Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Allgemeines

Tz. 55 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Nach § 5 Abs 3 S 1 UmwStG gelten die Anteile an der übertragenden Kö grds als zum Bw aus dem BV des Gesellschafters in das BV der Pers-Ges überführt. Die Sätze 2 und 3 des § 5 Abs 3 UmwStG, die iRd JStErg 1996 v 18.12.1995 (BGBl I 1995, 1959) nachgebessert worden sind, enthalten Sonderregelungen zur Vermeidung von Umgehungen. Danach gelten An...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Bewertungswahlrecht in der Handelsbilanz

Tz. 4 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 17 Abs 2 S 2 UmwG, der die Bewertung in der H-Bil der Übertragerin regelt, gelten für die Schlussbilanz ›die Vorschriften für die Jahres-Bil‹ entspr. Für den Regelfall bedeutet das den handelsrechtlichen Zwang zum Bw-Ansatz. Wegen des Falls der Wertaufholung nach § 280 HGB, s § 3 UmwStG nF Tz 23. § 24 UmwG, der die Wertansätze in der H-B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 Anschaffungskosten

Tz. 29 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 5 Abs 2 S 1 UmwStG gelten die Anteile iSd § 17 EStG für die Ermittlung des Übernahmeergebnisses als zum stlichen Übertragungsstichtag mit den AK in das BV der Pers-Ges als eingelegt. Wegen der Bestimmung der AK s Tz 64 und § 17 EStG 1999 Tz 134 ff. Wegen der Frage, inwieweit nachträgliche AK, die nach dem stlichen Übertragungsstichtag e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Ermittlung des Übernahmegewinns/-verlusts (§ 4 Abs 4 S 1 UmwStG nF)

Tz. 21 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 4 Abs 4 S 1 UmwStG nF ergibt sich infolge des Vermögensübergangs ein Übernahmegewinn oder -verlust iHd Differenz zwischen dem Wert, mit dem die übergegangenen WG zu übernehmen sind, und dem Bw der Anteile an der übertragenden Kö. Wegen der personenbezogenen Ermittlung des Übernahmegewinns s Tz 39 ff. Tz. 22 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Übe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Grundsätzliches

Tz. 3 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 § 4 Abs 1 UmwStG regelt die Verknüpfung zwischen den in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö ausgewiesenen Werten und den Werten, mit denen die übernehmende Pers-Ges das auf sie übergegangene Vermögen zu übernehmen hat (Prinzip der Bw-Verknüpfung). Die übernehmende Pers-Ges hat die übernommenen WG zwingend mit den Werten zu übernehmen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Auf Antrag Weiteranwendung bei bestimmten ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen und bei stbefreiten Körperschaften (§ 34 Abs 16 KStG)

Tz. 17 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 34 Abs 16 KStG regelt eine Ausnahme von der verpflichtenden und abgeltenden Nachbelastung des Teilbetrags EK 02. Danach können bei Wohnungsunternehmen von jur Personen des öff Rechts und bei stbefreiten Kö auf Antrag weiterhin die bisherigen Regelungen zur ausschüttungsabhängigen KSt-Erhöhung (§§ 38 und 40 KStG, § 10 UmwStG) angewendet werden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Übernahmeverlust bei einer im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung iSd § 17 Abs 2 S 4 EStG (§ 5 Abs 2 S 2 UmwStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Dötsch, Ges zur Forts der Unternehmens-StRef: Änderungen des UmwStG, DB 1997, 2090 und 2144; Förster, Gleichstellung wes Beteiligungen mit unwes Anteilen bei der Umwandlung von Kap-Ges in Personenunternehmen durch den Gesetzgeber, DB 1997, 1786; Haritz, § 5 Abs 2 S 2 UmwStG - eine systemwidrige Dummenfalle, DStR 1998, 589; Ott, Verlustbeschneidung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Übersicht

Tz. 25 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Das nachstehende Schaubild gibt einen Überblick über die im Gesetz geregelten und nicht geregelten Bindungswirkungen und zeigt die diskutierten Fragen auf. Wegen des Schaubilds zur Verw-Auff s Tz 30.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.2 Maßgeblichkeitsgrundsatz jedoch in Folgebilanzen zu beachten (phasenverschobene eingeschränkte Wertaufholung)

Tz. 29 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Hierzu s § 3 UmwStG (SEStEG) Tz 27.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Felix, Gewstliche Nichterfassung des Übernahmegewinns und Tarifbegrenzung nach § 32c EStG, BB 1995, 749; Gosch, Nochmals: Gewstliche Nichterfassung des Übernahmegewinns und Tarifbegrenzung nach § 32c EStG, Erwiderung auf Felix, BB 1995, 1271; Kahrs, Nochmals: Gewstliche Behandlung des Übernahmegewinns und Tarifbegrenzung nach § 32c EStG, BB 1998, 349; Walter, Tarifbegrenzung de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Berg, § 50c Abs 11 EStG - ein genialer Schachzug oder Pyrrhussieg des Gesetzgebers? NWB 39/97 - Aktuelles, 3452; Farnschläder/Kahl, Rechtsunsicherheit und Systemwidrigkeit durch den neuen § 50c Abs 11 EStG am Beispiel der Umstrukturierung im Anschluss an den Erwerb von Kap-Ges-Anteilen, DB 1997, 1945; Füger/Rieger, Das Ges zur Forts der Unternehmensreform - rückwirkende Änderu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Allgemeines

Tz. 19 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Bei der übernehmenden Pers-Ges ergibt sich durch den Vermögensübergang infolge der Verschmelzung zwangsläufig ein bilanzieller Übernahmegewinn oder -verlust. Wegen Einzelheiten s Tz 20 und s Tz 39 ff. Theoretisch lässt sich auch ein Nullergebnis darstellen, praktisch dürfte das jedoch nicht werden. Wie bereits erwähnt, hat der Gesetzgeber des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Keine Wertverknüpfung zwischen der Handels- und Steuerbilanz der Übernehmerin

Tz. 5 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Für die Übernahmebilanz akzeptiert die Fin-Verw, dass die Wertansätze in der H-Bil und in der St-Bil nicht übereinstimmen. Wegen Einzelheiten s § 3 UmwStG nF Tz 28. Nach dem Schr des BMF v 25.03.1998 (BStBl I 1998, 268, Tz 03.02) muss aber in der St-Bil der Übernehmerin auf den dem Übertragungsstichtag folgenden Bilanzstichtag eine erfolgswirk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.3 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften iSd § 8b Abs 2 KStG

Tz. 37 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268 Rn 03.11) ist auf den Teil des Übertragungsgewinns, der auf Beteiligungen an ausl Gesellschaften entfällt, § 8b Abs 2 KStG 1999 nicht entspr anzuwenden (ebenso hierzu s § 8b KStG 1999 Tz 92a). AA s Brinkhaus (in H/B, 2. Aufl, Rn 90 ff zu § 3 UmwStG) und Engl (in Schaumburg/Piltz, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Rechtslage nach In-Kraft-Treten des § 5 Abs 2 S 2 UmwStG idF des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform

3.2.2.1 Allgemeines Tz. 32 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach dem durch das Ges zur Forts der UnternehmensStRef v 29.10.1997 (BGBl I 1997, 2590) eingefügten § 5 Abs 2 S 2 UmwStG gelten Anteile, bei deren Veräußerung ein Veräußerungsverlust nach § 17 Abs 2 S 4 EStG nicht zu berücksichtigen wäre, für die Anwendung des § 5 Abs 2 UmwStG nicht als Anteile iSd § 17 EStG. Diese Regelung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.2.1 Erwerb der Beteiligung in der Interimszeit

Tz. 25a Stand: EL 54 – ET: 07/2005 § 4 Abs 4 S 1 und 2 UmwStG gehen von einer am stlichen Übertragungsstichtag bestehenden 100%-igen Beteiligung der übernehmenden Pers-Ges an der übertragenden Kap-Ges aus. Wird die Beteiligung an der übertragenden Kö hingegen erst nach dem stlichen Übertragungsstichtag erworben, enthält § 5 Abs 1 UmwStG für den Fall, dass Erwerberin die übern...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.4.7 Höhe des nach § 50c EStG 1999 hinzuzurechnenden Sperrbetrags

Tz. 78 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 50c Abs 4 EStG 1999 wird der Sperrbetrag als Unterschiedsbetrag zwischen den AK und dem Nennbetrag der Anteile ermittelt. Er umfasst neben den in den AK mitbezahlten offenen Rücklagen auch die stillen Reserven (hierzu s § 50c EStG 1999 Tz 81 f). Da bei einer Umwandlung der Sperrbetrag grds in voller Höhe hinzugerechnet wird, entfaltet ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Allgemeines

Tz. 91 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Welche stlichen Folgen die Verschmelzung ›ihrer‹ Kö auf eine Pers-Ges für die AE der untergehenden Kö hat, lässt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen zT nur schwer herauslesen. Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst danach zu trennen, ob die AE der Kö ›an der Umwandlung teilnehmen‹ oder nicht. An der Umwandlung nehmen AE dann teil, wenn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.5 Unterlassene Anpassung des § 9 UmwStG

Tz. 45 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Förster (DB 1997, 1789) weist auf eine Gesetzeslücke hin, die darin besteht, dass § 9 UmwStG (Verschmelzung einer Kap-Ges auf eine natürliche Person, insbes auf ihren Alleingesellschafter) § 7 UmwStG nicht für entspr anwendbar erklärt. Deswegen s § 9 UmwStG nF Tz 11. § 9 UmwStG ist durch das UntStFG mit Wirkung ab In-Kraft-Treten des StSenkG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Anrechnung von Besitzzeiten der übertragenden Körperschaft bei der übernehmenden Personengesellschaft (§ 4 Abs 2 S 3 UmwStG nF)

Tz. 14 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Aus der Gesamtrechtsnachfolge folgt, dass dort, wo es auf Besitzzeiten ankommt (insbes bei § 26 Abs 2 KStG 1999, § 9 Nr 2a und 7, § 12 Abs 3 Nr 2a und 4 GewStG (bis EHZ 1997), § 2 Abs 1 S 1 Abs 3, § 3 Abs 1 S 1 InvZulG 1999, § 6b Abs 4 Nr 2 EStG, § 7g Abs 2 Nr 2 Buchst a EStG), die Vorbesitzzeiten mitzurechnen sind. Dort, wo es auf Behaltefri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Übertragung des gesamten Betriebsvermögens

Tz. 15 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Die Anwendung des § 3 UmwStG setzt voraus, dass das Vermögen der übertragenden Kö BV der übernehmenden Pers-Ges bzw der übernehmenden natürlichen Person wird. Im Fall der Auf- oder Abspaltung muss das gesamte zu einem Teilbetrieb gehörende Vermögen übergehen. Auf der Seite der übertragenden Kö muss das übergehende Vermögen nicht zu einem ›Betr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2 Beteiligung der übertragenden Körperschaft an anderen Personengesellschaften

Tz. 36 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Hierzu s § 3 UmwStG (SEStEG) Tz 58. Der UmwSt-Erl äußert sich nicht zu der vor In-Kraft-Treten des StSenkG relevanten Frage, wie im Falle eines Übernahmeverlusts bei der übernehmenden Pers-Ges hinsichtlich der Aufstockung nach § 4 Abs 6 UmwStG aF (dazu s § 4 UmwStG (vor SEStEG) Tz 122 ff) zu verfahren ist. UE ist nicht die ›Beteiligung an der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.4.3 Die übernehmende Personengesellschaft oder ihre Gesellschafter, deren Beteiligung an der übertragenden Körperschaft nach § 5 Abs 2-4 UmwStG als in das Betriebsvermögen der Personengesellschaft eingelegt bzw überführt gilt, hatten die Beteiligung an der übertragenden Körperschaft vor der Verschmelzung erworben, und die Beteiligung war steuerverhaftet nach § 50c EStG 1999

7.1.4.3.1 Allgemeines Tz. 61 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Das ist der Sachverhalt, den § 4 Abs 5 UmwStG aF treffen will (ebenfalls hierzu s § 50c EStG 1999 Tz 115-120). Beispiel: Die übertragende Kap-Ges verfügt über ein Nennkapital von 200 TEUR und über Rücklagen (EK 45) von 55 TEUR. Vor der Verschmelzung veräußert der bisherige ausl Allein-Gesellschafter seine Anteile zum Preis...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Die Anteile an der übertragenden Körperschaft haben am steuerlichen Übertragungsstichtag zum inländischen Betriebsvermögen eines Gesellschafters der Personengesellschaft gehört (§ 5 Abs 3 UmwStG)

4.1 Überführungsfiktion zur Ermittlung des Übernahmegewinns/-verlusts (§ 5 Abs 3 S 1 UmwStG) 4.1.1 Allgemeines Tz. 47 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Gehören an dem stlichen Übertragungsstichtag Anteile an der übertragenden Kö zum inl BV eines Gesellschafters der übernehmenden Pers-Ges, ist nach § 5 Abs 3 S 1 UmwStG der Übernahmegewinn (hierzu s § 4 UmwStG nF Tz 21 ff) so zu ermitte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.8 Umwandlung und Umgliederung nach § 54 Abs 11a KStG 1999 idF vor dem StEntlG 1999/2000/2002

Tz. 108 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 54 Abs 11a KStG idF vor dem StEntlG 1999/2000/2002 ist zum Schluss des letzten vor dem 01.01.1999 endenden Wj der bisherige Teilbetrag EK 50 umzugliedern , und zwar in EK 45 (+) und EK 02 (-). Bei Umwandlungen zu einem im VZ 1998 liegenden stlichen Übertragungsstichtag stellt sich die Frage nach dem Verhältnis von Umwandlung zu Umgliede...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3 Aufsichtsratsvergütungen

Tz. 111 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Aufsichtsratsvergütungen der übertragenden Kö für den Rückwirkungszeitraum gelten stlich nach § 2 Abs 1 UmwStG als von der übernehmenden Pers-Ges geleistet. An Dritte gezahlte Vergütungen sind bei der übernehmenden Pers-Ges als BA abzb. Bei Zahlungen an AE der übertragenden Kö unterscheidet das Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268, T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Die Anteile an der übertragenden Körperschaft befinden sich im inländischen Betriebsvermögen eines Steuerausländers

Tz. 101 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Unabhängig davon, ob der St-Ausländer in einem DBA- oder in einem Nicht-DBA-Staat ansässig ist, ist § 5 Abs 3 UmwStG wie bei einem reinen Inl-Sachverhalt anzuwenden (s Tz 49). Der ausl AE wird Gesellschafter der Pers-Ges und nimmt an der Übernahmegewinnermittlung teil. Wenn der St-Ausländer die Beteiligung vorher außerhalb eines inl BV gehalt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.8 Vorwegeinlage einer Beteiligung iSd § 5 Abs 2 S 2 UmwStG in ein Betriebsvermögen

Tz. 84 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268, Tz 05.23) kann ein Missbrauchsfall auch anzunehmen sein, wenn die Regelung des § 5 Abs 2 S 2 UmwStG idF des Ges zur Forts der Unternehmens-StRef (s Tz 40) dadurch umgangen wird, dass eine Beteiligung im zeitlichen Zusammenhang mit der Umwandlung in ein BV eingelegt wird. Liegt ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.4.3.2 Ausweitung des Anwendungsbereichs des § 50c EStG 1999 durch den durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform eingefügten Abs 11

Ausgewählte Literaturhinweise: Berg, § 50c Abs 11 EStG - ein genialer Schachzug oder Pyrrhussieg des Gesetzgebers? NWB 39/97 - Aktuelles, 3452; Farnschläder/Kahl, Rechtsunsicherheit und Systemwidrigkeit durch den neuen § 50c Abs 11 EStG am Beispiel der Umstrukturierung im Anschluss an den Erwerb von Kap-Ges-Anteilen, DB 1997, 1945; Füger/Rieger, Das Ges zur Forts der Unternehme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.5.7 Besonderer Ausgleichsposten wegen Geschäftsvorfällen in der Interimszeit, die noch der übertragenden Körperschaft zuzurechnen sind

Tz. 32 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Obwohl § 4 Abs 4 und 5 UmwStG dies nicht anspricht, müsste der Übernahmegewinn bzw -verlust wegen der in den Tz 81 ff genannten Geschäftsvorfälle in der Interimszeit zwischen stlichem Übertragungszeitpunkt und dem Zeitpunkt der Registereintragung, die stlich noch der übertragenden Kö zuzurechnen sind und die damit das übergehende BV verändern...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1 Allgemeines

Tz. 47 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Gehören an dem stlichen Übertragungsstichtag Anteile an der übertragenden Kö zum inl BV eines Gesellschafters der übernehmenden Pers-Ges, ist nach § 5 Abs 3 S 1 UmwStG der Übernahmegewinn (hierzu s § 4 UmwStG nF Tz 21 ff) so zu ermitteln, als seien die Anteile am stlichen Übertragungsstichtag zum Bw in das BV der Pers-Ges überführt worden. Weg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.5 Steuerliche Rückbeziehung auch in der Steuerbilanz des Gesellschafters

Tz. 54 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 UE ist es notwendig, obwohl § 5 Abs 3 S 1 UmwStG nur die übernehmende Pers-Ges anspricht, die stliche Rückbeziehung parallel auch in einer etwaigen Bilanz des Gesellschafters der Pers-Ges zu beachten, zu dessen BV die Beteiligung an der übertragenden Kap-Ges gehört (ebenfalls hierzu s Tz 2). Der Wegfall der Beteiligung an der Übetragerin in de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2 Lieferungen und Leistungen zwischen der übertragenden Körperschaft und der übernehmenden Personengesellschaft

Tz. 110 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Lieferungen und Leistungen zwischen der übertragenden Kö und der übernehmenden Pers-Ges in der Interimszeit sind zivilrechtlich anzuerkennen, da die Übertragerin bis zur Eintragung in das H-Reg weiterbesteht. Strechtlich handelt es sich jedoch um rein innerbetriebliche Vorgänge, die in der auf dem der Eintragung der Umwandlung folgenden Bila...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.3.3.1 Rechtslage nach § 4 Abs 6 S 2 UmwStG idF vor dem Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform

Tz. 129 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Ein nach der Aufstockung noch verbleibender Übernahmeverlust mindert den lfd Gewinn der Pers-Ges (3. Stufe der Verlustverrechnung) bei Umwandlungsvorgängen, deren Eintragung im H-Reg vor dem 05.08.1997 beantragt worden ist. Der sofortige Abzug des Übernahmeverlusts wird insbes bei der Verschmelzung einer Verlust-Kap-Ges ohne stille Reserven ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.2 Vermeidung des § 5 Abs 2 S 2 UmwStG

Tz. 40 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Vor der Entschärfung des § 17 Abs 2 S 4 EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 (s Tz 32 und 33) war die Vermeidung des § 5 Abs 2 S 2 UmwStG wichtig. Förster (DB 1997, 1786, 1877); Haritz (DStR 1998, 589) und Ott (GmbH-Stpr 1998, 296 ff) empfehlen, Anteile an der übertragenden Kap-Ges künftig nur noch iR eines BV zu erwerben, um den Sanktionen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Rödder/Momen, Gewstliche Behandlung des Übernahmeverlusts bei Umwandlung einer Kap-Ges in eine Pers-Ges, DStR 1996, 1799; Gollers/Tomik, Berücksichtigung von Übernahmeverlusten auch bei der GewSt? DStR 1997, 275; Ott, Verlustverwertung durch Umwandlung einer notleidenden GmbH, INF 1997, 75. Tz. 131 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 18 Abs 2 UmwStG aF ist für Zwecke der GewSt ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.4.4 Der ausländische Anteilseigner begründet vor der Umwandlung eine inländische Betriebsstätte, in die er die Anteile an der (späteren) Übertragerin einbringt

Tz. 70 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Dies ist ein Anwendungsfall des § 50c Abs 6 EStG 1999, denn der zunächst nichtanrechnungsberechtigte AE wird mit der Begr der Betriebsstätte anrechnungsberechtigt. In diesem Fall ist für den AE gem § 5 Abs 3 UmwStG ein Übernahmegewinn zu ermitteln, der gem § 4 Abs 5 UmwStG aF um den Sperrbetrag zu erhöhen ist (s Schr des BMF v 25.03.1998, BSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Behandlung des Vermögensübergangs in der Steuerbilanz

Tz. 2 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Die Verschmelzung einer Kö ist auf eine bereits bestehende Pers-Ges (Verschmelzung durch Aufnahme) oder auf eine erst durch die Umwandlung entstehende Pers-Ges (Verschmelzung durch Neugründung) möglich. Bei einer Verschmelzung durch Neugründung sind zwei oder mehrere Rechtsträger beteiligt, wobei mindestens ein Rechtsträger eine Kö sein muss. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2.5 Verhältnis zwischen § 5 Abs 3 S 2 UmwStG und § 50c Abs 11 EStG

Tz. 67 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Es ist denkbar, dass ein nach § 4 Abs 5 UmwStG nF hinzuzurechnender Sperrbetrag iSd § 50c EStG 1999 und die Begrenzung des Einlagewerts auf die AK der Anteile nach § 5 Abs 3 S 2 UmwStG zusammentreffen. In diesen Fällen kommt es zu einer überschießenden Wirkung. Wegen eines Beispiels s § 4 UmwStG nF Tz 64. Sachgerecht wäre es uE, in solchen Fä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5 Übersicht über ›private‹ oder ausländische bzw steuerbefreite inländische Anteilseigner, die ihre Kapitalbeteiligung vor der Umwandlung an die übernehmende Personengesellschaft veräußern

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Übertragender Rechtsträger

Tz. 7 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Als übertragender Rechtsträger kommen vor In-Kraft-Treten des SEStEG nur die in § 1 Abs 1 Nr 1 UmwStG aF aufgezählten unbeschr stpfl Kö mit statutarischem Sitz im Inl in Betracht. Dazu s § 1 UmwStG (vor SEStEG) Tz 7. Wegen der Übetragung bei einer kapitalistischen Betriebsaufspaltung, s § 3 UmwStG (SEStEG) Tz 5.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.3.1 Ausweis der originären immateriellen Wirtschaftsgüter - 2. Stufe

Tz. 127 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Soweit der Übernahmeverlust den Tw der in der Übertragungs-Bil ausgewiesenen WG übersteigt, ist er gem § 4 Abs 6 S 2 UmwStG als AK der übernommenen immateriellen WG einschl eines Geschäfts- oder Firmenwerts zu aktivieren (in Abweichung von § 5 Abs 2 EStG; 2. Stufe der Verlustverrechnung). Str kann innerhalb der immateriellen WG die Reihenfol...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Orth, Anwendung des § 8a KStG in Umwandlungsfällen, DB 1995, 1985; Prinz, Problem der Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG) bei Umwandlungsvorgängen, FR 1995, 772; Eversberg/Prinz, Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG) bei Umstrukturierungsvorgängen, in Herzig (Hrsg), Neues UmwSt-Recht - Praxisfälle und Gestaltungen im Querschnitt, Vlg O. Schmidt (1996), 107 und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 99 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Ob für ausl und für stbefreite inl AE der übertragenden Kö die Überführungs- und Einlagefiktionen des § 5 UmwStG gelten, ist in Teilbereichen str. Es muss zwischen vd Sachverhalten unterschieden werden (s Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268, Tz 05.12). Bei ausl AE kommt es entscheidend darauf an, ob die BRep das Besteuerungsrecht für...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.4 Nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag, aber vor der Eintragung der Umwandlung in das Handelsregister beschlossene offene Gewinnausschüttungen; Vorabausschüttungen und verdeckte Gewinnausschüttungen in der Interimszeit

8.3.4.1 Allgemeines Tz. 96 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach Tz 3 des zum UmwStG 1969 ergangenen Schr des BMF v 20.07.1970 (BStBl I 1970, 922) waren in der Interimszeit beschlossene oGA nicht in eine Entnahme umzudeuten, sondern weiterhin als Ausschüttung zu behandeln. Nach Tz 6 des zum UmwStG 1977 ergangenen Schr des BMF v 15.04.1986 (BStBl I 1986, 184) waren in der Interimszeit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG, DB 2006, 2714 und 2763; Förster/Felchner, Umwandlung von Kap-Ges in Personenunternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Rödder/Schumacher, Das kommende SEStEG: Das geplante neue UmwStG, DStR 2006, 1525; Schaflitzl/Widmayer, Die Besteuerung von Umwandlungen nach dem Reg-Entw des SEStEG, BB 44/2006, BB-special, 36; Bodde...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.5.3 Beteiligung der übertragenden Kapitalgesellschaft an der übernehmenden Personengesellschaft

Tz. 28 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Ist die übertragende Kap-Ges als MU an der übernehmenden Pers-Ges beteiligt, fällt durch die Verschmelzung neben dieser MU-Beteiligung auch die gegenläufige Beteiligung der Pers-Ges (oder ihrer Gesellschafter) an der übertragenden Kap-Ges weg. In der Übertragungs-Bil der Kap-Ges ist die MU-Beteiligung mit dem anteilig auf die Übertragerin ent...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 8 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Hat die übernehmende Pers-Ges Anteile an der übertragenden Kö nach dem stlichen Übertragungsstichtag angeschafft oder findet sie einen AE ab, ist ihr (Übernahme-)gewinn so zu ermitteln, als hätte sie die Anteile an diesem Stichtag angeschafft. Die Anschaffung von Anteilen durch die Pers-Ges ist nur bei der Verschmelzung durch Aufnahme (s §§ 4 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.7 Abschreibungsbemessungsgrundlage für die nach § 4 Abs 6 S 1 und 2 UmwStG aF bei der Übernehmerin aufgestockten Wirtschaftsgüter (§ 4 Abs 6 S 3 UmwStG aF)

Tz. 137 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 4 Abs 6 S 3 UmwStG aF gilt für die Bemessung der Abschr § 4 Abs 3 UmwStG entspr. Hierzu s Tz 16 ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Biener, Bilanzierung im Spannungsfeld von Europa-, Umwandlungs- und St-Recht, StbJb 1995/96, 29; Herzig, Maßgeblichkeitsgrundsatz bei Umwandlungsvorgängen? (in Herzig – Hrsg – Neues UmwStG-Recht – Praxisfälle und Gestaltungen im Querschnitt, Vlg O. Schmidt, 1996, 23); Müller-Gatermann, UmwSt-Recht, Wpg 1996, 868; Herzig, Diagonale Maßgeblichkeit bei Umwandlungsvorgängen? FR 199...mehr