Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Sonstige Verfahrensgrundsätze.

Rn 23 Eine Aussetzung des PKH-Bewilligungsverfahrens wegen eines anderweitig schwebenden Rechtsstreites ist unzulässig (Hamm FamRZ 85, 827). Eine Unterbrechung durch die Insolvenz findet nicht statt (s § 114 Rn 13). Der Tod des Anwalts der PKH begehrenden Partei beeinflusst den Verfahrensablauf nicht (BGH NJW 66, 1126).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Sonstiges.

Rn 13 Hinsichtlich der weiteren Verfahrensfragen (Rechtsmittel, Außerkrafttreten, Schadensersatzpflicht) kann auf die Ausführungen zu § 246 Bezug genommen werden; eine Ausnahme besteht hier insoweit, als ein Hauptsacheverfahren nicht vorgesehen ist, sodass ein Antrag nach § 52 II nicht in Betracht kommt (Prütting/Helms/Bömelburg § 247 Rz 18).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 11 Im gerichtlichen Verfahren wird eine Festgebühr iHv 22 EUR nach Nr 2113 KV erhoben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zwangsvollstreckung.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Formelle Beschwer.

1. Bedeutung für die Beschwerdebefugnis in Ehe- und Familienstreitsachen sowie in fG-Familiensachen. Rn 14 In Ehe- u Familienstreitsachen (§ 112) sind infolge Annäherung des Verfahrens an jenes der ZPO trotz eines insoweit fehlenden Verweises in § 117 II die im dortigen Berufungsverfahren entwickelten Grundsätze zur Beschwer entspr heranzuziehen (Rn 2). Aus diesem Grund genüg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Bei dem Gericht der Klage kann eine Widerklage erhoben werden, wenn der Gegenanspruch mit dem in der Klage geltend gemachten Anspruch oder mit den gegen ihn vorgebrachten Verteidigungsmitteln in Zusammenhang steht. (2) Dies gilt nicht, wenn für eine Klage wegen des Gegenanspruchs die Vereinbarung der Zuständigkeit des Gerichts nach § 40 Abs. 2 unzulässig ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unterbleiben der Zwangsmaßnahmen.

Rn 9 Verhängt das Gericht Maßnahmen gem § 390 nicht, so steht der hiervon nachteilig betroffenen Partei gem § 567 I Nr 2 (Musielak/Voit/Huber § 390 Rz 3) gleichfalls die sofortige Beschwerde zu.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Es handelt hier sich um die ›spiegelbildliche‹ (BTDrs 20/7631, 113) Regelung zu § 39 für den Fall, dass der Unternehmer einen Anspruch, der im Umsetzungsverfahren vom Sachwalter erfüllt wurde, für unbegründet hält. In Betracht kommen nur Gründe, die im Widerspruchsverfahren gem § 28 nicht vorgebracht werden konnten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsmittelstreitwert.

a) Grundsatz. Rn 5 Für die Bewertung ist grds der Zeitpunkt maßgebend, zu dem das Rechtsmittel eingelegt wird (BGH BeckRS 20, 32177; NJW-RR 01, 1571 [BGH 27.06.2001 - IV ZB 3/01]; BGHR ZPO § 4, Zeitpunkt 1). Wertänderungen, die nach Einlegung bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist noch eintreten (zB Kursänderungen) sind dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift zufolge unbeachtli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung von anderen Urteilswirkungen.

1. Innerprozessuale Bindungswirkung. Rn 4 Die in § 318 geregelte innerprozessuale Bindungswirkung tritt anders als die materielle Rechtskraft bereits vor Eintritt der formellen Rechtskraft ein und bestimmt, dass das die Entscheidung erlassende Gericht diese nicht mehr ändern kann und hieran im weiteren Verfahren in der Instanz gebunden ist (vgl § 318 Rn 1). Im Umfang entspric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zustellung.

I. Voraussetzungen. 1. Anordnung. Rn 6 Die Zustellung muss gesetzlich vorgeschrieben (vgl zB §§ 253 I, 317 I 1, 693 I) oder durch Verfügung des Richters oder Rechtspflegers nach pflichtgemäßem Ermessen angeordnet sein (§ 166 II). In diesem Fall beweist die Zustellung die erforderliche Mitteilung, die allerdings auch formlos hätte erfolgen können (vgl Rn 5). Der Urkundsbeamte i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zuständigkeit.

Rn 3 Zuständig ist der Vorsitzende oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Prozessgerichts (§ 275 I), während der vorterminliche Beweisbeschluss nach § 358a vom Kollegialgericht erlassen wird.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der Gl kann bereits vor Fälligkeit eines Anspruchs einen Vollstreckungstitel erlangen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm tritt an die Stelle der §§ 311–315, in denen die förmlichen Anforderungen an das staatliche Urt geregelt sind. Auch der Schiedsspruch enthält durchaus vergleichbare zwingende Förmlichkeiten, die die Norm zusammenfasst. Sie dient also der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Beschwerderecht des Jugendamts.

Rn 4 Das Jugendamt ist nach §§ 59 III, 213 II 2 beschwerdeberechtigt. Das Beschwerderecht besteht auch dann, wenn das Jugendamt nicht iSd § 212 am Verfahren beteiligt worden ist; es muss durch die Entscheidung auch nicht beschwert sein.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich und Frist zur Rückgabe (Abs 1).

I. Anwendungsbereich. Rn 2 Die Norm findet unabhängig davon Anwendung, ob es sich um einen Anwalts- oder Parteiprozess handelt, entscheidend ist einzig die anwaltliche Vertretung der jeweiligen Partei. Die Norm ist in jeder Lage des Verfahrens anwendbar. II. Rückgabefrist. Rn 3 Die Übermittlung der Urkunde geschieht in beliebiger Weise gegen schriftliches Empfangsbekenntnis (§ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verwahrung (Abs 3).

a) Durchführung. Rn 27 In den Fällen, in denen weder der Schuldner noch eine andere in Abs 2 genannte Person anwesend ist oder die Bereitschaft des Schuldners zur Entgegennahme des Räumungsgutes fehlt (Hambg NJW 66, 2319 [OLG Hamburg 19.07.1966 - 6 W 77/66]; Karlsr DGVZ 74, 114), darf der GV die wegzuschaffenden Sachen nicht ihrem Schicksal überlassen, sondern muss sie in Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zuständigkeit.

Rn 3 Der Streitmittler prüft sodann gemäß Abs 1 Nr 1 seine sachliche, örtliche und internationale Zuständigkeit (s.o. § 4 B, C und D). Bei fehlender Zuständigkeit wird die Durchführung des Verfahrens abgelehnt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Für Klagen wegen vermögensrechtlicher Ansprüche gegen eine Person, die im Inland keinen Wohnsitz hat, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich Vermögen derselben oder der mit der Klage in Anspruch genommene Gegenstand befindet. 2Bei Forderungen gilt als der Ort, wo das Vermögen sich befindet, der Wohnsitz des Schuldners und, wenn für die Forderungen eine Sache zur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 13 Im gerichtlichen Verfahren wird eine 0,5 Gebühr nach Nr 1623 KV erhoben. II. Anwalt. Rn 14 Das Verfahren zählt nach § 16 Nr 9 RVG zum Rechtszug. Als Einzeltätigkeit erhält der Anwalt erhält eine Verfahrensgebühr nach Nr 3327 VV RVG und unter den Voraussetzungen der Vorbem 3 III VV RVG eine Terminsgebühr nach Nr 3332 VV RVG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Tatbestand.

I. Materieller. Rn 4 Die Eigentumsvermutung der §§ 1362 I BGB, 8 I LPartG wirkt zugunsten von Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sie greift nicht ein, wenn die Ehe oder Lebenspartnerschaft im Zeitpunkt der Vollstreckungsmaßnahme bereits aufgelöst ist (Schuschke/Walker/Schuschke § 739 Rz 5). Nach §§ 1362 I 2 BGB, 8 I 2 LPartG greift sie des Weiteren nicht ein, wenn d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verbindungsfähige Verfahren nach § 179 I.

Rn 4 § 179 I benennt abschließend die Fälle einer möglichen Verfahrensverbindung in Abstammungssachen. I. Betroffenheit desselben Kindes. Rn 5 Als verbindungsfähige Verfahren kommen zunächst in Bezug auf Abstammungsverfahren nur solche in Betracht, die dasselbe Kind betreffen. Dies gilt unabhängig davon, ob das Kind als ASt auftritt oder als Beteiligter hinzugezogen worden ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit.

Rn 14 Die allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen – va Partei- und Prozessfähigkeit – müssen gegeben sein. Der geschäftsunfähige Pflegebefohlene ist hinsichtlich des PKH-Verfahrens in Pflegschaftssachen prozessfähig (LG Mannheim Anwbl 82, 23). Die Beschwerde unterliegt nicht dem Anwaltszwang (§§ 78 V, 569 III). 1. Statthaftigkeit. Rn 15 Statthaft ist eine Beschwerde gegen alle d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Anschlusspfändung.

Rn 43 s Zwangsvollstreckung. Anschlussrechtsmittel s Rechtsmittel d). Anspruchsmehrheit s § 5.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Rechtsbehelfe.

I. Allgemeines. Rn 98a Rechtsbehelfe in der Forderungspfändung sind bei einer Maßnahme des Vollstreckungsgerichts die Erinnerung nach § 766 und bei einer Entscheidung des Vollstreckungsgerichts die sofortige Beschwerde nach § 793. Die Rechtsbehelfe können ab Beginn der Zwangsvollstreckung eingelegt werden. Mit Beendigung der Zwangsvollstreckung entfällt das Rechtsschutzbedürf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Die nach den §§ 887 bis 890 zu erlassenden Entscheidungen ergehen durch Beschluss. 2Vor der Entscheidung ist der Schuldner zu hören. 3Für die Kostenentscheidung gelten die §§ 91 bis 93, 95 bis 100, 106, 107 entsprechend.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 4 Ist die Deckung erreicht, muss der GV die Versteigerung einstellen. Die Pfändung der nicht versteigerten Sachen, die nicht für andere Gläubiger gepfändet sind, ist aufzuheben und sie sind dem Schuldner auszuhändigen. Ein etwa erzielter Erlösüberschuss wird dem Schuldner ausgezahlt.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen und Anwendungszeitpunkt

I. Inhalt und Entstehung Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 173 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das BewG eingefügt worden ist, regelt den Normalbestand an umlaufenden Betriebsmitteln bei einer weinbaulichen Nutzung. Sie stellt eine Ergänzung zu § 158 Abs. 3 Nr. 2 BewG dar und entspricht inhaltlich dem § 56 Abs. 2 und 3 BewG. Rz. 2 [Autor/Stand] ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kosten.

Rn 7 Für die Anmeldung ensteht eine halbe Gerichtsgebühr gem Nr. 1902 KV GKG sowie eine Anwaltsvergütung von 0,8 Gebühren gem Nr. 3338 VV RVG. Diese Gebühren werden auf die Gebühren eines sich ggf anschließenden Prozesses über den angemeldeten Anspruch angerechnet (BTDrs 17/10160, 8 f).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren.

Rn 9 Liegen dem Schiedsgericht Anträge oder Zustimmungserklärungen zu einem Schiedsspruch mit vereinbartem Inhalt von allen Schiedsparteien vor, so erlässt es den Schiedsspruch in der Form des § 1054 nach den allgemeinen Regeln. Es beachtet insb die Form des § 1054. Zugleich kann das Schiedsgericht einen Beschl nach § 1056 II Nr 2 erlassen, in dem es die Beendigung des Verfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Gericht ist nicht befugt, einer Partei etwas zuzusprechen, was nicht beantragt ist. 2Dies gilt insbesondere von Früchten, Zinsen und anderen Nebenforderungen. (2) Über die Verpflichtung, die Prozesskosten zu tragen, hat das Gericht auch ohne Antrag zu erkennen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Vorschrift im Einzelnen.

I. Zulässigkeitsvoraussetzungen (S 1). Rn 2 Die entsprechende Anwendung des § 769 ZPO setzt die Anhängigkeit eines Abänderungsantrags auf Herabsetzung der Unterhaltspflicht voraus; der Antrag muss noch nicht zugestellt worden sein. Deshalb kann dem Antragsgegner (Unterhaltsberechtigter) VKH bereits bewilligt werden, bevor der Abänderungsantrag in der Hauptsache rechtshängig i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Vorbemerkung.

Rn 1 §§ 22–27 enthalten Grundlegendes zur Organisation des Amtsgerichts, wie die Bestimmung des Einzelrichters als selbständiger Spruchkörper, Vorschriften zur Rechtsstellung der am Amtsgericht tätigen Richter, Regelungen zur Dienstaufsicht sowie über das Präsidium und die Geschäftsverteilung. §§ 23–27 bestimmen die sachliche und funktionelle Zuständigkeit des Amtsgerichts.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit.

Rn 3 Ist bereits Klage wegen eines Anspruchs erhoben worden, so ist eine Anmeldung dieses Anspruchs weder notwendig noch zulässig (Abs 2 S 2). Das gilt auch, wenn die Klage zurückgenommen wurde; der Gesetzgeber will so eine ›Flucht‹ in die Anspruchsanmeldung zur Vermeidung von Prozesskostenrisiken vermeiden (BTDrs 17/10160, 6).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Übergangsrecht.

Rn 23 Bei Abgabe einer ›alten‹ EV vor dem 1.1.13 (§ 39 Nr 4 EGZPO) ist spätestens mit 1.1.15 die Sperrfrist abgelaufen, so dass inzwischen keine Altfälle mehr bestehen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Gibt der Schwurpflichtige an, dass er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten wolle, so hat er eine Bekräftigung abzugeben. 2Diese Bekräftigung steht dem Eid gleich; hierauf ist der Verpflichtete hinzuweisen. (2) Die Bekräftigung wird in der Weise abgegeben, dass der Richter die Eidesnorm als Bekräftigungsnorm mit der Eingangsformel: ›Sie bekräftigen im Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 Der neue Termin ist zu verkünden. Insoweit ist eine Ladung entbehrlich, aber zweckmäßig, sofern die Parteien schon zu dem Verkündungstermin geladen waren, § 218. Unterblieb die Verkündung oder muss der Termin verlegt werden, ist die Terminsbestimmung förmlich zuzustellen, § 329 II 2. Termine vor dem verordneten Richter können formlos mitgeteilt werden, § 357 II.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 49 Die Entscheidung löst keine gesonderten Gerichtsgebühren aus. Sie führt allerdings auch nicht zu einer Ermäßigung der Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen. Es bleibt bei der 4,0-Gebühr nach Nr. 1220 KV. Wird auf den Hinweisbeschluss dagegen die Berufung zurückgenommen, tritt die Ermäßigung nach Nr 1221 Nr 1 KV auf eine 2,0-Gebühr ein.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 21 Das Verfahren über die Erteilung ist gerichtskostenfrei. Im Falle einer Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel entstehen die Gebühren wie in einem gewöhnlichen erstinstanzlichen Verfahren (s § 253 Rn 25).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Ablehnung wegen Befangenheit.

I. Ablehnungsgründe. Rn 15 Eine Gerichtsperson kann nach Abs 1 iVm § 41 ZPO von der Ausübung ihres Amtes ausgeschlossen sein bzw kann die Besorgnis ihrer Befangenheit bestehen. Enthält sie sich nicht der weiteren Tätigkeit, können sie die Beteiligten ablehnen. II. Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit. Rn 16 Nach § 42 Abs 2 ZPO besteht die Besorgnis der Befangenheit dann, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Analoge Anwendung.

Rn 5 Eine entsprechende Anwendung des § 293 ist insb bei nicht mehr geltenden Rechtssätzen gerechtfertigt. Entgegen der hM (Nickl NJW 89, 2091, 2093) kommt sie im Einzelfall auch bei schwierigen steuerrechtlichen Fragen in Betracht (wohl auch BGHZ 140, 111, 113 = NJW 99, 638). Das Steuerrecht ist in Teilen so unübersichtlich geworden, dass es von einem Zivilrichter kaum mehr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. § 381 I.

Rn 2 Ist das Ausbleiben rechtzeitig und genügend entschuldigt, so scheiden Zwangsmittel von vornherein aus. Nach dem Wortlaut meint die Vorschrift also den Fall, dass sich der Zeuge, schon bevor die Entscheidung über die Zwangsmittel aktuell wird, an das Gericht gewendet hat (Musielak/Voit/Huber § 381 Rz 2). 1. Rechtzeitige Entschuldigung. Rn 3 Die Entschuldigung ist rechtzeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. TB-Voraussetzungen.

I. Aufforderung und Fristsetzung an Bekl. Rn 2 Die vom Vorsitzenden oder dem sonst zuständigen Richter (BGH 3.5.18 III ZR 429/16 juris) unterzeichnete Vfg der Fristsetzung muss der Partei, an welche sich die Fristsetzung richtet, gem § 329 II 2 in beglaubigter Abschrift zugestellt werden (BGHZ 76, 236). Der Kl ist formlos zu unterrichten. Mangelhafte Fristsetzung ist nicht na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für die Wertberechnung ist der Zeitpunkt der Einreichung der Klage, in der Rechtsmittelinstanz der Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels, bei der Verurteilung der Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil ergeht, entscheidend; Früchte, Nutzungen, Zinsen und Kosten bleiben unberücksichtigt, wenn sie als Nebenforderungen geltend gemacht we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einzelheiten.

I. Partei kraft Amtes. Rn 2 Partei kraft Amtes sind solche, die als Partei auftreten, aber fremde Interessen vertreten und nicht mit ihrem eigenen Vermögen für die Kosten aufzukommen haben (Zö/Schultzky Rz 2). Parteien kraft Amtes können sein der Testamentsvollstrecker gem § 2212 BGB, der Zwangsverwalter gem § 152 ZVG, der Pfleger des Sammelvermögens gem § 1883 BGB, der vorlä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Adoptionssachen sind Verfahren, die betreffen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 27 Für den Anwalt liegt im Fall der Klagenhäufung nur eine einzige Angelegenheit vor. Die Gebühren entstehen nur einmal, und zwar auch hier aus den nach § 39 I GKG zusammen gerechneten Werten (§ 23 I 1 RVG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zulässigkeit.

I. Zuständigkeit, Form, Frist. Rn 8 Nach § 802 ausschließlich zuständig ist das Prozessgericht, dessen Urkundsbeamter oder Rechtspfleger die Vollstreckungsklausel tatsächlich erteilt hat (nicht das Vollstreckungsgericht: Musielak/Voit/Lackmann § 732 Rz 7; aA Stuttg Rpfleger 97, 521), und zwar auch dann, wenn die Erinnerung gerade die Unzuständigkeit des klauselerteilenden Org...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Feststellungen nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 und 5 brauchen nicht in das Protokoll aufgenommen zu werden,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Weitere Titel.

I. § 796c. Rn 18 Nach § 797 VI sind auf notariell für vollstreckbar erklärte Anwaltsvergleiche gem § 796c die Vorschriften des § 797 II–V entspr anzuwenden. Insoweit werden die für vollstreckbar erklärten Anwaltsvergleiche den notariellen Urkunden des § 794 I Nr 5 gleichgestellt. Vollstreckbar ausgefertigt wird die notarielle Vollstreckbarerklärung und nicht der Anwaltsvergle...mehr