Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Zeitablauf

Rz. 34 Wird nach längerem Zeitablauf – sei es aufgrund einer Aussetzung, einer Unterbrechung o.Ä. – das Verfahren erst nach Jahren fortgeführt und ist der seinerzeit beauftragte Anwalt nicht mehr tätig, so ist zu differenzieren: Rz. 35 Liegen zwischen der Erledigung der früheren Angelegenheit und der Fortsetzung der Angelegenheit mehr als zwei Kalenderjahre, so würden sich au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einstweilige Anordnung

Rz. 54 Ist der Unterhaltsanspruch durch eine einstweilige Anordnung tituliert, wird man die künftig fällig werdenden Ansprüche hingegen entsprechend § 41 S. 2 FamGKG nur mit dem sechsfachen Monatsbetrag ansetzen müssen.[76]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Umsatzsteuer

Rz. 336 Die auf die Vollstreckervergütung entfallende Umsatzsteuer kann der Testamentsvollstrecker zusätzlich zur Vergütung geltend machen.[619] Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich um eine vom Testamentsvollstrecker zu bestimmende angemessene Vergütung handelt.[620] Ziffer IV der Empfehlungen des Deutschen Notarvereins zur Neuen Rheinische Tabelle enthalten den Hinweis, d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Festsetzungsverfahren (§ 55)

Rz. 35 Soweit die jeweiligen Gebührentatbestände oder etwaigen Auslagen sich nicht aus der Gerichts- oder Verfahrensakte ergeben, streitig oder nicht anderweitig für den Urkundsbeamten ohne weiteres ersichtlich sind, hat der Beratungshilfeanwalt sie wie ein Erstattungsgläubiger im Kostenfestsetzungsverfahren gemäß § 104 Abs. 2 ZPO glaubhaft zu machen, Abs. 5 S. 1.[61] Für di...mehr

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FF 06/2021, Rechtsprechung ... / Personenstandsrecht

KG, Beschl. v. 22.12.2000 – 8 UF 61/18 Ein österreichischer Frau-zu-Mann-Transsexueller, dessen Name in Österreich geändert und dessen Geschlecht im dortigen Zentralen Personenstandsregister berichtigt wurde, ist im Rechtssinn Mutter des von ihm in Deutschland geborenen Kindes. Er ist im Geburtenregister als Mutter des Kindes mit seinem aktuell geführten Vornamen und dem Gesc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Erfasste Personen

Rz. 115 Der Begriff des Gegners oder Beteiligten und Verfahrensbevollmächtigten ist hier weit zu verstehen. Erfasst wird jede Gegenpartei in kontradiktorischen Verfahren und jeder Verfahrensbeteiligte in Verfahren, in denen sich keine Parteien als Gegner gegenüberstehen, also auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter den Personenkreis der Nr. 1 Buchst. b fall...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Billigere Herstellung durch Mandant

Rz. 113 Es kommt für die Entstehung der Dokumentenpauschale nicht darauf an, ob der Mandant die Kopien oder Ausdrucke billiger herstellen könnte. Nr. 1 Buchst. b stellt für die Entstehung der Dokumentenpauschale nur darauf ab, ob die Kopie oder der Ausdruck zur Zustellung oder Mitteilung an den genannten Personenkreis aufgrund einer Rechtsvorschrift oder nach Aufforderung du...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vorzeitige Auftragsbeendigung

Rz. 40 Erledigt sich der Auftrag vorzeitig, also bevor der Anwalt einen Schriftsatz einreicht oder einen Termin wahrnimmt, so ermäßigt sich die Verfahrensgebühr nicht wie etwa die Verfahrensgebühren nach VV 3101 Nr. 1 oder VV 3201 Nr. 1 u.a.[59] Diese Ermäßigungsvorschriften gelten nicht in allgemeinen Beschwerdeverfahren. Eine Reduzierung ist hier nicht vorgesehen (arg. e A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 14. Vorgespräche vor der Hauptverhandlung

Rz. 30 Strittig ist ferner, ob eine Terminsgebühr für die Teilnahme des Verteidigers an einem Vorgespräch mit dem Gericht über organisatorische Fragen einer Hauptverhandlung und den erforderlichen Umfang einer Hauptverhandlung nach § 202a StPO anfällt.[26] Rz. 31 Soweit man eine Terminsgebühr ablehnt, muss die entsprechende Tätigkeit im Rahmen der Verfahrensgebühr nach § 14 A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Festsetzung

Rz. 387 Die Festsetzung der Vergütung erfolgt auf Antrag des Verwalters durch das Nachlassgericht (§§ 1975, 1915, 1962 BGB); zuständig ist der Rechtspfleger (§§ 3 Nr. 2c, 16 Abs. 1 Nr. 1 RPflG). Eine Festsetzung gegen die Staatskasse nach den Regeln des VBVG ist wegen der Besonderheiten der Nachlassverwaltung auch bei Mittellosigkeit des Nachlasses ausgeschlossen.[704] Bei d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Zurückverweisung des Revisionsgerichts an Erstgericht

Rz. 11 Verweist das Revisionsgericht die Sache nicht an das Berufungsgericht zurück, sondern an das Erstgericht, so gilt Abs. 1 nur für das weitere Verfahren vor dem Erstgericht. Wird gegen die erneute Entscheidung des Erstgerichts wiederum Berufung eingelegt, so gilt Abs. 1 nicht auch für das Berufungsverfahren. Insoweit gilt vielmehr § 15 Abs. 2. Daher erhält der Anwalt au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Verfahrenskostenhilfe

Rz. 39 Wird ein Rechtsanwalt in einer Ehescheidungssache beigeordnet, erstreckt sich seine Tätigkeit auch auf eine Aussöhnung, ohne dass es hierfür eines besonderen Beschlusses bedarf.[44] Bei einer Mitwirkung seinerseits erhält er die Gebühr aus der Staatskasse, jedoch ab einem Gegenstandswert von mehr als 4.000 EUR aus den ermäßigten Beträgen des § 49.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Festsetzung, § 55

Rz. 105 Da die Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung nach § 55 vorzunehmen ist, ist in diesem Verfahren auch zu klären, ob und inwieweit Vorschüsse anzurechnen sind. Die Erklärung bedarf keiner besonderen Form; der Anwalt ist auch nicht verpflichtet, die nach § 55 Abs. 5 S. 2 erforderliche Erklärung über (nicht) erhaltene Vorschüsse im Original einzureichen.[91] Ist de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 35 Die Entscheidung über die Erinnerung gegen die Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütungen (§ 55) ist gem. § 56 Abs. 2 S. 1 mit der Beschwerde anzufechten. Abs. 2 S. 1 verweist darüber hinaus für das Beschwerdeverfahren gegen die Erinnerungsentscheidung auf § 33 Abs. 3 bis 8. Aus dem Wortlaut von § 56 ergibt sich nicht ausdrücklich, dass die Beschwe...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / VII. Unterschlagung

Ein Mieter, der ein gemietetes Fahrzeug nicht zurückgibt, begeht keinen versicherten Diebstahl, es liegt vielmehr eine – nicht versicherte – Unterschlagung vor. 1. Die Überlassung eines Kraftfahrzeuges zur Durchführung einer unbegleiteten Probefahrt führt zu einem freiwilligen Besitzverlust, nicht zu einer Besitzlockerung. Es ist daher nicht von einem versicherten Diebstahl a...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / II. Raub

Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn die Entwendung mit Gewalt durch Überwindung eines Widerstandes des Versicherungsnehmers erfolgt. 1. Es liegt kein versicherter Raub vor bei Überrumpelung ohne Widerstand des Versicherten. Der Täter hatte die Armbanduhr des Versicherten an sich gerissen, ohne dass der Versicherte hiergegen Widerstand geleistet hatte.[85] 2. Wenn der Tä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Zulassung der Beschwerde/Kostenentscheidung

Rz. 26 Vor einer Erinnerungsentscheidung des Gerichts des Rechtszugs ist eine Beschwerde unzulässig.[76] Nach der gerichtlichen Entscheidung über die Erinnerung kann nur Beschwerde eingelegt werden (zur Abhilfeentscheidung des Urkundsbeamten vgl. Rdn 16, 19).[77] Ist die zur Entscheidung stehende Frage von grundsätzlicher Bedeutung, lässt das Gericht nach Abs. 2 S. 1, 33 Abs....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 134 Nach Abs. 3 S. 3 Nr. 1 lässt auch die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins eine volle Terminsgebühr i.H.v. 1,2 gemäß VV 3104 anfallen. Der Sachverständige ist in zivilprozessualer Hinsicht verpflichtet, die Parteien bei seiner Arbeit, d.h. z.B. bei Besichtigungen oder Befragungen, grundsätzlich beizuziehen.[144] Haup...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Prozesskostenhilfe

Rz. 290 Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers ist in Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem StVollzG nicht vorgesehen (arg. e § 120 Abs. 2 StVollzG). Die Umdeutung eines Pflichtverteidigerbeiordnungsantrags in einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt grundsätzlich in Betracht, wenn der Gefangene eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Unterschiedliche Gegenstandswerte

Rz. 46 Zu beachten ist, dass eine Anrechnung nur vorzunehmen ist, als eine Gegenstandsidentität zwischen Mahnverfahren und streitigem Verfahren gegeben ist.[40] Dies ergibt sich aus dem Sinn und Zweck der Anrechnung (vgl. Rdn 34). Hieraus folgt, dass bei Gegenstandsverschiedenheit keine Anrechnungspflicht besteht. Insofern können dem Rechtsanwalt zusätzliche Gebührenteile er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Terminsgebühr nach Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 106 Beispiel: Es ergeht ein Vollstreckungsbescheid. Nach dessen Zustellung, aber vor Ablauf der Einspruchsfrist, meldet sich der Gegner beim Anwalt des Antragstellers zwecks Erörterung einer gütlichen Einigung. Man einigt sich darauf, den Vollstreckungsbescheid in Rechtskraft wachsen zu lassen, allerdings hieraus nicht zu vollstrecken, da der Antragsgegner zu einer Rate...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verrechnungssperre

Rz. 38 Die Sperrwirkung des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO hindert auch eine Verrechnung des übergegangenen Vergütungsanspruchs mit Gegenforderungen der Partei etwa aufgrund überhöhter Gerichtskostenzahlungen, solange der PKH-Beschluss nicht aufgehoben oder abgeändert wurde.[42] Sie greift hingegen dort nicht ein, wo auch der Anwalt berechtigt wäre, seinen Vergütungsanspruch durchzu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Keine Antragsberechtigung

Rz. 14 Nicht antragsberechtigt sind der Mandant des Rechtsanwalts/die Partei oder der Gegner des Mandanten. Die von dem beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt vertretene Partei oder deren Gegner sind an dem Festsetzungsverfahren nicht beteiligt.[22] Das ist verfassungsrechtlich auch nicht zu beanstanden, weil die Partei gem. § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO vor der Geltendmachung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Gebührenrechtliche Angelegenheit – Anzahl der Berechtigungsscheine

Rz. 149 Der Rechtspfleger hat zwar bei Erteilung des Berechtigungsscheins bzw. bei der nachträglichen Bewilligung festgelegt, für welche Angelegenheit die Beratungshilfe gewährt wird. Allerdings obliegt die Bewertung der im Berechtigungsschein als solche bezeichneten Angelegenheit in gebührenrechtlicher Hinsicht nicht dem Rechtspfleger im Bewilligungsverfahren, sondern ist a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Haus- und Vertrauensanwalt

Rz. 100 Dass die Partei grundsätzlich ihre Rechtsangelegenheiten von einem bestimmten Rechtsanwalt bearbeiten lässt, zu dem sie ein besonderes Vertrauensverhältnis hat, ist für sich genommen noch kein Grund, diesen Anwalt als Verkehrsanwalt zu beauftragen, so dass insoweit auch keine Erstattungspflicht in Betracht kommt.[69]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahren/Verfahrensgegenstand

Rz. 56 Den Antrag nach § 46 Abs. 2 S. 1 und 3 kann nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Vorschrift nur der Rechtsanwalt stellen. Der Staatskasse steht ein Antragsrecht insoweit nicht zu. Der Antrag auf Feststellung der Erforderlichkeit muss gestellt werden, bevor die Reisekosten anfallen.[96] Zuständig ist das Gericht des Rechtszugs in voller Besetzung; eine Übertragung der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Bindungswirkung von Beiordnung und Bestellung

Rz. 165 In einem Verfahren, wo sich die Tätigkeit des hierfür beigeordneten oder bestellten Anwalts auf den Verfahrensgegenstand beschränkt und nur die Regelgebühren anfallen, ergeben sich in der Regel keine Abrechnungsprobleme infolge zweifelhafter Rechtsgrundlage für einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse. Soll jedoch die Vertretung der Partei über diesen Rahmen hi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Beschluss: Zustellung der auf Unterlassung gerichteten einstweiligen Verfügung

Rz. 64 Teilweise etwas anders, im Ergebnis jedoch identisch, sieht es bei der Zustellung einer im Beschlusswege erlassenen, auf Unterlassung gerichteten einstweiligen Verfügung an den Antragsgegner aus. Diese im Parteibetrieb erfolgende Zustellung (§ 922 Abs. 2 ZPO) hat einen doppelten Charakter. Sie ist zum einen Wirksamkeitsvoraussetzung für die einstweilige Verfügung,[59]...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Einigungsgebühr in Kindschaftssachen (Abs. 2)

Rz. 12 Die frühere Streitfrage, ob eine Einigung über die elterliche Sorge und das Umgangsrecht möglich ist, hat der Gesetzgeber auch für das gerichtliche Verfahren entschieden (zur außergerichtlichen Einigung siehe VV 1000 Abs. 5 S. 3). In Anm. Abs. 2 ist jetzt ausdrücklich geregelt, dass der Anwalt in Kindschaftssachen auch dann eine Einigungsgebühr erhält, wenn ermehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Anwaltlich vertretene Gegenpartei

Rz. 123 Ist die Gegenpartei anwaltlich vertreten, so zählen Anwalt und Gegenpartei als ein Gegner i.S.d. Nr. 1 Buchst. b. Auch dann, wenn der Anwalt aufgrund allgemeiner Übung für den Anwalt und die Gegenpartei jeweils eine eigene Kopie (Ausdruck) zur Verfügung stellt, löst diese zweite Kopie (Ausdruck) keine Vergütung nach Nr. 1 Buchst. b aus.[210] Die doppelte Ausfertigung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Schriftliches Verfahren

Rz. 15 Für das Entstehen der Terminsgebühr im Prozesskostenhilfeverfahren reicht es nicht aus, dass der Rechtsanwalt im Prozesskostenhilfeverfahren an einem schriftlichen Vergleichsabschluss (§ 278 Abs. 6 S. 1 ZPO) mitwirkt, da Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 3104 voraussetzt, dass die Einigung in einem Verfahren mit obligatorischer mündlicher Verhandlung erfolgt. Im Prozesskostenhi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Prozesskostenhilfe

Rz. 95 Nach § 121 ZPO (§ 78 FamFG) ist die Beiordnung eines Verhandlungsvertreters an sich nicht möglich, sondern nur die Beiordnung eines Beweisanwalts.[29] Die Rechtsprechung lässt die Beiordnung Verhandlungsvertreters allerdings zu, soweit dadurch die höheren Kosten eines nach § 121 Abs. 4 ZPO (§ 78 Abs. 4 FamFG) beizuordnenden Verkehrsanwalts erspart werden.[30] Wird der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Einzelfälle

Rz. 35 Wann nur eine Angelegenheit gegeben ist und wann mehrere, wird teilweise unterschiedlich beurteilt. Umstritten waren nach der BRAGO vor allem die Anrechnungsfälle, also diejenigen Fälle, in denen die BRAGO angeordnet hatte, dass eine Gebühr auf eine bestimmte Gebühr einer anderen, nachfolgenden Angelegenheit anzurechnen sei (so z.B. in den §§ 20 Abs. 1 S. 4, 39 S. 2, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendbarkeit von VV 1008

Rz. 21 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber in derselben Beratungshilfe-Angelegenheit, so soll sich – jedenfalls nach h.M., m.E. zu Unrecht (vgl. im Einzelnen VV Vorb. 2.5 Rdn 5 ff., VV 1008 Rdn 75, 77) – auch diese Gebühr nach VV 1008 um 30 % je weiterem Auftraggeber erhöhen,[32] also um jeweils 28,05 EUR je weiteren Auftraggeber. Auf Basis der h.M. ergeben sich die wei...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 7. Gesetzlicher Forderungsübergang auf die Staatskasse

Rz. 21 Zahlungen des Anspruchsgegners auf die Rechtsanwaltsvergütung werden gem. § 58 Abs. 1 erst dann auf die aus der Staatskasse zu zahlende Beratungshilfevergütung verrechnet, wenn der dem Rechtsanwalt zustehende Anspruch auf eine Wahlanwaltsvergütung voll befriedigt ist (im Einzelnen vgl. § 58 Rdn 9 ff. und VV 2503 Rdn 37 f.).[18]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (3) Verweisungsantrag

Rz. 43 Nimmt der Rechtsanwalt des Beklagten auf Aufforderung des Gerichts zu einem Verweisungsantrag mit sachlichen Argumenten Stellung und beantragt er eine Verweisung des Rechtsstreits, so hat er eine Verfahrensgebühr nach VV 3100 i.H.v. 1,3 verdient. Denn unstreitig ist der Verweisungsantrag des Prozessbevollmächtigten des Beklagten, der auf eine Entscheidung des Gerichts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Aufrechnung gegenüber dem Mandanten und Forderungssperre gem. § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO

Rz. 72 Ist die eingeklagte Geschäftsgebühr für den Mandanten tituliert und vom Gegner zunächst an den beigeordneten Anwalt gezahlt worden und rechnet der Rechtsanwalt ausdrücklich[158] mit seinem Vergütungsanspruch gegen den Mandanten für die vorgerichtliche Tätigkeit gegen den Anspruch des Mandanten auf Auszahlung der vom Gegner gezahlten Beträge auf, muss der Anwalt den an...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Rechtsanwalt als Partei kraft Amtes

Rz. 26 Informiert der Anwalt als Partei kraft Amtes den Verfahrensbevollmächtigten, so fehlt es auch hier an dem für VV 3400 erforderlichen Drei-Personen-Verhältnis. Der Anwalt ist selbst Partei und vermittelt daher nicht für diese den Verkehr mit dem Verfahrensbevollmächtigten. Er selbst führt vielmehr als Partei den Verkehr, so dass auch hier die Anwendung der VV 3400 begr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Kostenvereinbarung

Rz. 37 Auch bei einer Verfahrensbeendigung durch Vergleich im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren gilt die besondere Kostenregelung des § 118 Abs. 1 S. 4 ZPO. Eine Ausnahme davon kann nur dann gegeben sein, wenn durch eine gesonderte Kostenvereinbarung Erstattungsansprüche begründet werden,[36] was allerdings eindeutig ersichtlich sein muss. Eine im Vergleich getroffene Rege...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung stellt eine gegenüber den allgemeinen Vorschriften der §§ 23 ff. vorrangige Sondervorschrift dar, die in ihrem Anwendungsbereich die Vorschriften des allgemeinen Teils verdrängt. Die Wertfestsetzung erfolgt gemäß § 33.[1] Die Vorschrift regelt den Gegenstandswert für die verschiedenen Tätigkeiten des Rechtsanwalts im Insolvenzverfahren. Sie findet entsprech...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 236 Wird nach der durch Nr. 1 Buchst. a bis c gebotenen Erforderlichkeitsprüfung die Entstehung der Dokumentenpauschale bejaht, folgt aus § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO, dass diese auch vom Erstattungspflichtigen zu erstatten ist.[360] Es kann auf die Erläuterungen zur Entstehung der Dokumentenpauschale nach Nr. 1 Buchst. a bis c verwiesen werden (vgl. Rdn 45 ff.). Die ständige Re...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Erstattung

Rz. 477 Entsteht durch die Zustellung des Vollstreckungstitels, der Vollstreckungsklausel oder sonstiger zur Zwangsvollstreckung erforderlicher Urkunden die Verfahrensgebühr VV 3309 (siehe Rdn 96 ff.), ist diese vom Schuldner zu erstatten, wenn die Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Durchführung der Zustellung erforderlich war. Das ist z.B. dann der Fall, wenn eine einstwe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beschaffung der Sicherheitsleistung

Rz. 305 Hingegen gehört es nicht mehr zum Rechtszug, wenn der Anwalt im Auftrag des Mandanten sich zusätzlich darum bemühen soll, die Sicherheit zu besorgen, insbesondere also mit einem Kreditinstitut Kontakt aufzunehmen. Denn dies liegt außerhalb dessen, was vom gesetzlich geregelten Verfahrensablauf her normalerweise mit der Tätigkeit eines Anwalts in einem Erkenntnis- und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Prozesskostenhilfe, Pflichtverteidiger

Rz. 174 Auch für die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalts,[119] des Pflichtverteidigers[120] und des dem Nebenkläger beigeordneten Anwalts[121] gilt die Vorschrift des Abs. 1. Die Ansprüche gegen die Staatskasse verjähren ebenfalls nach § 195 BGB in drei Jahren. Das gilt auch für die Pauschvergütung nach §§ 42, 51[122] (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verschiedene Vollstreckungsorte (Wohnung und Geschäftslokal)

Rz. 244 Liegen Geschäftslokal und Wohnung in verschiedenen Gerichtsvollzieherbezirken und soll in beiden gleichzeitig vollstreckt werden, bedarf es zweier Vollstreckungsaufträge an verschiedene Gerichtsvollzieher, sodass zwei Angelegenheiten vorliegen.[241] Rz. 245 Dieselbe Angelegenheit liegt aber vor, wenn die zunächst im Geschäftslokal des Schuldners versuchte Vollstreckun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Vorschrift selbst regelt nicht unmittelbar die Bemessung des Gegenstandswerts für das gerichtliche Verfahren, sondern nur die anteilige Bemessung für den jeweiligen Anwalt, wenn er im Spruchverfahren nicht alle Antragsteller vertritt. Sofern der Anwalt alle Antragsteller vertritt, also wenn er sämtliche von mehreren Antragstellern vertritt oder wenn nur ein einzige...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Prozessgericht als Vollstreckungsgericht

Rz. 588 Im Falle einer Vollstreckung nach den Vorschriften der §§ 887, 888, 890 ZPO ist allerdings das Prozessgericht des ersten Rechtszuges zuständig, denn dieses wird insoweit als Vollstreckungsgericht tätig. Dies gilt auch für solche Kosten, die vor dem 1.1.1999 entstanden sind.[639]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Rechtsbehelfe in Verfahren vor dem Familiengericht

Rz. 297 Die Rechtsbehelfe und Rechtsmittel gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss richten sich nach den Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnung (Abs. 2 S. 2). Anwendbar sind also in Familiensachen die Vorschriften der ZPO, sei es über § 85 FamFG oder § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG. Zuständig für die Beschwerde ist das OLG.[267]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Gegenstandswert

Rz. 47 Gemäß § 1 S. 1 bemisst sich die Vergütung eines Rechtsanwalts nach dem RVG und werden die Gebühren gemäß § 2 grundsätzlich nach dem Gegenstandswert berechnet. Abweichend hiervon kann der Anwalt durch Vereinbarung mit dem Mandanten auch eine andere Höhe der Vergütung festlegen. Bereits daraus ergibt sich, dass weder das Schiedsgericht noch die Parteien selber eine rech...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Sozietät

Rz. 15 Nach der Rechtsprechung des BGH[25] kann bei PKH auch eine Sozietät beigeordnet werden.[26] Dann steht auch der Sozietät der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu.[27] Es reicht aus, wenn der Festsetzungsantrag nebst Zahlungserklärung von einem Rechtsanwalt der beigeordneten Sozietät für diese gestellt wird (Rdn 25). Zur Antragsberechtigung bei Rechtsnachfolge v...mehr