Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Während der Anhängigkeit einer Ehesache ist das Gericht ausschließlich zuständig, bei dem die Ehesache ist das Gericht ausschließlich zuständig, bei dem die Ehesache im ersten Rechtszug anhängig ist oder war. Diese Zuständigkeit geht der ausschließlichen Zuständigkeit eines anderen Gerichts vor. (2) Im Übrigen bestimmt sich die Zuständigkeit nach der Zivilprozessordnung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entstehungsgeschichte und Normzweck.

Rn 1 Die sofortige Beschwerde wurde der erschienenen Partei deshalb eingeräumt, weil mit der Zurückweisung des Versäumnisurteils ein für sie wichtiges Präjudiz verweigert und der säumigen Partei Gelegenheit zur Sanierung des Versäumnisses gegeben wird (Mot zur CPO, 233 = Hahn/Mugdan, 296).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Verfahren und Rechtsbehelf.

I. Verfahren. Rn 14 Die gerichtliche Anordnung ergeht vAw. Ein Parteiantrag könnte allenfalls als Anregung dienen. Die Anordnung ergeht in der mündlichen Verhandlung durch Beschl, außerhalb der mündlichen Verhandlung wird gem § 273 II Nr 5 eine Verfügung in Betracht kommen. Zur erforderlichen Begründung des Beschlusses oder der Verfügung s.o. Rn 10. II. Anordnung der Übersetzu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einzelerläuterungen.

I. Abs 1 und 2. Rn 2 Der SV hat ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 I 1 BGB) die Durchführbarkeit des Auftrags in Bezug auf seine Fachkunde und die Einhaltung der vom Gericht gesetzten Frist (s § 411 I) zu prüfen (S 1) und das Gericht wiederum unverzüglich zu informieren (S 2). Zum Vergütungsanspruch hierfür respektive dem Verlust desselben bei Pflichtverletzung s § 413 Rn 2, 4 f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Arbeitsgerichtsbarkeit.

Rn 6 Im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit sind diese Regelungen durch die §§ 101 ff ArbGG ersetzt, die im Bereich des Arbeitsrechts die Möglichkeiten einer Schiedsgerichtsbarkeit stark einschränken (§ 101 III ArbGG); s.u. § 1030 Rn 6.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Lauf einer Frist beginnt, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit der Bekanntgabe. (2) Für die Fristen gelten die §§ 222 und 224 Abs. 2 und 3 sowie § 225 der Zivilprozessordnung entsprechend.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Form des Antrags auf Wiedereinsetzung richtet sich nach den Vorschriften, die für die versäumte Prozesshandlung gelten. (2) 1Der Antrag muss die Angabe der die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen enthalten; diese sind bei der Antragstellung oder im Verfahren über den Antrag glaubhaft zu machen. 2Innerhalb der Antragsfrist ist die versäumte Prozesshandlung nachzuh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Wer einen Verstoß im Sinne des Artikels 3 Nummer 5 der Verordnung (EU) 2017/2394 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (ABl. L 345 vom 27.12.2017, S. 1), die zuletzt durch die Ric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Überblick zum Regelungsgehalt.

I. Freiwilligkeit. Rn 7 Kein Unternehmer ist verpflichtet, sich an Verfahren nach dem VSBG zu beteiligen (aber es gibt zwingende Informationspflichten, Rn 8), soweit nicht branchenspezifische Sonderregelungen gelten (insbes §§ 57 ff LuftverkehrsG, 111b EnWG). Auch für Verbraucher ist die Teilnahme freiwillig. Eine in AGB vereinbarte Verpflichtung des Verbrauchers zur Teilnahm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Frist.

Rn 3 Die Erwiderungsfrist beträgt mindestens zwei Wochen (§ 277 III). Die gesetzte Frist verliert ihre Wirkung nicht durch nachfolgende Verweisung an die KfH (Frankf OLGR 93, 55).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten (Abs 2).

Rn 5 In dem Beschluss, der die Ordnungsmittel festsetzt oder den Einsatz von unmittelbarem Zwang anordnet, ist auch eine Entscheidung darüber zu treffen, wer die Kosten dieses Verfahrens zu tragen hat. Abweichend von §§ 87 V, 81 entscheidet das Gericht über diese Kosten nicht nach seinem Ermessen, sondern legt sie stets dem Verpflichteten auf.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Gegen die in § 1062 Abs. 1 Nr. 2 und 4 genannten Entscheidungen findet die Rechtsbeschwerde statt. 2Im Übrigen sind die Entscheidungen in den in § 1062 Abs. 1 bezeichneten Verfahren unanfechtbar. (2) 1Die Rechtsbeschwerde kann auch darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Verletzung eines Staatsvertrages beruht. 2Die §§ 707, 717 sind entsprechend anzuwenden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Anwendbarkeit.

1. § 27 I. Rn 8 § 27 I indiziert als Gerichtsstandsregelung nach den allg Regeln die internationale Zuständigkeit, während § 27 II originär die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte begründet. § 27 wird auch im Anwendungsbereich der EuGVVO nicht verdrängt, da diese für das Gebiet des Erbrechts gem Art 1 II a EuGVVO (= Art 1 II f EuGVVO in der seit dem 10.1.15 gelten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Das Gericht kann die Verbindung mehrerer bei ihm anhängiger Prozesse derselben oder verschiedener Parteien zum Zwecke der gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung anordnen, wenn die Ansprüche, die den Gegenstand dieser Prozesse bilden, in rechtlichem Zusammenhang stehen oder in einer Klage hätten geltend gemacht werden können.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erörterung in einem frühen Termin (Abs 2).

1. Erörterung mit den Beteiligten spätestens nach einem Monat. Rn 8 Die Vorschrift des § 155 Abs 2 S 1 entspricht § 50e II FGG aF und begründet für das Gericht die Pflicht, in einer Kindschaftssache iSv Abs 1 mit den Beteiligten einen Erörterungstermin durchzuführen, der mit einem frühen ersten Termin in Familienstreitsachen gem § 113 I 2 iVm §§ 272 II, 275 ZPO vergleichbar i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Wirkung der Sicherheit.

Rn 17 Diese dient nur der Absicherung des Schuldners und haftet insb nicht der Staatskasse für Gerichtskosten (Stuttg MDR 85, 1033 für den Fall des § 110). Durch die Übernahme der Prozessbürgschaft erkennt der Bürge regelmäßig auch den Ausgang des anhängigen Rechtsstreits, in welchem er sich verbürgt, als auch für sich verbindlich an (BGH NJW 75, 1119, 1121 [BGH 19.03.1975 -...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestand.

I. Durchsuchung von Wohnung und Behältnissen des Schuldners (Abs 1). 1. Begriff der Durchsuchung. Rn 2 Nach der Definition, die das BVerfG für Art 13 II GG geprägt hat, bezeichnet Durchsuchen das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhalts, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung freiwillig nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Gesetzliche Vertretung von natürlichen und juristischen Personen.

I. Begriff. Rn 2 Im Unterschied zu einer rechtgeschäftlich erteilten Vollmacht beruht die gesetzliche Vertretung auf einem Gesetz oder besonderer staatlicher Anordnung. Die gesetzliche Vertretung beurteilt sich nach dem einschlägigen materiellen Recht, bei juristischen Personen des Privatrechts nach dem maßgeblichen Gesellschaftsrecht, bei juristischen Personen des Öffentlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Frist.

Rn 19 Die sofortige Beschwerde ist nach § 567 innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung zu erheben (§ 569 I 1). Die sofortige Beschwerde kann sowohl beim Ausgangsgericht als auch beim Beschwerdegericht eingereicht werden (§ 569 I 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die den Gerichten zugewiesene Anordnung von Vollstreckungshandlungen und Mitwirkung bei solchen gehört zur Zuständigkeit der Amtsgerichte als Vollstreckungsgerichte. (2) Als Vollstreckungsgericht ist, sofern nicht das Gesetz ein anderes Amtsgericht bezeichnet, das Amtsgericht anzusehen, in dessen Bezirk das Vollstreckungsverfahren stattfinden soll oder stattgefunden hat....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Endet das Amt eines Schiedsrichters, ohne dass das schiedsgerichtliche Verfahren durch Schiedsspruch seinen normalen Abschluss gefunden hat, so gibt die Norm eine Möglichkeit, durch Bestellung eines Ersatzschiedsrichters die ursprüngliche Schiedsvereinbarung und das auf ihr beruhende Schiedsverfahren weiterzuführen. Die Norm dient also der Kontinuität und der Rechtssich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahrensgegenstände.

I. Annahme als Kind (Nr 1). Rn 2 Diese Zuständigkeit erfasst die Annahme Minderjähriger wie auch Volljähriger. Sie erstreckt sich auf das gesamte Verfahren einschließlich unselbstständiger Nebenteile wie die gerichtliche Genehmigung nach § 1746 Abs 1 S 4 BGB und den Ausspruch zur Namensführung (§ 1757 BGB). Das selbstständige Verfahren auf Rückübertragung der elterlichen Sorg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausnahmen.

Rn 6 Die Einsicht kann nach Abwägung der widerstreitenden Interessen bei Gefahren für Beteiligte oder Dritte versagt werden. Die Akteneinsicht darf dabei nur im Ausnahmefall eingeschränkt werden (zB in psychiatrische Gutachten). Bei Versagung von Akteneinsicht besteht ein Anspruch auf Bekanntgabe des wesentlichen Inhalts der Akten in geeigneter Form, soweit dies mit dem Zwec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einwendungen des Beklagten.

Rn 10 Der Beklagte kann zunächst das Vorbringen des Klägers bestreiten. Er ist allerdings nicht gehindert, auch alle anderen Einwendungen vorzutragen, die aus seiner Sicht gegen das bessere Recht des Klägers bestehen. Er kann also seinerseits vortragen, dass das Pfändungspfandrecht nicht besteht, der Titel nicht mehr besteht, prozessuale Rangregeln verletzt sind oder ein Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 107 regelt die Anerkennung ausl Entscheidungen in Ehesachen. I. Vorrangige Rechtsakte. Rn 2 Vorrangige völkerrechtliche Abkommen (§ 97 I 1) bestehen mit der Schweiz u Tunesien (MüKoFamFG/Rauscher Rz 10 f). Als europäische Regelung hat die Brüssel IIb-VO Vorrang (§ 97 I 2) für Ehesachen (§ 98 Rn 2). Art 30 ff Brüssel IIb-VO regeln die Anerkennung v Entscheidungen (Art 2 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verhältnis zum Anspruch der Verbände (§ 13).

Rn 4 Der Individualanspruch steht gleichberechtigt neben der Auskunftsbefugnis der Verbände (BGH NJW 08, 1236, 1237 [BGH 19.07.2007 - I ZR 191/04]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Protokoll.

Rn 3 Dass von § 484 Gebrauch gemacht wurde, ist gem § 160 II im Sitzungsprotokoll festzustellen (Musielak/Voit/Huber § 484 Rz 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vorhandene Unterlagen.

Rn 2 § 378 betrifft vorhandene Unterlagen. Der Zeuge ist also nicht verpflichtet, derartige Unterlagen erst herzustellen oder zu beschaffen. Soll ein Zeuge über eine Vielzahl von Geschäftsvorfällen berichten, kann ihm abverlangt werden, die hierzu vorhandenen Einzelunterlagen, soweit für ihn greifbar, einzusehen, nicht aber, hieraus eine tabellarische oder zusammenfassende Ü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Antrag hinsichtlich der Versagungsgründe (lit b).

Rn 3 In der ersten Alternative zielt lit b auf den positiven Antrag auf Anerkennung im Rahmen eines selbständigen Anerkennungsverfahrens nach Art 36 II. Die zweite Alternative meint den (negativen) Antrag auf Versagung der Anerkennung gem Art 45.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

I. Direkter, kraft Inbezugnahme und entsprechender. Rn 2 Die Vorschrift gilt unmittelbar für Fälle der Rechtsnachfolge bei Urteilen iSv § 704 (nach ganz hM auch bei vorläufig vollstreckbaren, BGH NJW-RR 01, 1362 [BGH 23.05.2001 - VII ZR 469/00]). Sie ist aber über § 795 auch bei allen anderen Titeln der ZPO einschlägig, grds auch bei Arrestbefehlen und einstweiligen Verfügung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 6 Erhoben wird im Verfahren nach Abs 1 S 2 eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr 1624 KV. II. Anwalt. Rn 7 Das Verfahren zählt nach § 16 Nr 9 RVG zum Rechtszug. Als Einzeltätigkeit erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr 3327 VV RVG und unter den Voraussetzungen der Vorbem 3 III VV RVG eine Terminsgebühr nach Nr 3332 VV RVG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Besondere Prozesslagen.

a) Haupt- und Hilfsantrag. Rn 15 Nach hM kann der Hauptantrag durch Teilurteil abgewiesen werden und das Verfahren über den Hilfsantrag mit weiterem Teilurteil beendet werden (BGHZ 56, 79, 80; BGH NJW 95, 2361; NJW-RR 14, 979 Rz 12); die Entscheidung über den Hilfsantrag kann auch zurückgestellt werden (BGH NJW-RR 14, 979 [BGH 08.05.2014 - VII ZR 199/13] Rz 12; BeckRS 22, 116...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Inhalt der Entscheidung.

Rn 6 Falls eine Verweisung an mehrere zuständige Gerichte in Betracht kommt, ist die Angelegenheit an das von dem ASt gewählte Gericht zu verweisen (Abs 2 S 1). Der ASt sollte diese Wahl mit der Anregung auf Vornahme der Verweisung verbinden (Bumiller/Harders/Schwamb/Bumiller § 3 Rz 6). Unterbleibt dies, hat das angerufene Gericht nach Abs 2 S 2 die Bestimmung der Zuständigk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

I. Unmittelbarer und kraft gesetzlicher Inbezugnahme. Rn 2 Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ebenso wie die Wiederaufnahme des Verfahrens, die sog Gehörsrüge nach § 321a und die Fortsetzung eines Rechtsstreits im sog Nachverfahren nach Verkündung eines Vorbehaltsurteils ein Umstand, der den bereits existierenden Vollstreckungstitel in seinem Bestand als gefährdet ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Vermittlungsperson.

Rn 6 Ob die vom Gericht beigezogene Vermittlungsperson ihrerseits wie ein Dolmetscher belehrt und vereidigt werden muss, ist in § 483 nicht geregelt. Dem Gericht wird dabei ein Ermessensspielraum zuzubilligen sein; eine rechtsfehlerfreie Vorgehensweise wird demnach die Verpflichtung der Vermittlungsperson nach § 189 GVG, zumindest in analoger Anwendung, dann erfordern, wenn ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 74 Durch die entspr Anwendung der §§ 829 ff gelten die gleichen Rechtsbehelfe wie dort.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 195 wurde, zuletzt mWv 1.1.22, an den elektronischen Rechtsverkehr angepasst. Die Rechtslage bei der Zustellung von Anwalt zu Anwalt blieb aber unverändert. So kann bei einer Zustellung von Anwalt zu Anwalt ein Schriftstück auch weiterhin durch Telekopie (Fax) zugestellt werden. Des Weiteren ist auch die Zustellung eines elektronischen Dokuments von Anwalt zuAnwalt ins...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Formular.

Rn 5 Im Antragsformular ist vorformuliert angeboten, dass der ASt den Antrag auf DsV, für den Fall des Widerspruchs, sogleich stellt (§ 696 I 2). Der Wortlaut muss nicht wie in § 696 gewählt werden. Es muss nur der Wunsch, das streitige Verfahren durchzuführen, zum Ausdruck kommen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zustellung.

1. Zustellungserfordernisse. Rn 6 Die Nachweisurkunden müssen dem Schuldner bereits vor Anordnung der Vollstreckungsmaßregel in Abschrift zugestellt worden sein. Wie die Formulierung ›bereits zugestellt‹ ergibt, können die Urkunden anders als iRd § 756 nicht gleichzeitig zugestellt werden. Der Nachweis der Zustellung erfolgt durch Vorlage der Zustellungsurkunde, bzw bei Zuste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Behördliche Urkunden über amtliche Anordnung, Verfügung oder Entscheidung.

I. Behörde. Rn 2 § 417 beschränkt die Beweiskraft auf behördliche Urkunden (zum Begriff der Behörde s § 415 Rn 12). ›Behörde‹ iSd Urkundenrechts sind bspw auch Gerichte (BVerwG NVwZ-RR 13, 125, 127). Die Einschränkung im Vergleich zur Legaldefinition des § 415 I bedeutet nicht, dass notarielle Urkunden vom Anwendungsbereich der Vorschrift nicht erfasst würden, weil der Notar ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Unanwendbarkeit der erstinstanzlichen Verfahrensvorschriften.

I. Unanwendbarkeit aufgrund § 525 S 2. Rn 10 Eine ausdrückliche Ausnahme von der entsprechenden Anwendbarkeit der erstinstanzlichen Vorschriften enthält S 2, nach dem es einer Güteverhandlung in der Berufungsinstanz nicht bedarf. Damit wird die obligatorische Güteverhandlung nach § 278 II–V entbehrlich, untersagt wird sie nicht. Will das Berufungsgericht einen Güteversuch mit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Freie Beweiswürdigung.

Rn 16 Die Urkunden müssen den Klageanspruch nicht verbriefen. Ihr Inhalt muss aber ausreichen, um (gemeinsam mit unstreitigen oder offenkundigen Tatsachen, vgl Rn 12) die anspruchsbegründenden Tatsachen zur Überzeugung des Gerichts zu belegen (BGH WM 06, 691 Rz 16). Der Beweiswert der Urkunden unterliegt der freien Beweiswürdigung des Gerichts.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sachliche Unabhängigkeit und Gerichtsorganisation.

I. Verhaltenspflichten zur Wahrung der Unabhängigkeit. Rn 18 Das in diesem Zusammenhang anzusprechende verfassungsrechtlich verankerte Prinzip des gesetzlichen Richters (Art 101 I 2 GG, iE dazu unten § 16 I GVG) hat in Deutschland historische Hintergründe und wird in anderen zweifellos ebenfalls demokratisch organisierten Staaten und bei internationalen Gerichten oft als Miss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Befindet sich die Urkunde nach der Behauptung des Beweisführers in den Händen des Gegners, so wird der Beweis durch den Antrag angetreten, dem Gegner die Vorlegung der Urkunde aufzugeben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt ausschnittsweise Verfahrensfragen, die die Beweisaufnahme durch einen beauftragten Richter betreffen. Der beauftragte Richter gehört im Gegensatz zum ersuchten Richter dem Prozessgericht an. Die gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen in Abweichung vom Unmittelbarkeitsgrundsatz nicht das Prozessgericht, sondern nur eines ihrer Mitglieder den Bewe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten und Gebühren.

Rn 8 S § 387 Rn 9. RA als Sachverständigenbeistand wie Verfahrensbevollmächtigter (Vorb 3 I VV RVG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. § 399 Hs 2.

Rn 5 Der Gegner kann im Fall des Verzichts die Vernehmung des bereits erschienen Zeugen oder, wenn der Beweisführer während der Vernehmung auf den Zeugen verzichtet, die Fortsetzung der Vernehmung verlangen. Hierdurch wird er nunmehr selbst Beweisführer (Zö/Greger § 399 Rz 2) und damit in dem Fall, dass der Zeuge sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht beruft, Partei des Zwis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 4 Gegen die Anordnung einer mündlichen Verhandlung oder gegen ihre Ablehnung ist grds kein Rechtsbehelf gegeben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Anwendungsvoraussetzungen iE.

I. § 383 I Nr 1–3. 1. Allgemein. a) Rn 2 Für das Zeugnisverweigerungsrecht der nahen Angehörigen (§ 383 I Nr 1–3) kommt es auf das Beweisthema nicht an; es ist also irrelevant, ob überhaupt gerade die persönliche Beziehung des Zeugen zur Partei mit dem Streitgegenstand in irgendeinem Zusammenhang steht. b) Rn 3 Welche Gründe der Zeuge hat, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Geb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkungen.

Rn 12 Durch den Beschl wird die Entscheidung des angefochtenen Urteils zur vorläufigen Vollstreckbarkeit abgeändert. Auswirkungen auf die Rechtskraft des nicht angefochtenen Urteilsteils hat er nicht (Zweibr JB 83, 1889). Wird der Umfang der Anfechtung nach der Entscheidung erweitert, berührt dies dessen Wirksamkeit nicht (Anders/Gehle/Göertz ZPO Rz 8), begründet allenfalls ...mehr