Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG)

Rz. 860 ▪ Begriff Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes, liegt eine außergewöhnliche Belastung i.S.v. § 33 Abs. 1 EStG vor. Im Gegensatz zu den Sonderausgaben sind die Fälle der außergewöhnlichen Belastu...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Anschaffungs- und Herstellungskosten, § 255 HGB

Rz. 275 Die Anschaffungskosten ergeben sich aus: Kaufpreis (Anschaffungspreis) + Anschaffungsnebenkosten (ANK) – Anschaffungspreisminderungen = Anschaffungskosten (AK) Rz. 276 Anschaffungsnebenkosten sind Kosten, die neben dem Kaufpreis anfallen, z.B. bei Grundstücken:mehr

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zfs 10/2023, Keine Kostenfe... / 2 Aus den Gründen:

[7]…“ II. Die gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Das LAG hat zu Recht die sofortige Beschwerde zurückgewiesen und den Beschluss des Arbeitsgerichts vom 9.11.2021 aufgehoben. [9] a) Das LAG ist zutreffend davon ausgegangen, dass Grundlage der Kostenfestsetzung ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Tit...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Der Unterhaltsbedarf als gesamter Lebensbedarf (Grundlagen)

Rz. 1420 § 1578 BGB bestimmt den Bedarf für alle Tatbestände des nachehelichen Unterhaltes nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Nach § 1578 Abs. 1 S. 2 BGB umfasst der nacheheliche Unterhalt den gesamten Lebensbedarf. Zu diesem gesamten Lebensbedarf gehören die Kosten zur Deckung elementarer Bedürfnisse wie verschiedenste weitere Kosten, beispielsweise eine angemessene Ve...mehr

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AGS 10/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Klaus Schneider, Entwicklung bei den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung, NJW 2023, 2164 In seinem Beitrag gibt der Autor einen Überblick über die Lit. und Rspr. zur Rechtsschutzversicherung bis Frühjahr 2023. Nach einem kurzen Überblick über die im Berichtszeitraum veröffentlichte Lit. zu dem Thema weist Schneider auf eine Entscheidung de...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Werbungskosten

Rz. 641 Werbungskosten bei Arbeitnehmern sind alle Aufwendungen, die ihnen zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung ihrer Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit erwachsen (§ 9 Abs. 1, 2 EStG) wie:mehr

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AGS 10/2023, Fragen und Lös... / 1. Ausgangsfall

Rechtsanwalt X ist dem bedürftigen Kläger, der zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt ist, für einen Zahlungsrechtsstreit vor dem LG Berlin über 20.000,00 EUR beigeordnet worden. Er erwirkt nach streitiger mündlicher Verhandlung ein der Klage stattgebendes Urteil, in dem dem Beklagten auch die Kosten des Rechtsstreits auferlegt worden sind. Welche Gebühren und Auslagen sind Rech...mehr

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zfs 10/2023, Nachfestsetzun... / 1 Sachverhalt

Die Beklagte zu 1, ein Wohnungsunternehmen, hatte aufgrund der zu ihren Gunsten ergangenen Kostenentscheidung des OLG Brandenburg die Festsetzung ihrer außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der auf die Gebühren und Auslagen ihres Prozessbevollmächtigten entfallenden Umsatzsteuer beantragt. Mit Schriftsatz vom 13.5.2022 hatte sie die Umsatzsteuer ni...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Innerer Betriebsvergleich durch Zeitreihenvergleich

Rz. 1108 Beim Inneren Betriebsvergleich werden die Zahlenverhältnisse vergleichbarer Merkmale in aufeinander folgenden Zeiträumen des gleichen Betriebes miteinander verglichen. Dies setzt eine Stetigkeit der Kontierung und eine annähernde Konstanz der Betriebsverhältnisse, über längere Zeit hinweg, zur einwandfreien Vergleichbarkeit voraus. Schwankungen beim Umsatz oder beim...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Sonderbedarf

Rz. 550 Voraussetzung für eine Feststellung des Bedarfs als Sonderbedarf ist, dass es sich um einen Regelmäßig außergewöhnlich hoher Bedarf, z.B. wegen Behinderung und unregelmäßiger, nicht außergewöhnlich hoher Bedarf...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Abzugsposten vom Einkommen

Rz. 1911 Das unterhaltsrechtlich zu bestimmende Einkommen wird grundsätzlich berechnet durch Abzug von Bei begrenzter Leistungsfähigkeit sind an die Möglichkeit des Abzugs dieser Positionen erhöhte Anforderungen zu stellen. Dabei sind im Einzelfall d...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Einkommen aus zumutbarer Erwerbstätigkeit

Rz. 841 Einkommen aus zumutbarer Erwerbstätigkeit mindert den (Unterhalts-) Bedarf des Unterhalt begehrenden Verwandten nach Kürzung um Erwerbsaufwand und Mehrbedarf[1176] in vollem Umfang. Gleiches gilt für solche Einkünfte, die unter Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit nicht erzielt worden sind.[1177] Rz. 842 Praxistipp Die bedarfsmindernde Wirkung der Einkünfte des Unter...mehr

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Unfallversicherung: Grundsä... / 3.1 Umlagesoll

Das Umlagesoll beschreibt den Bedarf des abgelaufenen Geschäftsjahres. Zur Ermittlung des Umlagesolls wird zunächst die Jahresrechnung herangezogen.[1] Die Grundsätze der Buchführung und Rechnungslegung über Einnahmen und Ausgaben und damit über die Erstellung einer Jahresrechnung sind durch die Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung (SVRV) geregelt. Der verbindliche Kontie...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Altersvorsorge

Rz. 1584 Von solcher Vermögensbildung sind die Aufwendungen für die Altersversorgung abzugrenzen. Eine Ausnahme hinsichtlich der Vermögensbildung besteht, wenn es sich um eine zulässige Altersvorsorge im Rahmen der Gesamtversorgung von 24 % des Bruttoeinkommens handelt.[1711] Rz. 1585 Ebenso ist bei besonders gehobenen Einkünften eine andere Bewertung erforderlich. Wenn die ve...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Sonstige Werbungskosten

Rz. 685 Zu den sonstigen Werbungskosten[454] gehören:mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Geiz-Vereinbarung

Rz. 299 Grundsätzlich ist bei der Bemessung des Familienunterhaltes auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eheleute abzustellen.[322] Der Lebensbedarf der Familie wird aber nicht nur von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen bestimmt, sondern namentlich von den zwischen den Eheleuten getroffenen Absprachen. Eine solche Vereinbarung kann auch dahingehend gestalt...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Wirtschaftsgeld

Rz. 295 Jeder Ehegatte hat grundsätzlich Anspruch darauf, dass ihm diejenigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die für die Führung des gemeinsamen Haushaltes der Familie notwendig sind, § 1360a Abs. 2 S. 2 BGB . Das Wirtschaftsgeld ist vollständig für den Familienunterhalt zu verwenden. Der den Haushalt führende Ehegatte ist nicht berechtigt, Wirtschaftsgeld eigenmächtig ...mehr

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zfs 10/2023, Keine Kostenfe... / 1 Sachverhalt

Vor dem ArbG Berlin haben sich die Parteien über die Wirksamkeit einer durch den Beklagten zu 1 ausgesprochenen Kündigung des Arbeitsverhältnisses, über Vergütungsansprüche, Reisekosten und eine Verzugspauschale gestritten. Der Beklagte zu 1 hat gegen den Kläger im Wege der Widerklage Schadensersatzsprüche geltend gemacht. Gegen das Urteil des ArbG Berlin haben sowohl der Kl...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Wohnvorteil

Rz. 491 Eheliche Lebensverhältnisse werden nicht nur vom Einkommen der Ehegatten, sondern auch von den Kosten für Wohnen bestimmt. So ist nach Nr. 5 der Düsseldorfer Tabelle im notwendigen Eigenbedarf (Selbstbehalt) von 1.080 EUR ein Betrag für Wohnen in Höhe von 380 EUR eingearbeitet, beim angemessenen Eigenbedarf in Höhe von 1.300 EUR der Betrag von 480 EUR, jeweils Warmmi...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / e) Sonderfall Umzugskosten

Rz. 557 Sonderbedarf ist grundsätzlich nur in Ausnahmefällen auszugleichen sein, vor allem, wenn der Unterhaltsbedarf bei guten wirtschaftlichen Verhältnissen konkret bemessen wird. Rz. 558 Bei der Berechnung der Unterhaltsansprüche nach Quoten wird bereits eine angemessene Aufteilung nach dem Halbteilungsprinzip vorgenommen. Deshalb kann der Unterhaltsverpflichtete nicht noc...mehr

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FF 09/2023, Rückführung von... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Gegenstand des Verfahrens ist das Begehren des Antragstellers auf Rückführung seiner Tochter K. Y., geb. … 2021, in die Ukraine nach den Bestimmungen des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1980 (HKÜ). [2] Der Antragsteller und die Antragsgegner sind getrennt lebende Eheleute und die gemeinsam sorge...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Billigkeitserwägungen

Rz. 448 Fallen erhebliche Umgangskosten, z.B. als Fahrtkosten für erhebliche Entfernungen zwischen den jeweiligen Wohnorten, an und sind diese aufgrund der ohnehin beengten wirtschaftlichen Verhältnisse für den umgangsberechtigten und barunterhaltsverpflichteten Elternteil unzumutbar, sodass eine fehlende Erstattung der Kosten dazu führen würde, dass das Umgangsrecht nicht o...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Sozialleistungen wegen Körper- und Gesundheitsschäden

Rz. 670 Bei der Feststellung eines Unterhaltsanspruches wird vermutet, dass die Kosten der Aufwendungen der Höhe der Sozialleistungen für Körper- und Gesundheitsschäden entsprechen. Dies gilt für den Berechtigten und den Verpflichteten in gleicher Weise. Damit sind alle Zahlungen erfasst, die Mehrbedürfnisse pauschal ausgleichen, wie z.B.mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Die Behandlung der Wohnkosten

Rz. 88 Die Kosten für Wohnen sind als Lebensbedarf des Minderjährigen im Zahlbetrag gemäß der Düsseldorfer Tabelle enthalten.[110] Der Wohnbedarf des minderjährigen Kindes beträgt in der Regel die Hälfte des Wohnbedarfs eines Erwachsenen.[111] Rz. 89 Aufgrund des Umstands, dass das minderjährige Kind mit dem betreuenden Elternteil zusammenlebt, kommt es zu einer Ersparnis, nä...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Freiwillige Leistungen Dritter

Rz. 865 Freiwillige Leistungen Dritter werden unterhaltsrechtlich grundsätzlich nicht bedarfsmindernd angerechnet, sofern nicht folgende Ausnahmesituationen vorliegen:mehr

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AGS 10/2023, Rechtsbehelfe ... / II. Kostenfestsetzung im Namen der beigeordneten Rechtsanwältin

1. Gesetzliche Grundlagen Gem. § 126 Abs. 1 ZPO sind die für die Partei bestellten Rechtsanwälte berechtigt, ihre Gebühren und Auslagen von dem in die Prozesskosten verurteilten Gegner im eigenen Namen beizutreiben. Diese Vorschrift gilt über § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO auch für das verwaltungsgerichtliche Verfahren (OVG Münster RVGreport 2014, 320 [Hansens]). Somit können die für...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Sachbezüge

Rz. 636 Sachbezüge sind nach R 31 Abs. 1 LStR insbesondere auch Kosten für Wohnung und Unterkunft, Verpflegung und Stellung von Kraftfahrzeugen. Sie sind unterhaltsrechtliches Einkommen.[410] Sachbezüge sindmehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Pflegegeld

Rz. 675 Ist der Pflegebedürftige unterhaltsberechtigt, gilt die Deckungsvermutung des § 1610a BGB bei schadensbedingten Mehraufwendungen. Wird danach für Aufwendungen in Folge eines Körper- oder Gesundheitsschadens Sozialleistungen in Anspruch genommen, wird bei der Feststellung eines Unterhaltsanspruches vermutet, dass die Kosten der Aufwendungen nicht geringer sind als die...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Generelles

Rz. 131 Die Einkünfte werden dadurch ermittelt, dass von den Betriebseinnahmen und Einnahmen i.S.d. § 8 EStG bestimmte, mit diesen Einnahmen im wirtschaftlichen Zusammenhang stehende Ausgaben, abgezogen werden. Man spricht von Betriebsausgaben, wenn diese Ausgaben mit den Gewinneinkünften im Zusammenhang stehen, anderenfalls bei den Überschusseinkünften von Werbungskosten. Rz...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (a) Nachteilsausgleich

Rz. 796 Die Zustimmung setzt voraus, dass dem Zustimmenden keine Nachteile entstehen bzw. alle steuerlichen, sozialrechtlichen und sonstigen wirtschaftlichen Nachteile ausgeglichen werden.[577] Rz. 797 ▪ Steuerliche Nachteile Steuerliche Nachteile treten bereits dann auf, wenn eine Unterhaltsleistung das steuerliche Existenzminimum nach § 32a EStG überschreitet. Die Höhe des E...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Warum (und was?) muss der Familienrechtler etwas über betriebliches Rechnungswesen wissen?

Rz. 147 In HGB und AO finden sich Generalnormen, die Vorschriften zur Rechnungslegung liefern und die die vom Gesetzgeber verfolgten Zwecke deutlich machen. Das HGB stellt Buchführung und Jahresabschluss unter folgende Generalnormen: Für Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften ("alle Kaufleute") gilt: § 238 Abs. 1 S. 1 HGB/Generalnorm für die B...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / III. Verfahrenskostenhilfe

Rz. 22 Gerade in familienrechtlichen Verfahren ist die Bedeutung von Verfahrenskostenhilfe (VKH) sehr groß. Die angespannte wirtschaftliche Lage der Eheleute ist ein wichtiger Trennungsgrund. Rechtsschutzversicherungen kommen grundsätzlich für die Kosten familienrechtlicher Streitigkeiten nicht auf. Der bedürftige Unterhaltsgläubiger wird die Kosten, die zur Durchsetzung der...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / d) Leistungsfähigkeit und Umgangskosten

Rz. 443 Dem minderjährigen Kind steht ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil zu. Ohne Bedeutung ist, ob die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam ausüben oder ob diese auf einen Elternteil allein übertragen worden ist. Spiegelbildlich steht diesem Recht die Pflicht, aber natürlich auch das Recht, des nicht betreuenden Elternteils zum bzw. auf Umgang gegenüber (§ 1684 Abs....mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / I. Lineare Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung

BRAK und DAV weisen darauf hin, dass durch die Ankoppelung der Vergütungshöhe an den Gegenstandswert die Bearbeitung kleiner Streitwerte für Rechtsanwälte unwirtschaftlich ist. Das werde durch höhere Streitwerte subventioniert. Auf diese Weise gewährleiste das RVG der gesamten Bevölkerung den Zugang zum Recht, ohne dass es (mit Ausnahme von Beratungs- und Prozesskostenhilfe ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Familienrechtliche Aspekte

Rz. 1690 Beim nachehelichen Unterhalt gehören auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall der Krankheit zum Lebensbedarf nach § 1578 Abs. 2 BGB.[1827] Diese Kosten entstehen in der Regel mit Rechtskraft der Scheidung, weil sodann die Familienversicherung erlischt, § 10 Abs. 1 SGB V. Ist der Unterhaltsberechtigte nicht aufgrund eigener Erwerbstätigkeit kranken...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 4. Sofortiges Anerkenntnis

Rz. 525 Das sofortige Anerkenntnis nach § 93 ZPO hat Kostenvorteile. Entscheidend ist freilich, dass der Beteiligte spätestens mit der Erwiderung auf den Unterhaltsantrag anerkennt.[707] Letztlich ist auch zu berücksichtigen, dass der Unterhaltsgläubiger einen Titulierungsanspruch hat; hat der Verpflichtete daher zwar Unterhalt immer gezahlt, die Titulierung aber verweigert, ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Rz. 93 Anders als die Kosten für notwendige Krankheits- und Pflegevorsorge sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht Teil des Elementarunterhalts.[117] Die Sätze der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigen nicht diese Beiträge unter der Vorgabe, dass das minderjährige Kind gemäß § 1612 Abs. 1 Satz 2 in der gesetzlichen Familienversicherung gegen Krankheit mitversicher...mehr

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AGS 10/2023, Verweigerte Au... / I. Sachverhalt

Die Verwaltungsbehörde hat nach dem Einspruch der Betroffenen gegen einen Bußgeldbescheid, in dem ihr vorgeworfen wurde, es unterlassen zu haben, die Ladeeinrichtung eines Kraftfahrzeugs bzw. des Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern, das Verfahren nach § 47 Abs. 1 OWiG eingestellt. Di...mehr

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AGS 10/2023, Auslagenentsch... / I. Sachverhalt

Das LG hat den Angeklagten am 28.6.2022 wegen Beihilfe zum Mord in Tateinheit mit Beihilfe zum versuchten Mord zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Hiergegen hat sich der Angeklagte mit der Revision gewandt. Das Verfahren ist am 13.2.2023 beim BGH eingegangen. Am 11.4.2023 ist der Angeklagte verstorben. Der BGH hat das Verfahren eingestellt und ausgesprochen,...mehr

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AGS 10/2023, Rückzahlung ei... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Allgemeines aa) Entstehen des Anspruchs Der Anspruch des Insolvenzverwalters entsteht bereits mit der Aufnahme der Tätigkeit. Die regelmäßige Fälligkeit der Verwaltervergütung tritt hingegen erst mit dem Ende der Tätigkeit ein. Ausgehend davon – und unter Beachtung der selten nicht unerheblichen Vorfinanzierungslast und der Tatsache, dass eine Vergütung nicht verzinst wird ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Kraftfahrzeugnutzung

Rz. 415 Fahrzeugkosten[257] sind steuerlich und unterhaltsrechtlich problematisch, weil die berufliche Fahrzeugnutzung starke Berührung mit der privaten Lebensführung und eine Prestigekomponente hat. Deswegen wird oft hoher Aufwand betrieben. Beim Unternehmer erhöht der private Nutzungsanteil letztlich die betrieblichen Erlöse. Insoweit ergibt sich die Beschränkung aus § 6 A...mehr

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Unfallversicherung: Grundsä... / 2 Finanzierungssystem

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften [1] finanzieren sich einerseits branchengegliedert über ein Beitragsverfahren der nachträglichen Bedarfsdeckung, andererseits wird ein Ausgleichsbeitrag innerhalb der gewerblichen Berufsgenossenschaften erhoben. Die Beiträge für die Unternehmer sind in den einzelnen Berufsgenossenschaften streng an die tatsächlich erbrachten Ausgaben un...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Umfang des Angebots zur Leistung von Unterhalt

Rz. 574 Eine wirksame Unterhaltsbestimmung muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein, also im Rahmen eines Gesamtkonzepts alle notwendigen einzelnen unterschiedlichen Leistungen anbieten.[750] Sie muss daher grundsätzlich den gesamten Lebensbedarf des Kindes umfassen, insb. Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld und Geldleistungen für zweckgebundene Ausgaben.[751] Ein allgemei...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 4. Die konkrete Bedarfsbemesssung

Rz. 73 Die Düsseldorfer Tabelle beschränkt sich auf den Unterhalt bei Einkommen bis 11.000 EUR.[83] Darüber hinaus, also für monatliche Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen über diesem Betrag, soll der Unterhalt nach den Umständen des Falles zu bemessen sein. Diese Pauschalierungsgrenze ist sachgerecht und erlaubt.[84] Rz. 74 Praxistipp Die Düsseldorfer Tabelle errichtet ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Die Ausbildungsvergütung des minderjährigen Kindes

Rz. 218 Auf den Unterhaltsanspruch anrechenbare Einkünfte des minderjährigen Auszubildenden sind Ausbildungsvergütung, Ausbildungsbeihilfen, Zuschüsse während eines Praktikums und ähnliche Bezüge ab dem Zeitpunkt der Zahlung.[283] Rz. 219 Vor Anrechnung ist ein Abzug der ausbildungsbedingten Aufwendungen oder des ausbildungsbedingten Mehrbedarfs (Fahrtkosten, Unterrichtsmater...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Geldverkehrsrechnung

Rz. 1131 Die Geldverkehrsrechnung ist eine auf den Geldbereich beschränkte Vermögenszuwachsrechnung. Sie beruht auf der Überlegung, dass ein Steuerpflichtiger in einem bestimmten Zeitraum nicht mehr Geld ausgeben kann, als ihm aus seinen Einkünften und sonstigen Quellen zufließt. Ergibt sich bei der Geldverkehrsrechnung in ihren verschiedenen Formen ein ungeklärter Vermögensz...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Allgemeines

Tz. 290 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Durch IFRS 10.B86 (c) wird bestimmt, dass Aufwendungen und Erträge aus Geschäften zwischen Konzernunternehmen sowie konzerninterne Dividendenzahlungen oder sonstige Gewinnvereinnahmungen vollständig eliminiert werden müssen. Das Erfordernis der Eliminierung konzerninterner Geschäfte aus der Konzern-GuV ergibt sich aus dem Einheitsgrundsatz. ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Splittingverfahren (Splittingtabelle)

Rz. 924 Die Splittingtabelle wird angewendet bei:mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Die Synergie-Effekte einer neuen Partnerschaft

Rz. 313 Wenn der Unterhaltsschuldner mit einem Partner zusammenlebt, treten Synergie-Effekte ein mit dem Ergebnis, dass die Kosten für einen gemeinsam geführten Haushalt im Vergleich zu einem allein geführten geringer sind. Man spricht von ersparten Aufwendungen des Unterhaltsschuldners.[391] Diese Ersparnis ergibt sich aus dem Zusammenleben mit dem Ehegatten[392] oder einem...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Gebäudeabschreibung im Familienrecht

Rz. 315 Der BGH hat in seiner überkommenen Rechtsprechung eine AfA für Wohngebäude für unterhaltsrechtlich unbeachtlich erachtet, weil hier – unter Berücksichtigung der Marktentwicklung – ein tatsächlicher Werteverzehr nicht zu beobachten sei.[174] Die genannte Entscheidung aus 1984 erging zur Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" bei einem Einfamilienhaus. Zu jener Zeit ...mehr