Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verschulden des Vertreters.

Rn 9 Dem Antragsteller ist das Verschulden des beauftragten Rechtsanwalts grds zuzurechnen. Ein Kanzleiversehen ist nur dann unverschuldet, wenn der Anwalt seine sorgfältig ausgewählten und bewährten Angestellten mit den übertragenen Aufgaben so vertraut gemacht hat, dass sie im Einzelfall nicht besonders belehrt werden müssen (BGH NJW-RR 97, 951 [BGH 20.03.1997 - IX ZB 5/97]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Auf das Verfahren sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung und die § 12 Absatz 1, 3 und 4, § 13 Absatz 1 bis 3 und 5 sowie § 13a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb anzuwenden, soweit sich aus diesem Gesetz nicht etwas anderes ergibt.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht – Inlandsvermögen (Abs. 1 Nr. 3)

I. Allgemeines Rz. 87 [Autor/Stand] Die beschränkte Steuerpflicht entsteht bei allen natürlichen Personen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die im Inland weder einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz haben, wenn und soweit diese Personen usw. im Inland Vermögenswerte der in § 121 BewG angeführten Art b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Der allgemeine Gerichtsstand eines Insolvenzverwalters für Klagen, die sich auf die Insolvenzmasse beziehen, wird durch den Sitz des Insolvenzgerichts bestimmt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Alternativen.

Rn 3 Wird der kollektive Gesamtbetrag trotz höheren Bedarfes nicht erhöht, so hat der Sachwalter die Auszahlungen anteilig zu kürzen (§ 27 Nr 9). Hinsichtlich der fehlenden Beträge steht den Verbrauchern dann der Weg der Individualklage offen (§ 39).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Vollmacht.

Rn 245 Die Beurkundung einer Altersvorsorgevollmacht kann mit dem vollen Wert des Vermögens angesetzt werden (Oldbg FamRZ 06, 499; Zweibr FamRZ 08, 1877; LG Koblenz FamRZ 08, 2298; für ½: LG Osnabrück NdsRPfl 97, 28). Für die Herausgabe der Urkunde über eine widerrufene Vollmacht ist der Umfang der Vollmacht und der Wert des von der Vollmacht betroffenen Vermögens maßgebend ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Freistellung statt Zahlung.

Rn 20 Verlangt der Kl Schadensersatz in Form einer Geldzahlung und wird der Beklagte lediglich zur Freistellung verurteilt, so liegt darin ein teilweises Unterliegen des Klägers, da die Freistellung ggü der Zahlung ein ›Minus‹ ist. Hier dürfte in der Regel jedoch § 92 II Nr 1 zum Tragen kommen, da die Abweichung wirtschaftlich betrachtet geringfügig ist und idR keine besonde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 10. Öffentliches Recht.

Rn 15 Öffentlich-rechtliche Schiedsgerichtsbarkeit ist sowohl im Bereich verwaltungsrechtlicher Schiedsgerichte als auch insb im Bereich der völkerrechtlichen Schiedsgerichtsbarkeit möglich und anerkannt. Sie ist freilich von den Regeln der ZPO strikt zu trennen (Lachmann Rz 14 ff).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mitglieder.

Rn 4 Die gem Abs 2 Nr 1 erforderlichen 75 Mitglieder müssen nicht aktiv im Verband tätig sein (Wolf/Lindacher/Pfeiffer/Lindacher Rz 9). Bei Dachverbänden müssen die Tätigkeitsbereiche der Mitgliedsverbände nicht mit dem des Dachverbands identisch sein (BGH NJW 86, 1613 [BGH 20.03.1986 - VII ZR 191/85]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 5 Gerichtskosten: Fallen nur an bei Beschwerdezurückweisung gem KV-FamGKG Ziff 1912; Zeugen- u SV-Auslagen: I iVm § 118 I 5 ZPO. RA: Keine Kostenerstattung zwischen den Beteiligten, I iVm § 118 I 4 ZPO. VV-RVG Ziff 3335, 3500 u ggf Ziff 1003, 3104.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vollstreckungsabwehrklage ist prozessuale Gestaltungsklage. Sie ist allein auf die Beseitigung der Vollstreckbarkeit gerichtet (BGHZ 176, 35, 40). Unter Aufrechterhaltung des Titels soll Umständen Rechnung getragen werden, welche die Vollstreckung nachträglich vernichten oder hemmen können. Mit der Vollstreckungsabwehrklage soll damit nicht der titulierte Anspruch s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Sitz des Insolvenzgerichts.

Rn 5 Der Sitz des Insolvenzgerichts iSd § 19a bestimmt sich durch das Gericht, bei dem das Insolvenzverfahren schwebt, und richtet sich ausschl nach den §§ 2, 3 InsO. Eine selbstständige Bestimmung des zuständigen Insolvenzgerichts durch das Prozessgericht nach den §§ 2, 3 InsO kommt nicht in Betracht (Zö/Schultzky Rz 3; MüKoZPO/Patzina Rz 2; St/J/Roth Rz 3).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vollstreckungsklausel.

Rn 2 I enthält eine verfahrensbeschleunigende Erleichterung. Einer Vollstreckungsklausel bedarf es bei der Vollstreckung einer EA, falls ihr Erfordernis nicht bereits nach § 86 III (fG-Familiensachen) entfällt, in Anlehnung an § 929 I ZPO nur, wenn die Vollstreckung für oder gg eine nicht in dem Beschl bezeichnete Person erfolgen soll.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Tatbestand des Abs 2.

I. Vollstreckbare Ausfertigung im Besitz des GV. Rn 7 Sowohl für den Vollstreckungszugriff als auch für die Vornahme von Handlungen nach Abs 1 benötigt der GV, um sich zu legitimieren, die vollstreckbare Ausfertigung (Hamm Rpfleger 89, 467). Der Dienstausweis des GV nach § 5 GVO bezeugt dagegen nur, dass er GV ist und in welchem Amtsbezirk er tätig ist (Schuschke/Walker/Walke...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beschwerderecht.

Rn 4 Dem Jugendamt wird ein Beschwerderecht eingeräumt. § 205 Abs 2 gilt als gesetzliche Anordnung iSd § 59 Abs 3 (Frankf Beschl v 2.7.13 – 6 WF 104/13, openJur 13, 43723).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abweichung.

Rn 4 Abweichung liegt bei unterschiedlicher Auslegung einer gesetzlichen Bestimmung vor (Zö/Lückemann Rz 4). Darunter ist nicht nur die Auslegung derselben Gesetzesvorschrift zu verstehen; ausreichend ist der gleiche Rechtssatz, auch wenn er in verschiedenen Gesetzen, aber in vergleichbarer Weise bei weitgehender textlicher Identität seinen Ausdruck findet (BGHZ 9, 180).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Auslagen und Vergütung des Sachwalters.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nicht von Amts wegen zu berücksichtigende Verfahrensmängel.

Rn 10 Diese müssen demgegenüber gem § 551 III 1 Nr 2 lit b gerügt werden (vgl § 551 Rn 12), und zwar auch dann, wenn es sich um absolute Revisionsgründe gem § 547 handelt (§ 547 Rn 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift gilt für die Pfändung (§ 803) körperlicher Sachen, die sich im Gewahrsam des Schuldners befinden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Enthält ein Vergleich nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 oder eine vollstreckbare Urkunde eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen, kann jeder Teil auf Abänderung des Titels klagen. 2Die Klage ist nur zulässig, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die die Abänderung rechtfertigen. (2) Die weiteren Voraussetzungen und der Umfang der Abänderung richte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27.7.01 (ZPO-Reformgesetz 2002), das im Wesentlichen am 1.1.02 in Kraft trat, änderte die Rechtslage nicht unerheblich. § 26 enthält die maßgeblichen Übergangsregelungen, die die Fortgeltung einzelner Vorschriften für bestimmte am 1.1.02 anhängige Verfahren anordnen. Im Übrigen gilt das neue Recht auch für damals schon laufen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zahlungsvereinbarung.

a) Voraussetzungen (Abs 2 S 1). Rn 3 Die gütliche Vereinbarung versucht der Gerichtsvollzieher auch ohne gesonderten Antrag, es sei denn der Gläubiger will nur diesen Einigungsversuch; dann ist ein Antrag erforderlich (s § 802a Rn 13 – Modul G Formular nach Anl 1 zu § 1 I ZVFV, s § 802a Rn 4). Notwendig ist eine glaubhafte Darlegung des Schuldners zu seiner Zahlungsfähigkeit ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Originäre Kammersachen.

I. Proberichter im ersten Jahr. Rn 3 Ist für die Bearbeitung eines Verfahrens nach dem internen Geschäftsverteilungsplanein Proberichter (§ 12 DRiG) zuständig, der bei Eingang der Sache (so auch Zö/Greger § 348 Rz 6a; aA Stackmann JuS 08, 129, 132, der auf den Zeitpunkt der ersten mündlichen Verhandlung abstellt) noch nicht über einen Zeitraum von einem Jahr mit Rechtsstreiti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbeschwerde.

Rn 10 § 117 enthält nur in II 2 u – überflüssigerweise (s Rn 1) – in V Regelungen zur Rechtsbeschwerde in Ehe- u Familienstreitsachen. Es gelten §§ 70 ff bzw. bei Verwerfung der Beschwerde als unzulässig gem I 4 iVm § 522 I 4 ZPO die §§ 574 ff ZPO (s Rn 9).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Im Falle der fortgesetzten Gütergemeinschaft ist zur Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut ein gegen den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner ergangenes Urteil erforderlich und genügend. (2) Nach der Beendigung der fortgesetzten Gütergemeinschaft gelten die Vorschriften der §§ 743, 744 mit der Maßgabe, dassmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Verfahren.

Rn 30 Der Antrag muss zumindest vierfach beim Vollstreckungsgericht eingereicht werden, und zwar je ein Exemplar für das Gericht, für den Schuldner, für den Gläubiger und für den Drittschuldner. Für jeden zusätzlichen Drittschuldner ist ein weiterer Antragssatz beizufügen. Im Übrigen gelten die allgemeinen Verfahrensregeln der §§ 829 ff.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Funktion und Auswirkungen der Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde.

I. Allgemeines. Rn 1 Lässt das Berufungsgericht die Revision nicht zu, ermöglicht die Nichtzulassungsbeschwerde die Überprüfung der Nichtzulassungsentscheidung durch das Revisionsgericht. Sie ist notwendige Folge der an die Stelle der Wertrevision gesetzten Zulassungsrevision; es könnte sonst dazu kommen, dass die Revisionsinstanz durch die Zulassungspraxis der Berufungsgeric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Bestimmung verweist auf die Regelungen über die Zwangsvollstreckung, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Paragrafen etwas anderes ergibt. Aus dieser Regelung geht hervor, dass das Gesetz unter Vollziehung des Arrests und der einstweiligen Verfügung die Zwangsvollstreckung versteht. Die abweichende Terminologie ist allein darauf zurückzuführen, dass der Zweck der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich, Abgrenzung.

I. Anwendbarkeit. Rn 2 Die Drittwiderspruchsklage richtet sich gegen die Vollstreckung aus sämtlichen möglichen Vollstreckungstiteln, so auch gegen die Vollstreckung aus Arresten und eV (BGHZ 156, 310, 314) und gegen die Vollstreckung eines Arrestbefehls nach § 111d StPO (BGHZ 164, 176, 178 ff). § 771 gilt auch für Forderungspfändungen (BGH NJW 77, 384, 385; WM 81, 648, 649)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Inhalt.

I. Nr 1. Rn 6 Der Zustellungsadressat (vgl § 166 Rn 3) muss so genau bezeichnet sein, dass er identifiziert werden kann, idR durch die Angabe von Vor- und Familiennamen. Zustellungsadressat ist im Fall des § 170 I der gesetzliche Vertreter, ein Zustellungsbevollmächtigter oder im Fall des § 172 der ProzBev. Bei juristischen Personen oder Behörden genügt die Angabe derselben o...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Mahnverfahren unzulässig (Abs 2).

Rn 9 Das Mahnverfahren ›findet nicht statt‹, es ist unzulässig, bei drei verschiedenen Fallgestaltungen. I. Effektiver Jahreszins. Rn 10 Abs 2 Nr 1 behandelt bestimmte Kredite: Effektiver Jahreszins in Verträgen nach §§ 491–504 BGB (Verbraucherdarlehen usw) übersteigt den Basiszinssatz bei Vertragsschluss um mehr als 12 %. Rn 11 Der effektive Jahreszins kann aus dem Kreditvertr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Hinzuziehen der Pflege- oder Bezugspersonen als Beteiligte (Abs 1).

1. Voraussetzungen. Rn 4 Abs 1 S 1 bezweckt den Schutz der Kinder, die seit längerer Zeit in Familienpflege bei der Pflegeperson leben. Diese Formulierung findet sich auch in §§ 1630 III, 1632 IV, 1688 I BGB. Von einer ›Familienpflege‹ ist auszugehen, wenn ein Kind außerhalb seiner Herkunftsfamilie zur Pflege und Erziehung mit der Erwartung untergebracht wird, dass dieses Kin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Berufungsanträge (Nr 1).

1. Allgemeines. Rn 20 Mit seinen Anträgen bestimmt der Berufungskläger, in welchem Umfang und mit welchem Ziel er das erstinstanzliche Urt angreifen will. Erst die Anträge verschaffen Klarheit, ob bei der Wertberufung (§ 511 Rn 13 ff) die Berufungssumme von mehr als 600 EUR (§ 511 II Nr 1) erreicht wird. 2. Inhalt. Rn 21 Mit den Berufungsanträgen muss der Berufungskläger die Ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Berufungsfrist beträgt einen Monat; sie ist eine Notfrist und beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Ist die Beendigung der Gütergemeinschaft nach der Beendigung eines Rechtsstreits des Ehegatten oder Lebenspartners eingetreten, der das Gesamtgut allein verwaltet, so sind auf die Erteilung einer in Ansehung des Gesamtgutes vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils gegen den anderen Ehegatten oder Lebenspartner die Vorschriften der §§ 727, 730 bis 732 entsprechend anzuwenden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beurteilung der Schadensersatzhaftung durch den Schadensersatzrichter.

Rn 4 Er ist in bestimmtem Umfang an in Rechtskraft erwachsene Vorentscheidungen des Hauptsache- oder Anordnungsverfahren gebunden: 1. Rechtskräftige Entscheidung in der Hauptsache. Rn 5 Bei seiner Beurteilung, ob die Anordnung der einstweiligen Verfügung als von Anfang an ungerechtfertigt iSd § 945 Alt 1 war, ist der Schadensersatzrichter an eine Entscheidung in der Hauptsache...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1War eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert, eine Notfrist oder die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Rechtsbeschwerde oder die Frist des § 234 Abs. 1 einzuhalten, so ist ihr auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. 2Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren vor dem Prozessgericht.

I. Ladung. Rn 5 Gemäß § 389 II hat das Prozessgericht zu dem Verfahren, das sich der Protokollierung bzw Entgegennahme der Erklärungen des Zeugen zu seinem Zeugnisverweigerungsrecht gem § 389 I anschließt, sowohl die Parteien als auch den Zeugen zu laden. Ein Verstoß hiergegen kann gem § 295 durch rügeloses Verhandeln geheilt werden (Musielak/Voit/Huber § 389 Rz 2). Zum Ersch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die relevanten Fristen.

1. Notfristen und Rechtsmittelbegründungsfristen. Rn 5 Hauptsächlicher Anwendungsbereich der Wiedereinsetzung sind die Notfristen (§ 224 I 2), also insb die Fristen zur Einlegung und Begründung von Rechtsmitteln. In Betracht kommt aber auch die Wiedereinsetzungsfrist selbst (BGH 24.5.18 – III ZA 30/17, juris Rz 8; Bsp: die Partei erfährt am 2.3., dass ihre Einspruchsschrift a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 10 In Verfahren über die Aufhebung werden die Gebühren gesondert erhoben (Vorbem 1.4.1 S 1 KV). II. Anwalt. Rn 11 Es gilt § 16 Nr 5 RVG. Anordnungs- und Aufhebungsverfahren sind eine Angelegenheit. Die Gebühren entstehen nur einmal (§ 15 II RVG). Eine Ausnahme gilt, wenn zwischen Beendigung des Anordnungsverfahrens und Auftrag zum Aufhebungsverfahren mehr als zwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen des Antrags.

1. Form. Rn 6 Die Urteilsergänzung findet nur auf Antrag statt, nicht vAw. Der Antrag ist ein Verfahrensantrag, der auf die Bescheidung des noch anhängigen Sachantrags gerichtet ist. Er ist wie Parteihandlungen im Allgemeinen auslegungsfähig (Einl Rn 56). Daher soll ein Kostenfestsetzungsantrag bei Fehlen der Kostengrundentscheidung in Betreff des Nebenintervenienten als schl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Entscheidung, gegen die das Kind das Beschwerderecht ausüben kann, ist dem Kind selbst bekannt zu machen, wenn es das 14. Lebensjahr vollendet hat und nicht geschäftsunfähig ist. Eine Begründung soll dem Kind nicht mitgeteilt werden, wenn Nachteile für dessen Entwicklung, Erziehung oder Gesundheit zu befürchten sind. § 38 Abs. 4 Nr. 2 ist nicht anzuwenden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 Eine Zustellungsurkunde ist bei Zustellungen gem § 171 an den Bevollmächtigten und gem § 176, die nach §§ 177 bis 181 auszuführen sind, anzufertigen. Bei Parteizustellungen sind die Sonderregelungen in § 193 II, III, § 194 II zu beachten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Revision (Abs 2).

Rn 6 Für die Revision gelten die Vorschriften für die Zulassungsrevision gegen Berufungsurteile, §§ 542 ff ZPO. Insofern besteht ein Unterschied zu den Klagen gem VDuG, in denen eine Revision stets zulässig ist (s §§ 16 V, 18 IV VDuG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

I. Allgemeine Verfahrensfragen. Rn 10 Gem § 246 I kann eine einstweilige Anordnung nur auf Antrag erlassen werden; dieser muss auf Zahlung eines konkreten Unterhaltsbetrags bzw eines Kostenvorschusses in einer bestimmten Höhe gerichtet sein, § 113 I 2 iVm § 253 II ZPO; die Voraussetzungen sind glaubhaft zu machen, § 51 I 2. Dies richtet sich nach § 113 I 2 iVm § 294 ZPO (BTDr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Klagerecht vor Fälligkeit soll dem Kl schnelle Vollstreckung erlauben. Bekl muss alle Gegenrechte schon im Prozess vorbringen (wg § 767 II). Gilt nicht für unbewegliche Sachen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Urkunden, die von einer öffentlichen Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnisse oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person innerhalb des ihr zugewiesenen Geschäftskreises in der vorgeschriebenen Form aufgenommen sind (öffentliche Urkunden), begründen, wenn sie über eine vor der Behörde oder der Urkundsperson abgegebene Erklärung errichtet sind, vollen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Abs 4.

Rn 13 Es handelt sich um eine bloße Anregung, eine Pflicht der Parteien wird nicht begründet. Vorschläge sind nur unter den Voraussetzungen des Abs 5 bindend. S.a. Rn 15.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Räumungsfrist.

Rn 56 Nach § 3 die in der str Zeit, § 721 III, anfallende Miete (vgl auch § 721 Rn 11).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist der Rechtsstreit zur Endentscheidung reif, so hat das Gericht sie durch Endurteil zu erlassen. (2) Das Gleiche gilt, wenn von mehreren zum Zwecke gleichzeitiger Verhandlung und Entscheidung verbundenen Prozessen nur der eine zur Endentscheidung reif ist.mehr