Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Lizenzen

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Die verbilligte Übertragung oder Überlassung von Lizenzen an einen AE begründet idR (unabhängig von dessen Rechtsform) eine vGA. Umgekehrt kann die verbilligte Übertragung eines Lizenzrechts vom AE an seine Kö eine verdeckte Einlage begründen; die lediglich verbilligte (zeitl befristete) Überlassung einer Lizenz an eine Kö stellt demggü keine verde...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Anteilsveräußerung

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen durch Kö allg s § 8b KStG. Nach Rn 21 des Schr des BMF v 28.04.2003 (BStBl I 2003, 292) fallen auch Einkommenserhöhungen durch vGA im Zusammenhang mit der Übertragung von Anteilen unter die StBefreiung gem § 8b Abs 2 KStG. Die Ermittlung der vGA geht dabei der Anwendung des § 8b KStG voraus. Zur stlichen Beurt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Mietverhältnisse

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Überlässt ein Gesellschafter seiner Kö ein Grundstück oder ein anderes WG gegen eine zu hohe Miete/Pacht, führt dies insoweit zu einer vGA, wie die Miete/Pacht überhöht ist. Umgekehrt liegt eine vGA dann vor, wenn die Kö ihrem Gesellschafter ein Grundstück oder ein anderes WG gegen ein zu geringes Nutzungsentgelt überlässt. Umfassend dazu s § 8 Abs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen

3.3.2.1 Allgemeines Tz. 41 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 In entspr Anwendung des § 36 Abs 2 Nr 2 EStG ist auf die festzusetzende KSt die durch St-Abzug erhobene KSt, soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Eink (§ 36 Abs 2 Nr 2 Buchst a EStG; hierzu s Urt des BFH v 19.07.1994, BStBl II 1995, 362 und s Urt des BFH v 18.09.2007, BFH/NV 2008, 290) oder auf nach § 8b Abs 1,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.1 Steuerabzug nach § 43 EStG

2.6.1.1.1 Betroffene inländische Einkünfte und Bemessung des Steuerabzugs Tz. 126 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Dem St-Abzug von Kap-Ertrag nach § 43 EStG unterliegen insbes folgende Eink, wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inl hat:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.3 Verschärfung der Anrechnungsvoraussetzungen für "Cum-/Cum-Geschäfte" (§ 36a EStG)

3.3.2.2.3.1 Funktionsweise der Cum-/Cum-Geschäfte Tz. 46 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Mit Einführung des § 36a EStG, der erstmals auf Kap-Erträge anzuwenden ist, die ab dem 01.01.2016 zufließen (s Tz 58), durch das InvStRefG v 19.07.2016 wurden die Voraussetzungen zur Anrechnung von KapSt für bestimmte Fallkonstellationen wes verschärft. Diese Verschärfung soll verhindern, dass...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2 Anrechnung von Kapitalertragsteuer einschließlich Abgeltungsteuer

3.3.2.2.1 Allgemeines Tz. 42 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Im Bereich der KSt-Veranlagung ist der häufigste Fall von St-Anrechnung die Anrechnung von einbehaltener KapSt. Zu den allg Voraussetzungen für die Anrechnung s Tz 41. Weitere Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass die in § 45a Abs 2 oder Abs 3 EStG genannte Bescheinigung vorgelegt wird (s § 36 Abs 2 Nr 2 S 2–4 EStG)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1 Erhebungsformen der Körperschaftsteuer bei beschränkter Steuerpflicht nach § 2 Nr 1 EStG; Abzugsteuer und EU-Recht

Tz. 124 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die KSt iRd beschr StPflicht kann erhoben werden durch St-Abzug vom Kap-Ertrag nach § 43 EStG, St-Abzug iSd § 50a Abs 1 EStG, angeordneten St-Abzug nach § 50a Abs 7 EStG, Vorauszahlungen auf die zu veranlagende KSt (auch s § 48 EStG) und Abschlusszahlung als Ergebnis einer Veranlagung. Außerdem ist ein Solidaritätszuschlag zu erheben (§ 2 Nr 3 So...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.1.2 Entstehung, Einbehaltung und Abführung der Abzugsteuer sowie Haftung

Tz. 128 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die KapSt entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Kap-Erträge dem Gläubiger zufließen (s § 44 Abs 1 S 2 EStG). Dieser ist der Schuldner der KapSt (s § 44 Abs 1 S 1 EStG), denn es handelt sich bei der KapSt um eine Erhebungsform der ESt bzw KSt. Die KapSt ist vom Schuldner der Kap-Erträge und bei Zinsen und Stückzinsen aus Tafelgeschäften von ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 30 ... / 5 Bilanzielle Behandlung der KSt-Schuld

Rz. 20 § 30 KStG hat auch konstitutive Wirkung für die Berücksichtigung der Steuerschuld in Handels- und Steuerbilanz in Form einer Rückstellung oder eines Anspruchs auf Rückgewähr überhöht entrichteter Vorauszahlungen. Gem. § 249 HGB sind Rückstellungen in der Handelsbilanz für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, die rechtlich oder wirtschaftlich in der Vergangenheit ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.2.1 Wirkung des Steuerabzugs

Tz. 159 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Soweit keiner der Ausnahmetatbestände des § 32 Abs 2 KStG erfüllt ist, werden die dem Abzug zugrunde liegenden Eink nicht veranlagt, da die KSt bereits mit dem St-Abzug abgegolten ist. Dies gilt auch dann, wenn der beschr Stpfl wegen anderer Eink zu veranlagen ist. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die (inl) KSt iHd St-Abzugs – vorbehaltlich ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Anrechnung von Vorauszahlungen

Tz. 73 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 36 Abs 2 Nr 1 EStG sind auf die veranlagte KSt auch die für den VZ entrichteten Vorauszahlungen (s § 37 EStG) anzurechnen. Für die Anrechnung ist es ohne Bedeutung, ob die Vorauszahlungen fristgerecht gezahlt worden sind. Die Vorauszahlungen müssen auch nicht innerhalb des VZ geleistet worden sein, auf dessen St-Schuld sie angerechnet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5 Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bzw Erstattung von Kapitalertragsteuer

Tz. 80 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Zur Abstandnahme vom KapSt-Abzug bzw zur Erstattung der KapSt (s §§ 44a und 44b EStG) bei Kö s Schr des BMF v 19.05.2022 (BStBl I 2022, 742). Die Erstattung der KapSt wurde mit Wirkung zum 01.01.2019 an die Voraussetzungen des § 36a EStG geknüpft (§ 44b Abs 2 EStG idF des Ges zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel im Internet u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.2.3 Einbehaltung und Abführung der Steuer sowie Haftung durch den Beauftragten (§ 50a Abs 6 EStG)

Tz. 139 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 50a Abs 6 EStG enthält die Ermächtigung zum Erlass einer Rechts-VO. In dieser VO kann bestimmt werden, dass bei Vergütungen für die Nutzung oder das Recht auf Nutzung von Urheberrechten (§ 50a Abs 1 Nr 3), wenn die Vergütungen nicht unmittelbar an den Gläubiger, sondern an einen Beauftragten geleistet werden, an Stelle des Schuldners der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.2 Steuerabzug nach § 50a Abs 1 EStG

Tz. 130 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 50a EStG erweitert das St-Abzugsverfahren bei beschr StPflicht. Die Vorschrift dient der Sicherstellung des St-Anspruchs bei bestimmten inl Eink iSd § 49 Abs 1 EStG. Der St-Abzug ist nicht selten die einzige Möglichkeit, einen objektiv bestehenden St-Anspruch durchzusetzen. Der BFH hält daher den Quellen-St-Abzug als solchen für verfassun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.3 Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen nach § 50a EStG

Tz. 72 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Obwohl in R 7.2 KStR 2022 nicht ausdrücklich genannt, ist auf die festzusetzende KSt auch die durch St­Abzug nach § 50a EStG erhobene KSt anzurechnen. Ein St-Abzug ist bei Kö nach § 50a Abs 1 Nr 1 und Nr 2 und Abs 7 EStG möglich. Soweit nach § 32 Abs 1 Nr 2 KStG (ggf iVm § 50 Abs 2 S 1 EStG) bei beschr Stpfl die KSt für Eink, die dem St-Abzu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.1 Allgemeines

Tz. 41 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 In entspr Anwendung des § 36 Abs 2 Nr 2 EStG ist auf die festzusetzende KSt die durch St-Abzug erhobene KSt, soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Eink (§ 36 Abs 2 Nr 2 Buchst a EStG; hierzu s Urt des BFH v 19.07.1994, BStBl II 1995, 362 und s Urt des BFH v 18.09.2007, BFH/NV 2008, 290) oder auf nach § 8b Abs 1, 2 und 6 S 2 KStG b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.3 Wechsel zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht

2.7.3.1 Steuerliche Problemstellungen Tz. 189 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Wenn eine Kö ihren Satzungssitz und/oder ihren Verwaltungssitz über die Grenze verlegt, kann dies eine Reihe stlicher Probleme auslösen, deren Lösung eng mit der Frage verknüpft ist (aber s Tz 189b), ob die Verlegung zivilrechtlich "identitätswahrend" erfolgt (erfolgen kann), also ob die Verlegung den zi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 2006

Ausgewählte Literaturhinweise: Voßkuhl/Klemke, Vorrang des Veranlagungsverfahrens vor dem Abzugsverfahren, DB 2012, 2248; Ott, Haftungsgefahren beim stlichen Einlagekto, StuB 2014, 776. Moritz, Die Reichweite der Verwendungsfestschreibung nach § 27 Abs 5 S 1 KStG, FR 2017, 84; Moritz, Zur Anwendbarkeit der Verwendungsfestschreibung gem § 27 Abs 5 S 1 und 2 KStG bei nachträgliche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7 Führung des steuerlichen Einlagekto bei Betrieben gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Ausgewählte Literaturhinweise: Semmler/Zimmermann, Ausgewählte Fragen zur Führung des Einlagekto bei BgA, DB 2005, 2153; Ott, Direktzugriff auf das stliche Einlagekto bei Kap-Herabsetzung und Rückzahlung der Kap-Rücklage, StuB 2015, 363; Richard/Wennmacher, KapSt und stliches Einlagekto – Praxisbsp und Fallstricke im Lichte des BMF-Schr v 09.01.2005, KÖSDI 12/2016, 20 098; Meyer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Umfang und Abgrenzung der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht

1.1 Überblick über die Vorschrift Tz. 1 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 2 KStG stellt die Besteuerung von Erträgen aus bestimmten inl Eink-Quellen sicher, wenn der Empfänger nicht der unbeschr StPflicht nach § 1 KStG unterliegt. Im Gegensatz zur beschr StPflicht natürlicher Pers nach § 1 Abs 4 EStG enthält § 2 KStG zwei Gr der beschr StPflicht: Nr 1: Kö, Pers-Vereinigungen und Ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 Form der abzugebenden Steuererklärungen

Tz. 23 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 vorläufig frei 3.1.3.1 Ab Veranlagungszeitraum 2011: elektronische Steuererklärungen Tz. 24 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 31 Abs 1a KStG idF des Steuerbürokratieabbauges sind die KSt-Erklärung und die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach §§ 27 Abs 2, 28 Abs 1 S 4 und 38 Abs 1 iVm 34 Abs 14 KStG nach amtl v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2 Ermittlung der Einlagenrückgewähr (§ 27 Abs 8 S 2 KStG)

9.2.2.1 Allgemeines Tz. 281 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 8 S 2 KStG ist die Einlagenrückgewähr in entspr Anwendung des § 27 Abs 1 bis 6 und der §§ 28 und 29 KStG zu ermitteln, dh in diesen Fällen wird der Betrag der Einlagenrückgewähr und nicht der Bestand des stlichen Einlagekto festgestellt (s Lechner/Haisch/Bindl, Ubg 2010, 399, 341). Die Darlegungspflicht trif...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.3 Veranlagung einer beschränkt steuerpflichtigen Körperschaft, Personenvereinigung und Vermögensmasse

2.6.3.1 Allgemeines Tz. 170 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Soweit die KSt auf die inl Eink nicht durch den St-Abzug als abgegolten gilt, ist der beschr Stpfl iSd § 2 Nr 1 KStG mit seinen Eink iSd § 49 Abs 1 EStG zur KSt zu veranlagen (s § 31 Abs 1 KStG; § 25 EStG). Soweit in diese Veranlagung Kap-Eink einzubeziehen sind (insbes wenn diese in einer inl BetrSt erzielt werden, aber ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.3 Das Nennkapital bzw die vergleichbare Kapitalgröße des Betriebs gewerblicher Art

2.7.3.1 Nennkapital bei einem Betrieb gewerblicher Art mit eigener Rechtspersönlichkeit Tz. 95b Stand: EL 84 – ET: 08/2015 BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit (zB rechtsfähige AöR) haben nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften idR ein Nenn-Kap oder eine hiermit vergleichbare Größe. Solche EK-Teile sind nicht Bestandteil des stlichen Einlagekto. Eine Herabsetzung de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Ausschüttbarer Gewinn (§ 27 Abs 1 S 5 KStG)

2.6.1 Allgemeines Tz. 70 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Als ausschüttbarer Gewinn gilt nach § 27 Abs 1 S 5 KStG das um das gezeichnete Kap geminderte in der St-Bil ausgewiesene EK abz des Bestands des stlichen Einlagekto. Der ausschüttbare Gewinn errechnet sich wie folgt:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Durchführung der Besteuerung

3.1 Steuererklärungspflicht 3.1.1 Allgemeines Tz. 14 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Ausweislich der Überschrift zu § 31 KStG gehören zu den entspr anzuwendenden Vorschriften des EStG zur Durchführung der Besteuerung auch die Vorschriften bzgl der St-Erklärungspflicht. Somit ergibt sich die Pflicht zur Abgabe der KSt-Erklärung in entspr Anwendung des § 25 Abs 3 EStG unter Berücksic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Anteilseigner als Adressat der Bescheinigung

4.4.1 Allgemeines Tz. 153 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 § 27 Abs 3 S 1 KStG verpflichtet die Kö zur Ausstellung einer St-Besch an ihre AE, welche dem FA die Besch zusammen mit der ESt- bzw KSt-Erklärung als Beweismittel iSd § 97 AO vorlegen. AE ist gem § 20 Abs 5 S 2 EStG derjenige, dem nach § 39 AO die Anteile an dem KapV, zB Aktien, Kuxe, Anteile an GmbH oder an Erwerbs- und Wi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Bescheinigung durch Kreditinstitute oder Finanzdienstleistungsunternehmen (§ 27 Abs 4 KStG)

5.1 Allgemeines Tz. 180 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nach § 27 Abs 4 KStG hat anstelle der ausschüttenden Kö ein inl Kreditinstitut die Bescheinigung über Verwendung des Einlagekto für eine Leistung auszustellen, wenn die Auszahlung der Leistung von der Vorlage eines Dividendenscheins abhängig ist und die Leistung von dem Kreditinstitut für Rechnung der Kö erbracht wird. S 3 des § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Führung des Einlagekto: Finanzierung von Leistungen aus diesem Kto (§ 27 Abs 1 KStG)

2.1 Zum Begriff des steuerlichen Einlagekto Tz. 28 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 1 S 1 KStG hat die unbeschr stpfl Kap-Ges die nicht in das Nenn-Kap geleisteten Einlagen am Schluss jedes Wj auf einem besonderen Kto (stliches Einlagekto) auszuweisen. Der Begriff "besonderes Kto" ist irreführend, suggeriert er doch, dass es bei der Führung des stlichen Einlagekto um d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Darlehen vom Gesellschafter bei ausstehender Einlage

Die Aufnahme eines verzinslichen Darlehens bei dem Gesellschafter, der seine noch nicht eingeforderte Einlage noch nicht geleistet hat, führt nicht zu einer vGA; s Urt des BFH v 05.02.1992 (BStBl II 1992, 532). Ist in einem derartigen Fall allerdings die Einlage eingefordert und fällig, liegt idR eine vGA iHd eingetretenen Zinsnachteils (Saldo aus Soll- und Habenzinsen) vor,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6 Auswirkungen der Gewinne bzw Verluste sowie der verdeckten Gewinnausschüttung des Betriebs gewerblicher Art auf das steuerliche Einlagekto

2.7.6.1 Verrechnung des als an die Trägerkörperschaft abgeführt geltenden Gewinns des Betriebs gewerblicher Art mit dem steuerlichen Einlagekto und mit den Neurücklagen 2.7.6.1.1 Die "Neurücklagen" als ausschüttbarer Gewinn iSd § 27 Abs 1 S 5 KStG Tz. 100d Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Wann eine Gewinnverwendung eines BgA mit dem stlichen Einlagekto zu verrechnen ist, ergibt sich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Erstmalige Feststellung des steuerlichen Einlagekto

3.3.1 Rechtslage vor Inkrafttreten des SEStEG 3.3.1.1 Allgemeines Tz. 115 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 27 KStG enthielt zunächst keine ausdrückliche dem § 30 Abs 3 KStG und dem § 38b KStG 1999 entspr Regelung, wonach das in der Eröffnungs-Bil auszuweisende EK (das in einer Zeit gebildet worden ist, bevor die Kö zur Führung eines Einlagekto verpflichtet war), soweit es das Nenn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Folgen einer unrichtigen Bescheinigung; Festschreibung der bisherigen Verwendung; Haftung (§ 27 Abs 5 KStG)

6.1 Allgemeines Tz. 190 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Durch das SEStEG ist mit Wirkung ab dem VZ 2006 ein neuer Abs 5 in den § 27 KStG eingefügt worden, der den früheren § 27 Abs 1 S 5 und den früheren Abs 5 KStG ersetzt. Durch das SEStEG ist jedoch durch ein Versehen der (nicht existierende) S 6 statt richtigerweise der S 5 des bisherigen § 27 Abs 1 KStG aufgehoben worden. § 27 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Verwendung des steuerlichen Einlagekto für Leistungen der Körperschaft (§ 27 Abs 1 S 3 KStG)

2.4.1 Keine dem KStG 1999 vergleichbare Verwendungsreihenfolge Tz. 42 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Das KStG enthält keine dem § 28 Abs 3 KStG 1999 vergleichbare Vorschrift zur Regelung einer Verwendungsreihenfolge. Das liegt daran, dass die Vorschriften des § 37 KStG (KSt-Minderung für oGA bei Vorhandensein von KSt-Guthaben; nur noch bis 2006), des § 38 KStG (KSt-Erhöhung bei V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Rechtslage nach Inkrafttreten des SEStEG (§ 27 Abs 2 S 3 KStG)

Literaturhinweis: Boorberg, Die formwechselnde Umwandlung einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Genossenschaft und das stliche Einlagekto, DStR 2017, 1801. 3.3.2.1 Allgemeines Tz. 120 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 27 Abs 2 S 3 KStG idF des SEStEG ist bei Eintritt in die St-(gemeint: die KSt-)Pflicht der zum Zeitpunkt des Eintritts in die KSt-Pflicht vorhandene Bestand der nic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7 Inhalt der Bescheinigung nach § 27 Abs 3 KStG

4.7.1 Allgemeines Tz. 165 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 3 S 1 KStG hat die Kap-Ges ihren AE eine St-Besch nach amtl vorgeschriebenem Muster zu erteilen, in der der auf den jeweiligen AE entfallende Betrag einer Einlagenrückzahlung ausgewiesen ist. Die St-Besch nach § 27 Abs 3 KStG dient auf AE-Seite der Herausrechnung der gem § 20 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3 EStG nicht stba...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Der Umfang der Verwendung des Einlagekto (sog Differenzrechnung)

2.4.2.1 Allgemeines Tz. 44 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 1 S 3 KStG mindern Leistungen der Kap-Ges mit Ausnahme der Rückzahlung von Nenn-Kap iSd § 28 Abs 2 S 2 und 3 KStG das stliche Einlagekto unabhängig von ihrer hr-lichen Einordnung nur, soweit die Summe der im Wj erbrachten Leistungen (Größe I) den auf den Schluss des vorangegangenen Wj ermittelten ausschüttbaren...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Bescheinigung der ausschüttenden Körperschaft (§ 27 Abs 3 KStG)

4.1 Allgemeines, Rechtsnatur der Bescheinigung Tz. 140 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Mit dem Wechsel vom früheren Anrechnungsverfahren zum Halb- (heute: Teil-)Eink-Verfahren haben sich die im KStG enthaltenen Regelungen zur St-Besch grundlegend gewandelt. Während die St-Besch im zeitlichen Anwendungsbereich des früheren Vollanrechnungsverfahrens die Aufgabe hatte, dem AE die Höh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.7 Zusammenfassende Übersicht

Tz. 227 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Tz. 228–229 Stand: EL 63 – ET: 06/2008 vorläufig freimehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Sinngemäße Anwendung für andere Körperschaften und Personenvereinigungen (§ 27 Abs 7 KStG)

8.1 Allgemeines Tz. 250 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 27 Abs 7 KStG gelten die Abs 1–6 sinngem für andere unbeschr stpfl Kö und Pers-Vereinigungen, die Leistungen iSd § 20 Abs 1 Nr 1, 9 und 10 EStG gewähren können. Die Worte "unbeschr stpfl" sind durch das ÄndG zum SEStEG v 24.01.2007 (BStBl I 2007, 68) eingefügt worden. Tz. 251 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Leistungen iSd § 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Ermittlung des Einkommens bei beschränkter Steuerpflicht

2.5.1 Grundsätzliches Tz. 95 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Für die Einkommensermittlung bei beschr KStPflicht gelten grds die gleichen kstlichen und über § 8 Abs 1 S 1 KStG auch estlichen Vorschriften wie bei unbeschr Stpfl. Dieser Grundsatz erfährt jedoch Einschränkungen, soweit bestimmte Vorschriften tatbestandsmäßig die unbeschr StPflicht voraussetzen. Hervorzuheben sind dazu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

1.1 Rechtsentwicklung Tz. 1 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Mit dem stlichen Einlagekto wird im zeitlichen Geltungsbereich des Halb- (ab 2009: Teil-)Eink-Verfahrens eine aus dem früheren Anrechnungsverfahren bekannte Rechengröße auch in der Zeit nach dem Systemwechsel fortgeführt. Nach der durch das SEStEG bzw durch das JStG 2008 erfolgten Umstellung des KSt-Guthabens und des EK 0...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.5 Zu hoch bescheinigte Einlagerückzahlung (§ 27 Abs 5 S 4 bis 6 KStG)

6.3.5.1 Allgemeines Tz. 216 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die S 4–6 des § 27 Abs 5 KStG regeln die Rechtsfolgen für den Fall, dass die Verwendung des Einlagekto (irrtümlich oder vorsätzlich) zu hoch bescheinigt worden ist. Neben der Möglichkeit der Berichtigung der St-Besch sind dort auch die Haftung und die Anpassung der Feststellung des Einlagekto geregelt. Wegen der Frage, wa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Grundsätzlich kein Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekto; grundsätzlich kein Negativbestand

Ausgewählte Literaturhinweise: Knobbe-Keuk, Rangrücktrittsvereinbarung und Forderungserlass mit oder ohne Besserungsschein, StuW 1991, 306; Sender, Ist die Rückzahlung eines Gesellschafterzuschusses durch die GmbH eine Kap-Rückzahlung oder ist sie eine Ausschüttung iSd §§ 27, 28 KStG?, StWa 1993, 228; Pfaar/Hanisch/Welke, Stliche Auswirkungen der ergebnisneutralen Auskehrung ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.2 Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekto bei Betrieben gewerblicher Art

2.7.2.1 Keine Anwendung des § 39 Abs 1 KStG Tz. 81 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Unter der Geltung des Anrechnungsverfahrens waren BgA nicht zur Gliederung des VEK iSd §§ 27 KStG aF verpflichtet. Die Notwendigkeit einer Feststellung des stlichen Einlagekto besteht bei ihnen erst nach der Einf des § 20 Abs 1 Nr 10 EStG iRd Übergangs zum HEV. Ein stliches Einlagekto iSd § 27 KStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.6 Rückzahlung von Nachschusskapital durch eine GmbH

2.5.6.1 Rechtslage vor dem SEStEG Tz. 64 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Satzungsgemäße Nachschüsse auf der Grundlage des § 26 GmbHG, die die AE in eine GmbH leisten, erhöhen bei den AE die AK der Kap-Beteiligung und werden bei der GmbH in das stliche Einlagekto eingestellt. Für die Rückzahlung von Nachschuss-Kap (s § 30 Abs 2 GmbHG), das nach dem 31.12.1976 gem § 26 GmbHG eingezah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Verbilligte Übertragung eines WG auf einen Gesellschafter

Die verbilligte Übertragung führt zu einer vGA. Zur Frage, ob bei dem begünstigten Gesellschafter AK auf die Anteile entstehen, s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 433g.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Haftung der Körperschaft und des Ausstellers (§ 27 Abs 5 KStG idF vor dem SEStEG)

6.2.2.1 Allgemeines Tz. 196 Stand: EL 63 – ET: 06/2008 § 27 Abs 5 KStG idF vor dem SEStEG enthält eine zusätzliche Haftungsvorschrift, die neben die Haftungsregelungen der AO und anderer Gesetze tritt. Danach haftet der Aussteller einer Bescheinigung , die den Voraussetzungen des § 27 Abs 3 und 4 KStG nicht entspricht, für die auf Grund der Bescheinigung verkürzten St oder zu U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen ohne Geschäftsleitung oder Sitz im Inland (§ 2 Nr 1 KStG)

2.1 Grundsätzliches Tz. 4 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 2 Nr 1 KStG sind Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen ohne Geschäftsleitung oder Sitz im Inl beschr stpfl, wenn und soweit sie inl Eink iSv § 49 EStG (zB inl BetrSt-Gewinne, inl Vermietungseinkünfte) erzielen. Diese Systematik entspricht der Systematik der beschr StPflicht natürlicher Pers gem § 1 Abs 4 EStG, §...mehr