Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Finnland / a) Eheliche Kinder

Rz. 31 Die Mutter wird von ihrem Kind beerbt, unabhängig davon, ob es sich um ein eheliches oder außereheliches Kind handelt. Rz. 32 Bei der Beerbung des Vaters ist zu differenzieren: Sofern das Kind während der Ehe geboren wird, wird die Vaterschaft kraft Gesetzes vermutet. Für den Fall, dass die Ehe bereits vor der Geburt des Kindes geschieden wird, gilt Folgendes: Rz. 33 Fü...mehr

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Finnland / b) Außereheliche Kinder

Rz. 35 Die Stellung außerehelicher Kinder unterscheidet sich signifikant von der ehelicher Kinder in den Fällen, in denen das Kind vor dem 1.10.1976 geboren wurde. Zu diesem Zeitpunkt trat das neue finnische Kindschaftsrecht in Kraft. Der Regelung vor dem 1.10.1976 zufolge führte eine Heirat der Eltern dazu, dass das außerehelich geborene Kind nunmehr als eheliches Kind ange...mehr

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Irland / d) Ansprüche der Kinder nach Sec. 117 ISA

Rz. 129 Bei teilweisem oder vollständigem Ausschluss von der Erbfolge können Kinder über das ggf. testamentarisch Zugewandte hinaus Zuwendungen aus dem Nachlass bei Gericht beantragen (Sec. 117 ISA). Sie haben also keinen Anspruch auf eine feste Quote am Nachlass. Das Gericht soll die Zuwendung an das oder die Kinder nur anordnen, wenn es der Ansicht ist, dass der Erblasser ...mehr

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Niederlande / 3. Willensrechte des Kindes

Rz. 94 Von Gesetzes wegen haben die Kinder bei einer gesetzlichen Verteilung sog. Willensrechte. Die Willensrechte wurden aufgenommen, um vorzubeugen, dass Güter des eigenen Elternteils über die gesetzliche Verteilung an den Stiefelternteil übergehen. Ist der überlebende Elternteil wiederverheiratet, ist ebenfalls die gesetzliche Verteilung anzuwenden. Wenn der überlebende E...mehr

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Schweden / a) Kinder des Erblassers

Rz. 43 Erben der ersten Klasse sind die Kinder des Erblassers zu gleichen Teilen bzw., falls ein Kind verstorben ist, dessen Abkömmlinge.[13] Jeder Stamm erhält einen gleichen Anteil (ÄB 2:1). Bei den Kindern sind eheliche, nichteheliche seit 1969 und Adoptivkinder (FB 4:8) gleichgestellt.[14] Erben der ersten Ordnung schließen die Erben der zweiten und dritten Ordnung aus.[...mehr

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Italien / cc) Kinder

Rz. 146 Anspruch auf eine lebenslange Rente zugunsten des nicht anerkennungsfähigen Kindes (gem. Art. 580 Abs. 2 c.c.).[220] Dieser Anspruch steht den Berechtigten kraft eigenen Rechts zu. Es handelt sich um ein schuldrechtliches Vermächtnis ex lege.[221] Es gilt als Ersatz für Unterhalt, Erziehung und Förderung und wird als Erbrecht qualifiziert. Die Höhe gleicht der Rendit...mehr

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Deutschland / 2. Eheliche und nichteheliche Kinder

Rz. 14 Das deutsche Recht unterscheidet nicht mehr zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern.[11] Nichteheliche Kinder sind bei Erbfällen, die nach dem 1.4.1998 eingetreten sind, den ehelichen Kindern vollständig gleichgestellt und haben ein volles Erbrecht. Rz. 15 Bis zum 30.6.1970 stand den nichtehelichen Kindern dagegen kein Erbrecht nach ihrem Vater und den väterliche...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / 2. Ermittlung des Erwerbsschadens bei Verletzung eines jüngeren Kindes

Rz. 16 BGH, Urt. v. 5.10.2010 – VI ZR 186/08, VersR 2010, 1607 Zitat ZPO § 287 Abs. 1; BGB § 252mehr

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Arbeitnehmeranteil / 1.3 Beitragsabschlag für mehrere Kinder in der Pflegeversicherung

Arbeitnehmer mit mehreren Kindern erhalten einen Abschlag i. H. v. 0,25 % für das 2. bis 5. berücksichtigungsfähige Kind. Damit vermindert sich ihr Anteil zur Pflegeversicherung bei 2 Kindern auf 1,55 %, bei 3 Kindern auf 1,3 %, bei 4 Kindern auf 1,05 % sowie bei 5 oder mehr Kindern auf 0,8 %. Mitglieder im Bundesland Sachsen tragen bei 2 Kindern 2,05 %, bei 3 Kindern 1,8 %,...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 1.4 Kinder

Versicherte haben einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie in einem Kindschaftsverhältnis zum zu betreuenden Kind stehen. Zu den Kindern in diesem Sinne gehören leibliche oder adoptierte (angenommene) Kinder des Versicherten. Außerdem sind Stiefkinder, Enkel, Pflegekinder[1] und Kinder, die mit dem Ziel der Annahme als Kind in die Obhut des Annehmenden aufgenommen sind, zu berück...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 1.6 Beaufsichtigung/Betreuung/Pflege des Kindes

Krankengeld wird gezahlt, wenn der Versicherte ein in seinem Haushalt lebendes erkranktes Kind beaufsichtigt, betreut oder pflegt und deswegen der Arbeit fernbleibt. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn im Haushalt des versicherten Arbeitnehmers andere Personen leben, die die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege übernehmen können. Der Versicherte gibt darüber eine entspre...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 3 Schwerstkranke Kinder (§ 45 Abs. 4 SGB V)

Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, sofern das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder eine Behinderung hat und nach ärztlichem Zeugnis an einer Erkrankung leidet, die fortschreitend progredient verläuft und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat, bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativ-medizinische Behandlung notwendig ode...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 1.3 Versicherungsverhältnis des Kindes

Das erkrankte Kind des Arbeitnehmers muss bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. Dabei kann es sich um eine Versicherung aufgrund einer Familienversicherung nach § 10 SGB V der Beantragung einer Waisenrente nach § 189 SGB V des Bezugs einer Waisenrente nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V einer freiwilligen Versicherung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V oder einer obligato...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 1.8.2 Kinder mit Behinderungen

Für Kinder, die eine Behinderung haben und auf Hilfe angewiesen sind, gilt keine Altersgrenze. Kinder haben Behinderungen, die körperliche, geistige, seelische oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und sie an der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft hind...mehr

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Finnland / c) Recht auf finanzielle Unterstützung für Kinder, den überlebenden Ehegatten und den Partner in nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Rz. 16 Sind für die Erziehung und Ausbildung eines Kindes des Erblassers Mittel über das hinaus erforderlich, was dem Kind als Erbe zufällt, so ist ihm gem. PK 8:1 eine einmalige Unterstützung zu gewähren. Auch dem überlebenden Ehegatten, dem/der Verlobten und dem Partner in nichtehelicher Lebensgemeinschaft, der selbst nicht für sein Auskommen sorgen kann, ist gem. PK 8:2 e...mehr

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Schweiz / 5. Erbrecht des adoptierten Kindes

Rz. 83 Das Adoptivkind erhält die Rechtsstellung eines Kindes der adoptierenden Personen; das bisherige Kindesverhältnis erlischt (Art. 267 Abs. 1 und 2 ZGB). Dem adoptierten Kind kommt somit das volle Erbrecht in der Adoptivfamilie zu, während sein Erbrecht in der angestammten Familie untergeht.[130]mehr

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Schweiz / 6. Erbrecht des außerehelichen Kindes

Rz. 84 Ist ein Kindesverhältnis[131] gegeben, unterscheidet sich die erbrechtliche Stellung des außerehelichen Kindes nicht von derjenigen eines ehelich geborenen. Es liegt ein volles und gegenseitiges Erbrecht vor.mehr

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Kinderfreibetrag / 7 Arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr

Ein arbeitsloses Kind wird bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres berücksichtigt, wenn es nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitssuchender gemeldet ist.[1]mehr

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Niederlande / IV. Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten mit Kindern

1. Die gesetzliche Verteilung Rz. 88 Das niederländische Erbrecht beinhaltet eine gesetzliche Überlebendenregelung für verheiratete Personen mit Kindern. Wenn ein verheirateter Erblasser stirbt, werden der überlebende Ehegatte und die Kinder Erben. Der überlebende Ehegatte wird vom Gesetz jedoch weitgehend bevorzugt, weil er das alleinige Eigentum der Güter des Nachlasses erh...mehr

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Kindererziehungszeit in der... / 5 Mehrfacherziehung

Hat ein Erziehender mehr als ein Kind gleichzeitig erzogen, verlängert sich die zu berücksichtigende Kindererziehungszeit für dieses und jedes weitere Kind um die Anzahl der Kalendermonate der gleichzeitigen Erziehung. Die Voraussetzungen für die Berücksichtigung der Kindererziehungszeit müssen jeweils in dem Zeitraum vorliegen, in den die originäre Kindererziehungszeit fäll...mehr

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Niederlande / XII. Vorfrage nach der Abstammung

Rz. 56 Die gesetzliche Erbfolge im niederländischen Erbrecht richtet sich in erster Linie nach der Abstammung. Abstammungsrecht und Erbrecht sind eng miteinander verknüpft. Wichtig ist demzufolge, wer als Kind des Erblassers zu behandeln ist. Im internationalen Erbfall ist denn auch immer das internationale Abstammungsrecht zu klären. Rz. 57 Am 11.5.2003 ist das Wet Conflicte...mehr

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Bulgarien / 1. Erste Erbordnung

Rz. 11 Die erste Erbordnung besteht aus den Kindern des Erblassers. Diese erben zu gleichen Teilen. Ist ein Kind des Erblassers vor dem Erbfall gestorben oder erbunwürdig geworden sein, so greift das Repräsentationsprinzip ein: Es erben die hinterbliebenen Abkömmlinge dieses Kindes anteilig anstatt seiner. Beispiel: A hat drei eigene Kinder (B, C und D) und ein Adoptivkind (E...mehr

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Steuerklassen / 2.2 Steuerklasse II (alleinerziehend)

In die Steuerklasse II sind Arbeitnehmer einzureihen, die den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhalten.[1] Dies sind die unter der Steuerklasse I bezeichneten Personen, wenn zu deren Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das der Arbeitnehmer einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhalten kann. Die Haushaltszugehörigkeit wird an die Wohnung des Alleinerziehenden ge...mehr

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Kinderfreibetrag / 2 Höhe der Freibeträge

Dem Elternteil wird für jedes steuerlich zu berücksichtigende Kind ein Kinderfreibetrag jährlich gewährt. Zusätzlich zum Kinderfreibetrag wird für jedes Kind ein einheitlicher Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf jährlich berücksichtigt, unabhängig von den tatsächlich entstandenen Aufwendungen (sog. BEA-Freibetrag oder Betreuungsfreibetrag). ...mehr

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Niederlande / 4. Sonstige gesetzliche Rechte

Rz. 100 Wenn der überlebende Ehepartner enterbt wird oder der überlebende Ehepartner erbt nicht alle Vermögenswerte, hat der überlebende Ehepartner eine Reihe von Willensrechten. Er kann ein Recht auf einen Nießbrauch an der Ehewohnung und am Hausrat geltend machen. Nach Versterben des Erblassers kann der überlebende Ehegatte sechs Monate in der Ehewohnung wohnen bleiben unt...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 2 Freistellung mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Für den Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers kommen verschiedene gesetzliche Regelungen in Betracht: § 616 BGB, § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a BBiG, § 45 Abs. 1 SGB V und § 44a SGB XI; daneben können sich Ansprüche auf individual- oder kollektivvertraglicher Grundlage ergeben. Allgemeine Anspruchsgrundlage für eine bezahlte Freistellung im Fall der Kindererkrankung ist ...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / a) Der Fall

Rz. 559 Die Klägerin, eine Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung, nahm die Beklagten auf Ersatz von Aufwendungen wegen eines Unfalls des bei ihr versicherten Kindes B. in einer Kindertagesstätte in Anspruch. Am 6.3.2008 hielt sich das versicherte Kind mit anderen Kindern auf dem Außengelände der Kindertagesstätte auf. Die Kordel des Anoraks des Kindes verhakte sich in...mehr

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Italien / b) Abkömmlinge

Rz. 83 Sind Abkömmlinge vorhanden und hinterlässt der Erblasser keinen Ehegatten, so steht diesen kraft Gesetzes das gesamte Vermögen zu, mehreren zu unter sich gleichen Teilen. Kinder schließen Enkelkinder aus (sog. Linearsystem). Bei Vorversterben eines Abkömmlings treten an dessen Stelle seine Abkömmlinge. Rz. 84 In der Ehe geborene und außer der Ehe geborene Abkömmlinge[1...mehr

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Slowakei / 2. Erste Ordnung

Rz. 11 In der ersten Ordnung erben die Kinder und der Ehegatte des Erblassers zu jeweils gleichen Teilen.[3] Die Kinder des Erblassers können ausschließlich in der ersten Ordnung erben und ihre Stellung als Erben ist nicht an eine Erbstellung des Ehegatten gebunden. Falls ein Kind nicht erbt, geht sein Erbteil zu gleichen Teilen auf dessen Kinder über. Erben auch diese Kinde...mehr

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Beitragssätze / 4.3.1 Bundesweit (ohne Sachsen)

Arbeitnehmer mit mehreren Kindern erhalten einen Beitragsabschlag in Höhe von 0,25 % für das 2. – 5. berücksichtigungsfähige Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Für Mitglieder gelten somit folgende Beitragssätze:mehr

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Luxemburg / 3. Gesetzliches Erbrecht der Abkömmlinge

Rz. 47 In der ersten Ordnung erben die Kinder des Erblassers zu gleichen Teilen, unabhängig davon, ob sie aus derselben Ehe des Erblassers stammen oder nicht. Die Aufteilung des Nachlasses erfolgt nach Köpfen. Wird jedoch ein Kind, z.B. aufgrund Vorversterbens, durch dessen Abkömmlinge repräsentiert, erben sie nach Stämmen, Art. 745 Cciv. Rz. 48 Ist der Erblasser nicht verhei...mehr

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Bulgarien / 2. Pflichtteile

Rz. 54 Anders als das deutsche Recht, das dem Pflichtteilsberechtigten die Hälfte vom Wert seines gesetzlichen Erbteils vorbehält, sieht das bulgarische Recht variable Höhen des Pflichtteils vor – je nach Hinterbliebenenkreis. Dieser umfasst:mehr

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Kinderfreibetrag / 6 Ab dem 18. Lebensjahr nur auf Antrag

Ein Kind, das zu Beginn des Kalenderjahres, für das die Lohnsteuerabzugsmerkmale gelten, das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird nur auf Antrag steuerlich berücksichtigt, solange es das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet[1] sich in einer Übergangszeit zwischen 2 Ausbildungsabschnitten von höchstens 4 Monaten befindet, eine B...mehr

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Rentner / 4 Beschäftigung von Rentnern

Nehmen Rentner eine Beschäftigung auf, kann sich dies auf die versicherungsrechtliche Beurteilung in der Kranken- und Pflegeversicherung und auch auf die Renten-Auszahlung auswirken. Die Rentenart ist ausschlaggebend dafür, in welcher Höhe ein Hinzuverdienst neben dem Rentenbezug rentenunschädlich möglich ist. Tabellarische Übersicht zu Beiträgen und Beitragsgruppen Die nachfo...mehr

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Kinderfreibetrag / 3 Anspruchsvoraussetzung

Steuerlich werden Kinder berücksichtigt, die im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandt sind. Dazu zählen eheliche Kinder, für ehelich erklärte Kinder, Adoptivkinder und nichteheliche Kinder (im Verhältnis zu beiden leiblichen Elternteilen). Erlischt infolge einer Adoption das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern, kann das Kind bei ihnen nicht mehr steuerlic...mehr

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Österreich / 2. Verwandte

Rz. 13 Erbberechtigt sind Verwandte aus ehelicher und unehelicher Abstammung. Ein durch Anerkenntnis oder Feststellungsurteil begründetes Abstammungsverhältnis bleibt so lange bestehen, als es nicht auf dem gesetzlich vorgesehenen Weg beseitigt wird. Die einmal erfolgte Feststellung der Vaterschaft bzw. Elternschaft ist daher dem Verlassenschaftsverfahren bindend zugrunde zu...mehr

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Gesamteinkommen / 2.2.2 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können sämtliche Aufwendungen abgesetzt werden, die durch diese Einkunftsart entstanden oder veranlasst worden sind. Dazu gehören insbesondere Betriebskosten aller Art, Geldbeschaffungskosten, Versicherungsbeiträge und der Erhaltungsaufwand, soweit sich diese Ausgaben auf das Gebäude beziehen und der Einkommenserzielung in dieser ...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 1.5 Ärztliches Zeugnis

Über die Notwendigkeit, das Kind wegen seiner Erkrankung zu beaufsichtigen, zu betreuen oder zu pflegen und deswegen der Arbeit fernzubleiben, ist ein ärztliches Zeugnis auszustellen und der Krankenkasse vorzulegen. Das ärztliche Zeugnis ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. In der Praxis wird der zwischen Krankenkassen und Vertragsärzten vereinbarte Vordruck genutzt (M...mehr

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Schweden / d) Unverheirateter Erblasser

Rz. 58 Ist der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes nicht verheiratet, so erben seine Abkömmlinge, die von ihm in gerader Linie abstammen. Sie erben zu gleichen Teilen ohne Rücksicht darauf, ob sie ehelich oder nichtehelich geboren sind. Adoptivkinder sind den biologischen Abkömmlingen gleichgestellt. Ist ein Kind vorverstorben, treten seine Kinder an seine Stelle, und zwar ...mehr

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Tschechien / 1. Erste Gruppe

Rz. 19 Innerhalb der ersten Gruppe erben Kinder des Erblassers und dessen Ehegatte zu gleichen Teilen (§ 1635 Abs. 1 ZGB). An die Stelle eines Kindes treten ersatzweise dessen Kinder zu gleichen Teilen (§ 1635 Abs. 2 Hs. 1 ZGB). Entsprechendes gilt für die weiteren Abkömmlinge des weggefallenen Kindes (§ 1635 Abs. 2 Hs. 2 ZGB). Im Gegensatz zu § 473 ZGB a.F. wird der eingetr...mehr

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Italien / 2. Pflichtteilsquote

Rz. 134 Die Pflichtteilsquote des Ehegatten beträgt ½, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind (Art. 540 Abs. 1 c.c.). Hinterlässt der Erblasser neben dem Ehegatten lediglich ein Kind, beträgt der Pflichtteil für den Ehegatten und das Kind je ⅓ (Art. 542 Abs. 1 c.c.); sind es mehrere Kinder, beträgt der Pflichtteil für den Ehegatten ein Viertel und für die Kinder – zu unter si...mehr

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Slowenien / II. Gesetzliche Erben erster Ordnung

Rz. 14 Gesetzliche Erben erster Ordnung sind die Kinder sowie der Ehegatte [31] des Erblassers. Grundsätzlich erben sie zu gleichen Teilen (Art. 11 Abs. 1, 2 ErbG). Uneheliche Kinder sind ehelichen gleichgestellt (Art. 4 Abs. 2 ErbG).[32] Rz. 15 Das Familiengesetzbuch (FamGB)[33] sieht ausschließlich eine Volladoption von Kindern[34] vor (Art. 9, 212 ff. FamGB). Mangels abweic...mehr

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Beitragsberechnung / 4.2 Pflegeversicherung

In der Pflegeversicherung ist der von den kinderlosen Mitgliedern zu zahlende Beitragszuschlag i. H. v. 0,6 % vom Beschäftigten allein zu tragen. Eine hälftige Beitragstragung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgt also nur aus dem Beitragssatz i. H. v. 3,6 %. Der Beitragsanteil der Arbeitnehmer vermindert sich ggf. noch um einen Abschlag von jeweils 0,25 % für das 2....mehr

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Freibeträge / 2.5 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinerziehenden wird ein Entlastungsbetrag von 4.260 EUR [1] im Jahr eingeräumt, wenn mindestens ein Kind zu ihrem Haushalt gehört, für das ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht.[2] Der Entlastungsbetrag wird bei Arbeitnehmern in der Steuerklasse II nur für ein Kind im Lohnsteuertarif berücksichtigt, auch wenn der Alleinerziehende mehrere berücksichtigungsfähig...mehr

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Kindererziehungszeit in der... / 6.1 Zuschläge an persönlichen Entgeltpunkten bei Bestandsrenten (Geburten vor 1992)

Elternteile, die am 30.6.2014 bereits einen Anspruch auf eine Rente hatten, in der für ein oder mehrere vor 1992 geborene Kinder Kindererziehungszeiten von je max. 12 Kalendermonaten angerechnet wurden, konnten seit Juli 2014 infolge der Mütterrente I zu ihrer Rente Zuschläge an persönlichen Entgeltpunkten – als Ausgleich für das 2. Jahr der Kindererziehung – erhalten. Entsp...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 5.2 Alleinerziehende Versicherte

Bei alleinerziehenden Versicherten beträgt die Höchstanspruchsdauer je Kind im Kalenderjahr 20 Arbeitstage bzw. für mehrere Kinder insgesamt 50 Arbeitstage. Eine verlängerte Anspruchsdauer ergibt sich für die Kalenderjahre 2020 bis 2025.[1] Alleinerziehend ist ein Elternteil, dem das alleinige Personensorgerecht für das mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt lebende Kind zuste...mehr

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Irland / b) Ausgleichung (advancement)

Rz. 38 Gemäß Sec. 63 (1) ISA findet eine Ausgleichung bestimmter lebzeitiger Zuwendungen (advancements) an Kinder statt, sofern der Erblasser keinen anderweitigen Willen geäußert hat oder sich ein solcher aus den Umständen ergibt. Zu den sog. advancements zählen Schenkungen, die der dauerhaften Versorgung des Kindes dienen, eine lebzeitige Übergabe, ferner Zuwendungen für di...mehr

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Irland / 4. Erbrecht des eingetragenen Lebenspartners

Rz. 49 Durch den Civil Partnership and Certain Rights and Obligations of Cohabitants Act 2010 wurde im irischen Recht eine gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaft eingeführt. Der (gleichgeschlechtliche) eingetragene Lebenspartner wurde dem Ehegatten erbrechtlich weitgehend gleichgestellt. Seit Inkrafttreten der 34. Verfassungsänderung vom 29.8.2015 ist nun abe...mehr

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Belgien / 6. Freibeträge, Steuerabzüge und Steuerermäßigungen

Rz. 227 Für den Erwerb durch Ehegatten, gesetzlich zusammenwohnende Partner und Verwandte in gerader Linie besteht – insofern sie in ihrer Eigenschaft als gesetzliche Erben den Nachlass erhalten – ein Steuerfreibetrag von 15.000 EUR. Bei Kindern des Erblassers, die noch nicht 21 Jahre alt sind, wird dieser Freibetrag um 2.500 EUR für jedes volle Jahr bis zum Erreichen des 21...mehr

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Niederlande / XIII. Vorfrage: Das Adoptionsstatut

Rz. 63 Die Niederlande kennen zwei Quellen für die internationale Adoption:mehr