Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbausgleichszahlung / 5 Begleichung von Pflichtteils- und ­Vermächtnisschulden

Muss ein Alleinerbe oder eine Erbengemeinschaft Pflichtteilsschulden begleichen, gilt Folgendes: Der Pflichtteilsberechtigte hat lediglich einen schuldrechtlichen Geldanspruch gegen den Erben oder die Erbengemeinschaft. Die Erfüllung dieser Verbindlichkeit führt weder beim Erben zu Anschaffungskosten noch beim Pflichtteilsberechtigten zu einem Veräußerungserlös. Entsprechend...mehr

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Verträge mit nahen Angehörigen / 3.4 Gesellschaftsverträge

Angehörige können sich zu einer steuersparenden Familienpersonengesellschaft (OHG, KG, GbR) zusammenschließen. Die steuerliche Anerkennung kann nicht lediglich mit der Begründung versagt werden, dass außerbetriebliche, z. B. steuerliche und familienrechtliche Gesichtspunkte, den Abschluss des Gesellschaftsvertrags veranlasst haben. Für die Gründung einer Familienpersonengese...mehr

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Verträge mit nahen Angehörigen / Zusammenfassung

Begriff Jedem Steuerpflichtigen steht der Grundfreibetrag zu. Dazu kommen weitere Freibeträge und Pauschbeträge, die das steuerfreie Einkommen erhöhen. Darüber hinausgehende Einkünfte werden besteuert, beginnend mit dem Eingangssteuersatz bis hin zum maximalen Steuersatz. Werden steuerrelevante Einkünfte auf Angehörige mit niedrigerer Steuerbelastung verlagert, sparen die Fam...mehr

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Verträge mit nahen Angehörigen / 3.1 Arbeitsverträge

Die steuerliche Anerkennung eines ­Arbeitsverhältnisses setzt voraus, dass ein arbeitsrechtliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Von einer arbeitsrechtlichen Tätigkeit ist die familienrechtliche Mitarbeit zu unterscheiden. So können Zahlungen an die Ehefrau für die Reinigung eines Arbeitszimmers nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden. Diese Leist...mehr

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Adoptionsrecht / 2.1.2 Entstehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses

Dem Anspruch der Adoption geht regelmäßig eine Probezeit (§ 1744 BGB) voraus. Der Annehmende muss das Kind angemessene Zeit in Pflege gehabt haben.[1] Das Entstehen des Eltern-Kind-Verhältnisses erfordert, dass ein entsprechender Altersunterschied besteht.[2] Deshalb ist die Adoption einer gleichaltrigen Person unzulässig. Umgekehrt sind auch Enkeladoptionen nicht zugelassen...mehr

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Adoptionsrecht / 1 Rechtlich begründetes Eltern-Kind-Verhältnis

Das Gesetz verwendet für die Adoption den Begriff "Annahme als Kind" (§§ 1741 ff. BGB). Damit scheidet bereits begrifflich eine Annahme als Enkel sowie als Schwester oder Bruder aus.[1] Voraussetzung und Ziel der Adoption ist die Schaffung eines künstlichen Eltern-Kind-Verhältnisses. Dies gilt auch bei der Adoption eines Erwachsenen. Der Anzunehmende erhält durch die Adoptio...mehr

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Adoptionsrecht / 2.3.2 Rechtsfolgen

Mit Wirksamkeit des Annahmebeschlusses erwirbt das Kind die rechtliche Stellung eines Kindes des Annehmenden (§ 1754 Abs. 2 BGB). Bei einer Annahme durch Ehegatten wird das Kind gemeinschaftliches Kind dieser Ehegatten (§ 1754 Abs. 1 BGB). Das Kind wird auch mit den Verwandten des Annehmenden verwandt. Die Mutter des Annehmenden wird Großmutter des Kindes, seine Schwester wi...mehr

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Adoptionsrecht / 2.2 Antrag und Einwilligungen

Das familiengerichtliche Adoptionsverfahren wird durch den notariell zu beurkundenden Antrag des Annehmenden eingeleitet (§ 1752 BGB). Der Antrag darf weder unter einer Bedingung noch befristet gestellt werden. Eine Stellvertretung ist nicht gestattet. Der Antrag kann jederzeit bis zum Ausspruch der Annahme zurückgenommen werden (§ 1750 Abs. 4 Satz 1 BGB). Der Ausspruch der ...mehr

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Adoptionsrecht / 2.3.1 Beschluss des Familiengerichts

Der Ausspruch der Adoption und damit die Annahme des Kindes erfolgen durch Beschluss des Familiengerichts (§ 1752 Abs. 1 BGB). Der Beschluss ist unanfechtbar und unabänderlich (§ 197 Abs. 3 FamFG). Gegen den eine Annahme ablehnenden Beschluss hat der Antragsteller das Recht der Beschwerde (§§ 58 Abs. 1, 59 Abs. 2 FamFG). Stirbt das Kind während des Verfahrens, ist der Adoptio...mehr

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Adoptionsrecht / 3.1.2 Gründe zur Untersagung einer Adoption

Die oben genannte Motivpalette zeigt, dass die Absicht, eine Eltern-Kind-Beziehung herzustellen, nicht stets bei sämtlichen Beteiligten vorliegt.[1] Deshalb haben die Gerichte eine Erwachsenenadoption untersagt bei vorangegangenen sexuellen Beziehungen[2], zur ausschließlich bezweckten Fortführung eines Adelsnamens[3], bei einer hauptsächlich steuerlich motivierten Annahme[4], b...mehr

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Adoptionsrecht / 3.3.1 Regelwirkungen – Schwache Wirkungen

Grundsätzlich erfolgt bei der Volljährigenadoption keine Volladoption. Sie entfaltet keine Wirkungen für die Verwandten des Annehmenden (§ 1770 Abs. 1 Satz 1 BGB). Es entsteht ferner keine Schwägerschaft mit dem Ehegatten des Annehmenden und umgekehrt auch nicht mit dem Ehegatten des Angenommenen (§ 1770 Abs. 1 Satz 2 BGB). Dies gilt entsprechend für Lebenspartner. Die Wirku...mehr

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Adoptionsrecht / 3.4 Aufhebung

Die Volljährigenadoption kann wie eine Minderjährigenadoption bei mangelndem oder fehlerhaftem Antrag aufgehoben werden (§§ 1771 Satz 2, 1760 BGB). Das Annahmeverhältnis ist auf beiderseitigen Antrag von Annehmendem und Angenommenem ferner aufzuheben, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§ 1771 Satz 1 BGB) und bei anfänglichen Mängeln (§ 1767 Abs. 2 i. V. mit § 1760 BGB). Wich...mehr

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Adoptionsrecht / 2.1 Voraussetzungen

Die Adoption eines minderjährigen Kindes setzt voraus, dass sie dem Wohl des Kindes dient. Ferner muss zu erwarten sein, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht (§ 1741 Abs. 1 Satz 1 BGB). 2.1.1 Kindeswohl Die Annahme muss die Lebensbedingungen des Kindes nachhaltig verbessern.[1] Hat der Annehmende am Kinderhandel oder sonstigen ähnliche...mehr

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Adoptionsrecht / 2.1.4 Voraussetzungen hinsichtlich des Anzunehmenden

Das anzunehmende Kind muss bereits geboren sein. Das im Entstehen befindliche Kind (nasciturus) kann nicht angenommen werden.mehr

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Adoptionsrecht / 3.1 Voraussetzungen

Grundsätzlich gelten für die Volljährigenadoption die Bestimmungen über die Adoption von Minderjährigen sinngemäß (§ 1767 Abs. 2 BGB). Die Voraussetzungen der Volljährigenadoption sind teilweise strenger, aber auch teilweise weniger streng als diejenigen der Minderjährigenadoption.[1] So ist nicht erforderlich, dass die Adoption dem Kindeswohl "dient". Es genügt eine sittlic...mehr

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Adoptionsrecht / 3.3.2 Volljährigenadoption mit Minderjährigenwirkung

Auf Antrag kann vom Gericht unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Volladoption mit Minderjährigenwirkung ausgesprochen werden (§ 1772 BGB). Es muss sich um einen der im Gesetz genannten Fälle handeln. Praktisch relevant sind die Geschwisteradoption, wobei ein Adoptivkind minderjährig, ein anderes bereits volljährig ist, die nachgeholte Minderjährigenadoption, bei der da...mehr

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Adoptionsrecht / 2.1.3 Voraussetzungen beim Annehmenden

Der Annehmende muss mindestens 25 Jahre alt sein, ausgenommen bei der Adoption durch Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, bei der nur ein Partner das 25. Lebensjahr vollendet haben muss, der andere das 21. Lebensjahr, sowie bei der Stiefkindadoption, bei der die Vollendung des 21. Lebensjahrs ebenfalls genügt (§ 1743 BGB, § 9 Abs. 7 Satz 2 LPartG). Eine Höchstaltersgre...mehr

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Adoptionsrecht / 2.1.1 Kindeswohl

Die Annahme muss die Lebensbedingungen des Kindes nachhaltig verbessern.[1] Hat der Annehmende am Kinderhandel oder sonstigen ähnlichen illegalen Machenschaften mitgewirkt, ist die Adoption nur zulässig, wenn sie das Kindeswohl erfordert (§ 1741 Abs. 1 Satz 2 BGB). Falls eine Adoption nicht im Interesse des Kindes geboten ist, soll sie in Fällen rechtswidriger Adoptionsprakt...mehr

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Adoptionsrecht / 2.3.3 Aufhebung

Die Aufhebung des Annahmeverhältnisses durch gerichtlichen Beschluss ist bei Fehlen wesentlicher Erklärungen der Beteiligten (§ 1760 BGB) möglich oder wenn dies aus schwerwiegenden Gründen zum Wohle des Kindes erforderlich ist (§ 1763 BGB) möglich. Es handelt sich um einen Ausnahmefall, wenn die Umstände für das Kind untragbar geworden sind.[1] Der Antrag bedarf der notariell...mehr

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Adoptionsrecht / 4 Inlandsadoptionen (Art. 22 EGBGB)

Bei der Annahme eines ausländischen Kindes im Inland wird nicht mehr zwischen der Adoption durch eine unverheiratete Person, durch Eheleute oder einen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner unterschieden. Vielmehr ist für alle im Inland durchgeführten Adoptionen das deutsche Recht maßgeblich. Zwischen Zuständigkeit und anwendbarem Recht kommt es somit zu einem Gleichlauf (Art....mehr

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Adoptionsrecht / 3.1.1 Erbschaftsteuerliche und erbrechtliche Gründe

In der Praxis hat die Erwachsenenadoption meist erbschaftsteuerliche Gründe; es handelt sich um ein vielfach empfohlenes Instrument der Nachlassplanung.[1] Weitere Gründe sind die Reduzierung unerwünschter Pflichtteilsansprüche, die Schaffung eines "Abkömmlings", wenn in einem Testament oder Erbvertrag ein solcher, z. B. als Nacherbe, bestimmt wurde und keine Einschränkung a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.4.2 Kinder der Geschwister (Nr. 5)

Rz. 16 Kinder der Geschwister, also Nichten und Neffen, sind Verwandte dritten Grades in der Seitenlinie und Angehörige nach § 15 Abs. 1 Nr. 5 AO, die Kinder der Geschwister sind zueinander nicht Angehörige. Kindeskinder der Geschwister, also Großnichten und Großneffen, sind ebenfalls keine Angehörigen i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 5 AO.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.5 Pflegeeltern und Pflegekinder (Nr. 9)

Rz. 19 Die Begriffe Pflegeeltern und Pflegekinder dienen dem Ziel der Vereinheitlichung der Verfahrensordnungen. Da der Pflegekinder- bzw. -elternbegriff im Rahmen des Angehörigenbegriffs in § 15 Abs. 1 Nr. 8 AO für das Steuerrecht allgemein umschrieben ist, muss er für alle steuerlichen Vorschriften herangezogen werden, die den Begriff verwenden und selbst keine Abweichunge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.3 Verwandte und Verschwägerte in gerader Line (Nr. 3)

Rz. 10 Verwandte in gerader Linie sind gem. § 1589 S. 1 BGB Personen, deren eine von der anderen abstammt, die also voneinander abstammen, z. B. Großeltern, Eltern und Enkel. Die nichteheliche Geburt führt zur Verwandtschaft auch mit dem Vater. Der Grad der Verwandtschaft ist bei gerader Linie ohne Bedeutung für die Angehörigeneigenschaft. Rz. 11 Zu den Verwandten in gerader ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3 Fortwirken der Angehörigeneigenschaft (Abs. 2)

Rz. 24 Nach § 15 Abs. 2 AO bleibt die Angehörigeneigenschaft auch nach Wegfall der Entstehungsvoraussetzungen bestehen. Eine entsprechende Regelung für § 15 Abs. 1 Nr. 1 AO fehlt, so dass insoweit keine fortwirkende Angehörigeneigenschaft eintreten kann.[1] Rz. 25 Nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AO sind Angehörige die in Nrn. 2 (Ehegatten und Lebenspartner), 3 (Verwandte und Verschwä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.4.1 Geschwister (Nr. 4)

Rz. 15 § 15 Abs. 1 Nr. 4 AO nennt als Angehörige die Geschwister. Geschwister sind Verwandte zweiten Grades in der Seitenlinie. Auch Halbgeschwister sind Geschwister, da sie von derselben dritten Person (Vater oder Mutter) abstammen.[1] Stiefbruder und Stiefschwester sind keine Geschwister i. S. d. Nr. 4. Die Adoption eines/einer Minderjährigen führt nach § 1754 BGB zum Gesc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1.3 Auslegung des Angehörigenbegriffs

Rz. 3 Der Gesetzgeber hat im Steuerrecht vielfach den Begriff des bzw. der Angehörigen durch ähnliche Begriffe ersetzt. Insbesondere hat er durch Zusammensetzungen von Wörtern mit dem Wort "Angehörige" neue Begriffe gebildet. So ist der Begriff der Familienangehörigen wie in § 12 Nr. 1 EStG oder nächste Angehörige in § 58 Nr. 6 AO ein eigenständiger Begriff, wie auch der der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.2 Ehegatten und Lebenspartner (Nr. 2)

Rz. 7 Ehegatten sind Personen unterschiedlichen Geschlechts, die nach deutschem oder ausländischem Recht wirksam eine Ehe eingegangen sind. Die Ehe muss durch Eheschließung so zustande gekommen sein, dass sie als wirksam anerkannt wird. Nach deutschem Recht wird die Ehe gem. § 1310 Abs. 1 BGB dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 138 Besond... / 2.2 Beschränkung des Eigenbeitrags (Abs. 2)

Rz. 5 Abs. 2 stellt sicher, dass nur ein Eigenbeitrag aufzubringen ist, auch wenn mehrere Leistungen der Eingliederungshilfe bezogen werden. Das gilt unabhängig davon, ob ein Mensch mit Behinderungen selbst mehrere Leistungen der Eingliederungshilfe oder ein im Haushalt lebendes minderjähriges Kind Leistungen bezieht.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGb IX, SGB IX § 13... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 regelt den Grundsatz, dass Menschen mit Behinderungen entsprechend ihrer persönlichen finanziellen Leistungsfähigkeit einen Beitrag zu den Leistungen der Eingliederungshilfe zu leisten haben. In dem Gesetzgebungsverfahren zum Bundesteilhabegesetz war von Betroffenen und ihren Interessenvertretungen durchgehend gefordert worden, dass die Leistungen der Eingliederu...mehr

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Pflichtteilsrecht / 4.2 Pflichtteilsquote

Die gesetzliche Erbquote, d. h. die Höhe des gesetzlichen Erbteils, hängt vom Vorhandensein der weiteren gesetzlichen Erben ab. Hierbei werden auch mitgerechnet: die nach § 1938 BGB von der gesetzlichen Erbfolge Ausgeschlossenen, die gem. §§ 2339 ff. BGB für erbunwürdig Erklärten und diejenigen, die ausgeschlagen haben. Wichtig Auswirkungen eines Erbverzichts Zu beachten ist, da...mehr

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Pflichtteilsrecht / 7.1 Grundsätzliches

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch soll verhindern, dass der Erblasser die Pflichtteilsansprüche durch lebzeitige Zuwendungen umgeht. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB besteht als selbständiger Anspruch unabhängig davon, ob der Pflichtteilsberechtigte einen ordentlichen Pflichtteilsanspruch hat. Für die Pflichtteilsergänzungsberechtigung ist also nicht zwing...mehr

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Pflichtteilsrecht / 2 Die Pflichtteilsberechtigten

Pflichtteilsberechtigt sind die Abkömmlinge des Erblassers (§ 2303 Abs. 1 BGB). Abkömmlinge des Erblassers sind alle Personen, die mit dem Erblasser in absteigender gerader Linie verwandt sind (§ 1589 Abs. 1 BGB), was bei Kindern, Enkeln, Urenkeln sowie bei angenommenen und auch bei nichtehelichen Kindern der Fall ist. Daneben ist der Ehegatte pflichtteilsberechtigt (§ 2303 A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 138 Besond... / 2.4 Elternbeitrag (Abs. 4)

Rz. 7 Mit dem BTHG ist in Abs. 4 zum 1.1.2020 inhaltsgleich die Regelung des bisherigen § 94 Abs. 2 SGB XII übernommen worden, nach der Eltern für ihre volljährigen Kinder einen Beitrag zu den Leistungen der Eingliederungshilfe in Höhe von bis zu maximal 32,08 EUR monatlich zu leisten haben. Mit dem Verweis auf § 94 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 SGB XII in Satz 2 folgen die Regel...mehr

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Pflichtteilsrecht / 7.5.1 Grundsätzliches

Gemäß § 2325 Abs. 1 BGB ist der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzuzurechnen. Dem Nachlass sind also sämtliche ergänzungspflichtigen Geschenke hinzuzuaddieren. Dies ergibt dann den sog. fiktiven Nachlass. Maßgeblich ist dabei nicht die Bereicherung des Zuwendungsempfängers, sondern der Wert des verschenkten Gegenstandes[55]. Anschließend ist aus dem fiktiven Nachlass m...mehr

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Pflichtteilsrecht / 10 Schuldner des Pflichtteilsanspruchs

Den Pflichtteilsanspruch schulden grundsätzlich der bzw. die Erben (§ 2303 BGB), wobei die Mitglieder einer Erbengemeinschaft als Gesamtschuldner haften (§§ 2058 ff. BGB) . Der Erbe hat jedoch die Möglichkeit, die Pflichtteilslast verhältnismäßig den Vermächtnisnehmern und Auflagenbegünstigten aufzubürden (§ 2318 ff. BGB) . Im Innenverhältnis haben die Miterben gemäß §§ 2038 ...mehr

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FF 05/2020, Die Rechtsprech... / 3. Vor und außerhalb der Ehe: Nichteheliche Kinder

Nach Art. 6 Abs. 5 GG sind und waren "unehelichen Kindern" durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern. Bereits in seinem Beschl. v. 23.10.1958 hatte das BVerfG deutlich gemacht, dass diese Verfassungsbestimmung einen bindenden Auftrag an den Gesetzgeb...mehr

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FF 05/2020, Vorläufiger Sorgerechtsentzug vor der Geburt des Kindes

GG Art. 6 Abs. 2 S. 1, 2 BGB § 1666 § 1666a FamFG §§ 49 ff. SGBVIII §§ 27 ff. Leitsatz 1. Ebenso wie eine vorgeburtliche Sorgeerklärung ist auch ein vorgeburtlicher Sorgerechtsentzug, der mit der Geburt Wirkung entfaltet, möglich und stellt keine unzulässige "Vorratsentscheidung" dar. 2. Auch wenn Zweifel an der Erziehungsfähigkeit der Eltern bestehen und konkrete Schädigunge...mehr

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FF 05/2020, Vorläufiger Sor... / Aus den Gründen

Gründe: l. [1] Im Streit steht eine einstweilige Anordnung, durch die den Eltern wesentliche Teile des Sorgerechts, insbesondere das Aufenthaltsbestimmungsrecht, entzogen und dem Jugendamt als Ergänzungspfleger übertragen wurden. [2] Aus der nichtehelichen Beziehung der am 23.6.2000 geborenen Mutter und des am 12.12.1992 geborenen Vaters ging am 12.12.2019 das betroffene Kind...mehr

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FF 05/2020, Die Rechtsprech... / 4. Wer ist der Vater?

"La mère est sur, le père jamais …"[37] – diese althergebrachte Weisheit und im Übrigen die lapidare Feststellung des § 1591 BGB ("Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.") haben auch und gerade beim BVerfG dazu geführt, dass es bisher in dessen Grundsatz-Entscheidungen zur Abstammung ausschließlich um die Vaterschaft und insoweit um Feststellung, Anfechtung un...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / 4. Die Gesamteinkommensgrenze und Geschwisterkinder

Wenn Geschwisterkinder unterschiedlich hohe Einkünfte haben, so war nach altem Recht eine Berechnung vorzunehmen, bei der der ungedeckte Bedarf des Elternteils im Verhältnis der Leistungsfähigkeit der Kinder aufgeteilt wurde. Durch die neue 100.000 EUR-Jahreseinkommensgrenze muss nun eine weitere Berechnung erfolgen. Nunmehr muss für Kinder bis zur 100.000 EUR-Grenze eine Unt...mehr

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FF 05/2020, Vorläufiger Sor... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung gibt Anlass, die Zulässigkeit und die Voraussetzungen einer vorgeburtlichen Sorgeentziehung genauer in den Blick zu nehmen. Die Trennung von Eltern und Kind unmittelbar nach der Geburt stellt den wohl schwerwiegendsten Eingriff in die Grundrechte von Eltern und Kind aus Art. 6 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 GG dar. Überraschenderweise findet sich kaum – veröffentlichte...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / Einführung

Kinder sind ihren Eltern nach den §§ 1601 ff. BGB unterhaltspflichtig, wenn die Eltern bedürftig und die Kinder leistungsfähig sind. Das bestimmt sich rein nach unterhaltsrechtlichen Regeln. Daran ändert sich zum 1.1.2020 erst einmal grundsätzlich gar nichts. Geändert hat sich nur die Düsseldorfer Tabelle, die den nach § 1603 BGB zu belassenden Selbstbehalt erhöht hat. Bis zu...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / I. Die Änderungen im Sozialhilferecht (SGB XII)

Die eigentliche Veränderung im Elternunterhalt hat im Sozialhilferecht (SGB XII) und im neuen Eingliederungshilferecht (SGB IX) stattgefunden, und zwar im Wesentlichen beim zu berücksichtigenden Einkommen der Eltern aus Elternunterhalt und beim Rückgriff des Sozialhilfeträgers hierauf. Das lässt sich am besten am Bild des sozialhilferechtlichen Regress-Dreiecks nachvollziehen...mehr

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FF 05/2020, Jugendamt, Verf... / C. Verfahrensbeistand

Der Verfahrensbeistand hat gemäß § 158 Abs. 4 FamFG das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Er hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren. Soweit nach den Umständen des Einzelfalls ein Erfordernis besteht, kann das Gericht dem Verfahrensbeistand die zusätzl...mehr

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FF 05/2020, Jugendamt, Verf... / III. Neuer Ansatz von Salzgeber und Bublath

Neuen Schwung haben jüngst Joseph Salzgeber und Katharina Bublath [44] in die Diskussion gebracht. Sie entwickeln die von juristischer Seite inzwischen herausgearbeiteten Differenzierungen weiter und bauen auf diesen rechtlichen Erkenntnissen nun psychologisch auf. Sie werfen dazu die Frage auf, ob der familienrechtspsychologische Sachverständige die Fragestellung des Gericht...mehr

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FF 05/2020, Nebengüterrecht... / III. Schwiegerelterliche Transferleistungen (Schenkungen, Mitarbeit)

Abschreibung (Anspruchsverminderung durch Zeitablauf) bei "faktischen" Schwiegereltern Finanzielle Ausgleichsansprüche wegen Zuwendungen und Schenkungen[19] werden i.d.R. durch die Trennung ausgelöst, welche die Geschäftsgrundlage entfallen lässt. Bis dahin wurde der Zweck der Zuwendung/Schenkung erreicht, was zu einer Reduzierung des Ausgleichsbetrages führt.[20] Nach bisher...mehr

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zfs 05/2020, Grobe Fahrläss... / 2 Aus den Gründen:

"… Der Kl. steht gegen den Bekl. ein Anspruch auf Schadenersatz wegen der Beschädigung des an ihn vermieteten Fahrzeugs über die gezahlte Selbstbeteiligung von 1.050 EUR hinaus i.H.v. weiteren 4.426,19 EUR zu (§ 280 Abs. 1, § 535, § 823 Abs. 1 BGB)." Der Bekl. hat seine aufgrund des abgeschlossenen Mietvertrages bestehende Verpflichtung, das von der Kl an ihn vermietete Fahrz...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / 1. Elternunterhalt trifft Steuerrecht – Wie prüft man die 100.000 EUR-Grenze?

Ob ein Kind Elternunterhalt leisten muss, bedarf seit 1.1.2020 vorrangig einer Prüfung steuerrechtlicher Normen. Zunächst einmal muss auf der Ebene der sozialhilferechtlichen Einkommensprüfung (§§ 82 ff. SGB XII) geprüft werden, ob das dem Grunde nach aus § 1601 ff. BGB unterhaltspflichtige Kind über ein Gesamteinkommen im Sinne des § 16 SGB IV von jährlich mehr als 100.000 ...mehr

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FF 05/2020, Kindschaftssach... / III. Lösungsmöglichkeiten zur Herstellung praktischer Konkordanz

Kommen diese vier Vorgehensweisen nicht in Betracht, ist zunächst zu prüfen, ob die Angelegenheit eine solche Bedeutung für die Betroffenen hat, dass eine Fortführung des Verfahrens auch in Abwägung mit den Kontaktbeschränkungen angezeigt ist. Bei Anhörungen im Gericht ist ggf. auf die Einhaltung des Abstands zu achten. Wegen der grundlegenden Bedeutung der Anhörungen für di...mehr