Fachbeiträge & Kommentare zu Kassenführung

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Kassenführung: Besonderheit... / 1.1 Die Gastronomie und ihr schlechter Ruf

Neben dem Einzelhandel zählt nicht zuletzt die Gastronomie zu den klassischen bargeldintensiven Branchen. Rund 183.000 Gastronomiebetriebe erwirtschaften jedes Jahr 55 Milliarden EUR. Das meiste davon bar. Während Gasthäuser und Restaurants nach Angaben der Bundesbank 70 % Bargeld vereinnahmen, liegt der Anteil bei Schnellrestaurants, Imbissstuben und Cafés sogar bei 94 %. S...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.4 Der Statistikausdruck

Die auf dem "langen Ausdruck" befindlichen Statistikdaten gehören zu den sonstigen aufbewahrungspflichtigen Unterlagen i. S. d. § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO. Sie geben u. a. Aufschluss über die Veränderungen im Bestand der Röhren bzw. Hopper und zeichnen damit steuerlich bedeutsame Beträge auf. Diese für die Besteuerung zweifellos relevanten Daten werden oft fälschlicherweise als S...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 1.6 "Erst muss einer klagen, sonst ändert sich nichts"

Mit seiner Klage vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg[1] gegen den Steuerbescheid eines seiner eigenen Restaurants, wollte der Fachanwalt für Steuerrecht letztlich bis zum Bundesverfassungsgericht vordringen und den Gesetzgeber endlich zum Handeln zwingen. In seiner Klage trug er umfangreiche Argumente zusammen, die seinen Steuerbescheid als verfassungswidrig ausweisen. Al...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2.3 Bewirtungsbelege: Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug ist die elektronische Erstellung

Finden in der Gaststätte regelmäßig Geschäftsessen oder beruflich veranlasste Besprechungen statt, so werden meistens Rechnungen hierüber verlangt, um diese Ausgaben im eigenen Unternehmen steuerlich absetzen zu können. Bewirtungskosten dürfen jedoch nur dann als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn der Bewirtungsbeleg elektronisch erstellt wurde. Um nicht Gefahr zu laufe...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.6 Speicherung der elektronischen Daten

Die Übertragung der Daten auf den PC ermöglicht dem Unternehmer daneben auch eine wirtschaftliche Auswertung seiner Daten. Auch wenn diese Daten aktuell noch nicht den gesetzlichen Anforderungen nach maschineller Auswertbarkeit vollumfänglich genügen, handelt es sich doch um vorlagepflichtige steuerlich relevante Daten. Werden sie im Rahmen einer Außenprüfung nicht vorgelegt,...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 3.4 Branchenbezogene Sonderregelung?

Die Branche ist mächtig. Nicht verwunderlich wäre auch eine künftige, vom Fachverband der Automatenindustrie eigens erwirkte steuerrechtliche Sonderregelung. Während nämlich für klassische elektronische (Alt-) Registrierkassen gemäß BMF-Schreiben v. 26.11.2010 [1] eine steuerliche Übergangsvorschrift bis zum Ablauf des Jahres 2016 galt, durften Glückspielautomaten ungeachtet ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 6.4 Geldverschiebungen

In der Praxis werden häufig Geldbestände aus dem Kassenbehälter eines Automaten entnommen und dem Auszahlungsvorrat eines anderen Geräts zugeführt (Nachfüllungen). Dadurch können leergespielte Geräte weiterbetrieben oder mögliche spätere Leerspielungen vermieden werden. Um die Kassensturzfähigkeit zu gewährleisten, müssen alle Geldverschiebungen zwischen mehreren Geschäftska...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 7 Aufbewahrungsfristen

Kassenführungsunterlagen sind, wie die Unterlagen der Finanzbuchführung grundsätzlich 10 Jahre aufzubewahren, soweit sie steuerlich von Bedeutung sind.[1] Das gilt für Tagesendsummenbons, Kassenbücher, Waren- und Kellnerberichte, aber auch für Organisationsunterlagen, wie Programmierprotokolle (Erstprogrammierung und Programmieränderungen), Bedienungsanleitungen u. a. Bei Ei...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 6.2 Kassenbuch

Jeder Buchführungspflichtige ist zur Führung eines ordnungsmäßigen Kassenbuchs verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt insbesondere für bargeldintensive Unternehmen, wie Spielhallen und Automatenaufstellerbetriebe. Aus dem Kassenbuch müssen taggenau alle Bareinnahmen und -ausgaben ersichtlich sein. Gerade wenn mehrere Geräte im Einsatz sind, können mithilfe des Kassenbuchs je...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.7 Steuerliche Folgen bei Löschung der Einspielergebnisse

Ein Automatenaufsteller macht geltend, dass die von ihm eingesetzten Geldspielautomaten nur eine Speicherung der Daten von 2 Monaten ermöglichen. Weder eine Überprüfung der erklärten Einnahmen noch Plausibilitätsprüfungen waren im Urteilsfall[1] möglich, da auch die papiernen Statistikstreifen nicht aufbewahrt wurden. Der Senat war der Auffassung, dass die Löschung der Speich...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 8.1 BMF-Schreiben v. 30.6.2020, III C 2 – S 7030/20/10009 :004

Als Teil des Konjunkturpakets hatte die Bundesregierung eine zeitlich befristete Senkung des Umsatzsteuersatzes beschlossen. Vom 1.7 bis 31.12.2020 wurde der Regelsteuersatz von 19 % auf 16 %, der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % abgesenkt. Mit diesem Maßnahmepaket wollte die Bundesregierung die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise für Unternehmer und Verbraucher ent...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 11 Befristete Absenkung der Umsatzsteuersätze in der Corona-Krise

Als Teil des Konjunkturpakets hat die Bundesregierung eine zeitlich befristete Senkung des Mehrwertsteuersatzes beschlossen [1] Ab dem 1.7.2020 wurde der Regelsteuersatz von 19 % auf 16 %, der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % abgesenkt. Die Verminderung war zeitlich auf ein halbes Jahr bis zum 31.12.2020 befristet. Mit diesem Maßnahmenpaket wollte die Bundesregierung die w...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 8.3 Ermäßigter Steuersatz ist nicht gleich abgesenkter Steuersatz

Für die Zeit vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 galt jedoch der abgesenkte Steuersatz, d. h. die dem Regelsteuersatz zu unterwerfenden Umsätze (Getränke) waren[1] für diesen Zeitraum mit 16 % anstatt mit 19 % zu versteuern. Analog hierzu werden die im Restaurationsbetrieb verkauften Speisen bis zum Jahresende 2020 mit 5 %, vom 1.1.2021 bis voraussichtlich zum 31.12.2023 mit 7 %...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 4.1 Zumutbarkeitsüberlegungen bei Dienstleistungsbetrieben

Mit der Frage, ob und inwieweit die Ausnahmeregelung nach § 146 Abs. 1 Satz 3 AO auch auf Dienstleistungen übertragbar sind, beschäftigt sich der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 146 AO. Gemäß Tz 2.2.6 ist für eine Ausnahmeregelung Voraussetzung, dass Dienstleistungen an eine Vielzahl unbekannter Kunden gegen Barzahlung erbracht werden. Der Geschäftsbetrieb mu...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 10.8 Parkautomaten, Fahrscheinautomaten und Fahrscheindrucker

Parkautomaten, Fahrscheinautomaten und Fahrscheindrucker unterliegen nicht den verschärften Anforderungen des Kassengesetzes 2016. Nach der Kassensicherungsverordnung [1] sind solche Kassen nicht als elektronische Aufzeichnungssysteme i. S. d. § 146a Abs. 1 Satz 1 AO anzusehen. Sie brauchen nicht durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt werden.mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.3 Der Gastronomiebetrieb unter ständiger Beobachtung?

Im Grunde kann jeder Restaurantbesuch eines Finanzbeamten nachträglich zu einer verdeckten Beobachtung umqualifiziert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Beamte aus privatem Anlass anwesend ist oder ob er einem dienstlichen Auftrag nachkommt. Da er sich nicht zu erkennen gibt, hat der Gastwirt davon keine Kenntnis. Dabei kann u. a. das Tippverhalten des Kellners eben...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 6.3 Individuelle Gewohnheiten

Individuelle Gewohnheiten, die dem Prüfer nicht bekannt sind, können bei einer Verprobung verständlicherweise auch nicht berücksichtigt werden. Sie verfälschen das Kalkulationsergebnis und müssen hinterher mühevoll aufgeklärt werden. Erklärungsversuche im Nachhinein klingen nicht immer glaubwürdig, soweit man überhaupt dazu in der Lage ist. Werden ungewöhnliche oder branchen...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 3 Die Belegausgabepflicht

Nach § 146a Abs. 2 AO ist jedem am Geschäftsvorfall Beteiligten ein Beleg auszustellen. Allerdings nur, soweit ein elektronisches Aufzeichnungssystem i. S. d. Abs. 1 der Vorschrift eingesetzt wird. Das gilt auch für den Gastronomiebereich. Ein Kundenbeleg muss auch dann ausgestellt werden, wenn der Gast diesen nicht mitnehmen will. Verzichtet er auf die Rechnung, darf sie um...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 10.5 Zigarettenautomaten

Für die rund 350.000 (Tendenz fallend) in Deutschland aufgestellten Zigarettenautomaten gelten dieselben steuerlichen Vorschriften wie für die anderen vorgenannten, den elektronischen Registrierkassen vergleichbaren Geräte. Die Einzelaufzeichnungspflicht ist bei Zigarettenautomaten von besonderer Bedeutung, da jeder Kunde über eine verschlüsselte Angabe im Chip der Geldkarte ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 6.1 Beispiel: Lücken in den Tageseinnahmen

Der Prüfer stellt mithilfe seiner Analysesoftware Lücken in den Tageseinnahmen fest. Kann nicht auf einen festen Ruhetag oder auf Betriebsferien verwiesen werden, liegt der Verdacht von Einnahmenverkürzungen durch Nichterfassung von Tageseinnahmen nahe. Tatsächlich gibt es jedoch eine Reihe weiterer triftiger Gründe, warum keine oder nur eingeschränkte Einnahmeverbuchungen er...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 8.2 BMF-Schreiben v. 2.7.2020, III C 2 – S 7030/20/10006 :006 (Verlängerung durch BMF-Schreiben v. 3.6.2021 und v. 21.11.2022)

Für das Gastronomiegewerbe gibt es eine Sonderregelung. Restaurationsleistungen sind vorerst nicht mehr mit dem allgemeinen Steuersatz, sondern mit dem ermäßigten Steuersatz zu besteuern. Dies gilt allerdings nur für Speisen, die nicht außer Haus verkauft werden. Der ermäßigte Steuersatz kommt auch dann zur Anwendung, wenn der Wareneinkauf mit dem vollem Steuersatz belastet ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 10.2 Unterhaltungsgeräte als betriebliches Datenverarbeitungssystem?

Auch wenn die GoBD[1] in Rn. 20 nicht ausdrücklich auf Unterhaltungsgeräte hinweisen, ist der Vorschrift sinngemäß zu entnehmen, dass es sich auch bei Unterhaltungsgeräten um Geräte handelt, die als Vor- oder Nebensystem zu den betrieblichen Datenverarbeitungssystemen zählen. Soweit mit Unterhaltungsgeräten Einnahmen aufgezeichnet werden, gelten die gleichen Regelungen wie f...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.2 Testessen, Testkäufe und verdeckte Beobachtungen

Testkäufe bzw. Testessen und verdeckte Beobachtungen sind Teil der Kassen-Nachschau gemäß § 146b AO. Soweit sich Kassen in öffentlich zugänglichen Geschäftsräumen befinden, sind auch verdeckte Beobachtungen von Kassen ohne Vorlage des Dienstausweises zulässig. Heimliche Beobachtungen sind jedoch umstritten, weil sich diese nicht nur auf Verdachtsfälle beschränken müssen und ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2.3 Die Branche boomt

Die Geldspiel-Automatenbranche hat sich in den vergangenen Jahren zu einem bedeutenden Wirtschaftszweig entwickelt. Trotz neuen, stets strengeren Verordnungen i. S. d. Jugendschutzes und zur Bekämpfung pathologischer Spielsucht (u. a. Spieldauer 5 Sekunden, min. 5 Minuten Pause nach 1 Stunde Spieldauer, "Spielerkarte" bei ab 2021 aufgestellten Automaten[1]) boomt die Branche...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 9.4 Besonderheit bei Gastrogeräten – Wirteprovisionen

Unterlagen und Belege über Abrechnungen und Zahlungen an die Betreiber von Gaststätten, in denen Geldspielautomaten aufgestellt werden, sind aufbewahrungspflichtig. Die Herstellung der Kassensturzfähigkeit verlangt, dass die aus dem Gerät entnommenen Münzen und Scheine unter Berücksichtigung der Bestandsveränderungen u. a. zunächst in voller Höhe als Bareinnahmen und die wei...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.3 Der Auslesestreifen

Bei der sog. "Kassierung" werden die Geldspielautomaten mithilfe eines elektronischen Auslesegeräts ausgelesen. Das Auslesegerät wird mit einer entsprechenden Schnittstelle im Gerät verbunden. Die Übertragung der Daten auf eine im Auslesegerät befindliche Speicherkarte erfolgt nach Erkennung des Geräts und der gewählten Option "mit Löschung" oder "ohne Löschung" meist automa...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.1 Ewigspeicher

Einmal gelöschte Auslesedaten müssen nicht immer gänzlich verloren sein. Je nach Hersteller verfügen Geldgewinnspielgeräte über einen sog. "Ewigspeicher". Dieser zeichnet alle Vorgänge summarisch seit Inbetriebnahme des Geräts auf und ist mit dem Grand Total-Speicher (GT-Speicher) elektronischer Registrierkassen vergleichbar. Eine periodische Zuordnung der gespeicherten Summ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 10.10 Erotikshop, Kino und Video

Auch in diesem Urteilsfall war neben dem Handel mit Erotikartikeln (Shop-Bereich) noch das Betreiben von Videokabinen sowie ein Erotikkino Gegenstand des Gewerbebetriebs. Die Einnahmen aus dem Shop-Bereich wurden über eine Registrierkasse erfasst. Die Automatenbereiche Kinokasse und Videokabinen wurden zusammengefasst. Eine getrennte Aufzeichnung der Einnahmen der einzelnen ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.5 Übertragung der Daten auf einen PC

In den meisten Fällen wird der Unternehmer die auf der Speicherkarte befindlichen Daten auf einen PC übertragen. Die entsprechende Software wird vom Hersteller des Auslesegeräts meist mitgeliefert. Das Programm ermöglicht dem Betreiber den Ausdruck der einzelnen originär in vertikaler Form angeordneter Auslesedaten im DIN-A4-Format. Diese Vorgehensweise ist unbedingt zu empf...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 3.3 Spielverordnung (SpielV)

Nach § 13 Nr. 9 SpielV [1] muss das Spielgerät eine Kontrolleinrichtung beinhalten, die sämtliche Einsätze, den Gewinn und den Kasseninhalt zeitgerecht, unmittelbar und auslesbar erfasst. Das Kontrollmodul ist fester Bestandteil der Gerätesoftware und hat die Aufgabe, die Einhaltung der sog. Eckdaten der Spielverordnung zu überwachen. So wird beispielsweise der "Spieleraufwan...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 8 Nachfüllungen

Im Rahmen von Betriebsprüfungen sind Nachfüllungen immer wieder Thema. Unter Nachfüllung ist das manuelle Befüllen des Auszahlungvorrats zu verstehen. Es kann auf verschiedene Arten erfolgen und soll das Leerspielen des Geräts infolge zu erwartender Gewinnauszahlungen verhindern. Auch bereits leergespielte Automaten können durch eine Auffüllung wieder "gangbar" gemacht werde...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2.4 Die offene Ladenkasse als Nebenkasse

Umgekehrt darf eine offene Ladenkasse in Ausnahmefällen und unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zur elektronischen Kasse betrieben werden. Ungeachtet des o. g. Grundsatzes wird es nicht beanstandet, wenn die Erfassung über das elektronische System aus technischen Gründen oder aus Zumutbarkeitserwägungen nicht möglich ist. Weitere Voraussetzung ist, dass die zusätzlic...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 7 Fehlbeträge

Fehlbeträge haben in den letzten Jahren für reichlich Diskussionsstoff gesorgt. Noch nie wurden so viele und so hohe Fehlbeträge von der Geräteelektronik ermittelt. Vierstellige Werte bei einem Spielgerät innerhalb eines einzigen Auslesezeitraums sind keine Seltenheit. Unter Fehlbetrag ist die Differenz zwischen tatsächlicher (körperlicher) Geldmenge (Ist) und der von der Ger...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2.5 Jede Kasse muss "kassensturzfähig" sein

Egal welche Kassenform gewählt wird und unabhängig davon, welche Kombination von Systemen bei Verwendung mehrerer Kassen im Unternehmen zum Einsatz kommt, die Herstellung der sog. Kassensturzfähigkeit ist oberstes Gebot. Kassensturzfähig ist eine Kasse, wenn sich das rechnerische Soll jederzeit mit dem tatsächlichen Ist abgleichen lässt. Das Soll, welches sich aus den Eintra...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 6.3 Kassensturzfähigkeit

Kassenaufzeichnungen müssen so beschaffen sein, dass der Sollbestand jederzeit mit dem Istbestand in der Kasse verglichen werden kann. Eine Geschäftskasse, die einen solchen Abgleich ermöglicht, ist kassensturzfähig[1] . Auch Geldautomaten sind Kassen, die jederzeit einen Abgleich von Soll und Ist ermöglichen müssen. Dabei muss jede Kasse, d. h. jedes einzelne Spielgerät, für...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 9.1 Saldo (1) und Saldo (2)

Der bei jeder Kassierung vom System ermittelte Saldo (2) stellte bis vor einiger Zeit die steuerliche Brutto-Bemessungsgrundlage (Bruttokasse) für die Ertrags- und Umsatzsteuern dar, wurde und wird aber auch regelmäßig für die Berechnung der Vergnügungssteuer herangezogen. Eine gesetzliche Regelung gab es nicht. Mittlerweile hat die Finanzverwaltung sich darauf festgelegt, da...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 9.3 Spieleraufwand

Der Spieleraufwand ist wesentlicher Bestandteil des Kontrollmoduls. Dieses Modul hat die Aufgabe, die Einhaltung der Spielverordnung im Gerät zu überwachen. Wie in Tz. 3.3 dargestellt, ist der Spieleraufwand anders als der Saldo (1) die Bilanz aus den tatsächlichen Spielereinsätzen und Spielgewinnen, entspricht jedoch regelmäßig dem Saldo (1)-Wert. Der Spieleraufwand stellt s...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 6.1 Verfahrensdokumentation

Auch Spielhallenbetreiber und Automatenaufsteller müssen gem. den GoBD[1] ihr Datenverarbeitungssystem in einer übersichtlich gegliederten Verfahrensdokumentation beschreiben. Diese muss verständlich und für einen sachverständigen Dritten in angemessener Zeit nachprüfbar sein. Rz. 154 der GoBD[2] verlangt zudem, dass Änderungen einer Verfahrensdokumentation historisch nachvo...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 10.1 Unterhaltungsgeräte

Für Unterhaltungsgeräte, das sind Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit, gibt es derzeit keine gesetzliche Verpflichtung, nach der diese Geräte eine genormte VDAI-Schnittstelle zur Erzeugung eines Auslesestreifens vorweisen müssen (VDAI = Verband der Deutschen Automatenindustrie e. V.). Eine Vielzahl der Unterhaltungsgeräte verfügt jedoch bereits über eine entsprechende tech...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 6.2 Gefälligkeitsgeschäfte

Manchmal fühlt sich ein Gastwirt verpflichtet, einem befreundeten Geschäftsmann Waren abzukaufen (z. B. besondere Weine), obwohl er sie gar nicht braucht. Da er die Weine nicht auf seiner Getränkekarte führt, will er sie in seinem Lokal auch nicht anbieten oder darf sie vielleicht aus vertraglichen Gründen gar nicht verkaufen. Werden diese Waren privat verbraucht oder versch...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2.4.3 Beispiel: Nebenzimmer, Biergarten oder Kegelbahn

Während bei diesen Bereichen die eindeutige räumliche Trennung von den Hauptgeschäftsräumen unterstellt werden kann, ist es dennoch meist zumutbar, die vorhandene elektronische Kasse zu bedienen. Insbesondere dann, wenn das Bedienpersonal die Kundenbestellungen an den Theken- oder Küchenbereich weitergibt, dort auch die Warenausgabe erfolgt und sich die elektronische Registr...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 6 Betriebsbedingte und branchentypische Besonderheiten

In jedem Betrieb gibt es manchmal Besonderheiten und Situationen, die sich vom alltäglichen Geschäftsbetrieb unterscheiden. Sind solche außergewöhnlichen Gegebenheiten für die Besteuerung von Bedeutung, kann es im Rahmen einer Betriebsprüfung zu Rückfragen zu kommen. Nicht immer kann man sich nach Jahren noch genau an die damaligen Verhältnisse erinnern, man gerät schnell in...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 6.4 Beispiele Gastwirtschaft

In einer Gastwirtschaft liegt der tatsächliche Eigenverbrauch wesentlich höher als die angesetzten Pauschalsätze der Richtsatzsammlung. Der Koch verwendet nur den teuersten Spätburgunder-Rotwein für den Sauerbraten und benötigt davon ca. 7 Liter je Woche. Anstelle von Leitungswasser wird Mineralwasser verwendet. Immer nach Geschäftsschluss öffnet der Unternehmer zwei Flaschen C...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 4 Die Einzelaufzeichnungspflicht

Mit dem Kassengesetz 2016 [1] wurde auch die Einzelaufzeichnungspflicht neu geregelt. In § 146 Abs. 1 Satz 1 AO wurde das Wort einzeln hinzugefügt. Im neu eingefügten Satz 3 wird die Pflicht zur Einzelaufzeichnung aus Zumutbarkeitsgründen eingeschränkt, wenn Waren bar an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen verkauft werden. Der Begriff "Waren" ist großzügig auszulegen. ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 10.6 Dienstleistungs- und sonstige (Geldeinwurf-) Automaten

Die Geldspeicher aller Geldeinwurfautomaten stellen im Zeitpunkt der Entleerung eine Kasse dar. Für alle Automaten ist die jederzeitige Kassensturzfähigkeit uneingeschränkt erforderlich. Was diese Automaten tatsächlich leisten können, entscheidet darüber, ob es sich um (elektronische) Aufzeichnungssysteme oder um offene Ladenkassen handelt. Zu den Dienstleistungs- und Geldei...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2.4.1 Beispiel: Straßenverkauf Eisdiele

Ob unterschiedliche Kassensysteme in einem Unternehmen nebeneinander eingesetzt werden dürfen, war bisher nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens. Das Führen einer offenen Ladenkasse neben der elektronischen Hauptkasse wurde durch die Rechtsprechung zwar nie ausdrücklich zugelassen, aber in anderen Entscheidungen auch nicht beanstandet. Es wurde deshalb auch im Rahme...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 10.7 Geldspeicher sind Kassen!

In seinem Urteil[1] macht der BFH deutlich: Geldspeicher von Geldeinwurfautomaten sind Kassen, deren Geldbestände jedenfalls im Zeitpunkt der (erstmaligen) Entleerung zu zählen und festzuhalten sind. Schließlich verstehe man unter einer Kasse, so der BFH weiter, schon von der Wortbedeutung her einen Behälter bzw. eine Kassette, in dem bzw. der Geld aufbewahrt wird. Die Gelds...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.2 Auslesung mit oder ohne Löschung

Bei der (meist monatlichen) Auslesung der Geräte hat der Betreiber die Möglichkeit, eine Auslesung mit oder ohne Löschung der Daten im System zu veranlassen. Eine "Auslesung ohne Löschung" ist vergleichbar mit einem X-Abruf bei einer elektronischen Registrierkasse. Das bedeutet, dass die Daten im Gerät weiter vorgehalten und bei der nächsten Auslesung wieder mit ausgelesen we...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 3.1 Geldgewinnspielgeräte sind elektronische Aufzeichnungsgeräte

Geldspielgeräte sind nach den Ausführungen der GoBD[1] Bestandteile des betrieblichen Datenverarbeitungssystems. Da mit Geldspielgeräten Bareinnahmen aufgezeichnet werden, gehören sie vergleichbar den Registrierkassen unstrittig zu den Vor- bzw. Nebensystemen einer elektronischen Buchführung. Auch wenn im BMF-Schreiben v. 26.11.2010 [2] zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen b...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 3.2 Journaldatenaufzeichnung und Datenvorhaltung

Eine mit einer elektronischen Registrierkasse vergleichbare Journaldatenaufzeichnung ist nach Herstellerangaben mit der neuesten Gerätegeneration möglich. Für den Aufsteller besteht keine Möglichkeit, seine (Alt-) Geräte, die bislang nur zu Tagessalden zusammengefasste Umsätze aufzeichnen, technisch nachzurüsten. Gemäß den rechtlichen Anforderungen nach den GoBD[1] müssten di...mehr