Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Weitere Gerichtspersonen.

1. Rechtspfleger. Rn 3 Er unterfällt nicht der Norm. Gleichwohl finden über § 10 RPflG die Vorschriften über die Ausschließung und Ablehnung von Richtern auf ihn Anwendung, soweit er in dem ihm durch das RPflG zugewiesenen Aufgabenkreis tätig wird. Für die Ablehnung wg der Besorgnis der Befangenheit sind die gleichen Maßstäbe anzusetzen wie beim Richter (Zö/Vollkommer § 49 Rz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Gang des Festsetzungsverfahrens.

I. Anlass zur Wertfestsetzung. 1. Grundlegende Voraussetzungen. Rn 13 Die Frage, ob eine Wertfestsetzung erfolgen soll, prüft das Gericht nach freiem Ermessen (Rn 1). An Anträge der Parteien ist es nicht gebunden (Anders/Gehle/Gehle ZPO § 3 Rz 4). Voraussetzung ist ein bestimmter, das Verfahren fördernder Anlass. Das rechtl Interesse fehlt, wenn keine Gebühren ausgelöst werden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Widerspruchsklage.

a) § 771. Rn 261 Ausgangspunkt ist § 6. Maßgebend ist der Wert der Forderung, für die vollstreckt wird, ohne Nebenforderungen (BGH WM 83, 246), begrenzt durch den geringeren Wert des Pfandobjekts (§ 6 Rn 18). Es kommt auf den obj Verkehrswert an (BGH JurBüro 17, 263). Tilgung der Forderung vor Klageerhebung (§ 4) verringert deren Wert (Schlesw JurBüro 57, 179). Das Pfandobjek...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Beweisverfahren.

Rn 21 Die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens zählen zu den Kosten des Rechtsstreits, wenn der Gegenstand des Beweisverfahrens ganz oder tw Gegenstand des nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens wird (BGH NJW 05, 294 = AGS 05, 24).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einleitung des Verfahrens (Abs 1 S 1).

1. Antrag eines Elternteils bei Vorliegen einer gerichtlichen Entscheidung oder eines gerichtlich gebilligten Vergleichs. Rn 3 Die Einleitung eines Vermittlungsverfahrens erfolgt ausschließlich auf Antrag (§ 23) eines (rechtlichen) Elternteils mit dem Vortrag, dass der andere Elternteil den Umgang vereitelt oder erschwert (BTDrs 13/4899, 133 f; Sternal/Schäder § 165 Rz 5). An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

Rn 10 Die Kosten der Hinterlegung sind Zwangsvollstreckungskosten nach § 788. Der Drittschuldner kann sie von der zu hinterlegenden Summe abziehen (Anders/Gehle/Nober ZPO § 853 Rz 8), sonst können die Kosten nach § 874 II im Verteilungsverfahren geltend gemacht werden (Wieczorek/Schütze/Lüke § 853 Rz 11).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Adressat der Beschwerde.

1. Beschwerde ohne VKH-Antrag. Rn 2 Abw v Zivilprozess (§ 519 I ZPO) ist die Beschwerde in Familiensachen – auch nach § 40 IntFamRVG (str, s § 63 Rn 4) – gem I 1 beim FamG (iudex a quo) einzulegen. Dieses leitet das Rechtsmittel ohne Abhilfeprüfung (§ 68 I 2) an das OLG bzw KG weiter (sog Devolutiveffekt). Eine Wahlmöglichkeit für die Rechtsmitteleinlegung entweder beim iudex...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Bindung an die Anträge.

Rn 4 Soweit ein echtes Antragsverfahren oder ein Familienstreitverfahren vorliegt, ist das Gericht an die gestellten Anträge gebunden. Der Rechtsgedanke des § 308 ZPO gilt auch hier. Für den VA lässt die Rspr Abweichungen zu (BGH FamRZ 11, 547). Zur formellen und materiellen Rechtskraft sowie zur Innenbindung des Gerichts s § 45.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gebührenstreitwert.

Rn 8 Den GeS regelt § 45 III GKG abschließend. § 39 III FamGKG trifft eine identische Regelung (Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 39 FamGKG Rz 7). a) Hauptaufrechnung. Rn 9 Eine Hauptaufrechnung ist nicht streitwertrelevant, selbst wenn eine Vollstreckungsgegenklage ausschl mit einer Aufrechnung begründet wird (Köln FamRZ 92, 1461); das gilt auch für die Anwaltsgebühren (Hambg ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtliches Gehör.

Rn 7 Das Gericht muss grds die obsiegende Partei darauf hinweisen, dass es beabsichtigt, ihr einen Teil der Kosten vorab aufzuerlegen. Dies gilt insb in den Fällen, in denen ein Verschulden erforderlich ist, da die Partei Gelegenheit haben muss, entlastende Umstände vorzutragen. Der Hinweis auf die Möglichkeit, die Kosten auszutrennen, kann bereits in der Terminsverlegung od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten.

1. Definition. Rn 8 Der Begriff der nichtvermögensrechtlichen Streitigkeit wird von der vermögensrechtlichen Streitigkeit her definiert. Letztere liegt vor, wenn der Kl nachhaltig auch auf wirtschaftliche Vor- oder Nachteile abstellt, wobei es als Indiz von Bedeutung sein kann, ob er zugleich einen Anspruch auf Ersatz von Vermögensschäden geltend macht (BGH NJW 91, 847 [BGH 0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Zur Pfändung bereits gepfändeter Sachen genügt die in das Protokoll aufzunehmende Erklärung des Gerichtsvollziehers, dass er die Sachen für seinen Auftraggeber pfände. (2) Ist die erste Pfändung durch einen anderen Gerichtsvollzieher bewirkt, so ist diesem eine Abschrift des Protokolls zuzustellen. (3) Der Schuldner ist von den weiteren Pfändungen in Kenntnis zu setzen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Abänderung von nicht der Rechtskraft fähigen, aber gleichwohl bindenden Unterhaltstiteln, die eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen enthalten und findet ihre Entsprechung in § 323a ZPO.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wohnungszuweisung.

Rn 3 Die Vorschrift gilt nur in Verfahren nach § 2 GewSchG, also in Verfahren, in denen es um die Zuweisung der gemeinsamen Wohnung an den ASt zur alleinigen Nutzung geht. Allerdings kann das FamFG auch in Verfahren nach § 1 GewSchG die notwendigen Schutzanordnungen so ausgestalten, dass ein effektiver Schutz des Opfers gewährleistet wird.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verbot doppelter Prozessführung (§ 17 I 2).

I. Rechtswegsperre. 1. Grundsatz. Rn 8 § 17 I 2 GVG begründet eine Rechtswegsperre. So sollen eine doppelte Prozessführung, insb aber abw Entscheidungen verhindert werden. Die Vorschrift verbietet daher, dieselbe Sache während der Rechtshängigkeit (§§ 261 I, 253 I ZPO; 90 I, 81 I VwGO) anderweitig gerichtlich anhängig zu machen. Der Eintritt der Rechtswegsperre setzt daher vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Übereignungsanspruch (Abs 2).

a) Auflassung. Rn 9 Auch die wirksame Pfändung des Anspruchs auf Übertragung des Eigentums begründet lediglich ein Pfändungspfandrecht an diesem, nicht an der Sache (vgl Frankf Rpfleger 97, 152 [OLG Frankfurt am Main 09.12.1996 - 20 W 425/96]; Hamm Rpfleger 08, 190, 191 f [OLG Hamm 13.09.2007 - 15 W 298/07]). Neben der Herausgabe (Rn 8) muss der Pfändungsbeschluss die Auflass...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Die Mitglieder der im Geltungsbereich dieses Gesetzes errichteten diplomatischen Missionen, ihre Familienmitglieder und ihre privaten Hausangestellten sind nach Maßgabe des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 (Bundesgesetzbl. 1964 II S. 957 ff) von der deutschen Gerichtsbarkeit befreit. 2Dies gilt auch, wenn ihr Entsendestaat nicht Vertr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Vorschrift im Einzelnen.

I. Antrag der Verwaltungsbehörde (Abs 1). Rn 3 Die Antragsbefugnis der Verwaltungsbehörde ergibt sich aus § 1316 I Nr 1 BGB. Danach ist die Verwaltungsbehörde befugt bei Verstoß gegen § 1303 S 1 BGB (Erfordernis der Ehemündigkeit), § 1304 BGB (keine Eheschließung durch einen Geschäftsunfähigen), § 1306 BGB (Verbot der Doppelehe oder Lebenspartnerschaft), § 1307 BGB (Verbot de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Das Schiedsgericht oder eine Partei mit Zustimmung des Schiedsgerichts kann bei Gericht Unterstützung bei der Beweisaufnahme oder die Vornahme sonstiger richterlicher Handlungen, zu denen das Schiedsgericht nicht befugt ist, beantragen. 2Das Gericht erledigt den Antrag, sofern es ihn nicht für unzulässig hält, nach seinen für die Beweisaufnahme oder die sonstige richterlic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Mediation oder Schlichtung.

Rn 11 Es sind sowohl Mediationsverfahren möglich (§ 18 VSBG) wie auch Verfahren mit Schlichtungsvorschlägen (§ 19 VSBG) oder rein moderierende Verfahren. Dagegen sind Schiedsverfahren iS einer für beide Parteien verbindlichen Entscheidung nicht zulässig; auch nicht der Ausschluss der staatlichen Gerichtsbarkeit (BTDrs 18/5089, 54).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entscheidung.

1. Wirkung. Rn 16 Die Anerkennungsentscheidung lautet auf Feststellung (VI 1) oder Ablehnung (V) der Anerkennung. Sie wird grds m Bekanntgabe (§ 41) an den Antragsteller wirksam (VI 2), die Landesjustizverwaltung kann eine abweichende Wirksamkeitsfrist setzen (VI 3), insb bei zu erwartender Entscheidung durch das OLG (BeckOKFamFG/Sieghörtner Rz 22). Die ausl Ehesachenentschei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Die Beeidigung erfolgt nach der Vernehmung. 2Mehrere Zeugen können gleichzeitig beeidigt werden. 3Die Eidesnorm geht dahin, dass der Zeuge nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen habe.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verzicht.

Rn 4 Ein Vorschuss kann auch dann nicht verlangt werden, wenn eine Auskunftsperson auf die ihr zustehende Entschädigung verzichtet (Zö/Greger § 379 Rz 3) und diesen Verzicht bis zur Vernehmung nicht widerruft (Ddorf NJW-RR 97, 826 [OLG Düsseldorf 29.10.1996 - 10 W 105/96]; München OLGR München 95, 94).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

1. Abhängigkeit des zugrunde liegenden Rechtsstreits von den weiteren Feststellungszielen (Abs 1 Nr 1). Rn 3 Bezüglich dieser Voraussetzung gilt der Maßstab des § 8 I KapMuG, da derselbe Begriff (›abhängt‹) verwendet wird. Die Abhängigkeit muss auf das konkrete Ausgangsverfahren des Antragstellers bezogen werden, ggf sind die Akten jenes Verfahrens beizuziehen. 2. Gleicher Leb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Der Herausgabe- oder Übereignungsanspruch muss auf eine unbewegliche Sache gerichtet sein. Erfasst werden Grundstücke, Grundstücksanteile, Zubehör, Wohnungseigentum oder Erbbaurechte, vgl §§ 864 I, 865. Ein Arrestbefehl genügt als Vollstreckungstitel. Auch eine Sicherungsvollstreckung nach § 720a ist genügend (Musielak/Voit/Flockenhaus § 848 Rz 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen.

I. Aufrechnung mit einer Gegenforderung (Abs 1). Rn 3 Der Beklagte muss die Aufrechnung mit einer gegen die Klageforderung gerichteten Gegenforderung geltend gemacht haben. Ob es sich um eine inkonnexe oder konnexe Gegenforderung handelt, ist unerheblich, aber für die Ermessensausübung von Bedeutung (Rn 9 f). Die Erklärung der Aufrechnung ist unverzichtbar (BGHZ 103, 362, 368...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verwertung.

Rn 6 Die Pfandverwertung ist nicht ausdrücklich geregelt, erfolgt aber aufgrund der systematischen Stellung des § 831 nach den §§ 835 ff. Sie wird auf Antrag des Gläubigers durch Überweisungsbeschluss (Hollinger MDR 19, 520, 523) oder Anordnung einer anderen Art der Verwertung des Vollstreckungsgerichts bewirkt. Zuständig ist das Vollstreckungsgericht des Schuldnerwohnsitzes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zustimmung des übernehmenden Gerichts.

Rn 7 Die Abgabe nach S 1 setzt die Zustimmung des übernehmenden Gerichts voraus, die ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen kann und unwiderruflich ist (BayObLG FGPrax 98, 145 [OLG Frankfurt am Main 20.03.1998 - 20 W 489/95]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zurückweisung des Widerspruchs.

Rn 3 Erachtet das Gericht den Widerspruch als unbegründet, dann weist es die Klage ab, indem der Widerspruch abgewiesen wird. Ohne weitere Anweisung im Urt wird dann der Teilungsplan vom Verteilungsgericht ausgeführt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkung.

Rn 4 Mit Leistung der vom Gericht zu bestimmenden Sicherheit, die noch nicht zum Zeitpunkt der Entscheidung vorliegen muss, tritt die einstweilige Verfügung unmittelbar außer Kraft, ohne dass es hierzu einer weiteren Entscheidung bedarf (Köln NJW 75, 454, 455 [OLG Köln 27.11.1974 - 16 U 124/74]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Auf die Anordnung einstweiliger Verfügungen und das weitere Verfahren sind die Vorschriften über die Anordnung von Arresten und über das Arrestverfahren entsprechend anzuwenden, soweit nicht die nachfolgenden Paragraphen abweichende Vorschriften enthalten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

I. Zeugen, Sachverständige. Rn 2 § 379 gilt unmittelbar für die Beweisaufnahme durch Vernehmung von Zeugen, über §§ 30 I, 113 I 2 FamFG auch in den dort bezeichneten familiengerichtlichen Verfahren (s iE Volpert FPR 2010, 327), und über § 402 auch für das mündliche und schriftliche Gutachten des SV. Bei Nichtzahlung des für einen SV angeforderten Vorschusses darf das Gericht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Einzelfälle.

1. Familiensachen nach dem bis zum 31.8.09 geltenden Recht. Rn 7 S dazu die Ausführungen in der 3. Aufl, § 121 Rz 7 ff. 2. Ehe- und Folgesachen. Rn 8 Wie nach dem bis zum 31.8.09 geltenden Recht besteht hier gem § 114 I FamFG auch schon in 1. Instanz vor dem FamG Anwaltszwang, Die Beiordnung richtet sich nach § 121, da § 78 FamFG wegen § 113 I FamFG nicht anwendbar ist (BGH Fam...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Der Gegner ist zur Vorlegung der Urkunde verpflichtet, wenn der Beweisführer nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts die Herausgabe oder die Vorlegung der Urkunde verlangen kann.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 8 Statt oder neben den Maßnahmen nach § 409 kann die entschädigungslose Entziehung des Gutachtenauftrags und Beauftragung eines neuen SV angezeigt sein (vgl §§ 408 I 2, 404 I 3, 360 S 2, 3; Brandbg VersR 06, 1238).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Einzelfälle.

a) Punitive Damages. Rn 27 Ein Verstoß gegen Verfahrensgrundrechte kann in der Verurteilung zu Strafschadensersatz gesehen werden. Da hier die Sanktionswirkung einer Strafe ohne die rechtsstaatlichen Garantien eines geordneten Strafverfahrens eintritt und ein Einzelner an die Stelle des Bestrafungsmonopols des Staates tritt, verstößt der Strafschadensersatz gegen den ordre pu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Norm.

Rn 1 Seit 1.7.04 ist die öffentlich-rechtliche (Zö/Greger § 401 Rz 1) Entschädigung im JVEG geregelt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. § 383 I Nr 2, 2a.

Rn 11 Berechtigt, das Zeugnis zu verweigern, sind der Ehegatte sowie der Lebenspartner, jeweils auch dann, wenn die Ehe oder Partnerschaft nicht mehr besteht, nicht aber der nichteheliche Lebensgefährte (Musielak/Voit/Huber § 383 Rz 3).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Zuständigkeit für die Anordnung des Arrests. Sie gewährt im Interesse wirksamen Rechtsschutzes dem Schuldner zwei Gerichtsstände zur freien Wahl. Es handelt sich um eine ausschließliche Zuständigkeit (§ 802).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wer ein rechtliches Interesse daran hat, dass in einem zwischen anderen Personen anhängigen Rechtsstreit die eine Partei obsiege, kann dieser Partei zum Zwecke ihrer Unterstützung beitreten. (2) Die Nebenintervention kann in jeder Lage des Rechtsstreits bis zur rechtskräftigen Entscheidung, auch in Verbindung mit der Einlegung eines Rechtsmittels, erfolgen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Eine einstweilige Anordnung bedarf der Vollstreckungsklausel nur, wenn die Vollstreckung für oder gegen einen anderen als den in dem Beschluss bezeichneten Beteiligten erfolgen soll. (2) Das Gericht kann in Gewaltschutzsachen sowie in sonstigen Fällen, in denen hierfür ein besonderes Bedürfnis besteht, anordnen, dass die Vollstreckung der einstweiligen Anordnung vor Zust...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Fälle, in denen die Beiordnung eines Rechtsanwalts erfolgen muss, sowie ihren Umfang. Grundgedanke der Prozesskostenhilfe ist es, dem Bedürftigen iRd verfassungsrechtlich gebotenen Gleichstellung und sozialen Fürsorge weitgehend die gleichen Möglichkeiten zur Rechtswahrnehmung oder Rechtsverteidigung zu gewähren wie der bemittelten rechtsuchend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Falsche Bezeichnung.

Rn 31 Wird der richtige Bekl falsch bezeichnet ist die Parteibezeichnung zu berichtigen, der Scheinbekl auf dessen Antrag durch eine Entscheidung des Gerichts aus dem Rechtsstreit zu entlassen und dem die Falschbezeichnung anzulastenden Kl die Kosten des Scheinbekl aufzuerlegen (BGH NJW-RR 08, 582 [BGH 27.11.2007 - X ZR 144/06]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 7 Die maßgebenden Voraussetzungen müssen im Zeitpunkt der Entscheidung vorliegen. I. Auslandsaufenthalt des Klägers. Rn 8 Bei dem Kl muss es sich um eine in Rn 4 genannte natürliche oder juristische Person handeln. Kl ist derjenige des ersten Rechtszuges. Hierzu zählt auch der Hauptintervenient, § 64. Da der Nebenintervenient nach § 101 mit Kosten belastet werden kann, ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Gewöhnlicher Aufenthalt des Antragstellers (Nr 4).

Rn 6 Hat der Antragsgegner keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, richtet sich die örtliche Zuständigkeit – sofern die deutschen Gerichte nach § 102 international zuständig sind – nach dem gewöhnlichen Aufenthalt (s Rn 4) oder Sitz (s Rn 5) des Antragstellers im Inland.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sachdienliche Anträge.

1. Beseitigung von Unklarheiten. Rn 9 Das Gericht ist nach § 139 gehalten, eine Partei auf Unklarheiten in gestellten Sachanträgen hinzuweisen, schon um für eine eindeutige Abgrenzung des Streitgegenstands zu sorgen. Das Gericht hat darauf hinzuwirken, dass eine dem Klageantrag entsprechende Urteilsformel die Grundlage für die Zwangsvollstreckung bilden kann (BGHZ 162, 365, 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Einrede mangelhafter Prozessführung.

Rn 8 Mit Hilfe der Einrede der mangelhaften Prozessführung kann der Streithelfer die Interventionswirkung beseitigen. Sei greift in zwei Alternativen ein, wenn der Streithelfer entweder infolge der Lage des Prozesses zur Zeit seines Beitritts oder infolge des Verhaltens der Partei außerstande war, durch Angriffs- oder Verteidigungsmittel den Prozessausgang zu beeinflussen. I....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Das schriftliche Verfahren mit Zustimmung der Parteien (Abs 2).

I. Anwendungsbereich. Rn 15 Das schriftliche Verfahren nach Abs 2 als eine Ausnahme zum Grundsatz der Mündlichkeit des Abs 1 gilt in allen Verfahren der ZPO, auch in den besonderen Verfahrensarten. Es gilt ebenfalls in allen Instanzen. II. Normzweck. Rn 16 Als eine Durchbrechung des Grundsatzes der Mündlichkeit kommt der Regelung nur die Stellung einer eher selten benutzten Aus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift konkretisiert die in § 23a I 1 Nr 1 GVG enthaltende sachliche Zuständigkeitszuweisung der Familiensachen an die Amtsgerichte, indem sie den Begriff der Familiensache definiert. Gem § 13 GVG gehören Familiensachen zu den Zivilsachen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Der Prüfung und Entscheidung des Berufungsgerichts unterliegen nur die Berufungsanträge. 2Das Urteil des ersten Rechtszuges darf nur insoweit abgeändert werden, als eine Abänderung beantragt ist.mehr