Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.3.3 Abzug von Rückspenden

Tz. 222 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Das BMF-Schr v 25.11.2014 (BStBl I 2014, 1584) enthält auch Aussagen zur stlichen Anerkennung von Spenden durch den Verzicht auf einen bestehenden sonstigen Anspruch (Rückspende). Als "sonstige Ansprüche" kommen zB Lohn- oder Honorarforderungen sowie Forderungen aus Handwerkerleistungen in Betracht oder sonstige ges Ansprüche, die keine Auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.5.2 Die transparente Besteuerung in der Rechtsprechung

Tz. 42b Stand: EL 110 – ET: 06/2023 In ihrer jüngeren Rspr gehen sowohl das FG Hbg (s Beschl des FG Hbg v 09.07.2015, Az: 3 K 308/14) als auch das FG München (s Beschl des FG München v 28.01.2016, EFG 2016, 869) von einer transparenten Besteuerung der KGaA aus; die "Abspaltung der Eink an der Wurzel" (s Tz 20) gilt nach dem Beschl des FG Hbg "einschl darin anteilig enthaltene...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.1 Allgemeines

Tz. 66a Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Erweiterung des § 15 S 1 KStG um eine Nr 2a ist eine Folgeanpassung zum InvSt-RefG v 19.07.2016 (BGBl I 2016, 1730). Sie betrifft den Fall, dass in dem Organeinkommen Erträge iSd §§ 16 oder 34 InvStG und/oder mit solchen Erträgen zusammenhängende BV-Minderungen, BA oder Veräußerungskosten iSd § 21 oder § 44 InvStG enthalten sind. Gem § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Inhalt des § 9 Abs 2 KStG

Tz. 4 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 9 Abs 2 KStG definiert in S 1 den Begriff des Einkommens iSd Vorschrift als eine der BMG für den Höchstbetrag des Zuwendungsabzugs. Hierzu s Tz 156ff. Die S 2 bis 5 enthalten Regelungen hinsichtlich der "Sachspenden" (S 2 und 3) und hinsichtlich der "Aufwandsspenden" (S 4 und 5). Zu den "Sachspenden" ausführlich s Tz 191ff und zu den "Aufwand...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Spaltgesellschaften

Tz. 99 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Als Spaltgesellschaften bezeichnet man jur Pers, die Vermögen in mehreren Staaten haben und in einem oder mehreren Staaten enteignet worden sind. Hierzu können zB auch solche Gesellschaften gehören, die in der damaligen DDR enteignet wurden (s Urt BGH v 05.03.2007, II A RZ 2/05, ZIP 2007, 1028). Unproblematisch sind diese Fälle, wenn bereits...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines

Tz. 102 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Das KStG enthält keine besonderen Regelungen über Beginn und Ende der StPflicht. Ausgangspunkt ist daher die rechtliche Existenz der in § 1 Abs 1 Nr 1–6 KStG aufgeführten KSt-Subjekte, einhergehend mit der Erfüllung der weiteren Tatbestandsmerkmale "Sitz oder Geschäftsleitung im Inl". Zur Frage, ab bzw bis wann ein KSt-Subjekt existiert, is...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2 Übergangsregelungen für Zeiträume, in denen bereits das Halb- oder Teileinkünfteverfahren gilt, aber nicht das BilMoG

8.3.2.1 Allgemeines Tz. 197 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die Rn 24 und 25 des Schr des BMF v 27.11.2013 (BStBl I 2013, 1615) enthalten Regelungen zur Anpassung der St-Bil an die BilMoG-Grundsätze und deren Auswirkungen auf die §§ 27 und 28 KStG. Die Rn 26–29 schließlich enthalten Übergangsregelungen für Zeiträume, in denen bereits das Halb- bzw Teil-Eink-Verfahren gilt, aber noc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.3.3 Besonderheiten bei bestehendem Nießbrauch/Unterbeteiligung

Tz. 76 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Bestehen an dem Gesellschaftsanteil Nießbrauchsrechte oder eine Unterbeteiligung, stellen diese in der Praxis häufig eigenständige MU-Anteile dar. Hier ist zu beachten, dass der Nießbrauch bzw die Unterbeteiligung an einem Kap-Ges-Anteil nur dann anerkannt wird, wenn hierdurch wirtsch Eigentum begründet wird. Ist dies zu verneinen, kommt es ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13 Erstmalige Anwendung des § 20 Abs 8 UmwStG idF des Kroatien-StAnpG (§ 27 Abs 13 UmwStG)

Tz. 33 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Durch das Kroatien-StAnpG sind in § 20 Abs 8 UmwStG die Hinw auf die kodifizierte FRL angepasst worden. Nach § 27 Abs 13 UmwStG gilt die Anpassung erstmals für stliche Übertragungsstichtage nach dem 31.12.2013. Es kommt somit nicht auf den Abschluss des Einbringungsvertrages oder den Umwandlungs-Beschl an.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hageböke/Witfeld, Krit Anm zu § 15 Abs. 2 UmwStG-E des RefEntw eines WachstumschancenG v 14.07.2023, DStR 2023, 1745; Klein/Stegmaier, Downstream-Abspaltung als Gestaltungsmodell zur Optimierung eines Asset-Deals und geplante Ges-Änderung des § 15 Abs. 2 UmwStG durch das WachstumschancenG, DStR 2023, 2045; Gude, "Come a Little Bir Closer" – Wann ist ein verbundenes Unternehmen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.4 Die Fehlerhaftigkeit "nicht hätte erkennen müssen"

Tz. 517 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 4 Buchst b KStG ist weitere Voraussetzung für die Heilung, dass die Fehlerhaftigkeit (von den den Jahresabschluss aufstellenden und feststellenden Personen) bei Erstellung des Jahresabschlusses unter der Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht hätte erkannt werden müssen. Hätte der Fehler unter d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.2 Organträger ist eine Personengesellschaft, deren Wirtschaftsjahr von dem der Organgesellschaft abweicht; die Mitunternehmer der Personengesellschaft haben wiederum ein anderes Wirtschaftsjahr

Tz. 822 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Keine Aussage enthält H 14.7 KStH 2022 zur stlichen Behandlung des folgenden Sachverhalts: Beispiel: Hr-lich ist das Organeinkommen bei der OT-PersGes in deren Wj-Abschluss 30.06.02 zu erfassen. Gem Urt des BFH v 30.09.1964 (BStBl III 1965, 54) und v 20.01.1965 (BStBl III 1965, 296) ist der Gewinanteil des MU aus der PersGes in seiner Bil ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.5 Abgabe der Feststellungserklärung (§ 14 Abs 5 S 5 KStG)

Tz. 1570 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 3 S 5 KStG soll die Erklärung zu den gesonderten und einheitlichen Feststellungen mit der KSt-Erklärung der OG verbunden werden. Insoweit ist der OT von seiner nach § 181 Abs 2 AO bestehenden Erklärungspflicht befreit (s § 181 Abs 2 S 2 AO). GlA s Frotscher (in F/D, § 14 KStG Rn 945a). Zweifelnd s Brink (in Sch/F, 2. Aufl, § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.3 Einschränkungen des Bewertungswahlrechts

Tz. 132 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die optierende Gesellschaft hat die ges vorgeschriebenen Einschränkungen für einen Bw-/Zwischenwertansatz zu beachten, wenn und soweit nicht sichergestellt ist, dass das eingebrachte BV auch BV der übernehmenden Pers-Ges wird und später der Besteuerung mit ESt oder KSt unterliegt (s § 3 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG), das inl Besteuerungsrecht für de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5.2 Steuerpflicht bei Personenvereinigungen und nicht rechtsfähigen Vermögensmassen und Realgemeinden (§ 3 KStG)

Tz. 12 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 3 Abs 1 KStG sind Pers-Vereinigungen, nicht rechtsfähige Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen kstpfl, wenn ihr Einkommen weder nach dem KStG noch nach dem EStG unmittelbar bei einem anderen StPflicht zu versteuern ist. Die vorgenannten Kö/Gebilde gehören grds zu dem Kreis der in § 1 Abs 1 Nr 5 KStG genannten St-Subjekte. In d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.5.1 Laufende Besteuerung

Tz. 66 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Werden die Aktien der Kommanditaktionäre im PV gehalten, so stellen die hieraus erzielten Dividenden nicht Eink aus Gew, sondern – im Zeitpunkt des Zuflusses – Eink aus KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG dar, nachdem sie zuvor als Teil des Gewinns der jur Pers der KSt unterlegen haben (s Urt des BFH v 21.06.1989, BStBl II 1989, 881). Die Dividend...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.3 Steuerlicher Übertragungsstichtag

Tz. 137 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 § 1a Abs 4 KStG regelt für die Rückoption, anders als für die Option nach § 1a Abs 2 S 3 KStG (s Tz 92ff), keinen eigenständigen stlichen Übertragungsstichtag. UE ist damit stlicher Übertragungsstichtag, der Tag, an dem die Rückoption wirksam wird, dh der Beginn dieses Wj und nicht, wie bei § 1a Abs 2 S 3 KStG, das Ende des Wj, das diesem W...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Erstmalige Anwendung des § 8b Abs 4 KStG in Umwandlungsfällen (§ 27 Abs 11 UmwStG)

Tz. 31 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der durch das Ges zur Umsetzung des EuGH-Urt v 20.10.2011 in der Rs C-284/09 eingeführte § 27 Abs 11 UmwStG regelt die erstmalige Anwendung des § 8b Abs 4 KStG in Umwandlungsfällen. § 8b Abs 4 KStG regelt die StPflicht von Bezügen aus sog Streubesitzanteilen. Wegen Einzelheiten s § 8b KStG Tz 245 ff. Soweit Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG auch be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Doppelansässige Gesellschaften

Tz. 101 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Durch die alternativen Tatbestandsmerkmale "Sitz" oder "Geschäftsleitung" in § 1 Abs 1 Nr 1 KStG sind zwei Fallkonstellationen einer stlichen Doppelansässigkeit denkbar. Sitz im Ausl – Geschäftsleitung im Inl Neben der daraus folgenden unbeschr StPflicht genießt eine kstpfl Gesellschaft vollen Abkommensschutz nach den einschlägigen Regeln der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.6.2 Mehrstufige Personengesellschaften als Organträger

Tz. 166 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn an der TG (OG) als MG eine PersGes und an dieser als MG wieder eine weitere PersGes beteiligt ist, kann bei Vorliegen einer gew Tätigkeit iSd § 15 Abs 1 Nr 1 EStG auf allen Stufen sowohl die MG (unmittelbar) als auch die GM (mittelbar) OT sein.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.5.3 Verdeckte Gewinnausschüttung an außenstehende Gesellschafter

Tz. 801 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine OG kann eine vGA nicht nur an den OT, sondern auch an einen außenstehenden Gesellschafter erbringen. Ist der außenstehende Gesellschafter eine dem OT nahestehende Person, kommt es darauf an, ob die vGA durch das Gesellschaftsverhältnis zu ihr veranlasst ist (s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1812ff). VGA an außenstehende Gesellschafter sind na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Zeitpunkt des Vorliegens der persönlichen Voraussetzungen

Tz. 178 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die pers Qualifikationserfordernisse des UmwStG müssen zum stlichen Übertragungsstichtag vorliegen. Eine Herstellung der vom Gesetz geforderten Voraussetzungen – etwa des Ansässigkeitserfordernisses – erst zu einem Zeitpunkt nach dem stlichen Übertragungsstichtag aber vor Eintragung der Umwandlung in das maßgebliche Reg reicht nicht aus (aA...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.6.3 Ertragszuschuss der Organgesellschaft an eine ihr nachgeordnete nicht organschaftlich eingebundene Tochter-Kapitalgesellschaft

Tz. 1514 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Zur stlichen Behandlung eines Ertragszuschusses, den eine OG an eine ihr nachgeordnete nicht organschaftlich eingebundene Tochter-Kap-Ges leistet, gilt uE Folgendes (glA s von Freeden/Lange, Wpg 2016, 697, 703): In der H-Bil erhöht der Ertragszuschuss den Jahresüberschuss der TG. Stlich ist der Ertragszuschuss al...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2.2 Auswirkung der BilMoG-Anpassung auf die §§ 27 und 28 KStG

Tz. 198 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 IRd Anpassung der St-Bil an die H-Bil sind die nach früherer Rechtslage aktivierten eigenen Anteile mit ihrem Nennbetrag offen vom "Gezeichneten Kap" abzusetzen; die früher zu bildende "Rücklage für eigene Anteile" ist in voller Höhe aufzulösen. IHd über den Nennbetrag hinausgehenden Bw der eigenen Anteile sind die frei verfügbaren Rücklage...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.1 Allgemeines

Tz. 260 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Mit dem Vertrauensschutz korrespondiert die Haftungsregel in § 9 Abs 3 S 2 und 3 KStG. Danach haftet für die entgangene St, wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt (1. Alt) oder veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Bestätigung angegebenen st-begünstigten Zwecken verwendet werden (2. Alt). Damit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5.1 Umwandlungssteuerrechtliche Rechtsnachfolge

Tz. 85 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 23 Abs 1 und 3 iVm § 4 Abs 2 S 3 iVm § 12 Abs 3 UmwStG tritt die optierende Gesellschaft im Fall des Bw- oder Zwischenwertansatzes in die Rechtsstellung der Pers-Ges ein (sog Fußstapfentheorie). Fraglich ist, ob dies auch dann gilt, wenn der gW angesetzt worden ist. Nach § 23 Abs 4 S 4 UmwStG gilt die Fußstapfentheorie nur in den Fälle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.3.2 Veräußerung des Anteils des persönlich haftenden Gesellschafters

Tz. 65 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Veräußert eine Kap-Ges ihren Anteil als phG einer KGaA, kommen insoweit ein Freibetrag iSd § 16 Abs 4 EStG oder eine St-Ermäßigung nicht in Betracht.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.5 Sperrfrist nach § 18 Abs 3 UmwStG

Tz. 139 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Durch den fiktiven Formwechsel wird die gewstliche Sperrfrist nach § 18 Abs 3 UmwStG ausgelöst. Ebenfalls hierzu s Ott (DStZ 2021, 559, 567 und GmbH-Stpr 2021, 193, 197), s Brühl/Weiss (DStR 2021, 945, 951), s Mayer/Käshammer (NWB 2021, 1300, 1303) und s Dreßler/Kompolsek (Ubg 2021, 301, 312).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5.2 Rechtsfolgen für den Gesellschafter

Tz. 86 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der Wert, mit dem die optierende Gesellschaft das übertragene BV ansetzt, gilt für den Gesellschafter grds als Veräußerungspreis und als AK der Anteile (s § 20 Abs 3 S 1 UmwStG). Auch die Ausnahmen in § 20 Abs 3 S 2ff UmwStG sind zu beachten, wonach bei nicht im Inl st-verstricktem BV bei den AK insoweit der gW anzusetzen und sonstige Gegenl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.10.2 Anwendung des § 8a KStG idF des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes (§ 34 Abs 4 S 2 KStG idF des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes)

Tz. 24 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Durch das Kreditzweitmarktförderungsges wurde S 2 dem § 34 Abs 4 KStG angefügt. Nach § 34 Abs 4 S 2 KStG ist § 8a KStG in der am 31.12.2023 geltenden Fassung weiter anzuwenden, soweit dieser sich auf § 4h EStG in der am 31.12.2023 geltenden Fassung bezieht. Die Regelungen zur Zinsschranke des § 4h EStG idF des Kreditzweitmarktförderungsges si...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.4.5 Vorteilsgewährung bei mittelbarer Organschaft

Tz. 861 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ungeklärt erscheint die stliche Behandlung eines Vorteils, den die OG bei mittelbarer Organschaft – unter Umgehung der organschaftlich nicht eingebundenen ZwiGes – direkt an den OT gewährt. Hier stellt sich, weil R 14.6 Abs 4 S 1 KStR 2022 vGA der OG an den OT zu vorweggenommenen Gewinnabführungen erklärt, die Frage, welche Eigenschaft der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5.6 Untergang von Verlustvorträgen

Tz. 91 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 23 Abs 5 UmwStG kann ein vortragsfähiger Gewerbeverlust nach § 10a GewStG der Pers-Ges nicht von der optierenden Gesellschaft genutzt werden. Entspr gilt für den Zins- und einen EBITDA-Vortrag sowie für Verluste nach § 2a, § 15 Abs 4, § 15a und § 15b EStG . GlA s Rn 47 des Schr des BMF v 10.11.2021 (BStBl I 2021, 2212), s Schiffers/Jac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Bilanzierung der Beteiligung an der optierenden Gesellschaft

Tz. 98 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 HR-lich ändert sich durch die Option nichts. Dh, es liegt nach wie vor ein Vermögensgegenstand nach § 264 Abs 1 S 1 HGB vor, da hr-lich die Beteiligung an einer Pers-Ges als ein solcher zu qualifizieren ist. Hierzu auch s Schiffers (DStZ 2021, 530, 537). Tz. 99 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Wird die Beteiligung an der optierenden Gesellschaft im...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Drittstaatenverschmelzung

Tz. 181 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Bis zum Inkrafttreten des KöMoG war der pers Anwendungsbereich des UmwStG auf EU-/EWR-Gesellschaften beschr. Für stliche Übertragungsstichtage nach dem 31.12.2021 (s § 27 Abs 18 UmwStG) sind die Beschränkungen weggefallen (s Tz 156b). Bis zur Globalisierung des Anwendungsbereichs des UmwStG iRd KöMoG existierten außerhalb des UmwStG Ausnahm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4.4 Nachträgliche Abführung von in organschaftlicher Zeit gebildeten Rücklagen nach Beendigung des Gewinnabführungsvertrags, aber bei fortbestehender Beteiligung

Tz. 891 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei Beendigung des GAV trotz fortbestehender Beteiligung ist nach R 14.8 Abs 4 S 7 KStR 2022 ein bestehender besonderer AP in der St-Bil fortzuführen. Zur Bildung solcher AP kann es nur bis zum 31.12.2021 kommen (s § 34 Abs 6e S 5 KStG). Zur gewinnwirksamen Auflösung kommt es im Regelfall erst bei der Veräußerung der Organbeteiligung (s § 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.8.4 Gewerbesteuer bei der Veräußerung des Anteils des persönlich haftenden Gesellschafters

Tz. 80a Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gewinne aus der Veräußerung des (ganzen) Anteils des phG gehören nach § 7 S 2 Nr 3 GewStG grds zum Gewerbe-Ertrag, soweit nicht eine natürliche Pers unmittelbar MU ist (s R 7.1 Abs 3 S 4 GewStR 2009). Wird lediglich ein Teil des Anteils des phG übertragen, führt dies zu einem lfd Gewinn (s Tz 63). Bei einer GmbH als phG gehört der Gewinn au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.6 Einbringungsgewinnbesteuerung

Tz. 140 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Da der fiktive Formwechsel einen Veräußerungs- und Anschaffungsvorgang darstellt (s Tz 59), wird durch die Rückoption die sog Einbringungsgewinnbesteuerung nach § 22 UmwStG ausgelöst, wenn seit dem Beginn der Option noch nicht sieben Jahre abgelaufen sind. Ebenso s Rn 98 des Schr des BMF v 10.11.2021 (BStBl I 2021, 2212). Die Billigkeitsreg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13.5.2 Spenden eines Betriebs gewerblicher Art als verdeckte Gewinnausschüttung

Tz. 237 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Spenden, die von einer Sparkasse oder einem anderen BgA lfd (aufgr eigener Entsch-befugnis) – wie andere BA – geleistet werden (ebenso hierzu s Urt des BFH v 09.08.1989, BStBl II 1990, 237), und Spenden, die erst aus dem Jahresüberschuss geleistet werden, in den Fällen, in denen dem Gewährträger nicht von vornherein ges der Jahresüberschuss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1 Grundsätzliches

Tz. 875 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Für die Dauer der Laufzeit des GAV verdrängt die in § 14 Abs 1 KStG geregelte Zurechnung des Organeinkommens zum OT die ansonsten geltenden Regelungen zur Dividendenbesteuerung. Nach den §§ 291 Abs 1, 301 AktG muss die OG ihren Jahresüberschuss an den OT abführen. Die Gewinnabführung ist für den OT kein Kap-Ertrag iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Vollzug oder Vorbereitung einer Veräußerung durch die Spaltung

Tz. 5 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 In der Neufassung hat der Ges-Geber entspr seiner dargelegten Intention (s Tz 1 und Tz 3) sichergestellt, dass die Regelung zwei eigenständige nebeneinanderstehende Anwendungsfälle zum Gegenstand hat, die jeweils zum Ansatz des im Zuge der Spaltung übertragenen Vermögens zum gW führen. So nimmt § 15 Abs 2 S 2 UmwStG diejenigen Fälle in den Bl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.11.3 Letztmalige Anwendung des § 8b Abs 4 KStG aF (§ 34 Abs 5 S 3 KStG)

Tz. 25 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 34 Abs 7a S 1 KStG idF des SEStEG, der durch das Kroatien-StAnpG zu Abs 5 und durch die Änderungen des § 34 Abs 5 KStG durch das ATADUmsG und das KöMoG zu dessen S 3 wurde, ist § 8b Abs 4 KStG aF weiter auf Anteile anzuwenden, die einbringungsgeboren iSd § 21 UmwStG aF sind bzw bei Anteilen iSd § 8b Abs 4 S 1 Nr 2 KStG aF, die auf ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Andere Tätigkeiten

Tz. 14 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Aus § 5 Abs 1 Nr 10 S 2 bis 4 KStG ergibt sich, dass die Vermietungsgen bzw der Vermietungsverein sich nicht auf die in § 5 Abs 1 Nr 10 S 1 Buchst a und b KStG genannten Tätigkeiten zu beschränken braucht, sondern auch andere Tätigkeiten ausüben kann (ebenso hierzu s BT-Drs 11/2536, 88), insbes die Wohnungsvermietung an Nichtmitglieder. Je n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Drittstaatenspaltungen

Tz. 188 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 12 Abs 2 KStG aF regelt nur die St-Neutralität von Drittstaatenverschmelzungen. Auf Drittstaatenspaltungen findet § 12 Abs 2 KStG aF keine Anwendung. Hier gelangt vielmehr die allgemeine Entstrickungsregelung des § 12 Abs 1 KStG zur Anwendung (s Dötsch/Pung, DB 2006, 2705; s W/M, UmwStG, § 1 Rn 59). Angesichts der konzeptionellen Neuausric...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.4.3 Vorteilsgewährung bei mehrstufiger Organschaft

Tz. 856 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Vorstehendes (s Tz 850ff) gilt entspr bei sog Organschaftsketten. Wenn bei einer nicht unterbrochenen Organschaftskette ein Vorteil von der untersten OG direkt an den obersten OT gewährt wird, ist das stlich als vorweggenommene Gewinnabführung (vGA) von Stufe zu Stufe zu erfassen (s Urt des BFH v 22.08.2007, BStBl II 2007, 961). Tz. 857 Stand...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schleder, Sachspenden im StR, DB 1988, 1132; Hüttemann, Das Bw-Privileg bei Sachspenden nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 5 EStG, DB 2008, 1590; Muth, Zukunft des Spenden- und Gemeinnützigkeitsrechts, StuB 2008, 957; Seer, Entnahme zum Bw bei unentgeltlicher Übertragung von WG auf eine gGmbH oder Stiftung, GmbHR 2008, 785; Emser, Änderungen der Voraussetzungen für eine stliche Anerkennung s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Für den Rückoptionsantrag zuständige Finanzbehörde; Form und Frist des Antrags (§ 1a Abs 4 S 3 KStG)

Tz. 141 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 1a Abs 4 S 3 iVm § 1a Abs 2 S 2, 3 und 5 KStG ist der Antrag auf Rückoption grds bei dem für die KSt-Besteuerung der optierenden Gesellschaft zuständigen FA zu stellen. Erzielt die optierende Gesellschaft nur dem St-Abzug unterliegende Eink, mit dem die St als abgegolten gilt, ist nach § 1a Abs 4 S 3 2. HS iVm § 1a Abs 1 S 4 KStG ist ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.16.3 Letztmalige Anwendung des § 12 Abs 2 KStG (§ 34 Abs 6d S 3 KStG)

Tz. 50e Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 34 Abs 6d S 3 KStG wurde durch das KöMoG dem Wortlaut des Abs 6d angefügt. Nach § 34 Abs 6d S 3 KStG ist § 12 Abs 2 KStG in der am 31.12.2021 geltenden Fassung letztmals auf Verschmelzungen anwendbar, deren stl Übertragungsstichtag vor dem 01.01.2022 liegt. Infolge der Erweiterung des pers Anwendungsbereichs des UmwStG durch die Änderung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5.4 Sperrfristverletzungen infolge des fiktiven Formwechsels

Tz. 89 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der fiktive Formwechsel kann wegen seiner veräußerungsgleichen Wirkung Sperrfristverstöße auslösen (zB § 6 Abs 3 S 2 und Abs 5 S 5 und 6 EStG, § 7g EStG, § 16 Abs 3 S 3 EStG, § 18 Abs 3 S 2 UmwStG, § 15 Abs 2 S 4 UmwStG, § 22 UmwStG, § 24 Abs 5 UmwStG). Ebenfalls hierzu s Rn 45 des Schr des BMF v 10.11.2021 (BStBl I 2021, 2212), s Brühl/Weis...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Spartenrechnung bei einer dauerdefizitären Eigengesellschaft

Tz. 98 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Wegen der vd bei der Eigengesellschaft zu bildenden Sparten s § 8 Abs 9 KStG Tz 6ff. Hierbei ist zu beachten, dass die Eigengesellschaft kein Wahlrecht zu der Spartenbildung hat, sondern diese durch § 8 Abs 9 S 1 KStG zwingend vorgeschrieben ist. Dies gilt insbes auch für die Zusammenfassung vd Tätigkeiten nach § 8 Abs 9 S 1 Nr 2 KStG zu ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.29 Anwendungsregelungen zu § 33 KStG (§ 34 Abs 10b KStG idF des Wachstumschancengesetzes)

Tz. 99 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Vorschrift des § 34 Abs 10a KStG idF des Ges zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen, die durch das WachstumschancenG zu § 34 Abs 10b KStG geworden ist, regelt die erstmalige Anwendung des geänderten § 33 Abs 1 Nr 2 Buchst d KStG ab dem VZ 2016. Die Regelung über die erstmalige Anwendung hinsichtlich der durch das Ges z...mehr