Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Bilanzierung der Rückvergütungen

Tz. 56 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Obwohl gen Rückvergütungen vom erzielten Gewinn des Geschäftsjahres abhängig sind und daher – wie auch GA – idR erst nach Ablauf des Wj beschlossen werden, für das sie erfolgen, stellen sie doch eine zum Schluss dieses Wj zu passivierende Verbindlichkeit (BA des abgelaufenen Wj) dar (s Urt des BFH v 08.11.1960, BStBl III 1960, 523). Daher is...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.5 Beschränkt steuerpflichtige Aufsichtsratsmitglieder

Tz. 81 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Ist ein Aufsichtsratsmitglied beschr stpfl, unterliegt die Vergütung dem St-Abzug nach § 50a Abs 1 Nr 4 EStG. Der St-Abzug beträgt 30 %. Trägt die Kö die St, beträgt der St-Abzug 42,85 % der ausgezahlten Vergütung. Die übernommene St ist dann Teil der Aufsichtsratsvergütung und ebenfalls nur zur Hälfte abzb (s Tz 78).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 71 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Voraussetzungen für die St-Neutralität einer Spaltung sind deutlich strenger als die für eine st-neutrale Verschmelzung. Wenn § 15 Abs 1 S 1 UmwStG die entspr Geltung der §§ 11–13 UmwStG anordnet, bedeutet das, dass auch bei einer Spaltung die in den §§ 11–13 UmwStG genannten Voraussetzungen für eine St-Neutralität auf der Ebene der Kö u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.8 Hinzutritt einer Kapitalgesellschaft in eine KG als Komplementärin

Tz. 78 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Tritt eine Kap-Ges als Kpl einer Pers-Ges bei und leistet sie eine Einlage in das Gesellschaftsvermögen, ist ein Fall des § 24 UmwStG gegeben. In diesem Fall bringen die Altgesellschafter ihre Beteiligung in die erweiterte Gesellschaft ein (s Tz 24). Erfolgt die Beteiligung der Kap-Ges an einer bestehenden Pers-Ges ohne Einlage einer Geld- ode...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.5 Relative oder absolute Grenze der sonstigen Gegenleistung

Tz. 129l Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Regelung in § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG enthält in Buchst a) eine relative Betrachtung in Abhängigkeit der Wertigkeit des Sacheinlagegegenstands und in Buchst b) eine absolute Höhe der Gewährung sonstiger Gegenleistungen, welche zu keiner Einschränkung des Antrags auf Bw-Übernahme führt. Beide Möglichkeiten sind alt anzuwenden (s § 24 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5.3.1 Buchwertansatz

Tz. 143 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Im Fall der Bewertung des BV zum Bw gelten die eingebrachten WG als zum Bw an die Übernehmerin veräußert (s § 24 Abs 3 S 1 UmwStG). Es entsteht infolge dessen kein Einbringungsgewinn (es kann sich ein Einbringungsverlust aus dem Anfall von Einbringungskosten ergeben, s Tz 130 aE). Werden unwes WG zurückbehalten und dadurch in das PV des Einb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.6 Einbringung in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft

Tz. 75 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die Einbringung einer 100%igen Beteiligung an einer Kap-Ges aus dem BV in eine vermögensverwaltende Pers-Ges gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten wird nicht von § 24 UmwStG erfasst. Der Einbringungsgegenstand ist zwar grds von § 24 Abs 1 UmwStG begünstigt (s Tz 95ff); es fehlt aber an der Einräumung oder Erweiterung einer MU-Stellung. And...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Die Erwirtschaftung der Rückvergütung im Mitgliedergeschäft

Tz. 22 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Rückvergütungen sind nach § 22 Abs 1 S 1 KStG nur insoweit als BA vom gen Gewinn abzb, ‹als die dafür verwendeten Beträge im Mitgliedergeschäft erwirtschaftet worden sind›. Der Mitgliederbegriff und die Geschäfte mit Mitgliedern spielen bei der Besteuerung der Gen eine bedeutende Rolle (s § 5 Abs 1 Nr 14 KStG; und s R 5.11 KStR 2022). § 22 K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Grundsätzliches

Tz. 22 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das Abzugsverbot des § 10 Nr 2 KStG entspricht der Regelung in § 12 Nr 3 EStG; danach dürfen Pers-St und damit zusammenhängende Nebenleistungen das Einkommen nicht verringern. § 10 Nr 2 KStG schränkt insoweit als lex specialis ggü § 8 Abs 1 KStG den BA-Abzug ein (s Urt des BFH v 15.12.1976, BStBl II 1977, 220) weil es sich bei diesen St zunä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.4 Besitzzeitanrechnung (§ 24 Abs 4 Hs 1 iVm §§ 23 Abs 1 und 4 Abs 2 S 3 UmwStG)

Tz. 181 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Ist die Dauer der Zugehörigkeit eines WG zum BV für die Besteuerung bedeutsam, ist der Zeitraum seiner Zugehörigkeit beim Einbringenden der aufnehmenden Pers-Ges anzurechnen (sog Besitzzeitanrechnung; s §§ 24 Abs 4 Hs 1 iVm 23 Abs 1 und 4 Abs 2 S 3 UmwStG). Die Besitzzeitanrechnung gilt unabhängig von der zivilrechtlichen Durchführung der E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 Erwerb der Mitgliedschaft im Laufe des Geschäftsjahrs

Tz. 24 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Treten Mitglieder erst im Laufe des Geschäftsjahrs in eine Gen ein, so kann ihnen eine Rückvergütung auch für die Umsätze (Einkäufe) vom Beginn des Jahres ab gewährt werden; aus Vereinfachungsgründen sind die Umsätze (Einkäufe) vom Beginn des Geschäftsjahres ab bis zum Eintritt als Mitgliederumsätze (-einkäufe) anzusehen (s R 22 Abs 11 KStR ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.6 Veräußerung innerhalb der Sperrfrist

Tz. 254 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Die Veräußerung oder der Zeitpunkt der gleichgestellten Vorgänge (Realisierung der Ersatzatbestände) muss "innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt" erfolgen (s § 24 Abs 5 UmwStG). Beginn dieser "Sperrfrist" ist der stliche Einbringungsstichtag (s Tz 159ff). Wird die Einbringung mit stlicher Rückwirkung durc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Person des Einbringenden

Tz. 111 Stand: EL 72 – ET: 11/2011 § 24 Abs 1 UmwStG enthält keine Aussage zur Person der Einbringenden. Auch die Anwendungsregelung des § 1 Abs 4 UmwStG (s Tz 17) sieht keine Bestimmungen zu den subjektiven Voraussetzungen des einbringenden Rechtsträgers vor. Grds kommen daher als Einbringende alle inl oder ausl (auch aus Drittstaaten) natürlichen Personen, Kö (insbes Kap-Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1 Unmittelbare Rechtsfolgen

Tz. 237 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die unmittelbaren Rechtsfolgen für den Einbringenden aus dem BV-Transfer in eine Pers-Ges ergeben sich hinsichtlich der Fragen, ob und in welcher Höhe ein Gewinn aus der Einbringung des Sacheinlagegegenstands entsteht (s Tz 130ff zur Entstehung, Ermittlung und Besteuerung eines Einbringungsgewinns), ab welchem Zeitpunkt das eingebrachte BV ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.3.4 Gewinnausschüttungen aus miteingebrachten Beteiligungen im Rückwirkungszeitraum

Tz. 176b Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Enthält das nach § 24 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV zum rückbezogenen Einbringungsstichtag (auch) Anteile an einer Kap-Ges, gilt die Beteiligung mit Ablauf dieses rückbezogenen Stichtags als auf die Übernehmerin übergegangen (s § 24 Abs 4 Hs 2 iVm § 20 Abs 5 S 1 UmwStG). Erfolgt im Rückbezugszeitraum eine Ausschüttung der Kap-Ges, deren Ant...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3.1 Zweckgeschäfte

Tz. 27 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Zweckgeschäfte sind alle Geschäfte, die der Erfüllung des satzungsmäßigen Gegenstandes des Unternehmens der Gen dienen und die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder bezwecken (s R 5.11 Abs 6 Nr 1 Buchst a KStR 2022). Sie sind sowohl mit Mitgliedern als auch mit Nichtmitgliedern möglich. Rückvergütungsfähig iSd § 22 KStG si...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5.2 Steuerpflicht

Tz. 142 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Eine spezielle ESt-Befreiung für den Einbringungsgewinn enthält weder das UmwStG noch das EStG. § 3 Nr 40 EStG stellt jedoch 40 % (bzw bis 2008: 50 %) der Einnahmen aus der Veräußerung sowie die Entnahmen von WG stfrei, wenn es sich dabei um Anteile an Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmassen handelt, deren Leistungen zu Einnahmen iSd § 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3.4 Nebengeschäfte

Tz. 33 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Alle übrigen Geschäfte einer Gen rechnen zu den Nebengeschäften (s R 5.11 Abs 6 Nr 4 KStR 2022). Nebengeschäfte zählen auch dann nicht zu den "Mitgliedergeschäften" iSd § 22 KStG, wenn bzw soweit sie mit den Mitgliedern der Gen abgeschlossen werden. Zu einer Bagatellgrenze bzgl der Berücksichtigung von Nebengeschäften bei der Bemessung der R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Sonderregelungen der §§ 14, 14a FMStFG

Tz. 471 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Stliche Sonderregelungen, die den Bestimmungen des § 15 UmwStG vorgehen, enthält auch das FinanzmarktstabilisierungsfondsG (FMStG). Dieses Ges fördert Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarkts, die der Überwindung von Liquiditätsengpässen und der Stärkung der EK-Basis von Unternehmen des Finanzsektors dienen. Seine Anwendung ist zudem i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Ausländische Steuern

Tz. 34 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Auch ausl St vom Einkommen einer Kö sind grds nach § 10 Nr 2 KStG nabzb (s Urt des BFH v 16.05.1990, BStBl II 1990, 920 und v 25.04.1990, BStBl II 1990, 1086). Dazu gehört auch die ausl Quellenst (s Urt des BFH v 25.04.1990, BStBl II 1990, 1086 und v 16.05.1990, BStBl II 1990, 920). Für die Beurteilung der Frage, ob eine ausl St einer St vom...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Vorsteuer auf nicht abziehbare Aufwendungen

Tz. 31 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 10 Nr 2 KStG enthält des Weiteren ein Abzugsverbot für VorSt auf Aufwendungen, die dem BA-Abzugsverbot nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 1–4, 7 oder Abs 7 EStG unterliegen. Konkret sind das Nr 1: Aufwendungen für Geschenke an Persn, die nicht Arbeitnehmer der Stpfl sind (soweit deren AK/HK 35 EUR je Empfänger und Kj übersteigen), Nr 2: Aufwendungen für d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3.3 Hilfsgeschäfte

Tz. 32 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Uneinheitlich ist die Rspr bzgl der Behandlung der Hilfsgeschäfte als Mitgliedergeschäft iSd § 22 Abs 1 S 1 KStG. Hilfsgeschäfte sind Geschäfte, die zur Abwicklung der Zweckgeschäfte notwendig sind und die der Geschäftsbetrieb der Gen mit sich bringt (s R 5.11 Abs 6 Nr 3 KStR 2022). Nach dem Urt des BFH v 09.03.1988 (BStBl II 1988, 592) gehö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.3 Betriebseinbringung im Ganzen: Zurückbehaltung unwesentlicher Betriebsgrundlagen

Tz. 89b Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 24 UmwStG setzt voraus, dass ein Betrieb in eine Pers-Ges eingebracht und der Einbringende MU dieser Gesellschaft wird oder seine MU-Stellung erweitert. Ein "Betrieb" ist dann gem § 24 Abs 1 UmwStG eingebracht, wenn alle seine funktional wes Betriebsgrundlagen in das mitunternehmerische BV der Pers-Ges übergehen (s Tz 90). Die Bestimmung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Frühere Rechtslage

Tz. 45 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Abziehbarkeit von Geldstrafen, Geldbußen und Ordnungsgeldern wurde bis zum Jahre 1983 in ständiger Rspr (vgl Nachw bei Rettig, BB 1984, 595) und von der FinVerw (s R49 KStR 2004 iVm R 120 EStR) generell abgelehnt. Noch im Urt des BFH v 18.05.1972 (BStBl II 1972, 623) hatte dieser unter Hinw auf den Grundsatz der Einheitlichkeit der Recht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3.6 Genossenschaft mit umfangreichem Nichtmitglieder-Geschäft

Tz. 35 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Im Leitsatz des Urt des BFH v 15.04.1970 (BStBl II 1970, 532) ist ausgeführt, dass der Charakter der Gen und damit die Abzugsfähigkeit der Rückvergütung als BA verloren gehe, wenn die Zahl der in den Geschäftsbetrieb einbezogenen Nichtmitglieder oder der Umfang der Zweckgeschäfte mit Nichtmitgliedern außer Verhältnis zur Zahl der Mitglieder ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.4 Verhältnis zu Spezialgesetzen

Tz. 23 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Wegen der dem § 15 UmwStG vorgehenden Sonderregelung des § 6 Abs 2 EnWG (Entflechtung bei Energieversorgungsunternehmen) s Tz 461ff. Wegen der dem § 15 UmwStG vorgehenden Sonderregelungen in den §§ 14, 14a FMStG (Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarkts sowie Maßnahmen zur Reaktion auf die Energiekrise) s Tz 471ff. Tz. 24–30 Stand: EL 111...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Sonstige Vorgänge

In den dargestellten Fallgruppen (s Tz 71 – 80) geht es um die Umgestaltung der Rechtsform oder Umwandlung einer Pers-Ges und Änderungen im Gesellschafterbestand oder der Gewinnverteilung in einer Pers-Ges. Obwohl in allen Fällen Pers-Ges beteiligt sind und die Vorgänge der Einbringung von BV teilweise ähnlich sind, ist der Tatbestand des § 24 Abs 1 UmwStG nicht gegeben. Hie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7 Übersicht über die Spaltungsmöglichkeiten

Tz. 49 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 (s UmwSt-Erl 2011 Rn 01.17) Das UmwG sieht folgende Spaltungsmöglichkeiten vor:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.7 Rückzahlung von Aufsichtsratsvergütungen

Tz. 83 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Ebenso, wie die Aufsichtsratsvergütungen zur Hälfte als BA abzb sind, sind Rückzahlungen von Aufsichtsratsvergütungen zur Hälfte als stpfl BE anzusetzen. Dies ergibt sich uE im Umkehrschluss aus § 10 Nr 4 KStG (ebenso hierzu s Urt des RFH v 08.02.1938, RStBl 1938, 494; s Tz 41 zum sog actus contrarius bei der Rückzahlung nabzb Ausgaben und s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Verhältnis zu § 8 Abs 3 KStG

Tz. 8 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Sowohl § 8 Abs 3 KStG wie auch § 10 KStG sind grds unabhängig voneinander anwendbar, dh sie schließen sich weder gegenseitig aus, noch ergibt sich eine Rangordnung zugunsten der einen oder anderen Bestimmung. Konsequenterweise kann eine nabzb Aufwendung nach § 10 Nr 1 KStG zugleich auch vGA oder andere Ausschüttung iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG sein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1 Allgemeines

Tz. 161 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 15 Abs 1 S 3 UmwStG erklärt per ges Fiktion 100%ige Beteiligungen an Kap-Ges sowie MU-Anteile zu Teilbetrieben. Abgesehen davon, dass § 15 Abs 2 S 1 UmwStG für diese fiktiven Teilbetriebe in bestimmten Konstellationen eine dreijährige Bestandszeit vor dem Spaltungsstichtag fordert (s Tz 181ff), werden die fiktiven Teilbetriebe iRd § 15 Um...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8.6 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen § 15 Abs 2 S 5 UmwStG

Tz. 363 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Liegt eine Trennung von Gesellschafterstämmen vor, führt dies im Fall der Abspaltung für das übergehende Vermögen zur Versagung des Wertansatzwahlrechts nach § 11 Abs 2 UmwStG. Für die im Fall der Abspaltung bei der Übertragerin verbleibenden Vermögensteile findet eine stliche Gewinnrealisierung nicht statt. Auf der Ebene des AE hat die Nor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.2 Verhältnis zu anderen Vorschriften des UmwStG

Tz. 19 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 15 UmwStG erklärt bei Vorliegen der Teilbetriebsvoraussetzung (Abs 1) und der in seinem Abs 2 genannten Zusatzvoraussetzungen die §§ 11–13 UmwStG für entspr anwendbar. § 15 UmwStG grenzt seinen Anwendungsbereich von dem des § 16 UmwStG ab; letztere Vorschrift betrifft die spaltungsbedingte Vermögensübertragung auf eine Pers-Ges. Gem § 19 Umw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6 Umsatzsteuer auf Aufsichtsratsvergütungen

Tz. 82 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das Aufsichtsratsmitglied war nach bisherige BFH-Rspr regelmäßig Unternehmer iSd § 2 UStG (Urt des BFH v 27.07.1972, BStBl II 1972, 810 und v 20.08.2009, BStBl II 2010, 88). Im letztgenannten Urt hat der BFH auch entschieden, dass die Tätigkeit im Aufsichtsrat einer Volksbank nicht ehrenamtlich iSd § 4 Nr 26 UStG ist. In seiner neueren Rspr ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Umsatzsteuer und Vorsteuer

Tz. 24 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Zu den nach § 10 Nr 2 KSG nabzb St gehören auch die USt für Umsätze, die Entnahmen oder vGA sind sowie die VorSt-Beträge auf Aufwendungen, die dem Abzugsverbot nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 1–4 und 7 und Abs 7 EStG unterliegen. 4.3.1 Entstehungsgeschichte der Regelung Tz. 25 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 10 Nr 2 KStG aF rechnete die "USt auf den Eig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Gesetzliche Regelung durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451)

Tz. 49a Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Mit dem Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften v 12.12.2019 (aaO) hat der Ges-Geber § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG dergestalt geändert, dass zukünftig auch von EU-Mitgliedstaaten festgesetzte Geldbußen vom Abzugsverbot umfasst sind. Hintergrund waren Kartellrechtsverstöße, bei denen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.5 Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf eine KGaA

Tz. 74 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die KGaA als Kap-Ges iSd § 1 Abs 1 Nr 1 KStG nimmt eine besondere Stellung im Ertrag-St-Recht ein. Soweit nämlich der phG der Gesellschaft betroffen ist, wird dieser wie ein MU behandelt (s §§ 15 Abs 1 S 1 Nr 3 und 16 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG). Hinsichtlich der Beteiligung des phG am Vermögen der aus der Umwandlung hervorgehenden KGaA liegt keine ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.2 Die Beschlussphase

Tz. 53 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Eine rechtswirksame Spaltung setzt voraus, dass die AE der an der Spaltung beteiligten Gesellschaften dem Spaltungsvertrag/-plan mit einer 3/4-Mehrheit zustimmen (s § 125 UmwG). Bei einer nicht verhältniswahrenden Auf- oder Abspaltung (dazu s Tz 43ff, 411ff) bedarf es der Zustimmung aller Gesellschafter des übertragenden Rechtsträgers (s § 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.4 Verfahrensrecht

Tz. 267 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Die die Rechtsfolge des § 24 Abs 5 UmwStG auslösende Veräußerung oder der gleichgestellte Vorgang ist ein rückwirkendes Ereignis iSd § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO (s § 24 Abs 5 iVm § 22 Abs 2 S 2 iVm Abs 1 S 2 UmwStG; ebenso s UmwSt-Erl 2011 Rn 24.19). Der St-Bescheid/Gewinnfeststellung des Einbringenden für den VZ/Feststellungszeitraum der Einbri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5.2 Umrechnung des Höchstbetrags der zulässigen Rückvergütung in einen grundsätzlich einheitlichen Prozentsatz des Umsatzes bzw Warenbezugs

Tz. 52 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Der nach § 22 Abs 1 S 3 KStG ermittelte absolute Höchstbetrag für die Rückvergütung ist also in einen Prozentsatz (bezogen auf die jeweiligen Zweckgeschäfte mit den Mitgliedern/Genossen) umzurechnen. Dieser Prozentsatz ist auf das Zweckgeschäft mit den einzelnen Genossen anzuwenden Praxis-Beispiel Fortführung des Bsp 1 (s Tz 48 ): Der Gewinn au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8 Die Teilübertragung (§ 174 Abs 2 UmwG)

Tz. 50 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Der Auf- oder Abspaltung bzw der Ausgliederung ähnelt die in § 174 Abs 2 UmwG geregelte Teilübertragung. Erfolgt die Teilübertragung durch Auf- oder Abspaltung des Vermögens der Übertragerin, ist § 15 UmwStG anzuwenden. Erfolgt sie hingegen durch Ausgliederung von Vermögen auf eine Kap-Ges, ist § 20 UmwStG anzuwenden. Bei einer Vermögensübertr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.3 Die Vollzugsphase

Tz. 55 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Spaltung ist – unter Beifügung der auf den Übertragungsstichtag zu erstellenden Schluss-Bil – zur Eintragung in das HReg sowohl der übertragenden als auch der übernehmenden Kö anzumelden (s § 128 UmwG). Die Reihenfolge der Eintragung ist so, dass (genau umgekehrt im Vergleich zur Verschmelzung) zuerst die Veränderungen bei dem übernehmen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Gerauer, Die Abzugsfähigkeit von Strafverteidigungskosten sowie Geldstrafen und Geldbußen als WK bzw BA, FR 1982, 611; Rössler, Das Ges-Verständnis des BFH, FR 1982, 613; Bordewin, Ges zur Änderung des EStG und des KStG v 25.07.1984 – Ausschluss des BA- und WK-Abzugs für Geldbußen und Geldstrafen, FR 1984, 405; Döllerer, Geldbußen als BA, BB 1984, 545; Dankmeyer, Das sog Geldbuß...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.5 Keine Bewertungseinschränkung bei Einbringung einer Sachgesamtheit mit negativem Kapital

Tz. 127a Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bei der Bewertung des gem § 24 UmwStG in eine Pers-Ges eingebrachten BV gibt es keine Regelung, die – analog zu § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG – eine Einschränkung der Bw-Fortführung für den Fall fordert, dass der Netto-Bw der betrieblichen Sachgesamtheit negativ ist. Hieraus ist zu folgern, dass in diesem Fall der Antrag auf Bw-Einbringung zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Einzelübertragung

Tz. 103 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Das einzubringende BV kann einzeln in das Gesellschaftsvermögen der aufnehmenden Pers-Ges übertragen werden (Einzelrechtsnachfolge iSd § 1 Abs 3 Nr 4 UmwStG). Hierbei sind die für die Eigentumsübertragung maßgeblichen (inl oder ausl) zivilrechtlichen Vorschriften zu beachten (zB bei inl Einzelrechtsnachfolge: Einigung und Übergabe bei bewegl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5.3.1 Ausnahme für Umsätze mit Tabakwaren

Tz. 53 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die erste Ausnahme gilt für die Umsätze der Konsumgen in Tabakwaren, weil nach dem TabakStG auf die Tabakwaren im Einzelhandel weder Rabatte noch gen Rückvergütungen gewährt werden dürfen (s R 22 Abs 5 S 3 KStR 2022; und s § 26 TabakStG; zu dieser Regelung s auch Urt des BFH v 28.11.1968, BStBl II 1969, 245). Eine Nichtgewährung von Rückverg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Überblick über den Inhalt der Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 22 Abs 1 S 1 KStG sind gen Rückvergütungen nur insoweit abzb, als die dafür verwendeten Beträge im Mitgliedergeschäft erwirtschaftet wurden. Hierzu s Tz 22 ff. § 22 Abs 1 S 2 KStG bestimmt – einerseits für Absatz- und Produktionsgen und andererseits für die übrigen Gen –, wie die im Mitgliedergeschäft erwirtschafteten Beträge aus dem Ü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Verhältnis des § 22 KStG zu anderen Vorschriften

Tz. 8 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 22 KStG gilt für die Gen iSd § 1 Abs 1 Nr 2 KStG . Zur Bedeutung der Vorschrift für die st-befreiten Gen iSd § 5 Abs 1 Nr 10 und 14 KStG s Tz 7. § 22 KStG grenzt die als BA abzb gen Rückvergütungen von solchen ab, die eine vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG darstellen; in Bezug auf die abzb Rückvergütungen geht § 22 KStG dem § 8 Abs 3 S 2 KStG vor (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Lau, AR-Vergütungen im KSt-Recht, BB 1964, 1207; Risse, AR-Vergütungen bei der KSt, BB 1967, 913; Sudhoff, Der Aufsichtsrat bei der GmbH & Co KG, DB 1968, 196; Risse, AR-Vergütungen und KSt, FR 1968, 360; Voss, Das kstliche Abzugsverbot von AR-Vergütungen, DStR 1968, 500; Clemm/Clemm, Die kstliche Behandlung von AR-Vergütungen ist sinn-, system- und verfassungswidrig, BB 2001, 18...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2 Rückzahlung von Unkostenbeiträge

Tz. 19 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 22 Abs 2 S 2 KStG sind auch Rückzahlungen von Unkostenbeiträgen wie gen Rückvergütungen zu behandeln. Die Rückzahlung von Unkostenbeiträgen ist idR bei Nutzungsgen anzutreffen. Eine Rückzahlung idS liegt vor, wenn eine Gen ihren Mitgliedern etwas zur Nutzung zur Verfügung stellt und hierfür unterjährig (Un-)Kostenbeiträge erhält, die ...mehr