Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Mindesttantieme

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Grds zur Anerkennung von Tantiemen an Ges-GF s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 445; zu Mindesttantiemen s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 487.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5 Vergütung des Körperschaftsteuer-Erhöhungsbetrags bei Ausschüttungen aus dem EK 03 (früheres Körperschaftsteuer-Anrechnungsverfahren)

Tz. 219 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Eine Anrechnung und Vergütung von KSt war unter Geltung des früheren KSt-Anrechnungsverfahrens nach § 51 KStG 1999 grds ausgeschlossen, wenn die mit KSt vorbelasteten Eink bei der Veranlagung nicht erfasst wurden, weil die KSt nach § 2 Nr 2 KStG bereits durch den St-Abzug abgegolten war. In Durchbrechung dieses Grundsatzes vergütete das BfF ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Verzicht auf die Körperschaftsteuer-Erhöhung bei Ausschüttungen aus dem EK 01 (früheres Körperschaftsteuer-Anrechnungsverfahren)

Tz. 217 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Bei Ausschüttungen, die noch dem KSt-Anrechnungsverfahren unterlagen und für die EK 01 als verwendet galt, war nach Änderung des KStG durch das StandOG v 13.09.1993 (BStBl I 1993, 774) und das StMBG v 21.12.1993 (BStBl I 1994, 50) eine KSt-Erhöhung nicht mehr vorzunehmen (§ 40 S 1 Nr 1 KStG 1999). Die Neuregelung galt erstmals für oGA, die in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.2.2 Ausschluss der Anrechnung und Vergütung von Körperschaftsteuer (§ 51 KStG 1999)

Tz. 160 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Gem § 51 KStG 1999 galt bis zu den Änderungen des StSenkG (s § 51 KStG 1999 Tz 1) Folgendes: Handelte es sich bei den dem St-Abzug unterliegenden Kap-Erträgen um mit KSt vorbelastete Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1–3 oder Abs 2 Buchst a EStG 1999 und war die KSt für diese Eink durch den St-Abzug abgegolten, war damit nach § 51, 2. Alt KStG 19...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 3. Option zur Körperschaftsteuer

Rz. 647 Personengesellschaften, die nach § 1a Abs. 1 KStG die Option zur Körperschaftsteuer ausgeübt haben, sind "wie eine Kapitalgesellschaft" und ihre Gesellschafter wie die "nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft zu behandeln". Demzufolge gelten für diese Gesellschaften und ihre Gesellschafter die oben unter Rdn 646 dargestellten Grundsätze. Z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3 Entrichtung der veranlagten Körperschaftsteuer

Tz. 94 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Ergibt sich als Ergebnis der Jahresveranlagung nach Anrechnung von KapSt und evtl weiterer St-Abzugsbeträge und unter Berücksichtigung bereits geleisteter Vorauszahlungen zur KSt ein Guthaben, ist dieses sofort fällig und wird der Kö nach Bekanntgabe des St-Bescheids ausgezahlt (s § 36 Abs 4 S 2 EStG). Ergibt sich eine Abschlusszahlung, so i...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / II. Körperschaftsteuer

Rz. 637 Steuersubjekte der Körperschaftsteuer sind die in § 1 KStG aufgezählten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, insbesondere Kapitalgesellschaften. Nach der Auffangvorschrift des § 3 KStG sind aber alle Personenvereinigungen körperschaftsteuerpflichtig, wenn ihr Einkommen nicht unmittelbar bei ihren Mitgliedern nach dem EStG oder dem KStG zu verste...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Allgemeines zur Anrechnung und Vergütung der Körperschaftsteuer

Tz. 38 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 31 Abs 1 S 1 KStG erstreckt sich die entspr Anwendung der Vorschriften des EStG ua auch auf die Anrechnung und Vergütung der KSt. Unter den Begriff der "Anrechnung" fällt nach der Abschaffung des Anrechnungsverfahrens – und damit auch der Abschaffung der KSt-Anrechnung nach § 37 Abs 2 Nr 3 EStG aF – insbes die Anrechnung der für den e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Ansprüche

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Eine vGA kann nicht durch Ausgleichsansprüche rückgängig gemacht werden, die auf St- oder Satzungsklauseln beruhen; s H 8.6 "Rückgängigmachung" und s H 8.9 "Rückgewähr einer vGA" KStH. Umfassend dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 720ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Vorteilsausgleich

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Zum Vorteilsausgleich allg s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 82ff. Im Übrigen s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 386; s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 290ff (bei beherrschenden Gesellschaftern); s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 998 (bei Bauen auf fremdem Grund und Boden); s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1070 (bei Darlehensverhältnissen); und s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1153ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Verzinsung von Einlageforderungen

1 Verzinsung der Mindesteinlage Die Mindesteinlage bei einer GmbH beträgt grds ein Viertel des Stamm-Kap, jedoch mind 12 500 EUR. Diese Mindesteinlageverpflichtung ergibt sich aus § 7 Abs 2 GmbHG. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung hat zur Folge, dass der GmbH eine Forderung gegenüber dem betreffenden Gesellschafter zusteht. Auf diese Forderung kann die GmbH nicht verzichten,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 2 KStG Beschränkte Steuerpflicht

Ausgewählte Literaturhinweise: Statzkowski, Zum inl Besteuerungsrecht gem § 20 Abs 3 UmwStG und § 23 Abs 4 S 2 UmwStG bei beschr stpfl Einbringenden, die eine wesentliche Beteiligung iSd § 17 EStG als Gegenleistung für die Sacheinlage erhalten, DB 1996, 399; Vogel/Lehner, DBA, 4. Aufl 2003; Grotherr, International relevante Änderungen durch das StBereinG 1999, IWB F 3, Gr 3, 12...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Anschaffungskosten

1 Anschaffung eines Wirtschaftsguts zu einem überhöhten Kaufpreis § 255 Abs 1 HGB definiert AK als Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Erwirbt eine Kap-Ges von ihrem AE oder einer diesem nahe stehende Pers ein WG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Nichtabziehbare Ausgaben

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Zum Rangverhältnis zwischen nabzb BA iSd § 4 Abs 5 EStG und vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 609ff. Im Übrigen s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Außerbetriebliche Sphäre".mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Marktmiete

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Zur Marktmiete s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1008ff und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Einfamilienhaus".mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Vorabausschüttung

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Zu Vorabausschüttungen s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Gewinnausschüttungen".mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 27 KStG Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen

Ausgewählte Literaturhinweise: Krebs, Die Reform der KSt, Sonderveröffentlichung des BB 1976, 61; Philipowski/Schuler, KSt und KapSt – Die bank- und st-technische Durchführung des Anrechnungs-, Vergütungs- und Erstattungsverfahrens, Bonn 1977, 68ff; Scholtz, Anrechnung, Vergütung oder Erstattung von KSt und KapSt, FR 1977, 77; Holzheimer/Krause/Neuhäuser, Reform der KSt – Leitfa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Wettbewerbsverbot

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Zum Wettbewerbsverbot s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 850ff und zur Geschäftschancenlehre s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 946ff. Zum nachträglichen Wettbewerbsverbot von GmbH-GF s Müller (GmbHR 2014, 964).mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 30 Entstehung der Körperschaftsteuer

1 Vorbemerkung Rz. 1 § 30 regelt die Entstehung der KSt dem Grunde nach und ist als Ergänzung und Konkretisierung der allgemeinen Regelung des § 38 AO zu sehen, wonach Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Das Entstehen der Steuer ist unabhängig von ihrer Festsetzung und kann ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Nicht-mehr-Gesellschafter

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 VGA sind auch an Nicht-mehr-Gesellschafter möglich. Dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 40ff. Auch verdeckte Einlagen durch frühere Gesellschafter kommen in Frage; dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil B Tz 9.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Arbeitsverhältnis

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Zum Arbeitsverhältnis eines Ges-GF und den sich daraus ergebenden Fragen bei der Abgrenzung einer vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 360ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Mandantenstamm

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Zum Mandantenstamm s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1360 und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Geschäftswert".mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Arbeitszeitkonten

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Zur Finanzierung eines vorgezogenen Ruhestands, einer Betriebsübergabe, eines sog Sabbatjahres oÄ werden sog Arbeitszeitkto eingerichtet (auch Zeitwertkto genannt). Dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 721ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Zur mittelbaren vGA durch nahe stehende Pers s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 500ff und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Nahe stehende Personen".mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Anwaltskosten

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Zur Übernahme von Anwaltskosten im Interesse der AE s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Beratungskosten".mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Namensüberlassung

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Zur Namensüberlassung s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Lizenzen". Zur Überlassung eines Konzernnamens ("Namensnutzung im Konzern") s Schr des BMF v 07.04.2017 (BStBl I 2017, 701).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Arbeitszimmer

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Vermietet ein Gesellschafter seiner Kap-Ges das Arbeitszimmer in seinem Einfamilienhaus bzw seiner Eigentumswohnung, dann geschieht dies oft, um die stliche Einschränkung der Abzugsfähigkeit bzw die Nichtabziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer zu umgehen; s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1013ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Anrechnung und Vergütung der Körperschaftsteuer

3.3.1 Allgemeines zur Anrechnung und Vergütung der Körperschaftsteuer Tz. 38 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 31 Abs 1 S 1 KStG erstreckt sich die entspr Anwendung der Vorschriften des EStG ua auch auf die Anrechnung und Vergütung der KSt. Unter den Begriff der "Anrechnung" fällt nach der Abschaffung des Anrechnungsverfahrens – und damit auch der Abschaffung der KSt-Anrechnu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Entrichtung der Körperschaftsteuer

Tz. 81 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Auch zur Frage der Entrichtung der KSt sind die estlichen Vorschriften entspr anwendbar. Von Bedeutung ist dies sowohl für die Vorauszahlungen als auch für die Abschlusszahlung, die sich als Ergebnis der Veranlagung für einen VZ ergibt. 3.4.1 Entrichtung von Vorauszahlungen Tz. 82 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Mit der entspr Anwendung der Abs 1, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Veranlagung zur Körperschaftsteuer

3.2.1 Allgemeines zum Veranlagungsverfahren Tz. 30 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die KSt ist grds eine Veranlagungsst. Die Veranlagung erfolgt auf der Grundlage der eingereichten St-Erklärung, hilfsweise durch Schätzung der Besteuerungsgrundlagen (s § 162 AO). Die veranlagte KSt wird durch St-Bescheid festgesetzt (s §§ 155, 157 AO). Die Anrechnung von St-Abzugsbeträgen sowie von...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4 Pauschalierung der Körperschaftsteuer nach § 37b EStG

Tz. 95 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch das JStG 2007 v 13.12.2006 wurde – mit Wirkung ab dem VZ 2007 – das EStG durch einen neuen § 37b ergänzt. Nach dieser Vorschrift können Stpfl die ESt einheitlich für alle innerhalb eines Wj gewährten betrieblich veranlassten Zuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden, und für Gesche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Solidaritätszuschlag auf die veranlagte Körperschaftsteuer

Tz. 101 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 3 Abs 1 Nr 1 SolzG wird auf die festgesetzte KSt (s Tz 40) ein SolZ erhoben. Dieser entsteht nach § 30 Abs 3 KStG mit Ablauf des VZ, soweit er nicht bereits als Zuschlag-St auf St-Abzugsbeträge (s Tz 100) oder Vorauszahlungen (s Tz 98–99) zu einem früheren Zeitpunkt entstanden ist (s § 30 Abs 1 und 2 KStG). Ergab sich in früheren Zei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.3.6 Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen und Körperschaftsteuer

Tz. 180 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Soweit eine nach § 2 Nr 1 KStG beschr stpfl Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse mit inl Eink iSd § 49 EStG zu veranlagen ist (also keine Abgeltungswirkung besteht, s Tz 158, 159), die dem St-Abzug vom Kap-Ertrag (s § 43 EStG) oder dem St-Abzug nach § 50a Abs 1 EStG unterlegen haben oder für die der St-Abzug nach § 50 Abs 7 EStG angeordnet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zur Körperschaftsteuer

Rn. 62 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dazu s Rn 111ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.2 Abgeltung der Körperschaftsteuer durch den Steuerabzug (§ 32 KStG), Erstattung von Abzugsteuern

Tz. 158 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Unterliegen die beschr stpfl Inl-Eink dem St-Abzug, ist die KSt damit grds abgegolten (vorbehaltlich einer Ermäßigung/Erstattung der Abzugs-St wegen DBA oder EU-Recht, s Tz 162 ff; auch s Tz 127 zur EU-rechtswidrigen Definitivwirkung bei Streubesitzdividenden). Eine Veranlagung erfolgt dann nicht mehr. Ob Abgeltungswirkung besteht, richtet ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen

Tz. 98 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 31 Abs 1 S 1 KStG iVm der entspr Anwendung der §§ 37 und 51a Abs 4 EStG ist der SolZ gleichzeitig und unabhängig eines etwaigen Mindestbetrags mit den betr Vorauszahlungen zur KSt zu entrichten. § 37 Abs 5 EStG (Mindestbetrag der Vorauszahlung) ist nicht anzuwenden (s § 51a Abs 4 S 1 HS 2 EStG). Eine besondere Aufforderung zur Zahlung...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / a) Körperschaftsteuer

aa) Grundsätze Rz. 273 Das Einkommen einer Stiftung unterliegt dem vollen Körperschaftsteuersatz i.H.v. 15 Prozent (§§ 1 Abs. 1 Nr. 4, 23 Abs. 1 KStG) sowie der Belastung durch den Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5 Prozent auf den Körperschaftsteuerbetrag (§§ 2 Nr. 3, 3 Nr. 1 und 4 SolZG). Rz. 274 Die Stiftung kann grundsätzlich steuerbare Einkünfte in allen sieben Einkunftsarte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Zinsanspruch

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Eine klare und eindeutige vorherige Vereinbarung über die Verzinsung einer Forderung des beherrschenden Gesellschafters gegenüber der Kö ist auch dann erforderlich, wenn ein ges Zinsanspruch besteht. Das Bestehen eines ges Anspruchs sagt noch nichts darüber aus, ob die Leistung auf schuldrechtlicher oder auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage erbra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Zinsaufbesserungen

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Gewährt eine Kreissparkasse ihrer Trägerkörperschaft (Landkreis) und den kreisangehörigen Gemeinden und Zweckverbänden, nicht aber ihren sonstigen Kunden, kurz vor Ablauf des Geschäftsjahrs Zinsaufbesserungen für Einlagen und Zinsrückvergütungen für ausgereichte Darlehen, so liegen vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG iHd Trägerkörperschaft gewährten Zinsver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Werbungskosten

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Die Übernahme von Schulden durch einen ausgeschiedenen GmbH-GF, die im Zusammenhang mit von ihm veranlassten vGA stehen, führt jedenfalls dann nicht zu WK, wenn die vGA zur Familie gehörenden Mitgesellschaftern zugutegekommen sind; s Urt des FG BaWü v 06.10.2006 (EFG 2007, 697; rkr nach Beschl des BFH v 02.05.2007, BFH/NV 2007, 1315). Das wäre ande...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Mitwirkungspflicht

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Für die Mitwirkungspflicht der Kö bei der Aufklärung des Sachverhalts, der unter dem Gesichtspunkt der vGA beurteilt werden soll, sind die Grundsätze des § 90 Abs 1 AO zu beachten. Ist ein Sachverhalt zu ermitteln und unter dem Gesichtspunkt der vGA zu beurteilen, der sich auf Vorgänge zwischen einer inl Kö und einem ausl Gesellschafter bezieht, is...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Minderheitsgesellschafter

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Auch bei Minderheitsgesellschaftern sind vGA und verdeckte Einlagen nicht ausgeschlossen. Je niedriger die Beteiligungsquote des Minderheitsgesellschafters ist, desto weniger wird jedoch eine Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis vorliegen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die übrigen AE nicht als nahe stehende Pers zu dem betroffenen Gesellsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Managementkosten

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Zahlt eine inl EG Rechnungen über Managementleistungen im Konzern, obwohl die ausl Konzern-GM nach der vertraglichen Gestaltung zur Übernahme der Managementkosten verpflichtet ist, führt dies zu einer vGA an die MG zu Gunsten der GM als nahestehender Pers; s Urt des FG HH v 18.10.2013 (BB 2014, 981). Übernimmt die TG die Kosten für Managementleistun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Lösegeld

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Übernimmt eine Kö die Lösegeldzahlung für einen Gesellschafter oder eine diesem nahe stehende Pers, so ist die dadurch eingetretene Vermögens- und Einkommensminderung gesellschaftsrechtlich veranlasst und führt zur Annahme einer vGA. Auch eine Lösegeldzahlung, die eine Kö für die Freilassung ihres Gesellschafters und dessen Bruder, ihres GF, zum Sc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Mittelbar Beteiligte

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Zur vGA an mittelbar beteiligte Gesellschafter s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 514ff; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Nahe stehende Personen". Zu vGA in Konzernstrukturen s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 800ff. Auch verdeckte Einlagen durch mittelbar Beteiligte sind denkbar; dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil B Tz 87ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Nahe stehende Personen

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Auch Vorteilszuwendungen an nahe stehende Pers eines Gesellschafters können zur Annahme einer vGA führen. Dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 500ff. Handelt es sich um die nahe stehende Pers eines beherrschenden Gesellschafters oder einer beherrschenden Pers-Gr mit gleichgerichteten Interessen, so sind für die Prüfung einer vGA die strengen Maßstäbe für...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Mittelwertmethode

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Der BFH hat die sog. "Mittelwertmethode" zur Ermittlung des angemessenen Zinssatzes für eine Darlehensgewährung zwar grds abgelehnt; s Urt des BFH v 17.10.2001 (BFH/NV 2002, 134). Zumindest für Verrechnungskonten erkennt er diese Möglichkeit der Ermittlung des Fremdvergleichspreises allerdings an; s Urt des BFH v 22.02.2023 (DB 2023, 1390) und s § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Arztkosten

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Übernimmt eine Kö die Arztkosten für ihren Gesellschafter, so liegt darin idR eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung und somit eine vGA. Das gilt auch bei betriebsbedingten Krankheitskosten oder Kosten für eine Heilbehandlung nach einem Betriebsunfall. Die gesellschaftsrechtliche Veranlassung dieser Aufwendungen wird damit begründet, dass es in ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Werbebus

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Die Anmietung eines Werbebusses kann durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sein, wenn eine Kap-Ges von ihrem Gesellschafter einen Werbebus anmietet, der wirtsch Erfolg des durch den Bus beworbenen Produkts in erster Linie aber nicht der Kap-Ges, sondern einer anderen Gesellschaft der Unternehmensgr zukommt; s Urt des BFH v 24.08.2011, BFH/NV...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Nichtkapitalgesellschaften

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Zu vGA bei Nicht-Kap-Ges s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 17ff. Eine vGA ist auch bei einem BgA möglich; s § 4 KStG Tz 235ff und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Betrieb gewerblicher Art". Im Übrigen s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Inkongruente Gewinnverteilung"; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Konzessionsabgaben" Tz 16ff; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Spenden"; s § 8 Abs 3 KStG Tei...mehr