Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Niederlande / 1. Grundlagen der gesetzlichen Erbfolge

Rz. 69 Im niederländischen gesetzlichen Erbrecht ist geregelt, was mit den Gütern und Schulden einer Person geschieht, wenn diese Person verstirbt. Dieses Recht gilt, wenn der Erblasser ohne Testament verstirbt. Es wird dann von der "gesetzlichen Erbfolge" gesprochen. Das gesetzliche Erbrecht ist in Buch 4 BW geregelt. Es basiert auf den durch das Gesetz anerkannten familien...mehr

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Leistungen für Bildung und ... / 2 Anspruchsvoraussetzungen

Leistungen für Bildung und Teilhabe können Schüler erhalten, die Bürgergeld beziehen. Sozialhilfe nach dem SGB XII beziehen. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Als zusätzliche Voraussetzung gilt, dass das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet sein darf und die Schüler keine Ausbildungsvergütung erhalten darf. Außerdem können Personen nach § 6b BKGG ...mehr

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Altersteilzeit (Beiträge) / 1 Beitragssätze und Beitragstragung

In der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten die für die jeweiligen Sozialversicherungszweige maßgeblichen Beitragssätze. In der sog. Arbeitsphase gilt in der Krankenversicherung der allgemeine Beitragssatz (14,6 %). Hinsichtlich der Freistellungsphase ist für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge der ermäßigte Beitragssatz (14,0 %) zur Krankenversic...mehr

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Italien / 2. Abstammung

Rz. 46 Die Abstammung wird an das Heimatrecht des Kindes oder, soweit dies für das Kind günstiger ist, an das Heimatrecht eines der Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes angeknüpft (Art. 33 it. IPRG n.F.;[65] Prinzip des favor filiationis). Gleiches gilt für die Anerkennung eines außerhalb der Ehe geborenen Kindes (Art. 35 it. IPRG n.F.). Ergänzend gilt, wenn anders der...mehr

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Beitragssätze / 4.3.2 Sachsen

Für Mitglieder im Bundesland Sachsen gelten folgende Beitragssätze:mehr

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Großbritannien: Schottland / 2. Legal Rights

Rz. 9 Aus dem nach Erfüllung der prior rights verbleibenden Restnachlass sind in einem zweiten Schritt vom executor die sog. legal rights des Ehegatten und der Abkömmlinge des Verstorbenen zu erfüllen:[13] Der überlebende Ehegatte hat danach Anspruch auf ein Drittel des beweglichen Nachlasses, wenn auch Abkömmlinge des Erblassers vorhanden sind, und auf die Hälfte, wenn nur ...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / 1. Zustandekommen der Adoption

Rz. 41 Die materiellen Voraussetzungen für eine Adoption (Minderjährigenadoption wie auch Volljährigenadoption) unterliegen seit dem 29.1.2019 (vgl. Art. 229 § 47 Abs. 4 EGBGB) bei Durchführung des Verfahrens vor einem deutschen Gericht gem. Art. 22 Abs. 1 S. 1 EGBGB dem deutschen Recht. Deutsches Recht gilt auch dann, wenn eine Adoption durch Vertrag (also nicht durch geric...mehr

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Elternzeit / 4 Rentenversicherung

Bei einer Unterbrechung der Erwerbstätigkeit wegen der Erziehung eines Kindes werden aus der Beschäftigung in der Regel keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Damit dem betreffenden Elternteil jedoch keine Lücke im Versicherungsverlauf entsteht, gelten Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung als gezahlt.[1] Der Mutter oder/und – bei entsprechender Entscheidung – dem V...mehr

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Schweiz / g) Abstammung und Adoption

Rz. 36 Die Entstehung des Kindesverhältnisses richtet sich nach dem Recht am gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes (Art. 68 Abs. 1 IPRG). Für den Fall, dass weder Vater noch Mutter Wohnsitz im Staat des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes haben, die Eltern und das Kind aber über eine gemeinsame Staatsangehörigkeit verfügen, tritt das Recht am gewöhnlichen Aufenthalt zugunsten d...mehr

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Elternzeit / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf Elternzeit hat gemäß § 15 BEEG jeder weibliche oder männliche, befristet oder unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer, einschließlich der Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten. Der Anspruch besteht auch für leitende Angestellte.[1] Die Arbeitnehmereigenschaft muss zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Elternzeit bestehen, nicht im Moment der Geburt des Kindes.[2...mehr

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Freibeträge / 4.1 Freibeträge mit Antragsgrenze von 600 EUR

Bestimmte Aufwendungen können nur dann als Freibetrag eingetragen werden, wenn die Summe dieser Aufwendungen mehr als 600 EUR beträgt.[1] Bei Ehegatten wird die Antragsgrenze nicht verdoppelt. Die 600-EUR-Antragsgrenze gilt für: Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit, Sonderausgaben mit Ausnahme der Vorsorgeaufwendungen: Unterhaltsleistungen an den ge...mehr

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Kinderfreibetrag / 4 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinstehende Elternteile erhalten einen Entlastungsfreibetrag, der durch die Steuerklasse II im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt wird. Der Entlastungsbetrag für echte Alleinerziehende i. H. v. jährlich 4.260 EUR für das erste Kind sowie der Erhöhungsbetrag i. H. v. 240 EUR für jedes weitere Kind stellen allein auf die Haushaltszugehörigkeit des Kindes ab. Die Gewähr...mehr

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Niederlande / IX. Der ordre public

Rz. 30 Wie die anderen Haager Übereinkommen enthält auch das Haager ErbrechtÜbk. in seinem Art. 18 eine ordre-public-Klausel. Sie besagt, dass die Anwendung des durch das Übereinkommen verwiesenen Rechts nur verweigert werden kann, wenn diese offensichtlich dem ordre public zuwiderlaufen würde. Dabei handelt es sich um den ordre public des Forumstaates. Die ordre-public-Klau...mehr

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Deutschland / 2. Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten

Rz. 20 In welcher Höhe der Ehegatte Erbe wird, ergibt sich zunächst aus § 1931 BGB. Daneben ist aber zu berücksichtigen, in welchem Güterstand die Eheleute im Zeitpunkt des Todes des Ehegatten gelebt haben. Lediglich wenn weder Verwandte der ersten Ordnung (d.h. Abkömmlinge des Erblassers) oder der zweiten Ordnung (Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge) noch Großeltern...mehr

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Arbeitnehmersparzulage / 2.1 Einkommensgrenzen

Voraussetzung für die Gewährung der Sparzulage ist, dass das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers im Sparjahr folgende Beträge nicht übersteigt: Bei Einzelveranlagung von Ehe- oder eingetragenen Lebenspartnern zur Einkommensteuer wir...mehr

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Erziehungsrente / 1 Erziehungsrente für geschiedene Ehegatten/frühere Lebenspartner

Geschiedene Ehegatten oder frühere Lebenspartner, deren Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde, haben Anspruch auf Erziehungsrente, wenn ihr geschiedener Ehegatte/früherer Lebenspartner verstorben ist und sie ein eigenes Kind oder ein Kind des verstorbenen Ehegatten/Lebenspartners unter 18 Jahren erziehen, nicht wieder geheiratet bzw. keine erneute Lebenspartnerschaft begründet ...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / b) Erwerb durch Geburt

Rz. 69 Die bürgerlich-rechtliche Gebietszugehörigkeit hebt weder auf die Eintragung ins Melderegister noch auf eine verwaltungsrechtliche Zugehörigkeit ab.[118] Der Erwerb der Gebietszugehörigkeit unterliegt dem ius-sanguinis-Prinzip: Die gemeinschaftliche bürgerlich-rechtliche Gebietszugehörigkeit der Eltern wird gem. Art. 14.2 CC originär durch die Geburt erworben. Rz. 70 I...mehr

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Belgien / 6. Freibeträge, Steuerabzüge und Steuerermäßigungen

Rz. 188 Für den Erwerb durch Ehegatten, Verwandte in gerader Linie und gesetzlich Zusammenwohnenden ist die erste Tarifstufe steuerfrei. Der Freibetrag entspricht also 12.500 EUR. Wenn der Nettowert, den einer dieser Erben erwirbt, den Betrag von 125.000 EUR nicht überschreitet, beläuft sich der Basisfreibetrag auf 25.000 EUR für den jeweiligen Erben. Bei Kindern des Erblass...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 1 Beaufsichtigung/Betreuung/Pflege (§ 45 Abs. 1 SGB V)

Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie wegen Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld besteht, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind da...mehr

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Bosnien und Herzegowina / c) Nasciturus

Rz. 21 Die Voraussetzung für die Erbfolge ist, dass der Erbe das Ableben des Erblassers erlebt hat bzw. in diesem Moment gezeugt war und danach lebendig geboren wurde, Art. 157 Abs. 1 und 2 ErbG FBuH, Art. 147 Abs. 1 und 2 ErbG RS, Art. 1162 Abs. 1 und 2 ErbG BD BuH. In welchem Zeitraum seit dem Ableben des Erblassers dies geschehen sollte, schreiben die Erbgesetze nicht vor...mehr

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Kinderfreibetrag / 9 Freibetragszähler in den ELStAM

Die Freibeträge für Kinder werden bei Bildung der ELStAM mit den Steuerklassen I bis IV in Form eines Zählers berücksichtigt. Bei verheirateten Arbeitnehmern erfolgt dies unabhängig davon, ob das Kindschaftsverhältnis zu beiden Ehegatten oder nur zu einem von ihnen besteht. Soweit für ein steuerlich zu berücksichtigendes Kind kein Anspruch auf Kindergeld besteht, können der K...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 5.1 Grundanspruch

Der Zahlungszeitraum umfasst in jedem Kalenderjahr für jedes Kind höchstens 10 Arbeitstage. Der Anspruch ist bei mehreren Kindern auf 25 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt. Der Anspruch steht jedem Elternteil zu. Hinweis Corona-Pandemie/Anschlussregelung Wegen der Corona-Pandemie war die gesetzlich geregelte Anspruchsdauer nicht ausreichend. Sie war deswegen ab 1.1.2020 für ...mehr

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Niederlande / 1. Bruchteil des Pflichtteils (Art. 4:64 BW)

Rz. 125 Angenommen, ein Erblasser hinterlässt drei Kinder und einen Ehepartner, und hat ein Kind enterbt, so beträgt der Bruchteil, auf den der Pflichtteilsberechtigte Anspruch hat, ⅛. Angenommen, ein Erblasser hinterlässt drei Kinder und hat keinen Ehepartner, und hat ein Kind enterbt, so beträgt der Bruchteil, auf den der Pflichtteilsberechtigte Anspruch hat, 1/6.mehr

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Kindererziehungszeit in der... / 3 Dauer

Für jedes vor dem 1.1.1992 geborene Kind kann eine Kindererziehungszeit als Pflichtbeitragszeit von höchstens 30 Kalendermonaten (2,5 Jahre) berücksichtigt werden. Bei Geburten nach dem 31.12.1991 umfasst sie längstens 36 Kalendermonate (3 Jahre). Hinweis Geburten vor 1992 Bis zum 30.6.2014 betrug die Kindererziehungszeit für Geburten bis zum 31.12.1991 längstens 12 Kalendermo...mehr

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Gesamteinkommen / 7.4 Ausschluss der Familienversicherung

Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist, sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist.[1] Dabei ist auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 oder 7 SGB V abzust...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 12 Soziale Entschädigung

Kinder haben einen eigenständigen Anspruch auf Krankengeld der Sozialen Entschädigung, wenn sie wegen einer anerkannten Schädigungsfolge (z. B. aufgrund einer Gewalttat oder eines Impfschadens) durch einen Elternteil beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden müssen oder stationär behandelt werden und ein Elternteil aus medizinischen Gründen mitaufgenommen wird.[1] Der Anspruc...mehr

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Finnland / d) Adoptivkinder

Rz. 38 Für die Stellung des Adoptivkindes sind zwei Daten von Bedeutung: Am 1.1.1966 trat das neue Erbrechtsgesetz in Kraft, am 1.1.1980 ein neues Adoptionsgesetz, welches, ohne Änderungen für das Erbrecht zu bringen, durch ein neues Adoptionsgesetz (22/2012) ersetzt worden ist. Sofern die Adoption nach dem 1.1.1966 und vor dem 1.1.1980 stattfand, liegt eine sogenannte schwac...mehr

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Luxemburg / 3. Noterbquote

Rz. 103 Die Höhe des Noterbrechts hängt von der Zahl der Kinder bzw. Abkömmlinge des Erblassers ab. Rz. 104 Hinterlässt der Erblasser ein Kind, ist dieses noterbberechtigt in Höhe der Hälfte des Nachlasses; über die andere Hälfte ("verfügbare Quote") kann der Erblasser verfügen. Hinterlässt er zwei Kinder, haben diese Noterbrechte von insgesamt zwei Drittel, d.h. über ein Dri...mehr

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Schweden / c) Erblasser in zweiter (oder weiterer) Ehe verheiratet

Rz. 54 Ist der Verstorbene in zweiter (oder weiterer) Ehe verheiratet und hat dieser Kinder aus vorherigen Beziehungen (z.B. Kinder aus vorheriger Ehe oder uneheliche Kinder; särkullsbarn ), die nicht zugleich Kinder des längstlebenden Ehegatten sind, so ist es auch hier so, dass diese Kinder sogleich ihren Erbanteil einfordern können, d.h. im Verhältnis zu diesen fällt der e...mehr

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Dänemark / II. Gesetzliche Erben

Rz. 33 Die engsten verwandtschaftlichen Erben eines Erblassers (Erben erster Ordnung) sind nach § 1 Abs. 1 ARL dessen Kinder und deren Abkömmlinge (im Falle des Todes eines Kindes). § 4 ARL stellt dabei ausdrücklich klar, dass ein Adoptivkind und dessen Abkömmlinge die gleiche erbrechtliche Stellung wie die leiblichen Abkömmlinge des Adoptierenden haben, soweit sich aus den ...mehr

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Polen / 1. Die Erbordnungen

Rz. 17 Die gesetzliche Erbfolge ist in den Art. 931–940 Zivilgesetzbuch (ZGB)[16] geregelt. Der Gesetzgeber hat die Vorschriften, die die Erbfolge betreffen, insbesondere die Regelungen der gesetzlichen Erbfolge, ausführlich bestimmt. Am 28.6.2009 ist das Gesetz zur Änderung des Zivilgesetzbuches[17] in Kraft getreten, das zu umfangreichen Änderungen bei der gesetzlichen Erb...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / Zusammenfassung

Begriff Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse haben Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld, häufig auch als Kinderkrankengeld bezeichnet, wenn sie nach ärztlicher Feststellung zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben oder bei einer stationären Behandlung des Kindes als Begleitperson mitaufgenommen werden. ...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.7 Zuschlag wegen Kindererziehung

Witwen-/Witwerrenten erhalten einen Zuschlag für Zeiten, in denen die Witwe oder der Witwer Kinder erzogen hat. Maßgeblicher Zeitraum für die Kindererziehung ist die Zeit vom Monat nach der Geburt des Kindes bis zum Monat, in dem es sein 3. Lebensjahr vollendet hat. Für jeden Monat in diesem Zeitraum, in dem das Kind erzogen wurde, werden 0,0505 persönliche Entgeltpunkte gut...mehr

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Kosovo / B. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 4 Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers. Es gelten die Regelungen über die Repräsentation und die Erbfolge nach Stämmen (Art. 13 kosvErbG). Eheliche, nichteheliche und adoptierte Abkömmlinge erben gleichberechtigt. Erben zweiter Ordnung sind gem. Art. 15 kosvErbG die Eltern des Erblassers; bei Vorversterben eines Elternteils treten dessen Abkömmlinge e...mehr

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Künstler / 3.1 Kranken-/Pflegeversicherung

Die Künstlersozialversicherung wird zur Hälfte durch Beitragsanteile der selbstständigen Künstler/Publizisten (50 %) und zur anderen Hälfte durch die Künstlersozialabgabe der abgabepflichtigen Unternehmen (30 %) sowie durch einen Zuschuss des Bundes finanziert (20 %). Der Beitragsanteil des Versicherten bemisst sich für die Krankenversicherung nach dem Arbeitseinkommen, und z...mehr

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Ungarn / 5. Berechnungsgrundlage des Pflichtteils und Anrechnung

Rz. 174 Gemäß § 7:80 Ptk. liegt dem Pflichtteil der reine Wert des Nachlasses zugrunde, d.h. der Wert des Nachlasses nach Abzug der Nachlassverbindlichkeiten, jedoch wird der reine Wert der vom Erblasser unter Lebenden – unabhängig, an wen – geleisteten unentgeltlichen Zuwendungen hinzugerechnet. Maßgebend ist der Wert zur Zuwendungszeit. Wäre jedoch die Berücksichtigung des...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 289 Die Beurteilung des Berufungsgerichts, dem Anspruchsübergang stehe das Familienprivileg des § 116 Abs. 6 SGB X nicht entgegen, hielt revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand. Die Revision führte zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. Rz. 290 Zutreffend und von der Revision nicht angegriffen war allerdings der...mehr

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Übergangsbereich / 5.2 Beitragsanteil des Arbeitgebers

Der vom Arbeitgeber zu zahlende Beitrag ergibt sich dann durch folgende Berechnung: Praxis-Beispiel Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge ...mehr

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Griechenland / 3. Erbrecht – Adoptionsrecht

Rz. 23 Nach Art. 23 grZGB unterliegen die materiellen Voraussetzungen für die Adoption dem Recht des Staates, dem der Annehmende und das angenommene Kind angehören (beide leges patriae werden trennend berücksichtigt). Rz. 24 Die Rechtsverhältnisse zwischen dem annehmenden Elternteil oder den annehmenden Eltern und dem angenommenen Kind unterliegenmehr

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§ 3 Sonstige Haftungsaussch... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 42 Ein Anspruch aus § 833 S. 1 BGB ist gemäß § 1664 Abs. 1 BGB ausgeschlossen. Rz. 43 Nach § 1664 Abs. 1 BGB haben die Eltern bei der Ausübung der elterlichen Sorge dem Kind gegenüber nur für die Sorgfalt einzustehen, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen. Diese Privilegierung der Eltern beruht auf der familienrechtlichen Verbundenheit mit dem geschädigten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 4 Dauer und Gestaltungsmöglichkeiten

Die Elternzeit umfasst maximal 3 Jahre und beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes. Der Anspruch besteht bei einem Wechsel des Arbeitsverhältnisses beim nächsten Arbeitgeber fort.[1] Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch auf Elternzeit für jedes Kind, auch wenn sich die Zeiträume überschneiden.[2] Elternzeit kann in vollem Umfang gleichzeitig von beiden Elternteilen...mehr

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Schweden / b) Erblasser in erster Ehe verheiratet

Rz. 44 Ist der Erblasser in erster Ehe verheiratet und existieren keine Kinder oder nur gemeinsame Kinder mit diesem längstlebenden Ehegatten, so fällt der gesamte Nachlass zunächst dem längstlebenden Ehegatten, gewissermaßen einem unbefreiten Vorerben vergleichbar, alleine zu, und zwar auch vor den gemeinsamen Kindern der Ehegatten (ÄB 3:1). Dies gilt aber nicht, wenn im Ze...mehr

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Slowakei / 5. Vierte Ordnung

Rz. 27 In der vierten und letzten Ordnung erben die Großeltern des Erblassers zu gleichen Teilen und wenn keiner von diesen erbt, erben deren Kinder zu gleichen Teilen.[16] Die oben angeführte Bestimmung (§ 475a BGB) kann nach der slowakischen Rechtstheorie in mehrfacher Weise ausgelegt werden. Nach einer Ansicht ist das Erbrecht des Kindes der Großeltern ausgeschlossen, falls...mehr

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Krankengeld / 11 Kinderpflegekrankengeld

Kinderpflegekrankengeld erhalten gesetzlich Versicherte, die wegen Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben müssen. Anspruch besteht für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder eine Behinderung haben und auf Hilfe angewiesen sind. Versicherte haben seit dem 1.1.2024 einen Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld ...mehr

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Portugal / 2. Kreis der Noterbberechtigten und Höhe ihrer Beteiligung

Rz. 110 Noterben sind der Ehegatte, die Vorfahren und die Nachkommen. Für sie gelten gem. Art. 2157 CC die Reihenfolge und die Regelungen der gesetzlichen Erbfolge (siehe Rdn 50 ff.). Rz. 111 Die Höhe des Noterbteils richtet sich nach Rang und Anzahl der vorhandenen Noterben. Der Ehegatte allein erhält als Noterbteil die Hälfte des Nachlasses (Art. 2158 CC); bei Zusammentreff...mehr

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Frankreich / b) Abkömmlinge

Rz. 121 Vorbehaltserben sind gem. Art. 913 C.C. im Übrigen die Abkömmlinge des Erblassers. Dabei ist ohne Bedeutung, ob es sich um eheliche oder nichteheliche Abkömmlinge handelt. Gemäß Art. 913–1 C.C. gelten innerhalb der Gruppe der Deszendenten die allgemeinen Prinzipien des gesetzlichen Erbrechts, insbesondere der Grundsatz der Repräsentation nach Stämmen bei Vorversterbe...mehr

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Montenegro / C. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 7 Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers. Es gelten die Regeln über die Repräsentation und die Erbfolge nach Stämmen (Art. 11 montErbG). Eheliche, nichteheliche und adoptierte Abkömmlinge erben gleichberechtigt (Art. 10 montErbG). Erben zweiter Ordnung sind die Eltern des Erblassers. Bei Vorversterben eines Elternteils treten dessen Abkömmlinge ein. Ist ...mehr

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Serbien / C. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 8 Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers. Es gelten die Regeln der Repräsentation und der Erbfolge nach Stämmen (Art. 9 serbErbG). Eheliche, nichteheliche und adoptierte Abkömmlinge erben gleichberechtigt. Erben zweiter Ordnung sind die Eltern des Erblassers; bei Vorversterben eines Elternteils treten dessen Abkömmlinge in den Erbteil jeweils ihres Vorf...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 20 Die Revisionen beider Parteien hatten keinen Erfolg. Die Parteien rügten nicht, dass das Berufungsgericht durch Grund- und Teilurteil entschieden hatte. Das war auch nicht zu beanstanden. Rz. 21 Durch das rechtskräftige Urteil des Berufungsgerichts v. 29.4.1992 i.V.m. dem Urteil des LG v. 23.12.1987 war lediglich festgestellt, dass der Beklagte dem Kläger den Verdiensta...mehr

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Italien / 4. Testamentswiderruf

Rz. 106 Der Widerruf eines Testaments erfolgt gem. Art. 680 c.c.[166] ausdrücklich durch Testament[167] oder durch notarielle Erklärung vor zwei Zeugen oder stillschweigend durch ein neues Testament,[168] durch die Vernichtung eines eigenhändigen Testaments (Art. 684 c.c.),[169] durch Rücknahme des Testaments aus der amtlichen Verwahrung oder durch Veräußerung eines Vermächt...mehr