Fachbeiträge & Kommentare zu Kfz-Steuer

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.2 Sonstige Steuern

Bezüglich der Gewerbesteuer und darauf entfallender steuerlicher Nebenleistungen, z. B. Nachzahlungszinsen und Säumniszuschlägen, ist wie folgt zu unterscheiden: Soweit diese Betriebsausgaben Erhebungszeiträume ab einschließlich 2008 betreffen, scheidet der Abzug dieser Beträge nach § 4 Abs. 5b EStG aus, entsprechend sind Erstattungen nicht als Betriebseinnahmen anzusetzen. D...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 4.7 Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Wertabgabe

Rz. 89 Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer auf die unentgeltliche Wertabgabe, die gemäß § 12 Nr. 3 EStG nicht als Betriebsausgaben absetzbar ist, sind bei der Entnahme des Kfz der Teilwert [1], bei der Nutzungsentnahme die im Unternehmen entstandenen Ausgaben [2], wobei die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigenden Kostenbestandteile wie z. B. die Kfz-Steuer, die Kfz-Versi...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.1 Gesamtaufwendungen

Rz. 16 Neben der oben beschriebenen Abschreibung entstehen durch die Kfz-Nutzung laufende Aufwendungen. Bei betrieblichen Elektrofahrzeugen oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen kann der Stromanteil, der ggf. (auch) an einer privaten Ladevorrichtung getankt wird, entweder mit Hilfe eines Stromzählers oder durch Schätzung anhand repräsentativer Aufzeichnungen über 3...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungsabgrenzung bzw. Pe... / 4 Transitorische Rechnungsabgrenzungen

Transitorische Abgrenzungen sind nach § 250 HGB zwingend zu buchen, wenn es im aktuellen Wirtschaftsjahr zu Ausgaben oder Einnahmen aus einem gegenseitigen Vertrag oder aufgrund von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (z. B. Kfz-Steuer) kommt, die Erträge oder Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Bildung eines Rechnungsabgrenzu...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 1.2 Umfang der Haftung

Nach § 25 HGB wird für alle im Betrieb begründeten Verbindlichkeiten gehaftet. Darunter fallen: alle betrieblichen Steuern[1] – dies kann im Einzelfall auch die Kfz-Steuer sein, betrieblich veranlasste Grunderwerbsteuer, Versicherungsteuer, die Haftung für steuerliche Nebenleistungen, § 25 HGB geht damit weiter als § 75 AO. Die Haftung kann durch Eintragung ins Handelsregister o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 3. Mitteilungspflicht

Rz. 11 Nach §§ 138d–138k AO [18] besteht bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Mitteilungspflicht bezüglich "grenzüberschreitender Steuergestaltungen". Ein sehr ausführliches BMF-Schreiben vom 29.3.2021[19] hat dazu Stellung genommen. Die Grundzüge dieses grundsätzlich auch für Wegzüge relevanten BMF-Schreibens werden nachfolgend dargestellt. Rz. 12 Die Richtlinie (EU)...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 7.2 Umfang der Haftung

Die Haftung nach § 74 AO erstreckt sich nur auf Steuern, bei denen die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet.[1] Es muss sich also um Steuern handeln, die nur ein Unternehmer schulden kann.[2] Gehaftet wird deshalb für: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, in Herstellungsbetrieben anfallende Verbrauchssteuer wie Tabaksteuer oder Kaffeesteuer, Rückzahlung der Investition...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 8.2 Umfang der Haftung

Der Umfang der Haftung nach § 75 AO ist sachlich und zeitlich begrenzt. Sachliche Schranken sind hierbei: Nach § 75 AO wird nur gehaftet für: Steuern, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet.[1] Das sind: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Verbrauchsteuern bei Herstellungsbetrieben, Rückforderung von Investitionszulage, Versicherungssteuer bei Versic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungsabgrenzung / 2 Transitorische und antizipative Rechnungsabgrenzung

Bei der Rechnungsabgrenzung ist zwischen transitorischen und antizipativen Posten zu differenzieren. Transitorische Posten liegen vor, wenn Einnahmen bzw. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag anfallen, aber Erträge bzw. Aufwendungen für einen Zeitpunkt danach darstellen. Hierfür sind Rechnungsabgrenzungsposten zu bilanzieren. Davon zu unterscheiden sind Erträge und Aufwendunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungsabgrenzung / 3.4 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind z. B. zu bilden für vorausgezahlte Mieten,[1] Erbbauzinsen,[2] Erschließungskosten,[3] Versicherungsprämien[4] und Kraftfahrzeugsteuer, Disagien,[5] Bearbeitungsgebühren und vorausgezahlte Avalprovisionen für Bürgschaften,[6] Handgelder, die nach dem 30.6.2015 an ablösefreie Profisportler gezahlt werden, um sie zu einem Vereinswechsel zu be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.3 Anknüpfung an Gesetzgebungskompetenz des Bundes und Verwaltungshoheit durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden

Rz. 15 Allerdings wird durch §§ 33 Abs. 1 Nr. 1 i. V. mit Abs. 2 FGO nicht für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten der Finanzrechtsweg eröffnet, sondern nur für solche Abgaben, die einerseits der Gesetzgebung des Bundes unterliegen und andererseits durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden i. S. der §§ 1, 2 FVG [1] verwaltet werden. Rz. 16 Im H...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.1 Verletzung der Ermittlungspflicht durch die Finanzbehörde

Rz. 137 Als bekannt haben auch solche Tatsachen und Beweismittel zu gelten, die der Finanzbehörde hätten bekannt sein müssen und deren Unkenntnis auf einer Verletzung der Ermittlungspflicht beruht.[1] Voraussetzung dafür, dass Tatsachen wegen einer Pflichtverletzung der Finanzbehörde als bekannt gelten, ist, dass der Tatbestand des § 173 Abs. 1 AO vorliegt, d. h. dass die Tat...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO ist sowohl zuungunsten als auch zugunsten des Stpfl. nur möglich, wenn und soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. "Tatsache" ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller und imma...mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben:... / 2.3 Lösung

R ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG. Zum Rahmen seines Unternehmens gehört sowohl die Tätigkeit als Rechtsanwalt als auch die Tätigkeit als bestellter Betreuer nach § 1814 Abs. 1 BGB für Volljährige, die aufgrund Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht selbst besorgen können. Das erworbene Fahrzeug konnte R im Juli 2021 seinem Un...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 20 [Autor/Stand] Bei den Aufgaben, Befugnissen und Zuständigkeiten der Steuer- bzw. Zollfahndung darf nicht nur § 404 AO betrachtet werden. Vielmehr müssen auch die in § 208 AO (und für das BZSt ergänzend § 208a AO) getroffenen Regelungen beachtet werden. Zudem sind von den Fahndungsbörden die Verwaltungsvorschriften, so besonders die auf die Fahndung abgestimmte AStBV (...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 110 [Autor/Stand] Die gesetzlichen Vorgaben in den §§ 208, 404 AO (s. Rz. 24) sind ebenso wenig wie die Doppelfunktion der Fahndung darauf angelegt, auch die sachliche Zuständigkeit der Steuer- und Zollfahndung genau zu erfassen[2]. Die Fahndung wird tätig im Bereich steuerstrafrechtlicher und bußgeldrechtlicher Ermittlungsverfahren (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO), bei der E...mehr

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Fahrzeuge im Unternehmen – ... / 2.3 Lösung

U ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG und kann grundsätzlich Gegenstände seinem Unternehmen zuordnen. Wichtig Kein zwingendes Aufteilungsgebot Da U das Fahrzeug nur für unternehmerische und private Zwecke und nicht auch für nichtwirtschaftliche Zwecke i. e. S. verwendet, kommt eine zwingende Aufteilung des Fahrzeugs (Aufteilungsgebot) nicht in Betracht. Soweit U Ausgangsleistu...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Rechtsschutzbedürfnis bei einstweiligem Rechtsschutz gegen geringfügige steuerliche Nebenleistung

Mit Blick auf die Kleinbetragsverordnung hat das Gericht entschieden, dass in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren betreffend die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheides bezüglich der Höhe der in Ansatz gebrachten Säumniszuschläge das Rechtsschutzbedürfnis fehlen kann, wenn die Aufhebung der Vollziehung eines Betrages von 4,50 EUR erstrebt wird. Das Gericht ging in d...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 2.2 Private Pkw-Nutzung

Rz. 1056 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 19] Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Abkürzungsverzeichnis

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Einsparpotenziale ausschöpf... / 4.3 Fuhrpark reduzieren

Die reduzierten Transportmengen führen dazu, dass bisher genutzte Fahrzeuge überflüssig werden. Um die Kosten für Kfz-Steuern, Versicherungen, Inspektionen und Abnahmen zu sparen, sollten nicht genutzte Fahrzeuge stillgelegt werden. Der Kosteneffekt tritt sofort ein. Ein Verkauf der Fahrzeuge unter Buchwert erzeugt einen Buchverlust und ist daher nur sinnvoll, wenn die Liqui...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Histor... / 2.2 Kraftfahrzeugtarife für Oldtimer

Die Besteuerung von Oldtimern stellt eine Besonderheit in der Systematik des Kraftfahrzeugsteuergesetzes dar. Um von der Besteuerung des Haltens abzugrenzen, unterliegt nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG die Zuteilung des Oldtimer-Kennzeichens der Kraftfahrzeugsteuer. Besteuert wird, anders als in den Fällen des § 1 Abs. 1 KraftStG nicht das persönliche Recht eines bestimmten Ha...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Histor... / 2.4.1 Besteuerung nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht

Handelt es sich bei dem Oldtimer um einen Pkw, der nicht durch Hubkolbenmotor angetrieben wird, z. B. um ein Fahrzeug mit Wankelmotor (= Dreh- oder Kreiskolbenmotor), wie die Mazda Modelle RX 3 (Bj. 1972-1978) und RX 7 (1978-2002) oder die NSU Modelle Spider Wankel (Bj. 1964-1967) und RO 80 (Bj. 1967-1977), finden – bei regulärer Zulassung – die gewichtsbezogenen Steuersätze...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Histor... / 1.2 Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens

Nach § 9 Abs. 1 FZV wird für ein Fahrzeug, das die oben dargestellten Voraussetzungen erfüllt, auf Antrag ein Oldtimer-Kennzeichen zugeteilt. Dieses Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer nach § 8 Absatz 1FZV. Das Oldtimer-Kennzeichen ist entsprechend wie ein schwarzes Kennzeichen (vgl. § 10 FZV) gestaltet, enthält nach den Zahlen jed...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Histor... / 2.3.2 Abwägung zu einzelnen Vergünstigungen

Ausnahmen von der Besteuerung – § 3 KraftStG Soweit ein bestimmtes Fahrzeug, eine bestimmte Fahrzeugart oder das Halten von Fahrzeugen durch bestimmte Halter in vollem Umfang nach einer der Vorschriften des § 3 KraftStG von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, besteht aus kraftfahrzeugsteuerrechtlicher Sicht keine Notwendigkeit, für dieses Fahrzeug ein Oldtimer-Kennzeichen na...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Histor... / 3 Fazit / Praxishinweis

Im Ergebnis dürfte das Oldtimer-Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 FZV für die Mehrzahl der Besitzer historischer Fahrzeuge die erste Wahl sein. Hier darf das Fahrzeug zwölf Monate betrieben werden, was auch die mitunter notwendigen Winterbewegungsfahrten ermöglicht. Die durchaus charmante Kombination aus Oldtimer-Kennzeichen und saisonaler Zulassung kommt in all den Fällen in Betr...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Histor... / 2.1 Systematik des KraftStG

2.1.1 Halten eines Fahrzeugs Steuergegenstand des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG das Halten eines inländischen Kraftfahrzeugs oder Anhängers zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, § 1 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf inländischen öffentlichen Straßen, § 1 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG die widerrechtliche Benutzu...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Histor... / 1 Verkehrsrechtliche Betrachtung

1.1 Begriff des Oldtimer-Fahrzeugs 1.1.1 Kraftfahrzeugsteuergesetz Im § 1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG verwendet der Gesetzgeber den Begriff des Oldtimer-Kennzeichens. Eine eigene Definition der Begriffe Oldtimer oder Oldtimer-Kennzeichen findet sich demgegenüber nicht im Kraftfahrzeugsteuergesetz, sodass die Regelung des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 KraftStG zum Tragen kommt. Nach dieser...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Histor... / 2 Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Betrachtung

2.1 Systematik des KraftStG 2.1.1 Halten eines Fahrzeugs Steuergegenstand des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG das Halten eines inländischen Kraftfahrzeugs oder Anhängers zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, § 1 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf inländischen öffentlichen Straßen, § 1 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG ...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Histor... / 2.1.2 Zuteilung eines Kennzeichens

In Fällen, in denen ein Oldtimer-Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 FZV oder rotes Oldtimer-Kennzeichen nach § 17 Abs. 1 FZV beantragt und zugeteilt worden ist, tritt der Begriff des Haltens als Besteuerungsgrundlage nach § 1 Abs. 1 KraftStG hinter die Vorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz bietet mit dieser Norm für die Besteuerung von Oldtimern ei...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Histor... / 2.4 Oldtimer-Kennzeichen und reguläre Zulassung

Bei der Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens ist diese Zuteilung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG der Besteuerungsgegenstand. Die zu entrichtende Kraftfahrzeugsteuer beträgt nach den besonderen pauschalierten Steuersätzen des § 9 Abs. 4 KraftStG gerundet 46 EUR (Krafträder) und 191 EUR (andere Fahrzeuge) (§ 11 Abs. 5 KraftStG). Der Antrag auf Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeich...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Histor... / 2.4.2 Besteuerung nach Hubraum sowie Schadstoff- und Kohlendioxidemission

Handelt es sich bei dem Oldtimer um ein Kraftfahrzeug mit sehr geringem Hubraum, z. B. der Isetta von BMW (Bj. 1955-1962) mit bis zu 300cm³ Hubraum oder auch dem als "Ente" bekannt gewordenen Citroën 2 CV (Bj. 1949-1990) in der Ausführung 2CV4 mit einem Hubraum von 435 cm³, stellt sich die Berechnung wie folgt dar. Die kraftfahrzeugsteuerliche Bemessungsgrundlage ergibt sich...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Historische Fahrzeuge – Oldtimer-Kennzeichen und Alternativen

Zusammenfassung Überblick Vor annähernd fünfundzwanzig Jahren sind mit dem Kraftfahrzeugsteuer-Änderungsgesetz 1997 in den Vorschriften des § 1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG der Besteuerungsgegenstand "Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen" und in § 9 Abs. 4 KraftStG entsprechende Steuersätze geschaffen worden. Mit dieser Rechtsetzung hatte der Gesetzgeber der seit 1.1.1997 bestehenden ...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Histor... / Zusammenfassung

Überblick Vor annähernd fünfundzwanzig Jahren sind mit dem Kraftfahrzeugsteuer-Änderungsgesetz 1997 in den Vorschriften des § 1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG der Besteuerungsgegenstand "Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen" und in § 9 Abs. 4 KraftStG entsprechende Steuersätze geschaffen worden. Mit dieser Rechtsetzung hatte der Gesetzgeber der seit 1.1.1997 bestehenden Möglichkeit zur...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Histor... / 2.5 Oldtimer-Kennzeichen und saisonale Zulassung

Die Vorschrift des § 9 Abs. 3 FZV bietet die Möglichkeit für ein Fahrzeug ein Saisonkennzeichen zu beantragen – saisonale Zulassung. Aufgebaut ist dieses Saisonkennzeichen aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Abs. 1 FZV sowie der Angabe eines Betriebszeitraums (Zulassungszeitraum, Saison). Dieser Betriebszeitraum wird auf volle Monate ...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Histor... / 2.3 Oldtimer und Steuerbefreiungen

2.3.1 Regelung bei Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens Vor dem Hintergrund, dass nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG die Zuteilung des Oldtimer-Kennzeichens und nicht das Halten eines Fahrzeugs besteuert wird, kommen folgen fahrzeugbezogene oder persönliche Steuerbefreiungen bei zugeteilten Oldtimer-Kennzeichen nicht in Betracht: § 3 KraftStG – Ausnahmen von der Besteuerung § 3a K...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Histor... / 1.1 Begriff des Oldtimer-Fahrzeugs

1.1.1 Kraftfahrzeugsteuergesetz Im § 1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG verwendet der Gesetzgeber den Begriff des Oldtimer-Kennzeichens. Eine eigene Definition der Begriffe Oldtimer oder Oldtimer-Kennzeichen findet sich demgegenüber nicht im Kraftfahrzeugsteuergesetz, sodass die Regelung des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 KraftStG zum Tragen kommt. Nach dieser Vorschrift richten sich die im Kr...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Histor... / 1.3 Zuteilunge eines roten Oldtimer-Kennzeichens

Ein rotes Kennzeichen mit den führenden Ziffern 07 "Rotes Oldtimer-Kennzeichen" § 17 Abs. 2 FZV hat den Vorteil, dass es für mehrere Oldtimer wechselweise genutzt werden kann. Der Nachteil der Zuteilung eines solchen Kennzeichens besteht darin, dass dieses nur für Fahrten zur Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen, einschließlich An- und Abfahrten hierzu sowie Probe-, Überfüh...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Histor... / 1.1.1 Kraftfahrzeugsteuergesetz

Im § 1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG verwendet der Gesetzgeber den Begriff des Oldtimer-Kennzeichens. Eine eigene Definition der Begriffe Oldtimer oder Oldtimer-Kennzeichen findet sich demgegenüber nicht im Kraftfahrzeugsteuergesetz, sodass die Regelung des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 KraftStG zum Tragen kommt. Nach dieser Vorschrift richten sich die im Kraftfahrzeugsteuergesetz verwend...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Histor... / 1.1.3 Kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut

Für ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gebracht worden ist und für das ein Gutachten nach § 23 StVZO vorliegt, kommt die Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens nach § 9 Abs. 1 FZV in Betracht, wenn es der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dient. Diese Voraussetzung ist an die Stelle der ursprünglichen Formulierung, nach der das Fahrzeu...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Histor... / 2.1.1 Halten eines Fahrzeugs

Steuergegenstand des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG das Halten eines inländischen Kraftfahrzeugs oder Anhängers zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, § 1 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf inländischen öffentlichen Straßen, § 1 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG die widerrechtliche Benutzung von Fahrzeugen und § 1 Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Histor... / 2.3.1 Regelung bei Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens

Vor dem Hintergrund, dass nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG die Zuteilung des Oldtimer-Kennzeichens und nicht das Halten eines Fahrzeugs besteuert wird, kommen folgen fahrzeugbezogene oder persönliche Steuerbefreiungen bei zugeteilten Oldtimer-Kennzeichen nicht in Betracht: § 3 KraftStG – Ausnahmen von der Besteuerung § 3a KraftStG – Vergünstigungen für Schwerbehinderte § 3b Kraft...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Histor... / 1.1.2 FZV und StVZO

Für die verkehrsrechtliche Einstufung von Fahrzeugen sind die Vorschriften der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr – FZV – von besonderer Bedeutung. In § 2 Nr. 22 FZV definiert der Gesetzgeber Oldtimer als Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhalt...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Nachforderungszinsen / 4 Welche Betriebssteuern abzugsfähig sind und welche nicht

Betriebliche Steuern sind Steuern, die durch den Betrieb entstehen, wie z. B. die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer, die Kfz-Steuer auf Fahrzeuge im Betriebsvermögen oder die Grundsteuer auf Betriebsgrundstücke. Nicht alle Betriebssteuern sowie darauf entfallende Nebenleistungen (wie Zinsen oder Säumniszuschläge) sind jedoch als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Abzugsfähigkeit von...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird

Die Abzugsfähigkeit steuerlicher Nebenleistungen richtet sich nach der Abzugsfähigkeit der Steuer, zu der die Nebenleistungen gehören. Daher können Säumniszuschläge (§ 240 AO), Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zwangsgelder (§ 329 AO) und Kosten (§§ 337 ff. AO) nicht immer als Betriebsausgaben abgezogen werden. Seit dem Veranlagungszeitraum 1999 gilt dies auch für Steuer-, St...mehr

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Überbrückungshilfe IV: Antr... / 4.3 Liste der förderfähigen Fixkosten (aus FAQ 2.4. des BMWi)

Die FAQ 2.4. zur Überbrückungshilfe IV enthält eine umfangreiche Liste mit förderfähigen Fixkosten. Die Liste ist in der derzeitigen Fassung als belastbar zu bezeichnen, da es sich um eine fortlaufend aktualisierte Liste handelt, in der die Erkenntnisse der Förderprogramme Überbrückungshilfe I, II, III, sowie III Plus enthalten sind. Wesentliche Veränderungen bei der Überbrü...mehr

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Überbrückungshilfe I und II... / 4.1 Allgemeine Regelungen

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare Fixkosten gemäß der folgenden Liste, die auch branchenspezifischen Besonderheiten Rechnung trägt: Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Untern...mehr

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Überbrückungshilfe III und ... / 5.2 Liste der allgemeinen förderfähigen betrieblichen Fixkosten

Mieten und Pachten: Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens stehen, inklusive Mietnebenkosten (soweit nicht unter Nr. 7 dieser Tabelle erfasst), sowie Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, wenn sie bereits 2019 in entsprechender Form steuerlich abgesetzt worden sind/werde...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Im Ausland geschuldete Abgaben (§ 11 Abs. 3 Nr. 1 UStG)

Rz. 260 Hinzuzurechnen zum Zollwert oder Veredelungsentgelt sind die im Ausland für den eingeführten Gegenstand geschuldeten Beträge an Einfuhrabgaben, Steuern und sonstigen Abgaben. Der frühere Begriff "Eingangsabgaben" ist durch den im EU-Recht (UZK) und in § 1 Abs. 1 S. 3 Zollverwaltungsgesetz seit 1994 verwendeten Begriff "Einfuhrabgaben" ersetzt worden (Art. 20 Nr. 11 d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 17.2.2 Entnahme von Nutzungen und Leistungen

Rz. 385 Von der Entnahme von Wirtschaftsgütern ist die Entnahme von Nutzungen und Leistungen zu unterscheiden. Denn die Entnahme von Wirtschaftsgütern ist ein gewinnrealisierender Vorgang in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Buchwert und dem Teilwert des entnommenen Wirtschaftsguts. Nutzungen und Nutzungsvorteile sind ebenso wenig wie Leistungen Wirtschaftsgüter, die...mehr