Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.1 Steuern vom Einkommen

Tz. 57 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Steuern vom Einkommen, die von rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Vereinen bei der Unterhaltung eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs entrichtet werden müssen, sind keine abzugsfähigen Betriebsausgaben (s. § 10 Nr. 2 KStG, Anhang 3, R 10.1 KStR 2022, Anhang 4). Das Verbot der Abziehbarkeit bedeutet im Falle einer ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Berechnungsgrundlagen.

Rn 4 Der Besitzer kann die herauszugebende Nutzungen um Aufwendungen kürzen, die er während der Redlichkeitsphase berechtigt zum Erhalt oder zur Wertverbesserung der Sache machen durfte (BGH JZ 98, 685 [BGH 12.12.1997 - V ZR 81/97]). Gefolgert aus dem Schutzgedanken des § 988 (durch dessen Rechtsfolgenverweisung), erscheint auch iRd § 818 III die Anrechnung von Kosten im Zus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines zur Rechtslage bis zum 01.01.2007

Rn. 1750 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nach S 1 des § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b EStG aF galt ein generelles Abzugsverbot für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ohne Rücksicht auf die betriebliche/berufliche Veranlassung. In den Sätzen 2 und 3 zu § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b EStG aF waren hiervon Ausnahmen bestimmt. So ließ § 4 Abs 5 Nr 6b S 2 EStG aF ausnahmsweise den Steuerabzug bis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Verhältnis zu § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG

Rn. 1702 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Aufwendungen für Bewirtung können auch gleichzeitig als unentgeltliche vermögenswerte Zuwendung iSv § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG gewertet werden. Entscheidend für die Frage, ob § 4 Abs 5 Nr 1 oder 2 EStG zur Anwendung kommt, ist, welche Leistung im Vordergrund steht (ein Geschenk oder eine Bewirtung). Wird zB eine Auslandsreise geschenkt, so...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1703 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nicht abziehbar sind nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 3 EStG Aufwendungen für Einrichtungen des StPfl, soweit sie der Bewirtung, Unterhaltung oder der Beherbergung von Personen, die nicht ArbN des StPfl sind, dienen (Gästehäuser) (BFH BFH/NV 2020, 497) und sich außerhalb eines Ortes des Betriebes des StPfl befinden. Die Vorschrift beruht auf der Entsc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 669 BGB – Vorschusspflicht.

Gesetzestext Für die zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Aufwendungen hat der Auftraggeber dem Beauftragten auf Verlangen Vorschuss zu leisten. Rn 1 § 669 soll sicherstellen, dass der Beauftragte die Aufwendungen zur Ausführung des Auftrags nicht vorfinanzieren muss. Der auf Geld gerichtete Anspruch auf Vorschuss ist nach hM wegen des idR fehlenden eigenen Interesses ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 150. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum u Beschäftigung v 26.04.2006, BGBl I 2006, 1091

Rn. 170 Stand: EL 72 – ET: 11/2006 Mit dem Gesetz sollen Liquiditätsvorteile für kleinere und mittelständische Unternehmen gewährt und für private Haushalte neue Beschäftigungsmöglichkeiten mit steuerlicher Förderung geschaffen werden. Im Einzelnen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Praktische Folgen.

Rn 2 Da § 999 keine Anspruchsgrundlage darstellt, jedoch bei der Besitznachfolge der Durchsetzung von Ersatzansprüchen dient, nachdem der frühere – aufwendende – Besitzer nicht mehr die Rechte aus den §§ 1000, 1001 und 1003 anwenden kann, muss der Besitzer zusammen mit seinem Rechtsvorgänger im Besitz bemüht sein, sämtliche Nachweise für getätigte Aufwendungen und Kosten zus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 140. Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen u Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) v 05.07.2004, BGBl I 2004, 1427

Rn. 160 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Mit Urt v 06.03.2002 hatte das BVerfG BStBl II 2002, 618 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG u der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar sei u den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab 01.01.2005 eine verfassungskonfo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anlagevermögen

Rn. 1523 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das abnutzbare AV wird bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG im Wesentlichen genauso behandelt wie bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG (vgl BFH BStBl II 2010, 1035). Nach § 4 Abs 3 S 3 EStG sind die Vorschriften über AfA und Substanzverringerung auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG anzuwenden. Damit sind als BA...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ansatz

Rn. 337 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abweichungen zwischen HB u StB – Ansatzebene Aktivamehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Höhe des Ersatzanspruchs.

Rn 7 Gem den §§ 683 1, 670 steht dem Mieter ein Anspruch in Höhe der Aufwendungen zu, die er nach den Umständen für erforderlich halten durfte. Hierbei kommt es wegen der Rechtsgrundverweisung (aA Dötsch NZM 07, 275, 279) auf die Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag nicht darauf an, ob diese Aufwendungen auch zu einer entspr Vermögensmehrung auf Seiten des Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 206. Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v 27.06.2017, BGBl I 2017, 2074

Rn. 226 Stand: EL 124 – ET: 10/2017 Historie: 27.04.2017: 2./3. Lesung Bundestag; 02.06.2017: Bundesrat stimmt Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen zu (BR-Drucks 366/17). Die erstmals gesetzlich geregelte Steuerfreiheit der Sanierungsgewinne im Bereich des EStG, KStG und GewStG ist als staatliche Subventionierung einzustufen und steht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Schadensersatz.

Rn 11 Zu ersetzen ist der durch die unwahre Tatsachenbehauptung entstandene Schaden. Meist geht es um Ersatz von Vermögensschäden, ggf aber auch um Naturalrestitution, zB durch Widerruf oder Klarstellung; hingegen besteht idR kein Anspruch auf Folgeberichterstattung (BGHZ 143, 199, 203 ff; Kübler JZ 00, 622; Ausn: BGHZ 57, 325, 333f). Der Schadensersatz kann auch Aufwendunge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anspruchsumfang.

Rn 5 Im Gegensatz zu § 347 2 aF, §§ 994 ff erweitert II die Gegenansprüche des Rücktrittsschuldners: Die notwendigen Verwendungen (§ 994 Rn 2) sind ihm allemal zu ersetzen (näher Kohler JZ 13, 171). Dabei sind Verwendungen alle sachbezogenen Vermögensaufwendungen, die unmittelbar der Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Sache dienen (etwa BGHZ 131, 220, 222 f m...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Bewertungsgegenstand: Grund und Boden

Rn. 25 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Nach § 55 Abs 1 EStG ist als AK/HK des Grund und Bodens das Zweifache eines Ausgangsbetrags anzusetzen, der sich für luf Grund und Boden nach § 55 Abs 2 und 3 EStG und für den übrigen Grund und Boden (der unter § 55 EStG fällt) nach § 55 Abs 4 EStG bemisst, soweit der StPfl nicht alternativ die Feststellung eines höheren Teilwerts nach § 55 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Weitere Ansprüche.

Rn 30 Veranlasst ein Vertragspartner den anderen zur fristlosen Kündigung und kann er sich bezüglich seines Verschuldens nicht entlasten, ist er gem § 280 zum Schadensersatz des durch die Kündigung bis zum Ende der vertraglichen Bindungsdauer (Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist; bei Zeitmietvertrag: Ende der Laufzeit) entstandenen Schadens verpflichtet (vgl. KG IMR 19, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder

Rn. 1854 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Neben Geldbußen fallen nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG auch Ordnungsgelder unter die Vorschrift. Hierzu gehören die nach deutschem Recht so bezeichneten Forderungen, die insbesondere in den Verfahrensordnungen oder in verfahrensrechtlichen Vorschriften anderer Gesetze enthalten sind. Ordnungsgelder sind zB das Ordnungsgeld wegen Ausbleibens e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 4 Die Vorschrift erfasst wie § 280 sämtliche bereits bestehenden Schuldverhältnisse; für das Deliktsrecht gilt sie nicht. Der Eingangshalbsatz verweist auf die Voraussetzungen des Schadensersatzes statt der Leistung. Die einzelnen Voraussetzungen des Schadensersatzes statt der Leistung, va Vertretenmüssen der Pflichtverletzung und regelmäßig Fristsetzung, müssen also vorl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Das enttäuschte Vertrauen auf den Abschluss eines Vertrags. Ausgangspunkt:

Rn 48 In der zweiten Untergruppe von o Rn 41 weiß der andere Teil, dass der Vertrag noch nicht geschlossen ist, zB weil es noch an der Einhaltung einer Form fehlt. Er vertraut aber auf den erfolgreichen Abschluss der schon weit fortgeschrittenen Verhandlungen und macht Aufwendungen. Hier soll es uU Ersatzansprüche aus cic geben, gestützt auf einen unbegründeten Verhandlungsa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Aufgaben der GdW.

Rn 15 Den Verw als Organ der GdW trifft nach § 27 I Nr 1 ein Erhaltungsmanagement (BTDrs 19/22634, 47). Er muss dazu 1. die Anlage selbst begehen oder begehen lassen (2-mal jährlich, öfters bei Anlass, zB bei Nachrichten über Mängel), um die für eine Erhaltung des gemE erforderlichen Maßnahmen festzustellen (BGH ZWE 20, 44 Rz 9; NJW 18, 2550 Rz 77; LG Köln ZMR 11, 502). Erke...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen; für Aufwendungen infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens gilt § 1610a. 2Ist zwischen den getrennt lebenden Ehegatten ein Scheidungsverfahren rechtshängig, so gehören zum Un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Übergang vom Vermögensvergleich zur Einnahme-Überschussrechnung

Rn. 2272 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 In diesem Fall kann grundsätzlich ebenso wenig auf eine Anpassung des laufenden Gewinns durch Vornahme von Zu- und Abschlägen verzichtet werden wie im umgekehrten Fall. Gewillkürtes BV gilt allein durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart nicht als entnommen (§ 4 Abs 1 S 3 EStG). Diese gesetzliche Bestimmung dürfte nur noch deklaratorische...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen erfüllt.

Rn 15 Liegen alle Voraussetzungen des § 556c I vor (Rn 5 ff) und ist das vorgeschriebene Verfahren eingehalten (Rn 14), hat der Mieter vGw die Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten zu tragen. Sie treten an die Stelle der bis dahin umgelegten Kosten. Änderungsvereinbarungen und zusätzliche Erklärungen sind nicht erforderlich.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Mehrere Wohnungen (§§ 559b I 2, 559 III).

Rn 9 Ist eine Modernisierungsmaßnahme für mehrere Wohnungen durchgeführt worden (§ 559 III), sind die Kosten für sämtliche Wohnungen anzugeben (LG Berlin GE 03, 883; LG Köln WuM 87, 273 [LG Köln 04.11.1986 - 12 S 43/86]).mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Sportler des Vereins (erlaubte Höhe der Zahlungen an unbezahlte Sportler)

Tz. 29 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Sportler des Vereins i. S. v. § 67a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) sind nicht nur die (aktiven) Mitglieder des Vereins, sondern alle Sportler, die für den Verein auftreten (z. B. in einer Mannschaft des Vereins mitwirken, s. AEAO zu § 67a Abs. 3 AO TZ 31, Anhang 2). Eine Mitgliedschaft der betreffenden Person im Verein selbst ist nicht e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Relative Unverhältnismäßigkeit.

Rn 32 Ausgangspunkt der Abwägung ist ein Vergleich der Kosten beider Arten der Nacherfüllung (HP/Faust Rz 69); maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs des Nacherfüllungsverlangens (BGH BeckRS 18, 27613 Rz 69 ff). Welche Differenz die vom Käufer gewählte Art für den Verkäufer unzumutbar macht, wird nicht nach festen Prozentzahlen entschieden, gem IV 2 ist eine umfassende Int...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Wertermittlungsanspruch (Abs 1 S 2 Hs 2).

Rn 16 Der Anspruch auf Wertermittlung bezweckt nicht, verbindlich den Wert des Nachlassgegenstands im Zeitpunkt des Erbfalls festzulegen, sondern soll dem Pflichtteilsberechtigten die Beurteilung des Risikos eines Rechtsstreits über den Pflichtteil erleichtern (BGH NJW 22, 192 [BGH 29.09.2021 - IV ZR 328/20] Rz 8). Er ist vom Auskunftsanspruch streng zu unterscheiden (BGH NJ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Form der Auskunftserteilung.

Rn 10 Der (wesensgleiche) Auskunftsanspruch ist in verschiedene Grade abgestuft (Ddorf FamRZ 95, 1236, 1239). Er geht auf Vorlage eines vom Erben erstellten Bestandsverzeichnisses (I 1), wobei der Berechtigte, wie auch bei Erstellung des amtlichen Verzeichnisses (KG FamRZ 96, 767), seine Hinzuziehung – nicht: Mitwirkung (BGH 19.7.23 – IV ZB 31/22 Rz 17) – verlangen kann (I 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 3 Ziel eines Wirtschaftsplans ist es: 1. aufgrund einer vorläufigen Schätzung festzustellen, welcher Gesamtbetrag zu den Kosten der GdW iSv § 16 II 1 in einem Wirtschaftsjahr benötigt wird, und 2. die Beitragsleistung der WEigtümer zu diesen Kosten (BGH NZM 13, 650 Rz 13; Hamm ZMR 09, 58, 60) sowie 3. zu den Rücklagen (§ 19 Rn 39 ff; § 19 Rn 42) festzusetzen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Fehlende oder fehlerhafte Umstellungsankündigung.

Rn 17 Fehlt eine Umstellungsankündigung, kann der Vermieter nur die fiktiv zu berechnenden, bisherigen Kosten der Eigenversorgung als Betriebskosten in Rechnung stellen. Der Vermieter hat hierzu die umlagefähigen Kosten zu ermitteln. Nach § 5 WärmeLV steht ihm ein entsprechender Auskunftsanspruch gegenüber dem Wärmelieferanten zu. Ein Verstoß gg das Textformerfordernis von §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Unteilbarkeitsgrundsatz

Rn. 149 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Jedes selbstständige WG ist hinsichtlich seiner Zugehörigkeit zum BV oder PV einheitlich zu beurteilen (Unteilbarkeitsgrundsatz). Eine private bzw betriebliche Mitbenutzung ist durch Korrekturen der entsprechenden Aufwendungen und Erträge (Aufteilung von Ausgaben in BA und Privatentnahmen etc) durchzuführen. Ein gemischt genutztes beweglich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 6 Der Vermieter muss – außer bei einer Pauschalpreisvereinbarung – die entstandenen Kosten berechnen. Berechnung meint Angabe und Addition/Subtraktion. Kostenabweichungen ggü der Modernisierungsankündigung, auch erhebliche, sind unerheblich und, wie § 559 II 2 Nr 2 zeigt, der die Abweichung ausreichend sanktioniert, nicht näher zu erläutern (aA LG Berlin GE 21, 186). Rn 7...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2170 BGB – Verschaffungsvermächtnis.

Gesetzestext (1) Ist das Vermächtnis eines Gegenstands, der zur Zeit des Erbfalls nicht zur Erbschaft gehört, nach § 2169 Abs. 1 wirksam, so hat der Beschwerte den Gegenstand dem Bedachten zu verschaffen. (2) 1Ist der Beschwerte zur Verschaffung außer Stande, so hat er den Wert zu entrichten. 2Ist die Verschaffung nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich, so kann sic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Außerordentliche Lasten.

Rn 3 2 führt – wie auch §§ 2126, 2379 (s dort) – den Begriff der außerordentlichen Lasten als Regulativ des Aufwendungsersatzes für den Fall gezogener und verbleibender Nutzungen ein. Außerordentliche Lasten sind demnach nur solche Verpflichtungen im Zusammenhang mit einer Sache, die weder laufende Ausgaben iRd Nutzung darstellen, noch regelmäßig wiederkehren. Wie die Verknü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Ersteller.

Rn 38 Die Abrechnung und ihre Bestandteile/Ergänzungen hat der Verw als Organ der GdW aufzustellen, in dessen Amtszeit die Verpflichtung zur Erstellung entstanden ist (BGH ZMR 18, 523 Rz 11). Die Organ-Verpflichtung geht nicht auf den neuen Verw über (AG Kassel ZfIR 22, 99). Der Alt-Verw kann die Erstellung indes vertraglich nach § 280 I BGB und aus seiner (ehemaligen) Organ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 44 Aus § 16 II 1 verpflichtet sind die – ggf werdenden – WEigtümer. Dies betrifft auch die Kosten eines Rechtsstreits, den der WEigtümer gewonnen hat (AG Pfaffenhofen ZMR 23, 589; s.a. BGH V ZR 139/23; LG Rostock ZWE 23, 369 Rz 14: etwas anderes kann vereinbart werden; auch ein Beschl ist möglich). Ein WEigtümer ist allerdings (erst) durch einen Beschl nach § 28 I 1, II 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Schuldner außer der Hauptleistung Zinsen und Kosten zu entrichten, so wird eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichende Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet. (2) Bestimmt der Schuldner eine andere Anrechnung, so kann der Gläubiger die Annahme der Leistung ablehnen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Das Pfand haftet für die Forderung in deren jeweiligem Bestand, insbesondere auch für Zinsen und Vertragsstrafen. 2Ist der persönliche Schuldner nicht der Eigentümer des Pfandes, so wird durch ein Rechtsgeschäft, das der Schuldner nach der Verpfändung vornimmt, die Haftung nicht erweitert. (2) Das Pfand haftet für die Ansprüche des Pfandgläubigers auf Ersatz von Verwend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Grundsatz der Wirtschaftlichkeit.

Rn 9 Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (§§ 556 II 1 Hs 1, 560 V, § 24 II 1 II. BV, § 20 I 2 NMV 1970) ist nach bisheriger Rspr iÜ grds unbeachtlich (BGH NJW 04, 1738, 1739 [BGH 03.03.2004 - VIII ZR 149/03]; aA LG Berlin MDR 19, 1375) und spielt nur für die Frage einer Härte iSv § 559 IV eine Rolle (Rn 23). Dies ist zu überdenken, da den Vermieter die vertragliche Nebenpfl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Grundstückskauf (Abs 2).

Rn 7 Die Sonderregelung gilt auch für Wohnungseigentum und ErbbauR. Sie setzt voraus, dass der Kaufvertrag wirksam wird (BGH NJW 13, 928 [BGH 09.11.2012 - V ZR 182/11]) und umfasst die Kosten der Beurkundung und des Grundbuchs (BGH NJW 10, 2873), ferner zB von Genehmigungen, begleitenden Verfahrenshandlungen, zB Eigentumsübertragungsvormerkung (HP/Faust Rz 8; zu § 449 aF Ham...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ausgangspunkt.

Rn 28 Bei einem Kfz-Schaden ist im Grundsatz die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs geschuldet (zu den Besonderheiten beim Leasing, wo der nutzende Leasingnehmer nicht Eigentümer des Unfallfahrzeugs ist, BGH NJW 19, 1669 [BGH 29.01.2019 - VI ZR 481/17]; BGH NJW 23, 2778 [BGH 18.04.2023 - VI ZR 345/21]). Allerdings soll die Bereitstellung eines gleichartigen und gleichwerti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Leistungs- und Abflussprinzip.

Rn 44 Die auf den Abrechnungszeitraum (Rn 42) entfallenden Kosten können nach verschiedenen ›Prinzipien‹ ermittelt werden: Nach dem Leistungsprinzip (auch Zeitabgrenzungs- oder Verbrauchsprinzip genannt) sind diejenigen Kosten abzurechnen, die für den jeweiligen Abrechnungszeitraum angefallen sind (LG Berlin ZMR 19, 492, 493). Nach dem sog Abflussprinzip (auch Abrechnung nac...mehr

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AGS 08/2024, Auslagenerstat... / III. Begründetheit

Erfolgt eine Einstellung – wie hier nach § 47 Abs. 2 OWiG – nach einer dem Gericht Ermessen einräumenden Vorschrift, räume § 467 Abs. 4 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG dem Gericht Ermessen indes auch hinsichtlich der Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Betroffenen ein. Dabei sei aber als Ausgangspunkt zu beachten, dass in solchen Fällen hinsichtlich der notwendigen A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Regel.

Rn 7 Der Gläubiger soll nach II 1 in Geld entschädigt werden können, wenn die Herstellung den Schädiger unverhältnismäßig teuer käme (§ 249 I) oder die nach § 249 II geschuldeten Herstellungskosten unverhältnismäßig hoch sind. Hierfür gilt bei Kfz die 130 %-Grenze (wenngleich dort nicht über § 251, sondern über das Gebot der Wirtschaftlichkeit begründet, § 249 Rn 9, 29). Die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verfahren.

Rn 3 Das Verfahren regelt sich nach den §§ 433 ff FamFG (Grüneberg/Weidlich § 1965 Rz 2), dh das Nachlassgericht hat vAw zu ermitteln (Erman/Schmidt § 1965 Rz 1). Die Bekanntmachung durch Anheftung an die Gerichtstafel und Veröffentlichung im Bundesanzeiger sowie die mindestens sechswöchige Frist bestimmen sich nach Maßgabe der §§ 435–437 FamFG. Eine Veröffentlichung in ande...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ermessensspielräume, Schätzerfordernisse

Rn. 21 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Objektivierbarkeit der Gewinnermittlung findet ihre Grenze, insoweit Ermessens- u Schätzspielräume bestehen, die auf der Grundlage von Wahrscheinlichkeitsüberlegungen ausgefüllt werden müssen. Diese bestehen sowohl auf der Ansatz- als auch insb auf der Bewertungsebene. Praxis-Beispiel Bilanzierungsfall einer ‹Krisen-GmbH›: Momentaufnahme v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Soweit der Darlehensnehmer seine Verbindlichkeiten aus einem Verbraucherdarlehensvertrag nach § 500 Absatz 2 vorzeitig erfüllt, ermäßigen sich die Gesamtkosten des Kredits um die Zinsen und die Kosten entsprechend der verbleibenden Laufzeit des Vertrags. (2) Soweit die Restschuld eines Verbraucherdarlehens vor der vereinbarten Zeit durch Kündigung fällig wird, ermäßigen ...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / a) Kostenübernahme des Rechtsschutzversicherers

Rz. 8 Nach ARB 1 erbringt der Versicherer die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang (Rechtsschutz). Allerdings sind nur die in ARB 2 genannten Rechtsgebiete und die dort aufgezählten Versicherungsleistungen versicherbar. Rz. 9 Die Regelung in ARB 2.2.11 sieht einen sog. Be...mehr