Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Nur noch bis 2001/2002: Vermeidung bzw Milderung der Mehrfachbelastung mit Solidaritätszuschlag durch ein eigenständiges vereinfachtes "Anrechnungs"-Verfahren

Tz. 12 Stand: EL 64 – ET: 10/2008 Keine Anrechnung des auf die anzurechnende KSt entfallenden SolZ (der Vorstufe), sondern Verringerung der Bemessungsgrundlage für den festzusetzenden SolZ beim AE § 3 Abs 1 Nr 1 SolZG 1995, der die Bemessung des SolZ auf die ESt und KSt regelt, unterscheidet sich von den entspr Regelungen im SolZG 1991 (s § 3 Abs 1 Nr 1 und 2 SolZG 1991) dadur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Vermeidung bzw Milderung des Solidaritätszuschlags in der Einstiegsphase

Tz. 19 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Wie bereits ausgeführt ( s Tz 12 – 15), hätte ein systematisch "sauberes" Anrechnungsverfahren eine EK-Gliederung oder eine vergleichbare Speicherrechnung speziell für den SolZ vorausgesetzt. Nur so wäre sicherzustellen gewesen, dass es zur Anrechnung des auf der Vorstufe geschuldeten SolZ (technisch über die Verringerung der Bemessungsgrund...mehr

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ZErb 4/2012, Überlegungen z... / 1. Einkommensteuer/Körperschaftsteuer

Bei einer Personengesellschaft führt die laufende Besteuerung auf Basis des Höchststeuersatzes (45 %) zu einer Gesamtbelastung mit Einkommensteuer einschließlich SolZ von 47,5 %.[96] Allerdings gilt dies nicht für Einkünfte aus Kapitalvermögen, die gem. § 32 d Abs. 1 S. 1 EStG grundsätzlich einer 25 %igen Abgeltungsteuer unterliegen, zzgl. SolZ. Gewinne aus der Veräußerung v...mehr

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ZErb 4/2012, Überlegungen z... / 1. Einkommensteuer/Körperschaftsteuer

a) Nicht gewerbliche Personengesellschaft Prinzipiell stellt weder die Veräußerung der eingebrachten Vermögensgegenstände noch die Veräußerung der Gesellschaftsanteile einen steuerpflichtigen Tatbestand dar.[113] Insofern verhält es sich anders als bei einer gewerblich geprägten oder gewerblich infizierten Personengesellschaft iSd § 15 Abs. 3 EStG. Auch bei einer nicht gewerb...mehr

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ZErb 4/2012, Überlegungen z... / 3. Fazit

Hinsichtlich der laufenden Besteuerung erweist sich die GmbH als vorteilhaft, wenn längerfristig thesauriert werden soll. Bis zur Ausschüttung sind etwa Miet- und Pachterträge nur mit 15 % Körperschaftsteuer und Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Aktienverkäufen lediglich mit 5 % Körperschaftsteuer belastet; allerdings kommt bei Dividendenerträgen aus Streubesitz eine Ge...mehr

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ZErb 4/2012, Überlegungen z... / c) GmbH

Werden die eingebrachten Vermögensgegenstände wieder veräußert, so ist ein Wertzuwachs, der im Vergleich zum fortgeschriebenen Einbringungswert realisiert wird, von der GmbH als laufender Gewinn zu versteuern. Allerdings gilt auch für Gewinne, die aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen erzielt werden, dass diese auf der Ebene der GmbH gem. § 8 b KStG zu 95 % kö...mehr

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ZErb 4/2012, Überlegungen z... / b) Gewerbliche Personengesellschaft

Die Überführung von Vermögensgegenständen ins Betriebsvermögen einer GmbH & Co. KG hat zur Folge, dass eine künftige Wertsteigerung, die das fragliche Vermögen gegenüber dem Bilanzansatz erfährt, steuerpflichtig ist, wenn es zur Realisierung der Wertsteigerung durch Verkauf der Vermögensgegenstände gem. § 15 EStG kommt.[118] Ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäf...mehr

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ZErb 4/2012, Überlegungen z... / a) Nicht gewerbliche Personengesellschaft

Prinzipiell stellt weder die Veräußerung der eingebrachten Vermögensgegenstände noch die Veräußerung der Gesellschaftsanteile einen steuerpflichtigen Tatbestand dar.[113] Insofern verhält es sich anders als bei einer gewerblich geprägten oder gewerblich infizierten Personengesellschaft iSd § 15 Abs. 3 EStG. Auch bei einer nicht gewerblichen Personengesellschaft kann sich ein...mehr

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Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags: Keine höhere Gewerbesteuerrückstellung

Leitsatz § 7g Abs. 3 EStG gestattet nur eine punktuelle Rückgängigmachung des Abzugsbetrags. Weitere Änderungen wie z. B. die Anpassung der Gewerbesteuerrückstellung können nur unter den Voraussetzungen der allgemeinen Korrekturvorschriften erfolgen. Sachverhalt Die Antragstellerin hatte in der Körperschaftsteuererklärung 2007 einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g Ab...mehr

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Verfahrensrechtliche Voraussetzungen für die Änderung der Steuerbescheide von Gesellschaftern bei vGA's

Leitsatz Die Änderung der Einkommensteuerfestsetzung eines Gesellschafters ist bei einer vGA nach dem Sinn und Zweck des § 32a KStG auch dann möglich, wenn eine Änderung des Körperschaftsteuerbescheids unterbleibt, da sich die vGA bei der Festsetzung der Körperschaftsteuer nicht auswirkt. Sachverhalt Der Kläger ist beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Die...mehr

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Abzugsverbot für Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß

Leitsatz Seit dem Veranlagungszeitraum 2008 darf die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abgezogen werden. Nach Auffassung des FG Nürnberg ist dieses Abzugsverbot verfassungsgemäß. Es bleibt abzuwarten, wie sich der BFH in dieser Frage positionieren wird. Sachverhalt Ein Gewerbetreibender erhielt einen Feststellungsbescheid für das Jahr 2008, in dem das Finanzamt die...mehr

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AGS 12/2011, Kürzung eines ... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten, soweit hier noch von Interesse, um das offene Resthonorar, das der klagende Rechtsanwalt auf der Grundlage der Honorarvereinbarung vom 7.12.1999 noch für die Verteidigung und Vertretung des Beklagten in der Zeit vom 7.12.1999 bis 17.12.2002 in einem vor dem Schöffengericht Wuppertal geführten Strafverfahren verlangt. Dem liegt das folgende Geschehen zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 16 UmwStG (SEStEG) Aufspaltung oder Abspaltung auf eine Personengesellschaft

Ausgewählter Literaturhinweis: Thieme, Anwendung der Missbrauchsregelung des § 15 Abs 3 S 4 UmwStG bei Abspaltung 100%iger Kap-Ges-Beteiligungen auf Pers-Ges, BB 2005, 2042. 1 Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Während § 15 UmwStG die spaltungsbedingte Vermögensübertragung zwischen Kö betrifft, regelt § 16 UmwStG die St-Folgen des Vermögensübergangs durch Auf- oder Abs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 9 UmwStG (SEStEG) Formwechsel in eine Personengesellschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Fischer, Formwechsel zwischen GmbH & GmbH & Co KG, BB 1995, 2173; Kallmeyer, Der Formwechsel der GmbH oder GmbH & Co in die AG oder KGaA zur Vorbereitung des Going public, GmbHR 1995, 888; Korn, Die Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co KG durch Formwechsel: Ein Fallbsp, KÖSDI 6/1995, 10273; Streck/Posdziech, Verschmelzung und Formwechsel nach de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 8 UmwStG (SEStEG) Vermögensübergang auf einen Rechtsträger ohne Betriebsvermögen

Ausgewählte Literaturhinweise: Patt, Neue stliche Gestaltungsmöglichkeiten durch die Novellierung des HGB und Änderung des UmwG, DStZ 1999, 5; Pung, StSenkG: Änderung des UmwStG, DB 2000, 1835; Rödder/Schumacher, Unternehmens-StReform 2001 – Eine erste Analyse des Reg-Entw aus Beratersicht, DStR 2000, 353; Thiel, Unternehmens-StReform: Auswirkungen auf das Unternehmens-StR – Gep...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG Vor §§ 3–10 (SEStEG) Vermögensübergang von einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft (§§ 3–10 UmwStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Literatur vor dem SEStEG: Geerling, Verlust nach § 15a EStG bei Umwandlung eines Kdst in der Rechtsform der GmbH, DStR 1996, 1715; Haritz, Verschmelzung einer GmbH auf eine KGaA – eine stliche Mischumwandlung, DStR 1996, 1192; Meyer-Scharenberg, § 15a EStG – Falle bei der Umwandlung einer Kap-Ges in eine KG, DStR 1996, 1318; Rödder, Negative Teilbet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Übersicht zum Zusammenspiel der Besteuerung bei übertragender Körperschaft, übernehmender Personengesellschaft und den Gesellschaftern

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Steuerlicher Rückbezug des Formwechsels (§ 9 S 3 UmwStG)

5.1 Rückbezug im Allgemeinen Tz. 22 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Wie vorstehend bereits erwähnt, enthält § 9 UmwStG für den Formwechsel einer Kap-Ges in eine Pers-Ges eine eigenständige stliche Rückwirkungsregelung. Die in § 2 Abs 1 und 2 UmwStG enthaltene Rückbeziehungsregelung hilft für den Formwechsel nicht weiter, weil sie an den Stichtag einer H-Bil anknüpft (s § 17 Abs 2 U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Anwendungsbereich der §§ 3–10 UmwStG

2.1 Allgemeines Tz. 9 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Es muss sich um eine Verschmelzung, Auf- oder Abspaltung iSd §§ 2 und 123 Abs 1, 2 UmwG von Kö oder handeln. Dazu i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Bilanzierungsfragen (§ 9 S 2 UmwStG)

3.2.1 Keine Handelsbilanzen Tz. 13 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Da der Formwechsel nicht zu AK des Rechtsträgers neuer Rechtsform führt, sondern aufgrund der Identität des bisherigen und des neuen Rechtsträgers an den bisherigen Bw usw festzuhalten ist, darf der Rechtsträger neuer Rechtsform keine von den Bw des Rechtsträgers bisheriger Rechtsform abw Bil-Ansätze wählen. Deshalb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Übertragung auf eine Personengesellschaft

3.1.1 Anwendbare Vorschriften Tz. 15 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Nach § 8 Abs 1 S 2 UmwStG gelten beim Vermögensübergang auf einen Rechtsträger ohne BV die §§ 4, 5 und 7 UmwStG entspr. § 4 UmwStG regelt die Auswirkung der Verschmelzung auf den Gewinn der übernehmenden Pers-Ges. § 5 UmwStG enthält Regelungen zur Besteuerung ihrer AE. § 7 UmwStG schließlich regelt, dass die Gewin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Entsprechende Anwendung der §§ 3–8 und 10 UmwStG

4.1 Allgemeines Tz. 10 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Soweit Vermögen einer Kö durch Auf- oder Abspaltung auf eine Pers-Ges übergeht, gelten nach § 16 S 1 UmwStG die §§ 3 bis 8 und 10 UmwStG (letzterer idR nur noch bis VZ 2006 anwendbar) entspr. Zusätzlich ist für die GewSt § 18 UmwStG entspr anzuwenden. Im Ergebnis wird damit die Vermögensübertragung von einer Kö auf eine Pers-Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählter Literaturhinweis:

Thieme, Anwendung der Missbrauchsregelung des § 15 Abs 3 S 4 UmwStG bei Abspaltung 100%iger Kap-Ges-Beteiligungen auf Pers-Ges, BB 2005, 2042.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Übertragung auf eine natürliche Person mit …

3.2.1 ... nach § 17 EStG steuerverhafteten Anteilen im Privatvermögen Tz. 25 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Ein AE, der Anteile an der übertragenden Kö in seinem PV hält und der innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1 % unmittelbar oder mittelbar an der Kö beteiligt war, erzielt bei der Umwandlung der Kö neben Bezügen iSd § 7 UmwStG (= Kap-Erträge gem § 20 Abs 1 Nr 1 EStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Formwechsel in eine Personengesellschaft mit Betriebsvermögen

3.1 Steuerliche Behandlung (§ 9 S 1 UmwStG) Tz. 11 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Greve (in H/M, 3. Aufl, § 9 UmwStG Rn 35) weist zutr darauf hin, dass das StR dem HR darin folgt, dass der Formwechsel ein identitätswahrender Vorgang ist. Dh, es findet auch stlich keine Vermögensübertragung statt. Das zeigt sich insbes darin, dass § 9 UmwStG nur die ertragstliche Seite des Formwech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4 Übernahmeergebnis

Tz. 19 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Zur Frage eines Verlustübergangs sowie zur Ermittlung und Besteuerung des Übernahmeergebnisses wird ebenfalls vollumfänglich auf die Kommentierungen der §§ 3-8 UmwStG hingewiesen. § 4 UmwStG gelangt hier zwar zur Anwendung. Es handelt sich indessen um keine unmittelbare Anwendung der Vorschrift. Denn es existiert keine übernehmende Pers-Ges, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4 ... im Betriebsvermögen gehaltenen Anteilen

Tz. 31 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Das übergehende Vermögen kann hier BV der natürlichen Personen werden mit der Folge, dass §§ 4 – 7 UmwStG anzuwenden ist. Tz. 32 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Das übergehende Vermögen kann aber auch zu PV der natürlichen Person werden, obwohl diese die Beteiligung vor der Umwandlung im BV hält. Zum Ganzen s W/M, UmwStG, § 8 Rn 32, 57ff. Die Besteu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Beschränkungen und Erweiterungen des Rückbezugs

Tz. 27 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Durch das SEStEG ist dem § 9 S 3 UmwStG ein neuer HS 2 angefügt worden, wonach § 2 Abs 3 und 4 UmwStG beim Formwechsel entspr gilt. Tz. 28 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 § 2 Abs 3 UmwStG regelt die Nichtanwendung der Abs 1 und 2 des § 2 UmwStG, soweit Eink auf Grund abweichender Regelungen zur Rückbeziehung eines Umw-Vorgangs in einem anderen Staat...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Während § 15 UmwStG die spaltungsbedingte Vermögensübertragung zwischen Kö betrifft, regelt § 16 UmwStG die St-Folgen des Vermögensübergangs durch Auf- oder Abspaltung von einer Kö auf eine Pers-Ges. Dass § 16 UmwStG, anders als § 15 UmwStG, nicht auch die Teilübertragung (§ 174 Abs 2 UmwG) erwähnt, liegt darin begründet, dass zivilrechtlich e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 10 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Soweit Vermögen einer Kö durch Auf- oder Abspaltung auf eine Pers-Ges übergeht, gelten nach § 16 S 1 UmwStG die §§ 3 bis 8 und 10 UmwStG (letzterer idR nur noch bis VZ 2006 anwendbar) entspr. Zusätzlich ist für die GewSt § 18 UmwStG entspr anzuwenden. Im Ergebnis wird damit die Vermögensübertragung von einer Kö auf eine Pers-Ges im Wege der Au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Zur Anwendung des § 10 UmwStG (§ 16 S 2 UmwStG)

Tz. 15 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Nach § 16 S 2 UmwStG ist § 10 UmwStG für den in § 40 Abs 2 S 3 KStG bezeichneten Teil des Betrags iSd § 38 KStG anzuwenden. Nach § 10 UmwStG erhöht sich (im Regelfall nur noch bis 2006) die KSt- Schuld der übertragenden Kö für den VZ der Umwandlung um den Betrag, der sich nach § 38 KStG ergeben würde, wenn das in der St-Bil ausgewiesene EK abz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Patt, Neue stliche Gestaltungsmöglichkeiten durch die Novellierung des HGB und Änderung des UmwG, DStZ 1999, 5; Pung, StSenkG: Änderung des UmwStG, DB 2000, 1835; Rödder/Schumacher, Unternehmens-StReform 2001 – Eine erste Analyse des Reg-Entw aus Beratersicht, DStR 2000, 353; Thiel, Unternehmens-StReform: Auswirkungen auf das Unternehmens-StR – Geplante Änderungen und Ausblick,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Minderung eines verbleibenden Verlustvortrags (§ 16 S 1 iVm § 15 Abs 3 UmwStG)

Tz. 17 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Durch das SEStEG wurde der frühere § 16 S 3 UmwStG aF gestrichen, wonach sich ein verbleibender Verlustvortrag der übertragenden Kö in dem Verhältnis mindert, in dem das Vermögen auf eine Pers-Ges übergeht. In der amtl Ges-Begr (s BT-Drs 16/2710, 42) heißt es dazu, dass der bisherige § 16 S 3 UmwStG nunmehr in den § 15 Abs 3 UmwStG übernommen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Übernehmende Personengesellschaft oder natürliche Person

Tz. 12 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Außer Inl-Umwandlungen können auch grenzüberschreitende und sogar Ausl-Umwandlungen unter die §§ 3–10 UmwStG fallen (im Einzelnen s § 3 UmwStG Tz 5 ff). Darunter fällt zB die Hereinverschmelzung einer EU-/EWR-ausl Kö auf eine inl Pers-Ges bzw natürliche Person. Ebenso fällt darunter die Hinausverschmelzung einer inl Kö auf eine EU-/EWR-ausl P...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Verfahren des Formwechsels

Tz. 8 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Zunächst haben die Vertretungsorgane der Kap-Ges einen Umwandlungsbericht (s § 192 UmwG) zu erstellen, in dem der Formwechsel und dessen Auswirkung auf die Gesellschafter erläutert werden. Dem Bericht beizufügen sind der Entw des Umwandlungsbeschl sowie eine Vermögensaufstellung (Ansatz der Aktiva und Passiva mit ihrem wirklichen Wert am Tage ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Steuerliche Behandlung (§ 9 S 1 UmwStG)

Tz. 11 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Greve (in H/M, 3. Aufl, § 9 UmwStG Rn 35) weist zutr darauf hin, dass das StR dem HR darin folgt, dass der Formwechsel ein identitätswahrender Vorgang ist. Dh, es findet auch stlich keine Vermögensübertragung statt. Das zeigt sich insbes darin, dass § 9 UmwStG nur die ertragstliche Seite des Formwechsels anspricht. Das StR folgt dem HR aber in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3 Übertragungsergebnis

Tz. 17 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 § 9 S 1 UmwStG erklärt ua den § 3 UmwStG für entspr anwendbar, wonach die übertragende Kö bei Vorliegen der in § 3 Abs 2 UmwStG genannten Voraussetzungen wählen j kann, ob sie in ihrer stlichen Schluss-Bil das übergehende BV mit dessen Bw, mit Zwischenwerten oder mit den gW ansetzt. Da das SEStEG im Bereich des UmwStG den Grundsatz beseitigt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3 ... alt-einbringungsgeborenen Anteilen nach § 21 UmwStG aF im Privatvermögen

Tz. 30 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Die Umwandlung löst neben den Bezügen iSd § 7 UmwStG die Rechtsfolgen des § 21 Abs 2 Nr 3 UmwStG aF aus. Der Gewinn bzw Verlust errechnet sich wegen § 21 Abs 2 S 2 UmwStG aF als Differenz des gW der Anteile und dem gW des anteilig auf den AE entfallenden Vermögens der umgewandelten Kö, wobei die Bezüge iSd § 7 UmwStG in Abzug zu bringen sind....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Formwechsel in eine Personengesellschaft ohne Betriebsvermögen

Tz. 21 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Wegen der Verweisung in § 9 S 1 UmwStG ist auch § 8 UmwStG entspr anzuwenden, wenn eine Kap-Ges auf eine Pers-Ges ohne BV formgewechselt wird. Der Formwechsel auf eine Pers-Ges ohne BV führt zur Aufdeckung und Versteuerung der stillen Reserven im BV des formwechselnden Rechtsträgers, weil ihre künftige Besteuerung sonst nicht sichergestellt w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Vergünstigungen

Tz. 34 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Gem § 8 Abs 2 UmwStG kommt die Freibetragsregelung des § 17 Abs 3 EStG nicht zur Anwendung, wonach der VG zur zur ESt herangezogen worden wäre, soweit er den Teil von 9060 EUR übersteigt, der dem veräußerten Anteil an der Kap-Ges entspricht. Denn bei einer Umwandlung auf ein BV wäre der Übernehmerin ebenfalls kein Freibetrag gewährt worden. T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Umwandlungskosten

Tz. 36 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Hinsichtlich der stlichen Behandlung der Umwandlungskosten gelten die allgemeinen Grundsätze (s § 3 UmwStG Tz 67). Hinsichtlich der Zuordnung verschmelzungsbedingter Kosten haben die Beteiligten also kein Wahlrecht. Die Zuordnung richtet sich nach dem objektiven Veranlassungsprinzip. Die übertragende Kö darf nur solche Umwandlungskosten abzie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Übertragender Rechtsträger

Tz. 11 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Nach § 1 Abs 1 UmwStG gilt der Zweite Teil des UmwStG für übertragende Kö und für den Formwechsel einer Kap-Ges. Wie in Tz 8 erläutert, muss es sich dabei um nach den Vorschriften eines EU- bzw EWR-Staats gegründete Gesellschaften mit Sitz und Geschäftsleitung in der EU/dem EWR handeln. In Drittstaaten ansässige Gesellschaften können demnach ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Steuerliche Folgen aus der Rückbeziehung des Spaltungsstichtags

Tz. 16 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Die Rückbeziehung des Spaltungsstichtags gem § 2 UmwStG iVm den §§ 17 und 125 UmwG wirft – insbes bei der Aufspaltung, bei der die Kap-Ges untergeht – hinsichtlich der stlichen Behandlung von vd Geschäftsvorfällen in der Interimszeit, die die Gesellschaft noch in ihrer zivilrechtlichen Eigenschaft als Kap-Ges leistet, die aber stlich wegen de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Keine Handelsbilanzen

Tz. 13 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Da der Formwechsel nicht zu AK des Rechtsträgers neuer Rechtsform führt, sondern aufgrund der Identität des bisherigen und des neuen Rechtsträgers an den bisherigen Bw usw festzuhalten ist, darf der Rechtsträger neuer Rechtsform keine von den Bw des Rechtsträgers bisheriger Rechtsform abw Bil-Ansätze wählen. Deshalb sind, wenn der stliche Übe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Behandlung beim übernehmenden Rechtsträger

Tz. 14 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Beim übernehmenden Rechtsträger sind die einschlägigen Fallkonstellationen, in denen § 8 UmwStG zur Anwendung gelangen kann, im Wes keine anderen als iRd §§ 4 – 7 UmwStG bei der Übertragung in ein BV des übernehmenden Rechtsträgers auch. Übernehmender kann eine Pers-Ges oder eine natürliche Person sein. Die Anteile der bisherigen AE der Kö kö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Fischer, Formwechsel zwischen GmbH & GmbH & Co KG, BB 1995, 2173; Kallmeyer, Der Formwechsel der GmbH oder GmbH & Co in die AG oder KGaA zur Vorbereitung des Going public, GmbHR 1995, 888; Korn, Die Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co KG durch Formwechsel: Ein Fallbsp, KÖSDI 6/1995, 10273; Streck/Posdziech, Verschmelzung und Formwechsel nach dem neuen UmwStG, GmbHR 1995, 27...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 ... einer nicht wesentlichen Beteiligung im Privatvermögen

Tz. 28 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Ähnlich wie bei einem Vermögensübergang in ein BV, bei dem sich die Rechtsfolgen nach §§ 4 – 7 UmwStG bestimmen, führt auch der Vermögensübergang in ein PV für einen nicht wes beteiligten AE in erster Linie zu Bezügen iSd § 7 UmwStG . Der auf den AE entfallende Teil der offenen Rücklagen der Kö ist iRd Eink aus KapV zu versteuern. Zum Abzug de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 9 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Es muss sich um eine Verschmelzung, Auf- oder Abspaltung iSd §§ 2 und 123 Abs 1, 2 UmwG von Kö oder handeln. Dazu im Einzelnen s §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Qualifizierung der Einkünfte bei den Gesellschaftern

Tz. 21 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Da § 8 UmwStG die §§ 4, 5 und 7 UmwStG für entspr anwendbar erklärt, erscheint es sinnvoll, die auf Grund des umwandlungsbedingten Vermögensübergangs entstehenden Eink auf der Ebene einer übernehmenden Pers-Ges ohne BV iRe einheitlichen und gesonderten Feststellung zu ermitteln (aA s W/M, UmwStG, § 8 Rn 74). Die Möglichkeit einer einheitliche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Die Erfüllung der in § 15 UmwStG genannten Kriterien als Voraussetzung für die Anwendung des § 16 UmwStG

Tz. 5 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Wenn § 16 S 1 UmwStG die entspr Anwendung des § 15 UmwStG anordnet, bedeutet dies, dass auch die Vermögensübertragung durch Auf- oder Abspaltung auf eine Pers-Ges stneutral nur möglich ist, wenn die in § 15 UmwStG genannten Voraussetzungen vorliegen. Die Frage, ob bei der Anwendung des § 16 UmwStG wegen des in § 15 Abs 1 S 1 UmwStG enthaltenen ...mehr