Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Durchführung der Löschung und dessen Wirkung

Rz. 16 Die Löschung einer gegenstandslosen Eintragung folgt gem. § 46 Abs. 1 GBO durch Eintragung eines Löschungsvermerks (vgl. § 46 GBO Rdn 5) oder gem. § 46 Abs. 2 GBO durch Nichtübertragung auf ein anderes Grundstücksblatt mit anschließender Rötung gem. § 17 GBV (siehe § 46 GBO Rdn 6). Die Aufnahme eines Hinweises, dass die Löschung auf ein Verfahren gem. §§ 84 ff. GBO be...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / II. Überschuldung

Rz. 27 Für juristische Personen des Privatrechts (z.B. GmbH, AG, e.G.) nach § 19 Abs. 1 InsO und für haftungsbeschränkte Gesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter (z.B. GmbH & Co.KG) ist nach § 19 Abs. 3 InsO neben Zahlungsunfähigkeit auch die Überschuldung ein Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Überschuldung geht der Zahlungsunfähigkeit nicht selt...mehr

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AGS 01/2024, Zustimmung zur... / II. Entstehen der zusätzlichen Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV

Diese zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 Abs. 1 VV entstehe – so das LG – u.a. für eine Tätigkeit für den Beschuldigten, die sich auf eine Einziehung bezieht. Die Gebühr werde bereits durch die beratende Tätigkeit des Rechtsanwaltes ausgelöst, wenn eine Einziehung in Betracht kommt, die Maßnahme müsse weder gerichtlich angeordnet noch beantragt sein (Knaudt, in: v. Seltma...mehr

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zfs 01/2024, Geschwindigkei... / 1 Sachverhalt

Gegen den Betroffenen erging wegen einer innerörtlich begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung um 38 km/h (erlaubt: 50 km/h) eine Geldbuße von 260 EUR und ein einmonatiges Fahrverbot. Das AG hat ausweislich der Feststellungen nur eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/für erwiesen angesehen. In der Beweiswürdigung heißt es insoweit: "Auf dem Tatvideo ist zu erkennen,...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Verfügungsbeschränkung bei bedingten Berechtigten

Rz. 90 Die Fälle der Anwartschaft eines bedingt Berechtigten haben folgende Besonderheiten: Rz. 91 Ei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Abtretung einer Teil-Eigentümergrundschuld

Rz. 18 Zitat "Teilbetrag von … EUR im Range nach dem Restrecht des Gläubigers übergegangen auf … mit den Zinsen seit …; gemäß Bewilligung vom … (Notar … in …, UVZ-Nr. …) eingetragen am …" Das Rangverhältnis des § 1176 BGB ist im Buch zu verlautbaren.[16] Die Eintragung einer vor dem Zessionswirksamkeitszeitpunkt liegenden Abtretung von Zinsen ist zulässig.[17]mehr

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§ 10 Selbstständiges Beweis... / IV. Ablehnung des Sachverständigen

Rz. 33 Nach nunmehr herrschender Meinung ist die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit im selbstständigen Beweisverfahren zulässig.[52] Die Ablehnung von Sachverständigen kann aus den gleichen Gründen wie bei der Richterablehnung erfolgen, also die Ausschließung wegen persönlichen Beziehungen zu einer Partei (§ 41 ZPO) und der Besorgnis der Befangenheit (§ 42 Z...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Vertretung der Gesellschaft ggü. dem Vorstand

Rz. 920 Nach § 112 AktG wird die AG ggü. Vorstandsmitgliedern zwingend (zu den Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 112 AktG s.o. Rdn 882) durch den Aufsichtsrat vertreten. Dies gilt auch nach Ausscheiden des Betroffenen aus dem Vorstand,[2792] auch ggb. der Witwe eines ausgeschiedenen Vorstands[2793] sowie für künftige Vorstandsmitglieder, soweit es jedenfalls um Rechtsgesc...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Abweichende Vereinbarungen

Rz. 864 Die Berechnung des Abfindungsguthabens ist häufig problematisch und streitanfällig, weil sie eine Unternehmensbewertung erfordert. Da das Gesetz keine Bewertungsmethode vorgibt, neben der Ertragswertmethode aber auch andere betriebswirtschaftliche Methoden zur Unternehmensbewertung herangezogen werden,[1173] versucht die Kautelarpraxis, die Probleme bei der Unternehm...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Eintragungsersuchen einer Behörde

Rz. 14 § 14 GBO ist entsprechend anzuwenden, wenn eine Behörde um Eintragung ersucht und die Erledigung von der vorgehenden Berichtigung des Grundbuchs abhängig ist (vgl. § 13 GBO Rdn 99).[21] Rz. 15 § 14 GBO erweitert nur die Antragsbefugnis. Die Grundlagen der Eintragung (§§ 19, 22 Abs. 1, 29 GBO) bleiben unberührt. Der Antragsteller hat sich daher die Unterlagen zu beschaf...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Gerichtliche Geltendmachung von Beschlussmängeln

Rz. 739 Für die Anfechtungsklage besteht eine ausschließliche Zuständigkeit des LG am Sitz der Gesellschaft (§ 113 Abs. 1 HGB). § 113 HGB regelt auch das Verfahren der Beteiligung der Mitgesellschafter an dem Anfechtungsverfahren. Dieses ist von großer Bedeutung, denn die gerichtliche Nichtigkeitsfeststellung wirkt für und gegen alle Gesellschafter (§ 113 Abs. 6 HGB). Für di...mehr

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AGS 01/2024, Nachfestsetzun... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Nachfestsetzung im Kostenfestsetzungsverfahren In der Praxis kommt es gelegentlich vor, dass in einem Kostenfestsetzungsantrag eine oder gar mehrere Kostenpositionen vergessen worden sind. Oder aufgrund einer Änderung der Rspr. ergibt sich, dass dem Erstattungsberechtigten ein höherer Erstattungsanspruch zusteht, als er in seinem ersten Kostenfestsetzungsantrag berücksicht...mehr

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / 2. Was erfasst der Nachlass?

Zum Nachlass gehört die Gesamtheit der vererbbaren Rechtsverhältnisse (Aktivseite) mit Einschluss der Verbindlichkeiten (Passivseite).[40] Zum Aktivvermögen können traditionell Forderungen aus Verträgen, Bank- und Sparkassenkonten, Sparbücher, Bausparverträge und Lebensversicherungen gehören. Aber auch Rechte an Unternehmen, Urheberrechte und Markenrechte können zum Nachlass...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundstück oder Erbbaurecht

Rz. 4 Es muss sich um ein Grundstück oder Erbbaurecht handeln. Gleichzustellen sind Miteigentumsbruchteile, auch Wohnungseigentum und Teileigentum, und die Gesamthandsberechtigung an einem solchen Eigentumsbruchteil.[4] Für Grundpfandrechte gilt dasselbe wegen § 37 GBO. Für Reallasten, vererbliche Vorkaufsrechte und Pfandrechte an Grundpfandrechten oder Vormerkungen besteht ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Balkone, Loggias, Terrassen, Dachgärten

Rz. 35 Ein Balkon einer Wohnung gehört zu deren Sondereigentum. Konstruktive Teile wie Außenwände und Giebelseiten sind aber zwingend Gemeinschaftseigentum.[146] Balkone können auch Gemeinschaftseigentum sein, auch wenn sie nur von einer Wohnung aus zugänglich sind.[147] Ebenerdige Terrassen und Dachterrassen, die von verschiedenen Wohnungen aus zugänglich sind und keinen um...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 5. Vorratsgründung bzw. Mantelverwendung oder Mantelkauf

Rz. 731 Vorratsgesellschaften [2316] begegnen einem im Rechtsleben im Wesentlichen im GmbH-Gesellschaftsrecht. Im Aktienrecht stellt sich die Rechtslage jedoch vergleichbar dar.[2317] Die Verwendung des Mantels einer auf Vorrat gegründeten Gesellschaft, die bislang nicht unternehmerisch tätig war (Eintragung neu bestellter Vorstandsmitglieder und die Eintragung der Änderung d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Bedingungen und Befristungen

Rz. 35 Die Tatsache der Bedingung oder Befristung eines Rechts ist unmittelbar im Eintragungstext zu nennen.[54] Bezug genommen werden kann wegen der näheren Ausgestaltungen insbesondere der konkreten Bedingungen.[55] Wird die Bedingung oder Befristung bei der Eintragung nicht erwähnt, entsteht das Recht zwar nur bedingt oder befristet, weil sich nur insoweit Einigung und Ei...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / VI. Stellvertretung im Registerverfahren

Rz. 98 Im Registerverfahren kann die Antragstellung auch durch einen Vertreter vorgenommen werden.[149] Während dies für gesetzliche Vertreter selbstverständlich ist, lässt sich dies für rechtsgeschäftliche Vertreter den Regelungen in § 10 FamFG und insb. § 12 Abs. 1 Satz 3 HGB entnehmen. In letzterem Fall ist zu beachten, dass für die Form der Vollmacht gem. § 12 Abs. 1 Sat...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit durch das Obergericht

Rz. 11 Liegt ein Grundstück im Bezirk mehrerer Grundbuchämter, wird das zuständige Amtsgericht gem. § 5 FamFG durch das gemeinschaftliche obere Gericht bestimmt (§ 1 Abs. 2 GBO). Auf wirtschaftliche Belange oder Grundstücksgröße kommt es nicht an.[32] Unerheblich ist auch, ob ein Grundstück bisher buchungsfrei war oder ob eine Doppelbuchung vorliegt.[33] Ist dieses Gericht d...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Zahlungsfähigkeit und Fortführungswille

Rz. 35 Selbstverständlich muss das Unternehmen im Prognosezeitpunkt zahlungsfähig sein oder die Zahlungsfähigkeit muss innerhalb der 3-Wochen-Frist des § 15a Abs. 1 InsO wiederhergestellt sein. Darüber hinaus darf der Schuldner während des Prognosezeitraums (s.u. Rdn 43) nicht zahlungsfähig werden. Ferner ist für eine positive Prognose subjektiv der Fortführungswille des Schu...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (3) Inhalt

Rz. 1682 Seinem Inhalt nach muss der Kapitalerhöhungsbeschluss selbst die wesentlichen Festsetzungen enthalten. Dies gilt insb. für den Erhöhungsbetrag. Bei Stückaktien kann sich wegen § 182 Abs. 1 Satz 5 AktG das Grundkapital nur entsprechend der kapitalbezogenen Beteiligungsquote der alten Stückaktien erhöhen.[4349] Bei Stückaktien und nur einem Aktientyp in der Satzung si...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Erfasste Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 43 Das Gesellschaftsstatut erfasst neben den Personengesellschaften die juristischen Personen. Seine Grundsätze treffen damit auch auf Vereine und Stiftungen zu.[168] Der Geltungsanspruch des Gesellschaftsstatuts erstreckt sich auch auf handelsrechtliche Gesellschaften ohne Rechtsfähigkeit sowie allgemein auf Personenvereinigungen und Vermögensmassen mit eigener Organisat...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Haftung der Einlage

Rz. 163 Der stille Gesellschafter hat seine Vermögenseinlage in das Vermögen des Geschäftsinhabers zu leisten. Sie unterliegt daher voll dem Zugriff der Gläubiger des Geschäftsinhabers.[205] Gleichwohl stellt die Einlage kein Haftkapital im Sinne einer Hafteinlage dar. Die Einlage besitzt lediglich den Charakter eines internen Gesellschaftsbeitrags, nicht aber einer Haftsumm...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Ertragswertklauseln

Rz. 866 Wird als Maßstab für die Abrechnung der Ertragswert gewählt, genügt es nicht, in einer Abfindungsklausel nur die Bewertung zum Ertragswert anzuordnen. Auch zur Bestimmung des Ertragswerts können unterschiedliche Methoden herangezogen werden. Es ist daher empfehlenswert, zusätzliche Aussagen über die anzuwendende Ertragswertmethode zu treffen, insb. zur Methode der Be...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Abschreibungsgesellschaften

Rz. 136 Abschreibungsgesellschaften (wie z.B. Bauherrenmodelle oder Flugzeugleasingbeteiligungen) sind in der Regel als KG organisiert und zielen darauf, Verluste zu erwirtschaften, um diese den einzelnen Gesellschaftern zur Reduzierung ihrer individuellen Steuerlast zuzuweisen.[321] Nach Auffassung des BGH sind die dabei entstehenden negativen Kapitalkonten keine Verbindlic...mehr

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§ 3 Firmenrecht / II. Handelsgesellschaften

Rz. 151 Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften dürfen immer nur eine Firma führen.[471] Das gilt auch dann, wenn sie verschiedene, voneinander getrennte Geschäfte i.S.v. Betrieben führt,[472] denn sie können im Rechtssinne nur ein Unternehmen führen.[473] Firma und Name bilden bei den Handelsgesellschaften eine notwendige Einheit. Die Gesellschaftsfirma ist ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundsätze

Rz. 22 Der von den Beteiligten gewünschte Rang kann ausdrücklich bestimmt werden, dann findet § 45 GBO keine Anwendung (Abs. 3). Die Rangbestimmung kann enthalten sein in der Bewilligung oder im Eintragungsantrag. Dass es möglich ist, die Rangbestimmung in der Bewilligung zu treffen, kann keinem Zweifel unterliegen, unabhängig davon, ob man nun den Rang des Rechts als Bestan...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Rechtsmittel

Rz. 18 Gegen die einstweilige Anordnung oder deren Ablehnung ist in entsprechender Anwendung des § 70 Abs. 4 FamFG weder die Rechtsbeschwerde noch sonst ein Rechtsmittel gegeben;[27] auch nicht die Erstbeschwerde zum BGH bei einer selbstständigen neuen Regelung.[28] Eine Anfechtung im Wege einer außerordentlichen Beschwerde scheidet aus, da dieser Rechtsbehelf dem verfassung...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / q) Informationsrechte der Kommanditisten

Rz. 1229 Mit einer Neufassung von § 166 HGB wurden durch das MoPeG die Informationsrechte der Kommanditisten im Vergleich zur alten Rechtslage deutlich erweitert. Eine gesellschaftsvertragliche Beschränkung oder ein Ausschluss dieser Rechte ist gem. § 166 Abs. 2 HGB unwirksam. Der Kommanditist kann gem. § 166 Abs. 1 Satz 1 HGB von der Gesellschaft eine Abschrift des Jahresab...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 3 Örtlich zuständig ist das OLG, in dessen Bezirk das Grundbuchamt seinen Sitz hat, also das dem Grundbuchamt im Instanzenzug übergeordnete OLG. Wechselt die Zuständigkeit des Grundbuchamts, nachdem dieses über einen Eintragungsantrag entschieden hatte, und wird sodann Beschwerde eingelegt, so hat das OLG über die Beschwerde zu entscheiden, das dem nunmehr zuständigen Gr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Testamentsvollstrecker, Insolvenz- und Nachlassverwalter

Rz. 81 Testamentsvollstrecker, Insolvenz- und Nachlassverwalter sind im eigenen Namen kraft ihres Amtes beschwerdeberechtigt.[306] Dagegen hat der Rechteinhaber nur ein Beschwerderecht, soweit er eine Überschreitung der Verfügungsbefugnis des Amtsinhabers geltend macht;[307] ansonsten besteht in diesen Fällen kein eigenes Beschwerderecht; z.B. des Erben,[308] des Insolvenz- ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / l) Vorsitzender des Aufsichtsrats

Rz. 979 § 107 Abs. 1 AktG geht von einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter aus. Rz. 980 Die Wahl des Vorsitzenden erfolgt durch Beschluss des Aufsichtsrates nach § 108 AktG. Es genügt einfache Stimmenmehrheit. Die Satzung kann weitere Einzelheiten anordnen.[2925] Die Amtszeit des Aufsichtsratsvorsitzenden richtet sich nach dessen Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat. Bei einer ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Ausnahmen

Rz. 2 Bei teilweise Umwandlung der Hypothek in einer Grundschuld kommt § 65 GBO nicht zur Anwendung. Auch bei rechtsgeschäftlicher teilweiser Forderungsauswechslung kann § 65 GBO nicht zur Anwendung kommen, wenn die Forderungen nicht demselben Gläubiger zustehen. In diesem Falle wird auf Antrag ein selbstständiger Brief gebildet. Wird kein Antrag gestellt, so bestehen keine ...mehr

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§ 9 Prozessuales / bb) Streitverkündung zur Abwehr drohender Drittansprüche, § 72 Abs. 1 Alt. 2 ZPO

Rz. 68 Droht der Prozesspartei im Falle des Unterliegens die Inanspruchnahme durch einen Dritten, kann sie diesem den Streit verkünden. In baurechtlichen Leistungsketten kommt ein solcher Fall sowohl bei einem drohenden Mängelanspruch als auch bei einem drohenden Vergütungsanspruch wegen einer umstrittenen Nachtragsleistung in Betracht.[99] Zudem liegt ein solcher Fall immer...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Abfindung i.H.v. steuerlichen Werten (vormals: Stuttgarter Verfahren)

Rz. 872 Häufig finden sich noch immer in Gesellschaftsverträgen von Personengesellschaften Abfindungsklauseln, die auf steuerliche Werte abstellen. Als steuerorientierter Maßstab für die Abfindung wurde vor 2009 der Wert nach dem Stuttgarter Verfahren [1184] verwendet. Das Stuttgarter Verfahren wurde von der Finanzverwaltung bis zum Inkrafttreten des neuen Erbschaftsteuer- un...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Wirkungen der Vereinigung

Rz. 27 Aus den bisher selbstständigen Grundstücken (Grundstücksteilen, Berechtigungen) wird ein neues Grundstück gebildet, dessen Teile ihre rechtliche und tatsächliche Selbstständigkeit für die Zukunft verlieren und nichtwesentliche Bestandteile des einheitlichen neuen Grundstückes werden.[54] Jeder Teil bleibt wie bisher belastet; ein auf den bisherigen Einzelgrundstücken l...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Gesetzliches Regelungsmodell

Rz. 1152 § 122 HGB sieht nunmehr das Prinzip der Vollausschüttung vor, sofern die Gesellschafter keinen abweichenden Gewinnverwendungsbeschluss fassen. Die bisherige Unterscheidung zwischen gewinnunabhängigem Entnahmerecht und dem Recht auf Gewinnausschüttung wurde durch das MoPeG aufgehoben.[1531] Dies sollten die Gesellschafter im Auge behalten, sofern sie keine Vollaussch...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Genehmigungsverfahren

Rz. 152 Die Verfahren zur Erteilung der Genehmigung unterliegen dem FamFG.[362] Generell wird die Genehmigung gem. § 38 FamFG durch Beschluss erteilt, der gem. § 40 Abs. 2 FamFG erst mit Rechtskraft wirksam wird. Die (formelle) Rechtskraft tritt gem. § 45 FamFG ein, wenn gegen den Genehmigungsbeschluss nicht rechtzeitig Beschwerde (siehe §§ 58 ff. FamFG) eingelegt worden ist...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Grundsatz

Rz. 79 Grundsätzlich können sich die Beteiligten bei der Einlegung der Beschwerde durch einen vertretungsberechtigten Bevollmächtigten vertreten lassen (siehe Rdn 88 f.). Im eigenen Namen kann ein Vertreter nur dann Beschwerde einlegen, wenn ihm (wegen nicht nachgewiesener Vertretungsmacht) Kosten auferlegt worden sind, vgl. § 81 Abs. 4 FamFG, oder er ein eigenes rechtliches...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Betriebsaufspaltung als Kind der steuerlichen Gestaltungsberatung

Rz. 287 Die Betriebsaufspaltung ist vorwiegend ein steuerlich motiviertes Rechtsinstitut. Seitdem in den 30er-Jahren die ersten Gestaltungen auftauchten, ist es das Ziel der Betriebsaufspaltungen gewesen, die Gesamtsteuerlast hinsichtlich der laufenden Besteuerung zu senken. Dies geschieht, indem Einkünfte aus einem operativ tätigen Rechtsträger in die Sphäre des Besitzunter...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / if) Finanzierung der Fonds

Rn. 1517f Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Beteiligungen werden ausschließlich mit Eigenmitteln des Fonds – mit Ausnahme der Inanspruchnahme staatlicher Förderung – erworben; die Verwaltung der Beteiligungen erfolgt idR nur über die Ausübung von gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Rechten von Gesellschaftern; für wichtige Geschäftsführungsmaßnahmen bei den Portfolio-G...mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / b) Schlusserbeneinsetzung nahestehender Personen

Rz. 54 Während bei gegenseitiger Erbeinsetzung durch (beiderseits) formwirksame gemeinschaftliche Testamente eine Umdeutung in einzeltestamentarische Verfügungen regelmäßig bejaht werden kann, stellt sich die Umdeutung deutlich schwieriger in den Fällen der Schlusserbeneinsetzung dar. Insbesondere dann, wenn die Erblasser sich gegenseitig bedenken und der Letztversterbende V...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Besonderheiten beim Beitritt von Kommanditisten

Rz. 913 Bei dem Aufnahmevertrag mit einem beitretenden Kommanditisten ist insb. zwischen dessen zu erbringender Einlage und der Haftsumme zu unterscheiden und beides vertraglich gesondert zu regeln.[1241] Für die Wirksamkeit des Eintritts sollte die Eintragung in das Handelsregister als aufschiebende Bedingung vereinbart werden, um die unbeschränkte Haftung für den Zeitraum ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Haftung der Gesellschaft mit ihrem eigenen Vermögen

Rz. 1290 Da die Gesellschaft als rechtsfähige Personengesellschaft unter eigenem Namen Verbindlichkeiten eingehen und Rechte erwerben kann, ist sie selbst Partei der in ihrem Namen geschlossenen Verträge (§ 7 Abs. 2 PartGG, § 124 Abs. 1 HGB). Folgerichtig haftet sie mit ihrem eigenen Vermögen für diese Verbindlichkeiten.[1662] Unumstritten ist ferner, dass die rechtsfähigen ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 128 Eine OHG nach polnischem Recht kann im eigenen Namen Rechte erwerben, darunter das Eigentum an Grundstücken und beweglichen Sachenrechten, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden.[448] Sie wird grundsätzlich von jedem Gesellschafter allein vertreten, wobei der Ausschluss einzelner Gesellschafter von der Vertretung ebenso wie eine gemeinschaftliche Vert...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Eintragungsfähigkeit von Gemeinschaftsregelungen

Rz. 105 Eintragungsfähig sind nur die nach §§ 3, 10 Abs. 2 WEG vereinbarten oder nach § 8 WEG einseitig "zum Inhalt des Sondereigentums" erklärten Regelungen über das Verhältnis der WEer untereinander, soweit sie sich im gesetzlich zulässigen Rahmen halten. Die vorweggenommene Zustimmung oder Ermächtigung, Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum umzuwandeln, kann nicht mit e...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Vertretung in der Gesellschafterversammlung und Teilnahmerecht

Rz. 721 Mangels gesellschaftsvertraglicher Regelungen können nur Gesellschafter an den Versammlungen teilnehmen, und zwar auch dann, wenn sie durch Gesetz oder Vertrag vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Sollen generell auch Nichtgesellschafter bei Gesellschafterversammlungen teilnahmeberechtigt sein, empfiehlt es sich, entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag aufzun...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (3) Dreikontenmodell

Rz. 1109 Beim Dreikontenmodell[1485] wird das Kapitalkonto II in zwei Konten untergliedert, sodass insgesamt drei Gesellschafterkonten geführt werden: Auf dem Kapitalkonto I wird die Einlage des Gesellschafters gebucht. Auf dem Kapital...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Unterschrift; Signatur; Beschlusserlass

Rz. 48 Als räumlicher Abschluss der Beschwerdeentscheidung muss diese von den erkennenden Richtern unterzeichnet (§ 38 Abs. 3 S. 2 FamFG) bzw. bei einer elektronischen Aktenführung durch die erkennenden Richter mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden (zu den Einzelheiten § 73 GBO Rdn 36 ff.). Der Wechsel eines Richters nach abschließender Beratung zu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Amtsverfahren

Rz. 10 In Amtsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und somit auch in entsprechenden Grundbuchverfahren besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Schlechterstellung des Beschwerdeführers.[18] Daher ist mit Rücksicht auf die nach § 53 Abs. 1 S. 2 GBO geschützten öffentlichen Interessen die Löschung einer inhaltlich unzulässigen Eintragung anzuordnen, selbst wenn die Besc...mehr