Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.5 Anwendung des § 8a KStG bei Betrieben gewerblicher Art?

Tz. 217 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Zur Anwendung des § 8a KStG idF des URefG 2008 (Zinsschranke) auf BgA s § 8a KStG Tz 48; s § 8a KStG Tz 80; und s Paetsch (in R/H/N, KStG, § 4 Rn 64ff). Nach Döring (in Sch/F, KStG, 2. Aufl, § 4 Rn 229) verdrängt die ges Regelung zur Zinsschranke die oa Verw-Regelung zum Mindest-EK eines BgA.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Verhältnis des § 22 KStG zu anderen Vorschriften

Tz. 8 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 22 KStG gilt für die Gen iSd § 1 Abs 1 Nr 2 KStG . Zur Bedeutung der Vorschrift für die st-befreiten Gen iSd § 5 Abs 1 Nr 10 und 14 KStG s Tz 7. § 22 KStG grenzt die als BA abzb gen Rückvergütungen von solchen ab, die eine vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG darstellen; in Bezug auf die abzb Rückvergütungen geht § 22 KStG dem § 8 Abs 3 S 2 KStG vor (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5.3.1 Buchwertansatz

Tz. 143 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Im Fall der Bewertung des BV zum Bw gelten die eingebrachten WG als zum Bw an die Übernehmerin veräußert (s § 24 Abs 3 S 1 UmwStG). Es entsteht infolge dessen kein Einbringungsgewinn (es kann sich ein Einbringungsverlust aus dem Anfall von Einbringungskosten ergeben, s Tz 130 aE). Werden unwes WG zurückbehalten und dadurch in das PV des Einb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Lau, AR-Vergütungen im KSt-Recht, BB 1964, 1207; Risse, AR-Vergütungen bei der KSt, BB 1967, 913; Sudhoff, Der Aufsichtsrat bei der GmbH & Co KG, DB 1968, 196; Risse, AR-Vergütungen und KSt, FR 1968, 360; Voss, Das kstliche Abzugsverbot von AR-Vergütungen, DStR 1968, 500; Clemm/Clemm, Die kstliche Behandlung von AR-Vergütungen ist sinn-, system- und verfassungswidrig, BB 2001, 18...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2 Rückzahlung von Unkostenbeiträge

Tz. 19 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 22 Abs 2 S 2 KStG sind auch Rückzahlungen von Unkostenbeiträgen wie gen Rückvergütungen zu behandeln. Die Rückzahlung von Unkostenbeiträgen ist idR bei Nutzungsgen anzutreffen. Eine Rückzahlung idS liegt vor, wenn eine Gen ihren Mitgliedern etwas zur Nutzung zur Verfügung stellt und hierfür unterjährig (Un-)Kostenbeiträge erhält, die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.4.2.2 Entstehung

Tz. 281 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die KapSt entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Kap-Erträge dem Gläubiger zufließen (s § 44 Abs 1 S 2 EStG). Zum Zeitpunkt des Zuflusses von Leistungen, die wirtsch mit GA vergleichbar sind, s § 44 Abs 2 EStG, der im Falle des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG anwendbar ist (s Schr des BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97 Rn 9).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.6 Behandlung der Kapitalerträge beim Empfänger

Tz. 367 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der Gläubiger der Kap-Erträge (Träger-Kö des BgA) unterliegt mit den Eink iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG der beschr KSt-Pflicht nach § 2 Nr 2 KStG. Mit Abzug der KapSt ist die KSt für diese Eink abgegolten (s § 32 Abs 1 Nr 2 KStG). Die nach § 43 Abs 1 Nr 7c EStG zu erhebende KapSt ist definitiv; eine tw Abstandnahme vom St-Abzug nach § 4...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Zusammenfassung der Ergebnisse wirtschaftlicher Betätigungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durch sonstige Gestaltungen

Tz. 151 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Neben der Zusammenfassung mehrerer BgA zu einem einheitlichen (neuen) BgA kann die Verrechnung der Ergebnisse mehrerer BgA auch noch durch eine Reihe von Gestaltungen erreicht werden. Eine Zusammenfassung von BgA nach anderen als den in § 4 Abs 6 KStG niedergelegten Grundsätzen ist stlich nicht anzuerkennen (s Schr des BMF v 12.11.2009, BSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 20 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Bei dem nach § 22 KStG zu ermittelnden Betrag handelt es sich um den Höchstbetrag der stlich abzb Rückvergütung. Niedrigere Rückvergütungen sind – bei Einhaltung der weiteren Voraussetzungen – stlich stets abzb, da die Gen den Höchstbetrag nicht ausschöpfen muss. Zu den Rechtsfolgen einer den Höchstbetrag übersteigenden Rückvergütung s Tz 68...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1.4 Wesentliche Betriebsgrundlagen, die Hoheitsvermögen der Trägerkörperschaft sind

Tz. 187 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach der Rspr (s Urt des BFH v 17.05.2000, BStBl II 2001, 558) gelten die Grundsätze zur Zuordnung von wes Betriebsgrundlagen zum BV des BgA dann jedoch nicht, wenn die WG zum Hoheitsvermögen der Träger-Kö gehören. Solche WG könnten zwar wes Betriebsgrundlagen des BgA, aber nicht dessen BV sein (s Tz 76). Nach einem früheren Urt (s Urt des B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.5 Betrieblicher Schuldzinsenabzug (§ 4 Abs 4a EStG)

Tz. 189 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Zu der Frage, wie bei der aufnehmenden Pers-Ges die Abzugsfähigkeit betrieblicher Schuldzinsen gem § 4 Abs 4a EStG zu ermitteln ist, wenn ein (Teil-)Betrieb oder MU-Anteil (mit Über- oder Unterentnahmen, Verlustpotential) eingebracht wird, s Tz 180a (bei Bw-Einbringung); s Tz 185 (bei Zwischenwerteinbringung); und s Tz 188 (bei Einbringung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 23 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der unbeschr StPflicht nach § 1 Abs 1 Nr 6 KStG unterliegen nicht alle Betriebe von jur Pers d öff Rechts, sondern nur die Betriebe "gewerblicher Art". Dadurch, dass für die stpfl Betriebe (BgA) nicht die Bezeichnung "Gewerbebetriebe" oder "gewerbliche Betriebe" gewählt worden ist, wird klargestellt, dass bei ihnen nicht alle Voraussetzungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.3 Nichtvorliegen der in § 15 Abs 2 UmwStG genannten Zusatzvoraussetzungen

Tz. 404 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Liegen die in § 15 Abs 2 UmwStG genannten Zusatzvoraussetzungen für eine st-neutrale Spaltung nicht vor, führt das "nur" zur Nichtanwendung des § 11 Abs 2 UmwStG (Wahlrecht zwischen Ansatz des Bw oder eines höheren Werts für das übergehende Vermögen bei der übertragenden Kö), dh die Übertragerin hat zwingend gW anzusetzen. Im Übrigen bleiben...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.2 Keine Maßgeblichkeit der Handelsbilanz bei der Wahlrechtsausübung

Tz. 119 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Frage der Maßgeblichkeit der H-Bil für die St-Bil in Einbringungsfällen stellt sich nur dann, wenn die aufnehmende Pers-Ges eine OHG oder KG ist. Unabhängig davon, dass durch die Aufstellung von (rein stlichen) Ergänzungs-Bil abweichend von den Ansätzen in der H-Bil jeder stliche Bewertungsansatz möglich ist, stellen die Bewertungsregeln...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.3 Gewichtigkeit der technischen Verflechtung

Tz. 127e Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Hauptanlass für die Herausgabe des BMF-Schr v 11.05.2016 (BStBl I 2016, 479) war das Bestreben, einheitliche Kriterien für das Vorliegen der Gewichtigkeit der wechselseitigen technisch-wirtsch Verflechtung zu schaffen (s Tz 125). Rn 5 des BMF-Schr (ergänzt durch die Rn 1 und 2) regelt die Voraussetzungen für das Vorliegen der technischen V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.6 Erstmalige Anwendung

Tz. 285 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach § 52 Abs 37a EStG idF des StSenkG ist die Vorschrift des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG erstmals auf Leistungen anzuwenden, die nach Ablauf des ersten Wj des BgA erzielt werden, für das das KStG idF des StSenkG erstmals anzuwenden ist. Im Einzelnen s Schr des BMF v 28.01.2019 (BStBl I 2019, 97, Rn 15).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Einkunftsart bei Betrieben gewerblicher Art

Tz. 172 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Eink eines BgA einer jur Pers d öff Rechts stellen stets Eink aus Gew dar (s H 8.2 "Einkunftsart" KStH 2015). Der BFH (s Urt des BFH v 01.08.1979, BStBl II 1979, 716) hat diese Qualifikation der Eink daraus geschlossen, dass als betriebliche Eink nur solche aus Gew, aus L + F und aus selbständiger Arbeit in Betracht kämen. Hierzu s ebenfalls...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3 Organschaft

Tz. 159 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Zusammenfassung der Ergebnisse mehrerer BgA durch Einbringung in Kap-Ges und Begr von Organschaftsverhältnissen, wobei OT auch ein BgA sein kann, ist grds möglich, s R 4.2 S 4 KStR 2022. Damit kann der Gewinn oder Verlust der OG-Eigengesellschaft mit den Ergebnissen des OT-BgA verrechnet werden. Eine Zusammenfassung von Gewinn- und Verl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3 Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung

Tz. 181 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Stpfl, die nicht aufgr ges Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, und die auch keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen, können als Gewinn den Überschuss der BE über die BA ansetzen (Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs 3 EStG ). Die hierfür maßgeblichen Werte sind aus der kameralisti...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.1 Übersicht

Tz. 243 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Der Tatbestand der § 24 Abs 5 UmwStG erfordert, dass eine Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG gegeben ist, bei der das eingebrachte Vermögen mit dem Bw oder einem Zwischenwert angesetzt worden ist (s Tz 246) und das eingebrachte Vermögen ganz oder tw aus einer Beteiligung an einer Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse bestand (s Tz 244, s Tz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.2 Gesellschafterwechsel

Tz. 71 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Der bloße Wechsel der Gesellschafter (Austritt eines Gesellschafters verbunden mit dem Eintritt eines oder mehrerer neuer Gesellschafter) bei einer mitunternehmerischen Pers-Ges ist keine Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG (s Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268, Rn 24.01 unter c; s UmwSt-Erl 2011, Rn 01.47 unter aa) 3. Spiegelstrich; ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.5 Verlusttragung bei mehreren beteiligten juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Tz. 62b Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Im Falle der Beteiligung mehrerer jur Pers d öff Rechts an der Kap-Ges vertrat die Fin-Verw zunächst die Rechts-Auff, dass sich die Verlusttragungspflicht grds nach der Beteiligungsquote (und nicht nach dem Verhältnis der Stimmrechte; aA s Pinkos, DStZ 2010, 96) bemesse, dh alle an der Kap-Ges beteiligten jur Pers d öff Rechts müssten die V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Allgemeines

Tz. 70 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Verpachtung einzelner WG durch eine jur Pers d öff Rechts ist grds der Vermögensverwaltung zuzuordnen (s Tz 48). Sie ist stlich nur dann relevant, wenn WG verpachtet werden, die wes Betriebsgrundlagen eines (anderen) BgA der jur Pers d öff Rechts oder einer Eigen-Gesellschaft der jur Pers d öff Rechts sind (zur Verpachtung "notwendigen" ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Verhältnis zum Betriebsausgabenabzug

Tz. 20 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aufwendungen zur Erfüllung satzungsmäßiger Zwecke können gleichzeitig auch BA sein, wenn sie zur Erzielung von Einnahmen dienen und der primäre Anlass für den Aufwand die Einnahmeerzielung ist (s Tz 16). In diesen Fällen sind die Aufwendungen nach § 4 Abs 4 EStG abzb, § 10 Nr 1 KStG findet keine Anwendung. Das Abzugsverbot tritt nur ein, wen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Rechtsfolgen eines begünstigten Dauerverlustgeschäfts

Tz. 64 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Zur Bedeutung der Formulierung, dass "... die Rechtsfolgen einer vGA nicht ... zu ziehen sind..." sinngemäß s Tz 34. Dies betrifft sowohl die Ebene der Kap-Ges als auch diejenige der AE, bei denen insoweit § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG nicht anzuwenden ist (s Schr des BMF v 12.11.2009, BStBl I 2009, 1303, Rn 25, und s Urt des BFH v 11.12.2018, Az:...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.11 Stellungnahme zu § 8 Abs 9 KStG

Tz. 35 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die Aufteilung einer einheitlichen Kap-Ges in (ggf eine Vielzahl von) einzelne(n) Sparten führt uE zu einer erheblichen Verkomplizierung des St-Rechts. Hierzu insbes s Tz 16. Zur grundsätzlichen Kritik an der vom Gesetzgeber angestrebten Gleichbehandlung von BgA und Eigengesellschaften s § 8 Abs 7 KStG Tz 68. Gosch (in Gosch, KStG, 3. Aufl, §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1.1.3 Steuerbefreite BgA

Tz. 293c Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Stbefreite BgA fallen nicht in den Anwendungsbereich der Vorschrift des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG; bei einer nur partiellen StBefreiung bzw einem stpfl wG eines ansonsten st-befreiten BgA unterliegt der Gewinn aus dem stpfl Bereich dem § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG (s Schr des BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97 Rn 38). Im Falle der par...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3 Begriff "Mitgliedergeschäft"

Tz. 25 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Für die Besteuerung von Gen sind folgende Arten von Geschäften zu unterscheiden (s R 5.11 Abs 6 KStR 2022): Zweckgeschäfte (s Tz 27 ff und s § 5 Abs 1 Nr 14 KStG Tz 25 ff), Gegengeschäfte (s Tz 31 und s § 5 Abs 1 Nr 14 KStG Tz 30), Hilfsgeschäfte (s Tz 32 und s § 5 Abs 1 Nr 14 KStG Tz 31 ff), Nebengeschäfte (s Tz 33 und s § 5 Abs 1 Nr 14 KStG Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2 Anwendungsregelung

Tz. 242 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Ist der Tatbestand der Sacheinlage in eine Pers-Ges gegeben, "gelten für die Bewertung des eingebrachten BV die Abs 2 bis 4" (s § 24 Abs 1 UmwStG). Es fällt auf, dass die Regelung in Abs 5 des § 24 UmwStG als Rechtsfolge der Sacheinlage nicht genannt ist, obwohl § 24 Abs 5 UmwStG eine Sonderbestimmung zur Bewertung des Sacheinlagegegenstand...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Aufteilungsverbot

Tz. 76 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Übt das Aufsichtsratsmitglied neben der Überwachungstätigkeit für die Gesellschaft noch eine andere, nicht unter die Abzugsbeschränkung gehörende Tätigkeit aus, ist eine Aufteilung der Vergütung grds nicht zulässig. Vergütungen, die eine Kö einem Mitglied ihres Aufsichtsrats dafür zahlt, dass dieser sich in die Wahrnehmung von Aufgaben der G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.6 Keine Bewertungseinschränkung bei unschädlicher sonstiger Gegenleistung

Tz. 129m Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 Buchst b) UmwStG bestätigt die bisherige Rspr des BFH (s Tz 60), dass die Vereinbarung eines Mischentgelts die Anwendung des § 24 Abs 1 UmwStG nicht von vornherein ausschließt. Übersteigt der gW der sonstigen Gegenleistung nicht die Grenze von 500 000 EUR, wenn und soweit auch ein enstpr Buch-Kap gegeben ist (s § 24 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.2.1 Finanzmarktstabilisierungsfonds, Finanzmarktstabilisierungsanstalt und Abwicklungsanstalten

Tz. 12 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der durch das Finanzmarktstabilisierungsfondsges – FMStFG – errichtete Finanzmarktstabilisierungsfonds unterliegt nach § 14 Abs 1 FMStFG nicht der KSt. Bei dieser Regelung handelt es sich um eine StBefreiung außerhalb des KStG . Krit hierzu s Wagner (DStZ 2009, 346). Die nach § 3a FMStFG errichtete Finanzmarktstabilisierungsanstalt ("Bundesans...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Verkehrs- und Versorgungsbetriebe als Betriebe gewerblicher Art (§ 4 Abs 3 KStG)

Tz. 59 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 In § 4 Abs 3 KStG sind als BgA beispielhaft solche Betriebe genannt, die "der Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Gas, Elektrizität oder Wärme, dem öff Verkehr oder dem Hafenbetrieb dienen". Die Frage, ob ein Betrieb diesen Tätigkeitsbereichen zuzuordnen ist, hat vor allen Dingen Bedeutung für die Möglichkeit der Zusammenfassung von BgA (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.4.1 Steuersatz

Tz. 279 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der KapSt-Satz für Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG beträgt 15 % (s § 43a Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG). Dieser St-Satz von 15 % soll nach dem Willen des Ges-Gebers (s BT-Drs 16/4841, 67) dem KapSt-Satz entsprechen, der bei Ausschüttungen einer Kap-Ges an eine jur Pers d öff Rechts nach der gemäß § 44a Abs 8 EStG vorzunehmenden Entla...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.7.5 Erstmalige Anwendung auf den Gewinn öff-rechtlicher Rundfunkanstalten aus der Veranstaltung von Werbesendungen

Tz. 373 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die KapSt-Pflicht für den Gewinn aus der Veranstaltung von Werbesendungen durch inl öff-rechtl Rundfunkanstalten gilt nach § 52 Abs 37a Satz 3 EStG idF des StSenkG bereits für Gewinne (3/4 des Einkommens) des VZ 2001 (§ 52 Abs 53 S 3 EStG idF des StSenkG enthält die entspr Anwendungsregelung für § 44 Abs 6 S 3 EStG).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.5.2 Mehr als 20%ige Anteilsveräußerung innerhalb von fünf Jahren (§ 15 Abs 2 S 4 UmwStG)

4.7.5.2.1 Allgemeines Tz. 281 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 15 Abs 2 S 4 UmwStG ist, wenn innerhalb von 5 Jahren nach dem stlichen Übertragungsstichtag Anteile an einer an der Spaltung beteiligten Kö veräußert werden, die mehr als 20 % der vor Wirksamwerden der Spaltung an der Kö bestehenden Anteile ausmachen, davon auszugehen, dass durch die Spaltung die Voraussetzungen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3.2 Gegengeschäfte

Tz. 31 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Bei den Gegengeschäften handelt es sich im eigentlichen Sinne nicht um Mitgliedergeschäfte. Sie dienen zur Durchführung der Zweckgeschäfte, werden jedoch idR mit Nichtmitgliedern abgeschlossen (s die Beispiele in R 5.11 Abs 6 Nr 2 KStR 2022). Es handelt sich im Prinzip um das Gegengeschäft zum Mitgliedergeschäft, das diesem zeitlich vorgehen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Überblick über den Inhalt der Vorschrift des § 4 KStG

Tz. 1 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 § 4 Abs 1 KStG enthält die Definition des in § 1 Abs 1 Nr 6 KStG als unbeschr kstpfl benannten BgA einer jur Pers d öff Rechts. Diese Definition beinhaltet einen Vorbehalt hinsichtlich der nach § 4 Abs 5 KStG nicht stpfl Hoheitsbetriebe. Da ein BgA nach der Definition in § 4 Abs 1 KStG idR nur ein (unselbständiger) Teil einer jur Pers d öff Rec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 Keine analoge Anwendung gesetzlicher Rückbezugsregeln

Tz. 160 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach den oa Grundsätzen (s Tz 159) wird in den meisten Fällen der maßgebende Stichtag der Einbringung durch den Abschluss des Einbringungsvertrags oder dem im Einbringungsvertrag genannten in der Zukunft liegenden Übergabetag festgelegt. Es stellt sich die Frage, ob die für Einbringungen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge ges zugelassene stl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12 Zeitliche Anwendung des § 8 Abs 9 KStG

Tz. 36 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Für eine Kap-Ges, die die Voraussetzungen des § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 S 2 KStG bereits erfüllt, ist § 8 Abs 9 KStG erstmals für den VZ 2009 anzuwenden (s § 34 Abs 6 S 9 KStG idF des JStG 2009), dh die Spartenrechnung ist erstmals für das Wj der Kap-Ges vorzunehmen, das in 2009 endet. Zu Problemen, die sich daraus ergeben, dass § 8 Abs 9 KStG erst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5 Veräußerung oder gleichgestellte Weiterübertragung durch die übernehmende Personengesellschaft

Tz. 249 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Veräußerung iSd § 24 Abs 5 UmwStG ist die (freiwillige oder erzwungene, s Tz 253) entgeltliche (dh gegen Geld, andere WG oder Gewährung von Gesellschaftsrechten) Übertragung des zivilrechtlichen oder wirtsch Eigentums an den Anteilen auf einen anderen Rechtsträger (Einzelheiten s § 22 UmwStG Tz 27ff). Die Veräußerung muss gem § 24 Abs 5 UmwSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.8 Gewinnrealisierende sonstige Gegenleistung unterhalb des Buchwerts des Einbringungsgegenstands

Tz. 129o Stand: EL 86 – ET: 05/2016 In den Gesetzesmaterialien zum StÄndG 2015 ist ein Bsp mit einer detaillierten Berechnung enthalten, welches aufzeigt, wie der Gesetzgeber die Neuregelung verstanden wissen will. Das Bsp behandelt eine sonstige Gegenleistung bei Einbringung in eine Kap-Ges, die die Grenzen des § 20 Abs 2 S 2 Nr 4 UmwStG (eine mit § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.11.1 Einbringung eines (gesamten) Betriebs gewerblicher Art in eine Kapitalgesellschaft (Einbringung nach dem Sechsten Teil des UmwStG):

Tz. 336 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Hierbei geht es zB um folgenden Sachverhalt: Eine jur Pers d öff Rechts unterhält einen BgA, den sie nach § 20 UmwStG gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten zu Bw in eine Kap-Ges einbringt. Die von dem BgA in den Vorjahren erwirtschafteten Gewinne wurden in (zulässige) Rücklagen eingestellt. Neben den GmbH-Anteilen wird der einbringenden ju...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Vorbemerkungen

Tz. 86 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die hr-lichen Spaltungsregelungen für Kö führen, weil dafür ein Teilbetriebserfordernis nicht besteht, im Ergebnis zu einem Wahlrecht des Rechtsträgers zwischen der Veräußerung einzelner WG durch Einzelrechtsnachfolge und der Übertragung durch Sonderrechtsnachfolge (Spaltung). Der Unterschied liegt ausschl in den formalen Voraussetzungen. Dag...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.2 Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Tz. 192 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Für die Zuordnung der BE und BA zum BgA gelten die allg Grundsätze zur betrieblichen Veranlassung. Soweit das Vorliegen eines BgA bejaht wird, sind die BE diesem idR eindeutig zuzuordnen. Zu den BE gehören auch die Erlöse aus der Veräußerung von WG des BV. Tz. 193 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Für die stliche Anerkennung von BA, soweit diese auss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Pithan, Umfassender Systemwechsel bei der Umsatzbesteuerung der öff Hand: § 2b UStG – Was nun? Was tun?, ZKF 2015, 271; Baldauf, Neuregelung der Unternehmereigenschaft öff Träger-Kö durch das StÄndG 2015 – Einführung eines neuen § 2b UStG, DStZ 2016, 355; Küffner/Rust, Reform der Umsatzbesteuerung der öff Hand, DStR 2016, 1633; Sterzinger, Änderungen des UStG durch das StÄndG 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Allgemeines

Tz. 63 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die an die Überwachungsorgane von Kö gezahlten Vergütungen stellen dem Grunde nach betrieblich veranlasste Aufwendungen iSd § 4 Abs 4 EStG dar. Die Vorschrift des § 10 Nr 4 KStG beschränkt deren Abziehbarkeit aber auf die Hälfte. Tz. 64 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das Abzugsverbot gilt für alle KStpfl, nicht nur für Kap-Ges (auf die die Vorsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Versorgungsbetriebe

Tz. 60 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Versorgungsbetriebe iSd § 4 Abs 3 KStG sind nur Einrichtungen im Bereich der Wasser-, Gas-, Elektrizitäts- oder Wärmeversorgung, nicht jedoch zB Betriebe, die ein Telekommunikationsnetz zur Verfügung stellen (s Schr des BMF v 12.11.2009, BStBl I 2009, 1303 Rn 9 und Rn 13; krit hierzu s Belcke/Westermann, BB 2012, 2473 und s Bittscheidt/Weste...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4.4 Beteiligung von Körperschaften am Vermögen der Übernehmerin nach der Übertragung (§ 6 Abs 5 S 6 EStG)

Tz. 55 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Im Zeitpunkt der Übertragung eines WG in den Fällen des § 6 Abs 5 S 3 EStG ist (nachträglich) der Tw anzusetzen (s Tz 52a), wenn und soweit der Anteil einer Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse (inkl optierende Pers-Ges iSd § 1a KStG) an dem nach § 6 Abs 5 S 3 EStG übertragenen (Einzel-)WG nach dem Zeitpunkt der Übertragung innerhalb ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.2.2 Veräußerung sperrfristbehafteter Anteile iSd § 22 UmwStG

Tz. 345 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 letzter Hs EStG iVm § 22 Abs 4 Nr 1 UmwStG gilt dann, wenn eine jur Pers d öff Rechts in den Fällen einer Sacheinlage eines (ggf Teil-)BgA unter dem gW (s § 20 Abs 2 S 2 UmwStG) in eine Kap-Ges die erhaltenen Anteile (sperrfristbehaftete Anteile) innerhalb eines Zeitraumes von sieben Jahren nach dem Einbrin...mehr