Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4. Entsprechende Anwendung der §§ 14–16 KStG

Tz. 40 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Als Rechtsfolge bestimmt § 17 Abs 1 S 1 KStG die entspr Geltung der §§ 14–16 KStG (sog Rechtsgrundverweis). Daraus folgt, dass für eine GmbH als OG alle in § 14 KStG für OG in der Rechtsform der AG bzw KGaA genannten Voraussetzungen (zB finanzielle Eingliederung) sowie alle in den §§ 14–16 KStG genannten Rechtsfolgen entspr gelten. Eine GmbH ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.7.2 Gewerbesteuermessbescheid

Tz. 59 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Auch für GewSt-Messbescheide der Kö ergibt sich eine Änderungsmöglichkeit, wenn nachträglich beim AE eine verdeckte Einlage festgestellt wird; aA s Bauschatz in Gosch, 4. Aufl, § 32a Rn 44; zum vergleichbaren Problem bei der Anwendung des § 32a Abs 1 KStG auf der Ebene des AE s Tz 35). Allerdings wird hier idR auch § 35b GewStG anwendbar sei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Rechtsentwicklung

Tz. 169 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die ertragstliche Belastung der hinter einer Stiftung stehenden Destinatäre hat sich im Gleichlauf mit der Besteuerung der Stiftung entwickelt. Während des Anrechnungsverfahrens erfolgte auf Ebene des Destinatärs nur dann eine Besteuerung, soweit die Bezüge dem betrieblichen Bereich zuzuordnen waren oder soweit ein Rechtsanspruch auf die Le...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3.4 Einbringungsgeborene Anteile des Privatvermögens nach Einlage in eine Personengesellschaft

Tz. 132d Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Hat eine natürliche Person einbringungsgeborene Anteile im PV erworben und werden diese einbringungsgeborenen Anteile sodann in das BV einer (gew) Pers-Ges mit den AK gem § 21 Abs 4 UmwStG eingelegt, ist die Veräußerung der Anteile durch die Pers-Ges nicht schon deswegen gewstlich unbeachtlich, weil die Veräußerung der einbringungsgeborenen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.2 Verdeckte Zuwendung (vGA)

Tz. 84 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach der Rspr des BFH kennt die Stiftung keine vGA (Urt v 12.10.2011, BStBl II 2014, 484; s auch ABC VGA Stichwort "Stiftung"). Praktische Relevanz hat dies für verhinderte Vermögensmehrungen der Stiftungen (zum Begriff der verhinderten Vermögensmehrung s § 8 Abs 3 Teil C Rn 78). Eine Veräußerung oder Dienstleistung, die einem Fremdvergleich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Einkünfte aus Vermögensverwaltung (§§ 17, 20, 21 und 23 EStG)

Tz. 90 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Ein nicht unerheblicher Vorteil der Stiftung ist die Möglichkeit zur Erzielung von Überschusseink. Der Vorteil liegt in der fehlenden GewStPflicht dieser Eink. Die StBelastung liegt für diese Eink bei 15,83 %. Die Ermittlung richtet sich gem § 8 Abs 1 KStG nach § 2 Abs 2 Nr 2 EStG. Sprich die BMG wird nach dem Überschuss der Einnahmen über d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.7.3 Umsatzsteuer

Tz. 60 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Auswirkungen auf die USt ergeben sich nicht, da es dort den von § 32a Abs 2 KStG verwendeten Begriff der verdeckten Einlage nicht gibt. Somit kann es auch nicht zur Änderbarkeit eines USt-Bescheids der Kö nach § 32a Abs 2 KStG kommen. Dies gilt unabhängig davon, dass eine verdeckte Einlage (insbes wenn sie aus dem Unternehmensvermögen des Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.4.1 Bezugsrecht und Abspaltungstheorie

Tz. 38 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die Beteiligung an einer Kap-Ges (Gesellschaftsanteil) umfasst ein Bündel von sog Mitgliedschaftsrechten. Dazu gehört ua das Bezugsrecht. Es bestimmt den Anspruch des Gesellschafters gegen die Gesellschaft auf Erwerb eines seiner bisherigen Beteiligung entspr Anteils am erhöhten Nennkap (allg Meinung zum GmbH-Anteil: s Bayer, in Lutter/Homme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1.1 Ausnahmen von der Gewerbesteuerfreiheit des Veräußerungsgewinns

Tz. 126 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Ein gewstpfl VG aus einbringungsgeborenen Anteilen des BV ist allerdings dann gegeben, wenn bei dem zugrunde liegenden Einbringungsvorgang, der zu dem Erwerb der Anteile geführt hat, ein Einbringungsgewinn der GewSt unterlegen hätte. Dies ist der Fall, wenn die (im laufenden Betrieb) veräußerten Anteilemehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.4 Verhältnis zum Spendenabzug

Tz. 88 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 10 Abs 1 Nr 1 S 2 KStG bleibt die Anwendung der Regelungen zum Spendenabzug – trotz der Regelung des § 10 Abs 1 Nr 1 S 1 KStG – unberührt (s § 10 KStG Tz 21). Jedoch ist eine Leistung an eine st-begünstigte Kö nicht zwangsläufig eine abzb Spende nach § 9 Abs 1 Nr 2 KStG. Voraussetzung des Spendenabzugs nach § 9 Abs 1 Nr 2 KStG ist die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5 Umwandlungsfälle

Tz. 60 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Ein echter Formwechsel nach dem UmwG ist für Stiftungen nicht vorgesehen (s Tz 15). Jedoch wird auch dann von Umwandlung einer Stiftung gesprochen, wenn eine Stiftung durch Satzungsänderung ihr Grundstockvermögen nicht mehr ewig zu erhalten hat (Ewigkeitsstiftung), sondern nach § 80 Abs 2 S 2 BGB verbrauchen darf (Verbrauchsstiftung) und umg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.4 Auflösung der Kapitalgesellschaft

Tz. 203 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der Gewinnrealisierungstatbestand gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG enstpr zwar weitgehend der Bestimmung in § 17 Abs 4 EStG. Im Gegensatz zu § 17 Abs 4 S 1 EStG, wo bereits die Auflösung der Kap-Ges einer Veräußerung der Anteile gleichgesetzt wird, ist bei einbringungsgeborenen Anteilen ein Entstrickungsgewinn erst dann realisiert, wenn die K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Beschränkte Steuerpflicht

Tz. 36 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Hat die Stiftung weder statuarischen Sitz noch Geschäftsleitung im Inl, kann sie dennoch beschr kstpfl werden. Privatrechtliche Stiftungen werden hierbei vorrangig unter § 2 Nr 1 KStG fallen (s § 2 KStG Tz 4ff). Dies gilt jedoch nicht, wenn nach vorgenommenem Typenvergleich das Einkommen den hinter dem ausl Gebilde stehenden Pers direkt zuzu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1.1 Wirtschaftsgut des Privatvermögens der Stiftung

Tz. 75 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die unentgeltliche Übertragung eines einzelnen WG, das auf Ebene der Stiftung keinen betrieblichen Zwecken dient, erfolgt grds in das "PV" der Stiftung. Die Stiftung führt nach § 11d EStDV die Werte des (Zu-)Stifters fort. Tz. 76 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 War das zugewendete WG beim Zuwendenden im BV, ist nach Verw-Auff der Entnahmewert fort...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Anschaffungskosten "neuer" Anteile aus der Sacheinlage einbringungsgeborener Anteile gem §§ 20, 21, 25 UmwStG idF des SEStEG

Tz. 81a Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Sind einbringungsgeborene Anteile (s § 21 UmwStG) Gegenstand einer Betriebseinbringung gem §§ 20 Abs 1, 25 UmwStG idF ab SEStEG oder eines Anteilstauschs gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG idF ab SEStEG, gelten die erworbenen Anteile an der Übernehmerin insoweit (weiterhin) als einbringungsgeborene Anteile "alten Rechts" (s Tz 15b). Zur Ermittlung d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.6 Verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft

Tz. 206 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Der Gewinn aus einer verdeckten Einlage gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 4 UmwStG entsteht in dem VZ, in dem die Einlage erfolgt. Eine verdeckte Einlage der einbringungsgeborenen Anteile wird vorgenommen, wenn die Anteile der aufnehmenden Kap-Ges übertragen werden, dh, wenn das wirtsch Eigentum an den Anteilen übergeht und somit das St-Subjekt als AE w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3.3 Anteile aus der Einbringung mehrheitsvermittelnder Kapitalanteile

Tz. 132c Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die Veräußerung einbringungsgeborener Anteile, die aus einer Anteilseinbringung iSd § 20 Abs 1 S 2 UmwStG stammen, ist gem § 7 S 1 GewStG gewstpfl (s Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268 unter Rn 21.13). Wäre nämlich ein Einbringungsgewinn entstanden, hätte dieser (lfd) Gewinn zum Gewerbeertrag der einbringenden Pers-Ges gehört. Die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1.3 Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil

Tz. 80 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Für die Übertragung eines Betriebes, Teilbetriebes oder vollständigen MU-Anteils auf eine Stiftung ist § 6 Abs 3 EStG anwendbar (vgl BMF-Schreiben v 20.11.2019, BStBl I 2019, 1291 Rn. 3 bis 5). Die Übertragung stellt keine verdeckte Einlage dar (hierzu s Tz 73). Die Stiftung führt daher die Bw des (Zu-)Stifters fort. Ob ein Betrieb unentgelt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Allgemeines

Tz. 15 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 17 Abs 1 S 2 KStG nennt in seinen Nrn 1 und 2 über die in § 14 KStG genannten Voraussetzungen hinausgehende Zusatzvoraussetzungen für die stliche Anerkennung einer Organschaft mit einer anderen als den in § 14 Abs 1 S 1 KStG bezeichneten Kap-Ges als OG. Sind die in § 17 Abs 1 KStG genannten Voraussetzungen erfüllt, gelten die §§ 14–16 KStG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.3 Steuerpflicht

Tz. 86c Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Maßgeblich für die Besteuerung des VG ab Überschreiten der Veräußerungsrenten/-raten über die AK/Bw der Anteile (zuz Kosten, s Tz 86b) ist die materielle Rechtslage im jeweiligen Zeitpunkt des Zuflusses der wiederkehrenden Bezüge. Auf den Stichtag der Übertragung der einbringungsgeborenen Anteile kommt es nicht an (so noch die – überholte –...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.3 Bewertung von börsennotierten Wertpapieren

Tz. 187 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Einbringungsgeborene Anteile (Wertpapiere), die am Bewertungsstichtag (s Tz 183, 200–201) an einer inl Börse zum Handel im regulierten Markt (bisher: amtlichen Handel) zugelassen sind, werden mit dem niedrigsten am Stichtag notierten Kurs angesetzt (s § 11 Abs 1 BewG). Entspr gilt für Wertpapiere, die in den Freiverkehr einbezogen sind. Der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5 Organträgerstiftung

Tz. 115 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Stiftungen können zwar OT jedoch nicht OG sein. Einerseits ist die Stiftung weder in § 14 Abs 1 S 1 KStG noch in § 17 KStG als taugliche OG normiert. Andererseits ist die Stiftung nicht dem Tatbestandsmerkmal der finanziellen Eingliederung nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG zugänglich. Tz. 116 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Als OT kommt sowohl die pr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.11.1 Zeitdifferenzen zwischen Einkommenskorrektur und Besteuerung beim Anteilseigner

Tz. 41 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Zwischen der Einkommenskorrektur nach § 8 Abs 3 S 2 KStG und dem Zufluss beim Gesellschafter gibt es oft beträchtliche Zeitdifferenzen. Muster-Bsp hierfür sind vGA im Zusammenhang mit Pensionszusagen, in denen die Hinzurechnung nach § 8 Abs 3 S 2 KStG oftmals viele Jahre vor dem Zufluss der vGA beim AE erfolgt. Diese Zeitdifferenzen schließen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1.4.1 Nutzungsvorteile

Tz. 196 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Während bei der Besteuerung von Kap-Ges und ihren AE eine recht konsequente Verknüpfung zwischen Einkommensverwendung nach § 8 Abs 3 KStG und Besteuerung auf Ebene des AE nach § 20 Abs 1 Nr 1 EStG besteht, ist dies bei Stiftungen und Destinatären nicht der Fall. Stiftungen sind nicht imstande, ihr Einkommen iSd § 8 Abs 3 KStG zu verwenden (s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.4.1.1 Grundsätze

Tz. 163 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die Auflösung und Abwicklung der Kap-Ges, an der die einbringungsgeborenen Anteile bestehen, führt zum Untergang der stverstrickten Anteile und wird daher als "letztmöglicher" Entstrickungstatbestand in Bezug auf den Gegenstand der St-Verstrickung gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG normiert. IHd Differenz des gW des ausgekehrten Vermögens der au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.4.3.1 Gesetzesänderung

Tz. 220 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Durch das StBereinG 1999 wurde in § 21 Abs 2 S 6 UmwStG ein Satzteil als dritte Alt angefügt. Danach wird eine Stundung gem § 21 Abs 2 S 3 UmwStG beendet, wenn "eine Umwandlung iSd Zweiten oder Vierten Teils des Gesetzes erfolgt ist". Die Gesetzesänderung ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf eine Entscheidung des BFH, der es in diesen Fäll...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.3 Aufgabe der vermittelnden Rechtsposition (Destinatärsstellung)

Tz. 213 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Einf des § 20 Abs 1 Nr 9 EStG wurde durch die Normierung des § 20 Abs 2 Nr 8 EStG flankiert. Nach § 20 Abs 2 Nr 8 EStG gehört der Gewinn aus der Übertragung oder Aufgabe einer die Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG vermittelnden Rechtsposition zu den Eink aus KapV. Unter § 20 Abs 2 Nr 8 EStG fallen nicht die Bezüge, die iRd Auflösung/Li...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Partielle Steuerpflicht einer steuerbegünstigten Stiftung

Tz. 52 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die st-begünstigte Stiftung ist nach § 5 Abs 1 Nr 9 S 2 KStG mit ihrem wG partiell stpfl. Ausführlich zu partiellen StPflicht im Allgemeinen s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 166ff. § 20 Abs 1 Nr 10b S 4 EStG findet auf wG der nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG befreiten Kö/Stiftungen keine Anwendung (s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 174).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.3 Sonderbehandlung bei der GewSt

Tz. 1b Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Im GewStG gibt es zwar keine Sonderregelungen für einbringungsgeborene Anteile; die Rspr hat jedoch besondere Grundsätze für die Stpfl des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile entwickelt. Derartige Gewinne unterliegen – abweichend von VG nicht einbringungsgeborener Anteile – nicht der GewSt, wenn die Veräußerung des Betr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.5 Freibetragsregelung

Tz. 86e Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Wählt der AE bei der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile die Zuflussbesteuerung, kann kein Freibetrag gem § 16 Abs 4 EStG in Anspruch genommen werden. Ein Freibetrag wird nur dann gewährt, wenn die Veräußerung tw gegen einen festen Kaufpreis und gegen wiederkehrende Bezüge erfolgt, soweit sich der VG auf das Einmalentgelt bezieht (s B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Nicht rechtsfähige Stiftungen

Tz. 10 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die nicht rechtsfähige Stiftung ist nicht explizit ges geregelt. Rechtsgrundlage sind insbes das Vertrags- und Erbrecht/Schenkungsrecht. Die nicht rechtsfähige Stiftung ist eine Stiftung ohne staatliche Anerkennung (s § 1 KStG Tz 48). Sie ist daher besonders vorteilhaft für kleinere Vermögen, die unterhalb der "Mindestausstattungsgrenzen" de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.1.4 Leistung im Sinne des § 27 Absatz 1 KStG

Tz. 133 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Als Leistung einer Stiftung müssen solche Vorgänge berücksichtigt werden, die beim Empfänger zu Bezügen iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG führen und keine Rückzahlung von Grundstockvermögen darstellen. Daher sind auch verhinderte Vermögensmehrung – die auf Ebene der leistenden Stiftung nicht als vGA nach § 8 Abs 3 S 2 KStG erfasst werden (s Tz 84) –...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.11.3 Keine Auswertungsfrist für die Änderung beim Anteilseigner

Tz. 43b Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 1 KStG schreibt nicht vor, innerhalb welcher Frist der Erlass, die Änderung oder die Aufhebung des St- oder Feststellungs-Bescheids des AE zu erfolgen hat. Es kann also auch ein längerer Zeitraum zwischen der Aufdeckung der vGA bei der Kö und der Bescheidänderung beim AE liegen. Begrenzt wird die Auswertungsmöglichkeit allerdings du...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.5 Berücksichtigung beim Stifter, Destinatär oder Anfallsberechtigten

Tz. 236 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der ermittelte Zurechnungsbetrag nach § 15 Abs 8 S 1 AStG wird auf Ebene der nicht unter das KStG fallenden Inländer grds als Eink aus KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG versteuert. Eine abw Zuordnung nach § 20 Abs 8 EStG bleibt unberührt. Diese kann insbes bei Unternehmensstiftungen nach § 15 Abs 3 AStG relevant sein. Tz. 237 Stand: EL 106 – ET:...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.1 Begriff

Tz. 185 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Der Wortsinn des gW ist in § 21 UmwStG nicht erläutert. Auch die anderen ertragstlichen Gewinnermittlungsvorschriften, die in vergleichbaren Sachverhalten den gW als Wertmaßstab bestimmen (zB s §§ 6 Abs 1 Nr 4 S 2 und Abs 6 S 1, 16 Abs 3 S 5 (nunmehr S 7), 17 Abs 2 S 2, 20 Abs 4 S 2, 23 Abs 3 S 2 EStG oder 6 Abs 1 S 3 (nunmehr S 4) AStG), e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 Grundsatz der Vermögensbindung (§ 55 Abs 1 Nr 4 AO)

Tz. 48 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Satzung der Stiftung muss eine besondere Bindung ihres Vermögens (Grundstockvermögen und übriges Vermögen) für st-begünstigte Zwecke vorsehen. Das Vermögen der Stiftung muss bei Auflösung, Aufhebung oder bei Wegfall st-begünstigter Zwecke für st-begünstigte Zwecke verwendet werden. Hat sich der Stifter einen (zulässigen) Rückgewährsanspr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Mitarbeiterbeteiligungsstiftung

Tz. 158 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Mitarbeiterbeteiligungsstiftung ist ein Modell zur Mitarbeiterbeteiligung an einem Unternehmen. Destinatäre sind die Mitarbeiter während ihrer Beschäftigungsdauer. Vorteil dieser Gestaltung soll sein, dass die Einräumung des Destinatärsrecht kein (Sach-)Bezug beim Arbeitnehmer/Destinatärs darstellt, da es sich beim Destinatärsrecht um k...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2 Einlage von "Anteilen an einer Kapitalgesellschaft iSd § 21 Abs 1 UmwStG"

Tz. 236 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die besondere Bewertungsvorschrift des § 21 Abs 4 UmwStG gilt nur für einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 Abs 1 S 1 UmwStG (s Tz 9ff). Die Einlage von Anteilen an Kap-Ges, die zum stlichen Einlagestichtag nicht mehr der St-Verhaftung nach § 21 UmwStG unterliegen, ist nach allg Grundsätzen (zB § 6 Abs 1 Nr 5 S 1, Abs 5 EStG) zu beurteilen....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.5.1 Fortgeltung der Steuerverstrickung nach § 21 UmwStG im Betriebsvermögen

Tz. 243 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Einlage einbringungsgeborener Anteile in ein BV führt nicht zu einer Entstrickung (kein Gewinnrealisierungstatbestand nach § 21 Abs 1 oder 2 UmwStG). Die stliche Qualifizierung der Anteile als einbringungsgeborene Beteiligung iSd § 21 UmwStG setzt sich daher im BV fort (ebenso s Schmitt, in S/H/S, 4. Aufl, § 21 UmwStG Rn 164; s Nitzschk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4 Keine Einschränkung durch Verjährung

Tz. 55 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Verweisung in § 32a Abs 2 S 2 KStG auf § 32a Abs 1 S 2 KStG stellt sicher, dass die Änderung des Bescheids der Kö auch dann noch möglich ist, wenn eigentlich bereits Verjährung eingetreten ist (Ablaufhemmung bis zum Ablauf eines Jahres nach Unanfechtbarkeit des Steuer- oder Feststellungsbescheids des Gesellschafters). Es kommt also im Erg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.7 Beschränkte Steuerpflicht einer ausländischen Familienstiftung

Tz. 244 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Es liegt auf der Hand, dass eine ausl Familienstiftung nach § 15 AStG dem Grunde nach beschr kstpfl nach § 2 Nr 1 KStG sein kann; sie stellt ein KSt-Subjekt nach § 1 Abs 1 Nr 4 oder Nr 5 KStG dar. Soweit jedoch die Auff vertreten wird, die Familienstiftung sei hier mit ihren gesamten inl Eink stpfl und die hierauf entfallenden inl St werden ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Grundzüge der Einkunftsermittlung

Tz. 70 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Besteuerung einer nicht st-begünstigten Stiftung zeichnet sich insbes dadurch aus, dass diese nicht unter § 8 Abs 2 KStG fällt. In dieser Hinsicht unterscheidet sich die Besteuerung von Stiftungen insbes von der der Kap-Ges. Obwohl auch Vereine aus den gleichen Gründen nicht unter § 8 Abs 2 KStG fallen, ist die Besteuerung von Stiftungen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Übersicht geänderte Textziffern-Bezeichnungen

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2 Leistungen einer steuerbegünstigten Stiftung

Tz. 212 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Leistungen einer st-begünstigten Stiftung fallen nicht unter § 20 Abs 1 Nr 9 EStG, da unter § 20 Abs 1 Nr 9 EStG nur Leistungen von nicht st-befreiten Stiftungen oder Pers-Vereinigungen fallen. Jedoch führt idR eine Leistung iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG zum Verlust der St-Begünstigung nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG, da eine Leistung – die einer Aussc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.5 Unmittelbarkeit (§ 57 AO)

Tz. 51 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Verfolgung st-begünstigter Zwecke muss nach § 57 AO unmittelbar durch die Stiftung selbst oder eine ihr zuzurechnenden Hilfspers erfolgen. Dies ist auch in der Satzung festzulegen (s auch Anl 1 zu § 60 AO). Bei einer Förderstiftung nach § 58 Nr 1 AO kann nach Verw-Auff auf das Gebot der Unmittelbarkeit in der Satzung verzichtet werden (A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Bürgerstiftung (und Kleinststiftungen)

Tz. 55 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Bürgerstiftungen zeichnen sich durch eine Vielzahl von Stiftern mit verhältnismäßig kleinen Zuwendungen aus. Eine Ausnahme zum Erfordernis der Vermögensausstattung besteht für Bürgerstiftungen nicht (s Weitemeyer, Mü-Kom, § 80 BGB Rn 172). Es wird jedoch in der Praxis von einzelnen Stiftungsaufsichtsbehörden zugestanden, dass die Stiftung ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.5.3 Verlustabzugsbeschränkungen (§ 15a EStG) bei Einlage in eine KG

Tz. 245 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Werden wertgeminderte einbringungsgeborene Anteile in das Gesamthandsvermögen einer KG eingelegt und ist der AE der Kap-Anteile zugleich Kdst der Pers-Ges, unterliegt die Gewinnminderung nach § 21 Abs 4 S 2 UmwStG den Abzugsbeschränkungen des § 15a EStG . Die Regelung in § 15a EStG stellt auf den stlich zuzurechnenden Verlustanteil an einer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1.3 Gewerbesteuerfreiheit auch für die nach der Einbringung entstandenen stillen Reserven

Tz. 128 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die einbringungsgeborenen Anteile repräsentieren die stillen Reserven des (Teil-)Betriebs, oder MU-Anteils, die unter Anwendung der Begünstigungsvorschriften des § 20 UmwStG bei der Einbringung nicht aufgedeckt worden sind. Es ist systematisch zutr, wenn der Gewinn aus der Veräußerung der Beteiligung, die als Besteuerungsäquivalent an die St...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.6 Fälle mit Auslandsberührung

Tz. 57 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 2 S 1 KStG kann für eine inl Kö auch dann eingreifen, wenn der Gesellschafter nicht im Inl der Besteuerung unterliegt (also St-Ausländer ist). Wie bei den vGA (dazu s Tz 34) ist die Frage, ob eine verdeckte Einlage vorliegt, allerdings allein nach inl Recht zu beurteilen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Außersteuerliche Sphäre einer Stiftung – Vermögenszuwendungen (Errichtung, Zustiftung) und satzungsgemäße Leistungen einer Stiftung

Tz. 72 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Von entsch Bedeutung bei der Ertragsbesteuerung von Stiftungen ist die Trennung der Vermögensbereiche, die sich deklaratorisch aus § 10 Nr 1 KStG ergibt. Gemeint ist hierbei nicht die Trennung der gemeinnützigen Vermögensbereiche, sondern die Trennung der st-relevanten von der nicht st-relevanten Sphäre (s § 10 KStG Tz 6). Anders als Kap-Ges...mehr