Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (7) Beseitigung weiterer Formalitäten, z.B. Entbehrlichkeit einer Apostille

Rz. 176 Um Bürokratieaufwand einzusparen, sieht der Entwurf in Art. 16d und 16f die Beseitigung von Formalitäten wie der Notwendigkeit einer Apostille oder beglaubigter Übersetzungen von Unternehmensdokumenten vor, wenn beglaubigte Register- oder notarielle Dokumente zu einem gesellschaftsrechtlichen Vorgang grenzüberschreitend in einem anderen Mitgliedstaat verwendet werden...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / k) Anstellungsvertrag

Rz. 905 Von der organschaftlichen Bestellung des Vorstands zu unterscheiden ist der Anstellungsvertrag mit dem Vorstand i.S.e. Dienstvertrages. Zuständig ist für den Abschluss ist ebenso der Aufsichtsrat nach § 112 AktG. Inhaltlich enthält der Anstellungsvertrag die üblichen Regelungen, wie insb. die Höhe der Vergütung und Versorgung, die Gewährung von Tantiemen und Nebenlei...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG

Rz. 1453 § 118a Absatz 1 Satz 2 AktG legt die Voraussetzungen fest, unter denen eine virtuelle Hauptversammlung durchgeführt werden kann. Liegen diese Voraussetzungen nicht insgesamt vor, sind die in einer solchen virtuellen Hauptversammlung gefassten Beschlüsse anfechtbar, aber nicht nichtig.[3952] Rz. 1454 Nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG muss die gesamte Hauptversammlu...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Sachübernahmen

Rz. 708 Offen sind die Rechtsfolgen einer fehlenden Satzungspublizität für Sachübernahmen. § 27 Abs. 3 AktG gilt nur bei verdeckten Sacheinlagen. Eine Parallele zum GmbH-Recht besteht nicht, da es dort keine Vorschriften zur Sachübernahme gibt. Denkbar ist, dass auch bei einer "verdeckten Sachübernahme" ebenso wie bei einer verdeckten Sacheinlage eine Anrechnung analog § 27 ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Einsatzmöglichkeiten der Europäischen Gesellschaft (SE)

Rz. 2025 Die Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) kommt für europaweit agierende Konzerne in Betracht, die derzeit gesellschaftsrechtlich noch nicht integriert sind. Für solche Konzerne besteht die Möglichkeit, ihre Tochtergesellschaften europaweit einheitlich zu strukturieren (vgl. Rdn 2034 ff.). Hierbei sind allerdings auch die nationalen Regelungen für bestehende...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / j) Auskunftsverweigerung

Rz. 1300 Ist einem Aktionär seine in der Hauptversammlung gestellte Frage nicht oder nicht ausreichend beantwortet worden, kann er nach § 131 Abs. 5 AktG verlangen, dass die Frage und der Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, in die Niederschrift aufgenommen werden. Auf die obigen Ausführungen kann verwiesen werden (s.o. Rdn 1060 f.). Rz. 1301 Der Notar kann sich...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Europäische Privatgesellschaft (SPE)/Einpersonengesellschaft (SUP)/Societas Europaea Simplificata (SES)

Rz. 2033 Die seit 2008 diskutierte Rechtsform der Europäischen Privatgesellschaft (SPE) scheiterte im Juni 2011 am Widerstand Deutschlands. Als alternatives Konzept zur SPE wurde von der Kommission die Schaffung einer Ein-Personen-Gesellschaft (Societas Unius Personae [SUP]) nach stark vereinfachten Regeln und mit einem Mindeststammkapital von einem EUR vorgeschlagen. Schlie...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Inhalt des Umwandlungsplans

Rz. 2138 Die Vorschrift enthält keine Angaben zum Inhalt des Umwandlungsplans wie etwa Art. 20 SE-VO für den Verschmelzungsplan. Wegen der fehlenden Verweisungsnorm in das nationale Recht kann auch nicht ohne weiteres auf die Regelungen der §§ 190 ff. UmwG zurückgegriffen werden. Sinn und Zweck des Umwandlungsplans ist eine Information zugunsten der (Minderheits-)Aktionäre d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (3) Zahlung an die Gesellschaft oder den Vorstand

Rz. 636 § 54 Abs. 3 AktG geht davon aus, dass der Einlagebetrag nur durch Kontogutschrift auf einem Konto der Gesellschaft oder des Vorstands bzw. durch Barzahlung an die Gesellschaft oder den Vorstand erbracht werden kann. Eine Leistung "an" Dritte ist im Gegensatz einer Leistung "durch" Dritte unzulässig. Auch eine Scheckzahlung, Leistung an Erfüllungs Statt oder erfüllung...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Satzungsbescheinigung des Notars

Rz. 1666 Nach § 181 Abs. 1 Satz 2 AktG ist bei jeder Satzungsänderung der Handelsregisteranmeldung der vollständige Wortlaut der Satzung beizufügen. Gemeint ist damit der Wortlaut der Satzung, wie er sich künftig nach Eintragung der Satzungsänderung ergibt. Beizufügen ist eine besondere Bescheinigung des Notars. Wurden in der Hauptversammlung mehrere Satzungsänderungen beschl...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Formelle Voraussetzungen eines Bezugsrechtsausschlusses

Rz. 396 Über den Ausschluss von Gesellschaftern vom Bezug neuer Gesellschaftsanteile entscheidet die Gesellschafterversammlung. Es können aber auch die Geschäftsführer in Anlehnung an § 203 Abs. 2 AktG [1324] zur Entscheidung über den Bezugsrechtsausschluss ermächtigt werden, wenn der Weg über ein genehmigtes Kapital entspr. über § 55a GmbHG eingeschlagen wird.[1325] Der Nicht...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Verlustdeckungshaftung

Rz. 43 Kommt es nicht zur Eintragung der GmbH, greifen die Grundsätze der eben dargestellten Unterbilanz-(Vorbelastungs-)Haftung grds. nicht, da diese erst mit Eintragung der GmbH entsteht. Um eine eventuelle Haftungslücke in diesem Fall zu schließen, hat der BGH für den Zeitraum vor der Eintragung, auch bei deren Scheitern, die sog. Verlustdeckungshaftung entwickelt, die in...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Online-Teilnahme, Briefwahl

Rz. 1374 Nach § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG besteht ebenso die Möglichkeit, in der Satzung der Gesellschaft für die Präsenz-Hauptversammlung eine echte digitale Teilnahmeform einzuführen. § 118 Abs. 2 AktG ermöglicht die Abstimmung per Briefwahl. Davon zu unterscheiden ist die "Online-Abstimmung" in der Hauptversammlung, also die Stimmabgabe durch den in der Hauptversammlung anwe...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Rückabwicklung nach Nichtigkeitsurteil

Rz. 1905 Wird die Nichtigkeit des Beschlusses über die Kapitalmaßnahme rechtskräftig festgestellt, treten die Rechtsfolgen der Nichtigkeitserklärung mit ex nunc-Wirkung ipso jure ein.[4766] Weitere Rechtsakte sind nicht erforderlich. Soweit die Kapitalmaßnahme bereits im Handelsregister eingetragen worden war, ist auch das Nichtigkeitsurteil gem. § 248 Abs. 1 Satz 2 und Satz...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Aufgeld/Agio

Rz. 801 Nach § 9 Abs. 1 AktG dürfen Aktien nicht für einen geringeren Betrag als den Nennbetrag oder den auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital ausgegeben werden (geringster Ausgabebetrag). Zulässig ist eine Ausgabe zu einem höheren Betrag, also gegen Aufgeld bzw. Agio. Dies muss in der Satzung angegeben werden (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 AktG). Da...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Regelung in der Satzung – Ermächtigung des Vorstands

Rz. 1377 Nach § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG kann die Satzung selbst die maßgeblichen Regelungen für eine Online-Teilnahme vorgeben. Um auf den Wechsel der Marktangebote oder auf technische Fortschritte eingehen zu können, gestattet es § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ebenso, qua Satzung den Vorstand in einem "Grundlagenbeschluss" dazu zu ermächtigen, die neuen Verfahren anzubieten.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Gutgläubigkeit

Rz. 306 Der Erwerber muss im guten Glauben sein, den der Gesetzgeber schon dann ausschließt, wenn dem Erwerber infolge grober Fahrlässigkeit die mangelnde Berechtigung des Veräußerers unbekannt geblieben ist. Damit wird gegenüber § 892 BGB die Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs eingeschränkt, da i.R.d. § 892 BGB nur positive Kenntnis der Gutgläubigkeit entgegensteht. Welch...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Dualistisches System

Rz. 2186 Während der deutsche Gesetzgeber in den §§ 20 bis 49 SEAG detaillierte Regelungen für das monistische Leitungssystem getroffen hat, sind solche zum dualistischen System weniger ausdifferenziert. Hier finden weitestgehend die nationalen aktienrechtlichen Regelungen Anwendung. Eröffnet die SE-VO Ermächtigungen für den nationalen Gesetzgeber, hat der deutsche Gesetzgeb...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Anerkennung des Spruchverfahrens

Rz. 2088 Die SE-VO erkennt das Instrument des Spruchverfahrens zur Korrektur eines zu niedrig bemessenen Umtauschverhältnisses oder zu niedrigen oder nicht ordnungsgemäß angebotenen Abfindungsangebots grds. an. Allerdings kennen nur die Rechtsordnungen Deutschlands und Österreichs diese prozessuale Möglichkeit.[5279] Soweit das Spruchverfahren bei Streitigkeiten über die Höh...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (3) Anrechnung

Rz. 75 Gem. § 19 Abs. 4 Satz 3 GmbHG wird der Wert des eingebrachten Vermögensgegenstandes auf die verbleibende Geldeinlagepflicht angerechnet. Die Anrechnung erfolgt kraft Gesetzes und bedarf hierfür weder einer Willenserklärung des Inferenten noch der Zustimmung der anderen Gesellschafter.[292] Die verdeckte Sacheinlage kann aufgrund der Anrechnung (zumindest teilweise) be...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Sonderformen

Rz. 1811 § 221 AktG sieht nur die Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Wandel- oder Optionsrechten vor. Die Ausgabe anderer Titel mit solchen Rechten wird dadurch aber nicht ausgeschlossen. Zu beachten ist aber nach § 187 AktG das Bezugsrecht der Aktionäre. In Betracht kommt hier zum einen die Ausgabe von Umtausch- und Bezugsrechten für Aktien oder zum anderen Anleihen ander...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / i) Keine Rückumwandlung der GmbH in eine UG (haftungsbeschränkt)

Rz. 566 Die "Umwandlung" einer GmbH in eine UG (haftungsbeschränkt) ist unzulässig.[1937] Dies ergibt sich bereits daraus, dass der Gesetzgeber die UG (haftungsbeschränkt) als Einstiegsvariante und nicht als Ausstiegsvariante konstruiert hat (bereits daraus folgt das Verbot des "Downgrading").[1938] Neben diesem gesetzgeberischen Motiv ist auch das Gesetz an anderer Stelle v...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Auskunftserzwingungsverfahren, Anfechtungsklage

Rz. 1062 Hält der Aktionär die Auskunftsverweigerung für unberechtigt, kann er nach § 132 AktG ein Auskunftserzwingungsverfahren einleiten und/oder Anfechtungsklage gem. § 243 Abs. 4 AktG gegen den gefassten Hauptversammlungsbeschluss erheben.[3144] Hinweis Um solchen Klagen entgegenzuwirken empfiehlt sich, dass der Versammlungsleiter am Ende jeder einzelnen Wortmeldung, ggf....mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / m) Unternehmensverträge mit der UG (haftungsbeschränkt)

Rz. 570 Die UG (haftungsbeschränkt) ist in gleicher Weise wie die GmbH in der Lage, Unternehmensverträge i.S.d. §§ 291 ff. AktG sowohl als Organgesellschaft als auch als Organträger abzuschließen. Das Rücklagengebot des § 5a Abs. 3 GmbHG steht auch einer Übernahme der Funktion als ergebnisabführende Gesellschaft seitens der UG (haftungsbeschränkt) nicht entgegen. In diesem F...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Anfechtungsklage

Rz. 1558 Die Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen kann gem. § 243 Abs. 1 AktG nur durch Anfechtungsklage geltend gemacht werden. Zuständig hierfür ist das LG am Sitz der Gesellschaft, soweit nicht eine landesrechtliche Zuständigkeitskonzentration erfolgt ist (§ 246 Abs. 3 AktG). Beklagter ist die Gesellschaft, die durch Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam vertreten wi...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Zulässigkeit einstufiger Kontrollsysteme

Rz. 2356 Umgekehrt ist mit der Neufassung des Art. 10 Abs. 1 GesRRL-E ebenfalls klar, dass die notarielle Rechtskontrolle nicht nur optional und komplementär zur gerichtlichen bzw. behördlichen Eingangskontrolle zulässig wäre. Der Unionsgesetzgeber wollte dies gegenüber dem insoweit missverständlichen Kommissionsentwurf[5762] klarstellen, der in ErwG 9 eine "vorbeugende Verw...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / hh) Kosten

Rz. 611 Für die Beurkundung erhält der Notar eine Gebühr mit dem Faktor 2,0 nach KV-Nr. 21100, im Fall der Einpersonengründung eine Gebühr mit dem Faktor 1,0 (KV-Nr. 21200). Der Geschäftswert richtet sich nach dem Grundkapital sowie einem etwa zusätzlich vereinbarten Aufgeld (§ 97 GNotKG). Der Höchstwert beträgt 10 Mio. EUR (§ 107 GNotKG). Sind in der Gründungsurkunde die Be...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (3) Nachbesserung einer fehlerhaften Einberufung

Rz. 1144 Ist die Einberufung unvollständig, ist eine Nachbesserung durch Richtigstellung in nachträglichen Informationen an die Aktionäre unzulässig.[3345] Nur in Ausnahmefällen kommt eine Korrektur durch Veröffentlichung in den Gesellschaftsblättern in Betracht.[3346] Dies gilt nicht, wenn Einberufungsbedingungen wie insbes. Zeit und Ort der Versammlung betroffen sind. Hier...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / m) Stellvertreter von Vorstandsmitgliedern

Rz. 907 Nach § 105 Abs. 2 AktG kann der Aufsichtsrat einzelne seiner Mitglieder für eine bestimmte Zeit (höchstens ein Jahr) zu Stellvertretern von Vorstandsmitgliedern bestellen, wenn Vorstandmitglieder fehlen oder verhindert sind. Die Bestellung erfolgt durch Beschluss des Gesamtorgans Aufsichtsrats gem. § 108 AktG und ist unter Angabe der Dauer der Bestellung[2761] zur Ei...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG

Rz. 1457 § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG regelt das Antragsrecht der Aktionäre. Aktionäre müssen in der virtuellen Hauptversammlung zwingend ein Antragsrecht haben. Rz. 1458 Erfasst sind von dem Antragsrecht alle Anträge, die auch in einer Präsenzhauptversammlung gestellt werden können, also z.B. Wahlvorschläge, Anträge auf Sonderprüfung, auch Gegenanträge, Geschäftsordnungsa...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Umwandlungsbericht

Rz. 2143 Nach Art. 37 Abs. 4 SE-VO muss das Leitungs- oder das Verwaltungsorgan der Gesellschaft einen Umwandlungsbericht erstellen. In dem Bericht müssen die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte der Umwandlung erläutert und begründet werden. Daneben müssen die Auswirkungen des Rechtsformwechsels auf die Aktionäre und die Arbeitnehmer dargestellt werden. Der Umwandlungsb...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 5. Beschlussphase

Rz. 2148 Art. 37 Abs. 7 SE-VO fordert einen Zustimmungsbeschluss [5366] der Hauptversammlung, zum Umwandlungsplan und die Genehmigung der Satzung der Europäischen Gesellschaft (SE). Für den Ablauf der Hauptversammlung enthält die SE-Verordnung keine Regelungen. Die Verordnung zeigt an dieser Stelle wiederum ihre bewusste Lückenhaftigkeit. Die Lücken sind durch nationale Regel...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Einfache Stimmenmehrheit

Rz. 1186 Nach § 133 AktG werden Beschlüsse der Hauptversammlung grds. mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Beschluss abgelehnt.[3453] Dies gilt auch, wenn der Beschlussantrag nicht in positiver, sondern in negativer Fassung gestellt wird.[3454] Ein materieller Beschluss kommt also nur zustande, wenn eine ausreichende Mehrheit für den Antrag st...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. Leistungen auf die Geschäftsanteile

Rz. 52 Grds. müssen sich die Gesellschafter im Klaren sein, ob sie eine Bareinlage oder eine Sacheinlage erbringen wollen und dies offenlegen. Danach richten sich die gesetzlich vorgegebenen Regeln insb. im Eintragungsverfahren. Allerdings lässt es die ganz h.M. in der Lit.[163] in Anlehnung an die Heilung einer verdeckten Sacheinlage (s. dazu u. Rdn 78) zu, dass eine ursprü...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Grundkapital

Rz. 794 Nach § 1 Abs. 2 AktG hat die AG ein in Aktien zerlegtes Grundkapital. Das Grundkapital muss auf einen Nennbetrag lauten (§ 6 AktG). Es ist nach § 23 Abs. 3 Nr. 3 AktG in der Satzung festzusetzen. Das Grundkapital dient als "Mindestkapitalausstattung" zum Ausgleich der persönlichen Haftung der Aktionäre. Der Mindestnennbetrag beträgt gem. § 7 AktG 50.000,00 EUR.[2492]...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Grundlagen

Rz. 1375 Nach § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG kann die Satzung vorsehen oder den Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen, das die Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Recht ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können.[3868] aa) Präsenzversammlung mit ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Kapitalersatz

Rz. 480 Das vor dem Inkrafttreten des MoMiG geltende Eigenkapitalersatzrecht wurde vom Gesetzgeber aufgegeben und im Wesentlichen in die InsO überführt. An die Stelle der Betrachtung von Gesellschafterdarlehen als eigenkapitalersetzend ist eine insolvenzrechtliche Betrachtung getreten. Grds. haftet der Gesellschafter nicht über seine Stammeinlage hinaus, selbst wenn er der G...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Aufschiebend bedingte Anteilsübertragung

Rz. 308 Problematisch war die Frage, ob auch bei der aufschiebend bedingten Anteilsübertragung ein gutgläubiger Erwerb möglich ist.[1048] Erwirbt bspw. ein Dritter von einem Treuhänder den Geschäftsanteil, obwohl dieser schon aufschiebend bedingt auf die Beendigung des Treuhandverhältnisses auf den Treugeber übertragen hat, erwirbt der Dritte von dem berechtigten Gesellschaf...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Einberufung der Hauptversammlung

Rz. 2171 Für die Vorbereitung der Hauptversammlung sind zunächst die Regelungen der SE-VO und hier insb. die Art. 52 bis 60 SE-VO maßgeblich, da es sich um eine bereits bestehende Europäische Gesellschaft (SE) handelt. Art. 54 Abs. 2 SE-VO verweist im Hinblick auf die Einberufung zur Hauptversammlung auf die Regelung der §§ 121 ff. AktG. Nach Art. 54 Abs. 2 SE-VO kann die Ha...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Fehler bei Ausgestaltung der Größe der ausgegebenen Aktien (§ 8 Abs. 2, 3 AktG)

Rz. 1913 Nach § 8 Abs. 2 Satz 1 AktG müssen Nennbetragsaktien auf mindestens 1,00 EUR lauten. Aktien über einen geringeren Nennbetrag sind nichtig. Höhere Aktiennennbeträge müssen auf volle EUR lauten. Bei Stückaktien darf der auf die einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals gem. § 8 Abs. 3 AktG einen EUR nicht unterschreiten. Ein dagegen verstoßender Ha...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 9. Zeitpunkt der Kapitalerhöhung

Rz. 429 Die §§ 55 ff. GmbHG gehen davon aus, dass die Kapitalerhöhung bei einer bereits eingetragenen GmbH durchgeführt wird. Fraglich ist, ob eine Kapitalerhöhung auch abweichend von diesem gesetzlichen Regelfall vor Gründung oder vor Eintragung der bereits gegründeten Gesellschaft und andererseits auch noch in der Liquidations- oder gar Insolvenzphase beschlossen und durch...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Vollzugsphase

Rz. 2090 Das Eintragungsverfahren der Europäischen Gesellschaft (SE) erfolgt bei der Gründung durch Verschmelzung in zwei Schritten.[5282] In einem ersten Schritt stellt eine zuständige Stelle (Gericht, Notar oder eine andere zuständige Behörde, Art. 25 Abs. 2 SE-VO) im Sitzstaat der Gründungsgesellschaften eine sog. Rechtmäßigkeitsbescheinigung aus. Im zweiten Schritt wird ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Durchführung

Rz. 1417 Auch bei der Briefwahl ist sicherzustellen, dass nur Aktionäre, nicht Dritte an der Abstimmung teilnehmen. Wird die Briefwahl mittels Internet durchgeführt, eignet sich auch hier ein besonderer Online-Dialog mit besonderen Zugangsdaten für die Aktionäre. Die Übermittlung der Stimmabgabe lediglich per E-Mail ist zweifelhaft, weil der Absender nicht identifiziert werd...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (5) Beweislast

Rz. 77 Die Beweislast dafür, dass keine reguläre Bareinlage, sondern eine nicht schuldtilgende Sacheinlage vorliegt, trägt nach den allgemeinen Beweislastgrundsätzen die GmbH, respektive der Insolvenzverwalter, da die verdeckte Sacheinlage meist erst in der Insolvenz der Gesellschaft entdeckt wird. Demgegenüber normiert § 19 Abs. 4 Satz 4 GmbHG, dass der Inferent selbst die ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Anfechtungsfrist

Rz. 1570 Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung eingelegt werden (§ 246 Abs. 1 AktG). Es handelt sich um eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist. Weder die Satzung noch die Beteiligten können diese Frist verändern.[4105] Unzulässig ist deshalb das Nachschieben von Anfechtungsgründen außerhalb der Anfechtungsfrist.[4106] Rz. 1571 Wird ein ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Antragsberechtigung, Antragsgegner

Rz. 1602 Die Antragsberechtigung ist in § 3 SpruchG geregelt und differenziert danach, aufgrund welcher Grundlage das Spruchverfahren durchgeführt wird. Gleiches gilt im Hinblick auf die Bestimmung des Antragsgegners nach § 5 SpruchG. Die Antragsberechtigung ist durch Urkunden nachzuweisen (§ 3 Satz 2 SpruchG). Sind die Anteile nicht verbrieft und besteht auch nicht die Mögl...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Die grenzüberschreitende Nutzbarkeit von Unternehmensinformationen

Rz. 2371 Ein Hauptziel der DRL II ist die direkte Nutzbarkeit von Unternehmensinformationen aus den Registern anderer Mitgliedstaaten. Das soll über ein Bündel spezifischer Maßnahmen und Rechtsinstrumente verwirklicht werden. Das sind:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AktG

Rz. 1471 § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AktG bestimmt, dass der Vorstandsbericht oder dessen wesentlicher Inhalt spätestens sieben Tage vor der Hauptversammlung zugänglich sein muss, wenn der Vorstand von der Möglichkeit der Vorabeinreichung von Fragen nach § 131 Abs. 1a Satz 1 AktG Gebrauch macht. Eine solche Regelung hat es im COVMG nicht gegeben. Da auch das Auskunftsrecht de...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Fortsetzungsbeschluss

Rz. 2013 Nach Einstellung des Insolvenzverfahrens auf Antrag des Schuldners oder im Zusammenhang mit einem Insolvenzplan kann die Hauptversammlung einen Fortsetzungsbeschluss fassen (§ 274 Abs. 2 Nr. 1 AktG).[5089] In allen anderen Fällen ist ein Fortsetzungsbeschluss nach Beendigung des Insolvenzverfahrens ausgeschlossen. Ein Fortsetzungsbeschluss ist auch dann unzulässig, ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Notarielle Beurkundung von Willenserklärungen mittels Videokommunikation

Rz. 133 Zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie sieht der neue § 16a BeurkG mit Blick auf die Ermöglichung der Online-Gründung der GmbH die Option der notariellen Beurkundung von Willenserklärungen mittels Videokommunikation vor. Hierzu muss zwingend das von der BNotK nach § 78p BNotO betriebenen Videokommunikationssystem, welches eine Gleichwertigkeit zu einem Präsenzv...mehr