Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Verbot der Unter-Pari-Emission (§ 3 S 2 UmwStG)

Tz. 34 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Die Bedeutung des Satzes 2 in § 3 UmwStG, der dem S2 in § 20 Abs 2 UmwStG entspr, ist unklar. Danach ist stlich (als Ausnahme von dem Grundsatz der Maßgeblichkeit der H-Bil) der Ansatz mit dem Bw auch dann zulässig, wenn in der H-Bil das eingebrachte BV nach hr-lichen Vorschriften mit einem höheren Wert angesetzt werden muss. Die Regelung des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5.1 Endgültiges Ausscheiden

Tz. 73 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Veräußert ein an der übertragenden Kö beteiligter AE, dessen Beteiligung nicht stverhaftet ist oder dessen Gewinn aus der Veräußerung der Beteiligung vor In-Kraft-Treten des StSenkG nach den §§ 17, 34 EStG 1999 und § 21 UmwStG ermäßigt besteuert wird, vor der Umwandlung der Kö in eine Pers-Ges endgültig seine Beteiligung, führt dasmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2 Am steuerlichen Übertragungsstichtag zu dem inländischen Betriebsvermögen eines Gesellschafters gehörend

Tz. 48 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Was ›BV eines Gesellschafters‹ ist, ist aus dem Gesetzeswortlaut nicht klar zu erkennen. UE fallen unter § 5 Abs 3 S 1 UmwStG nicht die zum Sonder-BV eines Gesellschafters der übernehmenden Pers-Ges gehörenden Anteile an der übertragenden Kö. Für diese greift, weil zum BV der Pers-Ges gehörend, bereits der gesetzliche Grundtatbestand des § 4 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.1 Allgemeines

Tz. 149 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Da der Übernahmegewinn auch nach dem Systemwechsel wie eine Auskehrung behandelt wird, erfordert der Wechsel vom Vollanrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren, dass dieser Gewinn auch wie eine Ausschüttung behandelt wird. In § 4 Abs 7 UmwStG, der durch das StSenkG eingefügt worden ist, ist deshalb geregelt, dass der Übernahmegewinnmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.3.3.2 Rechtslage nach § 4 Abs 6 Satz 2 UmwStG aF

Tz. 130 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Durch das Ges zur Forts der Unternehmens-StRef v 29.10.1997 (BGBl I 1997, 2590) ist § 4 Abs 6 S 2 UmwStG aF dahingehend geändert worden, dass der nach der Aufstockung lt Stufen 1 und 2 verbleibende Übernahmeverlust (in der St-Bil) zu aktivieren und auf 15 Jahre (uE entspr Wj) gleichmäßig abzuschreiben ist. Die Folge auf der Seite der Übernehm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2 Die Bundesrepublik hat kein Besteuerungsrecht für Gewinne aus einer Anteilsveräußerung

Tz. 103 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 In Beantwortung der Frage, ob § 5 Abs 2 UmwStG auf eine Beteiligung iSd § 17 EStG anzuwenden ist, die ein in einem DBA-Staat ansässiger AE an der übertragenden Kap-Ges hält, werden im Schrifttum unterschiedliche Auff vertreten:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.3 Natürliche Person als Mitunternehmer der übernehmenden Personengesellschaft (§ 4 Abs 7 S 2 UmwStG nF)

Tz. 154 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 4 Abs 7 S 2 UmwStG nF ist ein Übernahmegewinn zur Hälfte anzusetzen, soweit nicht eine Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse MU der übernehmenden Pers-Ges ist. § 4 Abs 7 S 2 UmwStG nF regelt den Fall, dass eine natürliche Person MU der übernehmenden Pers-Ges ist. In diesen Fällen ist der Übernahmegewinn zur Hälfte stpfl. Das gilt a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.4.3 Übernahmeverlust bzw verringerter Übernahmegewinn, der auf einen steuerrechtlich nicht nutzbaren Verlust der Übertragerin zurückzuführen ist - Problembereich des ›Umfärbens‹ von Verlusten

Tz. 134 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Wie vorstehend erläutert ( s Tz 11 ff), darf zwar ein nicht verbrauchter Verlustvortrag iSd § 10d Abs 4 S 2 EStG der Übertragerin gem § 4 Abs 2 S 2 UmwStG nicht von der Übernehmerin als Verlustabzug geltend gemacht werden. Da der Verlust der Übertragerin jedoch ihr St-Bil-Vermögen ›mit Ewigkeitswirkung‹ verringert hat, bewirkt er automatisc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Einlage der Anteile innerhalb der letzten fünf Jahre in das Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft (§ 5 Abs 3 S 3 UmwStG)

Tz. 68 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 5 Abs 3 S 3 UmwStG sind nicht der Bw, sondern die AK der Anteile anzusetzen, wenn die AK den Bw unterschreiten und die Anteile an der übertragenden Kö innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem stlichen Übertragungsstichtag in das BV der übernehmenden Pers-Ges eingelegt worden sind. § 5 Abs 3 S 3 UmwStG entspr der Vorschrift des § 5 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1 Allgemeines

Tz. 85 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Die in § 2 UmwStG iVm § 17 Abs 2 UmwG geregelte und in Tz 81 und § 2 UmwStG nF Tz 18 ff erläuterte Rückbeziehung des stlichen Verschmelzungsstichtags wirft hinsichtlich der stlichen Behandlung der GA, insbes der in der Interimszeit, eine Reihe von Fragen auf. Es fehlen ges Regelungen insbes zu den Fragen, ob die in den Tz 86 ff bezeichneten A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 36 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Pensionsrückstellungen zugunsten der Gesellschafter-Geschäftsführer sind nach der Verschmelzung auf eine Pers-Ges von dieser nicht gewinnerhöhend aufzulösen, sondern fortzuführen (s Urt des BFH v 22.06.1977, BStBl II 1977, 798). Weitere Zuführungen nach dem stlichen Übertragungsstichtag, die durch die Gesellschafterstellung veranlasst sind, s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6 Gesellschafterbezogene Ermittlung und Verteilung des Übernahmegewinns/-verlusts

Tz. 39 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach der - uE zutr - Ansicht der Fin-Verw (s Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268, Tz 04.14) sind die Ermittlung des Übernahmegewinns/-verlusts (1. und 2. Stufe), sowie die vor In-Kraft-Treten des StSenkG in den Fällen des Übernahmeverlusts nach § 4 Abs 6 UmwStG aF vorgeschriebene Aufstockung der WG idR gesellschafter- und nicht gesel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Folgefragen, die sich bei Bejahung eines eigenständigen steuerlichen Bewertungswahlrechts stellen

Tz. 31 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Wenn man – entgegen der Verw-Auff (s Tz 27) – die Geltung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes für die stliche Übertragungs-Bil nach § 3 bzw nach § 11 UmwStG verneint, gewinnt das in § 3 (und in § 11) UmwStG geregelte Wahlrecht, die übergehenden WG mit dem Bw, einem Zwischenwert oder dem Tw anzusetzen, praktische Bedeutung. Bw ist gem § 3 S 3 UmwStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Anschaffung

Tz. 9 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Eine Anschaffung durch die übernehmende Pers-Ges iSd § 5 Abs 1 S 1 UmwStG liegt vor, wenn die Anteile entgeltlich (s Urt des BFH v 13.01.1993, BStBl II 1993, 346) und in das Gesamthandsvermögen erworben werden. Das gilt auch, wenn die Anteile nach dem stlichen Übertragungsstichtag von dem Sonder-BV eines Gesellschafters der übernehmenden Pers-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.4.1 Allgemeines

Tz. 96 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach Tz 3 des zum UmwStG 1969 ergangenen Schr des BMF v 20.07.1970 (BStBl I 1970, 922) waren in der Interimszeit beschlossene oGA nicht in eine Entnahme umzudeuten, sondern weiterhin als Ausschüttung zu behandeln. Nach Tz 6 des zum UmwStG 1977 ergangenen Schr des BMF v 15.04.1986 (BStBl I 1986, 184) waren in der Interimszeit beschlossene oGA s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5 Geltung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes für die steuerliche Schlussbilanz der Überträgerin

Tz. 26 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Nach Auff der Fin-Verw (s Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268 Rn 03.01 ff) ist der Grundsatz der Maßgeblichkeit der H-Bil für die St-Bil auch bei Verschmelzungen zu beachten. Nach ihrer Auff zeigt die Tatsache, dass das UmwStG in § 3 S 2 und in § 20 Abs 2 S 2 zwei Ausnahmen von der Maßgeblichkeit der H-Bil für die St-Bil ausdrücklich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.3.2 Überhöhte Tantieme- und Pensionsrückstellungen bei Verschmelzung auf eine Personengesellschaft

Tz. 95 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Der UmwSt-Erl sieht keine Sonderregelung für die stliche Behandlung von (als vGA zu wertenden) überhöhten Tantieme- bzw Pensionsrückstellungen iRd Verschmelzung einer Kap-Ges auf eine Pers-Ges vor. Ein Hinweis findet sich lediglich im Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268, Tz 02.28, die zur Auseinandersetzung der Fin-Verw mit dem Urt d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.2 Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse als Mitunternehmer der übernehmenden Personengesellschaft (§ 4 Abs 7 S 1 UmwStG nF)

Tz. 152 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 4 Abs 7 S 1 UmwStG nF bleibt ein Übernahmegewinn außer Ansatz, soweit er auf eine Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse als MU der Pers-Ges entfällt. Gemeint ist der Übernahmegewinn, der sich ggf nach Korrektur um einen Sperrbetrag nach § 50c EStG 1999 (s § 4 Abs 5 UmwstG nF) ergibt. Wegen der gesellschafterbezogenen Ermittlung des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.4 Zeitpunkt, der für die Berechnung der Fünfjahresfrist maßgebend ist

Tz. 43 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Unklar ist, von welchem Zeitpunkt an die in § 17 Abs 2 S 4 Buchst a und b EStG genannte Fünfjahresfrist rückwärts zu berechnen ist. Füger/Rieger (DStR 1997, 1427, 1439) wollen die Beteiligungen einbeziehen, die in den fünf Jahren vor dem stlichen Übertragungsstichtag erworben worden sind. Förster (DB 1997, 1786, 1788) hingegen will die fünf J...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 13 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Für den Fall, dass eine GmbH, die als Kommanditistin einer KG über einen noch nicht verbrauchten Verlustabzug iSd § 15a Abs 2 EStG verfügt, in eine (andere) KG formgewechselt oder verschmolzen wird, ist vor der Änderung des § 4 Abs 2 S 2 UmwStG durch das StBereinG 1999 str, ob ein nicht verbrauchter Verlustabzug iSd § 15a Abs 2 EStG auf die Ü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Zusammenspiel der Besteuerung der an der Umwandlung teilnehmenden Anteilseigner mit der steuerlichen Behandlung der übertragenden Körperschaft und der übernehmenden Personengesellschaft

Tz. 94 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Die §§ 4, 5 und 7 UmwStG differenzieren hinsichtlich der stlichen Behandlung zwischenmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.2.1 Rechtslage vor In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform

Tz. 52 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 4 Abs 6 UmwStG idF vor der Änderung durch das Ges zur Forts der Unternehmens-StRef war die stliche Berücksichtigung eines Übernahmeverlusts nicht von den Voraussetzungen abhängig, wie sie sich in § 8 Abs 4 KStG und in § 12 Abs 3 S 2 UmwStG wiederfinden (sog Mantelkauf-Problematik ). Wenn eine Verlust-Kap-Ges iSd § 8 Abs 4 KStG auf eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines

Tz. 77 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 In der Zeit bis zum In-Kraft-Treten des § 50c Abs 11 EStG 1999 (hierzu s § 4 UmwStG nF Tz 65 ff) wurde versucht, die Regelung des § 7 UmwStG aF, wonach die an der Umwandlung teilnehmenden nicht iSd § 17 EStG beteiligten AE, die ihre Beteiligung an der übertragenden Kö im PV halten, iHd anteilig auf sie entfallenden VEK stpfl Kap-Erträge erzi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Abschreibungsbemessungsgrundlage für die auf die Personen-Gesellschaft übergegangenen abnutzbaren Wirtschaftsgüter (§ 4 Abs 3 UmwStG nF)

Tz. 16 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 § 4 Abs 3 S 1 HS 1 UmwStG regelt die Bemessungsgrundlage für Abschr bei der übernehmenden Pers-Ges in den Fällen des § 7 Abs 4 S 1 und Abs 5 EStG, falls die WG in der Schluss-Bil der übertragenden Kö mit einem Zwischenwert oder dem Tw angesetzt worden sind. § 4 Abs 3 S 1 HS 2 UmwStG regelt die Abschr-Bemessungsgrundlage in allen anderen Fällen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Veräußerung der Anteile an der übertragenden Körperschaft an die übernehmende Personengesellschaft

Tz. 81 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Veräußerung einer im PV gehaltenen Beteiligung iSd § 17 EStG durch den Alleingesellschafter der Kap-Ges an die übernehmende GmbH & Co KG, deren alleiniger Kommanditist ebenfalls der oa Gesellschafter ist. Auch für diesen Fall ist nach Verw-Auff Verw (s Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268, Tz 05.20) die Anwendung des § 42 AO zu prüfen....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Veräußerung der Anteile an der übertragenden Körperschaft an eine zwischengeschaltete Personengesellschaft

Tz. 79 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Die nicht iSd § 17 EStG beteiligten AE einer Kap-Ges veräußern ihre im PV gehaltenen Anteile an eine in zeitlichem Zusammenhang mit der Verschmelzung von allen AE gegründete zwischengeschaltete Pers-Ges. Danach wird die Kap-Ges auf die Pers-Ges verschmolzen. Nach Auff der Fin-Verw (s Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268, Tz 05.18) ist...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.5.9 Auswirkung kapitalersetzender Darlehen auf die Anschaffungskosten der wegfallenden Beteiligung

Tz. 34 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Die AK der (wegfallenden) Beteiligung der Übernehmerin an der Übertragerin haben sich beim Verzicht auf ein Darlehen der Übernehmerin an die Übertragerin uU erhöht: Nach dem Schr des BMF v 14.04.1994 (BStBl I 1994, 257) iVm dem Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307) erhöhen sich durch den gesellschaftsrechtlich veranlassten V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.1 Allgemeines

Tz. 32 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach dem durch das Ges zur Forts der UnternehmensStRef v 29.10.1997 (BGBl I 1997, 2590) eingefügten § 5 Abs 2 S 2 UmwStG gelten Anteile, bei deren Veräußerung ein Veräußerungsverlust nach § 17 Abs 2 S 4 EStG nicht zu berücksichtigen wäre, für die Anwendung des § 5 Abs 2 UmwStG nicht als Anteile iSd § 17 EStG. Diese Regelung hängt mit dem eben...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Es handelt sich um einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 Abs 1 UmwStG (§ 5 Abs 4 UmwStG)

Tz. 85 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Einbringungsgeborene Anteile an einer Kap-Ges iSd § 21 UmwStG (wegen des Begriffs s § 8b KStG nF Tz 67 und s § 21 UmwStG nF Tz 14 ff) gelten als an dem stlichen Übertragungsstichtag mit den AK in das BV der Pers-Ges eingelegt. Das gilt auch für einen nicht iSd § 17 EStG beteiligten AE, der seine Anteile im PV hält (keine Besteuerung nach § 7 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.4.3.1 Allgemeines

Tz. 61 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Das ist der Sachverhalt, den § 4 Abs 5 UmwStG aF treffen will (ebenfalls hierzu s § 50c EStG 1999 Tz 115-120). Beispiel: Die übertragende Kap-Ges verfügt über ein Nennkapital von 200 TEUR und über Rücklagen (EK 45) von 55 TEUR. Vor der Verschmelzung veräußert der bisherige ausl Allein-Gesellschafter seine Anteile zum Preis von 300 TEUR an die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.4.3.4 Wegfall einer einmal gegebenen § 50 EStG 1999-Steuerverhaftung durch die Umwandlung?

Tz. 69 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Es stellt sich die Frage, ob bei einer Verschmelzung der § 50c EStG 1999 – infizierten Kap-Ges auf die Käuferin (Kap-Ges) (sog upstream-merger) eine vorher gegebene St-Verhaftung iSd § 50c EStG 1999 im nachhinein wegen der Auflösung der betr Kap-Ges wegfallen kann. Wegen eines weiteren (abgewandelten) Sachverhalts s Dötsch/van Lishaut/Wochinge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.3 Keine Freistellung von Übernahmegewinnen

Tz. 41 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach uE zutr Auff, s Füger/Rieger (DStR 1997, 1427, 1439) bleiben Anteile iSd § 17 Abs 2 S 4 EStG nach der Regelung des § 5 Abs 2 S 2 UmwStG nicht nur bei der Ermittlung eines Übernahmeverlusts, sondern auch bei der eines Übernahmegewinns außer Ansatz. Tz. 42 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Bei Zugrundelegung dieser Auff kann die Regelung in § 5 Abs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Gesamtrechtsnachfolge (§ 4 Abs 2 S 1 UmwStG nF)

Tz. 7 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Als zwingende Folgerung aus der Verknüpfung zwischen den Werten in der stlichen Schlussbilanz der Übertragerin und den Werten bei der Übernehmerin bestimmt § 4 Abs 2 UmwStG, dass die übernehmende Pers-Ges insbes hinsichtlich der Abschr uä Vergünstigungen entspr dem Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge (keine Fiktion der Anschaffung) in die Rech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.4.5.2 Der ausländische Anteilseigner ist in einem Nicht-DBA-Staat ansässig

Tz. 72 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 In diesem Fall steht der B-Rep bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst e EStG das Besteuerungsrecht für Gewinne aus der Veräußerung von inl. Kap-Beteiligungen und damit auch das Besteuerungsrecht für das auf diesen AE entfallende Übernahmeergebnis zu. Die Anteile des ausl AE gelten nach § 5 Abs 2 UmwStG als mit den AK in ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2.2 Einlage der Anteile innerhalb der letzten fünf Jahre

Tz. 58 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Einlage ist die offene und verdeckte Einlage in das BV. Das gilt auch, wenn es sich bei dem BV, in das die Beteiligung eingelegt worden ist, um das BV einer Kap-Ges handelt. GlA s Widmann (in W/M, § 5 UmwStG Rn 512). In diesem Fall ist nach § 6 Abs 6 S 2 EStG idF des StEntlG 1999/2000/2002 die Einlage mit dem Tw zu bewerten, es sei denn, die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines zum Wertansatzwahlrecht nach § 3 UmwStG

Tz. 17 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Wird das Vermögen der übertragenden Kö BV der übernehmenden Pers-Ges oder der übernehmenden natürlichen Person, können nach § 3 S 1 UmwStG die WG in der stlichen Schluss-Bil der Kö mit dem Bw oder mit einem höheren Wert angesetzt werden. Nach § 3 S 4 UmwStG dürfen dabei die Tw der einzelnen WG nicht überschritten werden. Beim Ansatz der WG mi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.3 Nichtabziehbarkeit eines Übernahmeverlusts nach In-Kraft-Treten des StSenkG (§ 4 Abs 6 UmwStG nF)

Tz. 138 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 4 Abs 6 UmwStG nF bleibt künftig ein Übernahmeverlust stets außer Ansatz, unabhängig davon, ob Gesellschafter der übernehmenden Pers-Ges natürliche Personen oder Kö, Pers-Vereinigungen bzw Vermögensmassen sind. Auch in der Zeit nach dem In-Kraft-Treten des StSenkG ist die Übernahmeergebnisbesteuerung eine Sonderform der Dividendenbest...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Kein Übergang eines verbleibenden Verlustvortrags iSd § 10d EStG

Tz. 11 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Von dem Grundsatz, dass die übernehmende Pers-Ges als Gesamtrechtsnachfolgerin in die Rechtsstellung der übertragenden Kö eintritt, enthält § 4 Abs 2 S 2 UmwStG eine Ausnahme. Danach geht ein verbleibender Verlustabzug iSd § 10d EStG (Verlustvortrag) nicht auf die Pers-Ges über. Bei dem Verlustvortrag handelt es sich um Verluste der übertragen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1 Ausscheiden eines Anteilseigners im Rückwirkungszeitraum durch Veräußerung seiner Anteile

Tz. 82 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268, Tz 02.12) sind AE der übertragenden Kö, die in der Zeit zwischen dem stlichen Übertragungsstichtag und der Eintragung der Umwandlung im H-Reg (Rückwirkungszeitraum) aus der übertragenden Kö durch Veräußerung ihrer Beteiligung ausscheiden, von der stlichen Rückwirkung nach § 2 Abs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Unter der Geltung des früheren kstlichen Anrechnungsverfahrens sah § 10 UmwStG vor, dass die auf den Teilbeträgen des VEK der übertragenden Kö lastende KSt-Tarifbelastung auf die ESt bzw KSt der Gesellschafter einer übernehmenden Pers-Ges bzw auf die ESt einer übernehmenden natürlichen Person anzurechnen war. Auf der Ebene der übertragenden Kö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5.2 Ausscheiden aus der Kapitalgesellschaft unter Weiterbeteiligung an der Nachfolgegesellschaft

Tz. 75 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Die vorstehenden Ausführungen zeigen, dass sich vor In-Kraft-Treten des StSenkG nicht iSd § 17 EStG an der Übertragerin beteiligte AE, deren Beteiligung zum PV gehört, bis zum In-Kraft-Treten des § 50c Abs 11 EStG 1999 (hierzu s § 4 UmwStG nF Tz 65 ff) durch vorherige endgültige Anteilsveräußerung völlig legal den belastenden Wirkungen einer ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 33 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach Orth (DB 1995, 1985) und Prinz (FR 1995, 772) bedürfen die im Schr des BMF v 15.12.1994 (BStBl I 1995, 25) enthaltenen Verw-Anw zur Auslegung des § 8a KStG ergänzender Überlegungen für Umwandlungsvorgänge. Die Schwierigkeiten in der Rechtsanwendung ergeben sich daraus, dass § 2 UmwStG für Umwandlungsfälle eine stliche Rückwirkung vorsieh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1 Allgemeines

Tz. 20 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 § 5 Abs 2 UmwStG betrifft die Anteile an der übertragenden Kö iSd § 17 EStG , die am stlichen Übertragungsstichtag nicht zu einem BV eines unbeschr stpfl Gesellschafters der übernehmenden Pers-Ges gehört haben. Diese Anteile - mit Ausnahme der in § 5 Abs 2 S 2 UmwStG genannten - gelten zur Ermittlung des Übernahmegewinns (s § 4 UmwStG nF Tz 19...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.2.2 Rechtslage nach In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform

Tz. 53 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Durch das Ges zur Forts der Unternehmens-StRef v 29.10.1997 (BGBl I 1997, 2590) ist in den § 4 Abs 5 UmwStG ein neuer S 1 eingefügt worden. Danach bleibt ein Übernahme verlust außer Ansatz, soweit er auf einem negativen Wert des übergegangenen Vermögens beruht. ›Wert‹ ist uE idS zu verstehen, dass auf den Saldo der Wertansätze des übergehende...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 133 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Meyer-Scharenberg (DStR 1996, 1318) stellt die Frage, ob § 15a EStG als lex specialis verbietet, dass der auf die Kommanditisten der übernehmenden KG entfallende Anteil an dem Übernahmeverlust insoweit nicht zur stlichen Nutzung iRd § 4 Abs 6 UmwStG aF zur Verfügung steht, als die Voraussetzungen des § 15a EStG vorliegen. Je nachdem, ob man ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 131 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 18 Abs 2 UmwStG aF ist für Zwecke der GewSt ein Übernahme gewinn nicht zu erfassen. Die Fin-Verw (s Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268, Tz 18.02) wendet den § 18 Abs 2 UmwStG aF entspr auf Übernahme verluste an und versagt diesen die gewstliche Berücksichtigung. Wegen der Kritik s Rödder/Momen (DStR 1996, 1799) und Ott (INF ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2 In dem letzten Wirtschaftsjahr vor dem Übertragungsstichtag vorgenommene (vor In-Kraft-Treten des StSenkG: andere) Ausschüttungen

Tz. 86 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Die vor dem Übertragungsstichtag beschlossenen und abgeflossenen Vorabausschüttungen für das letzte Wj der übertragenden Kö sowie die im letzten Wj der übertragenden Kö abgeflossenen vGA sind stlich noch bei der untergehenden Kö zu erfassen, und zwar unabhängig davon, ob diese Ausschüttungen an ausgeschiedene oder an verbleibende Gesellschaft...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 31 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Wegen der Zuordnung von Umwandlungskosten s § 3 UmwStG nF Tz 53. Die Umwandlungskosten, die die übernehmende Pers-Ges bzw ihre Gesellschafter zu tragen haben (zB GrESt, Notarkosten), sind als BA vom lfdn Gewinn des Wj der Übernahme abzb (s Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268, Tz 04.43). UE sind solche Umwandlungskosten, die bei einer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2.3 Der Buchwert übersteigt die Anschaffungskosten

Tz. 60 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Die AK können nur in folgenden Fällen unter dem Bw der Anteile liegen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Während der Interimszeit scheiden bisherige Anteilseigner der Kapitalgesellschaft ganz oder anteilig aus und veräußern ihre Beteiligung an andere (bisherige oder neu eintretende) Anteilseigner, die Gesellschafter der Personengesellschaft werden

Tz. 18 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach den Ausführungen in § 2 UmwStG nF Tz 22 gilt für den im sog Interimszeitraum ausscheidenden AE die Rückwirkungsfiktion des § 2 Abs 1 UmwStG nicht. Dh die Anteilsveräußerung bleibt auch aus stlicher Sicht die Veräußerung einer Kap-Beteiligung und wird nicht in die (stpfl) Veräußerung eines MU-Anteils umgedeutet. Hierzu s § 4 UmwStG nF Tz ...mehr