals auf die Rückgabe oder Veräußerung von Investmentanteilen anwendbar, die nach dem 31.12.2008 erworben werden. Die Rückgabe oder Veräußerung vor diesem Zeitpunkt erworbener Investmentanteile ist bei Privatanlegern allenfalls dann stpf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.3.3 Ausnahme nach § 16 Abs. 2 InvStG

Rz. 161q Nach § 16 Abs. 2 S. 2 InvStG sind die Vorabpauschalen nicht anzusetzen, wenn die Investmentanteile unter den folgenden Voraussetzungen gehalten werden: im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge nach dem Betriebsrentengesetz , hierunter fallen alle Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge[1], von Versicherungsunternehmen im Rahmen von Versicherungsverträgen n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1 Steuerabzug vom Kapitalertrag bei Erträgen aus Investmentanteilen (§ 7 InvStG)

4.1.1 Allgemeines Rz. 134 Der sachliche Anwendungsbereich der investmentrechtlichen Steuerabzugsvorschriften wurde durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-UmsetzungsG (AIFM-Steuer-AnpassungsG) v. 18.12.2013 neu gefasst.[1] Das InvStG findet gem. § 1 Abs. 1 S. 1 InvStG auf die in § 1 Abs. 2 und 3 KAGB genannten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2 Besteuerung von Investmentfonds (Fondseingangsseite), § 7 InvStG

5.2.1 Allgemein, § 7 Abs. 1 i. V. m. § 6 Abs. 2 InvStG Rz. 161d Die Besteuerung der Fondseingangsseite wird zukünftig durch § 7 InvStG geregelt. Nach § 7 Abs. 1 S. 1 InvStG beträgt die KapESt bei Einkünften nach § 6 Abs. 2 InvStG, die einem Steuerabzug unterliegen, 15 % des Kapitalertrags. § 7 Abs. 2 InvStG ordnet die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs für Einkünfte des Inves...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3 Besteuerung der Anleger von Investmentfonds (Fondsausgangsseite), § 16 Abs. 1 InvStG

5.3.1 Allgemein Rz. 161m Bei Anlegern von Investmentfonds (Fondsausgangsseite) werden zukünftig vorbehaltlich einer Teilfreistellung gem. § 20 InvStG auf Grundlage der in § 16 Abs. 1 InvStG aufgezählten "Erträge von Investmentfonds" folgende Tatbestände besteuert: Ausschüttungen nach § 2 Abs. 11 InvStG, Vorabpauschalen gem. § 18 InvStG und Gewinne aus der Veräußerung von Fondsan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.3 Steuerabzug bei der Rückgabe oder Veräußerung von "Steuer-Spar-Fonds" (§ 21 Abs. 2b InvStG)

Rz. 161 Durch das JStG 2009 v. 19.12.2008[1] wurde Abs. 2b in § 21 InvStG eingefügt, wonach auch vor dem 1.1.2009 erworbene Fondsanteile im Fall der Veräußerung dem Steuerabzug unterliegen. Betroffen sind Fonds, deren Anlagepolitik auf die Erzielung einer Geldmarktrendite ausgerichtet ist und deren Erträge überwiegend aus einer Kombination von Termingeschäfts- und Wertpapier...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.1 Allgemeines

Rz. 134 Der sachliche Anwendungsbereich der investmentrechtlichen Steuerabzugsvorschriften wurde durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-UmsetzungsG (AIFM-Steuer-AnpassungsG) v. 18.12.2013 neu gefasst.[1] Das InvStG findet gem. § 1 Abs. 1 S. 1 InvStG auf die in § 1 Abs. 2 und 3 KAGB genannten Investmentfonds ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5 Steuerabzug vom Kapitalertrag nach dem InvStG (ab 2018)

5.1 Allgemein Rz. 161a Rechtslage ab 1.1.2018: Das Gesetz zur Reform des Investmentsteuerrechts (InvStRefG) vom 19.7.2016[1] führt zum 1.1.2018 für Publikums-Investmentfonds ein neues intransparentes Besteuerungssystem ein.[2] Das neue System beruht auf der getrennten Besteuerung von Investmentfonds und deren Anlegern. Das bisherige semitransparente Besteuerungssystem wird nur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1 Allgemein

Rz. 161m Bei Anlegern von Investmentfonds (Fondsausgangsseite) werden zukünftig vorbehaltlich einer Teilfreistellung gem. § 20 InvStG auf Grundlage der in § 16 Abs. 1 InvStG aufgezählten "Erträge von Investmentfonds" folgende Tatbestände besteuert: Ausschüttungen nach § 2 Abs. 11 InvStG, Vorabpauschalen gem. § 18 InvStG und Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen nach § 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4 Steuerabzug vom Kapitalertrag nach dem InvStG (bis 2017)

4.1 Steuerabzug vom Kapitalertrag bei Erträgen aus Investmentanteilen (§ 7 InvStG) 4.1.1 Allgemeines Rz. 134 Der sachliche Anwendungsbereich der investmentrechtlichen Steuerabzugsvorschriften wurde durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-UmsetzungsG (AIFM-Steuer-AnpassungsG) v. 18.12.2013 neu gefasst.[1] Das In...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.1.1 Gesetzliche Entwicklung

Rz. 1 Der KapESt unterliegen nur bestimmte Kapitalerträge, insbesondere die Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 und – z. T. – Abs. 2 EStG, die in § 43 EStG als sog. "Kapitalerträge mit Steuerabzug"[1] enumerativ aufgezählt sind. In § 43 EStG nicht erfasste Kapitalerträge unterliegen daher auch nicht dem Steuerabzug. Dies ergibt sich aus dem ausdrücklichen Wortlaut des § 43 Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.2 Steuerabzug auf ausgeschüttete Erträge (Abs. 1 S. 1 Nr. 1)

Rz. 136 Die auszahlende Stelle hat von den ausgeschütteten Erträgen i. S. d. § 2 Abs. 1 InvStG grundsätzlich einen Steuereinbehalt vorzunehmen. Der Umfang der Erträge aus dem Sondervermögen wird dabei nicht durch eine Positivliste definiert, sondern durch eine Negativliste. Der kapitalertragsteuerpflichtige Betrag besteht bei transparenten Investmentfonds aus den ausgeschütt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.1 Allgemeines

Rz. 25 § 43 Abs. 1 EStG zählt die einzelnen Kapitalerträge abschließend auf, bei denen die ESt bzw. KSt durch Abzug vom Kapitalertrag erhoben wird. Nur die in der Vorschrift ausdrücklich genannten Kapitalerträge unterliegen dem Steuerabzug; dies i. d. R. auch nur dann, wenn es sich dabei um inländische Kapitalerträge handelt (zum Begriff "inländische" Kapitalerträge vgl. Rz....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.1 Allgemein

Rz. 161a Rechtslage ab 1.1.2018: Das Gesetz zur Reform des Investmentsteuerrechts (InvStRefG) vom 19.7.2016[1] führt zum 1.1.2018 für Publikums-Investmentfonds ein neues intransparentes Besteuerungssystem ein.[2] Das neue System beruht auf der getrennten Besteuerung von Investmentfonds und deren Anlegern. Das bisherige semitransparente Besteuerungssystem wird nur noch für Spe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2.1.2 Inländische Immobilienerträge

Rz. 161f Inländische Immobilienerträge i. S. d. § 6 Abs. 2 S. 1 InvStG sind gem. § 6 Abs. 4 Nr. 1 und 2 InvStG: Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von im Inland belegenen Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten. Gewinne aus der Veräußerung von im Inland belegenen Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten. Wertveränderungen, die vor dem 1.1.2018 eingetreten s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.3.2 Berechnung

Rz. 161p Der Basisertrag wird gem. § 18 Abs. 1 S. 2 InvStG ermittelt durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Investmentanteils zu Beginn des Kj. mit 70 % des Basiszinses nach § 203 Abs. 2 BewG. Die Vorabpauschale ist somit eine "pauschale Bemessungsgrundlage in Höhe einer risikolosen Marktverzinsung", die dann greift, wenn in dem Veranlagungszeitraum die Ausschüttungen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4 Grundzüge der Besteuerung von Spezial-Investmentfonds (Fondseingangsseite)

Rz. 161x Grundsätzlich sind gem. § 29 Abs. 1 InvStG bei Spezial-Investmentfonds (zum Begriff § 26 InvStG) die Regelungen der §§ 6, 7 InvStG für (Publikums-)Investmentfonds anwendbar. Eine Besonderheit ergibt im Fall der Ausübung der sog. Transparenzoption nach § 30 Abs. 1 S. 1 InvStG. In diesem Fall kommt es zur vollständigen Köperschaftsteuerbefreiung für die inländischen Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.8 Steuerabzug vom Dividendenanteil etc. (Abs. 3)

Rz. 152 Nach § 7 Abs. 3 Nr. 1 InvStG wird der Steuerabzug von ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen inländischen Dividenden, Ausschüttungen auf eigenkapitalähnliche Genussrechte sowie Anteilen an einer GmbH (inländische Erträge gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG) vorgenommen. Erträge aus Vermietung und Verpachtung von und Gewinne aus Veräußerungsgeschäften mit im Inland be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2.1.1 Inländische Beteiligungseinnahmen

Rz. 161e Unter inländische Beteiligungseinnahmen i. S. d. § 6 Abs. 2 S. 1 InvStG fallen gem. § 6 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und 2 InvStG: Einnahmen nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 1a EStG. Darunter fallen insbesondere Dividenden inländischer Kapitalgesellschaften, § 43 Rz. 29ff. und 40aff. Entgelte, Einnahmen und Bezüge nach § 2 Nr. 2 Buchst. a bis c KStG. Dies sind insbesondere Entgel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2.1.3 Sonstige inländische Einkünfte

Rz. 161g Unter sonstige inländische Einkünfte i. S. d. § 6 Abs. 2 S. 1 InvStG fallen grundsätzlich Einkünfte i. S. d. § 49 Abs. 1 EStG, soweit sie nicht unter inländische Beteiligungseinnahmen gem. § 6 Abs. 3 InvStG oder unter inländische Immobilienerträge gem. § 6 Abs. 4 InvStG zu fassen sind. Ausgenommen sind jedoch Einkünfte nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e EStG, worunter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.3.1 Allgemein

Rz. 161o Anleger müssen zukünftig während der Haltedauer eine sog. Vorabpauschale nach § 18 InvStG versteuern, die an die Stelle der bisherigen ausschüttungsgleichen Erträge tritt.[1] Die Vorabpauschale ist nach § 18 Abs. 1 S. 1 InvStG der Betrag, um den die Ausschüttungen eines Investmentfonds innerhalb eines Kj. den Basisertrag für dieses Kj. unterschreiten.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.3 KapESt bei Pauschalbesteuerung (Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 141 Werden die Bekanntmachungspflichten gem. § 5 Abs. 1 InvStG nicht erfüllt, so unterliegen sämtliche Ausschüttungen ungekürzt der KapESt. Diese umfassen bei ausl. Investmentfonds auch die im Ausland einbehaltenen ausl. Quellensteuern. Die anderen Bestandteile der pauschalen Besteuerung nach § 6 InvStG, d. h. der Zwischengewinn und der anteilige Mehrbetrag, unterliegen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.5 Steuerabzug auf den Zwischengewinn (Abs. 1 S. 1 Nr. 4)

Rz. 146 Die auszahlende Stelle hat bei der Rückgabe oder Veräußerung des Investmentanteils auch auf den Zwischengewinn KapESt einzubehalten, abzuführen und anzumelden. Die Definition des Zwischengewinns in § 1 Abs. 4 InvStG ist durch das JStG 2009 v. 19.12.2008[1] an die Neudefinition der ausschüttungsgleichen Erträge angeglichen worden, um einen möglichst weitreichenden Gle...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.7 Steuerabzug bei teilthesaurierenden Investmentfonds (Abs. 2)

Rz. 150 Werden die Erträge nur z. T. ausgeschüttet, gilt für den ausschüttungsgleichen Teil der Erträge, dass sie wie ausgeschüttete Erträge behandelt und entsprechend Abs. 1 dem Steuerabzug unterworfen werden. Von den ausgeschütteten Erträgen wird somit KapESt sowohl für ausgeschüttete Erträge als auch für ausschüttungsgleiche Erträge abgezogen. Die auszahlende Stelle kann ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.6 Entsprechende Anwendung der für Zinsen geltenden Steuerabzugsregeln

Rz. 148 Für den Steuerabzug vom Kapitalertrag bei Investmenterträgen gem. Abs. 1 S. 1 sind die für Zinserträge gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 sowie S. 2 EStG geltenden Vorschriften anzuwenden: Für ausgeschüttete Erträge wird die KapESt von der auszahlenden Stelle (zum Begriff vgl. Rz. 74) einbehalten. In Depotfällen wird bei Steuerausländern keine KapESt einbehalten. Bei Steueri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.4 Besonderer Steuerabzug bei Anteilen an ausländischen Investmentfonds (Abs. 1 S. 1 Nr. 3)

Rz. 142 Für thesaurierende ausl. Investmentfonds wird der KapESt-Abzug erst bei Rückgabe oder Veräußerung des Investmentanteils unter Einschaltung einer inländischen auszahlenden Stelle von den nach dem 31.12.1993 als zugeflossen geltenden, aber noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträgen, erhoben. Die Bemessungsgrundlage knüpft an § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 InvStG an. Die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.8 Investmenterträge, S. 1 Nr. 5 (ab 2018)

Rz. 66a Rechtslage ab 1.1.2018: Durch das Gesetz zur Reform des Investmentsteuerrechts (InvStRefG) v. 19.7.2016[1] werden zum 1.1.2018 Erträge aus Investmentfonds nach § 16 InvStG i. V. m. § 2 Abs. 13 InvStG als eigenständige Ertragsart in § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG eingefügt. In § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG wird daher notwendigerweise ein neuer eigenständiger Tatbestand für diese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.3.4 Verfahrenserleichterung für die Steuerabzugsverpflichteten nach § 44 Abs. 1 S. 8 und 9 EStG

Rz. 161r Durch das InvStRefG kam es m. W. v. 1.1.2018 (Art. 11 Abs. 3 S. 1 InvStRefG) auch zu einer Einfügung in § 44 Abs. 1 S. 8 EStG, wonach nunmehr der Steuerabzugsverpflichtete den Fehlbetrag von einem bei ihm unterhaltenen und auf den Namen des Gläubigers der Kapitalerträge lautenden Konto, ohne Einwilligung des Gläubigers, einziehen kann. Gem. § 52 Abs. 28 S. 23 EStG i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.5 Erträge aus Investmentanteilen

Rz. 36 Nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG ist KapESt nur von den steuerabzugspflichtigen Kapitalerträgen (Rz. 25ff.) aus Anteilen an den Körperschaften einzubehalten, die in § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausdrücklich genannt sind. Rz. 37 Soweit Kapitalerträge nach anderen Vorschriften den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zugeordnet werden (z. B. nach § 2 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.16 Veräußerung von Anteilen an Körperschaften, von Genussrechten und ähnlichen Beteiligungen sowie Veräußerung von Investmentanteilen (ab 2018) (S. 1 Nr. 9)

Rz. 99 Nr. 9 berücksichtigt die durch das G. v. 14.8.2007[1] neu in § 20 Abs. 2 EStG hinzugekommenen Kapitalerträge. Die Veräußerung von Anteilen an in- oder ausländischen Körperschaften i. S. d. Abs. 1 Nr. 1 (z. B. Aktien oder GmbH-Anteilen) sowie von Genussrechten, mit denen das Recht auf Beteiligung am Gewinn und am Liquidationserlös verbunden ist, und von ähnlichen Betei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.1 Allgemeines

Rz. 5 Die Regelungen zur KapESt in den §§ 43–45e EStG bilden einen Unterabschnitt im Abschnitt "Steuererhebung" (§§ 36–47 EStG). § 43 EStG enthält die Vorschriften über den "Steuerabzug vom Kapitalertrag" in Form einer abschließenden Aufzählung der Steuerabzugstatbestände. § 43 EStG ist damit (neben § 44 EStG) die Grundnorm für den KapESt-Einbehalt. Von den in § 43 EStG im E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3.2.1 Allgemein

Rz. 178 Gehören die oben in Rz. 176 aufgelisteten Kapitalerträge zu den Einnahmen eines inländischen Betriebsvermögens, so können die betreffenden Stpfl. die Zugehörigkeit der Kapitalerträge zum Betriebsvermögen mit einer "Freistellungserklärung" bestätigen (§ 43 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 EStG). Dasselbe gilt, wenn diese Kapitalerträge zu den Betriebseinnahmen einer Personengesellsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.2 Interbankenbefreiung (S. 2)

Rz. 169 § 43 Abs. 2 S. 2 EStG verbietet den KapESt-Abzug, was jedoch nichts daran ändert, dass die Kapitalerträge beim Gläubiger zu den stpfl. Einnahmen gehören. Rz. 170 Das bisher in Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. b) S. 4 enthaltene Bankenprivileg wird auf alle im Rahmen des UntStReformG 2008 eingeführten KapESt-Tatbestände (Rz. 176) ausgeweitet. Der KapESt-Abzug ist nicht vorzun...mehr

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Grunderwerbsteuer: Rechtstr... / 1.1 Rechtsträgerwechsel

Rechtsträgerwechsel erforderlich Besteuert wird der Grundstückswechsel zwischen verschiedenen Rechtsträgern. Veräußerer und Erwerber müssen stets verschiedene Rechtspersonen sein. Deshalb entsteht mangels Rechtsträgerwechsels keine Grunderwerbsteuer, wenn z. B. der Grundstückseigentümer an seinem Grundstück Wohnungs- oder Teileigentum begründet oder wenn ein Gewerbetreibender ...mehr

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Anmeldung und Abführung von... / 2. Besonderheiten bei Investmentfonds

Investmentfonds unterliegen mit ihren inländischen Beteiligungseinnahmen, inländischen Immobilienerträgen und sonstigen inländischen Einkünfte der Körperschaftsteuer (vgl. § 6 Abs. 2 InvStG). Zu den inländischen Beteiligungseinnahmen gehören Einnahmen nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 1a EStG (Gewinnausschüttungen, s. II. 2. [Teil I]) und Entgelte, Einnahmen und Bezüge gem. § 2...mehr

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Anmeldung und Abführung von... / VIII. Ergebnis

Bei dem Anmelde- und Abführungsverfahren zur Kapitalertragsteuer handelt es sich unter Beachtung der materiell-rechtlichen Vorüberlegungen um ein komplexes Verfahren. Vermeintlich einfache Standardkonstellationen, wie z.B. die Gewinnausschüttung durch eine GmbH, lassen sich zügig i.R.d. Anmeldeverfahrens umsetzen. Erst der Blick in die einzelnen Regelungen, die für das Steue...mehr

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Viertes Bürokratieentlastun... / 5 Projekte zur Verwaltungsvereinfachung und -beschleunigung

Neu in der verabschiedeten Fassung: Verrechnungspreisdokumentation und Transaktionsmatrix Die Neuregelung der Aufzeichnungspflichten bei den Verrechnungspreisen in § 90 Abs. 3 und 4 AO soll zu einer Entlastung der Wirtschaft führen, da nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung nicht mehr sämtliche Verrechnungspreisunterlagen erstellt und automatisch vorgelegt werden müssen. § 90...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.11 Amtshilferichtlinie, Durchführungsbestimmungen (Abs. 11)

Rz. 12 Im EUAHiG und in einer Reihe anderer steuerlicher Gesetze wird zur Bezeichnung mit "Amtshilferichtlinie" eine Kurzform des sehr langen Titels der Richtlinie 2011/16/EU verwendet. Dies geschieht zur Vermeidung einer kompletten Verweisung mit vollem Zitat der Richtlinie 2011/16/EU des Rates v. 15.2.2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Best...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.1.2.1 Einlagen in eine Personenhandelsgesellschaft/Mitunternehmerschaft

Rz. 27 Steuerlich wird der Begriff der Einlage in § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG definiert. Danach sind Einlagen alle Wirtschaftsgüter, die der Steuerpflichtige im Laufe des Wirtschaftsjahres dem Betrieb zugeführt hat. Unter den Begriff der Wirtschaftsgüter fallen Bareinlagen und sonstige Wirtschaftsgüter. Einlagefähig sind nur bilanzierbare Wirtschaftsgüter, bei denen eine betriebl...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.2.2.2 Ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten/verdeckte Einlage

Rz. 46 Zu einer Realisierung kommt es auch, wenn die steuerverstrickten Gegenstände verdeckt in eine Kapitalgesellschaft eingelegt werden. Von einer verdeckten Einlage spricht man, wenn der Gesellschafter einen einlagefähigen Vermögensvorteil aus gesellschaftsrechtlichen Gründen auf die Kapitalgesellschaft überträgt und keine angemessene Gegenleistung in Gesellschaftsrechten...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.6 Investmentfonds

Rz. 95 Bei Anteilen an Investmentfonds, die vom Bilanzierenden gehalten werden, erfolgt deren handels- und steuerrechtliche Abbildung unterschiedlich. Handelsrechtlich wird der einheitliche VG "Anteil am Investmentfonds" bilanziert, der nach den allgemeinen Regelungen bei Zugang zu AK und in der Folge zu fortgeführten AK bilanziert wird. Eine Abschreibung nach § 253 Abs. 3 S...mehr

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Anmeldung und Abführung von... / 4. Personen, die zum Steuerabzug verpflichtet sind

Der Kapitalertragsteuerabzug ist nach § 44 Abs. 1 Satz 3 EStG entweder durch den Schuldner der Kapitalerträge, durch die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle oder durch die die Kapitalerträge auszahlende Stelle für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge vorzunehmen. Der Kapitalertragsteuerabzug hat unter Beachtung der im Bundessteuerblatt veröffentlichten Auslegungsvorschr...mehr

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Anmeldung und Abführung von... / c) Unbare Kapitalerträge (u.a. Sachleistungen und Vorabpauschalen)

Reicht der in Geld geleistete Kapitalertrag nicht zur Deckung der Kapitalertragsteuer aus, hat der Gläubiger der Kapitalerträge dem Steuerabzugsverpflichteten den Fehlbetrag zur Verfügung zu stellen (§ 44 Abs. 1 Satz 7 EStG). Die Kapitalertragsteuer ist dabei stets in Geld zu leisten. Bis einschl. 2024 gilt hierbei noch folgende Regelung: Kommt der Gläubiger der Kapitalerträ...mehr

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Anmeldung und Abführung von... / 3. Kapitalerträge, die dem Steuerabzug unterliegen

§ 43 Abs. 1 Satz 1 EStG umfasst eine abschließende Aufzählung der Kapitalerträge, welche dem Steuerabzug vom Kapitalertrag unterliegen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Kapitalerträge (auf Kapitalerträge i.S.d. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7a, 7b, 7c und 12 EStG wird i.R.d. Beitrags nicht näher eingegangen):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Investmenterträge nach § 16 InvStG 2018 (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 5 EStG)

Rn. 104 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die neu eingeführte ab dem 01.01.2018 geltende Nr 5 des § 43 Abs 1 S 1 EStG unterwirft die Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 3 EStG dem KapSt-Abzug. Um welche Erträge es sich dabei handelt, geht aus § 16 Abs 1 InvStG 2018 hervor: danach unterliegen dem Steuerabzug die Ausschüttungen sowie die Veräußerungsgewinne. Eine bedeutsame Veränderung hinsicht...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Gemeinsame Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 300 [Autor/Stand] Übergreifende Tatbestandsvoraussetzungen. Die Wegzugsteuertatbestände des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 setzen neben den jeweils tatbestandsspezifischen Merkmalen (dazu Rz. 350 ff., 365 ff., 431 ff.) jeweils voraus, dass es sich bei dem Anteilseigner[2] um einen "unbeschränkt Steuerpflichtigen" i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 handelt (s. Rz. 303 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Verhältnis zu innerstaatlichen Rechtsvorschriften

Rz. 95 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 3 Nr. 40. Die sachlichen Steuerbefreiungen des § 3 Nr. 40 EStG sind rechtsfolgenseitig bei § 6 zu berücksichtigen (s. Rz. 506 ff.). Rz. 96 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG. S. Rz. 73. Rz. 97 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 17 Abs. 1–4 EStG. Siehe (s. Rz. 506 ff.). Rz. 98 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 17 Abs. 2 Satz 3 und 4 ES...mehr