Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Großbritannien: Schottland / 2. Auswahl des Executor

Rz. 39 Executor-nominate ist die Person, die der Testator ausdrücklich als solche benannt hat oder deren Abwicklungsaufgaben sich aus dem Gesamtzusammenhang des Testaments ergeben. Die Auswahl kann auch den testamentarisch Begünstigten oder Dritten überlassen werden.[46] Eine Sonderregelung beinhaltet s. 3 Executors (Scotland) Act 1900, wenn der Testator zwar im Testament ei...mehr

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Bosnien und Herzegowina / b) Erben erster Ordnung

Rz. 37 Zur ersten Erbordnung zählen die Abkömmlinge des Erblassers und sein Ehegatte; in der Föderation BuH und BD BuH auch sein nichtehelicher Partner. Innerhalb der ersten Erbordnung erben Kinder des Erblassers und dessen Ehegatte zu gleichen Teilen, Art. 10 ErbG FBuH, Art. 8 ErbG RS, Art. 10 ErbG BD BuH. Bezüglich der Abkömmlinge tritt die Repräsentation nach Stämmen ein....mehr

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Niederlande / 1. Die gesetzliche Verteilung

Rz. 93 Das niederländische Erbrecht beinhaltet eine gesetzliche Überlebendenregelung für verheiratete Personen mit Kindern. Wenn ein verheirateter Erblasser stirbt, werden der überlebende Ehegatte und die Kinder Erben. Der überlebende Ehegatte wird vom Gesetz jedoch weitgehend bevorzugt, weil er das alleinige Eigentum der Güter des Nachlasses erhält und den Kindern nur ein F...mehr

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Polen / 1. Die Erbordnungen

Rz. 17 Die gesetzliche Erbfolge ist in den Art. 931–940 Zivilgesetzbuch (ZGB)[17] geregelt. Der Gesetzgeber hat die Vorschriften, die die Erbfolge betreffen, insbesondere die Regelungen der gesetzlichen Erbfolge, ausführlich bestimmt. Am 28.6.2009 ist das Gesetz zur Änderung des Zivilgesetzbuches[18] in Kraft getreten, das zu umfangreichen Änderungen bei der gesetzlichen Erb...mehr

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Belgien / c) Ordnung innerhalb der Erbklassen

Rz. 39 Unter Beachtung der vorstehenden Grundsätze gilt für das Erbrecht der Verwandten des Erblassers innerhalb einer Erbklasse Folgendes: Erste Klasse: Abkömmlinge Abkömmlinge ersten Grades erben zu gleichen Teilen und nach Köpfen, Art. 745 ZGB. Dies gilt für eheliche und – infolge der Reform des belgischen Erbrechts vom 31.3.1987 bzw. 6.6.1987 – auch für nichteheliche[71] K...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 4. Folgen der Überschreitung

Rz. 154 Wird ein Noterbe vollständig übergangen,[186] so ergeben sich dessen Rechte aus Art. 814 CC. In diesem Fall wahrt der Noterbe seine Rechte durch Erhebung einer Herabsetzungsklage,[187] die von dem übergangenen Noterben gegen die übrigen, nicht übergangenen Noterben wie auch die sonstigen Nachlassbeteiligten zu erheben ist, die durch die Herabsetzungsklage betroffen s...mehr

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Katalonien / 1. Der Pflichtteil

Rz. 64 Der Pflichtteil ist wegen seiner Besonderheiten und der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen, die er historisch hatte, ein erbrechtliches Institut von großer Bedeutung und Tradition in Katalonien. Die bestehende Regelung (Art. 451–1 bis 451–27 CCCat) findet ihren Ursprung in einer früheren katalanischen Bestimmung von 1585 und hat das Ziel, Häuser und Familienve...mehr

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Dänemark / I. Der Pflichtteil

Rz. 125 Der Pflichtteil eines Abkömmlings beträgt nach § 5 Abs. 1 ARL (nur noch) ein Viertel des Erbteils. § 5 Abs. 2 ARL verschafft dem Erblasser zudem das Recht, durch Testament den Erbteil seiner Kinder auf einen Wert von 1 Mio. dkr (ca. 137.000 EUR) zu begrenzen. Ist ein Kind verstorben, wird der Erbteil der Kinder dieses Kindes – vorbehaltlich einer anderweitigen testam...mehr

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Großbritannien: England und... / 2. Erbrecht der Abkömmlinge und Verwandten

Rz. 48 Sind Abkömmlinge des Erblassers vorhanden, schließen diese alle weiteren Verwandten von der Erbfolge aus. Hinterlässt der Erblasser keinen Ehegatten, so fällt damit der gesamte Nachlass den Abkömmlingen zur freien Verfügung an. Neben dem längerlebenden Ehegatten erhalten die Abkömmlinge nur die Hälfte des residuary estate. Rz. 49 Verstarb der Erblasser vor dem 1.10.201...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 5 E

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Portugal1 In der 1. und 2. ... / 4. Die Erbfolgeordnungen

Rz. 46 Innerhalb einer Ordnung wird nach dem Grad der Verwandtschaft zum Erblasser geerbt; innerhalb einer Ordnung und innerhalb eines Grades zu gleichen Teilen (pro Kopf). Die Erben einer früheren Ordnung schließen die einer späteren Ordnung von der gesetzlichen Erbfolge aus (Art. 2134 CC).[31] Dabei ist die nachfolgende Ordnung berufen, wenn die Erben der vorgehenden Ordnu...mehr

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Frankreich / f) Das Adoptionsstatut

Rz. 25 Frankreich ist Vertragsstaat der Convention de la Haye du 29 mai 1993 sur la protection des enfants et la coopération en matière d’adoption internationale, die allerdings nicht das anwendbare Recht regelt. Nach Art. 370–3 Abs. 1 C.C. unterliegt eine Adoption in erster Linie dem Heimatrecht des Adoptierenden, wobei jedoch in jedem Fall nach Art. 370–3 Abs. 3 C.C. der g...mehr

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Dänemark / b) Steuertatbestände

Rz. 170 Nach dem BAL wird der Nettowert des Vermögens des Erblassers mit einer Erbschaftsteuer (boafgift) belegt. Der Erbanfall beim Ehegatten des Erblassers (sowie bei gewissen gemeinnützigen Organisationen) ist von dieser Steuer freigestellt (d.h. Ehegatten zahlen keine Erbschaftsteuer). Alle anderen Erben müssen eine boafgift entrichten. Rz. 171 Außer der gerade genannten ...mehr

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§ 48 Die Aktenzeichen der G... / 1. Amtsgericht

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Estland / I. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 6 Die gesetzliche Erbfolge[9] tritt ein, wenn:mehr

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Portugal1 In der 1. und 2. ... / 5. Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten

Rz. 48 Der überlebende Ehegatte gehört zur ersten wie zur zweiten Ordnung (siehe Rdn 47). Sein Erbteil differiert je nachdem, ob er mit Abkömmlingen zusammentrifft oder nur mit Vorfahren in gerader Linie (Aszendenten). Erbt er mit gesetzlichen Erben erster Ordnung, wird grundsätzlich nach Kopfteilen geerbt (siehe Rdn 46), doch erhält er auf jeden Fall mindestens ein Viertel ...mehr

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Großbritannien: Schottland / 2. Widerruf eines Testaments

Rz. 24 Wie im englischen Recht ist jedes Testament frei widerruflich. Dies gilt grundsätzlich auch bei gemeinschaftlichen Testamenten (mutual wills), es sei denn, die Beteiligten haben vertraglich vereinbart, dass die Verfügungen bindend sein sollen. An eine solche Vereinbarung ist der Überlebende nach dem Tod des erstversterbenden Testators gebunden (Testiervertrag).[28] Ob...mehr

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Deutschland / II. Voraussetzungen des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 95 Der Kreis der abstrakt Pflichtteilsberechtigten ist in § 2303 BGB geregelt. Zu den Pflichtteilsberechtigten gehören zunächst die Abkömmlinge des Erblassers und gem. § 2303 Abs. 2 BGB auch dessen Eltern und der Ehegatte (selbstverständlich auch der gleichgeschlechtliche) sowie gem. § 10 Abs. 6 S. 1 LPartG der eingetragene Lebenspartner. Die früher bestehende Unterschei...mehr

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§ 9 Familienrecht / d) Unterhalt

Rz. 43 Unterhaltsfragen spielen in Scheidungsverfahren eine ganz erhebliche Rolle. Durch den Unterhaltsanspruch sollen insbesondere Nachteile ausgeglichen werden, die dadurch entstanden sind, dass ein Ehepartner wegen der Familie auf seine eigene berufliche Laufbahn verzichtet hat. Außerdem sollen Kinder dadurch geschützt werden, dass das Elternteil, das sie versorgt, nicht ...mehr

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Bosnien und Herzegowina / d) Erben dritter Ordnung

Rz. 44 Die dritte Erbordnung besteht aus zwei Großelternpaaren des Erblassers und allen deren Abkömmlingen (Föderation BuH, Republik Srpska) bzw. deren Kindern (Brčko Distrikt BuH), Art. 15 ErbG FBuH, Art. 14 ErbG RS, Art. 16 BD BuH. Jedes Großelternpaar erbt eine Hälfte, und jeder Großelternteil ein Viertel. Erbt ein Elternteil nicht, fällt sein Viertel seinen Kindern zu. H...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 2. Pflichtteilsberechtigung und Pflichtordnungen

Rz. 91 Pflichtteilsberechtigte Personen sind grundsätzlich diejenigen Personen, die im konkreten Fall die gesetzlichen Erben wären, wenn es kein Testament gäbe, Art. 28 Abs. 3 ErbG FBuH, Art. 29 Abs. 3 ErbG RS, Art. 32 Abs. 3 ErbG BD BuH. Bei der Ermittlung der Pflichtteilsberechtigten im konkreten Fall sollten als erstes die vermeintlichen gesetzlichen Erben festgestellt we...mehr

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Frankreich / d) Besonderheiten bei Änderungen des Ehevertrages

Rz. 202 Die eben erläuterten Abänderungen (siehe Rdn 186 ff.) der Auseinandersetzungsvorschriften können grundsätzlich auch erst in einem Abänderungsehevertrag vereinbart werden. Sind keine gemeinsamen Kinder der Ehegatten vorhanden, so entspricht eine solche Abänderung regelmäßig den Familieninteressen und wurde daher vor dem 1.1.2007, als eine Genehmigung in jedem Fall erf...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / III. Abstammung

Rz. 36 Die Abstammung unterliegt dem gem. Art. 19 Abs. 1 EGBGB anwendbaren Recht. Dies gilt wohl auch unter der Geltung der EuErbVO selbst dann, wenn ausländisches Recht Erbstatut ist (selbstständige Vorfragenanknüpfung).[36] Rz. 37 Um die Feststellung der Abstammung zu begünstigen, sieht Art. 19 Abs. 1 EGBGB nebeneinander mehrere Anknüpfungspunkte vor (alternative Anknüpfung...mehr

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Belgien / 3. Freibeträge, Steuerabzüge und Steuerermäßigungen

Rz. 209 Art. 2.7.3.2.12 des Codex sieht einen Steuerfreibetrag für behinderte Erben und Vermächtnisnehmer vor. Unbebauter, in Naturschutzgebieten belegener Grundbesitz ist unter den in Art. 2.7.6.0.2. des Codex festgelegten Bedingungen von der Erbschaftsteuer befreit. Für Wald ist in Art. 2.7.6.0.3. des Codex eine Steuerbefreiung vorgesehen. Für Erbschaften, die nach dem 23.1....mehr

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Ungarn / 1. Erbvertrag

Rz. 189 In einem Erbvertrag[152] verpflichtet sich der Erblasser, den anderen Vertragspartner im Hinblick auf einen gegenüber ihm bzw. einem im Vertrag bestimmten Dritten zu erbringenden Unterhalt, Leibrente bzw. Pflege – bezogen auf sein Vermögen, einen bestimmten Teil davon oder auf bestimmte Vermögensgegenstände – als Erben einzusetzen.[153] Der Erbvertrag ist im ungarisc...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 22 V

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Türkei / 1. Pflichtteilsberechtigte und Pflichtteilsquote

Rz. 62 Pflichtteilsberechtigt sind gem. Art. 505 Abs. 1 ZGB und Art. 506 ZGB (zuvor Art. 453) die Abkömmlinge, die Eltern, der Ehegatte, aber auch die Geschwister des Erblassers. Der Pflichtteil ist im Gegenteil zum deutschen Recht kein lediglich schuldrechtlicher Anspruch, sondern ein echtes Noterbrecht.[100] Es ist die den Noterben vorbehaltene quotale Beteiligung am Vermö...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / IV. Bedeutung des Bleibewillens

Rz. 27 Der gewöhnliche Aufenthalt wird in Deutschland als "faktischer Wohnsitz"[25] charakterisiert, um deutlich zu machen, dass voluntative Elemente – die beim Wohnsitz so bedeutend sind – hier keine Rolle spielen. In der Tat ersetzt der EuGH das voluntative "subjektive Element" des Wohnsitzbegriffs bei der Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts durch eher tatsächlich orie...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 4. Testamentswiderruf

Rz. 106 Der Widerruf eines Testaments erfolgt gem. Art. 680 c.c. ausdrücklich durch Testament[160] oder durch notarielle Erklärung vor zwei Zeugen oder stillschweigend durch ein neues Testament,[161] durch die Vernichtung eines eigenhändigen Testaments (Art. 684 c.c.),[162] durch Rücknahme des Testaments aus der amtlichen Verwahrung oder durch Veräußerung eines Vermächtnisge...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / 1. Allgemeines

Rz. 41 Die Regelungen über gesetzliches und testamentarisches Erbrecht sind im Erbgesetzbuch (1958:637, Ärvdabalken – ÄB) zu finden, das wiederholt in vielerlei Hinsicht novelliert bzw. modifiziert worden ist. 1969 erhielt das nichteheliche Kind volles Erbrecht. 1981 wurden die Vorschriften über die Schulden des Verstorbenen neu geregelt, 1988 die Bestimmungen über das Erbre...mehr

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Frankreich / bb) Die promesse d’égalité

Rz. 165 Die zweite Sonderform ist die sog. promesse d’égalité. Durch diese versprechen Vater und/oder Mutter einem ihrer Kinder, es nicht von Todes wegen gegenüber seinen Geschwistern zu benachteiligen. Die Wirksamkeit dieser Form richtet sich nach den für eine institution contractuelle durch Dritte geltenden Regeln. Der Versprechende wird zu Lebzeiten in seiner Freiheit, üb...mehr

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Frankreich / b) Die donation-partage

Rz. 175 Die erste Form stellt die sog. donation-partage gem. Art. 1076 ff. C.C. dar. Hierunter versteht man das Recht, vertraglich bereits zu Lebzeiten das gegenwärtige Vermögen oder Teile desselben unter seinen voraussichtlichen Erben zu verteilen. Gemäß Art. 1075 Abs. 2 S. 2, 931 C.C. ist eine notarielle Beurkundung der Vereinbarung erforderlich. Voraussichtliche Erben sin...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 16 P

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Russische Föderation / VII. Aufteilung des Nachlasses

Rz. 86 Sofern mehrere Erben den Nachlass gemeinschaftlich erhalten, haben diese Erben gemeinschaftliches Eigentum an diesem Nachlass, welches jedoch durch Vereinbarung zwischen ihnen aufgeteilt werden kann. Sollte unter den Erben ein noch ungeborenes Kind sein, so ist eine Aufteilung des Nachlasses gem. Art. 1166 ZGB erst nach der Geburt des Kindes möglich. Sollten unter den...mehr

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§ 9 Familienrecht / II. Ehename

Rz. 6 Ehepartner sollen auch heute noch einen gemeinsamen Ehenamen führen, müssen dies jedoch nicht, sofern sie dies nicht wollen (§ 1355 BGB). In diesem Fall können heute beide Ehepartner ihren bisherigen Namen beibehalten . Derjenige, dessen Name nicht Ehename wird, kann auch einen Doppelnamen in beliebiger Reihenfolge wählen, es sei denn, der Name eines Ehegatten besteht b...mehr

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§ 24 Verfahren in Familiens... / III. Aufhebung einstweiliger Anordnungen

Rz. 15 Das Gericht ist berechtigt, auf Antrag die getroffenen einstweiligen Anordnungen aufzuheben oder abzuändern, § 54 FamFG. Entsprechende Anträge sind zu begründen. Das Gericht entscheidet über den Antrag durch begründeten Beschluss. Es kann die Vollziehung der einstweiligen Anordnung vor seiner Entscheidung aussetzen. Über eine Aufhebung oder Abänderung einer einstweili...mehr

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Norwegen / 2. Pflichtteil der Abkömmlinge

Rz. 56 Neben dem überlebenden Ehegatten sind die Abkömmlinge des Erblassers pflichtteilsberechtigt. Rz. 57 Der Pflichtteil der Abkömmlinge beläuft sich auf zwei Drittel des tatsächlich hinterlassenen Nachlasses (Nettovermögen des Erblassers). Eine Zurechnung lebzeitiger Schenkungen zum Nachlass zur Berechnung der Pflichteile erfolgt nicht. Die Abkömmlinge sind nicht dagegen g...mehr

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Bosnien und Herzegowina / c) Vertrag über den Verzicht auf den zukünftigen Nachlass

Rz. 80 Verfügungen über einen noch nicht geöffneten Nachlass sind weiterhin prinzipiell unwirksam; sie sind auch nicht aufschiebend bedingt wirksam. Eine Hoffnung auf einen Erbanteil wird nicht als ein Anwartschaftsrecht gesehen. Von diesem Prinzip gibt es nur eine Ausnahme – ein Kind oder ein anderer Abkömmling kann mit seinem Vorfahren einen Verzicht über den zukünftigen N...mehr

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§ 9 Familienrecht / F. Verwandtschaft

Rz. 52 Verwandtschaft ist die auf Abstammung beruhende Blutsverwandtschaft . Daneben gibt es die Schwägerschaft , die eine Verwandtschaft aufgrund Eheschließung darstellt, und die A nnahme als Kind, die eine durch Gesetz gegebene Verwandtschaft begründet. Personen, die durch Abstammung miteinander verbunden sind, sind in gerader Linie miteinander verwandt. In der Seitenlinie mi...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 3. Vermächtnisse

Rz. 92 Das Vermächtnis ist (nach deutschem Verständnis) ein schuldrechtlicher Anspruch, der im Falle des Sachvermächtnisses auf Übertragung eines bestimmten Nachlassgegenstands gerichtet ist (§ 2174 BGB). Der Vermächtnisnehmer muss nur den Vermächtnisgegenstand der Besteuerung unterwerfen. Der Erbe bzw. die Erbengemeinschaft können das Vermächtnis als Nachlassverbindlichkeit...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 1 A

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / II. Ausgestaltung der Erbschaftsteuer als Erbanfallsteuer oder Nachlasssteuer

Rz. 16 In Deutschland, wie in den meisten anderen kontinental-europäischen Ländern, ist die Erbschaftsteuer als Erbanfallsteuer ausgestaltet. Jeder Erbe, Vermächtnisnehmer oder in anderer Weise von Todes wegen Begünstigte soll den ihm nach zivilrechtlichen Vorschriften im Todeszeitpunkt zufließenden Erwerb versteuern. Bei der Höhe der Besteuerung wird an die Person des einze...mehr

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San Marino / B. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 3 Das Zivilrecht ist nicht durchgehend kodifiziert, sondern beruht noch weitgehend auf dem ius commune, wie es in Italien vor dem Inkrafttreten des Code Napoléon galt. Das Gesetz Nr. 49 vom 26.4.1986 (Riforma del Diritto di Famiglia)[3] regelt nun teilweise auch das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten und der Kinder. Rz. 4 Gemäß Art. 137 Reformgesetz erben die Kinder als g...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / 3. Güterrechtliche Vereinbarungen auf den Todesfall

Rz. 95 Im französischen Recht gilt die Vereinbarung von der gesetzlichen Halbteilung abweichender Quoten für die Auseinandersetzung des Güterstandes im Falle des Todes nicht als Schenkung oder Vermächtnis, sondern als entgeltliches Geschäft, soweit die Erwerbschancen beider Ehegatten halbwegs ebenbürtig sind. Sie sind also im französischen Erbrecht "pflichtteilsfest".[97] Äh...mehr

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Luxemburg / a) Gesetzliche Erbfolge

Rz. 50 Der überlebende Ehegatte (conjoint survivant) ist erbberechtigt, soweit die Ehe zwischen ihm und dem Erblasser nicht geschieden ist und kein rechtskräftiges Urteil auf Trennung von Tisch und Bett vorliegt, Art. 767 Cciv. Rz. 51 Der überlebende Ehegatte ist gesetzlicher Erbe zweiter Ordnung. Hinterlässt der Erblasser neben dem Ehegatten keine Kinder oder sonstigen Abköm...mehr

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Lettland / III. Erbrecht der Verwandten

Rz. 9 In Lettland gelten das Repräsentationsprinzip [3] und die Regeln über die Erbfolge nach Stämmen. So stellt Art. 405 ZGB klar, dass, solange ein Erbe einer früheren Ordnung seine Annahme der Erbschaft erklärt hat, ein Erbe einer späteren Ordnung nicht zur Erbfolge gelangt. Rz. 10 Nach Art. 404 ZGB sind bei der Erbfolge vier Ordnungen von gesetzlichen Erben zu unterscheide...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / VIII. Pflichtteilsrecht

Rz. 112 Das Pflichtteilsprinzip in der heutigen Form wurde 1857 eingeführt. Der Pflichtteil (laglott) ist heute im 7. Kapitel des Erbgesetzbuches geregelt. In § 1 heißt es, "dass die Hälfte des Erbteils, das einem Leibeserben (bröstarvinge) nach dem Gesetz zusteht, seinen Pflichtteil bildet". Rz. 113 Das Pflichtteilsrecht wird dann aktuell, wenn ein Erblasser durch ein Testam...mehr

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Finnland / c) Verlobungskinder

Rz. 37 Eine Besonderheit des finnischen Rechts ist das sogenannte Verlobungskind. Als Verlobungskinder wurden in der früheren Gesetzgebung Kinder bezeichnet, die von bereits Verlobten gezeugt wurden oder deren Eltern sich später verlobt hatten. Das Verlobungskind hat die Stellung eines außerehelichen Kindes mit anerkannter Vaterschaft. Diese Regelung gilt für Kinder, die zwi...mehr

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Katalonien / 4. Die Erbfolgeordnung nach Linien

Rz. 24 Das katalanische Recht folgt dem System der Erbfolge nach Grad und Ordnung (successio gradum et ordinum) aus dem Römischen Recht. In der Praxis bedeutet dies, dass nach Typen von Erben (Blutsverwandte, Ehegatte und Regierung) sowie nach Nähe der Verwandtschaft mit dem Erblasser unterschieden wird. Für die Bestimmung des Verwandtschaftsgrades folgt das katalanische Rec...mehr

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Niederlande / I. Allgemeines

Rz. 71 Seit dem 1.1.2003 ist das neue niederländische Erbrecht in Kraft. Das neue Erbrecht hat seinen Platz in Buch 4 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (im Folgenden: BW) gefunden. Über Jahrzehnte wurde an diesem Erbrecht gearbeitet. Die wichtigsten Neuerungen liegen in der weitgehenden Bevorzugung des überlebenden Ehegatten. Erhielt unter dem alten Erbrecht der...mehr