Fachbeiträge & Kommentare zu Kraftfahrzeug

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ZAP 3/2016, Kfz-Versicherung: Aufwendungsersatzanspruch für Abschleppkosten

(OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.12.2015 – 12 U 101/15) • Ein Versicherungsnehmer hat gegenüber einer Vollkaskoversicherung keinen Aufwendungsersatzanspruch aus § 83 VVG hinsichtlich der Kosten einer Abschleppmaßnahme, wenn das versicherte Fahrzeug weitgehend zerstört ist und erkennbar über keinen relevanten Restwert mehr verfügt. Zwar kann ein Versicherungsnehmer Abschleppkosten ...mehr

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ZAP 1/2016, Kfz-Versicherung: Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis

(BGH, Urt. v. 11.11.2015 – IV ZR 426/14) • In der Fahrzeugkaskoversicherung können auch fiktive Aufwendungen für die Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt als "erforderliche" Kosten i.S.v. A.2.7.1 b) AKB 2008 anzusehen sein. Dies ist zum einen dann zu bejahen, wenn die fachgerechte Wiederherstellung des Fahrzeugs nur in einer markengebundenen Werkstatt erfolgen kann,...mehr

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ZAP 11/2017, Kfz-Kaskoversicherung: Vereinbarung einer Neupreisentschädigung

(LG Düsseldorf, Urt. v. 12.1.2017 – 9 S 26/16) • Die Regelung in einem Kaskoversicherungsvertrag, nach dem eine Neupreisentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust innerhalb von 18 Monaten nach Erstzulassung vereinbart ist, hält auch dann einer Inhaltskontrolle statt, wenn zusätzlich geregelt ist, dass nach dieser Frist vom Neupreis ein Abzug von einem Prozent pr...mehr

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ZAP 8/2015, Kfz-Versicherung: Rechtsschutzbedürfnis für Feststellungsklage

(OLG Hamm, Beschl. v. 31.3.2015 – 9 W 15/15) • Das für die Zulässigkeit einer Feststellungsklage erforderliche Rechtsschutzbedürfnis ist zu verneinen, wenn der gegnerische Haftpflichtversicherer mit Wirkung für die bei ihm Versicherten die Schadensersatzpflicht für die angemeldeten und die zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden anerkannt und mit Wirkung eines rech...mehr

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ZAP 24/2016, Gebrauchtwagenkauf: Steuerliche Einordnung des Kfz als Beschaffenheitsvereinbarung

(OLG Koblenz, Urt. v. 28.9.2016 – 10 U 53/16) • Allein ein allgemein gehaltenes Gespräch über die steuerliche Einordnungsmöglichkeit eines Fahrzeugs (hier: Pickup) als Pkw oder Lkw kann noch nicht als eine Beschaffenheitsvereinbarung angesehen werden. Auch die bloße Angabe eines Fahrzeugtyps – wie hier als Pkw – in einem Kaufvertrag stellt keine Beschaffenheitsangabe dar, au...mehr

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ZAP 19/2015, Kfz-Versicherung: Leistungskürzung wg. Inbetriebnahme eines verkehrsuntauglichen Pkw

(AG Mannheim, Urt. v. 22.5.2015 – 3 C 308/14) • Grundsätzlich kann mit der Benutzung oder Inbetriebnahme eines verkehrsunsicheren Fahrzeugs eine Gefahrerhöhung begründet werden. Die Benutzung eines Pkws mit winteruntauglichen (Sommer-)Reifen kann daher grds. als Benutzung eines verkehrsunsicheren Fahrzeugs gesehen werden, wenn die Witterungsverhältnisse und Straßenverhältnis...mehr

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ZAP 2/2016, Kfz-Versicherung: Versicherungsschutz bei Weitergabe eines Kurzzeitkennzeichens

(BGH, Urt. v. 11.11.2015 – IV ZR 429/14) • Wird Haftpflichtversicherungsschutz für ein Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen durch den Versicherer in der Weise gewährt, dass im Versicherungsschein ein namentlich benannter Halter aufgeführt ist, so ist die Versicherung auf Fahrzeuge dieses Halters beschränkt. Anderes ergibt sich nicht daraus, dass bei den Fahrzeugdaten das W...mehr

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ZAP 10/2016, Parkplatznutzung: Unterlassungsanspruch gegen Kfz-Halter

(BGH, Urt. v. 18.12.2015 – V ZR 160/14) • Bei einem Vertrag über die kurzzeitige Nutzung eines jedermann zugänglichen privaten Parkplatzes ist eine unbedingte Besitzverschaffung durch den Parkplatzbetreiber nicht geschuldet. Macht er das Parken von der Zahlung der Parkgebühr und dem Auslegen des Parkscheins abhängig, begeht derjenige verbotene Eigenmacht, der sein Fahrzeug a...mehr

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ZAP 23/2015, Quotale Leistu... / 5. Besonderheiten beim Regress des Kfz-Haftpflichtversicherers

Im Bereich der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist eine Addition der Regressbeträge des Versicherers bei einer Obliegenheitsverletzung vor und nach Eintritt des Versicherungsfalls auch nach der Reform des VVG vorzunehmen. Hier wird der Versicherungsnehmer nämlich bereits ausreichend darüber geschützt, dass der Regress auf die jeweils geltenden Höchstsummen von 2.500 EUR...mehr

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ZAP 21/2016, Rechtsprechung... / 1. Betriebsgefahr (§ 7 StVG)

Mit der Frage der Betriebsgefahr hatte sich der BGH zu befassen (NJW 2016, 1162 = NZV 2016, 165 = DAR 2016, 261). Dort war es beim Befüllen des Öltanks auf dem Grundstück des Klägers aus einem auf einer öffentlichen Straße abgestellten Tanklastwagen zum Austreten von Öl gekommen. Werden beim Entladen von Heizöl aus einem Tanklastwagen wegen einer Undichtigkeit des zur Schlau...mehr

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ZAP 10/2016, Roboterautos und Wiener Weltabkommen – Mobilitätsrevolution durch vollautomatisiertes Fahren?

Die erste Kutsche ohne Pferde – also das allererste Automobil – wurde vor knapp 130 Jahren von Berta, der Frau des Erfinders Carl Benz, auf der damaligen Langstrecke (90 km) Mannheim – Pforzheim gefahren. Die ersten "Kutschen ohne Kutscher" hingegen werden seit einiger Zeit auf US-Highways, insbesondere in Nevada und Kalifornien, ausprobiert. Eine ganze Reihe von Herstellern...mehr

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ZAP 17/2015, Regulierung de... / d) Vierte Stufe: Oberhalb der "130 %-Grenze"

Oberhalb der Grenze von 30 % über dem Wiederbeschaffungswert erfolgt grundsätzlich keine Erstattung der Reparaturkosten, da keine Aufspaltung in wirtschaftlichen tragbare Kosten und einen darüber hinausgehenden Aufwand erfolgen kann (BGH, Urt. v. 10.7.2007 – VI ZR 258/06, NJW 2007, 2917 = zfs 2007, 686). Hinweis: Diese Wertgrenze gilt auch für "Unikate" (BGH, Urt. v. 3.2.2010...mehr

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ZAP 21/2015, Rechtsprechung... / 1. Die Betriebsgefahr (§ 7 StVG)

Die straßenverkehrsrechtliche Gefährdungshaftung erfordert einen schädigenden Vorfall bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs (§ 7 StVG). Das ist gegeben, wenn sich in ihm die von dem Kfz ausgehenden Gefahren ausgewirkt haben, wenn also bei der insoweit gebotenen wertenden Betrachtung das Schadensgeschehen durch das Kfz (mit)geprägt worden ist. Erforderlich ist stets, dass es s...mehr

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ZAP 13/2016, Vorläufige Ent... / 2. Sonstige Straftaten

Bei sonstigen, nicht im Katalog des § 69 Abs. 2 StGB aufgeführten Taten setzt die Entziehung der Fahrerlaubnis nach der Rechtsprechung des BGH einen verkehrsspezifischen Zusammenhang zwischen der Tat und der Sicherheit des Straßenverkehrs voraus. Die Tat muss tragfähige Rückschlüsse darauf zulassen, dass der Täter bereit ist, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen...mehr

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ZAP 3/2017, Praktische Frag... / b) Begriff des Führens

Ein Kraftfahrzeug wird i.S.d. § 24a Abs. 1 StVG geführt, wenn das Kraftfahrzeug unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskraft unter eigener Allein- oder auch Mitverantwortung in Bewegung gesetzt worden ist und der Täter es unter Handhabung der technischen Voraussetzungen während der Fahrbewegung durch den Verkehrsraum ganz oder wenigstens zum Teil leiten will (Köni...mehr

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ZAP 17/2015, Regulierung de... / II. Abrechnung des Fahrzeugschadens

Bei der Abrechnung des Fahrzeugschadens sind nachfolgende Grundsätze zu beachten. 1. Grundsätzliche Erwägungen Erst einmal steht es dem Geschädigten frei, ob er den Schaden fiktiv ohne oder konkret mit der Vorlage einer Reparaturrechnung geltend macht. Dabei ist zusätzlich zwischen dem Ersatz der Reparaturkosten einerseits als eine Art und Weise der Naturalrestitution und dem ...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Wellner, BGH-Rechtsprechung zum Kfz-Sachschaden, 3. Aufl. 2015, 480 S., Deutscher Anwaltverlag, 59 EUR

Der Autor ist Richter am BGH und dort langjähriges Mitglied des VI. Zivilsenats, der für das Recht der unerlaubten Handlung, z.B. Verkehrsunfallsachen, Produkthaftung, Arzthaftung zuständig ist. Das Buch ist für den Verkehrsrechtler unverzichtbar, nachdem die Vorauflage vergriffen ist und gerade im Sachschadensrecht durch neuere Entscheidungen eine Akzentverschiebung zu Last...mehr

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ZAP 17/2016, Rechtsprechung... / 2. Außergewöhnliche Gehbehinderung (aG)

Bei dem Kläger des vorliegenden Verfahrens ist eine Schwerbehinderung (GdB 80) sowie das Merkzeichen G festgestellt. Er begehrt die Feststellung einer außergewöhnlichen Gehbehinderung im Hinblick auf ein wechselndes Beschwerdebild am Oberschenkelstumpf, das ihm die Benutzung seiner Prothese lediglich an knapp über 10 % der Tage ermöglicht. Die Revision des Klägers gegen das ...mehr

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ZAP 23/2015, Rechtsprechung... / 1. Blaulichtberechtigung für einen qualifizierten Krankentransport

Gemäß § 52 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 StVZO dürfen Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind, mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht – ausgerüstet sein. In Nr. 2 dieser Vorschrift wird dasselbe Recht für Einsatz- und Kommand...mehr

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ZAP 1/2015, Blaulichtberechtigung: Krankentransportfahrzeuge außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes

(BVerwG, Urt. v. 12.3.2015 – 3 C 28.13) • Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind, dürfen mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht – ausgerüstet sein. Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes sind allerdings nur die Kraf...mehr

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ZAP 3/2017, Blitzeis, Schneegestöber und Nagelreifen – mit Vorschriften und Technik gegen Naturkräfte

Winterrecht, gibt’s das? Klar, aber dabei handelt es sich zu allermeist um Verhaltensvorschriften und Ausrüstungspflichten, mit Hilfe derer Kraftfahrer sich und andere vor winterlichen Gefahren schützen sollen. Im Rahmen der Straßenverkehrsordnung ist diesbezüglich vor allem § 2 Abs. 3a StVO einschlägig: Bei Fahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen; ...mehr

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zfs 8/2016, Kein Anerkenntn... / Sachverhalt

Die klagende Aktiengesellschaft machte nach einem Verkehrsunfall eines ihrer Kfz die Verurteilung der beklagten Haftpflichtversicherung des Schädigers zum Ersatz ihrer Schäden geltend. Die Bekl. erstattete der Kl. die entstandenen Schäden bis auf die geltend gemachten außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten. Deren Ersatz lehnte die Bekl. mit der Begründung ab, die Kl. sei ges...mehr

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ZAP 17/2015, Regulierung de... / bb) Weitere Nutzung über sechs Monate

Zusätzlich muss das Fahrzeug i.d.R. noch über einen Zeitraum von sechs Monaten genutzt werden. Dabei handelt es sich um keine Fälligkeitsvoraussetzung (BGH, Beschl. v. 26.5.2009 – VI ZB 71/08, r + s 2009, 434), sondern die Geldleistung wird bereits mit Durchführung der Reparatur fällig (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.1.2009 – I-1 W 41/08, MDR 2009, 562). Es besteht aber ein R...mehr

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ZAP 1/2015, Die Insassenunf... / 2. Ansprüche des Fahrers

Die Rechtsposition des Fahrers ist wesentlich ungünstiger. Soweit er Ansprüche gegen Halter und Fahrer anderer beteiligter Fahrzeuge hat, können diese durch eigenes Verschulden nach § 254 BGB und durch die Betriebsgefahr des von ihm gefahrenen Fahrzeugs gemindert oder sogar ausgeschlossen sein. Zudem besteht die Möglichkeit, dass kein anderes Kraftfahrzeug an dem Unfall bete...mehr

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ZAP 17/2015, Regulierung de... / III. Ersatz von Abschleppkosten

Ist ein Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall nicht mehr fahrtauglich, stellen die bei dem Abschleppvorgang anfallenden Kosten i.d.R. einen ersatzfähigen Fahrzeugschaden dar. Bei der Prüfung dieser Schadensposition ist zum einen der vom BGH entwickelte Grundsatz der subjektbezogenen Schadensbetrachtung, zum anderen die Umfrage des Verbands der Abschleppunternehmen (VBA) von bes...mehr

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ZAP 17/2015, Regulierung de... / IV. Ersatz der Sachverständigenkosten

Dieselben Grundsätze gelten im Wesentlichen bei dem Ersatz der Sachverständigenkosten. 1. Rechtliche Ausgangslage Auch hier gilt die subjektbezogene Schadensbetrachtung, wonach Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten...mehr

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ZAP 17/2015, Regulierung de... / bb) Fiktive Abrechnung

Erfolgt dagegen eine fiktive Abrechnung, genügt es, dass der Geschädigte das Fahrzeug weiter nutzt, sei es auch in beschädigtem, aber noch verkehrstauglichem Zustand. Die Weiternutzung muss i.d.R. über einen Zeitraum von sechs Monaten erfolgen (BGH, Urt. v. 23.5.2006 – VI ZR 192/05, zfs 2006, 625), wobei es sich nach h.M. um keine Fälligkeitsvoraussetzung handelt.mehr

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zfs 8/2016, Kein Anerkenntn... / Leitsatz

1. Bezahlt die Bekl. die eingeklagte Forderung und teilt sie dem Gericht lediglich die Zahlung mit, liegt in dieser Mitteilung kein prozessuales Anerkenntnis. 2. Nimmt der Kl. die Klage nicht zurück und erklärt er die Sache nicht für erledigt, entscheidet das Gericht aufgrund der Erfüllung durch unechtes Versäumnisurteil auf Klageabweisung. (Leitsätze der Schriftleitung) LG Wie...mehr

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ZAP 17/2015, Regulierung de... / 1. Rechtliche Ausgangslage

Im Haftpflichtfall ist unter Beachtung der Vorgaben des BGH, die insbesondere zu den Prozessen der (vergleichbaren) Bestimmung der erstattungsfähigen Sachverständigenkosten erfolgt sind, zwischen dem erst einmal selber vom Geschädigten verfolgten Anspruch und demjenigen des Abschleppunternehmens aus abgetretenem Recht zu unterscheiden. a) Anspruch des Geschädigten Maßstab für ...mehr

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ZAP 17/2015, Regulierung de... / 2. Bestimmung der üblichen Vergütung

In der aktuellen Rechtsprechung des BGH zur Bestimmung des zu ersetzenden Aufwandes eines im Schadensfall vom Geschädigten eingeschalteten Werkunternehmers wird immer wieder der Begriff der üblichen Vergütung als Vergleichsmaßstab angeführt. a) Rückgriff auf die Preis- und Strukturumfrage des VBA Im Bereich der Abschleppkosten wird die Preis- und Strukturumfrage (PUS) des Verb...mehr

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ZAP 17/2015, Regulierung de... / I. Vorbemerkung

Die Berechnung des zu ersetzenden unmittelbaren Fahrzeugschadens nach einem Verkehrsunfall in Form von Reparaturkosten bzw. des Wiederbeschaffungsaufwands stellt nach wie vor einen Dauerbrenner bei der Unfallregulierung im Straßenverkehr dar. Sie kann nur erfolgen, wenn dabei die Grundsätze des sog. Vier-Stufen-Modells des BGH beachtet werden. Streitigkeiten zu den sich ggf....mehr

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ZAP 17/2015, Regulierung de... / 1. Grundsätzliche Erwägungen

Erst einmal steht es dem Geschädigten frei, ob er den Schaden fiktiv ohne oder konkret mit der Vorlage einer Reparaturrechnung geltend macht. Dabei ist zusätzlich zwischen dem Ersatz der Reparaturkosten einerseits als eine Art und Weise der Naturalrestitution und dem Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands für ein vergleichbares Fahrzeug als andere Art und Weise zu unterscheid...mehr

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ZAP 17/2015, Regulierung de... / c) Dritte Stufe: "130 %-Fall"

Liegen die Reparaturkosten oberhalb des Wiederbeschaffungswerts, aber noch bis zur Grenze von 130 %, bleibt es bei dem Grundsatz, dass erst einmal nur eine Erstattung des geringeren Wiederbeschaffungsaufwands erfolgt (BGH, Urt. v. 15.2.2005 – VI ZR 70/04, zfs 2005, 382). Die vollen Reparaturkosten können nur unter Beachtung der nachfolgenden Grundsätze ausnahmsweise ersetzt ...mehr

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ZAP 17/2015, Regulierung de... / a) Erste Stufe: unter dem "100 %-Fall"

Liegen die Reparaturkosten unterhalb des Wiederbeschaffungsaufwands (= Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert), so sind nur die Reparaturkosten zu ersetzen (BGH, Urt. v. 15.10.1991 – VI ZR 67/91, SP 1992, 12).mehr

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ZAP 17/2016, Rechtsprechung... / 1. Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (Merkzeichen G)

Nach § 146 Abs. 1 SGB IX ist in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, wer infolge einer Einschränkung des G-Vermögens (auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit) nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen ver...mehr

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ZAP 16/2016, Verfahrenstipp... / 2. Abschaffung des Richtervorbehalts für die Anordnung von Blutproben?

Ein weiterer Referentenwurf betrifft den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes und der Strafprozessordnung" (s. ZAP Anwaltsmagazin 14/2016, S. 721). Er enthält u.a. die lange erwartete Umgestaltung des § 81a Abs. 1 StPO, Stichwort: Richtervorbehalt bei der Blutentnahme. Angefügt werden soll ein Satz 2: "Die Anordnung der Entnah...mehr

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ZAP 13/2016, Vorläufige Ent... / 1. Regelbeispiele des § 69a Abs. 2 StGB

§ 69 Abs. 2 StGB zählt vier Katalogtaten auf. Fällt die Tat hierunter, so ist der Täter i.d.R. als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen. a) Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB § 315c Abs. 1 StGB erfasst in Nr. 1 das Führen eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr im Zustand der Fahruntüchtigkeit und in Nr. 2 insgesamt sieben abstrakt besonders gefä...mehr

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ZAP 9/2015, Haftung: Fahrzeugbrand eines abgestellten Pkw

(OLG Karlsruhe, Beschl. v. 9.3.2015 – 9 W 3/15) • Wird ein Fahrzeugbrand bei einem abgestellten Pkw durch einen technischen Defekt ausgelöst, ist der Brand "bei dem Betrieb des Kraftfahrzeugs" entstanden. Der Halter haftet daher nach dem StVG für den Schaden, der einem Dritten durch den Brand entsteht. Die Voraussetzungen für eine Haftung sind nicht nur dann erfüllt, wenn ei...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / VI. Keine Angemessenheitsprüfung

Die Kosten für die Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs sind stets zu erstatten (OLG Koblenz JurBüro 1975, 348; OLG Hamburg MDR 1968, 504; OLG Hamm NJW 1967, 1579 = AnwBl 1967, 453; OLG Nürnberg AnwBl 1972, 59). Der Anwalt kann grundsätzlich nicht darauf verwiesen werden, er hätte ein günstigeres Transportmittel benutzen können. Er muss nicht das billigste, sondern darf das ...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / I. Überblick

Auslagen für Geschäftsreisen des Anwalts mit dem eigenen Kraftfahrzeug werden nach den Nr. 7003 und 7005, 7006 VV RVG vergütet. Erfasst werden: Fahrtkosten für das eigene Kraftfahrzeug (Nr. 7003 VV RVG), Tage- und Abwesenheitsgelder (Nr. 7005 VV RVG) und sonstige Auslagen, soweit sie angemessen waren (Nr. 7006 VV RVG).mehr

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ZAP 19/2015, Rechtsprechung... / a) Entziehung der Fahrerlaubnis nach §§ 69,69a StGB

Der BGH hat seine Rechtsprechung bestätigt, wonach allein die Durchführung von Drogenauslieferungen sowie die damit ggf. verbundenen Vorgänge mit einem Kraftfahrzeug als solche nicht die Ungeeignetheit i.S.d. § 69 StGB begründen. Denn die Belange der Verkehrssicherheit sind in Kurierfällen, in denen in einem Fahrzeug lediglich Rauschgift transportiert wird, gerade nicht ohne...mehr

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ZAP 10/2016, Rechtsprechung... / a) Ersatzfähigkeit von Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert

Zu diesem Komplex hat der BGH (NJW 2015, 2958 = NZV 2015, 591 = DAR 2015, 634 = zfs 2016, 23 = VRR 11/2015, 6 [Nugel]) seine ständige Rechtsprechung bekräftigt. In Abweichung von dem Wirtschaftlichkeitsgebot des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB kann Ersatz des Reparaturaufwands (Reparaturkosten zzgl. einer etwaigen Entschädigung für den merkantilen Minderwert) bis zu 30 % über dem Wied...mehr

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ZAP 2/2017, Das zuständige ... / 2. Verkehrsunfall

Der durch einen Verkehrsunfall Geschädigte verhielte sich geradezu fahrlässig, wenn er im Falle der Schädigung durch ein Kraftfahrzeug nur dessen Fahrer und nicht auch den Halter bzw. die Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen würde. Er muss den Schaden aber ein und demselben tatsächlichen Vorgang zuschreiben. Beispiel: Verlangt wird u.a. Schmerzensgeld wegen eines Schleu...mehr

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ZAP 22/2016, Versuchte unerlaubte Einfuhr von BtM: Tatsächliche Feststellungen

(BGH, Beschl. v. 30.6.2016 – 1 StR 241/16) • Der Versuch der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in einem Kfz beginnt regelmäßig erst kurz vor Erreichen der Hoheitsgrenze oder der vor ihr eingerichteten Zoll- oder Kontrollstelle. Deshalb muss sich aus den tatsächlichen Feststellungen ein unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang zu einem Grenzübertritt ergeb...mehr

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ZAP 10/2016, Rechtsprechung... / 2. Abschleppkosten nach Parkverstoß (Polizei- und Ordnungsrecht)

Zur Sichtbarkeit der das Abstellen verbietenden Beschilderung und den Erkundigungspflichten des Fahrzeugführers äußert sich das OVG Berlin-Brandenburg (DAR 2016, 712). An die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen, die den ruhenden Verkehr betreffen, seien hiernach geringere Anforderungen zu stellen als an solche für den fließenden Verkehr. Ein Verkehrsteilnehmer, der sein Kraftfa...mehr

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ZAP 17/2015, Regulierung de... / 2. Umfrage des BVSK als Schätzungsgrundlage

Auch hier gibt es eine Verbandsumfrage, die regelmäßig bei Gericht als Schätzungsgrundlage anerkannt wird. Die Umfrage des Bundesverbands der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK) wird nach h.M. in der Rechtsprechung mit den dort enthaltenen Werten zur Bestimmung der üblichen Vergütung akzeptiert (LG Dortmund, Urt. v. 5.8.20...mehr

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ZAP 17/2015, Regulierung de... / aa) Konkrete Abrechnung

Innerhalb der beiden Ausnahmen von diesem Grundsatz gilt bei einer vollständigen Beseitigung aller Schäden Folgendes: Repariert der Geschädigte das Fahrzeug vollständig und rechnet konkret ab, erhält er die Reparaturkosten erstattet, ohne dass er das Fahrzeug weiter nutzen muss (BGH, Urt. v. 23.11.2010 – VI ZR 35/10, zfs 2011, 264). Dabei kommt es nicht auf die Qualität der ...mehr

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ZAP 17/2015, Regulierung de... / 2. Vier-Stufen-Modell des BGH

Der oben dargelegte Grundsatz, wonach der Geschädigte auf den geringeren Wiederbeschaffungsaufwand verwiesen werden kann, erfährt zum Schutz des Geschädigten aber eine Vielzahl an Ausnahmen, wenn ein sog. besonderes Integritätsinteresse vorliegt. Welche Anforderungen hierfür erfüllt sein müssen, ergibt sich aus dem vom BGH entwickelten Vier-Stufen-Modell. Die Einzelheiten hä...mehr

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ZAP 17/2015, Regulierung de... / a) Beide Möglichkeiten der Schadenskompensation

In aller Regel wird dem Geschädigten erst einmal an einem Ersatz der Reparaturkosten – ggf. zzgl. des merkantilen Minderwerts – gelegen sein, um sein beschädigtes Fahrzeug zu behalten und dieses weiter nutzen zu können. Daneben besteht jedoch als gleichwertige Möglichkeit der Schadenskompensation der Ersatz der Kosten für die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs....mehr

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ZAP 17/2015, Regulierung de... / c) Konkrete und fiktive Abrechnung

Dem Geschädigten stehen grundsätzlich zwei Abrechnungsarten zur Verfügung. Entweder es erfolgt eine konkrete Abrechnung, bei welcher der Schaden auf Basis der Rechnung einer durchgeführten Reparatur gemäß den Vorgaben aus dem Gutachten beseitigt wird. Oder aber es erfolgt eine fiktive Abrechnung allein auf Grundlage eines Gutachtens bzw. Kostenvoranschlags, wobei dann ledigl...mehr