Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.6.1 Rechtslage vor dem SEStEG

Tz. 64 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Satzungsgemäße Nachschüsse auf der Grundlage des § 26 GmbHG, die die AE in eine GmbH leisten, erhöhen bei den AE die AK der Kap-Beteiligung und werden bei der GmbH in das stliche Einlagekto eingestellt. Für die Rückzahlung von Nachschuss-Kap (s § 30 Abs 2 GmbHG), das nach dem 31.12.1976 gem § 26 GmbHG eingezahlt wurde, hatte die Fin-Verw (s R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 49 Abs 1 Nr 1 EStG)

Tz. 29 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Der beschr StPflicht unterliegen nur solche Eink aus einer L + F (§ 13 EStG), die im Inl betrieben wird. Dies setzt voraus, dass die bewirtschafteten Ländereien im Inl belegen sind. Hofgebäude und Inventar können im Ausl liegen und die Leitung vom Ausl aus erfolgen (s Urt des BFH v 17.12.1997, DB 1998, 857). Es kann sich auch um gepachtete F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3 Organschaftliche Mehrabführungen mit Verursachung in organschaftlicher Zeit (§ 27 Abs 1 S 4 iVm Abs 6 KStG)

Tz. 60 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 6 KStG mindern Mehrabführungen das Einlagekto einer OG, wenn sie ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben (dazu im Einzelnen s Tz 230ff). Organschaftliche Mehrabführungen sind gem § 27 Abs 1 S 3 KStG von der sog Differenzrechnung ausgenommen (s Tz 45a). Kraft der ausdrücklichen Regelung in § 27 Abs 1 S 4 Hs 2 KStG kann der B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Übersicht geänderte Textziffern-Bezeichnungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6 Veräußerung und Abtretung des Dividendenanspruchs

Tz. 158 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Wer nach erfolgtem Gewinnverteilungsbeschl das Stammrecht unter Zurückbehaltung des Dividendenscheins veräußert und damit noch Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 oder 2 EStG aus dem früheren Rechtsverhältnis bezieht (s § 24 Nr 2 EStG), bleibt AE; s Schr des BMF v 23.05.2022 (BStBl I 2022, 860 Rn 70). An ihn ist die St-Besch auszustellen. Im Fall ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.3.3 Nennkapital bei einem Regiebetrieb?

Tz. 99 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Ein Regiebetrieb ist unselbständiger Teil des Haushalts der Gemeinde (s § 4 KStG Tz 21). Bei einem solchen Regiebetrieb ist mangels Betriebssatzung und aufgrund der haushaltsrechtlichen Besonderheiten die Annahme eines Nenn-Kap oder einer vergleichbaren Größe nicht möglich. Soweit bei bilanzierenden Regiebetrieben EK-Teile aus Zeiten vor dem ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.1 Allgemeines

Tz. 165 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 3 S 1 KStG hat die Kap-Ges ihren AE eine St-Besch nach amtl vorgeschriebenem Muster zu erteilen, in der der auf den jeweiligen AE entfallende Betrag einer Einlagenrückzahlung ausgewiesen ist. Die St-Besch nach § 27 Abs 3 KStG dient auf AE-Seite der Herausrechnung der gem § 20 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3 EStG nicht stbaren Beträge aus d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Anschaffung eines Wirtschaftsguts zu einem zu niedrigen Kaufpreis

Erwirbt eine Kap-Ges von ihrem AE oder einer diesem nahe stehende Pers ein WG zu einem zu niedrigen Kaufpreis, ist darin eine verdeckte Einlage zu sehen. Das WG wird dabei bei der Kö mit dem "richtigen" Wert aktiviert (= ggf AfA-BMG; eingeschränkt uU durch § 7 Abs 1 S 5 EStG); der dadurch entstehende Ertrag (Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem Tw des WG) wi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.1 Allgemeines

Tz. 196 Stand: EL 63 – ET: 06/2008 § 27 Abs 5 KStG idF vor dem SEStEG enthält eine zusätzliche Haftungsvorschrift, die neben die Haftungsregelungen der AO und anderer Gesetze tritt. Danach haftet der Aussteller einer Bescheinigung , die den Voraussetzungen des § 27 Abs 3 und 4 KStG nicht entspricht, für die auf Grund der Bescheinigung verkürzten St oder zu Unrecht gewährten St...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.7 Sonstige Einkünfte iSd § 22 Nr 1 EStG (§ 49 Abs 1 Nr 7 EStG)

Tz. 86 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Bis zum VZ 2004 war § 49 Abs 1 Nr 7 EStG aF schon deswegen ohne Bedeutung, weil es den dort vorausgesetzten St-Abzug auf Eink iSd § 22 Nr 1 EStG (wiederkehrende Bezüge, Renten) nicht gab. Mit Wirkung ab VZ 2005 ist die Vorschrift durch das AltEinkG dahingehend neu gefasst worden, dass Eink iSd § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG der beschr StPflicht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.11 Sonstige Einkünfte iSd § 22 Nr 5 S 1 EStG (§ 49 Abs 1 Nr 10 EStG)

Tz. 94a Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die ab 2009 neu eingefügte Nr 10 des § 49 EStG soll die Besteuerung bestimmter Ansprüche aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen sicherstellen, soweit diese durch stfreie Beiträge erlangt wurden. Dies kann für Kö allenfalls dann Bedeutung erlangen, wenn solche Ansprüche von natürlichen Pers erworben wurden, was kaum denkb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.7 Grundsätzlich kein Direktzugriff auf das Einlagekto bei Rückzahlung einer Kapitalrücklage

2.5.7.1 Rechtslage vor Inkrafttreten des SEStEG Tz. 66 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Unter Berufung auf mehrere BFH-Urt (s Urt des BFH v 23.02.1999, BFH/NV 1999, 1200; v 27.04.2000, BStBl II 2001, 168, und v 14.10.1992, BStBl II 1993, 189) sowie auf die Vfg der OFD Ffm v 17.04.2000 (BB 2000, 1460) wurde sowohl zum KStG 1999 als auch zu § 27 Abs 1 S 3 KStG 2000ff die Auff vertret...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Voßkuhl/Klemke, Vorrang des Veranlagungsverfahrens vor dem Abzugsverfahren, DB 2012, 2248; Ott, Haftungsgefahren beim stlichen Einlagekto, StuB 2014, 776. Moritz, Die Reichweite der Verwendungsfestschreibung nach § 27 Abs 5 S 1 KStG, FR 2017, 84; Moritz, Zur Anwendbarkeit der Verwendungsfestschreibung gem § 27 Abs 5 S 1 und 2 KStG bei nachträglichen Änderungen an den Bestandtei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6 Beendigung der Organschaft vor Wiederangleichung der Abführungsdifferenz

Tz. 242 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Endet die Organschaft vor Wegfall der Ursache für eine frühere Minder- bzw Mehrabführung, ändert das auf der Ebene der OG nichts an dem Bestand des stlichen Einlagekto. Dass auf der Ebene des OT im Fall der Veräußerung der Organbeteiligung bzw bei veräußerungsgleichen Tatbeständen die erhöhten bzw geminderten AK der Beteiligung an der OG Au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.3 Verrechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen eines Betriebs gewerblicher Art mit dem steuerlichen Einlagekto

2.7.6.3.1 Zeitpunkt der Verrechnung der vGA Tz. 101e Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Bei vGA stellt sich uE die Frage, ob – wenn der VZ der Einkommenserhöhung nach § 8 Abs 3 S 2 KStG und der VZ des tats Abflusses der vGA beim BgA voneinander abweichen – diese mit dem stlichen Einlagekto zu verrechnen sind, das auf das Ende des der Einkommenserhöhung vorangegangenen Wj festgestellt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.3 Inanspruchnahme des Haftenden

Tz. 202 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der Aussteller der Bescheinigung haftet mit seinem ganzen Vermögen für die auf Grund der Besch verkürzten St oder zu Unrecht gewährten St-Vorteile. Die Inanspruchnahme des Haftenden erfolgt durch Haftungsbescheid iSd § 191 AO, der als Verw-Akt darüber hinaus § 119 AO entsprechen muss, aber kein St-Bescheid nach § 155 AO ist und deshalb nich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.9 Sonstige Einkünfte iSd § 22 Nr 4 EStG (§ 49 Abs 1 Nr 8a EStG)

Tz. 91 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Abgeordnetenbezüge iSd § 22 Nr 4 EStG sind bei KSt-Subjekten bereits denknotwendig ausgeschlossen. Theoretisch möglich wäre jedoch diese Einkunftsart als Rechtsnachfolger einer natürlichen Pers aufgr einer Erbschaft (s Tz 64).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Hälftige Erhebung der Kapitalertragsteuer

Tz. 216 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Für nicht-kirchliche KöR besteht ferner insbesondere bei Dividenden die Möglichkeit der nur anteiligen Erhebung bzw Erstattung der KapSt gemäß § 44a Abs 8 EStG , ggf iVm § 45b EStG (Sammelantragsverfahren). Zu Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nr 10 EStG, s Tz 214.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.5 Fiktion steuerpflichtiger Kapitalerträge bei nicht durchgeführter Feststellung (§ 27 Abs 8 S 9 KStG)

Tz. 305 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Soweit für Leistungen nach § 27 Abs 8 S 1 KStG oder Nennkap-Rückzahlungen eine Einlagenrückgewähr nicht gesondert festgestellt worden ist, gilt die Leistung gem § 27 Abs 8 S 9 KStG als GA, die beim AE zu (stpfl) Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 oder 9 EStG führt (s Urt des BFH v 27.10.2020, BStBl II 2022, 524). Hierzu s Fölsing (BB 2021, 1627)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.2.1 Verluste aus der Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Mitunternehmerschaft oder einer Personengesellschaft

Tz. 101d Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft oder einer nicht gew tätigen Pers-Ges begründet einen BgA (s R 6 Abs 2 S 2 KStR 2004). Das Vermögen, das die Träger-Kö in die MU-Schaft/Pers-Ges eingebracht hat, gilt uE gleichzeitig in den BgA (in Gestalt der Beteiligung an der MU-Schaft/Pers-Ges) als eingelegt und ist im stlic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Gesonderte Feststellung des Einlagekto (§ 27 Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 110 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 27 Abs 2 S 1 KStG ist der unter Berücksichtigung der Zu- und Abgänge des Wj ermittelte Bestand des stlichen Einlagekto (zum Schluss jedes Wj, auch eines Rumpf-Wj) gesondert festzustellen. Die gesonderte Feststellung dient der Rechtssicherheit, denn die Inanspruchnahme des stlichen Einlagekto zur Finanzierung von Leistungen geschieht ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.4 Steuerbescheinigung der ausländischen Körperschaft (§ 27 Abs 8 S 8 KStG)

Tz. 303 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Für die Erteilung einer St-Besch iSd § 27 Abs 3 KStG durch eine ausl Kö sieht § 27 Abs 8 S 8 KStG folgendes Verfahren vor: Schritt 1: Die ausl Kö stellt gem § 27 Abs 8 S 3 KStG beim BZSt bzw beim zuständigen FA den Antrag auf gesonderte Feststellung, wonach für eine bestimmte von ihr vorgenommene Leistung das stliche Einlagekto als verwendet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Verzinsung von (nicht) eingeforderten Stammeinlagen

Über die Einforderung von Einlagen beschließen die Gesellschafter in der GV (s § 46 Nr 2 GmbHG). Vor einem solchen Beschl sind die ausstehenden Einlagen noch nicht fällig und daher auch nicht zu verzinsen. Der Aktivposten "ausstehende Einlagen" ist insoweit nicht als Forderung gegenüber den Gesellschaftern, sondern als Gegenposten zum bilanzierten Stamm-Kap anzusehen. Die Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Allgemeines

Tz. 153 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 § 27 Abs 3 S 1 KStG verpflichtet die Kö zur Ausstellung einer St-Besch an ihre AE, welche dem FA die Besch zusammen mit der ESt- bzw KSt-Erklärung als Beweismittel iSd § 97 AO vorlegen. AE ist gem § 20 Abs 5 S 2 EStG derjenige, dem nach § 39 AO die Anteile an dem KapV, zB Aktien, Kuxe, Anteile an GmbH oder an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Rödder/Schumacher, UntStFG: Wes Änderungen des verkündeten Gesetzes gegenüber dem Reg-Entw, DStR 2002, 105; Dötsch/Pung, Richtlinienumsetzungsgesetz: Die Änderungen des EStG, des KStG und des GewStG, DB 2005, 10; Schumacher, Übertragung von Beteiligungen an OG und die "vorvertragliche Zeit" iSd § 14 Abs 3 KStG, DStR 2005, 310; Dötsch/Pung, Minder-und Mehrabführungen bei Organsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland

Tz. 10 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Eine beschr StPflicht nach § 2 Nr 1 KStG setzt zwingend voraus, dass sich weder die Geschäftsleitung noch der Sitz des KSt-Subjektes (s § 1 KStG Tz 22–24) im Inl befinden, denn andernfalls wäre nach § 1 Abs 1 KStG unbeschr StPflicht gegeben. Tz. 11 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Unter Inl ist der Geltungsbereich des Grundges, die B-Rep Deutschlan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5 Gesamthands- und Bruchteilsgemeinschaften

Tz. 157 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die ausschüttende Kö hat bei Zugehörigkeit der Beteiligung zum Gesamthandsvermögen einer Pers-Ges eine zusammenfassende St-Besch auf den Namen der Pers-Ges auszustellen. Über die stliche Zurechnung der Leistungen iSd § 27 Abs 1 S 3 KStG zu den MU der Pers-Ges ist iRd der gesonderten Feststellung des Gewinns der Pers-Ges (s § 180 AO) zu ents...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Anrechnung von Solidaritätszuschlag, der auf Steuerabzugsbeträge oder auf Vorauszahlungen erhoben wurde

Tz. 102 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Auf den veranlagten SolZ sind nach § 36 Abs 2 EStG anzurechnen, der auf Vorauszahlungen entrichtete SolZ (s § 51a Abs 1, 4 EStG iVm § 36 Abs 2 Nr 1, § 37 EStG), der auf St-Abzugsbeträge erhobene SolZ (s § 51a Abs 1 EStG, § 36 Abs 2 Nr 2 EStG). Ist die KSt für Eink, die dem St-Abzug unterliegen, durch den St-Abzug abgegolten, gilt dies für den ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Abstandnahme vom Steuerabzug

Tz. 215 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach § 44a Abs 4 Nr 2 EStG ist bei inl jur Pers d öff Rechts ein St-Abzug von Kap-Erträgen iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 4, 6, 7, 8 bis 12 sowie S 2 EStG nicht vorzunehmen. Gleiches gilt bei Gewinnanteilen oder Eink iSd § 20 Abs 1 Nr 1 oder 2 EStG, die von einem von der KSt befreiten KSt-Subjekt stammen. Voraussetzung für die Abstandnahme ist, dass ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.2 Leistungen im Gründungsjahr einer Körperschaft oder im ersten Jahr nach einem umwandlungsbedingten Vermögenszugang

Tz. 117 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach früherer Verw-Auff können Leistungen nur insoweit mit dem stlichen Einlagekto verrechnet werden, als dieses zum Schluss des der Auskehrung vorangegangenen Wj einen formal nach § 27 Abs 2 S 1 KStG festgestellten Bestand ausweist. Da es für die Zeit vor Inkrafttreten des § 27 Abs 2 S 3 KStG idF des SEStEG (dazu s Tz 120ff) insbes bei Neu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.3.2 Nennkapital bei einem Eigenbetrieb

Tz. 96 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach Rechts-Auff der Fin-Verw sind diejenigen im Zeitpunkt des Systemwechsels vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren vorhandenen EK-Teile, die das Nenn-Kap bzw eine vergleichbare Kap-Größe des BgA übersteigen, dem stlichen Einlagekto als Anfangsbestand zuzurechnen (s Schr des BMF v 09.01.2015, BStBl I 2015, 111, Rdnr 13 und Rdnr 43; s Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Treuhandverhältnisse

Tz. 155 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nach § 39 Abs 2 Nr 8 AO ist bei Treuhandverhältnissen der Treugeber der stliche AE. An ihn ist grds die St-Besch auszustellen. Das setzt allerdings voraus, dass der ausschüttenden Kö das Treuhandverhältnis und der Name des Treugebers bekannt sind oder bekannt wird. Es liegt aber gerade im Wesen der Treuhandbeteiligungen, dass der ausschüttend...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Weitere Erläuterungen

Tz. 187 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 In den Fällen, in denen die Dividende statt von der Kap-Ges selbst durch Einschaltung eines Kreditinstituts ausgezahlt wird, geht die Verpflichtung zur Ausstellung der St-Besch auf dieses über. Der AE hat gegen das Kreditinstitut einen einklagbaren Anspruch (glA s Endert, in F/D, § 27 KStG, Rn 181). Tz. 188 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Das Kredi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Die Gründe für das Auseinanderfallen von Gewinnabführung und Gewinn laut Steuerbilanz

Tz. 239 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die beiden Vergleichsgrößen, anhand derer § 14 Abs 4 S 6 KStG die in organschaftlicher Zeit verursachte Minder- oder Mehrabführung definiert, sind (s § 14 KStG Tz 905) der an den OT abgeführte Gewinn und der St-Bil-Gewinn der OG. Bei Verlusten ist das entspr Vergleichspaar die Verlustübernahme durch den OT und der St-Bil-Verlust der OG. Tz. 24...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.4 Sach- oder Bargründung einer Kapitalgesellschaft sowie Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils nach § 20 UmwStG

Tz. 119 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Wie im früheren Anrechnungsverfahren ist der EK-Zugang in Folge der Sach- oder Bargründung bzw der Einbringung, soweit er das Nenn-Kap übersteigt, als Zugang beim stlichen Einlagekto zu erfassen (s Schr des BMF v 04.06.2003, BStBl I 2003, 366, Rn 6 und 27). Das bedeutet zB für den Fall der Umwandlung einer Pers-Ges in eine Kap-Ges , dass das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Durchführung der Besteuerung

Tz. 121 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die KSt-Besteuerung beschr stpfl Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen richtet sich grds nach den gleichen Vorschriften des KStG und den über § 31 Abs 1 KStG nF entspr anwendbaren Regelungen des EStG, die auch für unbeschr stpfl KSt-Subjekte maßgebend sind. Tz. 122–123 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 vorläufig frei 2.6.1 Erhebungsformen der K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.1 Überblick

Tz. 32 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 49 Abs 1 Nr 2 EStG unterscheidet sieben Arten von gew Eink. Grds müssen dabei gew Eink iSd §§ 15–17 EStG verwirklicht sein. Die Eink müssen durch eine inl gew Tätigkeit iSd § 15 EStG begründet werden, auf eine frühere inl gew Tätigkeit zurückzuführen sein (s § 16 EStG) oder es muss sich um einen Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.4 Zahlungstag (§ 27 Abs 3 S 1 Nr 3 KStG)

Tz. 168 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Als Zahlungstag ist der Tag zu bescheinigen, an dem die Kö ihre Leistungen an den AE erbracht hat (dazu auch s Urt des BFH v 24.02.2015, BStBl II 2017, 101). Das Erbringen der Leistungen kann zB durch Barzahlung, Überweisung oder Gutschrift erfolgen. Der zu bescheinigende Zahlungstag ist nicht immer identisch mit dem Tag, an dem dem AE die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Sonstige beschränkt steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 2 Nr 2 KStG)

Tz. 204 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Unter die zweite Gruppe der beschr St-Pflicht fallen die sonstigen Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, die nicht unbeschr stpfl sind, mit den inl Eink, die dem St-Abzug vollständig oder tw unterliegen (s § 2 Nr 2 KStG). Diese St-Pflicht trifft ausschließlich jur Pers d öff Rechts (s Tz 205 f). Dass (auch) die jur Pers d öff Rechts de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.9.1.3 Nachträgliche Abgabe von Erklärungen in Fällen ohne durchgängige Feststellung

Tz. 105c Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Den BgA, bei denen keine durchgängige Feststellung des stlichen Einlagekto und keine Feststellung des stlichen Einlagekto auf den Schluss des dem Erstjahr unmittelbar vorangehenden Wj erfolgt ist, steht es nach Rn 44 S 6 des Schr des BMF v 28.01.2019 (BStBl I 2019, 97) idF des Schr des BMF v 04.04.2022 (BStBl I 2022, 645) frei, Erklärungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.4 Haftung bei Ausstellung der Steuerbescheinigung durch ein Kreditinstitut

Tz. 203 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Wird die St-Besch nach § 27 Abs 4 KStG durch ein inl Kreditinstitut erteilt, haftet die ausschüttende Kö, wenn sie für Zwecke der Bescheinigung unrichtige Angaben macht (s § 27 Abs 5 S 2 KStG idF vor dem SEStEG). Gleiches gilt hinsichtlich inl Zweigstellen von in § 53b Abs 1 und 7 KWG genannten Instituten und Unternehmen für unrichtige Anga...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Beschränkt Steuerpflichtige iSd § 2 Nr 1 KStG

Tz. 7 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Voraussetzung für die beschr StPflicht nach § 2 Nr 1 KStG ist, dass es sich um eine Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse ohne Geschäftsleitung oder Sitz im Inl handelt (s Tz 4). Im Gegensatz zu § 1 Abs 1 KStG ist der Kreis der Stpfl nicht durch eine Aufzählung näher beschrieben. Von der beschr KStPflicht können somit alle ausl Kö, Pers-Ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Wertpapier-Pensionsgeschäfte

Tz. 154 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Bei echten Wertpapier-Pensionsgeschäften, dh solchen mit Rückgabepflicht statt eines Rückgaberechtes des Pensionsnehmers, ist der Pensionsnehmer nur zivilrechtlich, dagegen weder handels- noch strechtlich Inhaber der Wertpapiere (s § 340b Abs 4 HGB). Die Dividenden aus den in Pension gegebenen Aktien sind weiterhin vom Stammrechtsinhaber zu ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.4 Nießbrauch

Tz. 156 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 20 Abs 5 S 3 EStG gelten Nießbraucher und Pfandgläubiger als AE, wenn ihnen die Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 oder 2 EStG zuzurechnen sind. Wegen der Zurechnung der Eink aus KapV bei Nießbrauch im Einzelnen s Schr des BMF v 23.11.1983 (BStBl I 1983, 508 Rn 55–59) und v 24.07.1998 (BStBl I 1998, 914)); weiter s § 8 Abs 1 KStG Anh Tz 17...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.9.1 Feststellung des steuerlichen Einlagenkontos bei BgA, bei denen bisher keine oder keine fortlaufende Feststellung erfolgte

Tz. 105 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Wenn für einen BgA bisher keine oder nicht fortlaufend eine Feststellung des stlichen Einlagekto erfolgte, ist nunmehr für die Feststellung auf den Schluss des letzten in 2022 endenden Wj (Erstjahr) eine entspr Erklärung abzugeben und eine Feststellung des stlichen Einlagekto vorzunehmen (s Schr des BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97, Rn 44...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.5.4 Anpassung der Feststellung des Einlagekto bei unterbliebener Berichtigung der Steuerbescheinigung (§ 27 Abs 5 S 6 KStG)

Tz. 223 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nach § 27 Abs 5 S 6 KStG ist die Feststellung des Einlagekto nach § 27 Abs 2 KStG für das Wj, in dem die entspr Leistung erfolgt ist, an die der KapSt-Haftung nach § 27 Abs 5 S 4 KStG zu Grunde gelegte Einlagenrückgewähr anzupassen. Dh, dass der Betrag der Auskehrung, für den ein KapSt-Haftungsbescheid ergangen ist, nicht als aus dem Einlage...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.4 Beförderungsleistungen im Rahmen einer Betriebsgemeinschaft oder eines Poolabkommens (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst c EStG)

Tz. 42 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Dieser Besteuerungstatbestand wurde durch das StBereinG 1986 v 19.12.1985 (BStBl I 1985, 735) eingefügt. Er betrifft Unternehmen, die iRe internationalen Betriebsgemeinschaft oder eines Poolabkommens tätig werden und die Eink aus Beförderungen oder Beförderungsleistungen nach § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG erzielen, vorausgesetzt, dass ein Un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.3.2 Vergütungen aus Genussrechten (§ 49 Abs 1 Nr 5 Buchst c Doppelbuchst bb EStG)

Tz. 79 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Hierzu zählen Vergütungen aus Genussrechten, die entweder nur eine Beteiligung am Gewinn oder nur am Liquidationserlös gewähren und daher nicht zu Eink iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG führen (näher s Watrin/Lühn, IWB F 3 Gr 4, 491ff [2006]). Zwar ist für diese Art der Kap-Erträge ein Inl-Bezug nach dem Wortlaut des Ges nicht erforderlich (näher Jah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4 Festschreibung der in einer Steuerbescheinigung ausgewiesenen Einlageverwendung gemäß § 27 Abs 5 KStG

Tz. 61 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 In denjenigen Fällen, in denen nach § 27 Abs 5 KStG die gegenüber den AE in einer St-Besch ausgewiesene Verwendung des stlichen Einlagekto festgeschrieben ist (dazu s Tz 190ff, s Tz 204ff), ist eine Leistung in Ausnahme zu § 27 Abs 1 S 3 KStG gezielt vom stlichen Einlagekto abzuziehen. UE kann durch die Verwendungsfestschreibung das stliche ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2.2 Regelung für den Veranlagungszeitraum 2019

Tz. 21 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 In den Fällen, in denen die St-Erklärung durch Pers iSd §§ 3, 4 StBerG erstellt worden sind, ist wegen der sog "Corona-Krise" die Frist zur Abgabe der St-Erklärung für den VZ 2019 bis zum 31.08.2021 verlängert worden (s Art 97 § 36 Abs 1 EGAO idF des Ges zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und des Anfechtungsschutzes ...mehr