Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 58... / 2.2 Zuwendungen an andere Körperschaften (Nr. 2)

Rz. 7 § 58 Nr. 2 AO erlaubt als weitere Ausnahme vom Gebot der Unmittelbarkeit die teilweise Weitergabe von Mitteln zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke. Empfänger können neben inländischen steuerbegünstigten Körperschaften auch juristische Personen des öffentlichen Rechts und beschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften gem. § 5 Abs. 2 Nr. 2 KStG (EU-/EUR-...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 55... / 2.2.2 Begriff der "Mittel"

Rz. 8 Unter "Mittel" i. S. d. § 55 Nr. 1 AO sind sämtliche Vermögenswerte der Körperschaft zu verstehen[1], allerdings nur solche, die der Körperschaft für ihre satzungsmäßigen Zwecke zur freien Verfügung stehen. Hierunter fallen sowohl die Einkünfte im steuerrechtlichen Sinn als auch sonstige Einnahmen (Spenden, staatliche und private Zuschüsse, Beiträge, Vermögenserträge)....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 60a Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes[1] ist in § 60a AO ein Feststellungsverfahren zur Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach §§ 51, 59 bis 61 AO eingeführt worden. Geprüft wird, ob die Satzung der Körperschaft den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das Feststellungsverfahren tritt an die Stelle der bisherigen sog. vorläufigen Bescheinigung, di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 57... / 1 Begriff der Unmittelbarkeit, Abs. 1

Rz. 1 Neben der selbstlosen[1] und ausschließlichen[2] Zweckverfolgung setzt steuerbegünstigtes Handeln voraus, dass die Körperschaft ihre steuerbegünstigten Zwecke unmittelbar verfolgt, sie also entweder selbst oder durch Einschaltung von Hilfspersonen verwirklicht. Eigenes Wirken der Körperschaft zur Verfolgung ihrer Satzungszwecke liegt vor, wenn sie durch ihre Organe ode...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 56 Ausschließlichkeit

Rz. 1 Der Grundsatz der Ausschließlichkeit bedeutet, dass die Körperschaft nur ihre in der Satzung festgelegten steuerbegünstigten Zwecke verfolgen darf. Eine Aufteilung der Körperschaft in Teilbereiche mit gemeinnütziger Zwecksetzung und solche mit nicht-gemeinnütziger Zwecksetzung[1] ist unzulässig und führt zur Nichtanerkennung als steuerbegünstigt im Ganzen. Die Körpersch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 55... / 2.3 Zuwendungen an Mitglieder, Nr. 1 S. 2

Rz. 21 Nach Nr. 1 S. 2 dürfen Mitglieder keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Zuwendungen an Mitglieder sind keine "satzungsgemäßen Vermögenszuwendungen", verstoßen also gegen den Grundsatz der Vermögensbindung. Die Vorschrift korrespondiert mit Nr. 3, wonach auch Zuwendungen an Dr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 59 Voraussetzung der Steuervergünstigung

Rz. 1 Die §§ 59–62 AO bilden innerhalb der Vorschriften über die steuerbegünstigten Zwecke einen eigenen Abschnitt. Sie normieren die formalen Voraussetzungen in der Satzung, die die Körperschaft erfüllen muss, wenn sie die Steuerbegünstigung erhalten will (formelle Gemeinnützigkeit). Es genügt nicht, dass die Körperschaft tatsächlich die materiell-rechtlichen Voraussetzunge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 55... / 2.2.3 Zulässige Mittelverwendung

Rz. 16 Aus dem Postulat, dass Mittel der Körperschaft nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden dürfen, folgt zunächst, dass die unmittelbare Verwendung der Mittel für die begünstigten Zwecke zulässig ist. Dies bedeutet Ausgabe der Mittel (Abfluss) aus dem Vermögen der Körperschaft für den begünstigten Zweck. Darüber hinaus ist die Verwendung der Mittel für alle der in ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 58... / 2.3 Vermögensausstattung (Nr. 3)

Rz. 8 Die nach § 58 Nr. 1 und 2 AO weitergeleiteten Mittel sind bei der Empfängerkörperschaft grundsätzlich zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einzusetzen. Beabsichtigte eine steuerbegünstigte Körperschaft in der Vergangenheit beispielsweise die Errichtung einer Tochter-GmbH, war die Ausstattung mit Stammkapital nur in den Grenzen des § 58 Nr. 2 AO und mit nich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 57... / 2 Steuerbegünstigung von Dachverbänden, Abs. 2

Rz. 3 Die Unmittelbarkeit liegt nach Abs. 2 auch dann vor, wenn in einer Körperschaft, die selbst nicht unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke verfolgt, nur Körperschaften zusammengefasst sind, die ihrerseits alle Voraussetzungen für die Steuervergünstigungen erfüllen (Dachverbände, Spitzenverbände). Hierin liegt eine Ausnahme von dem in Abs. 1 normierten Grundsatz, dass steue...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 60 Anforderungen an die Satzung

Rz. 1 Während § 59 AO den materiellen Inhalt der Satzung festlegt, präzisiert § 60 Abs. 1 AO, in welcher Form die Angaben enthalten sein müssen (formelle Satzungsmäßigkeit): das FA muss allein durch die Satzung in die Lage versetzt werden, prüfen zu können, ob die Voraussetzungen der Steuervergünstigung gegeben sind.[1] Diese Buchnachweisfunktion verbietet dem Satzungsgeber ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 55... / 1 Begriff der Selbstlosigkeit

Rz. 1 Die Steuerbegünstigung setzt voraus, dass die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke selbstlos gefördert werden. Selbstlosigkeit bedeutet freiwillige Arbeit oder Hingabe materieller Mittel ohne wirtschaftlichen Eigennutz; keine Selbstlosigkeit liegt vor, wenn der eigene materielle Nutzen erstrebt wird.[1] Nicht schädlich ist es, wenn für die Beteiligten Vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 55... / 2.6 Begünstigung von Nichtmitgliedern, Nr. 3

Rz. 29 Die Körperschaft darf nach Nr. 3 keine Personen durch Ausgaben oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen zweckwidrig begünstigen. Diese Vorschrift ist im Zusammenhang mit Nr. 1 S. 2 zu sehen, wonach Zuwendungen an Mitglieder untersagt sind; vgl. daher Rz. 24ff. Damit ist festgelegt, dass Zahlungen an Mitglieder und Außenstehende, die ein angemessenes Entgelt für Leistun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 58... / 2.1.2 Empfängerkörperschaft

Rz. 4 Die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln ist sowohl an Körperschaften des privaten als auch des öffentlichen Rechts zulässig. Die Empfängerkörperschaft muss die Mittel ihrerseits für die Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke verwenden. Die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 55... / 2.2.1 Übersicht

Rz. 7 Nach Nr. 1 S. 1 dürfen die Mittel der Körperschaft nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Das damit aufgestellte Gebot der satzungsmäßigen Mittelverwendung erfasst alle der Körperschaft zur Verfügung stehenden Mittel ohne Rücksicht darauf, woher sie stammen. Umfasst sind daher im steuerbegünstigten Bereich angesammeltes Vermögen, Vermögen eines wirtschaftliche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 58... / 2.4 Zurverfügungstellung von Arbeitskräften (Nr. 4)

Rz. 9 § 58 Nr. 4 AO enthält eine weitere Ausnahme vom Erfordernis der Unmittelbarkeit.[1] Danach ist es steuerunschädlich, wenn eine Körperschaft ihre Arbeitskräfte anderen Personen, Unternehmen, Einrichtungen oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts für steuerbegünstigte Zwecke zur Verfügung stellt. Voraussetzung ist lediglich, dass die zur Verfügung gestellte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 55... / 2.4 Unterstützung politischer Parteien, Nr. 1 S. 3

Rz. 26 Eine gemeinnützige Körperschaft darf ihre Mittel nicht für die Unterstützung und Förderung politischer Parteien verwenden. Mit dieser Vorschrift werden die gemeinnützigen staatsbürgerlichen Zwecke von den nicht gemeinnützigen staatspolitischen Zwecken abgegrenzt. Es soll verhindert werden, dass gemeinnützige Einrichtungen als bloße Durchlaufstellen mit dem Zweck der P...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 55... / 2.5 Rückzahlung der Einlagen, Nr. 2

Rz. 27 Nach Nr. 2 dürfen den Mitgliedern der Körperschaft bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft nur ihre eingezahlten Kapitalanteile oder der gemeine Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurückgewährt werden. Ein darüber hinausgehender Rückfluss von Mitteln an die Mitglieder verstößt gegen den Grundsatz der Vermögensbindung.[1] Diese Vorschrift betrifft nur...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 58... / 2.5 Überlassung von Räumen (Nr. 5)

Rz. 10 § 58 Nr. 5 AO erlaubt als Ausnahme vom Gebot der Unmittelbarkeit, eigene Räume an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts zur Nutzung zu steuerbegünstigten Zwecken zu überlassen. Anders als bei der Überlassung von Arbeitskräften nach Nr. 4 genügt bei der Überlassung von Räumen nicht die Verwendung für steuerbegünstigte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 58... / 2.7 Gesellige Zusammenkünfte (Nr. 7)

Rz. 15 Nach § 58 Nr. 7 AO darf eine steuerbegünstigte Körperschaft gesellige Zusammenkünfte veranstalten, wenn diese im Vergleich zur steuerbegünstigten Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung sind. Hierzu liegt eine Ausnahme von den Geboten der Selbstlosigkeit und Ausschließlichkeit vor. Gesellige Zusammenkünfte dienen der Pflege der Geselligkeit, des Zusammengehörigkeitsgef...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 55... / 3 Gemeiner Wert, Abs. 2

Rz. 38 Für die Berechnung des gemeinen Werts in Abs. 1 Nr. 2 und 4 sind die Verhältnisse in dem Zeitpunkt maßgebend, in dem die Sacheinlage geleistet worden ist. Wertsteigerungen bis zur Rückgewähr des Wertes müssen daher unberücksichtigt bleiben; diese bleiben also im steuerbegünstigten Bereich gebunden. Sacheinlagen werden mit ihrem gemeinen Wert[1] zurückgewährt; maßgeben...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 55... / 2.1 Übersicht

Rz. 6 Eine selbstlose Förderung steuerbegünstigter Zwecke erfordert neben der Erfüllung des negativen Tatbestandsmerkmals, dass nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt werden[1], das Vorliegen der Voraussetzungen der Nr. 1–5. Die praktisch wichtigste Vorschrift ist dabei Nr. 1. Sie enthält drei Regelungsgegenstände: in S. 1 das Gebot der satzungsgemäßen Mit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 58... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift geht zurück auf § 5 GemVO, der festlegte, dass die eigene Steuerbegünstigung bei Unterstützung anderer, ebenfalls steuerbegünstigter Körperschaften ebenso wenig gefährdet sein sollte wie im Falle der Überlassung von Arbeitskräften für steuerbegünstigte Zwecke an Dritte. Auch die Bildung von Rücklagen in bestimmtem Umfang und die Verwendung von Teilen des...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 58... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 3 Nr. 1 ist nach zutreffender herrschender Meinung eine Ausnahme vom Gebot der Unmittelbarkeit[1], nach der insbesondere Fördervereine und -stiftungen und Spendensammelvereine als steuerbegünstigt anerkannt werden können. Die Mittelbeschaffung kann Nebentätigkeit sein, wenn die Körperschaft auch unmittelbar selbst steuerbegünstigte Zwecke verfolgt, sie kann aber auch die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 58... / 2.1.4 Formale Anforderungen

Rz. 6 Die Beschaffung von Mitteln muss nach Auffassung der Finanzverwaltung als Satzungszweck festgelegt sein.[1] Die Empfängerkörperschaft, für die die Mittel beschafft werden, muss in der Satzung nicht namentlich genannt werden. Wenn die unterstützte Körperschaft aber in der Satzung ausdrücklich bezeichnet wird, ist eine Weiterleitung an andere oder weitere Empfängerkörpers...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 58... / 2.10 Unterjähriger Erwerb von Gesellschaftsrechten

Rz. 20 Nach § 58 Nr. 7b AO a. F. durfte eine Körperschaft Mittel zum Erwerb von Gesellschaftsrechten zur Erhaltung der prozentualen Beteiligung an Kapitalgesellschaften ansammeln (Rücklagenbildung) oder im Jahr des Zuflusses verwenden (laufende Mittelverwendung). Die Beträge waren anzurechnen auf gegenwärtige oder künftige freie Rücklagen nach § 58 Nr. 7a AO a. F. Infolge der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 58... / 2.9 Zuschüsse von Stiftungen an Wirtschaftsunternehmen (Nr. 9)

Rz. 17 § 58 Nr. 9 AO ist eine Ausnahme vom Grundsatz der Unmittelbarkeit. Die Regelung ermöglicht von Gebietskörperschaften gegründeten Stiftungen, ihre steuerbegünstigten Zwecke dadurch zu verfolgen, dass sie an (nicht steuerbegünstigte) Unternehmen Zuschüsse leisten, damit diese die steuerbegünstigte Tätigkeit ausüben. Hierdurch soll die Forschungs- und Entwicklungsarbeit ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 55... / 2.8 Zeitnahe Mittelverwendung, Nr. 5

Rz. 33 Bereits vor Einfügung der Nr. 5 durch Gesetz v. 14.7.2000[1] ergab sich aus dem Regelungszusammenhang der §§ 58 Nr. 6 und 7, 63 Abs. 4, dass die Mittelverwendung für die steuerbegünstigten Zwecke zeitnah zu erfolgen hatte. Nr. 5 S. 1 ist insofern deklaratorisch. Die nicht zeitnahe Mittelverwendung bleibt im Rahmen der Bildung der gesetzlich ausdrücklich zugelassenen R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 58... / 1.2 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 2 § 58 AO regelt Ausnahmen zu den gemeinnützigkeitsrechtlichen Grundprinzipien der Selbstlosigkeit[1], Ausschließlichkeit[2] und/oder Unmittelbarkeit.[3] Die Vorschrift trägt im Kern dem praktischen Bedürfnis gemeinnütziger Körperschaften Rechnung, steuerbegünstigte Zwecke arbeitsteilig verfolgen zu können, ohne dabei gegen die vorgenannten Grundsätze zu verstoßen (Nr. 1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 58... / 2.1.3 Mittel

Rz. 5 Die Beschaffung von Mitteln umfasst nicht nur Geld- und Sachspenden, sondern jede Beschaffung von Vermögenswerten zur Weiterleitung an andere steuerbegünstigte Körperschaften.[1] Es ist zulässig, sich ausschließlich aus Mitteln eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs oder aus der Vermögensverwaltung zu finanzieren.[2]mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreiheit der Beteiligungserträge gemeinnütziger Körperschaften aus gewerblich geprägten Personengesellschaften

Leitsatz Beteiligt sich eine gemeinnützige Stiftung an einer gewerblich geprägten vermögensverwaltenden Personengesellschaft, unterhält sie auch dann keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, wenn die Personengesellschaft zuvor originär gewerblich tätig war (Fortsetzung des BFH-Urteils vom 25.5.2011, I R 60/10, BFHE 234, 59, BStBl II 2011, 858). Normenkette § 14 AO, § 6 Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 Nach Beendigung der Prüfungshandlungen sind die Feststellungen der Außenprüfung mit dem Stpfl. zu erörtern (Schlussbesprechung). Die Schlussbesprechung bildet nicht die generelle Beendigung der Außenprüfung,[1] sondern zeigt nur an, dass die Finanzverwaltung keine weiteren Prüfungshandlungen mehr für erforderlich hält. Ergibt sich in der Schlussbesprechung oder später ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Realisierung des Körperschaftsteuerguthabens im Rahmen einer Liquidation

Leitsatz 1. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber die Realisation des Körperschaftsteuerguthabens bis zum Inkrafttreten des SEStEG ausschüttungsabhängig ausgestaltet hat. 2. Die gesetzliche Begrenzung der Körperschaftsteuerminderung auf 1/6 des im Rahmen einer Liquidation verteilten Vermögens, die bei unzureichender Kapitalausstattung einer Ka...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 102 Anspruc... / 2.1 Leistungsträger

Rz. 3 Der Begriff der Leistungsträger ergibt sich aus § 12 SGB I . Hierzu gehören die in den §§ 18 bis 29 SGB I genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden. Die Rentenversicherungsträger sind nur dann als Leistungsträger i. S. dieser Vorschrift anzusehen, soweit es sich um die vorläufige Durchführung von Leistungen zur Rehabilitation/Teilhabe am Arbeitsleben handelt, wen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.1 Leistungsträger

Rz. 4 Leistungsträger sind die in den §§ 18 bis 29 SGB I genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (§ 12 SGB I). Als erstattungsberechtigte Leistungsträger kommen gegenüber den erstattungsverpflichteten Rentenversicherungsträgern beim Zusammentreffen beispielsweise in Betracht: die Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die Grundsicherungsämter, die Unfallversich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 144 Landes... / 2.1 Landesunmittelbare Träger der Rentenversicherung

Rz. 4 Unter den landesunmittelbaren Trägern der Rentenversicherung sind nur diejenigen regionalen Versicherungsträger (bisherige LVAen) zu verstehen, deren Zuständigkeitsbereich sich lediglich auf das Gebiet eines Bundeslandes erstreckt. Sie stehen unter Landesaufsicht (§ 90 Abs. 2 SGB IV). Aufgrund der Änderung des Art. 87 Abs. 2 GG können auch Sozialversicherungsträger, de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 111 Ausschl... / 2.1 Geltendmachung des Erstattungsanspruchs

Rz. 4 Der Erstattungsanspruch ist von dem Erstattungsberechtigten geltend zu machen. Erstattungsberechtigt ist der Leistungsträger, dem ein Erstattungsanspruch gegen einen anderen Leistungsträger nach §§ 102 bis 105 oder nach den besonderen Teilen des SGB zusteht. Leistungsträger sind nach § 12 SGB I die in den §§ 18 bis 29 SGB I genannten Körperschaften, Anstalten und Behör...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 144 Landes... / 2.2 Dienstherrnfähigkeit

Rz. 5 Soweit die landesunmittelbaren Träger der Rentenversicherung Beamte haben, besitzen sie Dienstherrnfähigkeit. Dies ist das Recht einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (vgl. § 29 Abs. 1 SGB IV), Beamte zu haben (§ 121 BRRG). Dieses Recht besitzen außer dem Bund die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
AEAO: Erneute Änderung des Anwendungserlasses zur AO

Kommentar Durch Schreiben des BMF vom 26.1.2016 wurde der Anwendungserlass zur AO (AEAO) das erste Mal im Jahr 2016 geändert. Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen dargestellt. Die Änderungen haben Schwerpunkte im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts sowie bei den Bestimmungen, die die Änderung von Steuerbescheiden regeln. Auch die Ausführungen zur Aussetzung der Vol...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1.1 Persönliche Bindung

Rz. 14 Durch die gerichtliche Entscheidung werden nur gebunden die Beteiligten [1], ihre Rechtsnachfolger, die bei Klagen der Geschäftsführer gem. § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO nicht klagebefugten und deshalb auch nicht beizuladenden[2] Gesellschafter und Gemeinschafter, im Fall des § 60a FGO die Personen, die einen Antrag auf Beiladung nicht oder nicht fristgemäß gestellt haben, und...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anforderungen an den Inlandsbezug einer Spende

Leitsatz § 10b Abs. 1 Satz 6 EStG (sog. Inlandsbezug) ist verfassungs- und europarechtskonform dahingehend auszulegen, dass die Möglichkeit, dass die Tätigkeit des ausländischen Empfängers der Zuwendung zur Ansehenssteigerung Deutschlands beitragen kann, nicht ausgeschlossen ist. Sachverhalt In ihrer Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 2010 beantragte die Klägerin den...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Stipendiengeber

Rz. 2 Es sind nur die Stipendien steuerfrei, die aus öffentlichen Mitteln (§ 3 Nr. 11 EStG Rz. 3 bis 11) oder von zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen, denen als Mitglied auch die Bundesrepublik Deutschland angehört, oder von einer Einrichtung, die von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet ist oder verwaltet wird, oder von einer Körperschaft, Per...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufteilung der Besteuerungshoheit für Sozialversicherungsrenten im DBA Kanada

Leitsatz Bezüge aus der deutschen Rentenversicherung unterliegen Art. 18 Abs. 1 und nicht Art. 18 Abs. 2 DBA Kanada. Aus diesem Grund ist Deutschland an der Besteuerung der Rentenbezüge von in Kanada ansässigen Rentnern gehindert. Sachverhalt Die Klägerin ist steuerlich unbestritten in Kanada ansässig. Aus einer früheren Erwerbstätigkeit in Deutschland bezieht sie eine Rente ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wertfortschreibungen bei Wegfall der Eigenschaft "öffentlich gefördert"

Rz. 44 [Autor/Stand] Bei Wegfall der Eigenschaft "öffentlich gefördert" durch vorzeitige oder planmäßige Rückzahlung der Darlehen aus öffentlichen Mitteln entfällt die Mietpreisbindung. Deshalb ist vom nächsten Stichtag nach Wegfall der Bindung die Miete für frei finanzierte Wohnungen maßgebend. Der Wegfall der Bindung für das einzelne Grundstück ist keine Änderung der allge...mehr

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zerb 12/2015, Doppelbesteue... / c) Sachverhaltsmässige Abgrenzung im Falle von Familienstiftungen

Bei der Errichtung einer steuerrechtlich intransparenten[12] Auslandsstiftung unter Lebenden und auf den Tod und den "Betrieb" lagen und liegen die Dinge komplett anders, insbesondere lagen und liegen keine Besteuerungslücken im Vergleich zu der Besteuerung einer deutschen Familienstiftung vor. Wird eine Stiftung unwiderruflich im EU-Ausland (z. B. Österreich) oder EWR-Auslan...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Erwachsene, Vollstreckung, Vollstreckungshindernisse [Rdn 444]

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Nebenbetriebe

Rz. 197 [Autor/Stand] Ein Nebenbetrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt vor, wenn überwiegend im eigenen Hauptbetrieb erzeugte Rohstoffe be- oder verarbeitet werden und die dabei gewonnenen Erzeugnisse überwiegend für den Verkauf bestimmt sind oder ein Land- und Forstwirt Umsätze aus der Übernahme von Rohstoffen (z.B. organische Abfälle) erzielt, diese be- oder verarbeite...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Vergütungsfestsetzung gem. § 55 RVG [Rdn 353]

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Teil D: Daten / Daten, Datenschutz, Regelungen, national, Bundesrecht [Rdn 223]

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Teil D: Daten / Daten, Datengewinnung, Einwilligung [Rdn 53]

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