Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 10.2 Bewertung mit dem gemeinen Wert

Rz. 93 In der von der übertragenden Körperschaft zu erstellenden steuerlichen Schlussbilanz sind die übergehenden Wirtschaftsgüter nach § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG grundsätzlich mit ihrem gemeinen Wert anzusetzen. Dies gilt auch für nicht entgeltlich erworbene oder selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter. Damit sind grundsätzlich alle stillen Reserven aufzudecken. Der An...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.4 Nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung (§ 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UmwStG)

Rz. 183 Nach § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UmwStG kommt es insoweit, als für den Vermögensübergang eine nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung gewährt wird, zwingend zu einer Gewinnrealisierung. Die Buchwerte der Wirtschaftsgüter sind dann in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft anteilig aufzustocken. Derartige Gegenleistungen können nur von ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 12.10 Verschmelzungskosten

Rz. 207 Für die Abziehbarkeit der Verschmelzungskosten beim übertragenden und beim übernehmenden Rechtsträger gelten unterschiedliche Regelungen. Während Verschmelzungskosten beim übertragenden Rechtsträger grundsätzlich zu abziehbaren Betriebsausgaben führen, gilt dies beim übernehmenden Rechtsträger nur im Rahmen von § 4 Abs. 4 S. 1 UmwStG.[1] Rz. 208 Für die Zuordnung der ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.2.3 Sicherstellung der Besteuerung

Rz. 144 Die übergehenden Wirtschaftsgüter müssen beim übernehmenden Rechtsträger einer Besteuerung mit ESt oder KSt unterliegen. Handelt es sich bei dem übernehmenden Rechtsträger um eine Personengesellschaft, ist dies gesellschafterbezogen zu prüfen. Ist die Besteuerung der übergegangenen stillen Reserven bei dem übernehmenden Rechtsträger i. S. d. § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Umw...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.3.1 Allgemeines

Rz. 150 Die übergehenden Wirtschaftsgüter können nach § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UmwStG in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft nur insoweit mit dem Buch- oder einem Zwischenwert angesetzt werden, als das Recht Deutschlands hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der übertragenen Wirtschaftsgüter bei den Gesellschaftern der übernehmen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.2.2 Betriebsvermögen

Rz. 135 Die übergehenden Wirtschaftsgüter müssen dem Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers zuzuordnen sein. Der Begriff "Betriebsvermögen" ist bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit identisch. Ob Betriebsvermögen vorliegt, richtet sich nach den Grundsätzen der §§ 13, 15 bzw. 18 EStG. Der Überführung in d...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 7 Steuerliche Schlussbilanz

Rz. 69 Jede übertragende Körperschaft, die vom sachlichen Anwendungsbereich des § 3 UmwStG erfasst wird, ist nach § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG zur Erstellung einer steuerlichen Schlussbilanz verpflichtet, sofern diese für inl. Besteuerungszwecke benötigt wird. Für inl. Besteuerungszwecke benötigt wird die steuerliche Schlussbilanz immer dann, wenn der jeweilige Umwandlungsvorgang ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 8 Keine Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz

Rz. 79 Aufgrund der Eigenständigkeit der steuerlichen Schlussbilanz gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz im Rahmen von § 3 UmwStG nicht.[1] Das in § 3 Abs. 2 S. 1 UmwStG geregelte antragsbedingte Wahlrecht findet bei der Erstellung der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft zum steuerlichen Übertragungsstichtag unabhängig...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.3.4 Inlandsverschmelzung mit Auslandsbezug

Rz. 164 Eine Inlandsverschmelzung mit Auslandsbezug betrifft Fälle, bei denen der übertragende Rechtsträger eine deutsche Körperschaft mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland ist und der übernehmende Rechtsträger eine Personengesellschaft mit in Deutschland ansässigen Gesellschaftern. Der Auslandsbezug entsteht in diesen Fällen entweder durch ausl. Betriebsstättenvermögen de...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 12.3 Beteiligungen

Rz. 194 Hält die übertragende Körperschaft Anteile an einer Kapitalgesellschaft, gilt auch insoweit § 3 Abs. 1 S. 1 i. V. m. Abs. 2 S. 1 UmwStG. Setzt die übertragende Körperschaft diese Beteiligung in ihrer steuerlichen Schlussbilanz mit einem über dem Buchwert liegenden Wert an, findet § 8b Abs. 2 KStG Anwendung.[1] Die Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personenges...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 12.2 Ausstehende Einlagen

Rz. 193 Ausstehende Einlagen begründen eine Forderung der übertragenden Körperschaft gegen ihre Gesellschafter. Dies gilt unabhängig davon, ob sie eingefordert wurden oder nicht.[1] Auf ausstehende Einlagen kann die übertragende Körperschaft nicht verzichten. Sie können abgetreten, verpfändet oder gepfändet werden. Ausstehende Einlagen bilden daher ein bilanzierungsfähiges W...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 9 Ansatz der übergehenden Wirtschaftsgüter dem Grunde nach

Rz. 85 § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG ist eine eigenständige steuerliche Ansatz- und Bewertungsvorschrift.[1] In der steuerlichen Schlussbilanz sind sämtliche bei der Verschmelzung übergehenden bilanzierungsfähigen aktiven und passiven Wirtschaftsgüter, einschließlich nicht entgeltlich erworbener und selbst geschaffener immaterieller Wirtschaftsgüter, anzusetzen.[2] Die eigenständig...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 14 Besteuerung des Übertragungsgewinns

Rz. 219 Die übertragende Körperschaft ist bis zum steuerlichen Übertragungsstichtag, auf den sie eine steuerliche Schlussbilanz zu erstellen hat, ein eigenständiges Steuersubjekt. In ihrer steuerlichen Schlussbilanz kann sie das übergehende Betriebsvermögen bei Vorliegen der Voraussetzungen mit dem Buchwert, einem Zwischenwert oder dem gemeinen Wert ansetzen. Ein Übertragung...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 13 Änderung der Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz

Rz. 217 Der übertragende Rechtsträger ist nach verbindlicher Ausübung des Wahlrechts an den von ihm gewählten Wertansatz gebunden. Eine Korrektur im Wege der Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 S. 2 EStG ist nicht zulässig. Eine Bilanzberichtigung kann dagegen im Rahmen der allgemeinen Grundsätze erfolgen.[1] Rz. 218 Änderungen der Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 12.6 Forderungsverzicht

Rz. 200 Bei einem Forderungsverzicht sind die entsprechenden Verbindlichkeiten des übertragenden Rechtsträgers in der steuerlichen Schlussbilanz nicht mehr auszuweisen. Dies gilt auch bei einem Forderungsverzicht gegen Besserungsschein. Allerdings geht in diesen Fällen die bedingte Verpflichtung aus dem Forderungsverzicht mit Besserungsschein auf den übernehmenden Rechtsträg...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.3.7 Auslandsverschmelzung mit Inlandsbezug

Rz. 179 Bei einer Auslandsverschmelzung mit Inlandsbezug ist eine im Ausland ansässige Körperschaft übertragender Rechtsträger. Übernehmender Rechtsträger ist eine im Ausland ansässige Personengesellschaft. Der Inlandsbezug resultiert aus in Deutschland belegenem Betriebsstättenvermögen oder ansässigen Gesellschaftern der übertragenden Körperschaft. Dabei ist gleichgültig, o...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 12.8 Steuernachforderungen

Rz. 204 Steuerschulden, die bei der übertragenden Körperschaft für die Zeit bis zum steuerlichen Übertragungsstichtag anfallen, müssen in deren steuerlicher Schlussbilanz zurückgestellt und in die steuerliche Übernahmebilanz des übernehmenden Rechtsträgers nach § 4 Abs. 1 S. 1 UmwStG übernommen werden. Dies gilt auch für KSt- und GewSt-Schulden, die aufgrund eines etwaigen Ü...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 5.2 Übertragender Rechtsträger

Rz. 30 Zu den übertragenden Körperschaften i. S. d. § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG zählen zunächst die inl. Körperschaften i. S. d. § 3 UmwG . Dies sind Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA), eG, eingetragene Vereine nach § 21 BGB und wirtschaftliche Vereine nach § 22 BGB. Ebenfalls übertragender Rechtsträger kann die UG (haftungsbeschränkt) sein.[1] Gleiches gilt für genossenschaft...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 12.4 Eigene Anteile

Rz. 198 Der Ausweis eigener Anteile ist unzulässig.[1] Diese sind offen vom gezeichneten Kapital abzusetzen.mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 15 Anrechnung ausländischer Steuern (§ 3 Abs. 3 UmwStG)

Rz. 226 Haben die Mitgliedstaaten der EU bei der Verschmelzung einer unbeschränkt stpfl. Körperschaft Art. 10 FRL anzuwenden, ist nach § 3 Abs. 3 UmwStG die KSt auf den Übertragungsgewinn nach § 26 KStG um den Betrag ausl. Steuer zu ermäßigen, der nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats der EU erhoben worden wäre, wenn die übertragenen Wirtschaftsgüter zum g...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 4.3 Rechtsnatur der Verschmelzung

Rz. 26 Die Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw. auf eine natürliche Person stellt sich als Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang dar.[1] Aus der Sicht des übertragenden Rechtsträgers liegt ein Veräußerungsgeschäft und aus der Sicht des übernehmenden Rechtsträgers ein entsprechendes Anschaffungsgeschäft vor.mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 12.7 Pensionsrückstellungen

Rz. 202 Pensionsrückstellungen[1] sind in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft nach allgemeinen Grundsätzen zu bilden. Nach § 3 Abs. 1 S. 2 UmwStG darf hierbei der Wertansatz nach § 6a EStG nicht überschritten werden. Stille Lasten sind bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen nicht zu berücksichtigen.[2] Zu passivieren ist eine Pensionsverpflich...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 5.3.3 Treuhandverhältnisse

Rz. 54 Bei Treuhandverhältnissen ist für die ertragsteuerliche Beurteilung der Umwandlung – im Gegensatz zur Auffassung der Finanzverwaltung[1]- nicht maßgebend der der Umwandlung zivilrechtlich zugrunde liegende Rechtsakt. Abzustellen für steuerliche Zwecke ist vielmehr auf die vorrangige Regelung in § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 AO .[2] Danach sind die Wirtschaftsgüter dem Treugeb...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 12.9 Vergütungen an Gesellschafter

Rz. 206 Vergütungen, die die übertragende Körperschaft ihren Gesellschaftern am steuerlichen Übertragungsstichtag schuldet, sind in der steuerlichen Übertragungsbilanz der übertragenden Körperschaft als Verbindlichkeiten auszuweisen. Bei den an der Verschmelzung teilnehmenden Gesellschaftern gelten die entsprechenden Beträge als am steuerlichen Übertragungsstichtag zugefloss...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 12.1 Abfindungen an ausscheidende Gesellschafter

Rz. 192 Widerspricht ein Gesellschafter formwirksam dem Verschmelzungsbeschluss des übertragenden Rechtsträgers, steht ihm nach den §§ 29 bis 31 und § 36 UmwG bei Ausscheiden ein Anspruch auf eine Barabfindung zu. Dieser Anspruch richtet sich nach § 29 Abs. 1 UmwG gegen den übernehmenden Rechtsträger. Damit ist diese Abfindungsverpflichtung nicht in der steuerlichen Schlussb...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 12.5 Forderungen und Verbindlichkeiten

Rz. 199 Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen der übertragenden Körperschaft und dem übernehmenden Rechtsträger sind in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft zu aktivieren bzw. zu passivieren. Sie erlöschen eine logische Sekunde nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag. Der Wegfall durch Konfusion i. S. d. § 6 UmwStG wird erst beim übernehmende...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 5.4 Maßgebender Zeitpunkt

Rz. 56 Die persönlichen Anwendungsvoraussetzungen müssen spätestens im Zeitpunkt der zivilrechtlichen Wirksamkeit der Umwandlung vorliegen.[1] Der gegenteiligen Auffassung der Finanzverwaltung[2], wonach der steuerliche Übertragungsstichtag maßgebend sein soll, kann nicht gefolgt werden, zumal auch die Finanzverwaltung in den Fällen der Umwandlung zur Neugründung auf den Zei...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.3.2 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts

Rz. 159 Der Ausschluss bzw. eine Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts ist z. B. dann anzunehmen, wenn ein deutsches Besteuerungsrecht gänzlich entfällt, ein Besteuerungsrecht zwar weiterhin besteht, jedoch nunmehr ausl. Steuern anzurechnen sind, oder eine Besteuerung mit Anrechnung ausl. Steuern zu einer Besteuerung unter Anwendung der Freistellungsmethode wechselt. Aus...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 6 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 57 §§ 3 bis 8 UmwStG betreffen die Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person. Keine Anwendung findet § 3 UmwStG auf die Ausgliederung i. S. d. § 123 Abs. 3 UmwG.[1] Gleiches gilt für die Verschmelzung einer Körperschaft auf eine andere Körperschaft. Hier sind §§ 11ff. UmwStG anwendbar. Werden eine Kapitalgesellschaft u...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 5.3.1 Personengesellschaften

Rz. 40 Als übernehmende Rechtsträger kommen bei der Verschmelzung inl. Rechtsträger zunächst die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 UmwG aufgeführten Personenhandelsgesellschaften in Betracht. Rz. 41 OHG und KG können übernehmende Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 UmwG sein.[1] Gleiches gilt für die Partnerschaftsgesellschaft. [2] Rz. 42 Die nicht in § 3 Abs. 1 Nr. 1 Umw...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.1 Allgemeines

Rz. 104 Nach § 3 Abs. 2 S. 1 UmwStG können die übergehenden Wirtschaftsgüter auf Antrag einheitlich mit dem Buch- oder einem Zwischenwert angesetzt werden, soweit alle in § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 bis 3 UmwStG genannten Voraussetzungen gegeben sind. Die übertragende Körperschaft kann dann zwischen dem Ansatz zu Buch-, Zwischen- oder gemeinen Werten wählen. Rz. 105 Die nach § 3 Ab...mehr

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Restrukturierungsrückstellu... / 3.5 Rückstellung für latente Steuern

Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist die umgekehrte Maßgeblichkeit[1] entfallen. Durch den unterschiedlichen Ansatz der Werte in der Handels- und Steuerbilanz hat der Ansatz latenter Steuern an Bedeutung gewonnen. Handelsrechtlich muss eine passive Rückstellung (Pflicht),[2] kann eine aktive Rückstellung (Wahlrecht)[3] für latente Steuern gebildet werden. Ist a...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.5 Ist der Zuschuss steuerpflichtig?

Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird dieser bei den Steuervorauszahlungen für 2021 nicht berücksichtigt. In der Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer- sowie Gewerbesteuererklärung ist der Zuschuss jedoch als steuerbare Betriebseinnahme zu erfassen. Als sog. echter Zuschuss ist die Überbrückungshilfe zudem nicht ums...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.5 Ist der Zuschuss steuerpflichtig?

Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird dieser bei den Steuervorauszahlungen für 2022 nicht berücksichtigt. In der Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer- sowie Gewerbesteuererklärung ist der Zuschuss jedoch als steuerbare Betriebseinnahme zu erfassen. Als sog. echter Zuschuss ist die Überbrückungshilfe zudem nicht ums...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.5 Ist der Zuschuss steuerpflichtig?

Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird dieser bei den Steuervorauszahlungen für 2021 nicht berücksichtigt. In der Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer- sowie Gewerbesteuererklärung ist der Zuschuss jedoch als steuerbare Betriebseinnahme zu erfassen. Als sog. echter Zuschuss ist die Überbrückungshilfe zudem nicht ums...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.2 Folgen der vgA

Bei Feststellung einer verdeckten Gewinnausschüttung (z. B. aufgrund einer Betriebsprüfung) erkennt das Finanzamt die entsprechend als Betriebsausgaben gebuchten Aufwendungen nicht an und rechnet sie außerbilanziell dem Ergebnis der GmbH hinzu. Dadurch erhöht sich der steuerliche Gewinn der GmbH. Dieser ist dann die (neue) Basis für die Berechnung der Körperschaftsteuer, des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaft / 5 Steuerrechtliche Behandlung

Die Rechtsfähigkeit der Kapitalgesellschaften überträgt sich auch auf das Steuerrecht. Die erzielten Einkünfte gelten steuerrechtlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Dies gilt auch dann, wenn das Unternehmen kein Handelsgewerbe betreibt, sondern ausschließlich vermögensverwaltend oder als freiberuflich tätige Gesellschaft am Markt auftritt. Mit den Einkünften unterliegt ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Familienkonzern in der ... / 5. Schlussbetrachtung

Der Befund zu steuerlichen Risiken der ertragsteuerlichen Organschaft aus der Perspektive der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist vielschichtig: Der "Organgesellschaftsverlust" birgt wegen der großen praktischen Bedeutung einen hohen Gefährdungsgrad für negative Besteuerungsfolgen durch junge Finanzmittel, die "Minderabführung" kann als risikoarme Organschaftskomponente einge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

1. FinMin. NRW, Erlass v. 3.11.1972 – S 1300 - 2/5 - VB 2, DB 1972, 2235 Rz. 1 [Autor/Stand] Einkommens- und Vermögensverlagerungen in sog. Steueroasenländer: Zurechnung von Einkünften und Vermögenswerten Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil v. 21.5.1971 – III R 125 – 127/70 (BStBl. 11, 721) für Zwecke der Vermögensteuer entschieden, daß eine schweizerische Basisgesellschaft unt...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Nicht abziehbare Vorsteuerbeträge (§ 15 Abs. 1a UStG)

Tz. 297 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Nicht abziehbar sind Vorsteuerbeträge, die auf Aufwendungen entfallen, für die aus ertragsteuerlichen Gründen das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 4, 7 EStG (Anhang 10) oder des § 12 Nr. 1 EStG (Anhang 10) greift. Hierbei handelt es sich z. B. um Geschenke, deren Wert über 35 EUR netto beträgt, Eintrittsberechtigungen von kultur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Dritter RefE v. 20.4.1971

Rz. 4 [Autor/Stand] § 7 Steuerpflicht inländischer Gesellschafter (1) Sind unbeschränkt Steuerpflichtige an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des § 2 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland hat und die nicht gemäß § 3 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuerpfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Regierungsbegründung (BT-Drucks. VI/2883)

Rz. 6 [Autor/Stand]... 27. Während im Inland ansässige Personen und Gesellschaften ausländische Einkünfte, die sie als eigenes Einkommen beziehen, grundsätzlich der deutschen Besteuerung zu unterwerfen haben, entfällt nach geltendem Recht die deutsche Steuerpflicht, wenn die einkunftserzielende Investition in die Form einer rechtlich selbständigen ausländischen Gesellschaft g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Zweiter RefE von Mitte März 1971

Rz. 3 [Autor/Stand] § 7 Steuerpflicht inländischer Gesellschafter (1) Sind unbeschränkt Steuerpflichtige an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des § 2 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland hat und die nicht gemäß § 3 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuerpfli...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (2) Gewinntantiemen

Rz. 497 Die Gewinntantieme entfällt, wenn dem Geschäftsführer aus wichtigem Grund gekündigt wird, für das Geschäftsjahr der Kündigung. Scheidet der Geschäftsführer aus sonstigen Gründen während des Geschäftsjahres aus seinem Amt aus, hat er Anspruch auf eine zeitanteilige Tantieme. Rz. 498 Gewinntantiemen dürfen (auch bei mehreren GGF insgesamt) den Satz von 50 % des handelsr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Leistungen von Vereinigungen an ihre Mitglieder (Mindestbemessungsgrundlage)

Tz. 191 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Mindestbemessungsgrundlage bestimmt sich nach § 10 Abs. 5 i. V. m. § 10 Abs. 4 UStG (Anhang 5), wenn sie das Entgelt nach § 10 Abs. 1 UStG (Anhang 5) übersteigt. Diese Regelung ist für Vereine nach Einführung der Wertabgabebesteueuerung (s. §§ 3 Abs. 1b UStG, 3 Abs. 9a UStG, Anhang 5)von besonderer Bedeutung, weil für derartige Umsätze ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen sowie deren Zusammenschlüsse (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG)

Tz. 226 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5) begünstigt nur die Leistungen von Körperschaften. Gemeint sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. Körperschaftsteuergesetzes, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke i. S. d. §§ 51–68 AO (Anhang 1b) verfolgen. Begünstigt sind auch die unentgeltlichen Wer...mehr

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Literaturverzeichnis

Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., 2019 Ahlberg/Götting, Beck'scher Online-Kommentar zum Urheberrecht, 30. Edition, Stand 15.1.2021 Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung mit arbeitsrechtlicher Grundlegung, 45. Aktualisierung, Stand März 2021 Anzinger/Koberski, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 5. Aufl., 2020 Arens/Bran...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.9 Verfahrensrechtliche Fragen

Rz. 263 Die verdeckte Gewinnausschüttung auf der Ebene der Kapitalgesellschaft ist materiell- und verfahrensrechtlich unabhängig von der verdeckten Gewinnausschüttung auf der Ebene des Gesellschafters, selbst wenn es sich um den gleichen Sachverhalt handelt. Die Entscheidung über die verdeckte Gewinnausschüttung auf der Ebene der Kapitalgesellschaft entfaltet daher keine Bin...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Abfindung der Pensionszusage

Da eine Pensionszusage sich häufig als Belastung für die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens erweist, stellt sich die Frage, ob die Pensionszusage "entsorgt" werden kann. Diese Notwendigkeit kann sich ergeben, wenn durch die Belastung durch die Pensionszusage die Finanzierung der Geschäftstätigkeit erschwert wird, wenn die Gesellschaft veräußert oder liquidiert werd...mehr