Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.2 Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis

Rz. 8 Zentrales Tatbestandsmerkmal der vGA-Definition Die Unterschiedsbetragsminderung (oder verhinderte Unterschiedsbetragsmehrung) muss ferner durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sein. Die gesellschaftsrechtliche Veranlassung der Unterschiedsbetragsminderung oder verhinderten Unterschiedsbetragsmehrung ist das zentrale Tatbestandsmerkmal und Kernproblem einer vGA. ...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.4 Kapitalertragsteuerliche Behandlung

Rz. 43 Einbehaltungs- und Abführungsverpflichtung VGA lösen als sonstiger Bezug i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG Kapitalertragsteuer i. H. v. 25 % (§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG i. V. m. § 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) zuzüglich Solidaritätszuschlag aus. Die Kapitalertragsteuer entsteht im Zeitpunkt des Zuflusses der vGA (§ 44 Abs. 1 Satz 2 EStG i. V. m. § 11 Abs. 1 ESt...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 5 Rückgängigmachung/Rückzahlung einer verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 46 Geschäftsvorfallbezogene Betrachtungsweise Es ist jeweils bezogen auf den konkreten Geschäftsvorfall zu beurteilen, ob eine bestehende Unterschiedsbetragsminderung oder verhinderte Unterschiedsbetragsmehrung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und deshalb vGA i. S. v. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist.[1] Die vGA kann nicht dadurch neutralisiert bzw. rückgängig gemac...mehr

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Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.3.6 Rückgängigmachung

Die in Anspruch genommenen Sonderabschreibungen nach § 7b Abs. 1 EStG sind rückgängig zu machen, wenn die begünstigte Wohnung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden neun Jahren nicht der entgeltlichen Überlassung von Wohnzwecken dient, die begünstigte Wohnung oder ein Gebäude mit begünstigten Wohnungen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung oder in den...mehr

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Unterjähriger Beteiligungse... / b) Unterschiedliche Literaturmeinungen

So wird einerseits unter Hinweis auf den Wortlaut des § 8b Abs. 4 S. 6 KStG ("Erwerb einer Beteiligung", nicht von "Anteilen") und die Systematik des § 8b Abs. 4 S. 1 und 6 KStG die Auffassung vertreten, eine entsprechende Fallsituation (Erwerb einer Beteiligung umfasse auch Erwerb von Anteilen) sei generell erfasst[11]. Eine Gegenauffassung sieht hingegen die Voraussetzungen...mehr

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Unterjähriger Beteiligungse... / 1. Allgemeine Grundsätze

Keine Steuerbefreiung: Die Steuerbefreiung nach § 8b Abs. 1 KStG ist ausgeschlossen, wenn die Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahres unmittelbar weniger als 10 % des Grund- oder Stammkapitals beträgt. Ist ein Grund- oder Stammkapital nicht vorhanden, ist nach § 8b Abs. 4 S. 2 KStG die Beteiligung am Vermögen, bei Genossenschaften am Geschäftsguthaben maßgebend. Beraterhinwe...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 20): Umsatz... / II. Organschaft: Begründung, Handhabung, Beendigung

Die umsatzsteuerliche Organschaft ist mit derjenigen im Bereich der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer nicht identisch. Ein Gewinnabführungsvertrag ist nicht erforderlich. Begründung: Die umsatzsteuerliche Organschaft wird begründet, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unterneh...mehr

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Corona-Krise: Steuerliche H... / 1.3 Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags

Für die Veranlagungszeiträume 2020-2023 wurde der steuerliche Verlustrücktrag[2] nach § 10d Abs. 1 Satz 1 EStG von grundsätzlich 1 Mio. EUR bzw. 2 Mio. EUR bei Zusammenveranlagung auf 10 Mio. EUR bzw. 20 Mio. EUR erhöht. Die Regelungen reduzieren sich ab dem Veranlagungszeitraum 2024 wieder auf den Ursprungswert, demnach beträgt der steuerliche Verlustrücktrag nach § 10d Abs...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 6.1.2 Voraussetzungen für eine steuerneutrale Optionsausübung

Sachliche Voraussetzung für die Anwendung von § 20 UmwStG ist, dass eine qualifizierte Sachgesamtheit in Form eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteils in eine (neue oder bereits bestehende) Kapitalgesellschaft eingebracht wird (§ 20 Abs. 1 UmwStG). Einbringender beim (fiktiven) Formwechsel ist der jeweilige Mitunternehmer. Die Ausübung der Option wird umwand...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 5.3 Weitere Leistungsbeziehungen

Andere aus der optierenden Personengesellschaft erzielte Einkünfte unterliegen keiner Subsidiarität gegenüber § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG mehr. Soweit diese fremdüblich ausgestaltet sind, unterliegen sie daher den entsprechenden Einkunftstatbeständen der §§ 19 bis 22 EStG.[1] Bei fehlender Fremdüblichkeit haben die Grundsätze der verdeckten Gewinnausschüttung Vorrang.[2] A...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 6.1.3 Behandlung bei der optierenden Gesellschaft

Die zur Körperschaftsteuer optierende Gesellschaft muss die übernommenen Wirtschaftsgüter grundsätzlich mit deren gemeinem Wert ansetzen.[1] Es besteht indes nach § 20 Abs. 2 Satz 2 UmwStG die Möglichkeit, das übernommene Betriebsvermögen auf Antrag und unter den in Satz 2 Nr. 1 bis 3 genannten weiteren Voraussetzungen mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert anzusetzen. Insb...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 4 Besteuerung der optierenden Gesellschaft

Die optierende Personengesellschaft wird für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen materiell sowie verfahrensrechtlich umfassend als Kapitalgesellschaft behandelt[1] und unterliegt der unbeschränkten oder beschränkten Körperschaftsteuerpflicht.[2] Alle Regelungen des KStG, EStG, GewStG, UmwStG, AStG wie des SolZG, die auf Kapitalgesellschaften oder Körperschaften Bezug n...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 1 Hintergrund und Zielsetzung des Optionsmodells

Die Unternehmensbesteuerung in Deutschland kennzeichnet traditionell eine unterschiedliche Behandlung von Personengesellschaften einerseits und Kapitalgesellschaften andererseits. Die Besteuerung von Personengesellschaften folgt dem Mitunternehmerschaftskonzept, welches im Grundsatz durch das Transparenzprinzip geprägt wird. Rechtsgrundlage ist der § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 E...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 6.2.1 Rückkehr zur transparenten Besteuerung

Eine Gesellschaft, die zur Körperschaftsbesteuerung optiert hat, kann beantragen, dass sie nicht mehr wie eine Kapitalgesellschaft und ihre Gesellschafter nicht mehr wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft behandelt werden.[1] Der Antrag auf Rückoption bewirkt die Rückkehr zur gewohnten transparenten Besteuerung nach Mitunternehmerschaftsg...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 5.2 Besteuerung zugeflossener Gewinnanteile

Zugeflossene Gewinnanteile gelten gem. § 1a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 KStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen.[1] Diese unterliegen unter entsprechenden Voraussetzungen der Abgeltungssteuer bzw. dem Teileinkünfte- oder Freistellungsverfahren. Den Gesellschaftern zufließende verdeckte Gewinnausschüttungen werden ebenfalls von § 1a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 KStG erfasst.[2] Leistungen aus ...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 5.5 Gewinne aus Anteilsveräußerungen

Anteilsveräußerungen an optierenden Personengesellschaften werden wie die Veräußerung eines Kapitalgesellschaftsanteils besteuert.[1] Veräußerungsgewinne im Privatvermögen unterliegen also § 17 Abs. 1 EStG (Teileinkünfteverfahren) oder § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG (Abgeltungssteuer).[2] Im Übrigen sind das Teileinkünfte- oder das Freistellungsverfahren anwendbar. Sie lösen a...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / Zusammenfassung

Überblick Mit der Einführung eines sog. Optionsmodells in § 1a KStG durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) unternimmt der Gesetzgeber den bislang weitreichendsten Versuch, Steuerbelastungsunterschiede zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften zu mindern bzw. zu beseitigen. Bestimmte Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften können...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 5 Besteuerung der Anteilseigner

Die optierende Personengesellschaft gilt aus Sicht der Anteilseigner gem. § 1a Abs. 3 Satz 1 KStG materiell- und verfahrensrechtlich als Kapitalgesellschaft.[1] Es kommt also zu einer umfassenden Anwendung des Trennungsprinzips. Die Anteile an der optierenden Personengesellschaft stellen in der Folge eigenständige Wirtschaftsgüter dar und können beispielsweise gem. § 6 Abs. ...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 9 Verfahrensrecht und Haftungsfragen

In verfahrensrechtlicher Hinsicht gelten für die optierende Gesellschaft i. S. des § 1a Abs. 1 KStG im Wesentlichen die für Kapitalgesellschaften einschlägigen Regelungen. Während des gesamten Optionszeitraums sind Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuer(mess-)bescheide der optierenden Gesellschaft unter ihrer Firma bekannt zu geben. Die örtliche Zuständigkeit des Finanzamtes ...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 6.2.2.1 Voraussetzungen für eine steuerneutrale Rückoption

Die Rückoption gilt ertragsteuerlich als Formwechsel i. S. des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UmwStG. Dabei stellt die Ausübung der Rückoption nach Auffassung der Finanzverwaltung wiederum einen Realisationsakt dar, bei dem das Vermögen der optierenden Gesellschaft auf eine Personengesellschaft übertragen wird.[1] Dieser fiktive Übertragungsvorgang wäre dann ohne weiteres nach den ...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 2 Obligatorisches Antragsverfahren im Rahmen der Optionsausübung

Die Option zur Anwendung der Körperschaftsteuer setzt zunächst einen ausdrücklichen Antrag auf Option voraus. Antragsberechtigt gemäß § 1a Abs. 1 KStG waren bislang ausschließlich Personenhandelsgesellschaften (offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften i. S. des §§ 105 und 161 HGB einschließlich der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung) sowie Pa...mehr

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GmbH: Anteilskauf, Anteilsv... / 1 Veräußerung von Anteilen durch eine Kapitalgesellschaft

Der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf eines GmbH-Anteils durch eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) ist von der Körperschaftsteuer (KSt) befreit (§ 8 b Abs. 2 KStG). Umgekehrt mindern Veräußerungsverluste den körperschaftsteuerlichen Gewinn der GmbH nicht.mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 6 Gewerbeverluste

Ein Verlustrücktrag entsprechend der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer ist bei der Gewerbesteuer nicht vorgesehen. Die Verluste sind aber zeitlich unbeschränkt vortragsfähig, was eine gesonderte Feststellung der Verluste auch für die Gewerbesteuer erforderlich macht. Nur festgestellte Verlustvorträge können in folgende Verlustfeststellungen vorgetragen werden. Maßgebend für ...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 6.2 Sonderregelungen für Kapitalgesellschaften

Im Bereich der Körperschaftsteuer bestehen beim Verlustabzug im Falle von Gesellschafterwechseln ergänzende Regelungen.[1] Diese Regelungen sind beim gewerbesteuerlichen Verlustabzug entsprechend anzuwenden.[2]mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 13 Anrechnung auf die Einkommensteuer

Die Einkommensteuer wird einzig durch die Anrechnung der Gewerbesteuer ermäßigt. Die Ermäßigung können Personen in Anspruch nehmen, die entweder als Einzelunternehmer oder als Mitunternehmer an einer Personengesellschaft Einkünfte erzielen, die der Gewerbesteuer unterliegen. Bei den Kapitalgesellschaften wurde zum Ausgleich die tarifliche Körperschaftsteuer nochmals gesenkt. Als ...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / Zusammenfassung

Überblick Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer. Der Besteuerung unterliegt der Gewerbebetrieb als Objekt. Das Steueraufkommen aus der Gewerbesteuer steht ausschließlich den Gemeinden zu, welche auch den Gewerbesteuerbescheid erlassen. Grundlage des Gewerbesteuerbescheids ist der vom Finanzamt ermittelte Gewerbesteuermessbetrag, der wiederum auf dem Gewerbeertrag beruht. Auf d...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 1 Ausgangsgröße für den Gewerbeertrag

Grundlage für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb bei der Einkommensteuer. Bei der Körperschaftsteuer wird das zu versteuernde Einkommen zugrunde gelegt. Dies gilt auch für Personengesellschaften, die nach § 1a KStG zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft optiert haben.[1] Wichtig Verlustabzug hinzurechnen Beim zu versteuernden Einkommen vo...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 3.3.3 Abgrenzung zwischen Sondervergütungen und Gewinnvorab

Für besondere Leistungen des Gesellschafters für die Gesellschaft, vor allem die Geschäftsführung, kann ein Gewinnvorab (Gewinnvoraus) vereinbart werden, etwa in der Weise, dass vor Anwendung des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels ein fester Betrag oder ein bestimmter Prozentsatz des Gewinns dem leistenden Gesellschafter zugeordnet wird. Ein Gewinnvorab ist anzunehmen, ...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 1.1 Anteil am Gesamtgewinn

Die von einer gewerblich oder freiberuflich tätigen Personengesellschaft erzielten Einkünfte werden durch einen Gewinnfeststellungsbescheid mit bindender Wirkung für das Veranlagungsverfahren der Gesellschafter gesondert und einheitlich festgestellt.[1] Ein Feststellungsbescheid kann eine Vielzahl selbständiger und damit auch selbständig anfechtbarer Feststellungen enthalten...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 1.1 Vorgesellschaft

Während zivilrechtlich im Stadium vor der Eintragung noch keine rechtsfähige GmbH gegeben ist, gibt es steuerlich eine Besonderheit. Wird die GmbH in das Handelsregister eingetragen, wirkt dies zurück auf den Tag des Abschlusses des notariellen Gesellschaftsvertrags – die sog. Identitätstheorie. Bereits ab diesem Zeitpunkt beginnt die Körperschaftsteuer-, die Gewerbesteuer- ...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.2 Wirtschaftsjahr

Die Körperschaftsteuer ist eine Jahressteuer, weshalb sich die Steuerlast für ein Kalenderjahr ermittelt.[1] Da eine GmbH aber buchführungspflichtig ist, wird auch für die Besteuerung auf das Wirtschaftsjahr der Gesellschaft abgestellt.[2] Bei einer GmbH mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ist der Gewinn des Wirtschaftsjahrs maßgebend, das im jeweiligen K...mehr

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Sonderbetriebsvermögen / 1.2 Besteuerungsgrundätze bei Personengesellschaften

Bei Personengesellschaften sind die Gesellschafter selbst Subjekt der Einkünftebesteuerung. Dieses sog. Transparenzprinzip hat zur Folge, dass Gewinne von Personengesellschaften unmittelbar ihren Gesellschaftern zugerechnet und von diesen nach einkommensteuerlichen Grundsätzen versteuert werden. Steuersubjekt der Einkommensteuer ist die natürliche Person als Gesellschafter.[...mehr

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Unternehmensverträge / 4.2.2 Zweck des Beherrschungsvertrags und Beherrschungsvertragsmuster

Rz. 18 Der Zweck eines Beherrschungsvertrags besteht i. d. R. in der Legitimierung der Herrschaft über das untergeordnete Unternehmen. Tatsächlich besteht in der Praxis oftmals bereits ein faktisches Konzernverhältnis aufgrund einer Abhängigkeit i. S. d. § 17 AktG oder einer Mehrheitsbeteiligung i. S. d. § 16 AktG.[1] Durch den Abschluss eines Beherrschungsvertrags wird in e...mehr

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Änderungen des Forschungszu... / II. Statistik

Die Bundesregierung hat die Anwendung des FZulG spätestens nach Ablauf von fünf Jahren auf wissenschaftlicher Grundlage zu evaluieren und den Deutschen Bundestag über die Ergebnisse zu unterrichten (§ 17 Abs. 1 FZulG). Eine Evaluierung ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Anrechnung der Forschungszulage bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer: Das Statistische Bundesamt hat un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungen des Forschungszu... / 7. Berücksichtigung der Forschungszulage im Vorauszahlungsverfahren

Bisher war die Anrechnung einer Forschungszulage auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer nur bei der nächsten erstmaligen Festsetzung möglich (§ 10 Abs. 1 FZulG). Sofern der Anspruchsberechtigte den Antrag auf Festsetzung einer Forschungszulage kurze Zeit nach der letzten Veranlagung zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer gestellt hatte, konnte eine Anrechnung erst bei de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einlagen / 6.1 Gewinnermittlung einer Kapitalgesellschaft

Der Gewinn einer Kapitalgesellschaft ist, ebenso wie der Gewinn eines bilanzierenden Einzelunternehmers oder einer Personengesellschaft, für das Steuerrecht durch einen Vergleich des Reinvermögens an den Bilanzstichtagen zu ermitteln.[1] Hierbei ist das Betriebsvermögen nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung anzusetzen, sofern das Steuerrecht nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einlagen / 6.4 Rechtsfolgen bei der Kapitalgesellschaft

Die verdeckte Einlage führt zu einer Vermehrung des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft, entweder durch den Ansatz bzw. die Erhöhung eines Aktivpostens oder den Wegfall bzw. die Verminderung eines Passivpostens. Verdeckte Einlagen sind, soweit keine Besonderheiten gelten, mit dem Teilwert zu bewerten.[1] Diese Vorschrift findet zunächst Anwendung, wenn Wirtschaftsgüter...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Gewerbesteuer / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Die Gewerbesteuer ist eine betriebliche Steuer, die allerdings für Zeiträume ab 2008 nicht mehr als Betriebsausgaben abgezogen we...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Gewerbesteuer / 3 Gewerbesteuer als nicht abziehbare Betriebsausgabe: Zurechnung außerhalb der Bilanz

Um den steuerlich zutreffenden Gewinn ausweisen zu können, ist eine Gewerbesteuerrückstellung nicht erforderlich. Aber! Die Gewerbesteuer ist und bleibt eine betriebliche Steuer, sodass die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe gebucht werden muss. Es handelt sich steuerlich um eine nicht abziehbare Betriebsausgabe. Das bedeutet, dass unabhängig vom Abzugsverbot des § 4 Abs. 5b E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verjährung in mehrstöckigen... / b) Gesonderte Feststellung des Verlustvortrags

In Verfahren zu Verlustfeststellungsbescheiden hatte der BFH im Rahmen des § 181 Abs. 5 S. 1 AO über die dienende Funktion eines Verlustfeststellungsbescheids für Verlustfeststellungsbescheide folgender Veranlagungszeiträume zu entscheiden (vgl. BFH v. 12.6.2002 – XI R 26/01, BFHE 198, 395; v. 10.7.2008 – IX R 90/07, BFHE 222, 32 = AO-StB 2009, 44). Die Rechtsprechung erging...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Betrieb gewerblicher Art (BgA) gemäß § 4 Abs. 1 KStG – Einnahmeerzielungsabsicht

Leitsatz 1. An der auch bei sogenannten Kurbetrieben zur Annahme eines BgA erforderlichen Einnahmeerzielungsabsicht im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 KStG kann es bei Einrichtungen, die – wie beispielsweise einem Park – der Öffentlichkeit zugänglich sind, ohne dass der Zugang mit dem Zweck der Erhebung eines Nutzungsentgelts kontrolliert wird, fehlen. 2. Die Übergangsregelung de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuer / 11 Anrechnung auf die Einkommensteuer

Die Gewerbesteuer ist nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig[1]; die Einkommensteuer wird einzig durch die Anrechnung der Gewerbesteuer ermäßigt. Die Ermäßigung können Personen in Anspruch nehmen, die entweder als Einzelunternehmer oder als Mitunternehmer an einer Personengesellschaft Einkünfte erzielen, die der Gewerbesteuer unterliegen. Bei den Kapitalgesellschaften wurd...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuer / 5.5 Gewerbeverluste

Wie bei der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer gibt es auch bei der Gewerbesteuer die Möglichkeit des Verlustabzugs, allerdings nur für die Zukunft (sog. Verlustvortrag). Der Abzug der Verluste aus vorangegangenen Erhebungszeiträumen gilt uneingeschränkt nur bis zu einem Betrag von 1.000.000 EUR. Übersteigt der Verlust aus vorangegangenen Erhebungszeiträumen den Betrag v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuer / 5.1 Ausgangsgröße

Grundlage für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist grundsätzlich der Gewinn aus Gewerbebetrieb bei der Einkommensteuer. Bei der Körperschaftsteuer wird das zu versteuernde Einkommen zugrunde gelegt.[1] Soweit natürliche Personen beteiligt sind, ist § 3 Nr. 40 und § 3c Abs. 2 EStG, im Übrigen § 8b KStG bei der Ermittlung des Gewerbeertrags einer Mitunternehmerschaft anzuwend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzantragspflicht des... / 2 Zahlungsunfähigkeit

Eine GmbH (GmbH & Co. KG) ist zahlungsunfähig, wenn sie fällige Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Davon geht das Gesetz aus wenn die Gesellschaft ihre Zahlungen eingestellt hat (§ 17 II 2 InsO). Ansonsten ist fraglich, welcher Grad der Zahlungsunfähigkeit zu fordern ist und wie lange dieser Zustand andauern muss, damit der Insolvenzgrund angenommen werden kan...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 1.2.3 Zur Körperschaftsteuer optierende Gesellschaften

Personenhandelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften oder eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts können gem. § 1a KStG zur Körperschaftsbesteuerung optieren.[1] Nach Ausübung der Option werden sie wie eine Kapitalgesellschaft besteuert. Dies gilt auch für die Gewerbesteuer.[2]mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 25 ... / 3.3 Wertverhältnisse (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 29 Das Beteiligungsverhältnis der Mitglieder darf nicht wesentlich (Rz. 31) von dem Verhältnis des Werts (Rz. 30) der überlassenen Wirtschaftsgüter (Rz. 27) abweichen (§ 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KStG). Bei Genossenschaften ist für die Ermittlung des Beteiligungsverhältnisses auf den Wert der Geschäftsanteile abzustellen (Buchst. a), bei Vereinen – in Ermangelung von Geschä...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 4.2.1 Einstellung des Geschäftsbetriebs

Rz. 94 Der fortführungsgebundene Verlustvortrag geht gem. § 8d Abs. 2 KStG (vorbehaltlich stiller Reserven) unter bzw. kommt gem. § 8d Abs. 1 S. 1 KStG nicht zur Anwendung, wenn der Stpfl. seinen Geschäftsbetrieb einstellt. Was ein Geschäftsbetrieb ist, wird nicht in § 8d Abs. 2 S. 1 KStG definiert; es ist die Definition des Abs. 1 S. 3 anzuwenden (dazu Rz. 10ff.). Rz. 95 Der...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 2 Gesetzessystematik

Rz. 3 § 8d KStG ergänzt die Vorschrift des § 8c KStG zum Verlustuntergang bei Anteilseignerwechsel. Die Norm des § 8d KStG knüpft daher tatbestandlich an die Vorschrift des § 8c KStG an. Nur wenn § 8c KStG eingreift, weil ein schädlicher Anteilseignerwechsel erfolgt ist, ist der Anwendungsbereich des § 8d KStG eröffnet.[1] Anders als es die Gesetzesbegründung[2] vermuten läs...mehr