Fachbeiträge & Kommentare zu Kostenerstattung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Durch die Vorschrift wird eine der Auswirkungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf den Gegner der mit Prozesskostenhilfe streitenden Partei geregelt. Eine rechtskräftige Verurteilung in die Prozesskosten ist Voraussetzung dafür, dass die Staatskasse von dem Gegner der PKH-Partei die Kosten einziehen darf. Dadurch soll verhindert werden, dass die in 1. Instanz ob...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einredeeinschränkungen.

Rn 19 Nach Abs 2 kann der Gegner Einreden aus der Person der Partei nicht erheben. Als Einreden kommen alle Einwendungen des Gegners ggü dem Anwalt in Betracht, mit denen er aus den Rechtsbeziehungen ggü der Partei das Erlöschen des Kostenerstattungsanspruchs herleitet (Kobl RPfleger 83, 310; Zö/Schultzky Rz 14). Der Begriff der Einreden ist demnach nicht auf den zivilprozes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) S 2 Hs 1.

Rn 20 Dem Bekl können die Kosten ggf ganz oder tw auferlegt werden, soweit bereits rechtskräftig über die Kosten erkannt ist. Hiervon ist auszugehen, wenn sich der Bekl verpflichtet, bei Klagerücknahme keinen Kostenantrag zu stellen (LG Oldenburg 16.8.18 3 T 563/18 juris). Bei Klagerücknahme kommt ein der Kostenentscheidung widersprechender materiell-rechtlicher Anspruch auf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Privatgutachten.

Rn 8 Privatgutachten sind Sachverständigengutachten, die nicht vom Gericht (§ 404 I), sondern idR von einer Partei oder deren Versicherer vor oder während des Prozesses in Auftrag gegeben werden. Sie sind kein Sachverständigenbeweis iSd §§ 402 ff – werden auch nicht durch Einverständnis der Parteien dazu (Zö/Greger vor §§ 402 ff Rz 3; aA BGH NJW 97, 3381, 3382; R/S/G § 122 R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kostentragung Dritter (Abs 3).

Rn 9 Im Scheidungsverbundverfahren sind in den Folgesachen der fG regelmäßig Dritte beteiligt, wie zB in Kindschaftssachen der Verfahrensbeistand oder das Jugendamt oder auch das Kind selbst oder in VA-Sachen die beteiligten Versorgungsträger. Abs 3 stellt klar, dass diese Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen haben und die Anordnung einer Kostenerstatt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kostenfestsetzung und Höhe der Kosten (Abs 2).

Rn 3 Abs 2 sieht vor, dass das Schiedsgericht auch über die Höhe der von den Parteien zu tragende Kosten entscheiden kann. Davon abzutrennen ist eine Entscheidung über die Höhe des eigenen Honorars des Schiedsgerichts. Das Schiedsgericht hat keine Kompetenz, darüber zu entscheiden. Vielmehr ist das Honorar der Schiedsrichter eine Frage der Vereinbarung im Schiedsrichtervertr...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / II. Anwaltliche Beratung

Rz. 32 Am Anfang des Mandats steht regelmäßig eine anwaltliche Beratung, aus der sich ergibt, ob und wie das Mandat weitergeführt wird. Zu Beginn dieser Beratung muss der Anwalt den Mandanten zwar nicht darüber belehren, dass seine Inanspruchnahme zu vergüten ist. Er muss aber gem. § 49b Abs. 5 BRAO und § 12a ArbGG auf die Vergütung nach Gegenstandswert und den Ausschluss de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 27 Die im selbstständigen Beweisverfahren entstandenen Kosten stellen solche des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens dar, sofern die Parteien u der Streitgegenstand beider Verfahren identisch oder teilidentisch sind; im selbstständigen Beweisverfahren ergeht grds keine Kostenentscheidung, es ist deshalb über die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens im Regelfall im H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Tod vor Rechtshängigkeit.

Rn 3 Verstirbt der Antragsteller vor Zustellung des Antrags in der Ehesache, unterbleibt die Zustellung, sofern der Tod rechtzeitig bekannt wird; wird der Antrag gleichwohl zugestellt, ist der Antrag als unzulässig abzuweisen, sofern er nicht durch die Erben des ASt zurückgenommen wird (MüKoFamFG/Lugani § 131 Rz 6; Prütting/Helms/Helms § 131 Rz 3; ThoPu/Hüßtege § 131 Rz 3; a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / i) Klagerücknahme (§ 269).

Rn 14 Wird die Klage zurückgenommen, so sind nach § 269 III 2 die Kosten entweder dem zurücknehmenden Kl oder nach § 269 III 3 dem Beklagten aufzuerlegen. Die jeweilige Kostenentscheidung ist auch für die Kosten des Nebenintervenienten maßgebend. Anders verhält es sich, wenn die Klagerücknahme aufgrund eines außergerichtlichen Vergleichs erklärt wird. Nach dem Grundsatz der K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verzichtbare Zulässigkeitsrügen.

Rn 3 Anwendbar ist § 532 nur auf diejenigen Zulässigkeitsvoraussetzungen, die nicht vAw zu berücksichtigen sind, sondern einer Geltendmachung durch eine Partei bedürfen. Hierzu gehören die Einrede der mangelnden Prozesskostensicherheit eines ausländischen Klägers nach § 113 iVm § 110 ff (Nürnbg MDR 16, 1112 [OLG Nürnberg 04.07.2016 - 14 U 612/15]), die Einrede der mangelnden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundsatz.

Rn 1 Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe befreit die Partei von der Zahlung von Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten und ihrer Anwaltsgebühren. Sie hat keinen Einfluss auf die Kostenerstattung, die die Partei gem §§ 91 ff an den obsiegenden Gegners zu leisten hat. Dieser kann seine Kosten gem §§ 103 ff auch gegen die mit PKH prozessierende Partei festsetzen lassen. Eb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 30 EGGVG – [Kosten].

Gesetzestext 1Das Oberlandesgericht kann nach billigem Ermessen bestimmen, dass die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren, ganz oder teilweise aus der Staatskasse zu erstatten sind. 2Die Vorschriften des § 91 Abs. 1 Satz 2 und der §§ 103 bis 107 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend. 3Die Entscheidun...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 18a UStG befreit die Leistungen zwischen den selbstständigen Gliederungen einer politischen Partei, soweit diese Leistungen i. R. d. satzungsmäßigen Aufgaben gegen Kostenerstattung ausgeführt werden. Die Vorschrift dient insbesondere als Rechtsgrundlage für die steuerbefreite Überlassung politischer Informationsmaterialien (vgl. Rz. 10...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verzichtbare Rügen.

Rn 11 Die Zulässigkeit der Klage betr verzichtbare Rügen müssen vor der ersten Verhandlung zur Hauptsache für alle Rechtszüge und bei Fristsetzung innerhalb der Frist erhoben werden (BGH NJW-RR 06, 496 [BGH 21.12.2005 - III ZR 451/04]). Rn 12 Verzichtbare Rügen sind Einrede der Rechtshängigkeit (§ 261 III Nr 1), Rechtskraft (§§ 318, 322), fehlende Vollmacht (§ 88 I), fehlende...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Begünstigte Unternehmer

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerbefreiung gilt ausschließlich für selbstständige Gliederungen einer politischen Partei: Politische Parteien sind solche i. S. v. § 2 Parteiengesetz. Als deren "selbstständige Gliederungen" kommen insbesondere Gebietsverbände i. S. v. § 7 Parteiengesetz (Landes-, Kreis-, Bezirks- und Ortsverbände) in Betracht (Heidner, in Bunjes, § 4 Nr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entscheidungsformen.

Rn 2 Beschlüsse ergehen ohne bzw aufgrund fakultativer mündlicher Verhandlung (§ 128 IV, näher § 329 Rn 2). Sie werden vom Gericht, Rpfleger oder UdG erlassen. Ihrem Inhalt nach entscheiden sie nicht über den Streitgegenstand der Hauptsache. Sie können aber wie Urteile zu einer abschließenden Entscheidung im Hinblick auf den im jeweiligen Verfahrensstadium relevanten Streits...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Streitgenössische Nebenintervention.

Rn 31 Im Falle einer streitgenössischen Nebenintervention richtet sich die Kostenentscheidung nach § 100 (Abs 2). Auch hier wird der Nebenintervenient nicht Partei, so dass eine gesonderte Kostenentscheidung erforderlich ist. Fehlt diese und wird sie nicht im Wege der Urteils- oder Beschlussergänzung nachgeholt, scheidet eine Kostenerstattung und -festsetzung aus. Bei der stre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rechtsmittel (Abs 5).

Rn 38 Sofortige Beschwerde (§ 567), wenn der Streitwert der Hauptsache im Beschlusszeitpunkt 600 EUR (S 1) und die Beschwer 200 EUR übersteigt und noch kein rechtskräftiger Kostenfestsetzungsbeschluss ergangen ist (S 2). Gilt auch in Familienstreitsachen (BGH NJW 11, 3654 [BGH 28.09.2011 - XII ZB 2/11]), wobei in vereinfachten Verfahren nach § 114 IV FamFG kein Anwaltszwang ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Informationspflichten, Abs 2.

Rn 6 § 908 II stellt zwei Informationspflichten über das pfändungsfreie Guthaben auf. Beide Pflichten setzen eine Pfändung des Guthabens voraus. Sie bestehen daher nicht, wenn ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet, aber keine Pfändung des Guthabens ausgebracht ist. In der Kombination ermöglichen beide Pflichten dem Schuldner einen verlässlichen Überblick über den Pfändungssc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Bewilligungsbeschluss.

Rn 27 Bei der antragsgemäßen Bewilligung von PKH ist eine gesonderte Aufnahme des Umfangs der PKH im Beschl nicht erforderlich. Bei teilweiser Bewilligung von PKH ist eine genaue Bestimmung ihres Umfangs erforderlich. Außerdem ist dann eine Begründung des PKH-Beschlusses notwendig, das gilt sowohl bei Versagung der PKH wegen fehlender Erfolgsaussicht für Teile der Klage als ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ausnahmen des Abs 2.

Rn 8 § 837 II korrespondiert mit § 830 III. Rückstände auf Zinsen und andere Nebenleistungen sowie Ansprüche auf Kostenerstattung, für die das Grundstück nach § 1118 BGB haftet, werden gem § 1159 BGB nach den allgemeinen Vorschriften übertragen und deswegen nicht gem § 830, sondern aufgrund der allgemeinen Regeln gepfändet (§ 830 Rn 4). Dementsprechend werden sie nicht nach ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kostenentscheidung.

Rn 9 Eine Kostenentscheidung enthält der PKH-Beschluss nicht, da das PKH-Verfahren eine Kostenerstattung nicht vorsieht. Wenn im PKH-Prüfungsverfahren Auslagen durch die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen angefallen sind, dann wird ihre Erstattung im Hauptsacheverfahren durch die Kostengrundentscheidung geregelt. Schließt sich ein Hauptsacheverfahren nicht an, dann s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fehlende Deckung.

Rn 2 Die nachträgliche Pflicht zur Prozesskostensicherheit tritt nicht ein, wenn die Kosten durch einen unbestrittenen Teil des erhobenen Anspruchs gedeckt sind. Diesen kann der Beklagte einbehalten. Der Klageanspruch muss so hoch wie die Sicherheitsleistung sein. Die Unbestrittenheit des Anspruchs setzt ein unstr Klagevorbringen voraus, das die Verurteilung rechtfertigt; ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Pflicht zur Entscheidung.

Rn 3 Über die Kosten der Nebenintervention muss entschieden werden. Die Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention ergeht von Amts wegen (§ 308 II). Ein Antrag ist nicht erforderlich. Gleichwohl schadet es nicht, das Gericht an seine Pflicht zur Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention zu erinnern, da in der Praxis diese Entscheidung häufig übersehen wird. I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 25 Der Schadensersatzanspruch aus Abs 2 S 2 beruht auf einem gesetzlichen Schuldverhältnis (BGHZ 79, 275, 277; BGH NZFam 21, 307 Rz 12). Er setzt eine Pflichtverletzung durch eine verspätete, unvollständige, unrichtige oder nicht erteilte Auskunft voraus. Erteilt der Drittschuldner, ohne zu einer Erklärung verpflichtet zu sein, eine unzutreffende Auskunft, gilt § 840 II 2...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Erhält jemand ein Entgelt für eine ehrenamtliche Tätigkeit, ist dieses Entgelt umsatzsteuerfrei, wenn die Tätigkeit für eine juristische Person des öffentlichen Rechts ausgeübt wird. In anderen Fällen greift die Steuerbefreiung nur dann, wenn das Entgelt in einem Auslagenersatz zu sehen ist oder eine angemessene Entschädigung für die Zeitversä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift beschreibt abschließend die Ansprüche des Sachwalters auf Vergütung und Auslagenersatz. Diese kann er sich nicht selbst genehmigen, sondern er benötigt dafür einen Beschluss des Prozessgerichts gem Abs 2.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit 707 ZPO 14; 719 ZPO 9 Abänderung 48 FamFG 2 Titel 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis 166 FamFG 11; 283a ZPO 26 Abänderungsgründe 323 ZPO 42 Abänderungsklage 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil 323 ZPO 5 Annexkorrektur 323 ZPO 53 Anpassung 323 ZPO 53 Beweislast 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit 323 ZPO 37 gegenläufige 323 ZPO 47 Neufestsetzung 323 ZPO 54; 323a ZPO 13, 15 Prozess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Erwerbsfähiger Schuldner.

Rn 21 Der notwendige Unterhalt ist für den erwerbsfähigen Schuldner nach den §§ 20 ff SGB II zu berechnen (LG Darmstadt ZVI 07, 364, 365). Bestandteil ist ein Betrag in Höhe des Regelsatzes (BGH WM 11, 76 Rz 13). In einem Einzelfall hat der BGH einen Betrag von EUR 900,– gebilligt (BGH NJW 15, 1830 [BGH 21.01.2015 - VII ZB 30/13] Rz 11; zu der Berechnung AG Aalen BeckRS 15, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erfolglosigkeit des Rechtsmittels.

Rn 3 Das Rechtsmittel muss erfolglos geblieben sein. Dazu gehören zunächst die Fälle, in denen das Rechtsmittel als unzulässig verworfen worden oder als unbegründet zurückgewiesen worden ist. Eine Kostenentscheidung hat ausnahmsweise dann zu unterbleiben, wenn eine Kostenerstattung ausgeschlossen ist, etwa im Verfahren der Streitwertbeschwerde (§ 68 III 2 GKG) oder im PKH-Bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Angriffs- und Verteidigungsmittel.

Rn 3 Der Streithelfer kann, wobei Hs 2 Angriffs- und Verteidigungsmittel lediglich beispielhaft benennt, alle der Partei zustehenden Prozesshandlungen wirksam vornehmen. In der mündlichen Verhandlung ist der Streithelfer zur Entgegennahme für die Hauptpartei bestimmter Prozesshandlungen berechtigt. Die Vornahme oder Entgegennahme einer Prozesshandlung durch ihn wirkt, wie we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Bezüge aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkassen sowie Lebensversicherungen (Nr 4).

Rn 19 Die Regelung schützt Bezüge aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkassen, die ausschließlich oder zu einem wesentlichen Teil zu Unterstützungszwecken gewährt werden. Erfasst werden auch Ansprüche auf Kostenerstattung gegen die private Krankenversicherung (BGH NJW-RR 07, 1510 [BGH 04.07.2007 - VII ZB 68/06] Rz 12; NZI 14, 369 [BGH 19.02.2014 - IV ZR 163/13] Rz 16; LG ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Folgen unzureichender Glaubhaftmachung.

Rn 22 Sofern das Gericht dem Antragsteller aufgibt, den Sachverhalt aufzuklären und glaubhaft zu machen, so hat dies durch Verfügung mit einer entsprechenden Fristsetzung zu geschehen. Auch für diese Frist gibt es keine gesetzliche Vorschrift, die Frist ist unter Beachtung dessen, was der Antragsteller glaubhaft machen soll, angemessen zu bestimmen. Sinnvoll ist, die Verfügu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Anwaltswechsel.

Rn 14 Werden im Verlauf eines Rechtsstreits infolge eines Anwaltswechsels mehrere Anwälte tätig, so sind ihre Kosten dann erstattungsfähig, wenn der Anwaltswechsel notwendig war (§ 91 II 2). Im Einzelnen gilt nach der Rspr Folgendes: Beim Tod des Anwalts ist grundsätzlich von einem notwendigen Anwaltswechsel auszugehen (Frankf AnwBl 80, 517 = MDR 80, 1026 = Rpfleger 81, 29 = ...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / I. Arbeitnehmerfragebogen

Rz. 99 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.1: Arbeitnehmerfragebogen Kündigungsschutz Persönliche Daten Arbeitnehmer Name: _________________________ Anschrift: _________________________ (Telefon, Telefax, E-Mail, Mobiltelefon): _________________________ Geburtsdatum: _________________________ Familienstand: _________________________ Grad der Behinderung, g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kostenaufhebung.

Rn 5 Neben der verhältnismäßigen Teilung ermöglicht § 92 I 1, 1. Alt. auch, die Kosten gegeneinander aufzuheben. Werden die Kosten gegeneinander aufgehoben, gilt § 92 I 2: Jede Partei hat ihre eigenen Kosten selbst zu tragen, also sowohl die eigenen Parteikosten als auch die eigenen Anwaltskosten. Die angefallenen Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) werden hälftig geteilt. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Kontoumwandlung.

Rn 22 Nach Abs 7 S 2 kann der Kunde jederzeit verlangen, also auch länger als vier Wochen nach einer Pfändung (BVerfG NJW 14, 3771 Rz 9), dass sein Konto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Dabei handelt es sich um einen durchsetzbaren Rechtsanspruch des Kunden (BGHZ 195, 298 Rz 28). Das Pfändungsschutzkonto kann auch vorsorglich eingerichtet werden, unabhängig davon, ob ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.5.2 Gesellschafterbeiträge – Fallsammlung

Rz. 185 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Auf die Bezeichnung der Gegenleistung z. B. als Gewinnvorab/Vorabgewinn, als Vorwegvergütung, als Aufwendungsersatz, als Umsatzbeteiligung, als Kostenerstattung o. Ä. kommt es nicht an (Abschn. 1.6. Abs. 4 S. 1 UStAE; BMF vom 31.05.2007, a. a. O., Rz. 7). Beispiel 7: Den Gesellschaftern einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) obliegt die Führ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO K

Kammer Hilfskammer 60 GVG 4 Kammer für Handelssachen 93 GVG 1; 349 ZPO 1; 731 ZPO 2 auswärtige Kammer 93 GVG 5 Befugnisse des Vorsitzenden 349 ZPO 2 Berufungsverfahren 100 GVG 1 Besetzung 105 GVG 1 Beweisaufnahme 349 ZPO 2 Beweiserhebung 349 ZPO 2 Errichtung 93 GVG 4 Handelssachen 95 GVG 1 Kompetenzkonflikt 102 GVG 1 Rechtsmittel 350 ZPO 1 Sachkunde, eigene 114 GVG 1 selbstständiges Bewei...mehr

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ZErb 04/2024, Zur Auslegung... / 1 Gründe

I. Der am xx.xx.2021 verstorbene Erblasser war seit xx.xx.2020 in zweiter Ehe mit der Beteiligten zu 1 verheiratet; er verstarb ohne eigene Kinder. Der Beteiligte zu 2 ist der Neffe der ersten Ehefrau des Erblassers, die Beteiligte zu 3 ist die Enkelin des Bruders des Erblassers. Die Beteiligten zu 2 und 3 waren Patenkinder des Erblassers und seiner ersten Ehefrau (verstorben...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.1 Einheitlichkeit der Leistung

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ob bei der Beurteilung eines Sachverhalts von einer einheitlichen oder von mehreren getrennten Leistungen auszugehen ist, hat insbesondere Bedeutung für den Zeitpunkt der Steuerentstehung und die Anwendung von Befreiungsvorschriften sowie des zutreffenden Steuersatzes. Ein einheitlicher wirtschaftlicher Vorgang darf nicht in mehrere Leistunge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Rechtsbehelfe.

Rn 14 Lehnt der Urkundsbeamte den Antrag der Partei nach Abs 1 (Rn 3) auf Einsichtnahme oder Fertigung von Ausfertigungen etc nach Abs 1 oder 3 ab, entscheidet darüber auf Erinnerung nach § 573 I das Prozessgericht. Gegen dessen Entscheidung ist nach § 573 II die sofortige Beschwerde (§§ 567 ff) zulässig. Gegen die Versagung der Akteneinsicht besteht die sofortige Beschwerde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Haftung nach Kopfteilen.

Rn 2 Besteht der unterlegene Teil aus mehreren Personen, so haften diese für die Kostenerstattung nach Kopfteilen, es sei denn, es liegt der Ausnahmefall des Abs 4 vor. Die Vorschrift des Abs 1 setzt voraus, dass ohne weitere Differenzierung die Kosten ganz oder tw mehreren Personen auferlegt worden sind. Diese Regelung greift daher nicht, wenn das Gericht nach Abs 2 verhältn...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Sonderfälle des Entgelts

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 10 Abs. 2 S. 1 UStG enthält eine Sonderregelung für die Entgeltbemessung bei der Übertragung der Rechte aus Pfandscheinen. Die Praxis nutzt für vergleichbare Situationen heute das Instrument der Sicherungsübereignung, weshalb auf eine Kommentierung dieser Vorschrift verzichtet wird. Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zur umsatzsteuerrechtliche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verspätete verzichtbare Zulässigkeitsrügen (Abs 3).

Rn 49 Erfasst sind verspätete, verzichtbare Rügen des Beklagten betreffend der Zulässigkeit der Klage (§ 282 Rn 11 ff; vgl BGH 21.11.13 – VII ZR 48/12 Rz 18: zum Einwand, ein Prozessvergleich sei unwirksam und daher der Prozess fortzusetzen, so dass einer neuen Klage § 261 III Nr 1 entgegenstehe). Ihre Verspätung bestimmt sich nach § 282 III (s dort); auf eine Verzögerung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hypothekarisch gesicherte Forderung.

Rn 2 § 830 ist anwendbar, falls die Forderung im Zeitpunkt der Pfändung bereits durch die Hypothek gesichert ist, und zwar unabhängig davon, ob dem Gläubiger die hypothekarische Sicherung bekannt ist. Die Regelung gilt grds für alle eingetragenen Hypotheken (Ausn Rn 4). Sie erfasst auch bedingte und künftige hypothekarisch gesicherte Forderungen (St/J/Würdinger § 830 Rz 2). ...mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / II. Besprechungen und Korrespondenz mit der Gegenseite vor Erhebung der Kündigungsschutzklage

Rz. 38 Hier[87] stößt die Abrechnung der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG bei den Rechtsschutzversicherern nicht selten auf Ablehnung. Vom Grundsatz her berufen die Versicherer sich auf die anwaltliche Verpflichtung aus dem Mandatsvertrag, im Interesse des Mandanten tunlichst das sicherste und zugleich kostengünstigste Vorgehen zu wählen[88] – zumal vor dem Arbeitsgerich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Die Kostenentscheidung.

Rn 42 Die Kostenentscheidung richtet sich nach §§ 80 ff. Häufig werden gem § 81 I 1 die Gerichtskosten zwischen den Eltern hälftig geteilt und weiter angeordnet, dass eine Kostenerstattung nicht stattfindet. Eine Grundregel, dass die Beteiligten die gerichtlichen Kosten zu gleichen Teilen und jeder Beteiligter seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen haben, gibt es i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) S 2 Hs 2.

Rn 22 Dem Bekl können die Kosten aus einem anderen Grund auferlegt werden. Das sind grds nur prozessuale Kostenerstattungsansprüche (Frankf 16.11.18 8 W 48/18 juris). Da aus Gründen der Prozessökonomie die Kostenentscheidung nicht mit Fragen des materiellen Rechts belastet werden darf, ist ein Streit der Parteien hinsichtlich einer Kostenvereinbarung nicht zu berücksichtigen...mehr