Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Solidaritätszuschlag auf Steuerabzugsbeträge und auf die pauschale Steuer nach § 37b EStG

Tz. 100 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 3 Abs 1 Nr 5 und 6 SolzG ist ein SolZ auch auf die KapSt und auf die St-Abzugsbeträge nach § 50a EStG zu erheben. Der auf die St-Abzugsbeträge erhobene SolZ wird auf den SolZ auf die veranlagte KSt angerechnet (s Tz 102). Auch auf die nach § 37b EStG pauschal mit 30 % erhobene St ist zusätzlich ein SolZ zu erheben (s Tz 95). Soweit d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.7 Anteile in Auslandsdepots

Tz. 160 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Wegen der nach dem Schr des BMF v 23.05.2022 (BStBl I 2022, 860 Rn 70) bestehenden Möglichkeiten eine St-Besch für Dividendenzahlungen auf Aktien des ausschüttenden inl Unternehmen zu erhalten, wenn sich die Aktien im Wertpapierdepot eines ausl Kreditinstituts befinden, s Tz 185.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Auf- und Abrundung

Tz. 107 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 31 Abs 1 S 2 KStG sind die sich im Zuge der Festsetzung ergebenden einzelnen KSt-Beträge jeweils zugunsten des Stpfl auf volle Euro-Beträge auf- oder abzurunden. Tz. 108 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Betroffen von der Rundungsregelung sind folgende Beträge: die KSt gem § 23 Abs 1 KStG; die KSt-Erhöhung nach § 38 Abs 2 KStG in den Fällen de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Negativwerden des Einlagekto ist möglich

Tz. 238 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 § 27 Abs 1 S 4 KStG, der den Grundsatz regelt, dass das Einlagekto durch Leistungen nicht negativ werden kann, enthält in Hs 2 die Aussage "Abs 6 bleibt unberührt". Das bedeutet, dass das Einlagekto der OG durch eine im organschaftlicher Zeit verursachte Mehrabführung auch negativ werden kann (s Tz 60). Wegen der Kritik an der nicht spiegel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.3.1 Zeitpunkt der Verrechnung der vGA

Tz. 101e Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Bei vGA stellt sich uE die Frage, ob – wenn der VZ der Einkommenserhöhung nach § 8 Abs 3 S 2 KStG und der VZ des tats Abflusses der vGA beim BgA voneinander abweichen – diese mit dem stlichen Einlagekto zu verrechnen sind, das auf das Ende des der Einkommenserhöhung vorangegangenen Wj festgestellt wurde, oder mit dem Einlagekto zum Schluss ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.6.2 Rechtslage nach dem Inkrafttreten des SEStEG

Tz. 65 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Es bleibt dabei, dass Nachschüsse der AE an die GmbH deren stliches Einlagekto erhöhen. Mit Inkrafttreten der durch das SEStEG erfolgten Änderungen des § 27 Abs 1 KStG, dh ab dem VZ 2006, ist jedoch die in Tz 64 erläuterte Ausnahmeregelung für die Rückzahlung von Nachschuss-Kap nach Verw-Auff nicht mehr anwendbar, weil nach dem neu gefassten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.5 Kein Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten bei steuerabzugspflichtigen Einkünften (§ 8 Abs 6 KStG)

Tz. 120 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Besteht das Einkommen nur aus Eink, von denen "lediglich" ein St-Abzug vorzunehmen ist, so ist nach § 8 Abs 6 (früher: 7) KStG ein Abzug von BA oder WK nicht zulässig. Diese bereits seit 1977 unverändert gebliebene Vorschrift soll sicherstellen, dass im Falle der Abgeltung der KSt durch den St-Abzug (§ 32 Abs 1 Nr 2 KStG), BA oder WK die St...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Knobbe-Keuk, Rangrücktrittsvereinbarung und Forderungserlass mit oder ohne Besserungsschein, StuW 1991, 306; Sender, Ist die Rückzahlung eines Gesellschafterzuschusses durch die GmbH eine Kap-Rückzahlung oder ist sie eine Ausschüttung iSd §§ 27, 28 KStG?, StWa 1993, 228; Pfaar/Hanisch/Welke, Stliche Auswirkungen der ergebnisneutralen Auskehrung einer Kap-Rücklage, GmbHR 2003, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.3.3 Verdeckte Gewinnausschüttung bei einem nicht begünstigten Dauerverlustgeschäft

Tz. 101g Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Bei BgA mit einer dauerdefizitären Tätigkeit, bei der es sich nicht um ein begünstigtes Dauerverlustgeschäft iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG handelt (hierzu s § 8 Abs 7 KStG Tz 19ff), liegt iHd Verlustes eine vGA an die Träger-Kö vor (s § 8 Abs 7 KStG Tz 37ff). Gleichzeitig führt jedoch der fiktive Verlustausgleich durch die Träger-Kö (s Tz 101c) je...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.7.1 Rechtslage vor Inkrafttreten des SEStEG

Tz. 66 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Unter Berufung auf mehrere BFH-Urt (s Urt des BFH v 23.02.1999, BFH/NV 1999, 1200; v 27.04.2000, BStBl II 2001, 168, und v 14.10.1992, BStBl II 1993, 189) sowie auf die Vfg der OFD Ffm v 17.04.2000 (BB 2000, 1460) wurde sowohl zum KStG 1999 als auch zu § 27 Abs 1 S 3 KStG 2000ff die Auff vertreten (s Pfarr/Hanisch/Welke, GmbHR 2003, 150; wei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.2.3 Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekto bei Betrieben gewerblicher Art mit negativem Eigenkapital

Tz. 88 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Weist ein BgA mit eigener Rechtspers oder ein Eigenbetrieb (mit Wj = Kj) in seiner Bil zum 31.12.2000 ein negatives EK aus (bilanzieller Verlustvortrag ist höher als die Rücklagen), ist der Anfangsbestand des stlichen Einlagekto mit Null anzusetzen (hierzu auch s Tz 83). Zum Begriff des Eigenbetriebs s § 4 KStG Tz 19 und s § 4 KStG Tz 323. In...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.7 Nachträgliche Abführung von später festgestellten Mehrgewinnen der Organgesellschaft nach Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 244 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Damit ist der Sachverhalt des bis heute noch nicht amtl veröffentlichen Urt des BFH v 05.04.1995 (DB 1995, 1593) gemeint. Im Urt-Fall stellte eine Außenprüfung des FA bei einer GmbH für eine Zeit, in der diese noch OG war, Mehrgewinne fest. Die GmbH passte ihre H-Bil erst für ein nachvertragliches Jahr an die geänderte St-Bil des organschaf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Anschaffung eines Wirtschaftsguts zu einem überhöhten Kaufpreis

§ 255 Abs 1 HGB definiert AK als Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Erwirbt eine Kap-Ges von ihrem AE oder einer diesem nahe stehende Pers ein WG zu einem überhöhten Kaufpreis, so ist das WG nur mit den unter f...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2 Ermittlung der inländischen Einkünfte

Tz. 97 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Bei der Ermittlung der Eink beschr Stpfl (so sie denn erforderlich ist, s Tz 120 ff zu Eink, die dem St-Abzug mit Abgeltungswirkung unterliegen) ist zunächst wie auch bei unbeschr Stpfl zwischen Gewinn- und Überschuss-Eink zu trennen. Diese Feststellung hat bei beschr stpfl Kö deswegen besondere Bedeutung, weil ausl Kö nicht kraft Rechtsform...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Kleine Körperschaften iSd § 156 Abs 2 AO

Tz. 130 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Wird bei kleineren Kö nach § 156 Abs 2 AO auf eine KSt-Festsetzung verzichtet, unterbleibt auch die gesonderte Feststellung für das Einlagekto. Findet für einen späteren VZ erstmals eine KSt-Veranlagung statt, ist bei der ebenfalls vorzunehmenden gesonderten Feststellung das Einlagekto mit Null anzusetzen, soweit die Kö nicht einen anderen Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.9 Berichtigung der Bescheinigung

Tz. 172 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 § 27 Abs 3 KStG enthält zur Berichtigung einer ausgestellten St-Besch keine Aussage. Aussagen finden sich dazu nur in § 27 Abs 5 KStG, und zwar wie folgt: Ist die Minderung des Einlagekto für eine Leistung zu niedrig bescheinigt worden, bleibt nach § 27 Abs 5 S 1 KStG die der Bescheinigung zu Grunde gelegte Verwendung unverändert. Nach § 27 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.2 Name und Anschrift des Anteilseigners (§ 27 Abs 3 S 1 Nr 1 KStG)

Tz. 166 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Bescheinigung muss den Namen und die Anschrift des stlichen AE enthalten, damit dieser identifiziert werden kann. Wegen der Bestimmung des AE s Tz 153ff. Eine Ermittlungspflicht der Kap-Ges zur Bestimmung des stlichen AE besteht nicht. Diese obliegt dem FA (s Schr des BMF v 23.05.2022, BStBl I 2022, 860 Rn 45). Weicht die in der St-Besch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.3.1 Allgemeines

Tz. 170 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Soweit die KSt auf die inl Eink nicht durch den St-Abzug als abgegolten gilt, ist der beschr Stpfl iSd § 2 Nr 1 KStG mit seinen Eink iSd § 49 Abs 1 EStG zur KSt zu veranlagen (s § 31 Abs 1 KStG; § 25 EStG). Soweit in diese Veranlagung Kap-Eink einzubeziehen sind (insbes wenn diese in einer inl BetrSt erzielt werden, aber auch zB s Tz 75a, 7...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.3.3 Zuständigkeit

Tz. 172 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die Zuständigkeit richtet sich vorrangig nach dem Ort inl Vermögens; falls solches fehlt, ist der Ort der Ausübung bzw Verwertung der einkunftserzielenden Tätigkeit maßgebend (s § 20 Abs 3, 4 AO). In Einzelfällen kann es auch zweckmäßig sein, dass mit Zustimmung des Betroffenen ein anderes als das an sich zuständige FA – zB das für den Bevo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.9 Stichtage, zu denen bei Betrieben gewerblicher Art das steuerliche Einlagekto festzustellen ist

Tz. 104 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Das stliche Einlagekto ist grds zum Schluss eines jeden Wj festzustellen (s § 27 Abs 1 S 2 und Abs 2 S 1 und S 2 KStG). Die Feststellung ist unabhängig davon vorzunehmen, welche Gewinnermittlungsart beim BgA vorliegt oder ob die jeweiligen Besteuerungsgrenzen des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG überschritten sind (s Tz 81, und s Urt des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Verzinsung der Mindesteinlage

Die Mindesteinlage bei einer GmbH beträgt grds ein Viertel des Stamm-Kap, jedoch mind 12 500 EUR. Diese Mindesteinlageverpflichtung ergibt sich aus § 7 Abs 2 GmbHG. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung hat zur Folge, dass der GmbH eine Forderung gegenüber dem betreffenden Gesellschafter zusteht. Auf diese Forderung kann die GmbH nicht verzichten, so dass insoweit keine vGA ang...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Rechtsbehelfe im Falle der Erhebung von Solidaritätszuschlag

Tz. 104 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 51a Abs 5 EStG kann mit einem Rb gegen den SolZ weder die BMG noch die Höhe des zvE angegriffen werden. Wird die BMG geändert, ändert sich auch der SolZ entspr. Der KSt-Bescheid ist Grundlagenbescheid iSd § 171 Abs 10 AO für die Festsetzung des SolZ (s Urt des BFH v 09.11.1994, BStBl II 1995, 305). § 51a Abs 5 EStG hat lediglich klar...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Steuerpflicht nach zweitem Halbsatz des § 2 Nr 2 KStG

Tz. 223 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Zum Kreis der Betroffenen s Tz 205 f. Ausl Kö sind von der StPflicht nicht betroffen, wohl aber im Ergebnis wegen § 5 Abs 2 Nr 1 KStG auch stbefreite Kö. Zum davon zu trennenden Kreis der nach § 32 Abs 3 KStG Abzugsverpflichteten s Tz 226. Tz. 224 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Tatbestandlich erfasst die Erweiterung der beschr St-Pflicht alle Entg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Umbuchung der Rücklagen auf ausstehende Stammeinlagen

Wird seitens der Kap-Ges in der Weise auf eine Einlageforderung verzichtet, dass Rücklagebeträge, die aus versteuerten Gewinnen gebildet worden sind, auf ausstehende Einlagen der Gesellschafter umgebucht werden, so liegt keine wirksame Befreiung von der Einlageverpflichtung vor, weil ein Erlöschen der Einlageverpflichtung – abgesehen von der Zahlung – nur eintritt, wenn eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.2.6 Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekto bei Errichtung eines Betriebs gewerblicher Art nach dem Systemwechsel

Tz. 95a Stand: EL 84 – ET: 08/2015 WG, die bei Errichtung des BgA als dessen BV anzusehen sind (hierzu s § 4 KStG Tz 182ff), gelten als durch die Träger-Kö in den BgA eingelegt. Nach der Rspr des BFH (s Urt v 11.09.2013, BStBl II 2015, 161) sind tats Einlagen der Träger-Kö – dh die auf dem Trägerverhältnis beruhende Überlassung von WG zu Zwecken des BgA – dem Einlagekto des B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines

Tz. 180 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nach § 27 Abs 4 KStG hat anstelle der ausschüttenden Kö ein inl Kreditinstitut die Bescheinigung über Verwendung des Einlagekto für eine Leistung auszustellen, wenn die Auszahlung der Leistung von der Vorlage eines Dividendenscheins abhängig ist und die Leistung von dem Kreditinstitut für Rechnung der Kö erbracht wird. S 3 des § 27 Abs 4 KStG d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.4 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 49 Abs 1 Nr 4 EStG)

Tz. 66 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die Einkunftsart kommt bei ausl KSt-Subjekten iSd § 2 Nr 1 KStG grds nicht in Betracht. Eine Ausnahme ist nur im Fall der Erbschaft von Lohnansprüchen einer natürlichen Pers denkbar (s Tz 15).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7 Beginn und Ende der beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Nr 1 KStG

Tz. 186 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Wann die beschr St-Pflicht beginnt und endet, ist im KStG nicht gesondert geregelt. Da es auch an entspr anwendbaren Vorschriften des EStG fehlt, bestimmen sich diese Zeitpunkte aus der Formulierung des § 2 Nr 1 KStG selbst. 2.7.1 Beginn der beschränkten Steuerpflicht; vorweggenommene Betriebsausgaben/Werbungskosten Tz. 187 Stand: EL 94 – ET: ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Ermäßigung der inländischen Steuerbelastung

Tz. 214 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 In bestimmten Fällen wird die KapSt-Belastung beseitigt oder gemildert (auch s Schr des BMF v 05.11.2002, BStBl I 2002, 1346ff). Dies sind die Abstandnahme vom KapSt-Abzug gem § 44a Abs 4, 7 EStG (s Tz 215) und die anteilige Erstattung der KapSt gem § 44a Abs 8 EStG (s Tz 216). In systematischem Zusammenhang mit der Erstattung stand bis 31.12....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.1 Allgemeines

Tz. 115 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 27 KStG enthielt zunächst keine ausdrückliche dem § 30 Abs 3 KStG und dem § 38b KStG 1999 entspr Regelung, wonach das in der Eröffnungs-Bil auszuweisende EK (das in einer Zeit gebildet worden ist, bevor die Kö zur Führung eines Einlagekto verpflichtet war), soweit es das Nenn-Kap übersteigt, dem stlichen Einlagekto zuzuordnen ist. Wegen d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.4 Sondervorschriften des § 50 EStG

Tz. 103 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die Sondervorschriften des § 50 EStG zur Einkommensermittlung unterstreichen den objektsteuerartigen Charakter der beschr StPflicht. Bei der Ermittlung der inl Eink werden nur die Merkmale berücksichtigt, die mit dem Inl-Engagement in Zusammenhang stehen. Im Ausl vorliegende stliche Verhältnisse bleiben für die beschr StPflicht außer Betrac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.4.2 Sonderausgaben (§ 50 Abs 1 S 2 EStG bis VZ 1998)

Tz. 107 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Bis einschl VZ 1998 waren Zinsen iSd § 233a AO und § 234 AO, § 237 AO sowohl einkommenstlich (§ 10 Abs 1 Nr 5 EStG aF) als auch kstlich (§ 10 Nr 2 KStG aF) abzugsfähig. Dies galt gem § 50 Abs 1 S 2 EStG aF auch für beschr EStpfl; beschr stpfl KSt-Subjekte wurden gem § 10 Nr 2 KStG aF gleich behandelt. Ab dem VZ 1999 sind die oa Zinsen allgem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.3.1 Nennkapital bei einem Betrieb gewerblicher Art mit eigener Rechtspersönlichkeit

Tz. 95b Stand: EL 84 – ET: 08/2015 BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit (zB rechtsfähige AöR) haben nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften idR ein Nenn-Kap oder eine hiermit vergleichbare Größe. Solche EK-Teile sind nicht Bestandteil des stlichen Einlagekto. Eine Herabsetzung des Nenn-Kap oder der hiermit vergleichbaren Größe und anschließende Rückzahlung führt gr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.4.4 Nichtanwendung bestimmter Vorschriften des EStG (§ 50 Abs 1 S 3 EStG)

Tz. 113 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Danach sind bestimmte Vorschriften des EStG bei beschr StPflicht nicht anzuwenden. Von diesen Vorschriften kamen für KSt-Subjekte ohnehin nur in Betracht (s R 8.1 Abs 1 KStR 2015): Bis VZ 2005 § 10 Abs 1 Nr 6 EStG (Abziehbarkeit von St-Beratungskosten); der Ausschluss der Abzugsfähigkeit verstieß jedoch gegen EU-Recht (s Urt des EuGH v 06.07...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.8 Rechtsanspruch auf Erteilung der Steuerbescheinigung

Tz. 161 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 3 KStG ist die ausschüttende Kö – vorbehaltlich des § 27 Abs 4 KStG – verpflichtet, ihren AE die St-Besch auszustellen. Gem dieser Verpflichtung hat der AE einen einklagbaren Anspruch gegen die ausschüttende Kö auf Ausstellung der St-Besch nach amtlich vorgeschriebenem Muster (s Urt des FG BB v 03.05.2022, EFG 2022, 1407). Die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.2.5 Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekto bei nicht bilanzierenden Betrieben gewerblicher Art

Tz. 95 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Nach der früheren Verw-Anw (s Schr des BMF v 11.09.2002, BStBl I 2002, 935 Rn 25) hatten nicht bilanzierende Regiebetriebe noch vorhandene Altrücklagen und Einlagen aus Zeiträumen vor dem Systemwechsel nachzuweisen und zum Zeitpunkt des Systemwechsels als Anfangsbestand in das stliche Einlagekto zu übernehmen. In die Neufassung der Verw-Anw (s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.9 Erwerb, Weiterveräußerung oder Einziehung eigener Anteile

Tz. 69 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Wegen der Auswirkungen des Erwerbs, der Weiterveräußerung und der Einziehung eigener Anteile auf das stliche Einlagekto und auf einen Sonderausweis iSd § 28 Abs 1 S 3 KStG s § 28 KStG Tz 99ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.3.2 Steuererklärungspflicht

Tz. 171 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Zur Abgabeverpflichtung s § 31 KStG Tz 12ff. Eine Abgabepflicht besteht auch dann, wenn das FA eine St-Erklärung anfordert (s § 149 Abs 1 S 2 AO), um zu prüfen, ob beschr St-Pflicht vorliegt und eine Veranlagung erforderlich ist (s Urt des BFH v 18.12.1974, BStBl II 1975, 464). Soweit beschr Stpfl mit ihren Inl-Aktivitäten nach dem HGB zur ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 30 ... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 30 regelt die Entstehung der KSt dem Grunde nach und ist als Ergänzung und Konkretisierung der allgemeinen Regelung des § 38 AO zu sehen, wonach Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Das Entstehen der Steuer ist unabhängig von ihrer Festsetzung und kann auch zu einem ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Kapitalgesellschaften

Rz. 645 Kapitalgesellschaften werden selbstständig besteuert. Sie sind Steuersubjekte der Körperschaftsteuer wie auch aller anderen Steuern. Für die Körperschaftsteuer kommt es nicht darauf an, ob die Kapitalgesellschaft ihren Gewinn ausschüttet oder einbehält (thesauriert). Gewinnausschüttungen sind auch nicht als betrieblicher Aufwand abzugsfähig. Die Körperschaftsteuer is...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.2 Leistungen der Kapitalgesellschaft

Tz. 45 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Leistungen iSd § 27 Abs 1 S 3 KStG sind alle Auskehrungen, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben. Dazu gehören (s Urt des BFH v 06.10.2009, BFH/NV 2010, 248, und s Schr des BMF v 04.06.2003, BStBl I 2003, 366, Rn 11) neben oGA (auch verspätet beschlossene und/oder verspätet abgeflossene oGA) auch Vorabausschüttungen vor Ablauf de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.1 Allgemeines

Tz. 120 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 27 Abs 2 S 3 KStG idF des SEStEG ist bei Eintritt in die St-(gemeint: die KSt-)Pflicht der zum Zeitpunkt des Eintritts in die KSt-Pflicht vorhandene Bestand der nicht in das Nenn-Kap geleisteten Einlagen gesondert festzustellen; der gesondert festgestellte Bestand gilt als Bestand des stlichen Einlagekto am Ende des vorangegangenen W...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Einordnung als Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse

Tz. 8 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Was unter den Begriffen Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen zu verstehen ist, bestimmt sich nach den gleichen Grundsätzen wie bei § 1 Abs 1 KStG. Problematisch dabei ist, dass die Merkmale für die zivilrechtliche Einordnung des ausl Empfängers von inl Eink durch ausl ZivR bestimmt werden, welches idR vom dt Recht abweicht. Die st-rechtl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1 Allgemeines

Tz. 14 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Ausweislich der Überschrift zu § 31 KStG gehören zu den entspr anzuwendenden Vorschriften des EStG zur Durchführung der Besteuerung auch die Vorschriften bzgl der St-Erklärungspflicht. Somit ergibt sich die Pflicht zur Abgabe der KSt-Erklärung in entspr Anwendung des § 25 Abs 3 EStG unter Berücksichtigung der ergänzenden Regelungen in § 5b E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.3 Sonderregelung für Schifffahrt- und Luftfahrtunternehmen (§ 49 Abs 3 EStG)

Tz. 101 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 49 Abs 3 EStG (zur StBefreiung nach § 49 Abs 4 EStG schon s Tz 41) sind die inl Eink der Schiff- und Luftfahrtunternehmen iSd § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG pauschal mit 5 % der für diese Beförderungsleistungen vereinbarten Entgelte zu ermitteln (zur Nichtanwendbarkeit des § 5a EStG s Tz 40). Es handelt sich hierbei um eine Gewinnverm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Sachlicher Geltungsbereich

Tz. 152a Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nach § 27 Abs 3 S 1 KStG ist eine Kap-Ges verpflichtet, ihren AE eine Besch über Leistungen auszustellen, die sie auf eigene Rechnung erbracht hat und die nach § 27 Abs 1 S 3 KStG als Abgang auf ihrem stlichen Einlagekto zu berücksichtigen sind. Die Erteilung einer St-Besch vor dem Abfließen der Leistung bei der Kap-Ges ist unzulässig (glA s A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Rechtsentwicklung der Vorschrift

Tz. 4 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der Rechtsbegriff "Durchführung der Besteuerung" trat anlässlich des StBerG 1985 v 14.12.1984 (BStBl I 1984, 659) im Zusammenhang mit der Neuregelung der St-Erklärungspflichten bei der ESt (s § 25 EStG) an die Stelle des Begriffs "Veranlagung". Die nunmehr verwendete Formulierung ist umfangreicher und deckt – neben den Vorschriften des III. T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.3 Schifffahrt- und Luftfahrtunternehmen (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG)

Tz. 39 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die Vorschrift betrifft Schifffahrt und Luftfahrtunternehmen. Unter den dort genannten Voraussetzungen besteht beschr StPflicht unabhängig vom Bestehen einer inl BetrSt (iSd § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG, jedoch können beide Tatbestände nebeneinander gegeben sein, s § 49 Abs 3 S 2 EStG). Handelt es sich um ein gemischt tätiges Unternehmen (d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.4 Laufende Zugänge zum steuerlichen Einlagekto

Tz. 100b Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Ebenso wie die bei Errichtung des BgA geleistete Einlagen als Anfangsbestand des stlichen Einlagekto zu erfassen sind (s Tz 95a), sind spätere Einlagen als lfd Zugang des Einlagekto zu erfassen. Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97 Rn 54) führt jedwede tats Zuführung von Mitteln (durch die Träger-Kö) zu einer Einla...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.8 Sonstige Einkünfte iSd § 22 Nr 2 EStG (§ 49 Abs 1 Nr 8 EStG)

Tz. 87 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach dieser Vorschrift sind Eink aus privaten Veräußerungsgeschäften (früher: "Spekulationsgeschäfte") dann beschr stpfl, wenn sie folgende WG betreffen: inl Grundstücke, inl Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen und bis zum 31.12.2008 (§ 52a Abs 17 EStG) grds auch Anteile an Kap-Ges . Dabei ist indes ...mehr