Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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§ 9 Prozessuales / 4. Anmerkung

Rz. 71 Beim Zusammentreffen eines Ausführungsfehlers des Bauunternehmers und eines Überwachungsfehlers des Architekten wird vielfach im Innenverhältnis weit überwiegende oder gar alleinige Haftung des Bauunternehmers angenommen.[102] Im obigen Beispiel wäre die Streitverkündung gleichwohl zulässig, da es hierfür nicht darauf ankommt, ob ein Ausgleichsanspruch des Streitverkü...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 4. Sicherbare Forderung

Rz. 30 Eine Sicherungshypothek kann für die Forderungen des Unternehmers "aus dem Vertrag" verlangt werden, sofern die Hypothekeneintragung nicht auf bestimmte Ansprüche beschränkt war.[27] Darunter versteht man alle aus dem Vertrag herrührenden Zahlungsansprüche des Unternehmers, die auf dem Bau-/Architektenvertrag sowie auf bereits erbrachten Leistungen beruhen:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / I. Einführung

Rz. 2022 Neben den klassischen Kapitalgesellschaftsformen GmbH, AG und der Sonderform der KGaA kann seit inzwischen über 20 Jahren, seit dem 8.10.2004, auch die Europäische (Aktien-)Gesellschaft (Societas Europaea; kurz SE) als Rechtsform für ein Unternehmen gewählt werden.[5112] Die Regelungen über die Europäische Gesellschaft (SE) finden sich in der Verordnung (EG) Nr. 215...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Personelle Zurechnung von Vermögensgegenständen

Rz. 108 Der Jahresabschluss hat gem. § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB sämtliche Vermögensgegenstände zu enthalten. In engem systematischen Zusammenhang steht damit die personelle Zurechnung von Vermögensgegenständen. Es ist selbstverständlich, dass im Jahresabschluss nur diejenigen Vermögensgegenstände erscheinen dürfen, die auch dem Vermögen des Kaufmanns zugeordnet werden können. J...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / VII. Anwendbarkeit VOB/B-Vertrag

Rz. 97 Da die VOB/B das Recht, eine Sicherheit nach § 650f BGB zu verlangen, nicht einschränkt, ist § 650f BGB auch auf einen VOB/B-Bauvertrag anwendbar.[110]mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Muster: Verlangen einer Sicherheit nach § 650f BGB

Rz. 99 Muster 4.6: Verlangen einer Sicherheit nach § 650f BGB Muster 4.6: Verlangen einer Sicherheit nach § 650f BGB Einschreiben/Rückschein An die Firma _________________________ BV: __________________________________________________ Bauvertrag vom _________________________ Stellung einer Sicherheit nach § 650f BGB Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben am _______________________...mehr

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§ 20 Joint Ventures / d) Keine Konsolidierung

Rz. 117 Kommen weder eine Voll- noch eine Quotenkonsolidierung in Betracht und übt der Joint Venture-Partner auch keinen maßgeblichen Einfluss auf das Joint Venture aus, so wird sein Anteil am Joint Venture in der Konzernbilanz wie im Einzelabschluss bilanziert (s.o. Rdn 109 ff.). Ein solcher Ausweis im Finanzanlagevermögen wird aber überwiegend kritisch gesehen.[106]mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / bb) Schwellenwerte bzw. Stimmrechtsquote

Rz. 175 Mit Inkrafttreten des TUG 2007 sind – neben den bis dahin bestehenden Schwellenwerten bei 5 %, 10 %, 25 %, 50 % und 75 % – als weitere Schwellen 15 %, 20 % und 30 % hinzugekommen. Außerdem wurde die Eingangsschwelle auf 3 % für Emittenten mit Herkunftstaat Deutschland herabgesetzt. Der deutsche Gesetzgeber hielt diese von der Transparenzrichtlinie II nicht geforderte...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / f) Gesellschaftsvermögen und Haftung

Rz. 48 § 713 BGB n.F. weist die für die Gesellschaft erworbenen Rechte und die gegen sie begründeten Verbindlichkeiten dem Vermögen der Gesellschaft zu. Dies entspricht dem Leitbildwandel "vom Sondervermögen der Gesellschafter zum Vermögen der Gesellschaft".[112] § 718 BGB a.F., wonach die Beiträge der Gesellschafter und die durch die Geschäftsführung für die Gesellschaft er...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 4 Sicherheiten am Bau / III. Ausschluss von § 650e BGB

Rz. 16 § 650e BGB ist dispositiv und kann daher durch die Bauvertragsparteien abbedungen werden. Dies geschieht oft schon bei Erteilung des Bauauftrages, da der Besteller zu diesem Zeitpunkt eine stärkere Verhandlungsmacht besitzt: Rz. 17 Ein individualvertraglich vereinbarter Ausschluss kann sich entweder auf die komplette Anwendung des § 650e BGB beziehen, oder aber auf ein...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Umtauschverhältnis

Rz. 2061 Der Verschmelzungsplan muss das Umtauschverhältnis der Aktien und eine ggf. zu gewährende Ausgleichsleistung sowie deren Höhe angeben. Das Umtauschverhältnis weist aus, wie viele Aktien der Europäischen Gesellschaft (SE) die Anteilseigner der Gründungsgesellschaften für einen Anteilsschein an der Gründungsgesellschaft erhalten. Das Umtauschverhältnis stellt i.d.R. ei...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 2. Qualifizierte Sicherungsabrede

Rz. 126 Die "qualifizierte Sicherungsabrede" dagegen hat zum Inhalt, dass eine Sicherheit für einen bestimmten Sicherungszweck, in bestimmter Höhe, in einer bestimmten Art (siehe Rdn 128 ff.) und zu einem bestimmten Zeitpunkt (sog. Sicherungsfall) zu leisten ist. Der Sicherungsfall tritt ein, wenn der Sicherungsnehmer berechtigt ist, die Sicherheit zu verwerten.[131] Daneben...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Bedeutung des Akzessorietätsprinzips

Rz. 160 Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft akzessorisch (§§ 721–721b BGB n.F.).[273] Die Haftung besteht damit nur in Abhängigkeit von der Verbindlichkeit der Gesellschaft. Ohne Gesellschaftsverbindlichkeit besteht auch keine Gesellschafterhaftung; fällt die Gesellschaftsschuld weg, erlischt auch die Gesellschafterhaftung. Die Haftungsverbin...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 3. Präsenzpflicht

Rz. 16 Grds. muss der Fachanwaltsbewerber während der gesamten Zeitdauer des Lehrgangs präsent sein. Ausnahmen können allenfalls in geringem Umfang, z.B. infolge von Verspätung bei der Anreise, zugelassen werden. Versäumt ein Teilnehmer jedoch längere Abschnitte (etwa einen oder gar mehrere Tage), so darf der Veranstalter die Leistungsteilnahme in dem von § 4 Abs. 1 FAO gefo...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (4) Beginn der Gewinnberechtigung

Rz. 2063 Nach Art. 20 Abs. 1 Buchst. d) SE-VO muss der Verschmelzungsplan den Zeitpunkt angeben, von dem an die Aktien zur Teilnahme am Gewinn berechtigen. Es steht den Gründungsgesellschaften frei diesen Termin festzulegen. So kann bspw. eine spätere Gewinnberechtigung durch ein für die Aktionäre besseres Umtauschverhältnis kompensiert werden. Auch eine variable Gewinnberec...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / d) Praktische Fälle

Rz. 158 Unter diese sehr komplexen Tatbestandsalternativen fallen Handlungen, die häufig als Marking the Close,[343] Creation of a floor or ceiling in the Price Pattern,[344] Painting the Tape,[345] Wash Trades,[346] Phishing, Improper matched Orders,[347] Pump and Dump[348] oder Trash and Cash[349] bezeichnet werden, ohne dass es hierfür exakte Definitionen gibt.[350]mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 2. Inhalt und Dauer des Fachgesprächs

Rz. 80 Das Fachgespräch ist nicht öffentlich und wird von dem Fachausschuss abgehalten. Als Zuhörer sind insofern nur noch Mitglieder des Vorstands der Rechtsanwaltskammer und stellvertretende Ausschussmitglieder zugelassen. Die an den Antragsteller zu stellenden Fragen sollen sich gem. § 7 Abs. 2 Satz 2 FAO an den in der Praxis überwiegend vorkommenden Fällen ausrichten. Da...mehr

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§ 20 Joint Ventures / c) At-Equity-Konsolidierung

Rz. 116 "At equity" werden sog. assoziierte Unternehmen konsolidiert, also Unternehmen, auf deren Geschäfts- und Finanzpolitik das Mutterunternehmen maßgeblichen Einfluss tatsächlich ausübt (vgl. § 311 Abs. 1 HGB). Eine solche Assoziierung wird (widerleglich) vermutet, wenn ein Joint Venture-Partner 20 % oder mehr der Stimmrechte innehat (§ 311 Abs. 1 Satz 2 HGB). Ein maßgeb...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / VIII. Verhältnis zu § 650e BGB

Rz. 98 Grundsätzlich hat der Unternehmer hinsichtlich einer Absicherung bereits erbrachter Leistungen die Wahl zwischen einer Vorgehensweise nach § 650e oder § 650f BGB. § 650f Abs. 4 BGB regelt ausdrücklich, dass ein Vorgehen nach § 650e BGB nur für den Fall ausgeschlossen ist, dass der Unternehmer bereits eine Sicherheit nach § 650f BGB in ausreichender Höhe "erlangt hat"....mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / hh) Verwaltungs- und Vertragssitz

Rz. 45 Sitz der Gesellschaft ist gem. § 706 Satz 1 BGB n.F. der Ort, an dem deren Geschäfte tatsächlich geführt werden (Verwaltungssitz). Ist die Gesellschaft im Gesellschaftsregister eingetragen und haben die Gesellschafter einen Ort im Inland als Sitz vereinbart (Vertragssitz), so ist abweichend von § 706 Satz 1 BGB n.F. dieser Ort der Sitz der Gesellschaft (§ 706 Satz 2 B...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (1) Tauglicher Bürge

Rz. 145 Nach den Anforderungen des § 239 Abs. 1 BGB ist ein Bürge dann tauglich, wenn er ein der Höhe der zu leistenden Sicherheit angemessenes Vermögen hat. Des Weiteren muss er seinen allgemeinen Gerichtsstand grundsätzlich im Inland haben; ein Gerichtsstand in der Europäischen Union ist danach nur dann zulässig, wenn sich der Bürge in der Bürgschaftsurkunde der Geltung de...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / dd) Kapitalgesellschaften

Rz. 180 Eigenkapital ist das Kapital, das der Kapitalgesellschaft von den Gesellschaftern in dieser Eigenschaft zur Verfügung gestellt wird. Es kann sich um Einlagen handeln, aber auch um im Unternehmen verbliebene Gewinne. Die genaue bilanzielle Gliederung des Eigenkapitals ergibt sich aus § 266 Abs. 3 A HGB, wobei kleine Gesellschaften die in § 266 Abs. 3 A III HGB vorgese...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Auflösungsbeschluss

Rz. 434 Nach § 729 Abs. 1 Nr. 4 BGB n.F. kann die Gesellschaft nunmehr – im Einklang mit der Regelung bei den Personenhandelsgesellschaftern (§ 138 Abs. 1 Nr. 4 HGB n.F.) – auch durch Auflösungsbeschluss aufgelöst werden. Bislang bedurfte es hierfür einer vertraglichen Vereinbarung. Da mit dem Auflösungsbeschluss eine Änderung des Gesellschaftszwecks herbeigeführt und die Be...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 2. Dozierende Teilnahme

Rz. 102 Die für den Erhalt der Fachanwaltsbezeichnung geforderte Fortbildung kann auch dadurch erlangt werden, dass der Rechtsanwalt dozierend an einer Fortbildungsveranstaltung teilnimmt. Als Veranstaltung kommen dabei juristische Seminare vor Kollegen, interne Fortbildungen, sog. "Fortbildungszirkel" unter Kollegen, ebenso wie Fachtagungen, Vorlesungen, und Mandantenverans...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Umwandlung der Gesellschaft in eine Abwicklungsgesellschaft

Rz. 438 Durch die Auflösung verliert die Gesellschaft nicht etwa ihre rechtliche Identität, sie besteht vielmehr mit geändertem Gesellschaftszweck fort (§ 735 Abs. 1 Satz 1 BGB n.F.).[713] Der Zweck der Gesellschaft richtet sich nunmehr allein auf die Liquidation. Entsprechend bestehen auch sämtliche Rechte und Pflichten der Gesellschafter ihrer Grundstruktur nach unveränder...mehr

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FoVo 01/2024, Zivilprozessrecht

Prütting/Gehrlein Zivilprozessordnung Kommentar, 15. Aufl. 2023 4.018 Seiten, 139,00 EUR Luchterhand Verlag ISBN 978-3-472-09795-2 67 Autoren behandeln die ZPO auf rund 4.000 Seiten. Da der Gesetzgeber seit der Vorlage etwas Ruhe gegeben hat, liegt der Schwerpunkt der Neuauflage in der Einarbeitung der Literatur und Rechtsprechung zu den vorherigen Reformen der 19. Legislatur...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / (2) Virtuelle Aktien(options)programme

Rz. 131 Vor dem Hintergrund der Erstreckung des Anwendungsbereichs des Art. 19 Abs. 1 lit. a) MMVO auf Derivate ist umstritten, ob auch solche Optionen bzw. virtuellen Aktien, bei denen der Begünstigte ausschließlich eine Barzahlung erhält, der Mitteilungspflicht unterliegen. Solche virtuellen Aktien(options)programme gewähren in ihrer einfachsten Form das Recht auf den Diffe...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / 3. Die Schlusszahlungseinrede

Rz. 275 Im Rahmen des VOB-Vertrages gibt § 16 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 VOB/B dem Auftraggeber noch eine weitere Einrede, nämlich die sogenannte Schlusszahlungseinrede. Rz. 276 Unterrichtet der Auftraggeber den Auftragnehmer schriftlich über die Schlusszahlung und nimmt dieser die Zahlung entgegen,[322] ohne innerhalb der in Abs. 5 geregelten Fristen einen entsprechenden Vorbehalt z...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / aa) Meldepflichtiger

Rz. 173 Meldepflichtig kann nach § 33 Abs. 1 Satz 1 WpHG jedermann ("Wer …") werden. Die Vorschrift findet damit auf natürliche und auf juristische Personen gleichermaßen Anwendung. Die Staatsangehörigkeit und der Wohnsitz bei natürlichen Personen ist dabei ebenso wenig von Belang wie der Sitz bei juristischen Personen. Auch ausländische Privataktionäre mit Wohnsitz im Ausla...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.1.3 Mindestlohnanspruch und Urlaub

Rz. 33 Der Arbeitnehmer hat während des Urlaubs Anspruch auf Zahlung des Urlaubsentgelts. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 1 BUrlG und der arbeitsvertraglichen Vergütungsabrede und nicht aus § 1 Abs. 1 MiLoG. Gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG bemisst sich die Höhe des Urlaubsentgelts an dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor d...mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / C. Mediation

Rz. 105 Die Mediation als solche wird nicht durch das Mediationsgesetz definiert. Dort findet sich nur folgende Regelung: Zitat Die Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig oder eigenverantwortlich eine einvernehmliche Regelung ihres Konfliktes anstreben. Rz. 106 Mit dieser Begriffsbestimm...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / cc) Behandlung von Aktienoptionsprogrammen

Rz. 129 Schon früher war die Behandlung der Gewährung von Aktienoptionen und deren Ausübung im Rahmen von Aktienoptionsprogrammen für Führungskräfte umstritten. Dabei wurden v.a. zwei Fragen diskutiert. Zum einen stellte sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt – Gewährung der Option, Aktienerwerb infolge Ausübung der Option, Veräußerung der erworbenen Aktien – ggf. eine Mitteil...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / f) Behandlung der Insiderliste, Herausgabe an zuständige Behörde

Rz. 66 Die Insiderliste ist ein vertrauliches Dokument und dementsprechend zu behandeln. Sie ist vor dem Zugriff anderer Personen als solcher, die mit der Führung der Liste beauftragt sind, zu schützen.[156] Hierzu sollten Zugangsbeschränkungen bzw. Passwörter den Zugang zur Datei bzw. zur Software sichern. Auf Verlangen ist die Insiderliste nach Art. 18 Abs. 1 lit. c) MMVO d...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Umfang der Vertretungsmacht

Rz. 253 Die Vertretungsmacht der Gesellschafter erstreckt sich auf alle Geschäfte der Gesellschaft (§ 720 Abs. 3 Satz 1 BGB n.F.). Eine Beschränkung des Umfangs der Vertretungsmacht ist Dritten gegenüber unwirksam (§ 720 Abs. 3 Satz 2 BGB n.F.). Dies gilt insb. für die Beschränkung, dass sich die Vertretung nur auf bestimmte Geschäfte oder Arten von Geschäften erstreckt oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsgemeinschaft / 2 Zweck der Arbeitsgemeinschaft

Der Zusammenschluss zu einer Arbeitsgemeinschaft i. S. d. § 2a GewStG muss die Erfüllung eines einzigen Werkvertrags [1] oder Werklieferungsvertrags [2] zum Ziel haben. Wird die Gemeinschaft für mehrere solcher Verträge gegründet, ist sie ein sachlich selbstständiger Gewerbebetrieb.[3] Entsprechendes gilt, wenn der Zweck des Zusammenschlusses nicht nur die Erfüllung eines Werk-...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 2. Begriffsbestimmung

Rz. 334 Übernahmeangebote sind gem. § 29 Abs. 1 WpÜG Angebote, die auf den Erwerb der Kontrolle an der Zielgesellschaft gerichtet sind. Der Begriff "Kontrolle" wird in § 29 Abs. 2 WpÜG definiert als das Halten von mindestens 30 % der Stimmrechte an der Zielgesellschaft. Rz. 335 Ein Übernahmeangebot muss auf den Erwerb der Kontrolle gerichtet sein. Aufstockungsangebote, mit de...mehr

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Literaturverzeichnis

Antomo, Aufwind für internationale Gerichtsstandsvereinbarungen – Inkrafttreten des Haager Übereinkommens, NJW 2015, S. 2919 ff Arnold/Krieger/Zeh, Betriebsvereinbarungsoffene Arbeitsverträge – Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen in der Praxis, NZA 2020, 81 Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 6. Auflage 2021 Bauer/Arnold, AGB-Kontrolle von Vorstandsverträgen, ZIP 2006, 233...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / II. Anwendbarkeit auch auf den VOB/B-Vertrag

Rz. 15 Die VOB/B sieht keine Möglichkeit zur Sicherung der Ansprüche des Unternehmers vor,[5] da § 16 VOB/B lediglich die Erfüllung der Zahlungspflichten des Bestellers und § 17 VOB/B nur diejenigen Sicherheiten regelt, die vom Unternehmer zugunsten des Bestellers zu stellen sind. Insoweit berührt die VOB/B die gesetzliche Möglichkeit zur Sicherung der Ansprüche des Unterneh...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / a) Ahndung als Ordnungswidrigkeit

Rz. 98 Nach § 120 Abs. 15 Nr. 6–11 WpHG liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn eine Ad-hoc-Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise, nicht rechtzeitig vorgenommen oder nicht rechtzeitig nachgeholt wird. Nach § 120 Abs. 18 WpHG kann in einem solchen Fall gegenüber einer natürlichen Person ein Bußgeld i.H.v. bis zu 1 Mio. EUR ver...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 6. Höhe der Sicherheit

Rz. 79 Gem. § 650f Abs. 1 S. 1 BGB kann Sicherheit für die auch in Zusatzaufträgen vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen, die mit 10 % des zu sichernden Vergütungsanspruchs anzusetzen sind, verlangt werden. Satz 1 gilt auch für Ansprüche, die an die Stelle der Vergütung treten. Insoweit sind absicherbar alle Forderungen, di...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 1. Vollständigkeitsprüfung (§ 24 Abs. 1 FAO)

Rz. 65 Der auf der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer eingegangene Antrag wird dort zunächst einer ersten Sichtung unterzogen, bevor er nebst Unterlagen an den Vorsitzenden des jeweiligen Fachausschusses weitergeleitet wird. Damit sollen bereits offensichtlich ungenügende Anträge (bspw. Anträge, welche gar keine Anlagen enthalten oder auf "demnächst" nachgereichte Unter...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Form des Verschmelzungsplans

Rz. 2071 Die SE-VO enthält keine besonderen Vorschriften zur Formbedürftigkeit des Verschmelzungsplans. Die Schriftform ist jedoch zwingend. Das ergibt sich zum einen daraus, dass der Inhalt des Verschmelzungsplans anders kaum fixiert werden kann. Zum anderen spricht Art. 26 Abs. 2 SE-VO davon, dass eine Ausfertigung des Verschmelzungsplans bei der Anmeldung vorgelegt werden...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 1. Widerspruchsverfahren

Rz. 404 Nach § 41 WpÜG sind Verfügungen der BaFin im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens auf Recht- und Zweckmäßigkeit zu überprüfen. Der Begriff der Verfügung entspricht dem des Verwaltungsakts.[842] Verwaltungsakte der BaFin sind bspw.:mehr

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zfs 01/2024, StichwortKommentar Schadenrecht

Rezension zu Pardey/Balke/Link, StichwortKommentar Schadenrecht (Haftungsgrund, Haftungsumfang, Versicherung), Nomos, 2023, 2002 Seiten Der neue StichwortKommentar Schadenrecht kann allen empfohlen werden, die in der Praxis mit der Durchsetzung oder der Abwehr von Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden. Dies betrifft neben den einschlägigen Fachrichtungen Verkehrs- und ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Rz. 162 Nach § 249 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 HGB müssen für Drohverluste aus einem schwebenden Geschäft Rückstellungen gebildet werden. Der Tatbestand knüpft an den Nichtausweis sog. schwebender Geschäfte (dazu o. Rdn 120 f.) an, bei denen eine Gleichwertigkeitsvermutung besteht. Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine Gleichwertigkeit im konkreten Geschäft nicht (mehr) ...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / b) Funktion des Verbots der Marktmanipulation

Rz. 153 Nach Erwägungsgrund 7 MMVO dient das Verbot der Marktmanipulation der Wahrung einer ordnungsgemäßen Markttransparenz, die eine Voraussetzung dafür ist, dass alle Wirtschaftsakteure an integrierten Finanzmärkten teilnehmen. Ob dem Verbot der Marktmanipulation daneben ein individualschützender Charakter zukommt, ist seit Ablösung des Kursbetrugs nach § 88 BörsG streiti...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / II. Arten der Sicherheitsleistung

Rz. 128 Beim Bauvertrag auf der Basis des BGB nennt § 232 Abs. 1 BGB die zulässigen Arten der Sicherheitsleistung, die dann einschlägig sind, wenn die Bauvertragsparteien nichts anderes vereinbart haben. Fehlt eine konkrete Regelung, haben die Vertragsparteien die freie Wahl zwischen einer Sicherheitsleistungmehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 1. Ladung

Rz. 79 Gem. § 7 Abs. 2 FAO erfolgt die für das Fachgespräch erforderliche Ladung mit einer Frist von einem Monat. Die Monatsfrist dient dem Schutz des Antragstellers, der ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung auf das Fachgespräch haben soll. Die Ladung hat Hinweise auf den Bereich zu enthalten, der Gegenstand des Fachgesprächs sein wird. Unterlässt der Ausschuss ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (5) Verschmelzungsstichtag

Rz. 2064 Gem. Art. 20 Abs. 1 Satz 2 Buchst. e) SE-VO muss der Verschmelzungsplan den Zeitpunkt enthalten, von dem an die Handlungen der sich verschmelzenden Gesellschaften unter dem Gesichtspunkt der Rechnungslegung als für Rechnung der Europäischen Gesellschaft (SE) vorgenommen gelten. I.d.R. wird dieser Zeitpunkt als "Verschmelzungsstichtag" bezeichnet.[5215] Der Zeitpunkt...mehr