Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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Erklärungen zur Feststellun... / 3.9.2 Eigentümerangaben

Letztlich müssen die Eigentümerdaten für jeden (Mit-)Eigentümer eingetragen werden. Der Anredeschlüssel wird vorgegeben und es kann zwischen folgenden Angaben ausgewählt werden: keine Anrede, Herrn/Frau, Firma, Erbengemeinschaft, Arbeitsgemeinschaft, Grundstücksgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Sozietät, Praxisgemeinschaft, Betriebsgemeinschaft, Wohnungseigentümergemeinsc...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] Da die erweiterte Kürzung nur greifen kann, wenn auch die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG vorliegen, ist sie bei Erwerb eines G...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 3.9.1 Angaben zu Gemeinschaften [Zeilen 33 bis 40]

Bei den Eigentümerangaben ist zwischen Alleineigentum und Eigentum von Ehegatten/Lebenspartnern und Gemeinschaften mit geschäftsüblichem Namen (z. B. KG oder OHG) einerseits und Eigentum von Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen und Erbengemeinschaften und Bruchteilsgemeinschaften andererseits zu unterscheiden. Sollte das Grundstück einer Erbengemeinschaft, Bruchteilsg...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.1 Die Nutzungen im Einzelnen (Zu Spalte 1)

Das Bewertungsverfahren sieht vor, dass für jede der land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen, Nutzungsteile und Nutzungsarten die entsprechenden Eigentumsflächen des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft zu erklären sind. Hierzu sind ausschließlich die in der Tabelle genannten Nutzungen zu verwenden. Dabei ist zu beachten, dass die genannten Nutzungen auf einem Flurstück ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 3.1 Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn zwischen dem Besitz- und dem Betriebsunternehmen sowohl eine personelle als auch eine sachliche Verflechtung besteht. Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung kommen auch dann zur Anwendung, wenn ein inländisches Besitzunternehmen ein im Ausland belegenes Grundstück an eine ausländische Betriebskapitalgesellschaft verpachtet.[1] Sachlic...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 7.5 Zuchtschweine (zu Zeile 25)

Neben den Zuchtsauen sind hier auch als Jungzuchtschweine die selbst erzeugten oder zugekauften Jungeber und tragenden Sauen, die ein Lebendgewicht von mehr als etwa 90 kg haben, einzutragen.mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 7.8 Jungzuchtschweine (zu Zeile 47)

Hier sind neben den Jungebern insbesondere nichttragende Jungsauen (Zuchtläufer), die verkauft oder zur Ergänzung des eigenen Bestands erzeugt werden, einzutragen. Die Tiere haben ein Lebendgewicht von weniger als 90 kg.mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 7.9 Zugekaufte Tiere (zu Zeile 48 bis 52)

Aufgrund der starken Spezialisierung und Arbeitsteilung in der Schweinehaltung werden Ferkel mit unterschiedlichen Altersstadien und Gewichten erzeugt und verkauft. Die verkauften Ferkel sowie Mastschweine und Jungzuchtschweine mit einem Gewicht unter etwa 90 kg sind entsprechend ihres Gewichts in den Zeilen 41 bis 47 zu erklären; die Anzahl ist aus dem Durchschnitt der in d...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.15 Binnenfischerei, Teichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft [Nummer 17] bis [Nummer 20]

Zur Nutzung der Binnenfischerei, der Teichwirtschaft oder der Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft gehören ungenutzte und bewirtschaftete Wasserflächen. Es sind stehende und fließende Gewässer zu unterscheiden. Die Nutzungsintensität in stehenden Gewässern wird durch den Fischertrag in Kilogramm je Ar Wasserfläche (kg/Ar) und in fließenden Gewässern über die Du...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 7 Anlage Tierbestand [Vordruck GW 3a]

Zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören alle Wirtschaftsgüter, die der Pflanzen- und Tierproduktion zu dienen bestimmt sind. Mit der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (GW 3) ist eine Anlage Tierbestand (GW 3a) abzugeben, wenn auf dem Betrieb Tiere gehalten oder erzeugt werden. Mit der Anlage Tierbestand werden die...mehr

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Praxisfall: Einspruch gegen... / II. Sachverhalt

Freiberufler A ist als Kommanditist an der B-KG und an der C-KG beteiligt. In seiner Einkommensteuererklärung 2014, die er im Juni 2015 abgegeben hat, erklärte er den Gewinnanteil an der B-KG mit 20.000 EUR und den Gewinnanteil an der C-KG mit 30.000 EUR. Das FA veranlagte erklärungsgemäß. Bei Durchführung der Veranlagung lagen dem FA ESt4B-Mitteilungen über einen Gewinnante...mehr

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Löschung wegen Vermögenslosigkeit und Restvermögen

Zusammenfassung Die Eintragung der wegen Vermögenslosigkeit gelöschten Gesellschaft und des Nachtragsliquidators im Handelsregister können unterbleiben, wenn die erforderlichen Verwertungshandlungen gering sind. Zum Sachverhalt Eine GmbH wurde 2006 wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Da im Laufe der Zeit Restvermögen auftauchte, wurde 2019 ein Nachtragsliquidator...mehr

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Praxisfall: Einspruch gegen... / 1. Zu welchem Ergebnis wird die Einspruchsbearbeitung des Wohnsitzfinanzamtes führen?

Das für A zuständige Wohnsitz-FA hat innerhalb der Ablaufhemmung (Zweijahresfrist) des § 171 Abs. 10 AO den Folgebescheid (Einkommensteuerbescheid 2014) an den geänderten Grundlagenbescheid bezüglich der Beteiligung an der B-KG zutreffend nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO angepasst und damit die erforderliche Bindungswirkung (§ 182 Abs. 1 AO) hergestellt. Der fristgerecht einge...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Nachholung eines in der ersten Instanz "vergessenen" Antrages

Rz. 2 In Rechtsprechung und Literatur lebhaft umstritten ist die Frage, ob ein in der ersten Instanz nicht gestellter Vollstreckungsschutzantrag in der zweiten Instanz mit der Folge nachgeholt werden kann, dass über ihn vorab durch Teilurteil nach § 718 Abs. 1 ZPO, also mit Wirkung für das erstinstanzliche Urteil, zu entscheiden ist. Ein Teil der Rechtsprechung bejaht dies (...mehr

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Praxisfall: Einspruch gegen... / 3. Welche Rechtsfolgen würden sich ergeben, wenn das FA die Auswertung der geänderten ESt4B-Mitteilung erst am 23.2.2021 durchgeführt hätte und A gegen den Änderungsbescheid fristgerecht Einspruch eingelegt hätte?

Erlässt das FA den auf § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO gestützten Änderungsbescheid bezüglich des Gewinnanteils der B-KG erst am 23.2.2021 und legt A hiergegen fristgerecht Einspruch ein, ist der Änderungsbescheid aufgrund des Einspruchs ersatzlos aufzuheben. Denn er ist nach Ablauf der zweijährigen Ablaufhemmung des § 171 Abs. 10 AO ergangen, die mit Bekanntgabe des geänderten F...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Besonderheiten beim Versäumnisurteil und Vollstreckungsbescheid (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 6 Die Frage, ob im Falle der Berufung (§ 514 Abs. 2 ZPO) oder des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil bzw. einen Vollstreckungsbescheid (§ 700 Abs. 1 ZPO) die Zwangsvollstreckung eingestellt werden kann, beurteilt sich nach den allgemeinen Kriterien. Allein für die Modalitäten der Einstellung enthält Abs. 1 Satz 2 Besonderheiten. Grundsätzlich darf die Zwangsvollstreck...mehr

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Praxisfall: Einspruch gegen... / 2. Welche Änderungen würden sich ergeben, wenn A den Einspruch verspätet eingelegt hätte?

Wenn A den Einspruch verspätet eingelegt hätte, wäre dieser als unzulässig zu verwerfen und es würde bei der Bescheidänderung nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO durch Ansatz des geänderten Gewinnanteils i.H.v. 50.000 EUR verbleiben. Die von A geltend gemachten Instandsetzungsaufwendungen waren dem FA bei Durchführung der Bescheidänderung zwar nicht bekannt, sie berechtigen jedoc...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Dem Gläubiger ist vom Gesetz erlaubt, die Zwangsvollstreckung schon aus einem nicht rechtskräftigen Urteil zu betreiben. Damit will es ihn vor den Folgen einer langen Prozessdauer schützen. Ein sachliches Recht soll dem Gläubiger gegenüber dem Schuldner aber damit nicht eingeräumt werden. Die Vorschrift strebt einen vernünftigen Interessenausgleich der Beteiligten an. ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Verfahren

Rz. 2 Die Abwendungsbefugnis ist von Amts wegen in den Tenor des Urteils aufzunehmen, es sei denn, das konkrete Urteil wäre unzweifelhaft mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar, § 713 ZPO (OLG Frankfurt, JurBüro 2018, 587; LG Frankfurt, NJW 2018, 996; BeckOK/ZPO-Ulrici, § 711 Rn. 4). Ein entsprechender Antrag ist überflüssig. Der Tenor lautet (üblicherweise): "Dem Kläger/Beklagt...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / V. Gerichtsverfassungsrecht – Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer

Wenn die Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung nach § 154a Abs. 1 StPO beschränkt hat und die insoweit ausgeschiedenen Gesetzesverletzungen an sich die Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer nach § 74c GVG begründet hätten, besteht keine Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer (vgl. hierzu Siolek in Löwe/Rosenberg, StPO/GVG, 26. Aufl. 2010, § 74c GVG Rz. 3; Mavany in Löw...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.7 Einwendungen und Einreden des Vollstreckungsgläubigers

Rz. 14 Grundsätzlich sind alle Einwendungen sachlich-rechtlicher Art zulässig, insbesondere die Geltendmachung eines mitwirkenden Verschuldens (§ 254 Abs. 2 BGB). Ein anspruchsminderndes Mitverschulden folgt nicht daraus, dass sich der Vollstreckungsschuldner einer vergleichsweisen bzw. vom Gesetz abweichenden Lösung verschlossen hat (KG, Urteil v. 17.8.2017, 27 U 23/17). Au...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.6 Umfang des Anspruchs

Rz. 12 Für die Rechtsfolge gelten die §§ 249ff. BGB (BGH, NJW 1985, 128). Nach § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO ist der Kläger zum Ersatz desjenigen Schadens verpflichtet, welcher dem Beklagten durch die Vollstreckung eines Urteils oder durch eine zur Abwendung der Vollstreckung gemachte Leistung entstanden ist, wenn ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil aufgehoben oder ab...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift verfolgt den Zweck, eine vorinstanzlich fehlerhafte Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit vor einer zweitinstanzlichen Sachentscheidung zu korrigieren und nicht nur auf den Fall, dass das Berufungsgericht erstmals über die vorläufige Vollstreckbarkeit entscheidet (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 3.2.2016, 1 P 8/16 ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Verfahren

Rz. 2 Eine Entscheidung setzt einen Antrag des Schuldners voraus, der bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt sein muss (§ 714 Abs. 1 ZPO). Das kann in der ersten und in der Berufungsinstanz sein. Im Berufungsverfahren kann der Antrag wirksam durch die Einreichung eines Schriftsatzes gestellt werden, wenn das Berufungsgericht ankündigt, dass es die Berufung nach ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Allgemeines – Berufung

Rz. 2 Durch die Verweisung auf § 707 ZPO ist im Falle der Berufung gegen ein für vorläufig vollstreckbares Urteil die Einstellung der Zwangsvollstreckung unter den Voraussetzungen des § 707 ZPO möglich (vgl. die Ausführungen zu § 707 ZPO). Neben dem Antrag des Schuldners ist Zulässigkeitsvoraussetzung eine statthafte Berufung und ein Rechtsschutzinteresse. Antragsberechtigt ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Materielle Voraussetzungen

Rz. 8 Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil Revision eingelegt, so ordnet das Revisionsgericht auf Antrag an, dass die Zwangsvollstreckung einstweilen eingestellt wird, wenn die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde, und nicht ein überwiegendes Interesse des Gläubigers entgegensteht. Bei Einlegung der Nichtzulassu...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.1.1 Rechnungen zum Nachweis des Insolvenzgrundes

Rz. 12 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt nach § 16 InsO voraus, dass ein Eröffnungsgrund vorliegt. Rz. 13 Als allgemeiner Eröffnungsgrund kommt dabei zunächst die eingetretene Zahlungsunfähigkeit [1] gem. § 17 Abs. 1 InsO in Betracht. Nach der Legaldefinition des § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO ist der Schuldner zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Za...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Unter dem Gesichtspunkt, dass es das Ziel der EU ist, eine vollständige Freizügigkeit betreffend gerichtlicher Entscheidungen der Mitgliedsstaaten zu erreichen und damit der Vollstreckbarerklärung (Exequatur) den Boden zu entziehen, sind die Vollstreckbarerklärungen nach den §§ 722, 723 ZPO in der forensischen Praxis die Ausnahme. Die Zivilprozessordnung regelt die Vol...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Voraussetzungen der Sicherungsvollstreckung

Rz. 3 Da auch die Sicherungsvollstreckung eine Vollstreckungsmaßnahme darstellt, ist sie grundsätzlich nur dann zulässig, wenn die allgemeinen (Titel, Klausel und Zustellung) und die besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (z. B. §§ 751, 756, 765 u. 775 ZPO) vorliegen und keine Vollstreckungshindernisse (§ 775 ZPO) bestehen. Eine Ausnahmevorschrift stellt § 720a Z...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Anwendungsbereich

Rz. 5 § 717 Abs. 2 ZPO soll gewährleisten, dass derjenige, der aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Urteils in Anspruch genommen wird, seine Leistung zur Abwehr der Vollstreckung nach Aufhebung des Titels sogleich zurückerhält (BGH, ZInsO 2014, 1438 = NZI 2014, 709 = MDR 2014, 929). Eine Leistung zur Abwendung der Vollstreckung i. S. d. § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO ist nur an...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.4 Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen/Schwere spezifische Behinderung

Rz. 26 Neben den oben dargestellten Katalog- und Seltenheitsfällen (Rz. 18 bis 22; vgl. auch Rz. 80) hat die höchstrichterliche Rechtsprechung weitere Grundsätze zur Prüfung der Frage entwickelt, ob der jeweilige Versicherte, der zumindest noch 6 Stunden täglich erwerbstätig sein kann, auch noch in der Lage ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes z...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Wann liegt eine Mehrheit von Auftraggebern vor?

Rz. 40 Eine Mehrheit von Auftraggebern liegt vor, wenn ein RA für verschiedene natürliche oder juristische Personen innerhalb eines Auftrages gleichzeitig tätig werden soll. Beauftragen mehrere Auftraggeber eine Anwaltssozietät, so ist diese in der Regel als ein RA anzusehen. Es kommt nicht darauf an, ob die Aufträge gleichzeitig oder nacheinander erteilt werden. Zwei Fälle s...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Die Dokumentenpauschale (Nr. 7000 VV RVG)

Rz. 195 Die von einem RA z. B. zur Unterrichtung seines Auftraggebers gefertigten Schreiben oder die an das Gericht gerichteten Schriftsätze fallen nach den geltenden Grundsätzen mit unter die allgemeinen Geschäftskosten im Sinne der Vorbemerkung 7 Abs. 1 S. 1 VV RVG, die mit der pauschalen Betriebsgebühr (Geschäftsgebühr oder Verfahrensgebühr) bereits abgegolten sind und fo...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / N. Die Dokumentenpauschale

Rz. 87 Da in Straf- und Bußgeldsachen zur sachgerechten Verteidigung meistens Kopien der Ermittlungsakten hergestellt werden, entsteht die Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 Ziff. 1 Lit. a) VV RVG. Beachten Sie, dass in diesen Fällen die Dokumentenpauschale nach Buchstabe a) berechnet wird, da es dann keine Beschränkung derart gibt, dass nur die über 100 Kopien hinausgehenden...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / III. Notariatskosten

Rz. 38 Für die Notariatskosten haftet an erster Stelle derjenige, dessen Erklärung beurkundet oder dessen Unterschrift beglaubigt wurde, aber auch, wer ansonsten die Tätigkeit des Notars veranlasst hat (§ 29 GNotKG). Weiterhin ist auch Kostenschuldner, wer die Kosten durch eine vor dem Notar abgegebene Willenserklärung übernommen hat (§ 30 GNotKG) oder wer nach dem BGB für d...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 1. Der Kostenfestsetzungsantrag

Rz. 47 Hinweis: Unterscheiden Sie das hier in Rdn 47 ff. behandelte Kostenfestsetzungsverfahren nach den §§ 103 ff. ZPO, in dem die Verfahrenskosten gegen den unterlegenen Gegner festgesetzt werden von dem Vergütungsfestsetzungsverfahren, dass ein RA nach § 11 RVG wegen seiner Vergütung gegen seinen eigenen Mandanten durchführen kann, welches später in § 2 Rdn 82 ff. behande...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baulandmobilisierung / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 250 Abs. 1 Satz 1 BauGB bedarf in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten i. S. v. § 201a Satz 3 und 4 BauGB die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum nach § 1 WEG bei Wohngebäuden, die bereits am Tag des Inkrafttretens einer entsprechenden Rechtsverordnung bestanden, einer Genehmigung. Das Grundbuchamt darf bei in solchen Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baulandmobilisierung / 6 Entscheidung

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Übertragung sein... / 3 Das Problem

Die B GmbH & Co. KG lädt die Wohnungseigentümer zur Versammlung. Diese KG hat der Verwalter umfassend mit sämtlichen Verwaltungsaufgaben betraut. B führt faktisch die Verwaltung. B wird in der Versammlung daher auch folgerichtig zur Verwalterin bestellt. Gegen diesen Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor. Er rügt, sein umfassend mit einer "Generalvollmacht" ausgestatteter S...mehr

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Verwalter: Übertragung sein... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall werden 2 Probleme angesprochen. Das eine ist die Frage, welche Personen einem Wohnungseigentümer als Vertreter dienen können. Das andere ist die Frage, was gilt, wenn eine dazu nicht befugte Person die Wohnungseigentümer zu einer Versammlung lädt. Mögliche Vertreter eines Wohnungseigentümers Jeder Wohnungseigentümer besitzt das Recht, sich als Eigentüme...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baulandmobilisierung / 4 Die Entscheidung

Das KG Berlin verneint diese Frage! Die Umwandlungsverordnung sei nämlich nichtig. Denn die Begründung zur Umwandlungsverordnung sei erst am 13.8.2021 im Amtsblatt von Berlin (S. 2823 ff.) und damit zu spät veröffentlicht worden. Weil die Pflicht zur Begründung Bestandteil der Ermächtigungsgrundlage und eine Rechtsverordnung zur Bestimmung von Gebieten mit angespannten Wohnu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Übertragung sein... / 4 Die Entscheidung

Im Ergebnis ohne Erfolg! Allerdings sei der Versammlungsleiter berechtigt gewesen, S nach der Gemeinschaftsordnung nicht als Vertreter zu akzeptieren. Zwar habe K die dem S erteilte Vollmacht als "Generalvollmacht" bezeichnet. S sei aber nur ermächtigt gewesen, das Wohnungseigentum des K zu vertreten – und auch dies nur beschränkt, denn die Veräußerung des Wohnungseigentums ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verminderung des Anteils am Vermögen einer KG

Leitsatz Eine Anteilsminderung i.S. des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG liegt vor, wenn die Beteiligung am Vermögen der Gesamthand gemindert wird. Das kann durch Veräußerung des Gesellschaftsanteils selbst bewirkt werden oder auch durch anderweitige Vereinbarungen erfolgen, wenn es dadurch bei im Übrigen unveränderter bürgerlich-rechtlicher Beteiligung am Gesamthandsvermögen wirtsc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Zurechnung eines Anteils am Gesamthandsvermögen aufgrund einer Treuhandabrede

Leitsatz 1. Ein Anteil am Vermögen der Gesamthand i.S. des § 6 GrEStG kann auch über eine mehrstöckige Beteiligung vermittelt werden. 2. Bei Treuhandverhältnissen ist der Anteil am Vermögen der Gesamthand dem Treuhänder zuzurechnen. Normenkette § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 GrEStG, § 39 Abs. 1 Nr. 1 AO Sachverhalt Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, erwarb von der C-KG (Verkäu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewertungsvereinfachungsver... / 3.2.2.1 Lifo-Verfahren

Rz. 28 Beim Last-in-first-out-Verfahren (Lifo) wird davon ausgegangen, dass jene Güter, die zuletzt in das Lager eingegangen sind (last in), das Lager zuerst wieder verlassen (first out). Damit gelten bei dieser Verbrauchsfolge die Güter mit der kürzesten Lagerzugehörigkeit, also die jüngsten Güter, als zuerst entnommen. Die Güter dagegen, die bereits eine längere Lagerzugeh...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) § 8c KStG: Verlust der wirtschaftlichen Identität bei Übernahme einer Tätigkeit als Komplementärin gegen Haftungsvergütung

Streitig ist die Kürzung von Verlustvorträgen nach § 8 Abs. 4 KStG i.d.F. v. 23.12.2001 (a.F.). Liegt ein Branchenwechsel vor, wenn eine Tätigkeit als Komplementär-GmbH (vorherige Tätigkeit: Grundstücksentwicklungs-Gesellschaft) übernommen wird? Abzustellen ist auf den Umfang der Tätigkeit der Komplementär-GmbH. Es kommt entscheidend darauf an, ob neben der Gewährung einer bl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Erweiterte GewSt-Kürzung bei Vermietung von Wohnungen einer Seniorenresidenz?

Eine GmbH kann die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung nicht in Anspruch nehmen, wenn sie Wohnungen vermietet, deren Mieter im Rahmen eines einheitlichen Konzepts (Seniorenresidenz) Dienstleistungsverträge mit einer Schwestergesellschaft abschließen. Das FA lehnte die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung ab, da die Wohnungsmietverträge an die Abschlüsse der Dienstleistungs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhab... / III. Vorsteuerabzug und Liebhaberei

Wichtig zu berücksichtigen ist: Liebhaberei einerseits und Vorsteuerberechtigung einer GmbH andererseits haben weder einen Gleichlauf noch schließen sie sich wechselseitig zwingend aus. So belegt nachstehende Sachverhaltskonstellation (Vercharterungsfall, nach FG Köln v. 4.7.2019 – 10 K 1962/15, EFG 2020, 878 ff.), dass trotz Vorliegens einer ertragsteuerlichen Liebhaberei die ...mehr

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Das Optionsmodell zur Beste... / 1. Übertragung des ganzen Mitunternehmeranteils

Voraussetzung der Gewährung der erbschaftsteuerlichen Betriebsvermögensbegünstigungen ist gem. § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG, dass eine Beteiligung an einer Gesellschaft i.S.d. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG übertragen wird. Dort wird auf die optierende Gesellschaft i.S.d. § 1a KStG verwiesen. In Satz 2 des § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG wird normiert, dass eine solche Bete...mehr

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Das Optionsmodell zur Beste... / 4. Forderungen im fiktiven SBV

Mit der Existenz des fiktiven SBV sind auch Forderungen des Mitunternehmers gegen die Gesellschaft weiterhin als SBV zu qualifizieren. Dies hat zur Folge, dass auch für optierende Gesellschaften weiterhin die Ansicht der Finanzverwaltung anwendbar ist, wonach Forderungen im SBV für Zwecke des 90%-Tests (§ 13b Abs. 2 ErbStG) – abweichend zu übrigen verbundinternen Forderungen...mehr