Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ein Urteil, das zwischen einem Testamentsvollstrecker und einem Dritten über ein der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegendes Recht ergeht, wirkt für und gegen den Erben. (2) Das Gleiche gilt von einem Urteil, das zwischen einem Testamentsvollstrecker und einem Dritten über einen gegen den Nachlass gerichteten Anspruch ergeht, wenn der Testamentsvollstrecker...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 Die Anordnung gem §§ 142 ff ZPO ergeht durch Beschluss oder Verfügung des Gerichts (s § 142 ZPO Rn 14); die Festsetzung des Ordnungsgelds durch Beschluss (Abs 2 S 1). Gegen einen solchen Beschluss ist die Rechtsbeschwerde unter den in § 574 Abs 1 S 1 Nr 2, Abs 2 und 3 ZPO genannten Voraussetzungen zulässig.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Notweg.

Rn 194 s.o. Rn 103, § 7 Rn 3, 7, § 9 Rn 3, Eigentum. Normativer Streitwert s § 3 Rn 4. Nutzungsverhältnis § 8 Rn 3 ff.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Gericht hat unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten sei. 2In dem Urteil sind die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind. (2) An gesetzliche Beweis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Vorschrift im Einzelnen.

I. Anwendungsbereich. Rn 4 Die Vorschrift gilt in allen Kindschaftssachen nach § 151 Nr 1–5 und Nr 8, unabhängig davon, ob der Richter oder der Rechtspfleger zuständig ist. In Verfahren, die die freiheitsentziehende Unterbringung eines Kindes betreffen (§ 151 Nr 6 und 7) enthält § 167 I 1 iVm § 320 S 1 und § 167 IV eine abschließende Sonderregelung (Prütting/Helms/Hammer § 16...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zulässig.

Rn 27 Bei Zulässigkeit wird im Urt nur über den neuen Antrag entschieden. Wegen Erlöschens der Rechtshängigkeit des alten Antrags ist keine Einwilligung des Bekl nach § 269 I erforderlich, da diese Bestimmung nicht neben § 263 anwendbar ist (Hamm OLGR 05, 556). a) Objektive Klageänderung. Rn 28 Hier trägt der Kl die ausscheidbaren Mehrkosten des nicht mehr geltend gemachten An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gerichtsstand des § 21 II.

Rn 9 Bekl im Gerichtsstand des § 21 II kann nur der Betreiber eines mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden versehenen Gutes sein. Der Klagegegenstand muss sich auf ein Rechtsverhältnis beziehen, das die Bewirtschaftung des Gutes betrifft. In Entsprechung zur Auslegung des Abs 1 ist hierbei eine unmittelbare wirtschaftliche Zweckbeziehung zu fordern.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Im Einzelnen.

Rn 2 Wegen der angeordneten festen Rangfolge verdrängt die vorangehende Nr jeweils die nachfolgende(n). Während der Anhängigkeit einer Ehesache ergibt sich die örtliche Zuständigkeit ausschließlich aus Nr 1. Ist hingegen keine Ehesache (mehr) anhängig, bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit anhand der Nr 2–5. I. Während der Anhängigkeit einer Ehesache (Nr 1). Rn 3 Während ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

I. Antrag, Zuständigkeit, Anhörung. Rn 23 Die Pfändung der in Abs 1 aufgeführten Bezüge erfolgt allein auf Antrag des Gläubigers, dh nicht vAw. Der Antrag ist beim örtlich zuständigen Vollstreckungsgericht zu stellen (§ 828 Rn 7 f). Der Beschl ist durch den funktionell zuständigen Rechtspfleger zu erlassen (§ 828 Rn 3). Das Gericht soll nach Abs 3 die Beteiligten anhören. Auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Begriff der Beweislast.

Rn 58 Unter den Begriff der ›Beweislast‹ werden verschiedene, miteinander zusammenhängende Erscheinungsformen der Beweislast – die Beweislastnormen, die objektive Beweislast (Feststellungslast) und die subjektive Beweislast (Beweisführungslast) zusammengefasst, wobei die Terminologie zT sehr uneinheitlich und unpräzise ist. Im Einzelnen gilt Folgendes (s dazu ausf Baumgärtel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausschließung und Ablehnung von Richtern (§§ 41–49).

Rn 12 Es gelten die speziellen Regeln der §§ 1036–1039.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Das Beweisrecht der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

I. Grundlagen. Rn 8 Das FamFG enthält keine systematische Regelung des Beweisrechts. Soweit das Gericht im Wege des Strengbeweises gem § 30 vorgeht, ist das gesamte Beweisrecht der ZPO heranzuziehen. Im Übrigen sind die §§ 26, 27, 29, 31, 37 zu beachten. II. Beweismittel. Rn 9 Beim Strengbeweis (§ 30) ist das Gericht auf die fünf Beweismittel der ZPO beschränkt (Augenschein, Ze...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Grundsatz der Einheit der mündlichen Verhandlung.

1. Allgemeines. Rn 12 Im Gegensatz zur Eventualmaxime des gemeinen Prozesses bilden im heutigen Zivilprozess alle Verhandlungstermine eine Einheit. Das bedeutet, dass jede Partei ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel vorbehaltlich einer Zurückweisung als verspätet grds bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vorbringen darf (§§ 282 ff, 296a) und dass der einmal ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vollstreckbarerklärung.

I. Kein Exequatur. Rn 5 Für die Vollstreckung nach §§ 86 ff wird gem I grds kein gesondertes förmliches Vollstreckbarerklärungsverfahren verlangt. Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzung ist die Anerkennungsfähigkeit (§ 109), die inzident als Vorfrage zu klären ist, sofern kein fakultatives Anerkennungsverfahren nach § 108 II durchlaufen wurde. Sofern sie von der Anerkennung e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 4 Die Anschlusspfändung nimmt der GV vor. Hat ein anderer GV die Erstpfändung bewirkt, ist diesem eine Abschrift des Protokolls zuzustellen (Abs 2). Ein Verstoß hiergegen hindert die Wirksamkeit der Anschlusspfändung nicht (RGZ 13, 345, 346; MüKoZPO/Gruber Rz 7), kann aber ggf Amtshaftungsansprüche begründen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anfechtung der Kostenentscheidung.

Rn 2 Zur Statthaftigkeit der Beschwerde s § 58 Rn 2. Das Beschwerdegericht überprüft die nach § 81 getroffene Kostenentscheidung in fG-Familiensachen nur auf etwaige Ermessensfehler (umstr, s § 58 Rn 3).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Vollmacht und Genehmigung (Abs 2).

Rn 12 Nach Abs 2 muss die Partei die Prozessführung gegen sich gelten lassen, wenn sie eine mündliche Vollmacht erteilt hat oder die Prozessführung genehmigt. I. Mündliche Vollmacht. Rn 13 Die mündliche Erteilung einer Prozessvollmacht ist wirksam (§ 80 Rn 6), denn § 80 betrifft nur den Nachweis und trägt den Interessen des Gegners und des Gerichts an Rechtsklarheit Rechnung. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Rücknahme.

Rn 13 Der Antrag auf VB kann zurückgenommen werden, solange der VB nicht verfügt ist (s § 694 Rn 12).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1In den Fällen des § 775 Nr. 1, 3 sind zugleich die bereits getroffenen Vollstreckungsmaßregeln aufzuheben. 2In den Fällen der Nummern 4, 5 bleiben diese Maßregeln einstweilen bestehen; dasselbe gilt in den Fällen der Nummer 2, sofern nicht durch die Entscheidung auch die Aufhebung der bisherigen Vollstreckungshandlungen angeordnet ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwendungsbereich.

1. Titel des § 794 I. Rn 38 Nicht anwendbar ist § 767 II auf die Vollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich (BGH NJW 77, 583, 584; NJW-RR 87, 1022, 1023). § 767 II gilt auch nicht für Kostenfestsetzungsbeschlüsse gem § 104 I, da insoweit materiell-rechtliche Einwendungen nicht geltend gemacht werden können (BGHZ 3, 381, 382 ff). Anders ist es mit dem Gebührenfestsetzungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ausschließliche Zuständigkeit nach Abs 1.

Rn 2 Die Gerichtsstände des § 232 I sind als ausschließliche ausgestaltet; deshalb kann die Zuständigkeit eines anderen Familiengerichts gem § 113 I 2 iVm § 40 II 1 Nr 2, 2 ZPO weder durch Vereinbarung noch durch rügelose Verhandlung zur Hauptsache begründet werden. I. Ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts der Ehesache (Abs 1 Nr 1). Rn 3 Die Vorschrift entspricht inhaltli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Tiere (Nr 8).

1. Geschützte Personen. Rn 22 Der Pfändungsschutz von Tieren besteht zugunsten des Schuldners und der mit ihm im gemeinsamen Haushalt zusammenlebenden Personen (dazu Rn 14). 2. Geschützter Zweck. a) Nicht zu Erwerbszwecken gehalten (Buchst a). Rn 22a Halter eines Tieres ist derjenige, der für die Versorgung, Pflege und Aufsicht einschließlich der hierfür anfallenden Kosten veran...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Aussetzung oder Beschränkung der Vollstreckung bzw Vollziehung (Rn 2) einer EA im Falle eines Verfahrens auf Abänderung nach § 54 oder eines Rechtsmittels. Diesen kommt keine aufschiebende Wirkung zu. § 55 ist lex specialis ggü §§ 64 III 2. Var, 120 II 2 (s § 64 Rn 9; § 120 Rn 3). Zu § 55s.a. van Els FamRZ 11, 1706.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fakultative Abtrennung gem Abs 2.

Rn 3 Abs 2 S 1 enthält die grundsätzliche Befugnis des Gerichts, Folgesachen vom Verbund abzutrennen. Es handelt sich um eine ›Kann‹-Bestimmung; die Entscheidung steht – anders als im Falle des § 140 Abs 1 – im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts. 1. Fehlende Entscheidungsreife, Abs 2 S 2 Nr 1. Rn 4 Die Regelung entspricht § 628 S 1 Nr 1 ZPO aF. Gem Abs 2 S 2 Nr 1 kann das Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Annahmeverzugbegründendes Angebot.

1. Eintritt und Prüfung des Annahmeverzugs durch den GV. Rn 5 Die Art und Weise, in der der GV dem Schuldner die Gegenleistung anbieten muss, um dessen Annahmeverzug zu begründen, richtet sich nach den §§ 293 ff BGB (dazu Geißler DGVZ 12, 1). Ob eine den Annahmeverzug ausschließende vorübergehende Annahmeverhinderung vorliegt, ergibt sich aus § 299 BGB. Der Schuldner kommt ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Wie jedes Rechtsmittel ist auch die Berufung fristgebunden. Das dient der Rechtssicherheit; denn es soll, insb im Interesse des Obsiegenden, möglichst zeitnah nach dem Erlass der erstinstanzlichen Entscheidung feststehen, ob sie formell rechtskräftig ist, also mit einem Rechtsmittel nicht mehr angefochten werden kann. Die Vorschrift berücksichtigt daneben auch die Inter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gegenstand der Amtsermittlung.

Rn 3 Gegenstand der Amtsermittlung können entscheidungserhebliche Tatsachen, Rechtssätze sowie Erfahrungssätze sein. Zu den Tatsachen im Einzelnen vgl P/H/Prütting Rz 15–17. Für die Ermittlung von Rechtssätzen gilt § 293 ZPO (BGH FamRZ 15, 1180; 17, 1209; aA Sternal/Sternal Rz 26). Die Amtsermittlung erfasst auch die Ermittlung von Erfahrungssätzen, Verkehrssitten und Handel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gegenstand der Herausgabe.

Rn 5 Auch wenn die Gesetzesbegründung für den beschränkten Vollstreckungsauftrag lediglich Bezug auf ›Räume‹ nimmt, können sämtliche von § 885 I umfassten Fälle nach § 885a herausverlangt werden. Betroffen sind damit unbewegliche Sachen, eingetragene Schiffe oder Schiffsbauwerke.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Wenn Personen an einem Ort unter Verhältnissen, die ihrer Natur nach auf einen Aufenthalt von längerer Dauer hinweisen, insbesondere als Hausgehilfen, Arbeiter, Gewerbegehilfen, Studierende, Schüler oder Lehrlinge sich aufhalten, so ist das Gericht des Aufenthaltsortes für alle Klagen zuständig, die gegen diese Personen wegen vermögensrechtlicher Ansprüche erhoben werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kollektivrecht.

Rn 10 Eine Gewerkschaft kann eine Beeinträchtigung ihrer kollektiven Koalitionsfreiheit durch eine tarifwidrige Betriebsvereinbarung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durch eine Regelungsverfügung nach § 940 verhindern oder zumindest verkürzen (BAG NZA 11, 1169, 1173 [BAG 17.05.2011 - 1 AZR 473/09]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einstweilige Anordnungen.

Rn 8 § 785 verweist auch auf die §§ 769, 770; es besteht damit die Möglichkeit für das Prozessgericht, sowohl durch Beschl als auch im Urt einstweilige Anordnungen zu treffen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vorläufige Protokollaufzeichnung (Abs 2 S 2).

Rn 5 Die Verweisung auf § 160a III hat Relevanz, wenn die Feststellungen nach § 160 III Nr 4 und 5 vorläufig aufgezeichnet wurden. In diesem Fall können die vollständigen Feststellungen – sofern im Nachhinein Streit über die Voraussetzungen des § 161 I entsteht – bei Bedarf im Wege der Protokollberichtigung gesichert werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Dispositionsbefugnis.

I. Klagerücknahme. Rn 10 Trotz des öffentlichen Interesses am Verfahrensgegenstand steht es dem Verbandskläger frei, die Klage zurückzunehmen, weil er ja von vorneherein nicht zur Klage gezwungen ist (E. Schmidt NJW 89, 1192, 1195; aA Göbel 141). Abweichend vom Wortlaut des § 269 I ZPO ist die Einwilligung des Bekl auch nach Beginn der mündlichen Verhandlung nicht erforderlic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Das Gericht kann anordnen, dass die Ehegatten einzeln oder gemeinsam an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktbeilegung anhängiger Folgesachen bei einer von dem Gericht benannten Person oder Stelle teilnehmen und eine Bestätigung hierüber vorlegen. Die Anordnung ist nicht selbständig anfechtbar u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Unbegründete Einwendungen.

Rn 3 Zur Behandlung von Einwendungen, die unabhängig von den Beweismittelbeschränkungen des Urkundenprozesses als unbegründet beurteilt werden, verhält sich § 598 nicht. Gemäß der Bindungswirkung des Vorbehaltsurteils für das Nachverfahren (vgl § 600 Rn 6 ff) sind diese Einwendungen, soweit im Vorbehaltsurteil zurückgewiesen, grds mit Wirkung auch für das Nachverfahren aberk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

I. Gericht. Rn 16 Die Verfahrensgebühr ist ermäßigt (KV 1211, 1222, 1232), wenn das gesamte Verfahren durch das Anerkenntnisurteil beendet wird, also nicht bei Teilanerkenntnisurteil mit streitigem Schlussurteil, wohl aber nach zutr Ansicht bei Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kostenlast, da die Kostenentscheidung dann bloße Nebenentscheidung bleibt (Stuttg 3.2.09 – 8 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausnahmen.

1. Gesetzliche Ausnahmeregelungen. Rn 6 Abs 1 S 2 lässt die Übertragung der Beweisaufnahme nur auf Mitglieder des Prozessgerichts (beauftragte Richter, § 361) oder ein anderes Gericht (ersuchte Richter, § 362) und nur bei ausdrücklicher gesetzlicher Gestattung zu. Dabei ist bei überbesetzten Kollegialgerichten nur der Richter Mitglied des Prozessgerichts, der bei Übertragung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer.

Rn 13 Wegen § 544 Abs 2 bedarf die Wertgrenze der Darlegung, es sei denn, es handelt sich um ein die Berufung verwerfendes Urt des Berufungsgerichts (vgl Rn 4 ff).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Auswirkungen von Veränderungen der zu vollstreckenden Forderung auf die Hypothek.

I. Materiell-rechtliche Veränderungen. Rn 1 Die materiell-rechtlichen Bestimmungen des BGB über den Erwerb der Hypothek durch den Eigentümer werden von der Anwendung auf Zwangssicherungshypotheken nicht durch die Vorschrift des § 868 ausgeschlossen (BGH NJW 77, 48 [BGH 30.04.1976 - V ZR 200/74]). Sobald die Sicherungshypothek entstanden ist, gelten für sie die Vorschriften de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unrichtige Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Nr 2 Alt 1).

Rn 10 Die PKH kann aufgehoben werden, wenn die Partei absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit unrichtige Angaben über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat. 1. Objektiver Tatbestand. Rn 11 Es werden nur unrichtige Angaben berücksichtigt, die die Partei in der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gem §§ 115, 117 gemacht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ausnahmen vom Zeugnisverweigerungsrecht gem § 385 I.

I. § 385 I Nr 1. 1. ›Zugezogen‹. Rn 2 ›Zugezogen‹ iSd Vorschrift ist der Zeuge dann, wenn ihm bewusst war oder wenn er zum fraglichen Zeitpunkt zumindest den Umständen nach damit rechnen musste, dass er künftig als Zeuge bzgl des streitigen Rechtsgeschäfts würde dienen müssen (BayObLGZ 84, 141, 145 zu § 25 BeurkG). § 385 ist eine Ausnahmevorschrift; die soeben genannten Voraus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Hinweispflicht.

Rn 6 § 139 gebietet, dass das Gericht den Beweisführer auf erkannte Mängel seines Beweisantritts hinweist, ihn also zB zur Präzisierung seines Vorbringens oder zur Offenlegung seiner Erkenntnisquellen auffordert. Unbeachtlich ist der Beweisantritt unter diesen Voraussetzungen überdies nur dann, wenn der Beweisführer eine ihm vom Gericht gesetzte Frist fruchtlos hat verstreic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beweiskraft der Urkunde.

1. Formelle Beweiskraft. Rn 6 Die §§ 415 ff enthalten unterschiedliche Beweisregeln für öffentliche oder private Urkunden über Erklärungen, öffentliche Urkunden, die einen Rechtsakt verkörpern (›wirkende Urkunden‹) und öffentliche Urkunden, die eine Tatsache bezeugen. Gegenstand der Beweisregeln ist die formelle (äußere) Beweiskraft der Urkunde (BGH NJW-RR 07, 1006, 1007 [BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Fallgruppen.

(1) Beziehungen zu einer Partei, Eigeninteresse. Rn 11 Zweifel an der Unparteilichkeit können sich aufgrund persönlicher Kontakte (Freund- oder Bekanntschaft, Feindschaft; s Rn 12) oder wirtschaftlicher Kontakte (Verbundenheit, Konkurrenz; s Rn 13) des SV zu einer Prozesspartei sowie bei einer früheren Begutachtung für eine Partei (Rn 14) oder unmittelbarem Eigeninteresse des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht bestimmt nach freiem Ermessen, welche Anordnungen zur Erreichung des Zweckes erforderlich sind. (2) Die einstweilige Verfügung kann auch in einer Sequestration sowie darin bestehen, dass dem Gegner eine Handlung geboten oder verboten, insbesondere die Veräußerung, Belastung oder Verpfändung eines Grundstücks oder eines eingetragenen Schiffes oder Schiffsbauwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einlegung der Beschleunigungsbeschwerde (Abs 1).

1. Beschwerdebefugnis. Rn 3 Beschwerdebefugt ist der Beteiligte, der die Beschleunigungsrüge eingelegt hat, die durch das Gericht nach § 155b als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen worden ist. Hat das Gericht zwar eine unangemessen lange Verfahrensdauer festgestellt, aber gleichwohl keine Maßnahmen zur Förderung des Verfahrens getroffen, zB, weil es kein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Dieses Gesetz gilt für das Verfahren in Familiensachen sowie in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, soweit sie durch Bundesgesetz den Gerichten zugewiesen sind.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Einreichung der Vollmacht (S 1, 2).

I. Schriftform. Rn 3 Nach S 1 ist die Vollmacht schriftlich zu den Verfahrensakten einzureichen. Die Schriftform wird durch notarielle Beurkundung ersetzt (§ 126 Abs 4 BGB); eine öffentliche Beglaubigung ist nicht erforderlich, kann aber bei Zweifeln an der Person des Bevollmächtigten verlangt werden (Bumiller/Harders/Schwamb/Bumiller § 11 Rz 10). Strengere Formvorschriften b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abs 2.

Rn 7 Es werden nur Beispiele genannt, die nicht abschließend sind. 1. Nr 1. Rn 8 Das Gericht kann unter Fristsetzung anordnen, dass eine Partei nicht nur den Sachvortrag ergänzt, sondern Behandlungsunterlagen (Hambg OLGR 96, 35), Skizzen, Fotos, Augenscheinsobjekte (zB schadhafte Sachen) zur Gerichtsakte reicht oder zum Termin mitbringt. 2. Nr 2. Rn 9 Ohne zur Amtsermittlung zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff der Urkunde.

1. Schriftlichkeit, Verkehrsfähigkeit. Rn 2 Urkunde iSd Zivilprozessordnung ist jede schriftlich verkörperte Gedankenerklärung (BGHZ 65, 300, 301; 136, 357, 362). Dabei muss eine Schrift verwendet worden sein, die das Gericht versteht oder sich erforderlichenfalls mit Hilfe eines Übersetzers oder eines Sachverständigen verständlich machen kann (Musielak/Voit/Huber § 415 Rz 4;...mehr