Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 4. Laufende Geschäftsführung der Gesellschaft

Rz. 156 Der Minderjährige als Nachfolger in die Beteiligung des Schenkers wird i.R.d. laufenden Geschäftsführung der Familiengesellschaft von seinen gesetzlichen Vertretern vertreten. Bei Beschlussfassungen in laufenden Angelegenheiten wendet die heute h.M. und die Rspr. §§ 181, 1824 BGB nicht an,[277] solange sich die Beschlüsse und Maßnahmen i.R.d. bestehenden Gesellschaft...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 1. Natürliche und juristische Personen

Rz. 72 Zum Testamentsvollstrecker können sowohl natürliche als auch juristische Personen ernannt werden. Das Gesetz sieht in § 2201 BGB lediglich bei den Personen eine Einschränkung vor, die zur Zeit, in denen sie das Amt anzutreten hätten, geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind oder wegen Gebrechlichkeit nach § 1814 BGB n.F. (§ 1896 BGB a.F.) zur Be...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 4. Vermeidung der Beendigung einer Betriebsaufspaltung und der Entnahme von Sonderbetriebsvermögen

Rz. 727 Wenn durch den Erbfall die personelle Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen endet oder ein in den Nachlass gefallener Personengesellschaftsanteil auf andere Personen übergeht als das Teil oder die Teile des Sonderbetriebsvermögens des Erblassers, kommt es zwingend zu Betriebsaufgabe- bzw. Entnahmetatbeständen und somit zu einer Steuerpflicht. Rz. 728 Z...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / a) Anfechtung durch Dritte

Rz. 115 Dritte können die in dem gemeinschaftlichen Testament getroffenen Verfügungen des erstverstorbenen Ehegatten nach den allg. Vorschriften der §§ 2078 ff. BGB anfechten.[157] Insbesondere können Pflichtteilsberechtigte, die zwischen der Errichtung des gemeinschaftlichen Testaments und dem ersten Erbfall geboren oder pflichtteilsberechtigt geworden sind (z.B. ein nach d...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 3. Ermächtigung des Vorerben zur Änderung der Nacherbeneinsetzung

Rz. 23 Im Gegensatz zu den Fällen, in denen der Erblasser die Vor- und Nacherbfolge anordnet und die Auswahl der Nacherben dem Vorerben oder sonst einem Dritten überlässt,[36] stehen die Fälle, in denen die Nacherbeneinsetzung selbst unter einer Bedingung steht. Während die einen Klauseln wegen Verstoßes gegen § 2065 BGB unwirksam sind, ist die zweite Gestaltungsmöglichkeit ...mehr

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AGS 12/2023, Streitwert ein... / I. Sachverhalt

Die Klägerin hatte vor dem AG auf Auskunft nach § 556g Abs. 1a S. 1 BGB geklagt. Es kam dann später zu einem Vergleich, in dem sich die Parteien auch über die Höhe der Miete verglichen haben. Das AG war hinsichtlich der Feststellung der Miethöhe in analoger Anwendung des § 41 Abs. 5 GKG vom Jahreswert ausgegangen und hat hiervon 10 % für den Auskunftsantrag sowie für den übe...mehr

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§ 8 Ausschlagung und Anfech... / 2. Probleme bei Minderjährigkeit

Rz. 12 Geschäftsunfähige oder nur beschränkt geschäftsfähige Erben bedürfen zur wirksamen Ausschlagung einer Erbschaft grundsätzlich der gesetzlichen Vertretung.[14] Minderjährige Kinder werden dabei regelmäßig durch ihre Eltern vertreten (§ 1629 Abs. 1 BGB). Der gesetzliche Vertreter kann jedoch nach § 181 BGB von der Stellvertretung ausgeschlossen sein, das Familien- bzw. ...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / a) Einführung

Rz. 36 Nach dem Wortlaut des § 2184 BGB gilt dieser nur für Stückvermächtnisse. Jedoch kommt er ebenso bei einzuräumenden Rechten zur Anwendung.[87] Gleiches gilt bei beschränkten Gattungsvermächtnissen in Form eines gemischten Sach- und Rechtsvermächtnisses. Dies ist gegeben, wenn von einem Wertpapierdepot nur ein Teil vermacht worden ist. Bei einem Nießbrauch muss derselbe...mehr

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FF 12/2023, Auslegung und V... / Leitsatz

1. Welche Formen des Umgangskontakts von einer konkreten Umgangsregelung ausgeschlossen sind, ist es eine Frage der Auslegung des Titels im Einzelfall. 2. Bei der Auslegung von Umgangstiteln gilt der Grundsatz, dass dem Verpflichteten bei verständiger und objektiver Betrachtung hinreichend deutlich sein muss, was mit der Regelung von ihm verlangt wird. Dabei dürfen allerdings...mehr

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zfs 12/2023, Vereinbarung ü... / Leitsatz

1. Bestätigt ein VN nach einer gutachterlichen Annahme des Eintritts von Berufsunfähigkeit, er sei mit dem Vorschlag der Umwandlung in eine Anwartschaftsversicherung einverstanden, so wird der bisherige Vertrag über eine Krankentagegeldversicherung in einen Vertrag über eine Anwartschaftsversicherung umgewandelt. 2. Das gilt unabhängig davon, ob Berufsunfähigkeit als Vorausse...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / e) Alternativen

Rz. 248 Als Alternative zu den Ersatzlösungen ist eine sog. Umwandlungsanordnung an den Testamentsvollstrecker in Betracht zu ziehen. Diese kann als Auflage für den Erben formuliert werden, wonach das Unternehmen durch den Testamentsvollstrecker entweder in eine GmbH oder Aktiengesellschaft gem. §§ 152 S. 1, 125, 135 Abs. 2 UmwG umgewandelt werden soll. Das Verwaltungsrecht ...mehr

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / II. Anfechtungsfrist

Rz. 17 Die Anfechtung muss wieder innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis vom und unter Angabe des Anfechtungsgrundes vor dem Nachlassgericht erklärt werden, §§ 1954, 1955 BGB.[28] Ist die Frist abgelaufen, kommt eine Wiedereinsetzung nicht in Betracht.[29]mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Personengesellschaften

Rz. 640 Personengesellschaften sind die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die Partnerschaftsgesellschaft. Rz. 641 Personengesellschaften unterliegen als solche nicht der Einkommen- oder der Körperschaftsteuer. Steuerpflichtig sind vielmehr die Gesellschafter: Gewerblich tätige oder gewerblich ge...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / c) Einzelfallabwägung

Rz. 91 Die Beurteilung ob eine Maßnahme ein Fall der "ordnungsmäßigen" Verwaltung ist, bleibt stets einzelfallabhängig. Fraglich ist es bspw., ob man den Abschluss von Mietverträgen als einen Fall der ordnungsmäßigen Verwaltung ansehen kann. Dies lässt sich nicht generell beantworten: Die Vermietung von Nachlassgegenständen ist fraglos eine Maßnahme der Verwaltung[241] und a...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 3. Klagepflegschaft (§ 1961 BGB)

Rz. 170 Nach § 1958 BGB kann vor der Annahme der Erbschaft ein Anspruch gegenüber den Erben nicht gerichtlich geltend gemacht werden.[338] Für diese Fallgestaltung eröffnet die Klagepflegschaft die Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung. Man bedenke, wenn der Erbe im Ausland wohnt, hat dieser sechs Monate Zeit, um die Erbschaft anzunehmen. Die Klagepflegschaft findet e...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 2. Amtsklagen der Erben gegen den Testamentsvollstrecker

Rz. 359 Um Amtsklagen, die sich gegen den Nachlass richten, handelt es sich aber z.B. in folgenden Fällen:mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Steuerfreistellung

Rz. 826 Beim Übergang eines Grundstücks von einem oder mehreren Miteigentümern auf eine Gesamthand wird die Steuer nicht erhoben, soweit der bzw. die Übertragenden am Vermögen der Gesamthand (wertmäßig) beteiligt sind. § 5 Abs. 2 GrEStG regelt insoweit den Übergang des Grundstückseigentums von einem Alleineigentümer auf eine Gesamthand. § 5 Abs. 1 beschäftigt sich mit der Gr...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / aa) Formalien des Erbverzichtsvertrags

Rz. 113 Nach § 2348 BGB bedarf der Erbverzichtsvertrag der notariellen Beurkundung. § 2348 BGB regelt lediglich die Formbedürftigkeit des Erbverzichts als abstraktes erbrechtliches Verfügungsgeschäft. Eine entsprechende Anwendung der Norm auf dingliche Vollzugsgeschäfte, die mit einem Erbverzicht im Zusammenhang stehen, kommt grundsätzlich nicht in Betracht.[191] Regelmäßig ...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / a) Rechtsstellung des Erben

Rz. 21 Der Erbe bleibt auch nach Veräußerung seines Erbteils Erbe, da diese Position nur in seiner Person durch Erwerb von Todes wegen begründet werden kann und nicht übertragbar ist.[50] Er hat damit alle Rechte und Pflichten, die ihn auch zuvor trafen. Insbesondere haftet er gem. §§ 2382, 2385 BGB weiterhin für die Nachlassverbindlichkeiten und kann noch gem. § 2344 BGB fü...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / i) Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)

Rz. 277 Mit Wirkung zum 1.1.2024 greift das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG).[356] Für die Zulässigkeit und Haftung des Testamentsvollstreckers ergeben sich dadurch keine wesentlichen Änderungen. Weidlich [357] weist aber zu Recht auf das Bedürfnis nach einer Aufrechterhaltung des erbrechtlichen Haftungssystems bei Anordnung einer Testamentsvo...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 3. Kontensperrung

Rz. 7 Wenn neben einzelnen Wertgegenständen Konten aufgefunden werden, könnte das Nachlassgericht die Kontensperrung veranlassen.[6] Die allgemein anerkannte Befugnis des Nachlassgerichts, den Beteiligten für die Fortführung des Haushalts, des Geschäfts- und Wirtschaftsbetriebs sowie zur Erfüllung dringender Nachlassverbindlichkeiten, namentlich zur Bestreitung der Beerdigun...mehr

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Ermäßigter Steuersatz bei Sammlermünzen 2024 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 12 UStG)

Kommentar Sammlermünzen können dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 12 UStG unterliegen, wenn diese Münzen aus dem Drittlandsgebiet eingeführt werden. Für die Frage, ob es sich um Sammlermünzen i. S. d. Nr. 54 der Anlage 2 zum UStG handelt, wird zur Abgrenzung das Verhältnis des Metallwerts zum Verkehrswert der Münze zugrunde gelegt. Danach kann der leistende Unter...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / III. Unternehmertestament vs. Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten

Rz. 9 Das Unternehmertestament sollte idealerweise nicht dazu dienen, das Unternehmen auf die Nachfolger zu übertragen. Vielmehr sollte das Unternehmertestament die zu Lebzeiten bereits erfolgte Nachfolge lediglich ergänzen und abrunden. Darüber hinaus dient es vor allem als Notfalllösung für den Fall eines überraschenden und unerwarteten Ablebens des Unternehmers (bspw. auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.1 Allgemeines

Tz. 217 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Wie bereits erwähnt (s Tz 210), wurde durch das StÄndG 2015 der bisherige § 8c Abs 1 S 5 KStG (idFd WachstumsBG) mit stlichem Rückbezug durch eine Neuregelung ersetzt. Da die Neuregelung in allen noch nicht bestandskräftigen Veranlagungen rückwirkend ab 2010 zu beachten ist, kann sich § 8c Abs 1 S 5 KStG idF des WachstumsBG nur in bereits b...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / e) Zusammenfassung

Rz. 146 Die Entscheidung darüber, auf welche Weise die Testamentsvollstreckung über das Einzelunternehmen verwirklicht werden soll, kann der Erblasser entweder selbst treffen oder dem Testamentsvollstrecker überlassen. Muster 23.12: Anordnung von Testamentsvollstreckung Muster 23.12: Anordnung von Testamentsvollstreckung Ich ordne Testamentsvollstreckung an. Zum Testamentsvolls...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / a) Einheits- und Trennungslösung

Rz. 137 Zunächst ist zu fragen, ob die Ehegatten das beiderseitige Vermögen als Einheit betrachtet haben und dies auch einheitlich an die nächste Generation übergeben wollten, ohne den Überlebenden, ggf. über §§ 2286, 2287 BGB hinaus, binden zu wollen (Einheitslösung), oder ob die Vermögensmassen getrennt behandelt werden sollten, sodass für das Vermögen des Erstversterbende...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Möglichkeit, den Vermögensfluss über den Zeitpunkt des eigenen Todes hinaus zu steuern, wird in unmittelbarer Weise durch das Institut der Vor- und Nacherbschaft gewährleistet – sei es durch die explizite Einsetzung von Vor- und Nacherben (§§ 2100 BGB ff.), sei es durch die Einsetzung des Erben unter aufschiebender und auflösender Bedingung (§§ 2074, 2075 BGB). Die...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 1. Anordnung durch den Erblasser

Rz. 4 Vor- und Nacherbe müssen grundsätzlich vom Erblasser bestimmt werden. Ein Auswahlermessen Dritter, also auch des Vorerben, existiert nicht. Dies ergibt sich aus § 2065 Abs. 2 BGB. Das BayObLG hatte mit Beschl. v. 18.3.2004 nochmals klargestellt: Zitat "Der Erblasser darf die Bestimmung der Person des Nacherben nicht den Vorerben überlassen (§ 2065 Abs. 2 BGB). Nur die Be...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Betriebsveräußerung

Rz. 544 Den Ausgangspunkt der Behaltensregelungen bildet der Fall der Veräußerung des begünstigt erworbenen Vermögens. Zusätzlich regelt § 13a Abs. 6 ErbStG aber noch eine Vielzahl weiterer Tatbestände, die ebenfalls einen Behaltensfristverstoß darstellen sollen. Ihnen allen ist gemeinsam, dass sie in sachlicher Hinsicht die Fortführung des erworbenen Betriebs durch den bzw....mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / Literaturtipps

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 3. Änderungen des Gesellschaftsvertrages

Rz. 154 Zunächst gelten auch hier wiederum die allg. Vertretungsgrundsätze, die bereits i.R.d. Darlegungen zur Gründung einer Gesellschaft aufgezeigt wurden. Soll ein Gesellschaftsvertrag oder eine GmbH-Satzung geändert werden, so muss in aller Regel ein Ergänzungspfleger bestellt werden, wenn neben dem Minderjährigen zumindest ein Elternteil oder auch ein Geschwister des Mi...mehr

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§ 7 Inventar und Aufgebot / 2. Inventarfrist durch Antrag eines Nachlassgläubigers auf Inventarerrichtung, § 1994 BGB

Rz. 35 Anders ist dies, wenn ein Nachlassgläubiger die Inventarisierung beantragt, § 1994 Abs. 1 S. 1 BGB [52] und das Nachlassgericht die Inventarfrist durch Beschluss (§ 40 FamFG), der den Erben zuzustellen ist, § 1995 BGB,[53] setzt. Dann wird die Inventarisierung zur Obliegenheit [54] und der Erbe muss eine vom Gericht gesetzte Frist einhalten, § 1994 Abs. 1 S. 1 BGB. Ein ...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / a) Sittenwidrigkeit und Unwirksamkeit

Rz. 116 Zunächst kann hinsichtlich der Schwachstellen und Bedenken im Wesentlichen auch auf die hierzu gemachten Ausführungen beim Behindertentestament, insbesondere zur Sittenwidrigkeit (s. Rdn 42) und zu den Problematiken aus § 2306 BGB (s. Rdn 44 ff.), verwiesen werden. Rz. 117 In einer Entscheidung aus dem Jahr 2015 hatte das BSG angenommen, dass die Konstruktion eines Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Vom gesetzlichen Wettbewerbsverbot betroffener Personenkreis

Tz. 872 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Für den Vorstand einer AG ist in § 88 AktG ein gesetzliches Wettbewerbsverbot verankert. Danach dürfen die Vorstandsmitglieder ohne Einwilligung des Aufsichtsrats weder ein Handelsgewerbe betreiben noch im Geschäftszweig der Gesellschaft für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen. Sie dürfen ohne Einwilligung auch nicht Mitglied des Vo...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / bb) Gebühren für den Nachlassverwalter

Rz. 14 Außerdem erhält der Nachlassverwalter eine angemessene Vergütung, §§ 1987, 1813, 1836 BGB i.V.m. VBVG .[26] Diese wird vom Nachlassgericht nach dortigem Ermessen durch Beschluss, der nach § 86 Abs. 1 Nr. 1 FamFG ein Vollstreckungstitel ist, der nach den Vorschriften der ZPO vollstreckt wird (§ 95 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 FamFG), festgesetzt;[27] zuständig ist auch insoweit...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 2. Bedürfnis gerichtlicher Fürsorge

Rz. 23 Weitere Voraussetzung zur Anordnung eines Sicherungsmittels ist ein Sicherungsbedürfnis nach dem mutmaßlichen Interesse des endgültigen Erben. Das Sicherungsbedürfnis ist gegeben, wennmehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / a) Grundsätzliches

Rz. 284 Im Innenverhältnis verteilt das Gesetz in den §§ 2318 bis 2323 BGB die Pflichtteilslast auf Erben, Vermächtnisnehmer und Auflagenbegünstigte. §§ 2318 bis 2324 BGB regeln aber – mit Ausnahme der Einrede nach § 2319 BGB – nur das Innenverhältnis. Im Außenverhältnis bleibt es bei der alleinigen Haftung der Erben.[830] Nach § 2318 Abs. 1 BGB hat der Erbe gegenüber dem Ve...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / VII. Tragen der Kosten und Lasten bei laufender Verwaltung, § 2038 Abs. 2 i.V.m. § 748 BGB

Rz. 142 Die Erbengemeinschaft hat die Lasten des Gesamthandsvermögens, einzelner Nachlassgegenstände, Verwaltungs- und Erhaltungskosten sowie Auslagen für eine gemeinsame Benutzung von Erbschaftsgegenständen im Verhältnis ihrer Erbquoten zu tragen. Dies bestimmt § 748 BGB auf den § 2038 Abs. 2 BGB verweist. Die Verpflichtung ist zunächst auf das im Nachlass vorhandene Vermög...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / b) Anfechtung durch den überlebenden Ehegatten

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 4. Verbot unentgeltlicher Verfügungen

Rz. 210 Damit das Nachlassvermögen während der Dauer der Testamentsvollstreckung wertmäßig erhalten bleibt, normiert § 2205 S. 3 BGB ein Verbot unentgeltlicher Verfügungsgeschäfte. Es ähnelt dem Verfügungsverbot aus § 2113 Abs. 2 BGB. Somit ist der Testamentsvollstrecker nur dann zur unentgeltlichen Verfügung berechtigt, soweit sie einer sittlichen Pflicht oder einer auf Ans...mehr

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AGS 12/2023, Keine unrichti... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Rechtsbehelfsbelehrung a) VG Köln Die Rechtsbehelfsbelehrung des VG Köln war nicht unrichtig i.S.v. § 21 Abs. 1 GKG. Gem. § 58 Abs. 1 VwGO hat das Gericht seiner Entscheidung eine Rechtsbehelfsbelehrung beizufügen, die den in dieser Vorschrift aufgeführten Anforderungen genügen muss. Bereits der Einleitungssatz dieser Vorschrift ("Die Frist für ein Rechtsmittel oder einen a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Besteuerung kleiner Körperschaften (R 31.1 KStR 2022)

Tz. 34 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 156 Abs 2 AO kann die Festsetzung von St unterbleiben, wenn feststeht, dass die Kosten der Einziehung einschl der Festsetzung außer Verhältnis zu dem festzusetzenden Betrag stehen. R 31.1 KStR 2022 stellt klar, dass diese Voraussetzung im Einzelfall auch bei kleinen Kö erfüllt sein kann, die einen Freibetrag nach § 24 oder § 25 KStG n...mehr

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ZErb 12/2023, Zur Bemessung... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten über erbrechtliche Ansprüche. Der Kläger ist der Sohn des am xx.xx.2018 verstorbenen Erblassers, die Beklagte war die Ehefrau des Erblassers. Der Erblasser hatte am xx.xx.2018 ein notarielles Testament errichtet, in dem er die Beklagte als Alleinerbin eingesetzt hatte. Mit seiner am xx.xx.2020 erhobenen Klage nahm der Kläger die Beklagte im Wege der Pfli...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / b) Voraussetzungen

Rz. 232 Was zu den Nachlassverbindlichkeiten i.S.v. § 2046 Abs. 1 S. 1 BGB gehört, ergibt sich aus § 1967 Abs. 2 BGB. "Streitig" oder "nicht fällig" ist eine Nachlassverbindlichkeit i.S.v. § 2046 Abs. 1 S. 2 BGB bereits dann, wenn nur unter den Miterben Streit über die Verbindlichkeit besteht.[495] Im Rahmen der "Zurückbehaltung" hat kein Miterbe Anspruch auf Hinterlegung.[4...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 2. Pflichtteilsverzichtsvertrag

Rz. 86 Maßnahmen zur Reduzierung oder Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen [77] kommt daher im Zusammenhang mit der Planung der Unternehmensnachfolge eine herausragende Bedeutung zu.[78] Am wirkungsvollsten und sichersten ist dabei der Abschluss eines Pflichtteilsverzichtsvertrages (§ 2346 Abs. 2 BGB). Der Pflichtteilsverzichtsvertrag kann dabei entweder umfassend oder im Hi...mehr

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AGS 12/2023, Streitwert ein... / IV. Feststellungsantrag ist für die Zukunft mit dem dreieinhalbfachen Jahreswert anzusetzen

Der Wert eines solchen Feststellungsantrages ist entgegen dem angefochtenen Beschluss hier nicht mit dem Jahresbetrag der Überschreitung, sondern mit dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der Überschreitung zu bemessen. Die angefochtene Wertfestsetzung stützt sich zu Unrecht auf § 41 Abs. 5 GKG. Gem. § 41 Abs. 5 GKG in der aufgrund des KostRÄG 2021 seit dem 1.1.2021 geltenden Fas...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 4. Schonvermögen im SGB XII

Rz. 10 Zu berücksichtigen ist, dass andere Gesetze auf die Regelungen des SGB XII hinsichtlich des Vermögensbegriffs und zum Teil auch der Vermögensschontatbestände verweisen, z.B.mehr

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AGS 12/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Schutzschrift: 0,8- oder 1,3-Verfahrensgebühr? NJW-Spezial 2022, 411 Insbesondere in Wettbewerbssachen reicht regelmäßig derjenige, der befürchtet, mit einer einstweiligen Verfügung überzogen zu werden, bei Gericht eine Schutzschrift ein. Dies ermöglicht es dem Gericht, bei seiner Entscheidung über den vom Antragsteller gestellten Antrag auf Er...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / a) Klage auf Zustimmung zu Verwaltungsmaßnahmen

Rz. 79 Der nicht befreite Vorerbe und für (teil-)unentgeltliche Verfügungen auch der befreite Vorerbe müssen die Möglichkeit haben, die ihnen obliegende ordnungsgemäße Verwaltung (vgl. Rdn 54 f.) auch in Ansehung der Verfügungen und vertraglichen Maßnahmen durchführen zu können, die den Beschränkungen des Gesetzgebers oder Erblassers unterliegen. Hierzu regelt § 2120 BGB die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.3 Mitunternehmerschaft iSd § 8b Abs 6 S 1 KStG

Tz. 332 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der Anwendungsbereich des § 8b Abs 6 S 1 KStG umfasst sowohl MU-Schaften im Bereich der L + F, der Eink aus Gew als auch der Eink aus selbst Arbeit. Die StBefreiung gilt auch insoweit, als an der MU-Schaft beschr stpfl Kö beteiligt sind. Grotherr (IWB F 3 Gr 1, 1697, 1706) weist zutr daraufhin, dass § 8b Abs 6 S 1 KStG auch bei der Zwischens...mehr