Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresarbeitsentgeltgrenze

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.6 Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung

Tz. 37 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze kann auch durch Zusammenrechnung einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung mit einer bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübten zweiten oder weiteren geringfügig entlohnten Beschäftigung erfolgen. Arbeitnehmer, die neben einer nicht geringfügig entlohnten versicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Krankenversicherung

Tz. 7 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und Studenten sowie sonstige in § 5 Abs. 1 Nr. 1–13 SGB V genannte Personen (vgl. im Einzelnen Tz. 9). Tz. 8 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung endet, wenn die Versicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Tz. 91 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Kranken- und Pflegeversicherung (alte und neue Bundesländer)mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 6 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Arbeitnehmer, die entgeltlich beschäftigt werden (z. B. Geschäftsführer, Buchhaltungskräfte oder Übungsleiter), unterliegen grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht, konkret bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der hiervon unabhängigen Versicherungspflichtgrenze in der Renten- und Arbeitsl...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2.2 Versicherungsfreie oder nicht versicherungspflichtige geringfügig Beschäftigte

Tz. 63 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung kommt nicht nur für geringfügig entlohnte Beschäftigte in Betracht, die nach § 7 SGB V krankenversicherungsfrei sind, sondern fällt auch für solche geringfügig entlohnten Arbeitnehmer an, die z. B. aus einem der in § 6 SGB V genannten Gründe krankenversicherungsfrei sind. Der Pauschalbeitrag ist mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 11. Zuständige Einzugsstelle

Tz. 84 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Zuständige Einzugsstelle für geringfügig Beschäftigte ist ausschließlich die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Sie nimmt die vom Arbeitgeber zu zahlenden Beiträge entgegen und zieht auch die Rentenversicherungsbeiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte ein. Mithin sind sämtliche Meldungen für gering...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nordmazedonien / 5 Freiwillige Versicherung in Deutschland

Personen aus der Republik Nordmazedonien, die in Deutschland eine Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufnehmen, können in Deutschland grundsätzlich freiwillig versichert werden.[1] Voraussetzung ist, dass das Ausscheiden aus der Versicherung gleichgestellt wird und die Person bereits einen Bezug zur deutschen Krankenversicherung hat. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 5.2 Beitragszuschuss

Unständig Beschäftigte, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht der Krankenversicherungspflicht unterliegen und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einem privaten Versicherungsunternehmen versichert sind, haben Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V Einführung

Einführung zum Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) – Gesetzliche Krankenversicherung – Das SGB V, das durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I 2477) die rechtlichen Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung in das Sozialgesetzbuch einführte, ist am 1.1.1989 in Kraft getreten. Gleichzeitig tr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.3 Meldeanlässe nach § 28a SGB IV

Rz. 56 Die Meldeanlässe listet § 28a Abs. 1 unter den Nr. 1 bis 20 auf. Die Vorschrift ist insoweit abschließend. Ungeachtet dessen folgen aus der DEÜV weitere Meldeanlässe, die neben jede des § 28a Abs. 1 treten. Das bedeutet jedoch nicht, dass in jedem der angeführten Fälle eine Meldung zu erstatten ist. Es gibt vielmehr Sachverhalte, bei denen auch nach der DEÜV keine Mel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 174 Überna... / 2.3 Umfang des Anspruchs nach Abs. 2

Rz. 39 Abs. 2 bestimmt ausdrücklich, dass die Bundesagentur für Arbeit die Beitragszahlungen nach Maßgabe des § 174 übernimmt. Es handelt sich um eine Pflichtleistung. Einbezogen sind insoweit allerdings nur Zahlungsverpflichtungen des Leistungsempfängers gegenüber einem privaten Krankenversicherungsunternehmen. Gegenüber anderen Institutionen, etwa einem Unternehmen zur pri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sabbatical / 2 Versicherungsrechtliche Regelungen

In der Sozialversicherung gelten die in den einzelnen Versicherungszweigen allgemeinen Regelungen für Arbeitnehmer. Im Regelfall ist der Arbeitnehmer daher während des Sabbaticals im Rahmen von flexiblen Arbeitszeitregelungen weiterhin versicherungspflichtig. Überschreitet das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt des Arbeitnehmers jedoch die Versicherungspflichtgrenze in der Kra...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.2.2 Lohnsteuer

Rz. 7 Steuerrechtliche Grundlagen für die Lohnsteuer sind die §§ 1, 1a, § 38a Abs. 4, §§ 38b, 39, 39e und § 39f EStG. Arbeitnehmer werden in Steuerklassen eingereiht, günstigere Steuerklassen hängen von unbeschränkter Einkommensteuerpflicht ab, die grundsätzlich einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland voraussetzt. Ansonsten ist nur die Einreihung in die Lohnste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze

Zusammenfassung Begriff Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird auch als Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung bezeichnet. Arbeitnehmer sind krankenversicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt (JAE) die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt. Seit dem 1.1.2003 gibt es die allgemeine und die besondere Jahresarbeitsentgel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 2 Allgemeine oder besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Bei Beginn einer Beschäftigung ist vom Arbeitgeber zu prüfen, ob der Arbeitnehmer durch die Höhe des vereinbarten Arbeitsentgelts krankenversicherungsfrei ist. Dies ist der Fall, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.[1] Dafür muss der Arbeitgeber zusätzlich feststellen, ob für seinen neuen Mitarbeiter die allgemeine o...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3.1 Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Bei wegen Überschreitens der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfreien Arbeitnehmern ist immer eine erneute versicherungsrechtliche Beurteilung vorzunehmen, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze angepasst wird. Praxis-Tipp Frühzeitiges Prüfen der Krankenversicherungspflicht empfehlenswert Die neuen Jahresarbeitsentgeltgrenzen stehen in der Regel bereits ge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze: Anwendung der besonderen JAEG

Zusammenfassung Überblick Für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 krankenversicherungsfrei waren, weil ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die zu diesem Zeitpunkt geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritt, gilt eine besondere – niedrigere – Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie gilt allerdings nur dann, wenn der Arbeitnehmer am 31.12.2002 privat krankenversichert war. Für alle ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 2 Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt im Jahr 2024 62.100 EUR (2023: 59.850 EUR).[1]Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert waren. Sie wird entsprechend der Einkommensentwicklung for...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 1 Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze

Im Jahr 2024 sind Arbeitnehmer von Beginn einer Beschäftigung an krankenversicherungsfrei, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt aus der zu beurteilenden Beschäftigung, bei vorausschauender Betrachtungsweise, die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 69.300 EUR (2023: 66.600 EUR) übersteigt. Die Regelung gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, also auch für solche, die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / Zusammenfassung

Überblick Für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 krankenversicherungsfrei waren, weil ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die zu diesem Zeitpunkt geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritt, gilt eine besondere – niedrigere – Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie gilt allerdings nur dann, wenn der Arbeitnehmer am 31.12.2002 privat krankenversichert war. Für alle anderen Arbeitn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze / 1 Maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze

In der gesetzlichen Krankenversicherung muss die seit dem 1.1.2003 geltende Differenzierung nach der allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze[1] und der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze[2] beachtet werden. Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt nur für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze des Jahres 2002 (40.500 EUR) ve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 1 Besitzstandsregelung für privat Krankenversicherte

Bereits zum 1.1.2003 sind die Vorschriften zur Jahresarbeitsentgeltgrenze verändert worden: Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze wurde erheblich angehoben und eine zweite, besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze wurde zur Besitzstandswahrung für privat Krankenversicherte eingeführt. Wichtig Maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze muss geprüft werden Ob die besondere Jahresarb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresschlussarbeiten in de... / 1 Jahresarbeitsentgeltgrenze

Bei der Beurteilung der Versicherungspflicht von Mitarbeitern mit einem höheren Entgelt müssen die Regelungen der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) berücksichtigt werden.[1] Wird ein Arbeitnehmer aufgrund des Überschreitens der JAEG versicherungsfrei, hat dieser Anspruch auf einen Beitragszuschuss. Die Höhe des Beitragszuschusses orientiert sich an der jeweiligen Jahresarbei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3.2 Unterbrechung der Beschäftigung

Wird die Beschäftigung unterbrochen (z. B. durch Arbeitsunfähigkeit, Elternzeit), gelten die für die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze maßgebenden Regelungen uneingeschränkt auch für die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3 Dauer der Anwendung

Arbeitnehmer bleiben bei einer fortbestehenden Beschäftigung krankenversicherungsfrei, solange ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die jeweils gültige besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, wenn sie am 31.12.2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunterne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 1.2 Versicherungsfreie Arbeitnehmer wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Eine Unterbrechung der Beschäftigung wegen Elternzeit ändert den Versicherungsstatus in der Krankenversicherung nicht. Bestand vor der Elternzeit Versicherungsfreiheit wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze, so bleibt dieser Status auch für die Dauer der Elternzeit erhalten. Sofern während der Elternzeit keine zulässige versicherungspflichtige Teilzeitbeschä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 4.2 Keine direkt vorangegangene Beschäftigung

Auch wenn der neu aufgenommenen Beschäftigung nicht unmittelbar eine Beschäftigung vorausging, ist die krankenversicherungsrechtliche Beurteilung ausschließlich von den in der neuen Beschäftigung maßgebenden Faktoren abhängig. Ein vorheriger Bezug von Arbeitslosengeld, ein Auslandsaufenthalt oder eine selbstständige Tätigkeit beeinflussen dies nicht. Einziges Kriterium ist d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befreiung von der Versicher... / 1.1.1 Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze

Arbeitnehmer, die am 31.12.2023 wegen Überschreitens der allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze von 66.600 EUR krankenversicherungsfrei waren, privat krankenversichert sind und aufgrund der Anhebung der allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze zum 1.1.2024 auf 69.300 EUR krankenversicherungspflichtig werden, haben die Möglichkeit, sich von der Krankenversicherungspflicht befreien ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze / 4.1 Hinzutritt einer Beschäftigung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Besteht in einer Beschäftigung wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherungsfreiheit und erfolgt die Aufnahme einer weiteren Beschäftigung, die für sich alleine betrachtet die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht erreicht, so besteht auch für die Zweitbeschäftigung von Beginn an Versicherungsfreiheit.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze / 2 Wirkung der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Arbeitnehmer sind vom Beginn ihrer Beschäftigung an krankenversicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze in einer bestehenden Beschäftigung erst im Laufe eines Kalenderjahres überschritten, endet die Krankenversicherungspflicht nicht sofort, sondern erst mit Ablauf dieses Jahres. I...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befreiung von der Versicher... / 1.1.2 Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze

Für Arbeitnehmer, für die die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 7 SGB V maßgeblich ist, weil sie am 31.12.2002 bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert waren, gilt Folgendes: Wenn sie durch die Anhebung der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze von 59.850 EUR (im Jahr 2023) auf 62.100 EUR (ab 2024) zum 1.1.2024 krankenversicherungspflich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze / 6.2 Unterschreiten durch Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Krankenversicherungspflicht tritt auch ein, wenn das Jahresarbeitsentgelt des Arbeitnehmers die vom 1.1. an geltende neue Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mehr überschreitet.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 2.2 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Entgelte aus mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen sind auch zu addieren, um festzustellen, ob der Versicherte wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei ist. Übersteigt das Arbeitsentgelt aus den ausgeübten Beschäftigungen die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung – auch mit dem Arbeitsentgelt aus einem zweiten und weite...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Kran... / 1.1 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, sind krankenversicherungsfrei. Geschieht dies bei Beginn der Beschäftigung, besteht sofort Versicherungsfreiheit.[1] Die versicherungsrechtliche Beurteilung in einer vorherigen Beschäftigung ist ohne Bedeutung. Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Laufe der Beschäftigung übersc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 5 Nachweis für die Entgeltunterlagen

Wenn der Arbeitgeber die Krankenversicherungspflicht eines höherverdienenden Arbeitnehmers beurteilt und dabei die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze zugrunde legt, muss er dafür den entsprechenden Nachweis zu den Entgeltunterlagen[1] nehmen.[2] Als Nachweis kommt unter anderem eine Bescheinigung des privaten Krankenversicherungsunternehmens über das Bestehen einer substit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 4.1 Nahtloser Arbeitgeberwechsel

Wird die bisherige, wegen Überschreitens der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfreie Beschäftigung beendet und im unmittelbaren Anschluss eine neue Beschäftigung begonnen, gilt: Bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung der neuen Beschäftigung sind keine Besonderheiten zu beachten. Der Arbeitgeber der neu aufgenommenen Beschäftigung beurteilt anhand der b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vollversicherungsschutz in ... / 2.1 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Ein Arbeitnehmer kann sich privat krankenversichern, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) des laufenden und des kommenden Jahres übersteigt. Sind diese Bedingungen erfüllt, wird aus der Pflichtmitgliedschaft in der GKV eine freiwillige Mitgliedschaft. Darüber muss die GKV den Arbeitnehmer schriftlich informieren. Nach Erhalt der Mitt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze / 4.3 Hinzutritt einer Beschäftigung oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Wird im Laufe eines Jahres neben einer krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung eine Zweitbeschäftigung aufgenommen, aus der ein Entgelt erzielt wird, das – bereits für sich betrachtet – über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, so besteht in der Zweitbeschäftigung ab ihrem Beginn Krankenversicherungsfreiheit. In der ersten Beschäftigung endet die Krankenversicherungsp...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss: Anspruchs... / 1.2 Monatliches Arbeitsentgelt unterschreitet Jahresarbeitsentgeltgrenze

In Einzelfällen kommt es vor, dass ein Beschäftigter zwar mit seinem laufenden monatlichen Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenzen nicht übersteigt, er aber durch Gewährung regelmäßiger Einmalzahlungen die Jahresarbeitsentgeltgrenzen überschreitet und deshalb wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei ist. Dem Grunde nach ist auch in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze / 5.2 Meldepflichten des Arbeitgebers

Da die Krankenversicherungspflicht mit dem Ablauf des Kalenderjahres endet, muss der Arbeitgeber zum Jahreswechsel keine Jahresmeldung, sondern eine Änderungsmeldung erstatten. Der Arbeitnehmer muss (mit Abgabegrund "32") zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 31.12. abgemeldet werden. Zum 1.1. erfolgt eine Anmeldung mit Abgabegrund "12" zur Renten- ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 4 Beurteilung bei Beginn einer Beschäftigung

Im Laufe des Erwerbslebens ändert sich oft mehrfach die berufliche Situation des Arbeitnehmers. Nachfolgend wird dargestellt, wie sich unterschiedliche Lebenssituationen bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung versicherungsrechtlich auswirken. 4.1 Nahtloser Arbeitgeberwechsel Wird die bisherige, wegen Überschreitens der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfreie B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / Sozialversicherung

1 Besitzstandsregelung für privat Krankenversicherte Bereits zum 1.1.2003 sind die Vorschriften zur Jahresarbeitsentgeltgrenze verändert worden: Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze wurde erheblich angehoben und eine zweite, besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze wurde zur Besitzstandswahrung für privat Krankenversicherte eingeführt. Wichtig Maßgebliche Jahresarbeitsentgelt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze / Zusammenfassung

Begriff Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird auch als Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung bezeichnet. Arbeitnehmer sind krankenversicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt (JAE) die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt. Seit dem 1.1.2003 gibt es die allgemeine und die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze. Der Be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.2.7 Jahresarbeitsentgeltgrenze

Rz. 12 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ist bei der Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung nur dann zu berücksichtigen, wenn es regelmäßig gezahlt wird. Dies ist der Fall, wenn ein Rechtsanspruch auf die Einmalzahlung besteht oder die Gewährung auf Gewohnheit beruht und mindestens einmal jährlich gewährt wird.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze: Ermittlung des regelmäßigen Jahresentgelts bei besonderen Entgeltformen

Zusammenfassung Überblick Die Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts erfolgt nach einer bestimmten Formel und ist grundsätzlich nicht kompliziert. Anders verhält es sich jedoch, sobald besondere Entgeltformen oder Beschäftigungskonstellationen vorliegen. Darunter fallen Sachverhalte wie z. B. eine voraussehbare Unterbrechung der Beschäftigung, die Beschäftigung bei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / Zusammenfassung

Überblick Die Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts erfolgt nach einer bestimmten Formel und ist grundsätzlich nicht kompliziert. Anders verhält es sich jedoch, sobald besondere Entgeltformen oder Beschäftigungskonstellationen vorliegen. Darunter fallen Sachverhalte wie z. B. eine voraussehbare Unterbrechung der Beschäftigung, die Beschäftigung bei mehreren Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze / 6 Versicherungspflicht bei Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Ist der Arbeitnehmer bisher krankenversicherungsfrei und unterschreitet das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze, setzt die Versicherungspflicht sofort ein und nicht erst zum Ende des Kalenderjahres. Privat krankenversicherte Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen. Die Versicherun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3.3.1 Hauptbeschäftigung/Hinzutritt einer oder mehrerer versicherungspflichtiger Beschäftigungen

Wenn zu einer Hauptbeschäftigung eine (für sich betrachtet versicherungspflichtige) Zweitbeschäftigung hinzukommt und durch das Arbeitsentgelt aus beiden – oder mehreren – Beschäftigungen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird, endet die Krankenversicherungspflicht erst mit Ablauf des Kalenderjahres. Sie endet jedoch nur, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt auch d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 4.2.2 Arbeitnehmererklärung zur Umwandlung von laufendem Arbeitsentgelt

Bei Umwandlung von laufendem Arbeitsentgelt tritt die Krankenversicherungspflicht ggf. mit dem Monat ein, in dem erstmals laufendes Arbeitsentgelt umgewandelt wird. Praxis-Beispiel Umwandlung von Arbeitsentgelt wirkt sich auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze aus Ein wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfreier Beschäftigter mit einem regelmäßige...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3.1 Zahlung eines Nettoentgelts

Ist ein Nettoentgelt vereinbart[1], gelten als Arbeitsentgelt die Einnahmen des Beschäftigten, einschließlich der darauf entfallenden Steuern und der seinem gesetzlichen Anteil entsprechenden Beiträge zur Sozialversicherung.[2] Damit ist klargestellt, dass die vom Arbeitgeber freiwillig übernommene Lohn- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag und die Arbeitnehmerantei...mehr