Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.1 Grundsätzliches

Tz. 23 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Der Erhöhung des BV der Übernehmerin steht die BV-Verringerung durch den Wegfall des Bw der Beteiligung an der Übertragerin gegenüber, wenn die Beteiligung an der Übertragerin im Gesamthands- oder Sonder-BV der Übernehmerin erfasst ist. Hierzu s Tz 44. Nach § 4 Abs 4 S 2 UmwStG ist der Bw (der Beteiligung) der Wert, mit dem die Anteile nach d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.3.1 Allgemeines

Tz. 89 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Auch vor dem stlichen Übertragungsstichtag beschlossene, aber noch nicht verwirklichte (s Abschn 77 Abs 6 und 7 KStR 1995) oGA für frühere Jahre und beschlossene, aber noch nicht ausgezahlte Vorabausschüttungen für das lfde (letzte) oder für frühere Wj sind stlich noch bei der untergehenden Kö zu erfassen, dh es bleibt bei der Qualifizierung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.4.2 Auf veräußerte Anteile entfallende Ausschüttungen

Tz. 98 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Im Rückwirkungszeitraum beschlossene oGA für ein früheres Wj und Vorabausschüttungen für das lfd Wj sowie im Rückwirkungszeitraum vorgenommene vGA, für die in der Übertragungsbilanz eine Ausschüttungsverbindlichkeit noch nicht auszuweisen war (s Tz 89), zugunsten der im Rückwirkungszeitraum durch Anteilsveräußerung oder durch Barabfindung (gg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Die Bilanzierung bei der Überträgerin

Tz. 23 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 § 3 S 1 UmwStG billigt der übertragenden Kö ein Wahlrecht zu, in ihrer stlichen Schluss-Bil das übergehende BV mit dessen Bw, mit Zwischenwerten oder mit den höheren Tw anzusetzen. Diese Regelung muss im Zusammenhang mit § 17 Abs 2 S 2 UmwG gesehen werden, der die Bewertung in der H-Bil der Überträgerin regelt. Nach § 17 Abs 2 S 2 UmwG gelten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Anteile iSd § 17 EStG

Tz. 21 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach uE zutr Verw-Auff (s Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268, Tz 05.04) ist eine Beteiligung iSd § 17 EStG nur anzunehmen, wenn die Veräußerung der Anteile zu einer Besteuerung nach § 17 oder nach § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst e EStG führen würde. Das ist der Fall beimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 65 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Durch das Ges zur Forts der Unternehmens-StRef v 29.10.1997 (BGBl I 1997, 2590) ist ein neuer Abs 11 in den § 50c EStG 1999 eingefügt worden. Danach sind die Abs 1-8 des § 50c EStG 1999 entspr anzuwenden, wenn ein zur Anrechnung von KSt berechtigter Stpfl einen Anteil an einer Kap-Ges von einem anrechnungsberechtigten Veräußerer erworben hat, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Veräußerung der Anteile an der übertragenden Körperschaft an eine zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft

Tz. 80 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Bei einer endgültig angestrebten Verschmelzung einer Kap-Ges auf eine Pers-Ges veräußern die nicht iSd § 17 EStG beteiligten AE, die ihre Beteiligung im PV halten, ihre Anteile an der übertragenden Kap-Ges an eine andere zwischengeschaltete Kap-Ges, an der die Anteilsveräußerer ebenfalls beteiligt sind. Nach Auff der Fin-Verw (s Schr des BMF ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.7 Kein Ansatz originärer immaterieller Wirtschaftsgüter bei Buchwertaufstockung

Tz. 41 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Für den Fall, dass die übertragende Kö das übergehende BV in der stlichen Übertragungs-Bil mit einem über dem Bw liegenden Wert ansetzt, stellt sich die Frage, ob auch originäre immaterielle WG, zB ein originärer Geschäfts- bzw Firmenwert, angesetzt werden können. UE kann der geänderte Wortlaut des § 3 UmwStG für eine solche Ausweispflicht in...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 147 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Der Übernahmegewinn ist nach Verw-Auff vor In-Kraft-Treten des StSenkG ungemildert zu besteuern. Die auf den Teilbeträgen des VEK der übertragenden Kö ruhende KSt ist iRd § 10 UmwStG aF auf die St-Schuld der Gesellschafter der übernehmenden Pers-Ges anzurechnen ( s § 10 UmwStG nF Tz 1 ff). Für den Teil des Übernahmegewinns, der auf in dem Te...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1 Ursachen für die Entstehung und die Höhe eines Übernahmeverlusts

Tz. 117 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Übersteigt der Bw der Anteile den Wert des übernommenen Vermögens, ergibt sich ein Übernahmeverlust (s § 4 Abs 4 UmwStG). Bei dem Übernahmeverlust handelt es sich um einen Verlust auf der Ebene der AE, der idR auf im Bw der Anteile enthaltene gekaufte (im übergehenden BV aber wegen der Bw-Fortführung gem § 3 UmwStG nicht aufgedeckte) stille R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.6 Vor In-Kraft-Treten des StSenkG: Fehlende gesetzliche Regelung zur Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals der Übertragerin nach Gewinnausschüttungen

Tz. 106 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Da der gesamte in den vorstehenden Tz 85-105 angesprochene Bereich der noch bei der übertragenden Kö zu berücksichtigenden GA nicht im UmwStG geregelt ist, äußert sich das Gesetz auch nicht zur Schlussfeststellung des VEK bei der übertragenden und damit untergehenden Kö. Nach dem Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268, Tz 02.15 ff sind ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Vor In-Kraft-Treten des SEStEG regelt § 3 UmwStG aF für den Fall der Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges oder auf eine natürliche Person die Wertansätze in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö, ohne sich darüber hinaus zur Besteuerung der Überträgerin zu äußern. Danach darf die übertragende Kö in ihrer stlichen Übertragungs-Bil d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1 Vergütungen für schuldrechtliche Geschäfte

Tz. 109 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Bei der Umwandlung einer Kap-Ges in eine Pers-Ges besteht die in vorstehender Tz 81 ff erläuterte Problematik vergleichbar für die während der Zeit der stlichen Rückwirkung zwischen der Kap-Ges und ihren AE gezahlten Vergütungen für schuldrechtliche Geschäfte, zB Miete, Pacht, Darlehenszinsen, Liefer- und Leistungsgeschäfte, Geschäftsführerv...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Veräußerung der Anteile an der übertragenden Körperschaft und Rückerwerb der Anteile an der übernehmenden Personengesellschaft

Tz. 78 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Ein nicht iSd § 17 EStG beteiligter AE veräußert seine im PV gehaltenen Anteile vor der Verschmelzung der Kap-Ges auf eine Pers-Ges an einen anderen AE der Kap-Ges. In zeitlichem Zusammenhang mit der Verschmelzung der Kap-Ges auf die Pers-Ges tritt der veräußernde AE in einem 2. Schritt in die Pers-Ges ein, indem er entweder MU-Anteile ›zurüc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Vorwegeinlage in ein Betriebsvermögen durch nicht iSd § 17 EStG beteiligte Anteilseigner

Tz. 82 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Ein nicht iSd § 17 EStG beteiligter AE legt seine im PV gehaltenen Anteile an der übertragenden Kap-Ges im zeitlichen Zusammenhang mit der Verschmelzung dieser Kap-Ges auf eine Pers-Ges in ein anderes ihm zuzurechnendes BV oder in das BV der übernehmenden Pers-Ges ein. Nach § 6 Abs 1 Nr 5 EStG ist die Einlage entweder mit den AK oder mit dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.6 Missbrauch bei zeitnaher Rückeinbringung

Tz. 136 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach dem Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268, Tz 04.45, ist ›ein Gestaltungsmissbrauch iSd § 42 AO regelmäßig zu prüfen, wenn durch Umwandlung einer Kap-Ges in eine Pers-Ges iVm einem ›step up‹ zunächst das gespeicherte KSt-Anrechnungsguthaben in Anspruch genommen und dann eine zeitnahe Rückeinbringung des übergegangenen Vermögens z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.4.1 Allgemeines

Tz. 59 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Das EStG 1999 enthält mit § 50c EStG 1999 und mit § 36 Abs 2 S 2 Nr 3 S 4 Buchst g EStG 1999 (hierzu s § 36 EStG 1999 Tz 149-159) zwei Vorschriften, die vermeiden sollen, dass Nichtanrechnungsberechtigte in den Genuss des KSt-Anrechnungsguthabens gelangen können. Auf den § 50c EStG 1999 weist das UmwStG an drei Stellen hin (§ 4 Abs 5 S 2 UmwS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.1 Allgemeines

Tz. 122 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Der Übernahmeverlust , verringert um die anzurechnende KSt und um einen evtl Sperrbetrag nach § 50c EStG 1999, ist bei den Gesellschaftern der übernehmenden Pers-Ges grds (Ausnahmen: Gesellschafter, die nicht gem § 5 Abs 2-4 UmwStG an der Ermittlung des Übernahmegewinns teilnehmen; hierzu s § 7 UmwStG nF Tz 1 ff) in dem von § 4 Abs 6 UmwStG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.8 Ausländische Betriebsstätte

Tz. 43 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Hierzu s § 3 UmwStG (SEStEG) Tz 42 ff. Tz. 44–47 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 vorl frei Tz. 48 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Eine Aufstockung der Übertragungs-Bil-Ansätze für das in einem DBA-Staat belegene ausl BetrSt-Vermögen in einem ersten Schritt führt zu einem stfreien Übertragungsgewinn. In der Zeit vor In-Kraft-Treten des StSenkG erhöht sich d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 112 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Die Verschmelzung einer Mutter-Kap-Ges auf ihre Tochter-Pers-Ges ist eine Umwandlung iSd § 1 Abs 1 Nr 1 UmwG. Für den Fall der Verschmelzung einer Mutter-Kap-Ges auf ihre Tochter-Kap-Ges wird diskutiert, ob ein Direkterwerb oder ein Durchgangserwerb der Anteile an der Tochter-Kap-Ges durch die AE der Mutter-Kap-Ges vorliegt. Hierzu s Vor § 11...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Ermittlung nach In-Kraft-Treten des StSenkG

Tz. 79 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 4 Abs 5 UmwStG nF ist der Übernahmegewinn/-verlust 1. Stufe nur noch um einen Sperrbetrag iSd § 50c EStG 1999 zu erhöhen. Nach § 52 Abs 59 EStG nF ist die Neubildung eines Sperrbetrags nach § 50c EStG 1999 bis zum Ablauf des VZ 2001 (bei abw Wj 2000/2001 der Kö: bis zum Ablauf des Wj 2001/2002) möglich. GlA s Hörtnagl (INF 2001, 33, 34)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.2.2 Nachträgliche Anschaffungskosten in der Interimszeit

Tz. 25b Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Fraglich erscheint, inwieweit nach dem stlichen Übertragungsstichtag entstehende nachträgliche AK bei der Ermittlung des Übernahmeergebnisses zu berücksichtigen sind. UE sind nachträgliche AK, die durch offene oder verdeckte Einlagen nach dem stlichen Übertragungsstichtag entstehen, bei der Ermittlung des Übernahmegewinns/-verlusts grds nich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.2 Aufstockung der bilanzierten Wirtschaftsgüter bis zu den Teilwerten - 1. Stufe (§ 4 Abs 6 S 1 UmwStG aF)

Tz. 125 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Die Berücksichtigung des Übernahmeverlusts geschieht nach § 4 Abs 6 S 1 UmwStG aF in der Weise, dass die Wertansätze der bereits in der Übertragungs-Bil ausgewiesenen übergegangenen WG in der Bil der Pers-Ges (idR über stliche Ergänzungs-Bil für die Gesellschafter der Pers-Ges) bis zu den Tw der WG aufzustocken sind und der so entstehende Bu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Übernehmender Rechtsträger

Tz. 8 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 § 3 S 1 UmwStG nennt als übernehmende Rechtsträger die Pers-Ges und natürliche Personen (s § 1 Abs 2 und 3 UmwStG). Wegen weiterer Einzelheiten s § 3 UmwStG (SEStEG) Tz 6 ff. Tz. 9-11 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 vorl frei Tz. 12 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Wird das Vermögen der übertragenden Kö auf einen Rechtsträger ohne BV übertragen, zB auf eine ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2.1 Allgemeines

Tz. 56 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Nach § 5 Abs 3 S 2 UmwStG sind nicht der Bw, sondern die AK der Anteile anzusetzen, wenn die AK den Bw unterschreiten und die Anteile innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem stlichen Übertragungsstichtag in ein inl BV des Gesellschafters eingelegt worden sind. Wegen der Voraussetzung, dass inl BV des Gesellschafters vorliegen muss, s Tz 48 ff...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 § 5 UmwStG enthält in Ergänzung zu § 4 UmwStG Sonderregelungen zur Ermittlung des iRd einheitlichen und gesonderten Feststellung auf die MU aufzuteilenden Übernahmegewinns/-verlusts der Pers-Ges. Im Übernahmegewinn/-verlust werden die offenen Rücklagen der übertragenden Kö als Einnahmen bei den MU der Pers-Ges (früher AE der Kö) erfasst. Vor I...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.7 Übernahmegewinn-/-verlust-Ermittlung nicht zwingend für das gesamte übergehende Vermögen (§ 4 Abs 4 S 3 UmwStG nF)

Tz. 44 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Wie vorstehend erläutert, ergibt sich der Übernahmegewinn bzw -verlust aus dem Unterschiedsbetrag, um den sich das BV der übernehmenden Pers-Ges erhöht bzw verringertmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.4.5.3 Der ausländische Anteilseigner ist in einem DBA-Staat ansässig

Tz. 76 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Für den Fall, dass nach der jeweiligen DBA-Regelung nicht der B-Rep, sondern dem ausl Staat das Recht auf die Besteuerung von Gewinnen aus der Anteilsveräußerung und damit auch das Recht zur Besteuerung von Auflösungs- und Umwandlungsgewinnen zusteht (hierzu s § 5 UmwStG nF Tz 102 ff), verneint die Fin-Verw (s Schr des BMF v 25.03.1998, BStB...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens im Rahmen der gesonderten und ­einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

Leitsatz Bei der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen können die Einkünfte, die dem Halb- oder Teileinkünfteverfahren unterliegen, in voller Höhe ("brutto") festgestellt werden, sofern aus den weiteren Feststellungen des Bescheids für einen verständigen Empfänger zweifelsfrei erkennbar ist, dass zur Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Körperschaftsteuererstattung an Konzernmutter im EU-Ausland

Leitsatz Die Anrechnung und Vergütung der anrechenbaren Körperschaftsteuer ist ausgeschlossen, wenn die betreffenden Einnahmen beim Anteilseigner nicht steuerpflichtig sind; dies gilt trotz vorrangigem Gemeinschaftsrecht. Sachverhalt Die in den Niederlanden ansässige Muttergesellschaft M hat von ihrer deutschen Tochter-GmbH T in 1999 und 2000 verdeckte Gewinnausschüttungen er...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Schachtelprivileg für brasilianische Eigenkapitalverzinsung als Dividende

Leitsatz Zinsen auf das Eigenkapital ("juro sobre o capital próprio") nach Maßgabe der Brasilianischen Gesetze Nr. 9.249/95 und Nr. 9.430/96 sind sowohl Gewinnanteile i.S. d. § 26 KStG 1999 und des § 9 Nr. 7 Satz 2 GewStG als auch – nach dem auch insoweit maßgebenden deutschen Steuerrecht (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG) – Dividenden i.S. v. Art. 10 Abs. 1 und 5 DBA-Brasilien. Als s...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ist die Branche einer Kapitalgesellschaft, als frühere Mitunternehmerin einer auf sie angewachsenen Personengesellschaft, für die Frage, ob ein steuerschädlicher Branchenwechsel vorliegt, nach dem Geschäftsfeld der Personengesellschaft zu bestimmen? Unter welchen Voraussetzungen verursacht die Zuführung von überwiegend neuem Betriebsvermögen eine steuerschädliche Übersanierung (§ 8 Abs. 4 Satz 3 KStG a. F.)?

Leitsatz Voraussetzung für den Verlustabzug nach § 10d EStG ist bei einer Körperschaft, dass sie nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich mit der Körperschaft identisch ist, die den Verlust erlitten hat. An der wirtschaftlichen Identität fehlt es, wenn mehr als die Hälfte der Anteile an einer Kapitalgesellschaft übertragen werden und die Kapitalgesellschaft ihren Ges...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, SolzG Solidaritätszuschlaggesetz (SolzG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Dötsch, Föderales Konsolidierungsprogramm: Der neue SolZ zur KSt, DB 1993, 1440; Dötsch, SolZ zur KSt ab 1995, GmbHR 1994, 592; Geiger, Der SolZ bei Kap-Ges und ihren AE ab 1995, INF 1994, 554; Reuter, Auswirkungen des neuen SolZ auf AG und Aktionär, AG 1994, 487; Rüter/Reinhardt, Die Belastungswirkungen des SolZ 1995, DStR 1994, 1023; Schult/Hundsdo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen (§ 3 Abs 1 Nr 2 SolZ)

Tz. 8 Stand: EL 64 – ET: 10/2008 Soweit Vorauszahlungen auf die ESt oder KSt zu leisten sind, bemisst sich der SolZ nach den Vorauszahlungen auf die St für VZ. Abgestellt wird auf die für VZ ab 1995, nicht auf die in diesen VZ zu leistenden Vorauszahlungen (s § 3 Abs 1 Nr 2 SolZG). Die Vorauszahlungen auf den SolZ ab 1995 werden damit parallel zu den Vorauszahlungen auf die KS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Erhebung der Körperschaftsteuer durch Steuerabzug (§ 3 Abs 1 Nr 5 und 6 SolZG)

Tz. 9 Stand: EL 64 – ET: 10/2008 Soweit KapSt oder ZASt zu erheben ist, bemisst sich der SolZ nach der zu erhebenden KapSt (in DBA-Fällen nach der ggf begrenzten KapSt). Ein SolZ ist nach § 3 Abs 1 Nr 5 SolZG nicht auf die nach § 43b EStG zu bemessende KapSt zu erheben. Die Ausnahme betrifft Ausschüttungen an ausl MG innerhalb der EU. Auf diese Ausschüttungen darf Deutschland...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Solidaritätszuschlag auf die veranlagte Einkommen- und Körperschaftsteuer (§ 3 Abs 1 Nr 1 SolZG)

Tz. 4 Stand: EL 64 – ET: 10/2008 Soweit eine Veranlagung zur ESt oder zur KSt vorzunehmen ist, bemisst sich der SolZ nach der gem § 3 Abs 2 SolZG berechneten ESt bzw nach der festgesetzten KSt, vermindert um die anzurechnende oder vergütete KSt, wenn ein positiver Betrag verbleibt (s § 3 Abs 1 Nr 1 SolZG). § 3 Abs 2 SolZG geht als lex specialis dem § 51a Abs 2 EStG vor. Wegen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 0 Redaktionelle Vorbemerkung

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Bemessungsgrundlage

4.1 Solidaritätszuschlag auf die veranlagte Einkommen- und Körperschaftsteuer (§ 3 Abs 1 Nr 1 SolZG) Tz. 4 Stand: EL 64 – ET: 10/2008 Soweit eine Veranlagung zur ESt oder zur KSt vorzunehmen ist, bemisst sich der SolZ nach der gem § 3 Abs 2 SolZG berechneten ESt bzw nach der festgesetzten KSt, vermindert um die anzurechnende oder vergütete KSt, wenn ein positiver Betrag verble...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Abgabepflichtige Personen

Tz. 3 Stand: EL 64 – ET: 10/2008 Der SolZ wird nach § 2 Nr 1 und 2 SolZG von natürlichen Personen erhoben, die nach § 1 EStG estpfl oder nach § 2 AStG erweitert beschr stpfl sind, weiter nach § 2 Nr 3 SolZG von allen unbeschr und beschr stpfl Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 74 – ET: 04/2012 Das SolZG 1995 v 23.06.1993 (BGBl I 1993, 944, 975) wurde geändert durchmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Anrechnung des auf die einbehaltene Kapitalertragsteuer entfallenden Solidaritätszuschlags beim Anteilseigner

Tz. 17 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Der SolZ, der auf die einbehaltene KapSt entfällt, wird auf der Stufe des AE völlig anders behandelt als der SolZ auf die anzurechnende KSt. Während die anrechenbare KSt gem § 3 Abs 1 Nr 1 SolZG 1995 während der Zeit des Anrechnungsverfahrens die Bemessungsgrundlage für den festzusetzenden SolZ des AE verringert, (was in der wirtsch Wirkung d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Rechtsnatur des Solidaritätszuschlags

Tz. 2 Stand: EL 74 – ET: 04/2012 Nach § 1 SolZG wird der SolZ als Ergänzungsabgabe zur ESt und KSt erhoben. Er ist damit eine selbständig zu erhebende St (s Art 106 Abs 1 Nr 6 GG), die aus technischen Gründen an die ESt bzw KSt anknüpft. Seine Verwaltung erfolgt im Auftrag des Bundes durch die Landes-Fin-Beh (s Art 108 Abs 2 S 1 und Abs 3 S 1 GG). Der BFH (s Beschl des BFH v 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13 Verfahrensvorschriften (§ 51a EStG)

Tz. 27 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die Verfahrensvorschriften zur Erhebung und Festsetzung des SolZ finden sich nicht im SolZG selbst, sondern in § 51a EStG, der über § 49 Abs 1 KStG 1999 bzw über § 31 Abs 1 KStG nF auch bei der KSt gilt. Die Festsetzung der ESt bzw KSt ist Grundlagenbescheid für die Festsetzung des SolZ (so zum SolZG 1991/92, s Urt des BFH v 09.11.1994, BStBl ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch, Föderales Konsolidierungsprogramm: Der neue SolZ zur KSt, DB 1993, 1440; Dötsch, SolZ zur KSt ab 1995, GmbHR 1994, 592; Geiger, Der SolZ bei Kap-Ges und ihren AE ab 1995, INF 1994, 554; Reuter, Auswirkungen des neuen SolZ auf AG und Aktionär, AG 1994, 487; Rüter/Reinhardt, Die Belastungswirkungen des SolZ 1995, DStR 1994, 1023; Schult/Hundsdoerfer, SolZ 1995 – Nur tw gegl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Zuschlagsatz (§ 4 SolzG)

Tz. 10 Stand: EL 64 – ET: 10/2008 Nach § 4 SolZG beträgt der SolZ mit Wirkung ab dem VZ 1998 5,5 % (vorher: 7,5 %) der Bemessungsgrundlage (s Tz 4 – 9). Die in § 4 S 2 iVm § 3 Abs 3 – 5 SolZG vorgesehene Kappung des Zuschlags bei geringerer St hat nur für die ESt Bedeutung.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Der Solidaritätszuschlag bei Zwischenschaltung von Investmentfonds

Tz. 23 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Es ist das Ziel des InvStG (vorher des KAGG), die indirekte Beteiligung des AE an einer Kap-Ges über eine KAG im stlichen Ergebnis genauso zu behandeln wie die Direktbeteiligung. Für den SolZ bedeutet dies, dass es durch die Zwischenschaltung eines Fonds nicht zu einer weiteren Kumulation mit Zuschlag kommen darf. Die nachfolgende Tabelle gibt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Nur noch bis 2000: Gliederungsmäßige Behandlung des Solidaritätszuschlags

Tz. 11 Stand: EL 64 – ET: 10/2008 Der SolZ ist eine Ergänzungsabgabe zu einer nabzb Personen-St (ESt oder KSt) und ist damit ebenfalls eine nabzb Ausgabe. Da er nicht zur KSt-Tarifbelastung gehört, kann er nicht im üblichen (für die KSt vorgesehenen) Verfahren als Anrechnungsguthaben weitervermittelt werden. Vielmehr verringert der SolZ in der Gliederungsrechnung gem § 31 Abs ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Doppelbesteuerungsabkommen

Tz. 21 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 In § 5 SolZ ist geregelt, dass sich Ermäßigungen der St vom Einkommen, die sich aufgrund eines DBA ergeben, zuerst auf den SolZ auswirken sollen. In Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist häufig vorgesehen, dass St vom Einkommen, zB eine im Weg des Quellen-St-Abzugs erhobene KapSt, ermäßigt werden. Nach einigen DBA dürfen inl Einkün...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14 Nur noch bis 2000/2001: Beispiele zu den Belastungswirkungen des Solidaritätszuschlags und zur Bemessung der Gewinnausschüttung

Tz. 30 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Vorbemerkungen Will eine Kö, die nicht über einen ausreichenden Anfangsbestand beim ungemildert mit KSt belasteten Teilbetrag verfügt, ihr Einkommen in vollem Umfang ausschütten, dann errechnet sich die Höhe der möglichen Ausschüttung und daraus wiederum die Höhe der KSt-Minderung nach dem vorhandenen EK 45 (bzw EK 40). Da der SolZ an die fest...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12 Behandlung des Solidaritätszuschlags im Vergütungs- und Erstattungsverfahren beim Bundesamt für Finanzen (BfF)

Tz. 24 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Das SolZG 1995 enthält keine Aussage zur Behandlung des auf die anrechenbare KSt und KapSt entfallenden SolZ für die Fälle, in denen der AE nicht zur ESt oder KSt veranlagt wird, sondern beim BfF die Vergütung von KSt und/oder die Erstattung von KapSt beantragt. Aus den Regelungen des SolZG iVm § 51a, § 36 Abs 2 Nr 2 EStG lässt sich wohl mit S...mehr