Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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ZAP 24/2017, Düsseldorfer T... / Zusammenfassung

Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Sie enthält Angaben zum Kindesunterhalt (mit Anrechnung des Kindergeldes), Ehegattenunterhalt, zu Mangelfällen und Verwandtenunterhalt. Die Neufassung zum 1.1.2018 ist ...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 1. Neue Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2016

Durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrecht pp. (UntKostRÄndG vom 20.11.2015; BGBl I, S. 2018) ist § 1612a BGB zum 1.1.2016 dahin geändert worden, dass auf das steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum des minderjährigen Kindes abgestellt wird und der BMJV zu einer Rechtsverordnung ermächtigt wird, den Betrag des Mindestunterh...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Sitzmann, 50 Fälle zum Unterhaltsrecht, 3. Aufl. 2016, 576 S., Deutscher Anwaltverlag, 49 EUR

Das Unterhaltsrecht anhand von konkreten Fällen verständlich und nachvollziehbar aufzubereiten ist eine pfiffige Idee, die sich gut durchgesetzt hat. Daher erscheint das praxisgerechte Buch von Sitzmann bereits in dritter Auflage. Ausgangspunkt sind solche Fallsituationen, die in der familienrechtlichen Praxis häufig vorkommen. In erster Linie befasst sich das Buch mit Kinde...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / b) Erweitertes Umgangsrecht

Verschiedene Lösungen werden in den Fällen eines erweiterten Umgangsrechts vorgeschlagen, wenn also der Umgangsanteil des nicht betreuenden Elternteils zwischen einem Residenz- und einem Wechselmodell liegt. Der BGH geht hierbei vom Residenzmodell und der Alleinhaftung des nicht betreuenden Elternteils entsprechend den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle aus. Er trägt dem erweit...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / b) Wechselmodell

Hinweis: Siehe Stollenwerk ZAP F. 11 R, S. 873–875. Ob ein Elternteil die Hauptverantwortung für ein Kind trägt und damit seine Unterhaltsplicht i.S.d. § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB bereits durch die Erziehung und Pflege erfüllt, ist eine Frage der tatrichterlichen Würdigung. Dabei kommt der zeitlichen Komponente der von ihm übernommenen Betreuung zwar eine Indizwirkung zu, ohne das...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 2. Vertretungsberechtigung im Unterhaltsverfahren des Kindes

Leben die Eltern getrennt so ist gem. § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB derjenige Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, zur Wahrung der Interessen des minderjährigen Kindes bei Unterhaltsansprüchen gegenüber dem anderen Elternteil allein vertretungsberechtigt. Die Frage, bei wem sich das Kind i.S.v. § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB in Obhut befindet, richtet sich danach, bei wem von...mehr

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ZAP 16/2015, Düsseldorfer T... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

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ZAP 16/2015, Düsseldorfer T... / Zusammenfassung

Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Sie enthält Angaben zum Kindesunterhalt (mit Anrechnung des Kindergeldes), Ehegattenunterhalt, Mangelfällen und Verwandtenunterhalt. Die Neufassung berücksichtigt die j...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / a) Gesteigerte Unterhaltsplicht

Gegenüber minderjährigen Kindern obliegt dem nicht betreuenden Elternteil gem. § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Sie entfällt grundsätzlich nicht bei der Betreuung weiterer Kinder. Nach Auffassung des OLG Schleswig (NJW 2015, 1538) sind zur Ermöglichung einer Erwerbstätigkeit für die im Haushalt des Unterhaltsschuldners lebenden Kinder zumutbare Fr...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 2. Bedarf volljähriger Behinderter

Der angemessene Unterhalt eines in gerader Linie Verwandten, der sich nicht selbst unterhalten kann, bemisst sich nach seiner Lebensstellung (§§ 1601, 1602 Abs. 2, 1610 Abs. 1 u. 2 BGB). Hiervon ausgehend ermittelt das OLG Koblenz (FamRZ 2015, 1811) den Gesamtbedarf eines volljährigen Behinderten nach einem festen Satz für den Elementarbedarf und erhöht diesen um den konkret...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 3. Leistungsfähigkeit des Strafgefangenen

Soweit ein Strafgefangener nicht über anderweitige Ertrag bringende oder verwertbare Mittel verfügt, kann als unterhaltspflichtiges Einkommen nur das Arbeitsentgelt herangezogen werden, das ihm in der Strafhaft gewährt wird. Aus diesem Arbeitsentgelt werden Hausgeld, Überbrückungsgeld und Eigengeld gebildet. Der BGH (FamRZ 2015, 1473 = NJW 2015, 2493 = MDR 2015, 950 = FuR 201...mehr

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ZAP 23/2015, Unterhalt: Prüfung der Erfolgsaussichten im PKH-Verfahren

(BVerfG, Beschl. v. 29.9.2015 – 1 BvR 1125/14) • Prozesskostenhilfe ist auch dann zu gewähren, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (wie BVerfG, Beschluss v. 4.2.2004 – 1 BvR 1715/02). Dies gilt im Unterhaltsrecht etwa auch für die Frage, ob eine vom Beschwerdeführer beabsichtigte Rechtsverfol...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / a) Kindergeldausgleich beim Wechselmodell

Die Aufteilung des gesetzlichen Kindergeldes beim Vorliegen eines Wechselmodells ist umstritten (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2014, 267; OLG Schleswig FamRZ 2015, 965; OLG Dresden FamRZ 2016, 470). Unstreitig ist, dass kein Gesamtgläubigeranspruch gegenüber der Familienkasse besteht, da nach § 3 Abs. 1 BKGG das Kindergeld nur ein Elternteil beziehen kann, und dass sich ein Ansp...mehr

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ZAP 24/2017, Düsseldorfer T... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

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ZAP 2/2017, Düsseldorfer Ta... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

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ZAP 16/2015, Düsseldorfer T... / B. Ehegattenunterhalt

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ZAP 1/2016, Düsseldorfer Ta... / B. Ehegattenunterhalt

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ZAP 1/2016, Neue Düsseldorf... / [Ohne Titel]

Zum 1. Januar ist die Düsseldorfer Tabelle neu gefasst worden. Dies gab das OLG Düsseldorf Mitte Dezember bekannt. Die Tabelle war erst im August 2015 zuletzt geändert worden. Die neuerliche Anpassung beruht auf der Entscheidung des Gesetzgebers, den Unterhalt minderjähriger Kinder künftig an einer anderen Bezugsgröße auszurichten. Durch die Unterhaltsreform von 2008 wurde de...mehr

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ZAP 24/2017, Düsseldorfer T... / B. Ehegattenunterhalt

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ZAP 2/2017, Düsseldorfer Ta... / B. Ehegattenunterhalt

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ZAP 19/2015, Änderungen im ... / Zusammenfassung

Die Bundesregierung plant Änderungen im Unterhaltsrecht. Ein Gesetzentwurf sieht vor, die rechtlichen Grundlagen im Hinblick auf den Mindestunterhalt, das vereinfachte Verfahren im Kinderunterhaltsgesetz und Regelungen im Auslandsunterhaltsgesetz zu überarbeiten (vgl. BT-Drucks. 18/5918). Der Mindestunterhalt soll sich nach dem Willen der Bundesregierung nicht mehr am steuerr...mehr

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FF 7+8/2016, FF 7+8/2016 / Kindesunterhalt

Zum isolierten Kindergeldausgleich beim Wechselmodell (BGH, Beschl. v. 20.4.2016 – XII ZB 45/15). a) Ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt kann auch dann bestehen, wenn die unterhaltsberechtigte Tochter ihre Erstausbildung erst neun Jahre nach Abschluss ihrer Schulausbildung aufnimmt, weil sie für jeweils drei Jahre ihre beiden Kinder selbst betreut hat und sodann zeitnah kei...mehr

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AGS 7/2016, Nutzungsentschä... / 1 Sachverhalt

Mit ihrer Beschwerde wendet sich die Antragsgegnerin gegen einen Beschluss des AG, durch den der Verfahrenswert in erster Instanz auf insgesamt 26.347,00 EUR festgesetzt worden ist. Die Antragsgegnerin und der Antragsteller sind vormalige Eheleute. Die Ehe wurde mit Beschl. d. AG v. 13.11.2013, rechtskräftig seit 24.12.2013, geschieden. Der Antragsteller ist Alleineigentümer e...mehr

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AGS 7/2016, Nutzungsentschä... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist begründet. Der Verfahrenswert für das erstinstanzliche Verfahren ist auf insgesamt 17.639,00 EUR festzusetzen. Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens sind sowohl Ansprüche auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung als auch Unterhaltsansprüche gewesen, die mit Wideranträgen geltend gemacht worden sind. Die Verfahrenswerte sind gem. § 39 Abs. 1 FamGKG zu a...mehr

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FF 7+8/2016, Wegfall der Un... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Der Antragsteller wendet sich gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 23.7.2014, mit dem seinem Antrag, den am 11.7.2012 im Verfahren des Amtsgerichts Pankow/Weißensee – 21 F 4197/08 – zwischen der Mutter des Antragsgegners und ihm geschlossenen Vergleich über die Zahlung von Kindesunterhalt in Höhe der Sätze der Düsseldorfer Tabelle, Altersstufe 3, Einkommensgru...mehr

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FF 7+8/2016, Unterhaltsrech... / III. Lösung von der vertraglichen Bindung

Mit Zugang des Angebots auf Abschluss einer Unterhaltsvereinbarung und dessen Annahme durch die Kindesmutter kommt der berechtigende Vertrag zugunsten des Kindes zustande, sofern nicht aus den Umständen oder aufgrund ausdrücklicher Erklärung gegenüber der Mutter oder dem behandelnden Arzt die Einwilligung und damit zugleich das Angebot vor einer erfolgreichen Inseminationsbe...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / dd) Einkünfte aus Unterhaltsleistungen

Unterhaltsleistungen, die ein Unterhaltspflichtiger als Geldleistungen von einem Dritten erhält, sind grundsätzlich unterhaltspflichtiges Einkommen. Die Verpflichtung des Unterhaltspflichtigen, erhaltene Unterhaltsleistungen für andere Unterhaltsansprüche einzusetzen, hängt davon ab, ob der Unterhaltspflichtige die Leistung des Dritten zur Deckung seines Eigenbedarfs benötig...mehr

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FF 7+8/2016, Einfluss einer... / a) Angleichung an den Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB?

Zu einer Verbesserung des Betreuungsunterhalts durch verstärkte Berücksichtigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft bei § 1615 l Abs. 2 BGB sieht der BGH im Beschluss vom 9.3.2016 auch keine verfassungsrechtlichen Gründe. Artikel 3 Abs. 1, 6 Abs. 1 GG würden nicht dadurch verletzt, dass eine über die Zahlung des Betreuungsunterhalts nach § 1615 l Abs. 2 BGB hinausgehende ...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / 3. Konkrete Bedarfsberechnung

Die Düsseldorfer Tabelle bezieht sich auf das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen des Barunterhaltspflichtigen bis 5.100 EUR. Bei besonders günstigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen des oder der Unterhaltspflichtigen ist der Kindesunterhalt nach den Umständen des Falles zu bemessen. Wenn ein minderjähriges Kind während des Zusammenlebens der Eltern an deren aufwän...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / ee) Fiktive Vermögenseinkünfte

Unterhaltsrechtlich gehören hierher auch Einkünfte, die dem Unterhaltspflichtigen fiktiv zugerechnet werden, weil er eine zumutbare Vermögensverwertung (z.B. Vermietung von Wohnungen oder Anlage von Geld zur Erzielung von Zinsen) unterlassen hat.[46] Neben der Zurechnung fiktiver Vermögenserträge kommt gemäß § 1603 Abs. 1, Abs. 3 BGB auch die Obliegenheit zur Verwertung des V...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / 1. Arten der Einkünfte

Unterhaltsrechtlich relevant für den Kindesunterhalt sind regelmäßig alle Einkünfte, die dem Unterhaltspflichtigen zufließen. Dabei kommt es nicht darauf an, welcher Art diese Einkünfte sind und aus welchem Anlass sie erzielt werden.[30] Steuerlich ist das Einkommen der Gesamtbetrag aller Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten gemäß § 2 Abs. 1 EStG nach dem Abzug von Sondera...mehr

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FF 7+8/2016, Unterhaltsrech... / I. Unterhaltsvereinbarung

Der "Umweg" über eine rein vertragliche Verpflichtung des Mannes ist notwendig, weil seine gesetzliche Unterhaltspflicht gegen seinen Willen nicht herbeigeführt werden kann. Denn ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren, das die Kindesmutter im Vorfeld erfolglos angestrengt hatte, musste mangels genetischer Verbindung zum Kind scheitern. Die Erwägung, auch eine Vaterschaft auf...mehr

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FF 7+8/2016, Wachsende Armut Alleinerziehender geht zu Lasten der Kinder

50 Prozent der Kinder Alleinerziehender erhalten keinen Unterhalt, 25 Prozent bekommen weniger als ihnen zusteht. Die Folge: Knapp eine Million Kinder Alleinerziehender in Deutschland leben von Hartz IV. Um die Situation dieser Kinder zu verbessern, müsste die Politik Regelungen für den Kindesunterhalt ändern. 2,3 Millionen Kinder in Deutschland wachsen in einer Ein-Eltern-Fa...mehr

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FF 7+8/2016, Unterhaltsrech... / II. Folgen der vertraglichen Bindung

Die beiderseitigen Erklärungen führen zu einem eigenen Unterhaltsanspruch des aus der Behandlung hervorgegangenen Kindes gegen den einwilligenden Mann. Im Wege der Auslegung kann man mit dem BGH ohne weiteres dazu gelangen, dass der Unterhalt "entsprechend der gesetzlichen Regelung zum Verwandtenunterhalt" (Rn 23) und zur Sicherung seines Lebensbedarfs geschuldet wird. Dass ...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / aa) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind Überschusseinkünfte i.S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG und werden ebenso wie Einkünfte aus abhängiger Arbeit durch Abzug der Werbungskosten von den Bruttoeinnahmen ermittelt. Der Unterhaltsberechtigte kann die Vorlage von Überschussrechnungen verlangen. Diese müssen eine genaue Aufstellung der Bruttoeinkünfte und der geltend gemachten ...mehr

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FF 7+8/2016, Einfluss einer... / b) Naturalunterhalt und Betreuungsunterhalt

Auf diese Empfehlungen des Familiengerichtstages an die Rechtsprechung geht der BGH in der Entscheidung vom 9.3.2016 nicht ein. Der BGH berücksichtigt zunächst, dass der Unterhaltsanspruch der Eltern nachrangig, rechtlich schwach ausgestaltet ist und dass ein Verstoß gegen Treu und Glauben seitens des nichtehelichen Vaters durch den Einwand aus § 1615 l BGB gegen den Elternu...mehr

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FF 7+8/2016, Sicherstellung... / bb) Wohnvorteile

Mietkosten, die ein Unterhaltspflichtiger für eine von ihm selbst genutzte Wohnung aufzuwenden hat, sind keine Einnahmen, sondern Ausgaben. Sie gehören zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten. Sie sind im sog. Selbstbehalt enthalten (beim gegenüber Minderjährigen geltenden notwendigen Selbstbehalt – dazu s.u. – mit 380 EUR). Der Nutzungswert des eigengenutzten, dem Unterhalts...mehr

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FF 6/2016, Berücksichtigung... / 1 Aus den Gründen:

[1] A. Der Antragsteller begehrt als Sozialhilfeträger vom Antragsgegner Elternunterhalt aus übergegangenem Recht für den Zeitraum ab Januar 2012. [2] Der Antragsgegner ist der Sohn des im Jahre 1941 geborenen S., der seit Anfang 2010 von einem Pflegedienst in der eigenen Wohnung betreut und versorgt wird. S. bezieht von dem Antragsteller laufende Sozialhilfe nach §§ 61 ff. S...mehr

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FF 6/2016, FF 6/2016 / Mietverbindlichkeiten

a) Nach § 426 Abs. 1 S. 1 BGB kann der Ehegatte und Mieter, der nach Trennung der Eheleute die volle Miete für die Ehewohnung an den Vermieter gezahlt hat, von seinem Ehegatten und Mitmieter Erstattung des hälftigen Betrages verlangen. Für eine hiervon abweichende Beteiligungsverpflichtung an der Mietzahlung und somit eine anderweitige Bestimmung i.S.d. § 426 Abs. 1 S. 1 BGB...mehr

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FF 5/2016, FF 5/2016 / Kindesunterhalt

Im Fall des Wechselmodells haben beide Elternteile für den Barunterhalt einzustehen. Der Unterhaltsbedarf des Kindes bzw. der Kinder bemisst nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern und umfasst neben dem sich daraus ergebenden – erhöhten – Bedarf insbesondere die Mehrkosten des Wechselmodells, so dass der von den Eltern zu tragende Bedarf regelmäßig deutlich höher liegt ...mehr

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FF 5/2016, Anspruch auf Min... / 1 Gründe:

I. Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Beschwerde gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 27.4.2015, mit dem er verpflichtet wurde, an die Antragsteller, seine minderjährige Tochter und seinen minderjährigen Sohn, laufenden und rückständigen Kindesunterhalt zu zahlen. Er wurde verpflichtet, an seine Tochter – die Antragstellerin zu 1. – zu Händen der Mutter laufend...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / cc) Ausnahmen

Eine Ausnahme von der Sperrfrist ist anzunehmen, wenn sich die erste Auskunft auf den Trennungsunterhalt bezogen hat und es jetzt um den nachehelichen Unterhalt geht; denn hier ist das Prinzip der Nichtidentität zu berücksichtigen.[22] Im Einzelfall kann allerdings dennoch das Rechtsschutzinteresse fehlen, sofern die Tatsachen aufgrund der schon erteilten Auskunft als bekann...mehr

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AGS 5/2016, Erstreckung der... / 1 Sachverhalt

Zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner war unter dem im Rubrum genannten Aktenzeichen ein Familienverfahren wegen Trennungsunterhalts anhängig, sowie ein Scheidungsverfahren. In der mündlichen Verhandlung zum Unterhaltsverfahren haben die damaligen Eheleute nach ausführlicher Erörterung der gesamten familiären und finanziellen Situation einen Vergleich zur Regelu...mehr

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FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / 2. Einkommensdifferenz durch Abzug des Kindesunterhalts

Der Anspruch auf Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB ist entsprechend den Grundsätzen für den nachehelichen Unterhalt gemäß § 1578 BGB zu bemessen. Ein Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB bzw. Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB kann auch dadurch entstehen, dass das Einkommen des für den Kindesunterhalt barunterhaltspflichtigen Ehegatten durch den Vorwega...mehr

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FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / 2. Verlängertes Elterngeld

In einem Beschluss[10] fasst der BGH seine Rechtsprechung zusammen, unter welchen Voraussetzungen sich ein bislang erwerbstätiger Elternteil der Betreuung eines Kindes widmen kann. Er entscheidet, dass einem zum Minderjährigenunterhalt verpflichteten Elternteil, der sich nach der Geburt eines weiteren (hier nichtehelichen) Kindes dessen Betreuung widmet, im Falle einer zu re...mehr

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FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / 2. EuGH zur akzessorischen Zuständigkeit

Zur Akzessorität des Verfahrens über Kindesunterhalt bei Anhängigkeit einer Trennungs- bzw. Scheidungssache und Sorgesache unter den Eltern äußert sich der EuGH:[31] Art. 3 Buchst. c und d EuUntVO ist dahin auszulegen, dass dann, wenn ein Gericht eines Mitgliedstaates mit einem Verfahren betreffend die Trennung oder die Beendigung der elterlichen Verbindung der Eltern eines ...mehr

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FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / 1. Abänderung einer ausländischen Unterhaltsentscheidung

Der BGH[38] nimmt in einem Abänderungsverfahren, das eine nach irischem Recht von der Mutter erwirkte Entscheidung über den Unterhalt eines minderjährigen Kindes zum Gegenstand hat, zu den dabei nacheinander zu prüfenden Fragen Stellung, zusammengefasst in folgenden Leitsätzen: Die (Inzident-)Anerkennung einer vor dem 18.6.2011 ergangenen und ursprünglich in den Anwendungsber...mehr

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AGS 4/2016, Verfahrenskoste... / 1 Sachverhalt

Die Antragsgegnerin begehrt Verfahrenskostenhilfe für ein Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Unterhaltssache. Der Antragsteller beantragte beim FamG die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Abänderung eines vor dem FamG geschlossenen Vergleichs betreffend Kindesunterhalt. Nachdem die Antragsgegnerin den geltend gemachten Abände...mehr

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FF 3/2016, FF 3/2016 / Kindesunterhalt

Der Unterhaltsbedarf des Kindes bemisst sich in Fällen des Wechselmodells nach den beiderseitigen Einkünften der Eltern und umfasst neben dem sich daraus ergebenden – erhöhten – Bedarf insbesondere die Mehrkosten des Wechselmodells (vor allem Wohn- und Fahrtkosten), so dass der von den Eltern zu tragende Bedarf regelmäßig deutlich höher liegt als beim herkömmlichen Residenzm...mehr

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AGS 3/2016, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Mit dem angefochtenen Beschluss hat das AG den Wert für das Scheidungsverbundverfahren der Beteiligten auf insgesamt 6.305,00 EUR (3.789,00 EUR für die Ehesache, zuzüglich 1.000,00 EUR für die Folgesache Versorgungsausgleich und jeweils 758,00 EUR für die Folgesachen Sorgerecht und Umgangsrecht) festgesetzt. Gegen diese Wertfestsetzung richtet sich die Beschwerde der Verfahre...mehr