Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 21 Das Verfahren über die Erteilung ist gerichtskostenfrei. Im Falle einer Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel entstehen die Gebühren wie in einem gewöhnlichen erstinstanzlichen Verfahren (s § 253 Rn 25). II. Anwalt. Rn 22 Das Erwirken der Vollstreckungsklausel gehört für den Anwalt mit zum Rechtszug (§ 19 I 2 Nr 12 RVG). Werden Einwendungen gegen die V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Insolvenzverfahren.

1. Verbraucherinsolvenz. Rn 49 Die §§ 4a–4d InsO enthalten eine Sonderregelung, die die Anwendung von §§ 114 ff grds ausschließt. Ist der Schuldner eine natürliche Person und hat er einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, so sind ihm die Verfahrenskosten zur Erteilung der Restschuldbefreiung zu stunden. Bei Stundung der Verfahrenskosten kann für das Verfahren ein Recht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkungen des Ausschlusses.

Rn 14 Die Mitwirkung einer nach Abs 1 FamFG ausgeschlossenen Gerichtsperson führt nicht zur Nichtigkeit der Entscheidung. Eine ausdrückliche Regelung fehlt wegen eines redaktionellen Versehens des Gesetzgebers, das korrigiert werden sollte (Holzer ZNotP 18, 94, 96).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsfolge.

1. Pfändungsschutz. Rn 29 Laufende Rentenleistungen dürfen nach § 851c nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Verwiesen wird damit nicht nur, aber insb auf die §§ 850 bis 850i. Das Pfandrecht wird gem § 832 auf künftig fällig werdende Bezüge erstreckt. Pfändungsschutz besteht in Höhe der Tabellenbeträge aus § 850c, wobei die Anwendung der jeweiligen Tabellensätze von den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 5 Bei Aufhebung durch den Rechtspfleger oder den Richter steht dem Gläubiger die sofortige Beschwerde zu (§ 934 I, IV, § 11 I RPflG). Der Schuldner kann die Ablehnung der Aufhebung durch die sofortige Beschwerde anfechten (§ 11 I RPflG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Parteien sind berechtigt, dem Zeugen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die sie zur Aufklärung der Sache oder der Verhältnisse des Zeugen für dienlich erachten. (2) Der Vorsitzende kann den Parteien gestatten und hat ihren Anwälten auf Verlangen zu gestatten, an den Zeugen unmittelbar Fragen zu richten. (3) Zweifel über die Zulässigkeit einer Frage entscheidet das ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Der Gläubiger, der die Forderung einklagt, ist verpflichtet, dem Schuldner gerichtlich den Streit zu verkünden, sofern nicht eine Zustellung im Ausland oder eine öffentliche Zustellung erforderlich wird.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Arrest und Einstweilige Verfügung.

1. Abgrenzung. Rn 2 Der Arrest sichert eine künftige Zwangsvollstreckung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen wegen einer im Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit durchsetzbaren Geldforderung oder eines Anspruchs, der in eine Geldforderung übergehen kann. Die einstweilige Verfügung dient dagegen der Sicherung eines Individualanspruchs (§ 935, Sicherungsverfügung) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gewerblicher Rechtsschutz.

a) Grundlagen. Rn 158 Die Streitigkeiten (idR Unterlassungsklagen) sind vermögensrechtlicher Art (Brandbg JurBüro 97, 594). Es ist nach § 3 zu bewerten; § 51 GKG erweitert diesen Grundsatz für bestimmte Rechtsgebiete auf alle Verfahrensarten. Regelstreitwerte bestehen nicht; sie sind wegen der jeweiligen Besonderheiten des Falles nicht wünschenswert (Nürnbg GRUR 07, 815; Hamb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Das Vorrang- und Beschleunigungsgebot (§ 155 Absatz 1) gilt entsprechend für Verfahren auf Aufhebung einer Ehe wegen Eheunmündigkeit. Die Anhörung (§ 128) soll spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens stattfinden; § 155 Absatz 2 Satz 4 und 5 gilt entsprechend. Das Gericht hört in dem Termin das Jugendamt an, es sei denn, die Ehegatten sind zu diesem Zeitpunkt vollj...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Beteiligten können Anträge und Erklärungen gegenüber dem zuständigen Gericht schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben, soweit eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht notwendig ist. (2) Anträge und Erklärungen, deren Abgabe vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zulässig ist, können vor der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts zur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

I. Systematik und Anwendungsbereich. Rn 1 Trotz seiner Stellung im Abschnitt über die mündliche Verhandlung gilt § 138 auch für schriftsätzliche Erklärungen und das schriftliche Verfahren und regelt ein Kerngebiet der Parteipflichten. Er findet Anwendung für alle Verfahren und Verfahrensabschnitte der ZPO. Er gilt für Parteien und Prozessbevollmächtigte gleichermaßen (Brand A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Befreiung vom Eheverbot (Abs 3).

Rn 3 Für Verfahren, die nach § 186 Nr 4 die Befreiung vom Eheverbot zum Gegenstand haben, richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Verlobten. Bei Aufenthaltsorten der Verlobten in verschiedenen Gerichtsbezirken sind beide Familiengerichte örtlich zuständig.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann den Parteien eine Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorschlagen. (2) Entscheiden sich die Parteien zur Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, ordnet das Gericht das Ruhen des Verfahrens an.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Überblick.

Rn 6 Nach § 92 II kann das Gericht einer Partei die gesamten Kosten des Verfahrens auferlegen. Insoweit handelt es sich um eine Ermessensvorschrift des Gerichts, nicht um eine zwingende Rechtsfolge.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 42 Für das PKH-Verfahren entstehen keine Gerichtskosten. Wenn die PKH-Beschwerde zurückgewiesen wird, entsteht nach KV 1812 eine Gerichtsgebühr von 66 EUR. Wert des Verfahrens, der Beschwerde und der Rechtsbeschwerde ist der Wert der Hauptsache, auch wenn sich die Beschwerde gegen die Versagung der Beiordnung eines Rechtsanwalts richtet (BGH FamRZ 10, 1892).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Kommt der Gegner der Anordnung, die Urkunde vorzulegen, nicht nach oder gelangt das Gericht im Falle des § 426 zu der Überzeugung, dass er nach dem Verbleib der Urkunde nicht sorgfältig geforscht habe, so kann eine vom Beweisführer beigebrachte Abschrift der Urkunde als richtig angesehen werden. 2Ist eine Abschrift der Urkunde nicht beigebracht, so können die Behauptungen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Bei den Amtsgerichten werden Abteilungen für Betreuungssachen, Unterbringungssachen und betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen (Betreuungsgerichte) gebildet. (2) 1Die Betreuungsgerichte werden mit Betreuungsrichtern besetzt. 2Ein Richter auf Probe darf im ersten Jahr nach seiner Ernennung Geschäfte des Betreuungsrichters nicht wahrnehmen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Norminhalt.

Rn 2 I 1 entspricht § 545 I ZPO, s § 545 ZPO Rn 1 ff. I 2 entspricht § 546 ZPO, s § 546 ZPO Rn 1 ff. II entspricht § 545 II ZPO, s § 545 ZPO Rn 7 ff. Gem III finden §§ 547, 556, 560 ZPO entspr Anwendung, s § 547 ZPO Rn 1 ff, s § 556 ZPO Rn 1 u s § 560 ZPO Rn 1 ff.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abs 1.

1. Mündliche oder schriftliche Begutachtung. Rn 5 Es steht grds im Ermessen des Gerichts, ob es die persönliche Vernehmung des SV oder die schriftliche Begutachtung anordnet. Die schriftliche Begutachtung ist nicht an besondere Voraussetzungen geknüpft (insb ist § 377 III nicht anwendbar und ein Einverständnis der Parteien nicht erforderlich; vgl BGHZ 6, 398 = NJW 52, 1214) u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Darlehensaufnahme.

Rn 64 Privatpersonen, die kein Vermögen haben, können zur Bestreitung der Prozesskosten nicht auf die Aufnahme eines Kredites verwiesen werden (Karlsr FamRZ 04, 1499). Die Darlehensaufnahme kommen nur für vermögende Personen in Betracht, wie bei der Beleihung von Grundbesitz oder einer Lebensversicherung, oder am bei Unternehmern, wo die Darlehensaufnahme iRe ordnungsgemäßen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Hamburg.

Rn 24 Vertretungsregelungen enthalten Art 18 II, 42 II der Landesverfassung, das Gesetz über Verwaltungsbehörden v 30.7.52, Bl I 2000a, zuletzt geändert am 30.3.17, GVBl 86, die AnO v 19.4.01, Amtl-Anz 1433, idF v 1.4.2013, Amtl-Anz 377, und das Bezirksverwaltungsgesetz v 6.7.06, GVBl 206, zuletzt geändert am 4.4.17, GVBl 92, 94.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / §§ 578 ff (Wiederaufnahmevorschriften).

Rn 23 Die Vorschriften bzgl der Wiederaufnahme des Verfahrens gelten bei Vorliegen eines Nichtigkeitsantrages entsprechend für Beschlüsse (BAG NJW 95, 2125 [BAG 11.01.1995 - 4 AS 24/94]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Recht zur persönlichen Anhörung (Abs 4).

I. Vortragsrecht der Partei auf Antrag. Rn 6 Das Recht zur persönlichen Anhörung als Ausdruck des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einem Anwaltsprozess haben sowohl die im Termin anwesende Partei, ihr gesetzlicher Vertreter als auch der Streithelfer (iE vgl Stackmann NJW 12, 1249, 1251). Das Recht auf persönliche Anhörung besteht, anders als das Fragerecht nach § 397 I, II...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Pacht und Miete.

1. Tragweite der Norm. Rn 3 Erfasst werden zunächst alle Miet- und Pachtverträge iSd §§ 535 ff, 581 ff BGB , mithin alle Verträge, welche die Gebrauchsüberlassung von beweglichen oder unbeweglichen Sachen gegen Entgelt zum Inhalt haben. Eine Differenzierung zwischen Miete und Pacht ist grds unbeachtlich (BGH WM 96, 1064 [BGH 20.12.1995 - XII ZR 244/94]). Es muss sich des Weite...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsmittel.

Rn 11 Nach Abs 2 ist der Beschluss über die Aussetzung mit der sofortigen Beschwerde nach den §§ 567–572 ZPO anfechtbar. Die Ermessensausübung des Gerichts kann dabei nur eingeschränkt überprüft werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abgrenzung zum Abänderungsantrag.

Rn 45 Der in einem nach Ablauf der Beschwerdefrist eingehenden Schriftsatz enthaltene Sachvortrag zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen der Partei ist als Abänderungsantrag nach § 120 IV auszulegen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Besichtigung einer Wohnung.

Rn 74 s § 8 Rn 25. Besitz s Unterlassung Rn 228 f, § 6 Rn 5. Betagter Anspruch s § 3 Rn 6. Betreuerauswahl GeS idR 3.000 EUR ohne Rücksicht auf das Vermögen des Betreuten (BayObLG JurBüro 04, 140). Vorlage der Bestellungsurkunde bei Bankabhebung durch Betreuer: Bewertung nach dem Geschäftsaufwand (BGH FamRZ 10, 968). Beweissicherung s Beweisverfahren.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Rechtswegzuständigkeit.

Rn 11 Hier gilt § 17a GVG: Entscheidung ohne Verhandlung durch Beschl, dagegen sofortige Beschwerde und bei Zulassung Rechtsbeschwerde zum BGH.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kostenentscheidung.

Rn 3 Wird Zahlung an namentlich benannte Verbraucher begehrt, so ergeht ein Endurteil und es gelten die allgemeinen Regeln hinsichtlich der Kostenentscheidung. Wird Zahlung eines kollektiven Gesamtbetrags beantragt, so ist zu unterscheiden: Wird die Klage insgesamt abgewiesen, so liegt auch hier ein Endurteil vor, welches eine Kostentscheidung enthalten muss. Ist die Klage a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Lässt sich die formgerechte Zustellung eines Dokuments nicht nachweisen oder ist das Dokument unter Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften zugegangen, so gilt es in dem Zeitpunkt als zugestellt, in dem das Dokument der Person, an die die Zustellung dem Gesetz gemäß gerichtet war oder gerichtet werden konnte, tatsächlich zugegangen ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Protokollierung der Formalien (Abs 1).

I. Tag und Ort der Verhandlung (Nr 1). Rn 1 Die Uhrzeit des Aufrufs ist nicht zwingend aufzunehmen. Die Protokollierung der genauen Zeit bietet sich jedoch an, wenn der Erlass eines Versäumnisurteils im Raum steht. Wird die Verhandlung nach § 128a unter Einsatz von bildtechnischen Verfahren an einem anderen Ort geführt, so ist auch dieser Ort zu bezeichnen. II. Bezeichnung des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt Form, Frist u inhaltliche Anforderungen an die Rechtsbeschwerde u ihre Begründung. Im Gegensatz zur Beschwerde (§ 65) besteht auch in fG-Familiensachen Begründungszwang.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Regelungszweck.

I. Entwicklung. Rn 1 §§ 21a–21i sind durch das ›Gesetz zur Änderung der Bezeichnung der Richter und ehrenamtlichen Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte‹ v 26.5.72 (BGBl I, 841 ff) in das GVG als Zweiter Titel ›Allgemeine Vorschriften über das Präsidium und die Geschäftsverteilung‹ neu gefasst und nach § 21 eingefügt. Zugleich wurde die seit dem In-Kraft-Treten des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anwendungsbereich.

I. Sachlicher Anwendungsbereich. 1. Vollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche Sachen. Rn 3 Der Pfändungsschutz nach § 811 gilt ausschließlich für die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche Sachen, also bei Pfändung nach §§ 808 ff, 826. Auf die Art der beizutreibenden Forderung kommt es nicht an. Auch Ansprüche aus einem Arrest oder einstweiligen Verfüg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bayern.

Rn 20 In ZPO-Verfahren ist die Vertretungsverordnung v 4.10.95, GVBl 733, zuletzt geändert durch VO vom 26.3.19 (GVBl S 98) zu beachten; außerhalb der ZPO-Verfahren gilt das Ressortprinzip (BayObLGZ 99, 389, 392; Zö/Schultzky Rz 17).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. TB-Voraussetzungen.

I. Antrag. Rn 2 Der Antrag ist zwingende Voraussetzung für die Einleitung des Verfahrens. Das Gericht ist aber an den Inhalt des Antrags nur insoweit gebunden, als der beantragte Umfang nicht überschritten werden darf (Brandbg Beschl v 25.9.17 – 10 WF 109/17). IÜ hat der Antrag keine bindende Wirkung. (FAKomm-FamR/Weinreich § 203 Rz 3). II. Bezeichnung und Auflistung der Haush...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Früchte.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

I. Ablauf des Aussetzungsverfahrens. Rn 8 Die Aussetzung des Verfahrens ist vAw zu prüfen (§ 26); dabei ist nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu entscheiden, ob die Gründe für eine Aussetzung (oben Rn 4 f) vorliegen (Begr zu § 21 RegE in BTDrs 16/6308, S 184). Das Gericht ist an die Zustimmung des ASt nicht gebunden (Bumiller/Harders/Schwamb/Bumiller § 21 Rz 1) und soll di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einlegung der Rechtsbeschwerde.

I. Frist. Rn 2 Die Rechtsbeschwerde ist binnen einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung des angefochtenen Beschlusses beim Rechtsbeschwerdegericht einzulegen (Abs 1). Die Regelung entspricht derjenigen des § 548 für die Frist zur Einlegung der Revision. Allerdings fehlt eine Bestimmung für den Fall, dass der anzufechtende Beschl des Beschwerdegerichts nicht zugestellt w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Keine Rechtskraftbindung.

Rn 30 In keinem Falle kann sich aus dem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle eine Rechtskraftbindung oder eine rechtskraftähnliche Bindung ergeben. Dies ergibt sich für den Verbraucher aus § 5 II. Dagegen kann sich der Unternehmer einem Schlichtungsvorschlag bereits vorab unterwerfen (§ 19 IV). Darin ist jedoch nur eine privatautonome Bindung, nicht eine Rechtsk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Angaben in der Klageschrift.

Rn 4 Es sind stets Angaben zur Begründung der Gleichartigkeit erforderlich. Bei den Einzelansprüchen ist zu differenzieren: Wird ausnahmsweise die direkte Zahlung an namentlich benannte Verbraucher beantragt, so sind die einzelnen Beträge anzugeben. Wird ein kollektiver Gesamtbetrag beantragt, so sind entweder konkrete Zahlen für alle Betroffenen anzugeben oder die Methode, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 15 Es bestehen die nach § 829 eröffneten Rechtsbehelfe (§ 829 Rn 99 ff).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Kosten der Rechtsbeschwerde.

Rn 2 Die Gerichtskosten richten sich nach Nr 1821 KV GKG (5,0 Gebühren); die Anwaltsgebühren entsprechen denen eines Revisionsverfahrens (Vorbem 3.2.2 Nr 1e VV RVG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Beendigung des Kontopfändungsschutzes.

Rn 40 Der Kontopfändungsschutz kann auf unterschiedliche Weise enden. In Betracht kommt eine Beendigung des Zahlungsdiensterahmenvertrags, etwa durch eine wirksame Kündigung. Der Schutz endet auch mit dem Tod des Kontoinhabers (St/J/Würdinger § 850k Rz 6; SBL/Bitter § 33 Rz 33h) oder bei einer Rückumwandlung des Kontos (Rn 35).mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Gesonderte Feststellung inländischen Vermögens (Abs. 1)

I. Überblick Rz. 15 [Autor/Stand] Nach § 179 Abs. 1 AO werden Besteuerungsgrundlagen durch Feststellungsbescheid gesondert festgestellt, soweit dies in der AO oder sonst in den Steuergesetzen bestimmt ist. § 151 Abs. 1 BewG enthält eine solche Bestimmung. Danach sind gesondert festzustellen (Nr. 1) Grundbesitzwerte (§ 157 BewG), (Nr. 2) der Wert des Betriebsvermögens oder der A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 8 Der Schuldner kann gegen die Zwangsmittelverhängung sofortige Beschwerde gem §§ 567 I Nr 1, 793 einlegen. Diese Möglichkeit steht ihm aber ebenso wenig wie die Vollstreckungserinnerung nach § 766 gegen die Terminsbestimmung zu, weil diese keine Maßnahme der Zwangsvollstreckung bildet. IÜ gelten die für § 888 maßgeblichen Regelungen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Anlagen.

1. Kostenberechnung. Rn 22 Hierbei handelt es sich um eine Aufstellung aller geltend gemachten Kosten. Jede Aufwendung ist nach Grund und Betrag einzeln aufzuführen und nachvollziehbar zu bezeichnen. Bzgl geltend gemachter Rechtsanwaltskosten richtet sich der Inhalt der Kostenberechnung nach § 10 II RVG. Diese muss aus sich heraus verständlich sein; eine Bezugnahme auf beigef...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gericht im ersten Rechtszug.

Rn 3 Befindet sich die Ehewohnungs- oder Haushaltssache bereits nach Beschwerde beim OLG, ändert sich die örtliche Zuständigkeit des Gerichts nicht mehr, auch nicht, wenn nunmehr eine Ehesache anhängig oder rechtshängig wird.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausnahmetatbestände (Abs 2).

1. Ausgenommene Verfahrensarten. Rn 7 Abs 2 S 1 nimmt verschiedene Verfahrensarten vom obligatorischen Schlichtungsverfahren aus, da sie sich hierfür sachlich nicht eignen: Nr 1 schließt vom Anwendungsbereich der Öffnungsklausel die Abänderungsklagen nach §§ 323, 323a ZPO, die Nachforderungsklage nach § 324 ZPO und die Anerkennungsverfahren nach § 328 ZPO aus, bei denen es um...mehr