Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.1 Beteiligungswahrende Kapitalerhöhung bei der Personengesellschaft

Tz. 70 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Wird das (Fest-)Kap bei einer (mitunternehmerischen) Pers-Ges unter Beteiligung aller Gesellschafter und unter Beibehaltung der Beteiligungsverhältnisse gegen (quoten-)entspr Einlagen von Geld oder Sachen erhöht, liegt keine Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG vor (zutr s Diers/Diers, DB 2017, 1053). Da die MU nach Kap-Erhöhung an dem durch die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.2.3.4 "Unzulässige" Rücklagen eines Regiebetriebs

Tz. 315 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97 Rn 35) führt die Bildung einer unzulässigen Rücklage zu stpfl Kap-Ertr der Träger-Kö. Gleichzeitig gilt der in die unzulässige Rücklage eingestellte Betrag als durch die Träger-Kö wieder in den BgA eingelegt und führt zu einem Zugang im stlichen Einlagekto (s Schr des BMF v 28.01...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3 Gewinn aus dem Mitgliedergeschäft bei Bezugs- und Absatzgenossenschaften

Tz. 50 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Entspr der Mischform dieser Gen (s Tz 30) ist der Überschuss (s Tz 36 ff) der Bezugs- und Absatzgen im Verhältnis der Summe aus dem Umsatz mit Mitgliedern im Bezugsgeschäft und dem Wareneinkauf bei Mitgliedern im Absatzgeschäft zur Summe aus dem Gesamtumsatz im Bezugsgeschäft und dem gesamten Wareneinkauf im Absatzgeschäft aufzuteilen (s R 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Zeitpunkt und Nachweis der Verlusttragung durch die öffentlich-rechtlichen Anteilseigner

Tz. 61c Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Zum Zeitpunkt, zu dem der Verlustausgleich durchzuführen ist, s Geißelmeier/Bargenda (DStR 2009, 1333, 1339). Nach Frotscher (in F/D, KStG, § 8 Rn 614) hat der Ausgleich der Verluste im zeitlichen Zusammenhang mit dem Wj der Kap-Ges zu erfolgen, in dem der Verlust erwirtschaftet wurde, es sei denn, es bestehe eine bindende und vollwertige V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.3.1 Begriff des Eigenbetriebs

Tz. 321 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Eigenbetriebe sind organisatorisch und haushaltsmäßig verselbständigte Einrichtungen, die finanzwirtsch Sondervermögen der Träger-Kö sind (zB s § 86 Abs 1 GemO – RP). Zum Begriff des Eigenbetriebs s auch Tz 19, s Schüttler/Engels/Schmidt (DStR 2012, 1069); und s Schr des BMF v 28.01.2019 (BStBl I 2019, 97 Rn 17).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Veränderungen der Tätigkeiten innerhalb der Sparten – § 8 Abs 9 S 3 KStG

Tz. 19 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 8 Abs 9 S 3 KStG enthält die Aussage, dass die Anzahl der Sparten nicht "festgeschrieben" ist, zB nach der bei Beginn der Tätigkeit der Gesellschaft oder im Zeitpunkt des Inkrafttretens des § 8 Abs 9 KStG (s Tz 36ff) vorliegenden Anzahl, sondern sich den jeweiligen Tätigkeiten dynamisch anpasst. Es können also lfd neue Sparten hinzukommen b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.1 Inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts

Tz. 8 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Inländische jur Pers d öff Rechts unterliegen nach § 2 Nr 2 KStG mit den inl Eink, die dem St-Abzug vollständig oder tw unterliegen, der beschr KSt-Pflicht. Dazu im Einzelnen s Tz 257 und s § 2 KStG Tz 204ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Verhältnis zu § 9 KStG

Tz. 10 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Systematisch unterscheiden sich § 9 und § 10 KStG zwar durch den Ausgangssatz in ihrer Überschrift: Während § 9 KStG hier die "abzb" Aufwendungen erwähnt, spricht § 10 KStG von den "nabzb" Aufwendungen. Materiell enthalten aber beide Vorschriften Elemente, die sowohl eine tw Abziehbarkeit wie auch eine tw Nichtabziehbarkeit (zB hinsichtlich ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.4 Beispiel zu den Folgen von Veränderungen in den Tätigkeiten einer Kapitalgesellschaft

Tz. 27 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Sachverhalt: In einer Kap-Ges, die die Voraussetzungen des § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 S 2 KStG erfüllt, werden folgende Tätigkeiten ausgeübt: Anm zum Sachverhalt: Strom- und Bäderbetrieb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.4 Kein Mindest-Eigenkapital in den Fällen des § 4 Abs 2 KStG

Tz. 216 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die Regelung des R 8.2 Abs 2 S 3 KStR 2015, nach der Vereinbarungen über verzinsliche Darlehen stlich nur anzuerkennen sind, soweit der BgA mit einem angemessenen EK ausgestattet ist, ist nach Auff der Fin-Verw in den Fällen des § 4 Abs 2 KStG, dh in den Fällen, in denen der BgA selbst eine jur Pers d öff Rechts ist, nicht anzuwenden (s Vfg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Sonstige nicht abziehbare Steuern

Tz. 33 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Ebenfalls darf das Einkommen der Kö nicht gemindert werden durch den Abzug der ausl St (s Tz 34), der ErbSt und die Erbersatzst (s Urt des BFH v 14.09.1994, BStBl II 1995, 207), des SolZ (s Urt des BFH v 09.11.1994, BStBl II 1995, 305), der KiSt, Lastenausgleichsabgaben. Die GewSt unterlag als Realst schon früher nicht dem Abzugsverbot nach § 10 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 7 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 22 KStG ist sowohl auf voll stpfl wie auch auf partiell stpfl (nach § 5 Abs 1 Nr 10 oder 14 KStG) Erwerbs- und Wirtschaftsgen – ab VZ 2020 sprachlich "nur" noch Gen – anwendbar (s § 5 Abs 1 Nr 10 KStG Tz 29 und s § 5 Abs 1 Nr 14 KStG Tz 57). Zum Begriff der Gen s § 1 KStG Tz 34 ff. Hierzu zählt auch die SCE (Societas Cooperativa Europaea; s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.2.1 Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen an eine gemeinnützige Eigengesellschaft

Tz. 80 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Wird ein gemeinnütziger BgA (Eigenbetrieb) in eine Eigen-Ges umgewandelt und wes Betriebsgrundlagen bei der jur Pers d öff Rechts zurück behalten, werden bei der jur Pers d öff Rechts die Rechtsfolgen einer Betriebsaufspaltung nicht gezogen (s Vfg der OFD Hannover v 23.07.1998, FR 1998, 911). In diesen Fällen treten im Vergleich zu dem vor d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.7.1 Erstmalige Anwendung auf den Gewinn eines Regiebetriebs

Tz. 369 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 11.07.2007, BStBl II 2007, 841) werden der Gewinn des BgA iSd KStG und der Gewinn (= Kap-Ertrag) der Träger-Kö iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG zeitgleich bezogen, da BgA und Träger-Kö rechtlich identisch sind (s Tz 10). In seiner späteren Rspr, s Urt des BFH v 16.11.2011 (BStBl II 2013, 328) hat der BFH ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Abgrenzung anhand der erzielten Einnahmen?

Tz. 96 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Art oder Bezeichnung der erzielten Einnahmen spielt dem ggü keine Rolle. So kann ein BgA auch dann anzunehmen sein, wenn die Einnahmen aufgr eines Ges, einer VO oder einer öff-rechtlichen Satzung erhoben und als "Gebühren" bezeichnet werden (s Urt des BFH v 26.02.1957, BStBl III 1957, 146 und v 21.09.1989, BStBl II 1990, 95) oder durch V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.3.3 Zuführung des Gewinns des Eigenbetriebs zu Rücklagen

Tz. 323 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Da die Träger-Kö nicht unmittelbar auf den von einem Eigenbetrieb erzielten Gewinn zugreifen kann (s Tz 322), führen diese Gewinne, solange deren Überführung in den allg Haushalt der Träger-Kö noch nicht beschlossen wurde und sie auch nicht ohne einen entspr Beschl tats an die Träger-Kö zur allg Verwendung geleistet wurden, noch nicht zu Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1.1 Hoheitsvermögen

Tz. 184 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Dem Hoheitsvermögen sind die WG zuzuordnen, die aus der urspr Intention heraus für den nicht stbaren hoheitlichen Bereich angeschafft oder hergestellt und dort genutzt werden (s Gastl, DStZ 2004, 323, 324). WG, die sowohl betrieblich als auch hoheitlich genutzt werden, bei denen die hoheitliche Nutzung jedoch mehr als 90 % beträgt, sind nach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.3 Führung des steuerlichen Einlagekontos

Tz. 278 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nicht zu den Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG gehören solche, für die Beträge aus dem stlichen Einlagekonto iSd § 27 KStG als verwendet gelten (s § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a iVm § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG). Der BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit hat daher für empfangene Einlagen ein stliches Einlagekto zu führen. Hierzu s § 27 KStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.2 Verlustabzug innerhalb der jeweiligen Sparten – § 8 Abs 9 S 5 KStG

Tz. 28b Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 8 Abs 9 S 5 KStG mindert ein (für die einzelnen Sparten gesondert festzustellender, s Tz 28c) Verlust nach Maßgabe des § 10d EStG die positiven GdE des unmittelbar vorangegangenen (Verlustrücktrag) bzw der folgenden VZ (Verlustvortrag) für dieselbe Sparte. Da der Verlust einer Sparte "nach Maßgabe des § 10d EStG" mit Gewinnen anderer ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.7.3 Erstmalige Anwendung auf verdeckte Gewinnausschüttungen

Tz. 371 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach – uE zutr – Auff der Fin-Verw (s Schr des BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97 Rn 68) fallen in 2001 erfolgte vGA (noch) nicht in den zeitlichen Anwendungsbereich des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1 Abgrenzung des Betriebsvermögens der Betriebe gewerblicher Art

Tz. 182 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Entspr der kstlichen Verselbständigung des einzelnen BgA ist iRd stbilanziellen Gewinnermittlung auch ein eigenes BV anzuerkennen, auch wenn die Zuordnung von WG nach § 8 Abs 1 KStG iVm §§ 2ff EStG wegen der fehlenden zivilrechtlichen Rechtsfähigkeit des BgA allein unter stlichen Aspekten beurteilt werden kann (s Häck, aaO – vor Tz 1 –, 182,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines

Tz. 371 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 15 Abs 1 und 2 UmwStG knüpft die st-neutrale Spaltung an eine Reihe von Voraussetzungen, die hr-lich nicht bestehen. Liegen alle Voraussetzungen des § 15 UmwStG vor, sind – vorbehaltlich des S 2 des § 15 Abs 1 und des § 16 UmwStG – auf den Vermögensübergang durch Spaltung bzw Teilübertragung auf eine andere Kö die §§ 11–13 UmwStG entspr an...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.4 Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG bei einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung

Tz. 324a Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach den landesrechtlichen Vorschriften können Regiebetriebe auch nach den für Eigenbetriebe maßgeblichen Bestimmungen verwaltet werden, wenn deren Art und Umfang eine selbständige Wirtschaftsführung rechtfertigt (eigenbetriebsähnliche Einrichtungen, s Tz 20). Hierzu zB s § 86 Abs 2 S 1 GemO – Rh-Pf und s § 107 Abs 2 GemO – NRW. Die Fin-Ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Bilanzierung der Rückvergütungen

Tz. 56 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Obwohl gen Rückvergütungen vom erzielten Gewinn des Geschäftsjahres abhängig sind und daher – wie auch GA – idR erst nach Ablauf des Wj beschlossen werden, für das sie erfolgen, stellen sie doch eine zum Schluss dieses Wj zu passivierende Verbindlichkeit (BA des abgelaufenen Wj) dar (s Urt des BFH v 08.11.1960, BStBl III 1960, 523). Daher is...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.7.2 Einbringung durch Körperschaften

Tz. 156 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Da bei einer Kap-Ges auch Betriebsveräußerungsgewinne zum Gewerbeertrag gehören, ist der Einbringungsgewinn (positiv wie negativ) stets gewstpfl (ebenso s Fuhrmann, in W/M, § 24 UmwStG Rn 1149), soweit nicht eine St-Befreiung nach § 8b Abs 2 KStG, die auch für die GewSt gilt, eingreift oder der Gewinn sich auf eine ausl BetrSt bezieht (wege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 270 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Zu den Eink aus KapV gehören gem § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG Leistungen eines nicht von der KSt befreiten BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit. Der sachliche Anwendungsbereich des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG erstreckt sich auf alle Leistungen, die den GA iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG wirtsch vergleichbar sind. (hierzu s Schr des BMF v 28.01...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.3 Kapitalgesellschaft, auf die § 8 Abs 9 KStG anzuwenden ist, wird zur Organgesellschaft oder eine Organgesellschaft wird zur Spartengesellschaft

Tz. 30a Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Wenn eine Kap-Ges, die bisher der Spartenrechnung nach § 8 Abs 9 KStG unterlag, wegen des Abschlusses eines EAV zur OG wird, ist die Spartenrechnung ab sofort auf Ebene des OT durchzuführen (s Tz 29a). Vororganschaftliche Verluste aus den früheren Sparten der OG können nach § 15 S 1 Nr 1 KStG nicht abgezogen werden; diese Verluste sind jedoc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.10 Keine Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art mit Hoheitsbetrieben (§ 4 Abs 6 S 2 KStG) oder mit Kapitalgesellschaften

Tz. 147 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Zusammenfassung von BgA mit Hoheitsbetrieben ist stlich nicht zulässig (s § 4 Abs 6 S 2 KStG). Diese Regelung hat uE nur klarstellende Wirkung, da nur die Zusammenfassung von BgA zulässig ist und Hoheitsbetriebe nach § 4 Abs 5 KStG nicht hierzu gehören (s Tz 83ff). Hierzu s auch Urt des BFH v 10.07.1962 (BStBl III 1962, 448); ebenso s V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.4 Anwendung des § 8 Abs 9 KStG auf eine Personengesellschaft, die Organträger einer Kapitalgesellschaft im Sinne des § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 KStG ist

Tz. 30b Stand: EL 93 – ET: 06/2018 In der Verw-Regelung (s Tz 30) nicht angesprochen ist der Fall, dass eine Pers-Ges OT einer Eigengesellschaft iSd § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 KStG ist. Nach (wohl) hM ist bei der Pers-Ges § 8 Abs 9 KStG nicht anzuwenden; auch bei der OG ist § 8 Abs 9 KStG nicht anzuwenden (s Tz 29a). UE sind hier die Grundsätze zur Anwendung des § 8 Abs 7 KStG auf Pe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7 Durchführung des Abzugsverbots

Tz. 38 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die betreffenden St und evtl Nebenleistungen dürfen das stliche Einkommen nicht mindern, dh sie sind, soweit sie bei der Gewinnermittlung berücksichtigt worden sind, außerhalb der Bil hinzuzurechnen. Für die Hinzurechnung nach § 10 Nr 2 KStG spielt es keine Rolle, ob der Bil-Gewinn durch Vorauszahlungen oder durch die Bildung bzw Erhöhung ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Allgemeines

Tz. 400 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das Nichtvorliegen der in § 15 Abs 1 und 2 UmwStG genannten Voraussetzungen hat unterschiedliche Rechtsfolgen (dazu auch s Tz 372): Liegen die Voraussetzungen des § 15 Abs 1 S 1 UmwStG (Vermögensübergang durch Sonderrechtsnachfolge) nicht vor, scheidet die sinngemäße Anwendung der §§ 11–13 UmwStG insges aus, dh es kommt zur Gewinnrealisierun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Zuordnung des Vermögens usw bei einer Spaltung

Tz. 46 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Wenn man von Arbeitsverhältnissen und den daraus entstandenen Versorgungsverpflichtungen absieht, die gem § 324 UmwG zwingend derjenigen Kö zuzuordnen sind, auf die der verursachende Betrieb oder Betriebsteil überführt worden ist, können nach Umw-Recht sämtliche Aktiva und Passiva unabhängig von evtl funktionalen Zusammenhängen frei zugeordn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 2 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 § 8 Abs 7 KStG gilt für dauerdefizitäre BgA iSd § 4 KStG und für entspr Betätigungen der öff Hand in privatrechtlichen Gesellschaftsformen (Kap-Ges). § 8 Abs 7 S 1 Nr 1 KStG ist in Zusammenhang mit § 8 Abs 1 S 2 KStG zu sehen, in dem geregelt ist, dass bei BgA die Absicht, Gewinn zu erzielen, und die Beteiligung am allgemeinen wirtsch Verkehr n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8 Anwendung des § 8 Abs 9 KStG bei Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an einer Personengesellschaft

Tz. 30c Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Zur Behandlung der Beteiligung einer Kap-Ges an einer Pers-Ges s § 8 Abs 7 KStG Tz 75. Hiernach ist die Tätigkeit der Pers-Ges in vd Teilbereiche zu segmentieren. Bei der beteiligten Kap-Ges sind nur diejenigen Tätigkeitsbereiche der Pers-Ges st-relevant, die von der Pers-Ges mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt werden. Die anteiligen Eink d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.2 Verflechtung "von einigem Gewicht"

Tz. 121 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Allerdings reicht nicht jede noch so kleine technisch-wirtsch Verflechtung zur Anerkennung der Zusammenfassung verschiedenartiger BgA aus. Die enge wechselseitige technisch-wirtsch Verflechtung muss vielmehr so gewichtig sein, dass nach der Anschauung des Verkehrs die Zusammenfassung zu einer wirtsch Einheit gerechtfertigt ist (s Urt des BF...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Voraussetzungen für den Abzug der genossenschaftliche Rückvergütungen

Tz. 9 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Abziehbarkeit der von der Gen gezahlten Rückvergütung als BA iSd § 22 KStG ist an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft: Es muss sich – in Abgrenzung zu einem Preisnachlass – um eine Rückvergütung handeln. Hierzu s Tz 10 ff. Die für die Rückvergütung verwendeten Beträge müssen im Mitgliedergeschäft erwirtschaftet worden sein. Hierzu s Tz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4 Spenden des Betriebs gewerblicher Art an seine Trägerkörperschaft

Tz. 227 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Wegen der fiktiven Verselbständigung des BgA iRd Einkommensermittlung erkennt die Rspr grds auch eine stliche Berücksichtigung von Zuwendungen iSd § 9 Abs 1 Nr 2 KStG an, die der rechtlich unselbständige BgA zugunsten der Träger-Kö leistet. Bei Kö stehen Spenden jedoch stets unter dem Vorbehalt des § 8 Abs 3 KStG, dh der Spendenabzug tritt h...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Einbringungsgewinn bei verrechenbaren Verlusten iSd § 15a Abs 2 EStG

Tz. 139 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Der verrechenbare Verlust eines Kdst mindert die Gewinne, die dem Kdst in späteren Wj aus seiner Beteiligung zuzurechnen sind (s § 15a Abs 2 EStG). Zu diesen Gewinnen aus der Beteiligung als Kdst gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung der KG-Beteiligung, soweit dieser auf das Gesellschaftsvermögen entfällt (s Schmidt, 35. Aufl, § 15a ESt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Rechtslage bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2008

Tz. 111 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Bis einschließlich VZ 2008 fanden sich Regelungen zur Zusammenfassung von BgA nur in den KStR und KStH. Diese Regelungen gingen im Wes auf die Rspr des RFH und des BFH zurück. Zusammengefasst werden konnten hiernach gleichartige BgA (s R 7 Abs 1 S 1 KStR 2004); nicht gleichartige BgA aufgrund einer engen wechselseitigen technisch-wirtsch Verfl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.1 Umwandlungssteuererlass 1998; Übergangsregelung

Tz. 131 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Der auf dem nationalen Teilbetriebsbegriff aufbauende UmwSt-Erl 1998 (Rn 15.07–15.09) enthielt für die Zuordnung von WG zu den Teilbetrieben folgende Regeln: Konstitutiv für den Teilbetrieb sind nur seine wes Betriebsgrundlagen. Grundstücke, die für mehrere Teilbetriebe eine wes Betriebsgrundlage darstellen, dürfen im Billigkeitswege, wenn ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.7.1 Allgemeines

Tz. 192 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Natürliche Pers können ab dem VZ 2008 auf Antrag bei der ESt eine Tarifvergünstigung (Anwendung eines Sonder-St-Satzes) bei Eink aus L + F, Gew oder selbständiger Arbeit für den nicht entnommenen Teil des Gewinns aus einem Einzelunternehmen oder einem MU-Anteil in Anspruch nehmen (s § 34a EStG). Bei späterer Entnahme der thesaurierten Gewin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.7 Erstmalige Anwendung

Tz. 368 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach § 52 Abs 37a S 2 EStG idF des StSenkG ist § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG erstmals auf Gewinne anzuwenden, die (von dem Empfänger des Gewinns, also der Träger-Kö des BgA) nach Ablauf des ersten Wj des BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit erzielt werden, für das das KStG idF des StSenkG erstmals anzuwenden ist. 13.4.7.1 Erstmalige Anwendun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Die Erwirtschaftung der Rückvergütung im Mitgliedergeschäft

Tz. 22 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Rückvergütungen sind nach § 22 Abs 1 S 1 KStG nur insoweit als BA vom gen Gewinn abzb, ‹als die dafür verwendeten Beträge im Mitgliedergeschäft erwirtschaftet worden sind›. Der Mitgliederbegriff und die Geschäfte mit Mitgliedern spielen bei der Besteuerung der Gen eine bedeutende Rolle (s § 5 Abs 1 Nr 14 KStG; und s R 5.11 KStR 2022). § 22 K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1.5 Betriebsvermögen bei der Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art

Tz. 188 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 In den Fällen der Zusammenfassung mehrerer BgA zu einem einheitlichen BgA (s Tz 110ff) sind deren WG – zumindest gedanklich – den jeweiligen Teil-BgA zuzurechnen. Wird einer dieser Teil-BgA verkauft, hierbei jedoch einzelne WG zurückbehalten, so können diese nicht als BV des verbleibenden Teil-BgA behandelt werden, wenn sie diesem nicht zu d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 17 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die für die Einbringung in eine Kap-Ges (s §§ 20ff, 25 UmwStG) geltenden subjektiven Einschr des sachlichen Anwendungsbereichs auf im EU-/EWR-Bereich ansässige Gesellschaften und natürliche Personen sind bei der Einbringung in eine Pers-Ges iSd § 24 UmwStG nicht zu beachten (s § 1 Abs 4 S 2 UmwStG). Daher bleibt es – wie im bisherigen Recht – ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.5.2 Verlustabzug im Falle einer kommunalen Gebietsreform

Tz. 234a Stand: EL 98 – ET: 02/2020 § 8 Abs 8 KStG gilt jedoch nur für den Fall, dass vd BgA einer Träger-Kö zu einem neuen einheitlichen BgA zusammengefasst werden. Kommt es im Zuge einer kommunalen Gebietsreform (zB durch Zusammenschluss mehrerer Gemeinden) zum Übergang eines BgA auf eine neue Träger-Kö (und dort ggf zur Zusammenfassung mit anderen BgA), so stellt sich die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.2.2 Eigenbetriebsähnliche Einrichtungen

Tz. 20 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach den Eigenbetriebs-VO der Länder können Einrichtungen in der gleichen Organisationsform und nach den identischen Regeln wie Eigenbetriebe geführt bzw verwaltet werden, ohne dass es sich hierbei im rechtlichen Sinn um Eigenbetriebe handelt (zB s § 86 Abs 2 S 1 EigAnVO – Rh-Pf, § 107 Abs 2 GemO – NRW; § 139 Abs 1 Nds KommunalverfassungsG; ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.5 Beschränkt steuerpflichtige Aufsichtsratsmitglieder

Tz. 81 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Ist ein Aufsichtsratsmitglied beschr stpfl, unterliegt die Vergütung dem St-Abzug nach § 50a Abs 1 Nr 4 EStG. Der St-Abzug beträgt 30 %. Trägt die Kö die St, beträgt der St-Abzug 42,85 % der ausgezahlten Vergütung. Die übernommene St ist dann Teil der Aufsichtsratsvergütung und ebenfalls nur zur Hälfte abzb (s Tz 78).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 71 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Voraussetzungen für die St-Neutralität einer Spaltung sind deutlich strenger als die für eine st-neutrale Verschmelzung. Wenn § 15 Abs 1 S 1 UmwStG die entspr Geltung der §§ 11–13 UmwStG anordnet, bedeutet das, dass auch bei einer Spaltung die in den §§ 11–13 UmwStG genannten Voraussetzungen für eine St-Neutralität auf der Ebene der Kö u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.2.3 Wirtschaftsstabilisierungsfonds

Tz. 12b Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der durch § 15 des Ges zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Wirtschaftsstabilisierungsfondsges, WStFG) vom 27.03.2020 (BGBl. I 2020, 543) im Zuge der "Corona-Krise" errichtete Wirtschaftsstabilisierungsfonds unterliegt nach § 27 Abs 2 iVm § 14 WStFG nicht der KSt. Nach § 27 Abs 3 WStFG gilt dies entspr für durch andere inl ...mehr