Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufwendungen für Fahrzeuge ... / d) Beschränkung des laufenden Kostenabzugs

Steht fest, dass der Pkw-Aufwand unangemessen ist, darf nur der angemessene Teil der Aufwendungen als BA abgezogen werden. Maßstab hierfür ist wiederum die Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften Unternehmers in derselben Situation des Steuerpflichtigen. Vergleichswerte: Der BFH hält es für zutreffend, zur Ermittlung noch angemessener Betriebskosten eines Pkw die Kosten f...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufwendungen für Fahrzeuge ... / b) Ausschluss der Anwendung des Abzugsverbots

Das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG greift nicht, wenn – auch bei größeren Aufwendungen – die Möglichkeit der Unterhaltung oder Freizeitgestaltung von Geschäftsfreunden ausgeschlossen ist, z.B. bei der Anmietung eines Konferenzschiffes, bei dem die vorgenannten Zwecke schon aus tatsächlichen Gründen ausgeschlossen sind[23]. Unbeschränkt abziehbar sind ferner Koste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufwendungen für Fahrzeuge ... / a) Pkw-Anschaffungskosten noch angemessen

Zu den unter § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG fallenden Aufwendungen gehören auch Aufwendungen für die Anschaffung und Unterhaltung eines Pkws. Keine festen Wertgrenzen: Allerdings kann dies nicht an festen Wertgrenzen (Höhe der Anschaffungskosten [AK]) festgemacht werden, d.h. die Angemessenheit von Aufwendungen für einen Pkw kann sich nicht schon aus dem Umstand ergeben, dass es ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufwendungen für Fahrzeuge der Spitzenklasse (estb 2023, Heft 9, S. 362)

Wann darf das FA den Betriebsausgabenabzug kürzen? Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Betrieblich veranlasste Aufwendungen sind nach § 4 Abs. 4 EStG bei der Gewinnermittlung steuermindernd abziehbar. Dies gilt grundsätzlich auch für Aufwendungen infolge der betrieblichen Nutzung von Kraftfahrzeugen. Allerdings ist bei der Anschaffung von hochwertigen Fahrzeugen § 4 Abs. 5...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufwendungen für Fahrzeuge ... / a) Konzeption des Abzugsverbots nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG

§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. Nr. 4 EStG ist eine Vorschrift, die auf dem auch in § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken beruht, Aufwendungen, die die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind, vom steuermindernden Abzug auszuschließen. Beachten Sie, dass ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufwendungen für Fahrzeuge ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Betrieblich veranlasste Aufwendungen sind nach § 4 Abs. 4 EStG bei der Gewinnermittlung steuermindernd abziehbar. Dies gilt grundsätzlich auch für Aufwendungen infolge der betrieblichen Nutzung von Kraftfahrzeugen. Allerdings ist bei der Anschaffung von hochwertigen Fahrzeugen § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG zu beachten, wonach es im Einzelfa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufwendungen für Fahrzeuge ... / 1. Problemstellung

Betrieblich veranlasste Aufwendungen, die die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren, sind vom Betriebsausgabenabzug (BA-Abzug) ausgeschlossen, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsanschauung als unangemessen anzusehen sind (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG ). Die Regelung findet im Bereich der Werbungskosten entsprechende Anwendung (§ 9 Abs. 5 EStG). Ko...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufwendungen für Fahrzeuge ... / c) Die Entscheidung des FG München v. 10.10.2022 – 7 K 1693/20

"Das unternehmerische Umfeld": Im Streitfall ging es um eine GmbH, die zu einem mittelständischen Konzern mit über 1.300 Mitarbeitern und über 40 Tochtergesellschaften gehört, der im Streitjahr 2012 einen Umsatz in dreistelliger Millionenhöhe erzielt hatte. Die GmbH ist in unterschiedlichen Branchen – u.a. der Automobilindustrie – tätig. In 2012 erwarb sie einen sog. Superspo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufwendungen für Fahrzeuge ... / c) Die sog. "Ferrari-Entscheidung" des BFH

In der sog. Ferrari-Entscheidung des BFH aus 2014 ging es um einen Tierarzt mit einer gut gehenden Praxis, der im Streitjahr 2005 einen Ferrari-Spider für betriebliche Zwecke geleast hatte. Die Mietsonderzahlung bei Beginn betrug 15.000 EUR zzgl. USt, die weiteren (36) monatlichen Leasingraten jeweils 1.961 EUR zzgl. USt. Die Fahrzeugkosten betrugen in den Streitjahren 2005-200...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufwendungen für Fahrzeuge ... / 4. Fazit

Der vorstehende Rechtsprechungsüberblick macht deutlich, wie schwierig es im Einzelfall sein kann, BA (oder Werbungskosten) ganz oder teilweise den steuermindernden Abzug zu versagen, weil sie maßgebend den Bereich der privaten Lebensführung tangieren bzw. teilweise unangemessen sind. Dem Steuerpraktiker bleibt daher nichts anderes übrig, als sich an der hierzu bereits ergang...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / 1. Allgemeines

Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit: § 3c Abs. 1 EStG regelt insbesondere ein Abzugsverbot für Betriebsausgaben (BA), die in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Das Abzugsverbot ist begrenzt auf die Höhe der zugeflossenen steuerfreien Einnahmen. Diese gleichen durch ihren Zufluss insoweit die durch erwerbsbezogene Aufwendu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / X. Verhältnis § 35a EStG zu § 3 Nr. 72 EStG

Fiktion der Liebhaberei für Zwecke der Steuerermäßigung: Nach Auffassung des BMF soll – ausschließlich für Zwecke des § 35a EStG – gelten, dass auf, an oder in zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden montierte Photovoltaikanlagen, welche die Voraussetzungen des § 3 Nr. 72 S. 1 EStG erfüllen, ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Auf diese Weise sollen bei Vorliege...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tonnagebesteuerung / 6 Beispiel für die Ermittlung eines Gewinns

Ein überwiegend im internationalen Verkehr eingesetztes Containerschiff mit einer Tonnage von 15.000 Nettotonnen, welches einer deutschen GmbH & Co. KG gehört, hat in 01 350 Betriebstage. An 15 Tagen lag das Schiff in der Werft. Der Komplementär erhält gem. Gesellschaftsvertrag eine Haftungsvergütung von 10.000 EUR pro Jahr, ein Kommanditist (K 1) eine Bereederungsgebühr in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Werbegemeinschaft (Miete) / 1 Umlageklausel

Denkbar ist, dass der Vermieter die Werbemaßnahmen durchführt und die hierdurch entstandenen Kosten anteilmäßig auf die Mieter umlegt oder dass sich die Mieter zur Zahlung einer Kostenpauschale verpflichten. Eine derartige Klausel verstößt nicht gegen § 305c Abs. 1 BGB (überraschende Klausel), weil solche Verpflichtungen nicht ungewöhnlich sind. Achtung Hinreichend deutliche Uml...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Werbegemeinschaft (Miete) / 2.1 Höhe der Beiträge

In dem Urteil vom 12.7.2006 hat der BGH im Leitsatz ausgeführt, dass "die Höhe der Beiträge, die der Mieter in einem Einkaufszentrum an eine Werbegemeinschaft zu leisten hat, wegen der nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB erforderlichen Transparenz bestimmbar sein muss; mindestens muss eine Höchstgrenze festgesetzt sein, damit der Mieter die auf ihn zukommenden Kosten kalkulieren ka...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Werbegemeinschaft (Miete) / Zusammenfassung

Begriff Mietverträge über Ladenräume in einem Einkaufscenter sehen regelmäßig vor, dass sich der Mieter an den Kosten von Werbemaßnahmen beteiligen muss. Für die vertragliche Gestaltung einer solchen Beteiligung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Dabei ist zu unterscheiden, ob solche atypischen Leistungspflichten mit dem Mieter durch Einzelvereinbarung oder durch Allgem...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Werbegemeinschaft (Miete) / 3 Werbung durch Drittunternehmen

Schließlich kann der Vermieter ein Drittunternehmen mit der Organisation der Werbung beauftragen und den Mieter verpflichten, die vom Drittunternehmen verlangten Gebühren zu bezahlen. Hierfür gelten die aufgeführten Grundsätze (s. Abschn. 2). Praxis-Tipp Checkliste: Prüfen Sie eine etwaige Verpflichtung sorgfältig Sind die Kosten transparent? Versprechen Sie sich entsprechende ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Begünstigte Umsätze

Rz. 7 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG ist der ermäßigte Steuersatz nur für folgende sonstige Leistungen anzuwenden: die Aufzucht und das Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere. Lieferungen von Vieh oder von Pflanzen (durch Erzeuger und auch durch Händler) fallen bereits nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. der Anl. 2 des UStG (Vie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / 2. Verwaltungsauffassung

Beim Betrieb ausschließlich nach § 3 Nr. 72 EStG begünstigter Photovoltaikanlagen sind alle BA nach Maßgabe des § 3c Abs. 1 EStG nicht abzugsfähig. Ein BA-Abzug in Veranlagungszeiträumen vor 2022 bleibt jedoch unberührt.[41] Zugehörigkeit der Photovoltaikanlagen zu einem anderweitigen Betriebsvermögen: Sind die nach § 3 Nr. 72 EStG begünstigten Photovoltaikanlagen einem Betri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tonnagebesteuerung / 4 Verhältnis zu anderen Bestimmungen des EStG

Von besonderer Komplexität ist das Verhältnis von § 5a EStG und § 15a EStG. Nach § 5a Abs. 5 Satz 4 EStG ist für die Anwendung des § 15a der nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG ermittelte Gewinn zugrunde zu legen. Dies führt dazu, dass bei Anwendung des § 5a EStG eine Gewinnermittlung nach den allgemeinen Bestimmungen zu erfolgen hat und insbesondere auch die steuerlichen Kapitalk...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Nicht in § 15 Abs. 1a UStG erwähnte Aufwendungen gem. § 4 Abs. 5 EStG

Rz. 347 § 15 Abs. 1a UStG i. d. F. ab dem 19.12.2006 nennt – wie schon § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG i. d. F. vor dem 19.12.2006 – nicht die Nrn. 5, 6 und 6b von § 4 Abs. 5 EStG. Gründe hierfür sind dem Bericht des Finanzausschusses des Dt. Bundestags[1] allerdings nicht zu entnehmen. Der Vorsteuerabzug für diese nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben ist mithin grundsätzlich nicht a...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4 Lieferungen oder sonstige Leistungen "für sein Unternehmen"

Rz. 94 Es müssen Lieferungen oder sonstige Leistungen für das Unternehmen des Abzugsberechtigten ausgeführt worden sein. Das bedeutet, dass die Vorumsätze der unternehmerischen Betätigung unmittelbar oder mittelbar dienen müssen und der Unternehmer der Leistungsempfänger ist. Diese Voraussetzung muss als Erstes zweifelsfrei feststehen.[1] Rz. 94a Der BFH sieht im Regelfall de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsmittel-ABC / Telefon/Telekommunikation

1. Werbungskostenabzug a) Telefon Aufwendungen des Arbeitnehmers für die beruflich veranlasste Nutzung des Telefonanschlusses in seiner Wohnung sind Werbungskosten, ebenso die Aufwendungen für die berufliche Nutzung des arbeitnehmereigenen Mobiltelefons, des arbeitnehmereigenen Internetzugangs und anderer Online-Verbindungen. Der Steuerpflichtige muss dem Finanzamt gegenüber d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Ausschluss des Vorsteuerabzugs gem. § 15 Abs. 1a UStG

Rz. 337 § 15 Abs. 1a UStG gilt seit dem 19.12.2006.[1] Er regelt den Ausschluss des Vorsteuerabzugs ausnahmslos bei bestimmten Aufwendungen, die als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben in § 4 Abs. 5 EStG aufgeführt sind oder unter das Abzugsverbot gem. § 12 Nr. 1 EStG fallen. Der Gesetzgeber hat damit die in Art. 176 MwStSystRL [2] vorgesehene Belastungsmethode von Aufwendungen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.5 Reisekosten

Rz. 192 Bei den Umsätzen für das Unternehmen i. S. v. § 15 Abs. 1 UStG nehmen die Reisekosten des Unternehmers und des Mitunternehmers bei Personengesellschaften sowie die vom Unternehmer an seine Arbeitnehmer gezahlten Reisekosten- und Umzugskostenvergütungen eine besondere Stellung ein, weil sich in diesem Bereich erfahrungsgemäß betriebliche und private Interessen übersch...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Vorsteuerabzugsverbot bei bestimmten steuerbefreiten Umsätzen (§ 15 Abs. 2 UStG)

Rz. 358 § 15 Abs. 2 UStG ordnet den Ausschluss des Vorsteuerabzugs an in Nr. 1 bei steuerfreien Umsätzen und in Nr. 2 bei Umsätzen im Ausland, die steuerfrei wären, wenn sie im Inland ausgeführt würden. Diese Einschränkung der Neutralität der MwSt im Unternehmerbereich war bereits in der 2. EG-MwSt-Richtlinie v. 11.4.1967 systemkennzeichnend enthalten. Durch dieses Abzugsver...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Systematische Bedeutung des Vorsteuerabzugs

Rz. 1 Der Vorsteuerabzug ist das Kernstück des seit dem 1.1.1968 in Deutschland geltenden Umsatzsteuerrechts; er ist das bestimmende Wesensmerkmal des Mehrwertsteuersystems (Netto-Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug), das in Deutschland entsprechend den europäischen Vorgaben der MwStSystRL zu gelten hat.[1] Der EuGH spricht in ständiger Rspr. davon, dass der Vorsteuerabzug "int...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsmittel-ABC / Fachbücher/Fachliteratur/Fachzeitschriften

Unter Fachliteratur fallen Bücher und Zeitschriften, die ausschließlich oder fast ausschließlich berufsbezogene Informationen vermitteln. Die Anschaffungskosten für Fachliteratur sind als Aufwendungen für Arbeitsmittel[1] abziehbar. Der Arbeitnehmer muss nachweisen, dass die angeschafften Bücher/Zeitschriften ausschließlich oder weitaus überwiegend betrieblich bzw. beruflich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Grundsätze

Rz. 400 Der Vorsteuerabzug allgemein und das Abzugsverbot nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG im Besonderen bereiten in der Praxis keine Schwierigkeiten, wenn ein Unternehmer entweder nur Umsätze tätigt, die voll zum Abzug berechtigen, oder nur solche, die zur Versagung des Vorsteuerabzugs führen. Werden jedoch in einem Unternehmen sowohl Umsätze getätigt, die zum Vorsteuerabzug ber...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsmittel-ABC / Zusammenfassung

Überblick Aufwendungen für Arbeitsmittel z. B. für Werkzeuge und typische Berufskleidung sind als Werbungskosten abziehbar. Dabei ist der Begriff Arbeitsmittel weit auszulegen. Das nachstehende ABC der Aufwendungen für Arbeitsmittel gibt einen Überblick. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelungen finden sich in § 9 (Werbungskosten) und in § 12 Nr. 1 EStG (...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsmittel-ABC / Arztkleidung

Aufwendungen für Arztkleidung sind nur dann zum Werbungskostenabzug zuzulassen, wenn eine außerberufliche Verwendung der Kleidungsstücke wegen ihres rein funktionalen Charakters als ausgeschlossen erscheint. Danach gehören z. B. die Kosten für den weißen Arztkittel und die weiße Arztjacke zu den abziehbaren Aufwendungen. Entsprechendes dürfte für weiße Arzthosen gelten, jede...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsmittel-ABC / Arbeitszimmer

Gegenstände im Arbeitszimmer, wie z. B. Schreibtisch, Schreibtischstuhl, Schreibtischlampe, sind bei ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflicher Nutzung Arbeitsmittel. Ebenso Bücherregal und Aktenschrank[1]; auch Arbeitsgeräte wie Schreibmaschine oder Computer. Die Kosten hierfür sind ohne die für Arbeitszimmer geltende Beschränkung abziehbar.[2] Die Regelung des §...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsmittel-ABC / Berufskleidung

Typische Berufskleidung Schon nach dem Wortlaut des Gesetzes gehört zu den Arbeitsmitteln[1] die typische Berufskleidung. Hierzu gehören zunächst solche Kleidungsstücke, die als Arbeitsschutzkleidung auf die jeweilige Berufstätigkeit zugeschnitten sind[2], z. B. Helm, Schutzanzug, Kittel, Arbeitsstiefel, Arbeitshandschuhe, Schürzen von Arbeitern und Bergleuten; des Weiteren a...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.6.1 Probleme bei Gesellschaften

Rz. 232 Aus dem Innenverhältnis zwischen Gesellschafter und Gesellschaft können sich eine Reihe von Kosten (Vorumsätze) ergeben, deren Zuordnung zum Gesellschafterbereich einerseits und dem Gesellschaftsbereich andererseits zweifelhaft sein kann. Häufig werden solche Kosten vom Gesellschafter persönlich verauslagt, sind aber durch seine Mitunternehmertätigkeit verursacht. Da...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsmittel-ABC / Schuhe

Aufwendungen für bürgerliches Schuhwerk bzw. die Anschaffung von Schuhen einer Schuhverkäuferin[1] sind nicht abziehbar. Dies gilt auch für die erhöhten Kosten eines Briefträgers für Anschaffung und Unterhalt von "Arbeitsschuhen".[2] Ebenso werden von der Rechtsprechung die Anschaffungskosten für Schuhe eines Dekorateurs[3] und für die säuregefährdeten Schuhe eines Kfz-Elekt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4.2 Sofortabzug

Rz. 155 Der Vorsteuerabzug ist zeitlich unabhängig von entsprechenden Umsätzen des Unternehmers. Es gilt das schon in Rz. 102 erläuterte Prinzip des Sofortabzugs. Zur Einschränkung beim Leistungsempfänger im Fall der Ist-Versteuerung durch den leistenden Unternehmer s. das in Rz. 102a erwähnte EuGH-Urteil v. 10.2.2022.[1] Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht auch, wen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.3 Inrechnungstellung der Vorsteuer aufgrund von Lieferungen oder sonstigen Leistungen

Rz. 65 Der Vorsteuerbetrag muss dem Unternehmer aufgrund von Lieferungen oder sonstigen Leistungen berechnet worden sein. Der Gesetzgeber konnte davon ausgehen, dass grundsätzlich nur für steuerpflichtige Lieferungen oder sonstige Leistungen[1] Rechnungen mit Steuerausweis gem. § 14 Abs. 4 UStG erteilt werden. Nach dem Sinn und Zweck des § 15 UStG berechtigen nur Steuerbeträ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.6 Einzelfragen

Rz. 206 Entsprechend den in Rz. 94. dargestellten Zuordnungsgrundsätzen ist beim Einkauf vertretbarer Sachen, deren teilweiser Verbrauch unstreitig dem privaten Bereich zugedacht ist, eine Aufteilung nach der Verwendung im Unternehmen und im privaten Bereich regelmäßig erforderlich. Abschn. 15.2c Abs. 2 Nr. 1 UStAE spricht hier vom Aufteilungsgebot. Die Aufteilung muss aber ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsmittel-ABC / Hund

Der BFH[1] hat entschieden, dass Aufwendungen eines Polizeihundeführers für den ihm anvertrauten Diensthund in vollem Umfang Werbungskosten sind. Nach Auffassung des Gerichts ist der Hund als Arbeitsmittel anzusehen, auch wenn ein besonderes persönliches Verhältnis zwischen Diensthundeführer und Diensthund besteht und das Tier – wie bei anderen Hundehaltern auch – am private...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Vorsteuerabzug bei unfreien Versendungen

Rz. 329 Gestützt auf § 15 Abs. 5 UStG ist in § 40 UStDV der Vorsteuerabzug bei unfreien Versendungen geregelt. Diese Ermächtigungsvorschrift bietet die Möglichkeit, in Härtefällen die dem Leistungsempfänger zustehende Berechtigung zum Vorsteuerabzug[1] auf einen anderen zu übertragen, wenn dieser andere ein Entgelt für eine Lieferung oder sonstige Leistung anstelle des Leist...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsmittel-ABC / Sehbrille

Aufwendungen für die Anschaffung einer Sehbrille am Arbeitsplatz sind nach Auffassung des BFH keine Werbungskosten.[1] Aufwendungen für den Erwerb einer Bildschirm-Arbeitsbrille sind nur dann Werbungskosten, wenn die Sehbeschwerden auf die Tätigkeit am Bildschirm zurückgeführt werden können.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsmittel-ABC / Sportkleidung

Bei einem Sportlehrer können die Aufwendungen für Sportkleidung, z. B. Fußballschuhe, Trainingsanzüge, Turnschuhe, zu den Werbungskosten gehören[1]; dies gilt auch, wenn der Sportlehrer zugleich Freizeitsportler ist. Voraussetzung ist, dass die Sportkleidungsstücke ausschließlich für den Sportunterricht angeschafft wurden und bei diesem auch tatsächlich genutzt werden. Diese...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsmittel-ABC / Jagdgerät, Jagdhund und Jagdwaffen

Aufwendungen des hauptamtlichen Forstpersonals und der Lehrer an Forstschulen für die Anschaffung von Jagdwaffen, Jagdgerät usw. sind Werbungskosten, wenn die Ausübung der Jagd zu den dienstlichen Obliegenheiten gehört; nicht jedoch die Aufwendungen für eine Jagdprüfung bei einer angestellten Landschaftsökologin.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsmittel-ABC / Fahrrad

Fahrräder sind i. d. R. keine Arbeitsmittel. Anders ausnahmsweise dann, wenn ein eigenes Fahrrad für Dienstreisen genutzt wird oder z. B. ein angestellter Wachmann oder Zeitungsausträger sein Fahrrad für die Verrichtung der beruflichen Geschäfte verwendet, hier Berücksichtigung der Aufwendungen mit den tatsächlichen Aufwendungen.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsmittel-ABC / Brille

Aufwendungen für eine Brille werden als Arbeitsmittel anerkannt, wenn der Brille Schutzfunktionen gegen berufsspezifische Gefahren am Arbeitsort zukommen, z. B. die Schutzbrille des Schweißers, die Lichtschutzbrille des Flugpersonals[1]; die Bildschirm-Arbeitsbrille unter der Voraussetzung, dass aufgrund des Gutachtens einer fachkundigen Person die spezielle Sehhilfe notwend...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Inhalt des § 15 UStG

Rz. 9 § 15 UStG regelt in Abs. 1 die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug, in Abs. 2 das Verbot des Abzugs bei bestimmten Steuerbefreiungen. Abs. 1a schließt den Vorsteuerabzug für bestimmte Aufwendungen aus, die nicht streng betrieblich veranlasst sind. Der seit dem 1.1.2011 geltende Abs. 1b schließt den Vorsteuerabzug anteilig aus bei sowohl u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsmittel-ABC / Hörgerät

Ein solches Gerät hilft körperlicher Behinderung ab, wird auch außerhalb der beruflichen Tätigkeit benutzt und ist deshalb kein Arbeitsmittel; die Kosten hierfür können jedoch als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsmittel-ABC / Flügel

Die Aufwendungen, die eine Gymnasiallehrerin mit dem Fach Musik in der Oberstufe für einen neuen Flügel tätigte, wurden nicht anerkannt.[1] Die Rechtsprechung der Finanzgerichte ist nicht einheitlich. Differenzierter entschied der BFH in einem späteren Fall.[2] Hier wurde die Anerkennung des Werbungskostenabzugs damit begründet, dass es sich um eine private Nutzung von nur g...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsmittel-ABC / Sportgeräte

Aufwendungen für die Anschaffung und Reinigung von Sportgeräten eines Lehrers (Trainers) werden bei ausschließlich oder fast ausschließlich beruflicher Nutzung als Werbungskosten anerkannt.[1] Aufwendungen für Sportgeräte, die ein Sportlehrer u. a. bei Fortbildungsveranstaltungen für Lehrer im Fach Windsurfen einsetzte, wurden nicht anerkannt, weil die private Nutzung nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsmittel-ABC / Fliegendes Personal

Die Aufwendungen für einen beruflich erforderlichen Reisepass und die entsprechenden Passfotos können in vollem Umfang als Werbungskosten angesetzt werden, wenn eine private Verwendung nicht stattfindet (andernfalls anteiliger Abzug).[1] Aufwendungen für Flugzeitschriften wie "Flugrevue"[2], "Aero", "Aerokurier", "Flight"[3] werden von Rechtsprechung und Verwaltung als priva...mehr