Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4 Zeitpunkt des Zu- oder Abgangs zum Einlagekto

Tz. 41 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach Auff des BFH (s Urt des BFH v 29.05.1996, BStBl II 1997, 92; weiter s Urt des BFH vom 31.03.2004, BFH/NV 2004, 1423), des FG Saarland (s Urt des FG Saarland v 11.04.2018, EFG 2018, 1055) und der Fin-Verw (s Schr des BMF v 04.06.2003, BStBl I 2003, 366, Rn 26) erfolgt die Erhöhung des Einlagekto nach Zuflussgrundsätzen. UE sind die Verw-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.3.1 Steuerliche Problemstellungen

Tz. 189 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Wenn eine Kö ihren Satzungssitz und/oder ihren Verwaltungssitz über die Grenze verlegt, kann dies eine Reihe stlicher Probleme auslösen, deren Lösung eng mit der Frage verknüpft ist (aber s Tz 189b), ob die Verlegung zivilrechtlich "identitätswahrend" erfolgt (erfolgen kann), also ob die Verlegung den zivilrechtlichen Bestand der Kö unberüh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.6 Fallübersicht betreffend unrichtiger Ausweis

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 250 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 27 Abs 7 KStG gelten die Abs 1–6 sinngem für andere unbeschr stpfl Kö und Pers-Vereinigungen, die Leistungen iSd § 20 Abs 1 Nr 1, 9 und 10 EStG gewähren können. Die Worte "unbeschr stpfl" sind durch das ÄndG zum SEStEG v 24.01.2007 (BStBl I 2007, 68) eingefügt worden. Tz. 251 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Leistungen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 ES...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.1.1 Zeiträume bis zum Inkrafttreten des SEStEG (VZ bis 2005)

Tz. 261 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Bereits für die Zeit vor Inkrafttreten des § 27 Abs 8 KStG idF des SEStEG , der die Voraussetzungen einer stfreien Einlagenrückgewähr für EU-ausl Kö und Pers-Vereinigungen erstmals ges regelte, wurde die Auff vertreten, dass auch unbeschr stpfl AE von ausl Kö (weltweit) die in § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG geregelte St-Freiheit der Einlagerückzah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines, Rechtsnatur der Bescheinigung

Tz. 140 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Mit dem Wechsel vom früheren Anrechnungsverfahren zum Halb- (heute: Teil-)Eink-Verfahren haben sich die im KStG enthaltenen Regelungen zur St-Besch grundlegend gewandelt. Während die St-Besch im zeitlichen Anwendungsbereich des früheren Vollanrechnungsverfahrens die Aufgabe hatte, dem AE die Höhe der auf seine ESt (bzw KSt) anrechenbaren KS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.9.1.1 Vereinfachungsregelung, wenn bisher keine Feststellung erfolgte

Tz. 105a Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aus Vereinfachungsgründen kann für BgA, für die bisher noch überhaupt keine Feststellung des stlichen Einlagekto erfolgte, der Anfangsbestand des stlichen Einlagekto im Erstjahr aus der Summe des vorhandenen EK des BgA zu Beginn des (letzten) im Erstjahr endenden Wj, dass das Nenn-Kap bzw eine vergleichbare Kap-Größe des BgA übersteigt (hi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Krebs, Die Reform der KSt, Sonderveröffentlichung des BB 1976, 61; Philipowski/Schuler, KSt und KapSt – Die bank- und st-technische Durchführung des Anrechnungs-, Vergütungs- und Erstattungsverfahrens, Bonn 1977, 68ff; Scholtz, Anrechnung, Vergütung oder Erstattung von KSt und KapSt, FR 1977, 77; Holzheimer/Krause/Neuhäuser, Reform der KSt – Leitfaden für die Praxis (Bank-Verla...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.2 Nachweise

Tz. 283 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 § 27 Abs 8 KStG äußert sich nicht dazu, welche Unterlagen die ausl Kö dem FA bzw dem BZSt als Nachw dafür vorlegen muss, dass eine an die AE erbrachte Leistung aus dem stlichen Einlagekto finanziert worden ist. In § 27 Abs 8 S 2 KStG heißt es dazu lediglich, dass die Einlagenrückgewähr "in entspr Anwendung der Abs 1 bis 6 (des § 27) und der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.5 Einkünfte durch Darbietungen und deren Verwertung (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst d EStG)

Tz. 45 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Dieser Tatbestand wurde – mit korrespondierendem St-Abzug gem § 50a EStG – durch das St-BereinG 1986 v 19.12.1985 (BStBl I 1985, 735) in das EStG eingefügt. Sein vorrangiger Zweck besteht darin, durch die Wendung "unabhängig davon, wem die Einnahmen zufließen" eine bis dahin bestehende Besteuerungslücke bei sog "Künstlerverleihgesellschaften...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2 Elektronische Übermittlung der Unterlagen zur Gewinnermittlung

Tz. 26 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 5b Abs 1 EStG idF des Steuerbürokratieabbauges ist in den Fällen, in denen der Gewinn nach § 4 Abs 1, § 5 oder § 5a EStG ermittelt wird, der Inhalt der Bil sowie der G + V-Rechnung nach amtl vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Ebenso sind Ansätze oder Beträge zur Anpassung einer H-Bil an stliche Vorsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Sachlicher Umfang der beschränkten Steuerpflicht

Tz. 210 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Wie bei der beschr StPflicht iSd § 2 Nr 1 KStG setzt auch die beschr StPflicht nach § 2 Nr 2 KStG als objektives Merkmal das Vorliegen "inl" Eink voraus, die überdies dem St-Abzug unterliegen müssen (seit dem StÄndG 2003 "vollständig oder tw" im Hinblick auf die zeitgleich eingeführte nur hälftige Erhebung von KapSt, s Tz 216). Nach dem Urt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.3.5 Steuerermäßigungen bei ausländischen Einkünften (§ 50 Abs 3 EStG)

Tz. 175 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Zu den inl Eink iSd § 49 Abs 1 EStG können auch ausl Eink iSd § 34d EStG rechnen. Voraussetzung ist, dass diese ausl Eink einer inl betrieblichen Betätigung zuzuordnen und deshalb bei den Eink aus L + F (s § 49 Abs 1 Nr 1 EStG) oder Gew (s § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG) zu berücksichtigen sind. Beispiel: Im Bsp ist allerdings Voraussetzung fü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.5.2 Haftung der Körperschaft (§ 27 Abs 5 S 4 KStG)

Tz. 217 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Bei zu hohem Ausweis der Einlagenrückgewähr in der St-Besch (der Gesetzeswortlaut spricht von "anderen Fällen") ist die auf den überhöht ausgewiesenen Betrag der Einlagenrückgewähr entfallende KapSt durch Haftungsbescheid geltend zu machen (dazu auch s Hess. FG, rkr Urt v 20.11.2014, EFG 2015, 676; weiter s Ott, StuB 2015, 363, 367). § 27 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.3 "Zuzug" aus dem Ausland; Hereinverschmelzung

Tz. 127 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Eine Anfangsfeststellung des stlichen Einlagekto auf den Zeitpunkt des Beginns der unbeschr KSt-Pflicht erfolgt auch bei einer Auslands-Kö, die Sitz und/oder Geschäftsleitung nach D verlegt. Dh, dass sich in deren Anfangsbestand die im Ausl geleisteten Einlagen niederschlagen, vorausgesetzt, die eingelegten Mittel befinden sich noch in der K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.2 Betriebsstättengewinn

Tz. 100 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Für den wichtigsten Fall der beschr KStPflicht, nämlich für die Ermittlung des inl BetrSt-Ergebnisses (dh insbes auch für die Abgrenzung des BetrSt-Ergebnisses vom Ergebnis anderer BetrSt; zum ständigen Vertreter s Tz 38a) iSd § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG kommen global betrachtet in Anknüpfung an das (frühere) DBA-Recht grds zwei Methoden ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3 Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 49 Abs 1 Nr 3 EStG)

Tz. 64 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Umstritten war früher die Frage der stlichen Behandlung von Eink aus künstlerischen, sportlichen, artistischen und ähnlichen Darbietungen im Inl oder der Verwertung im Inl, wenn diese von einem ausl KSt-Subjekt erzielt wurden (zB als Veranstalter einer Tournee). Da in derartigen Fällen idR keine inl BetrSt begründet wird, lagen vor der Änder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.1.3 Verrechnung des Gewinns eines Eigenbetriebs

Tz. 101 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach der Rspr des BFH (s Urt v 16.11.2011, BStBl II 2013, 328) gelten die unter Tz 100g dargestellten Grundsätze zum zeitgleichen Beziehen des Gewinns des BgA iSd KStG und des Gewinns (= Kap-Ertrag) der Träger-Kö iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG nicht für einen BgA, der als Eigenbetrieb geführt wird (ausdrückliche Abgrenzung zu dem Urt v ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2.2 Anwendungsbereich der isolierenden Betrachtungsweise, insbesondere bei inländischen Betriebsstätten; Zusammenfassung inländischer Einkünfte unter eine Einkunftsart

Tz. 21 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Problematisch ist, unter welchen Voraussetzungen Inl-Eink unterschiedlicher Kategorien zusammenzufassen sind. Im hier interessierenden Zusammenhang ist die Problematik von Belang, weil beim Vorliegen einer inl BetrSt iSd § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG (s Tz 33–38) zwei Fragen zu klären sind: Zum einen ist zu behandeln, ob das Bestehen einer i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.3.2.1 Herabsetzung des Nennkapitals eines Eigenbetriebs

Tz. 97 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Zur stlichen Behandlung einer Herabsetzung des Nenn-Kap (Stamm-Kap) eines Eigenbetriebs und anschließender Auskehrung an die Träger-Kö s Schr des BMF v 09.01.2015, BStBl I 2015, 111, Rdnr 51 ff. Hiernach ist bei einem Eigenbetrieb – insbes in den Fällen, in denen kurze Zeit nach der Herabsetzung und Auskehrung des Stamm-Kap wieder eine Erhöhu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.3 ... mit Ausnahme der Rückzahlung von Nennkapital

Tz. 46 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch das UntStFG sind in § 27 Abs 1 S 3 KStG die Worte "mit Ausnahme der Rückzahlung von Nenn-Kap iSd § 28 Abs 2 S 2" eingefügt worden. Durch das JStG 2008 wurde § 27 Abs 1 S 3 KStG um einen Hinw auch auf den S 3 des § 28 Abs 2 KStG ergänzt. Der Grund für die Ausdehnung des in § 27 Abs 1 S 3 KStG enthaltenen Hinw auf § 28 Abs 2 S 2 KStG auch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.5.3 Möglichkeit der Berichtigung der Steuerbescheinigung (§ 27 Abs 5 S 5 KStG)

Tz. 221 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nach § 27 Abs 5 S 5 KStG kann die St-Besch bei zu hohem Ausweis der Einlageverwendung berichtigt werden. § 27 Abs 5 S 5 KStG geht als lex specialis der Regelung in § 45a EStG vor. Deshalb setzt die Berichtigung von St-Besch nach § 27 Abs 5 S 5 KStG – anders als in den Fällen des § 45a EStG – die Rückforderung der urspr (falschen) St-Besch ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Bedeutung des § 3 Abs 1 KStG

Tz. 9 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Durch § 3 Abs 1 KStG erfährt das Vorstehende eine Abgrenzung, nach weitergehender Ansicht sogar eine gewisse Einschränkung mit allerdings eher geringer praktischer Bedeutung (näher s § 3 KStG Tz 4 ff). Ist das der beschr StPflicht unterliegende Einkommen nämlich nach den leitenden Gedanken des dt ESt- und KStR den hinter dem ausl Gebilde steh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Zur Führung eines Einlagekto verpflichtete Körperschaften (§ 27 Abs 1 S 1 KStG)

Tz. 29 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 1 S 1 KStG hat "die unbeschr stpfl Kap-Ges" die nicht in das Nenn-Kap geleisteten Einlagen zum Schluss jedes Wj auf einem besonderen Kto, nämlich auf dem stlichen Einlagekto, auszuweisen. Durch § 27 Abs 7 KStG wird der pers Anwendungsbereich der Vorschrift auf andere unbeschr stpfl Kö und Pers-Vereinigungen ausgedehnt, die Leis...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Abzugsteuerpflicht bei Wertpapierdarlehen und -pensionsgeschäften (§§ 2 Nr 2, 2. Halbsatz, 8b Abs 10, 32 Abs 3 KStG)

Tz. 221 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Diese Regelungen bekämpfen bestimmte Gestaltungen (s BR-Drs 220/07 S 122f, 124f; s Hahne, FR 2007, 819ff). Diese beruhten sämtlich auf der bewussten Verschiebung von Dividendeneinnahmen auf Empfänger (s § 20 Abs 5 [vor 2009: Abs 2a] EStG), welche mit diesen Einnahmen oder den korrespondierenden Ausgaben stlich besser behandelt werden als die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.3 Kapitalerträge gem § 20 Abs 1 Nr 5 und 7 EStG (§ 49 Abs 1 Nr 5 Buchst c EStG)

Tz. 75 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die beschr StPflicht von Kap-Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nr 5 und 7 EStG hat im Detail eine durchaus wechselvolle Geschichte, soweit Zinsen betroffen sind (zu Genussrechten s Tz 79). Während durch inl Grundbesitz oder durch in ein inl Schiffsreg eingetragene Schiffe gesicherte Zinserträge schon immer stpfl waren, wechselte die StPflicht hinsicht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines zur Erhebung von Zuschlagsteuern

Tz. 97 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 31 Abs 1 S 1 KStG erstreckt sich die entspr Anwendung der Vorschriften des EStG auch auf "die Festsetzung und Erhebung von St, die nach der veranlagten KSt bemessen werden (ZuschlagSt)". Derzeit wird als ZuschlagSt zur KSt nur der SolZ erhoben. Nach § 1 Abs 1 SolzG wird ein SolZ als Ergänzungsabgabe zur KSt erhoben. Aus dieser Regelung...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 30 ... / 4 Abschlusszahlung (Nr. 3)

Rz. 18 Die Abschlusszahlung (Steuer des Veranlagungszeitraums abzüglich geleisteter Vorauszahlungen) entsteht nach § 30 Nr. 3 KStG mit Ablauf des jeweiligen Vz, also i. d. R. mit Ablauf des Kalenderjahrs. Der Vz kann auch länger als ein Kj. sein (z. B. bei der Liquidationsbesteuerung gem. § 11 KStG) oder kürzer (z. B. bei Erlöschen der Steuerpflicht oder bei Gründung im lauf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2.1 Grundlegendes zur isolierenden Betrachtungsweise

Tz. 16 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 49 Abs 2 EStG müssen im Ausl gegebene Besteuerungsmerkmale außer Betracht bleiben, soweit bei ihrer Berücksichtigung inl Eink iSd § 49 Abs 1 EStG nicht angenommen werden können (sog isolierende Betrachtungsweise; ausführlich s Hawlitschek, IStR 2016, 177ff). Diese Regelung dient der Gleichmäßigkeit der Besteuerung aller ausl Einkommen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.7.2 Rechtslage nach dem Inkrafttreten des SEStEG und des § 20 Abs 4a EStG idF des JStG 2009

Tz. 67 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch das SEStEG wurde § 27 Abs 1 S 3 KStG mit Geltung ab dem VZ 2006 dahingehend geändert, dass sich die Verringerung des stlichen Einlagekto unabhängig von der hr-lichen Einordnung ausschl nach stlichen Regelungen richtet. Spätestens seit dieser Gesetzesänderung spielt es bei inl Kö keine Rolle mehr, wie eine an den AE erbrachte Leistung h...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Korrespondierende Abzugsteuerpflicht (§ 32 Abs 3 KStG)

Tz. 225 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die Erweiterung der St-Pflicht durch § 2 Nr 2, 2. HS KStG wird immer durch die gleichzeitig eingeführte Abzug-St-Pflicht des § 32 Abs 3 KStG umgesetzt, welcher in S 1 eine entspr tatbestandliche Verknüpfung enthält. An der Nichtveranlagung von KöR außerhalb von BgA wird damit festgehalten. Die Abzugs-St hat Abgeltungswirkung, und zwar bei in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.1.2 Verrechnung des Gewinns eines Regiebetriebs

Tz. 100g Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach der Rspr des BFH (s Urt v 11.07.2007, BStBl II 2007, 841) werden der Gewinn des BgA iSd KStG und der Gewinn (= Kap-Ertrag) der Träger-Kö iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG zeitgleich (= zum Ende des Wj des BgA) bezogen, da BgA und Träger-Kö rechtlich identisch seien. Eine abw Beurteilung wäre nur dann möglich, wenn entweder § 20 Abs 1 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.5.2 Rechtslage nach dem Inkrafttreten des SEStEG

Tz. 63 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 UE führt auch nach Inkrafttreten des SEStEG ein gesellschaftsrechtlich veranlasster Forderungsverzicht eines AE gegen Besserungsversprechen zu einer Einlage in die Kap-Ges, verbunden mit einer Erhöhung von deren stlichem Einlagekto. Eine verdeckte Einlage und damit ein Zugang zum Einlagekto ergibt sich allerdings nur iHd werthaltigen Teils d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1 Allgemeines

Tz. 70 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Als ausschüttbarer Gewinn gilt nach § 27 Abs 1 S 5 KStG das um das gezeichnete Kap geminderte in der St-Bil ausgewiesene EK abz des Bestands des stlichen Einlagekto. Der ausschüttbare Gewinn errechnet sich wie folgt:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Musil/Burchard, Verfahrensrechtliche Fragen der elektronischen St-Erklärung iRd Projekts ELSTER, DStR 2007, 2290; Knief, UntStRef: Die Festsetzung von St-Vorauszahlungen mit der BWA 2008, DStR 2008, 520; Schulz, § 37b EStG – Pauschalierung der ESt bei Sachzuwendungen, NWB 2008, F 6 S 4937; Niermann, Die Pauschalierung der ESt auf Sachzuwendungen ab 2007 (§ 37b EStG), DB 2008, 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.4.3 Verlustabzug, insbesondere § 50 Abs 1 S 2 EStG idF bis VZ 2008

Tz. 108 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Bis zu seiner ersatzlosen Streichung wegen europarechtlicher Bedenken (s Bt-Drs 16/10189 S 59) enthielt § 50 Abs 1 S 2 EStG aF Sonderregelungen für den Verlustabzug bei beschr Stpfl. Danach war die Vorschrift des § 10d EStG nur anzuwenden , wenn die Verluste in wirtsch Zusammenhang mit inl Eink standen und sich aus Unterlagen ergaben, die im I...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.1.4 Verrechnung der Auflösung von Rücklagen

Tz. 101a Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Auch die Auflösung von Rücklagen zu Zwecken außerhalb des BgA fällt unter § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG. Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt des Ausschüttungsbeschl (s Tz 101). Die StPflicht tritt nicht ein, soweit der Auflösungsbetrag mit dem stlichen Einlagekto zu verrechnen ist. In Jahren, die grds bereits unter den zeitlichen Anwendu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.10 Sonstige Einkünfte iSd § 22 Nr 3 EStG (§ 49 Abs 1 Nr 9 EStG)

Tz. 92 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Es handelt sich hierbei um einen "Auffangtatbestand" für das Vorliegen inl Eink (dessen Anwendung allerdings häufig an entgegenstehenden DBA-Regelungen scheitert, aber zu § 50d EStG s Tz 149), die insbes nicht unter § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst f und Nr 6 EStG fallen oder bei denen daran zumindest Zweifel bestehen könnten. Danach fallen unter die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Statzkowski, Zum inl Besteuerungsrecht gem § 20 Abs 3 UmwStG und § 23 Abs 4 S 2 UmwStG bei beschr stpfl Einbringenden, die eine wesentliche Beteiligung iSd § 17 EStG als Gegenleistung für die Sacheinlage erhalten, DB 1996, 399; Vogel/Lehner, DBA, 4. Aufl 2003; Grotherr, International relevante Änderungen durch das StBereinG 1999, IWB F 3, Gr 3, 1291; Grotherr, Änderungen bei de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.4.1 Betriebsausgaben und Werbungskosten (§ 50 Abs 1 S 1 EStG)

Tz. 104 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 50 Abs 1 S 1 EStG dürfen beschr Stpfl BA (s § 4 Abs 4–8 EStG) oder WK (s § 9 EStG) nur insoweit abziehen (sofern das dem Grunde nach möglich ist, s Tz 120), als sie mit inl Eink in wirtsch Zusammenhang stehen (zu vorweggenommenen bzw nachträglichen Aufwendungen s Tz 187, 188b). Die WK und BA sowie die Ermittlung der inl Eink bestimme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Einlagenrückgewähr durch Körperschaften oder Personenvereinigungen, die nicht der unbeschränkten Steuerpflicht im Inland unterliegen

Tz. 277 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 8 S 1 KStG idF des JStG 2022 können auch ausl Kö oder Pers-Vereinigungen, die nicht der unbeschr StPflicht im Inl unterliegen, eine Einlagenrückgewähr erbringen, wenn sie Leistungen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 oder 9 EStG gewähren können. Diese ausl Kö können (bei Vorhandensein einer inl BetrSt) in D beschr kstpfl sein; sie müssen es ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.3.4 Auswirkungen auf das Veranlagungsverfahren

Tz. 190 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Ein identitätswahrender (s Tz 189–189b) Wechsel in der StPflicht ist als Erlöschen der bisherigen und als Begr einer neuen St-Pflicht zu behandeln (erlischt hingegen das KSt-Subjekt, können sich die nachfolgenden Fragen für das ggf daraus hervorgehende neue KSt-Subjekt nicht stellen, es sei denn, dieses träte wegen besonderer strechtlicher R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.2 Haftungsvoraussetzungen

Tz. 197 Stand: EL 63 – ET: 06/2008 Die Haftung nach § 27 Abs 5 KStG idF vor dem SEStEG setzt voraus, dass Tz. 198 Stand: EL 100 – ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.2 Verluste eines Regiebetriebs führen zu einem Zugang beim steuerlichen Einlagekto

Tz. 101c Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Ein Verlust eines Regiebetriebs gilt im Jahr der Entstehung des Verlustes als durch Einlagen der Träger-Kö ausgeglichen. Bei Verlusten des Regiebetriebs, die nach dem Systemwechsel zum HalbEink-Verfahren entstehen, ist jeweils (iHd hr-lichen Verlustes) bereits im Jahr der Verlustentstehung ein entspr Zugang im stlichen Einlagekto zu erfass...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Bescheinigung nach § 27 Abs 3 KStG bei betragsmäßig abweichender Verringerung des Einlagekto im Feststellungsbescheid

Tz. 164 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Für die Beantwortung der Frage, wie zu verfahren ist, wenn der in der St-Besch nach § 27 Abs 3 KStG ausgewiesene Betrag der Leistung aus dem Einlagekto von dem Betrag abweicht, um den sich lt Feststellungsbescheid iSd § 27 Abs 2 KStG das Einlagekto der Kap-Ges verringert hat, ist uE wie folgt zu differenzieren: Für den Fall der zu niedrigen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.6 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 49 Abs 1 Nr 6 EStG)

Tz. 84 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Vorschrift hatte bis einschließlich VZ 2008 angesichts zahlreicher ausl Kö mit inl Grundbesitz große praktische Bedeutung. Nunmehr können nur noch wenige ausl KSt-Subjekte (s Tz 57) Eink iSd Nr 6 erzielen, weil Vermietungseink ab VZ 2009 bei ausl Kö, die mit solchen iSd § 1 Abs 1 Nr 1–3 KStG vergleichbar sind (Regelfall, s Tz 56), zumind...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3 Auf Antrag gesonderte Feststellung der Einlageverwendung (§ 27 Abs 8 S 3 bis 7 KStG)

Tz. 294 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 8 S 3 KStG wird der als Einlagenrückgewähr zu berücksichtigende Betrag auf Antrag der Kö oder Pers-Vereinigung für das jeweilige Wj gesondert festgestellt. Eine individuelle Antragsberechtigung des inl AE ist ges nicht vorgesehen. Kritisch hierzu s Ostermann/Kluck (Ubg 2023, 363, 367), die hierin einen möglichen Verstoß gegen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Regelungsinhalt

Tz. 6 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Der Abs 1 des § 27 KStG verpflichtet die Kö, die nicht auf das Nenn-Kap geleisteten Einlagen ihrer AE auf einem besonderen stlichen Kto, dem Einlagekto, auszuweisen. Auch ist dort die Fortschreibung dieses Kto geregelt. Weiter findet sich in Abs 1 eine Regelung darüber, wann und inwieweit eine Leistung der Kö an ihre AE als aus dem stlichen E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.3 Unterlassene oder verspätete Bescheinigung einer Einlagerückzahlung (§ 27 Abs 5 S 2 KStG)

Tz. 210 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Ist für eine Leistung bis zum Tag der Bekanntmachung der erstmaligen Feststellung iSd § 27 Abs 2 KStG zum Schluss des Wj der Leistung eine St-Besch iSd § 27 Abs 3 KStG nicht erteilt worden, gilt gem § 27 Abs 5 S 2 KStG der Betrag der Einlagerückgewähr als mit null bescheinigt. Diese Regelung soll Verzögerungen durch verspätete Bescheinigunge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.7 Das steuerliche Einlagekto des Betriebs gewerblicher Art im Falle einer Sacheinlage nach § 20 UmwStG

Tz. 102 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Im Falle der Sacheinlage des Betriebs eines BgA nach § 20 UmwStG in eine Kap-Ges gegen Gewährung neuer Anteile ist uE – zur Sicherstellung der Nachbelastung der von dem BgA unter der Geltung des Halbeinkünfteverfahrens erzielten Gewinne – eine analoge Anwendung des § 29 KStG geboten. Beispiel zur Einbringung eines BgA nach § 20 UmwStG in ei...mehr