Fachbeiträge & Kommentare zu Krankengeld

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.3 Abs. 1 Satz 1 – ohne hinzugetretene Krankheit

Rz. 12 Gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 wird während der Mitgliedschaft Krankengeld zeitlich unbegrenzt gezahlt, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens 546 Kalendertage (78 Wochen bzw. 1 1/2 Jahre) innerhalb von je 3 Jahren. Wegen der 3 Jahre sind Blockfristen zu bilden, innerhalb derer der mit Anspruch auf Krankengeld Krankenversicherte w...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3.5 Arbeitnehmer mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen bei unterschiedlichen Entgeltfortzahlungsdauern

Rz. 17 In der Praxis üben Arbeitnehmer teilweise zwei Beschäftigungsverhältnisse aus, die beide krankenversicherungspflichtig sind. In diesen Fällen ist das Krankengeld getrennt aus beiden Beschäftigungsverhältnissen zu berechnen (Einzelheiten: vgl. Komm. zu § 47); krankenversicherungsfreie Beschäftigungen bleiben unberücksichtigt. Wird bei einem arbeitsunfähigen Arbeitnehmer...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.3.1 Bildung der Blockfrist

Rz. 13 Für jede Krankheit (Rz. 10 f.), die Arbeitsunfähigkeit verursacht, ist eine eigene Blockfrist zu bilden. Gemäß Ziff. 2.2 der unter Rz. 35 aufgeführten Gemeinsamen Verlautbarung beginnt die erste Blockfrist i. S. d. § 48 Abs. 1 Satz 1 mit dem erstmaligen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit für die ihr zugrunde liegende Krankheit ("dieselbe" Krankheit; vgl. Rz. 10 f.). Sola...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Anspruch auf Krankengeld infolge von Arbeitsunfähigkeit bzw. stationärer Krankenhausbehandlung ist grundsätzlich zeitlich unbegrenzt. Der Gesetzgeber hat jedoch eine Beschränkung der Leistungsdauer für den Fall vorgesehen, dass der Versicherte längere Zeit wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig ist. Die Begrenzung der Leistungsdauer für das Krankengeld beruht maßg...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.7.2 Meldepflichten des Versicherten, wenn der Arzt bzw. die Einrichtung die Arbeitsunfähigkeit nicht elektronisch an die Krankenkasse übermitteln muss

Rz. 25 Der Versicherte hat seine Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse innerhalb von einer Woche zu melden, wenn sein Arzt bzw. die von ihm aufgesuchte Einrichtung nicht am elektronischen Mitteilungsverfahren nach § 295 teilnimmt (vgl. auch Rz. 29). § 49 Abs. 1 Nr. 5 hat deshalb Wirkung bei allen bis zum 31.12.2020 ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und darüber hin...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.4.3.4 Die hinzugetretene Krankheit hat bereits in der Vergangenheit Arbeitsunfähigkeit verursacht

Rz. 23 Falls die hinzugetretene Krankheit in der Vergangenheit bereits Arbeitsunfähigkeit verursacht hat, bleibt die für sie laufende Blockfrist weiterhin maßgebend (Gemeinsame Verlautbarung, Ziff. 2.3.2. i. V. m. 3.2.2., vgl. dort Beispiel 12, wobei der Autor auf seine Anmerkungen zu den Ausführungen unter Rz. 5 verweist). Die für die im Hinzutrittsfall zuerst bestandene Kr...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 3 Literatur

Rz. 35 Gemeinsame Verlautbarung zur Dauer des Anspruchs auf Krankengeld nach § 48 SGB V v. 6.9.2012: https://www.vdek.com/vertragspartner/leistungen/krankengeld/_jcr_content/par/download_1/file.res/gemeinsame_verlautbarung_48_SGB_V_20120905.pdf; zuletzt abgerufen am 30.6.2023. Gemeinsames Rundschreiben zur Dauer des Anspruchs auf Krankengeld nach § 48 SGB V v. 6.10.1993: http...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.2 Anrechnung nur von zeitgleichem Arbeitsentgelt

Rz. 7 Angerechnet wird nur das Arbeitsentgelt bzw. -einkommen, das während des Krankengeldbezuges "erwirtschaftet" wird. Einkommen, das in der Zeit vor Beginn des Krankengeldanspruches erarbeitet wurde, bleibt unberücksichtigt. Auf den Zeitpunkt der Auszahlung oder des Einkommenszuflusses kommt es nicht an. Somit lösen zeitversetzt gezahlte variable Arbeitsentgeltbestandteil...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3.1 Zu berücksichtigende und nicht zu berücksichtigende Arbeitsentgelte

Rz. 9 Erhält der Versicherte während des Bezuges von Krankengeld Sachbezüge oder sonstige geldwerte Vorteile (kostenfreie Wohnung, Firmenwagen, Übernahme der Kontoführungsgebühren etc.), mindert sich das Krankengeld um deren Werte (Wert des daraus berechneten Nettoarbeitsentgelts; vgl. Rz. 11). Der Wert des weitergewährten Sachbezuges (Bruttowert), von dem während der Arbeit...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.4.3.5 Besonderheit: Bildung der Blockfrist, wenn mehrere Krankheiten gleichzeitig Arbeitsunfähigkeit verursachen

Rz. 24 Nach dem Urteil des BSG v. 8.11.2005 (B 1 KR 27/04 R) ist § 48 Abs. 1 Satz 2 auch dann anzuwenden, wenn die Arbeitsunfähigkeitszeiten wegen der unterschiedlichen Erkrankungen an demselben Tag beginnen. Dabei ist unbedeutend, ob das Nebeneinanderbestehen der unterschiedlichen Krankheiten erst in ihrer Gesamtheit Arbeitsunfähigkeit begründet (chronische Bronchitis und E...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.8 Flexible Arbeitszeitregelungen (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 30 Bei Arbeitsunfähigkeit während einer im Rahmen der flexiblen Arbeitszeitregelung anfallenden Freistellungsphase kann der Versicherte grundsätzlich Krankengeld beanspruchen, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist. Der Anspruch ruht jedoch, soweit und solange für die Zeit der Freistellung von der...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3.4 Besonderheit: Kündigungsschutzprozess und Entgeltfortzahlung

Rz. 16 Zu dieser Problematik nehmen der GKV-Spitzenverband und die Spitzenverbände der Krankenkassen in ihrem GR v. 3.12.2020 (Rz. 35) unter Ziff. 6.1.1.1.2 wie folgt Stellung: Während der Dauer der Beschäftigung aufgrund des Kündigungsschutzprozesses besteht weiterhin ein Anspruch auf Krankengeld, sofern auch die weiteren Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden. ... In diesen...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3 Höhe der Anrechnung

Rz. 8 Da das Krankengeld bei Arbeitnehmern auf das Nettoarbeitsentgelt begrenzt ist (vgl. 47 Abs. 1 Sätze 1 und 2), wird auf das Krankengeld auch nur das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Arbeitsentgelt (Nettoarbeitsentgelt; vgl. Rz. 9 ff.) bzw. das um 30 % verminderte Brutto-Arbeitseinkommen (Rz. 14 f.) angerechnet. 2.2.3.1 Zu berücksichtigende und nicht zu berücksichtigen...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.4.3.1 Grundsätze

Rz. 20 Jeder erstmalige Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit (AU) setzt für die ihr zugrunde liegende Krankheit (Definition "dieselbe Krankheit": vgl. Rz. 10 f.) eine Kette aufeinander folgender, jeweils 3 Jahre dauernder Blockfristen in Gang. Das gilt auch für eine sog. "hinzugetretene Krankheit" i. S. d. § 48 Abs. 1 Satz 2, die Arbeitsunfähigkeit verursacht. Eine "hinzugetret...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund Art. 1 des GRG v. 20.12.1998 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft. Danach wurde die Vorschrift wie folgt geändert: Zum 1.1.1990 Durch Art. 4 Nr. 5 des Rentenreformgesetzes (RRG) 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) wurde mit Wirkung zum 1.1.1990 Abs. 1 Nr. 3 wie folgt gefasst: "soweit und solange Versicherte Mutterschaftsgeld, V...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 35 Gemeinsames Rundschreiben vom 3.12.2020 zum Krankengeld nach § 44 SGB V und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII: veröffentlicht im Internet unter https://www.informationsportal.de/wp-content/uploads/document__3982__2020-12-03-GR-KG-VG.pdf. Rz. 36 Die Beantwortung der formularmäßigen Anfrage der Krankenkasse bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit durch den Vertragsarz...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.7.1 Überblick

Rz. 24 Eine Arbeitsunfähigkeit ist der Krankenkasse durch den Versicherten zu melden. Meldet der Versicherte die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht innerhalb von einer Woche nach ihrem Beginn, ruht der Anspruch auf Krankengeld, solange die Meldung der Krankenkasse nicht vorliegt (§ 49 Abs. 1 Nr. 5). Dadurch will der Gesetzgeber Leistungsmissbräuchen entgegentreten. Die...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.7.3 Besonderheit: Elektronisches Mitteilungsverfahren (ab 1.1.2021)

Rz. 29 Gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 5 ruht der Anspruch auf Krankengeld wegen einer verspäteten Meldung der Arbeitsunfähigkeit nicht, wenn die Arbeitsunfähigkeitsdaten vom Vertragsarzt etc. im elektronischen Verfahren nach § 295 Abs. 1 Satz 10 an die Krankenkasse gemeldet werden (eAU). Die eAU ist eine AU-Bescheinigung, die per Datensatz an die Krankenkasse übermittelt wird. Dieses ...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.7 Verspätete Meldung der Arbeitsunfähigkeit (Abs. 1 Nr. 5)

2.7.1 Überblick Rz. 24 Eine Arbeitsunfähigkeit ist der Krankenkasse durch den Versicherten zu melden. Meldet der Versicherte die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht innerhalb von einer Woche nach ihrem Beginn, ruht der Anspruch auf Krankengeld, solange die Meldung der Krankenkasse nicht vorliegt (§ 49 Abs. 1 Nr. 5). Dadurch will der Gesetzgeber Leistungsmissbräuchen ent...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.4 Abs. 1 Satz 2 – Auswirkungen einer hinzugetretenen Krankheit

2.4.1 Überblick Rz. 16 Um zu vermeiden, dass ein Versicherter, der aufgrund der Krankheit "A" beispielsweise bereits 75 Wochen Krankengeld erhalten hat und ab der 76. Woche nur noch wegen einer hinzugetretenen Krankheit "B" arbeitsunfähig ist, innerhalb einer Blockfrist evtl. für weitere 78 Wochen Krankengeld beziehen kann, bestimmt § 48 Abs. 1 Satz 2, dass der Hinzutritt ein...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.3.2 Anzurechnende Zeiten

Rz. 15 Bezüglich der anzurechnenden Zeiten wird auf die Ausführungen zu § 48 Abs. 3 (Rz. 30 ff.) verwiesen.mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.4.3 Auswirkungen einer hinzugetretenen Krankheit

2.4.3.1 Grundsätze Rz. 20 Jeder erstmalige Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit (AU) setzt für die ihr zugrunde liegende Krankheit (Definition "dieselbe Krankheit": vgl. Rz. 10 f.) eine Kette aufeinander folgender, jeweils 3 Jahre dauernder Blockfristen in Gang. Das gilt auch für eine sog. "hinzugetretene Krankheit" i. S. d. § 48 Abs. 1 Satz 2, die Arbeitsunfähigkeit verursacht....mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundsätzliches Rz. 6 Krankengeld wird während der Mitgliedschaft zeitlich unbegrenzt gezahlt, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens 546 Kalendertage innerhalb von je 3 Jahren. Durch diese Begrenzung des Krankengeldanspruchs soll das Krankengeld den Lebensunterhalt nur während einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit sichern. D...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2 Ruhen wegen beitragspflichtigem Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen (Abs. 1 Nr. 1)

2.2.1 Grundsätzliches Rz. 5 Der Anspruch auf Krankengeld ruht, soweit und solange der Arbeitnehmer Arbeitsentgelt oder der selbstständig Tätige Arbeitseinkommen erhält. Der Begriff "soweit" bezieht sich auf die Höhe und der Begriff "solange" auf die Dauer des vom Arbeitgeber gezahlten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts. Durch die Regelung soll erreicht werden, dass Doppelleis...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2 Rechtspraxis

2.1 Überblick Rz. 4 Durch die Zahlung von Krankengeld soll der Lebensunterhalt des erwerbstätigen Versicherten bei Arbeitsunfähigkeit, stationärer Krankenhausbehandlung etc. zum großen Teil weiter gesichert werden. Um den Versicherten während seiner Arbeitsunfähigkeit nicht besser zu stellen, als wenn er gearbeitet hätte, bestimmt der Gesetzgeber in § 49, dass das Krankengeld...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.2 Begriff "dieselbe" Krankheit

Rz. 10 Gemäß Ziff. 3.1.1 der unter Rz. 35 aufgeführten Verlautbarung handelt es sich um "dieselbe Krankheit", wenn „"ihr dieselbe, nicht behobene Krankheitsursache zugrunde liegt. Der regelwidrige Körper- oder Geisteszustand, der die Krankheitsursache bildet, braucht dabei weder ständig Krankheitserscheinungen hervorzurufen noch fortlaufend die Behandlungsbedürftigkeit zu be...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.4.2 Definition "hinzugetretene Krankheit"

Rz. 17 Eine "hinzugetretene Krankheit" i. S. d. § 48 Abs. 1 Satz 2 liegt dann vor, wenn zeitgleich mit dem Vorliegen oder Wiedervorliegen einer zur Arbeitsunfähigkeit führenden ersten Erkrankung unabhängig von dieser Krankheit zugleich eine weitere Krankheit die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten bedingt. Es reicht insoweit aus, dass die Arbeitsunfähigkeitszeiten von mindes...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.3.2.2 Auswirkungen von beitragspflichtigen Entgeltersatzleistungen, Kindererziehungs- oder Pflegezeiten im Bemessungszeitraum

Rz. 16 Falls während des Bemessungszeitraums aufgrund des Bezuges einer rentenversicherungspflichtigen Entgeltersatzleistung (Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld bzw. ab 1.1.2024 Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Arbeitslosengeld I) Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden (vgl. § 3 Satz 1 Nr. 3 und 3a), sind die dieser Entgeltersat...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.2 Berechnung bei rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern (Abs. 1)

Rz. 7 § 21 Abs. 1 regelt für den Personenkreis der rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer die Berechnung des Übergangsgeldes, indem die Vorschrift bei diesem Personenkreis auf die §§ 66 bis 72 SGB IX verweist. Das Übergangsgeld berechnet sich bei diesem Personenkreis gemäß § 21 Abs. 1 SGB VI i. V. m. den §§ 66 ff. SGB IX nach folgendem Schema (dazu passendes ...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.1.1 Überblick

Rz. 3 Der Ausgangswert bzw. die Formeln für die Berechnung des Übergangsgeldes richten sich nach dem letzten rentenversicherungsrechtlichen Versicherungsstatus unmittelbar vor Beginn der vom Rentenversicherungsträger durchzuführenden Teilhabeleistung (= letzter Tag vor Beginn der Teilhabeleistung). Als Teilhabeleistungen gelten die unter Rz. 2 aufgeführten Leistungen des Ren...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.3 Berechnung bei freiwillig Rentenversicherten oder selbständig Tätigen (Abs. 2)

Rz. 8 § 21 Abs. 2 regelt die Ermittlung der Übergangsgeldberechnungsgrundlage für Versicherte, die zuletzt vor Beginn der Teilhabeleistung (Leistungen nach §§ 14, 15, 16, 17 oder § 31 Abs. 1 Nr. 2) waren (= letzter rentenversicherter Status). Es genügt, dass die Versicherten in diesen Fälle...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.3.1 Das letzte Kalenderjahr als Bemessungszeitraum

Rz. 10 Für die Berechnung des Übergangsgeldes ist laut Gesetzestext als Bemessungszeitraum das letzte Kalenderjahr vor Beginn der Teilhabeleistung (Leistungen nach §§ 14, 15, 16, 17 oder § 31 Abs. 1 Nr. 2) zugrunde zu legen. Dieser Zeitraum verschiebt sich nicht – und zwar auch dann nicht, wenn überhaupt keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden (das Übergangsgeld ...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.4.3.2 Die im Hinzutrittsfall zuerst bestandene Krankheit und die hinzugetretene Krankheit haben in der Vergangenheit noch keine weitere Arbeitsunfähigkeit(en) verursacht

Rz. 21 Falls die im Hinzutrittsfall zuerst bestandene Krankheit (Rz. 17 ff.) in der Vergangenheit noch keine Arbeitsunfähigkeit verursacht hat, beginnt die Blockfrist für die "hinzugetretene Krankheit" mit der für die zuerst bestandene Krankheit laufenden Blockfrist (Ziff. 3.2.2 Abs. 1 der Gemeinsamen Verlautbarung, Fundstelle Rz. 35, die auf die Urteile des BSG v. 24.6.1969...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.5.2 Höhe des Übergangsgeldes

Rz. 24 Das Übergangsgeld wird in Höhe des bei Krankheit zu erbringenden Krankengeldes (§ 21 Abs. 4) gezahlt. Dieses wiederum wird gemäß § 47b SGB V in Höhe des Betrages gezahlt, den die Arbeitsagentur zuletzt als Arbeitslosengeld zahlte. Bei ruhendem Arbeitslosengeld vgl. Rz. 21. Der Austausch der Entgeltdaten (z. B. Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes) erfolgt zwis...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.2 Einnahmen aus Sozialleistungen

Rz. 87 Einnahmen aus der Ausbildungsförderung sind unabhängig von ihrer Zweckbestimmung nach § 11 zu berücksichtigen. Zur Berufsausbildungsbeihilfe und zum Ausbildungsgeld vgl. LSG Hessen, Urteil v. 9.3.2016, L 6 AS 379/15. Zuvor sind die Aufwendungen nach den Bestimmungen des § 11b abzusetzen. Seit dem 1.8.2016 sind Auszubildende nicht mehr grundsätzlich und generell von de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.4 Kontinuitätsregelung (Abs. 3)

Rz. 20 Nicht selten wird bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit im unmittelbaren Anschluss an den Bezug von Krankengeld etc. Übergangsgeld gezahlt. § 69 SGB IX regelt gemeinsam für alle Reha-Träger, dass in diesen Fällen bei der Berechnung des Übergangsgeldes das Arbeitsentgelt zugrunde zu legen ist, das der unmittelbar vorhergehenden Entgeltersatzleistung zugrunde lag. Der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.6.1 Überblick

Rz. 28 Nach dem bis zum 30.6.2023 geltenden Recht erhielten Bezieher von Bürgergeld (1.1. bis 30.6.2023) bzw. Arbeitslosengeld II (bis 31.12.2022) (§ 19 SGB II) während einer vom Rentenversicherungsträger durchgeführten medizinischen Leistung zur Rehabilitation (§§ 14, 15, 17 und 31 Abs. 1 Nr. 2) Übergangsgeld (§ 21 Abs. 4 Satz 1 HS 2 a. F.). Voraussetzung war, dass sie Bürgerge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.12 Berücksichtigung von Einnahmen nach Abs. 2

Rz. 221 Abs. 2 regelt Details zur Berechnung des Einkommens. Ausgangspunkt sind stets die anfallenden Bruttoeinnahmen (§ 2 Abs. 1 Bürgergeld–V). Bruttoeinnahmen fallen in dem Zeitpunkt an, in dem sie dem Hilfebedürftigen zugehen, so dass er darüber verfügen kann. Regelungen zu einmaligen Einnahmen in Form von Nachzahlungen trifft Abs. 3. Abs. 2 ist seit dem 1.1.2023 nicht me...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse / 3.7.1 Lohnsteuer

Erhält ein Arbeitnehmer eine Lohnersatzleistung, z. B. Krankengeld Krankengeld der sozialen Entschädigung Mutterschaftsgeld oder Verletztengeld ist diese grundsätzlich lohnsteuerfrei, sie unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Zuschüsse zum Krankengeld sowie zum Verletztengeld sind hingegen lohnsteuerpflichtig [1], während Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse / 3.7.2 Beitragsrechtliche Bewertung

Zuschüsse zum Krankengeld und zu sonstigen Lohnersatzleistungen gehören gemäß § 23c Abs. 1 SGB IV dem Grunde nach zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung. Dies gilt aber nur dann, wenn die Lohnersatzleistung zusammen mit dem Zuschuss das Vergleichsnettoarbeitsentgelt um 50 EUR im Monat überschreitet. Beitragspflichtig ist nur der Betrag des Zuschusse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse / 1.1 Lohnsteuer

Leistet der Arbeitgeber Zuschüsse an den Arbeitnehmer, die in mittel- oder unmittelbarem Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers stehen, handelt es sich bei diesen Zuschüssen – unabhängig von der konkreten Bezeichnung – grundsätzlich um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Typische Formen der Zuschussgewährung sind witterungsbedingte Zuschüsse (Saison...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
FAQ zur Inflationsausgleich... / 2. Wer kann eine IAP steuerfrei erhalten?

Eine steuerfreie IAP können, unabhängig von der Art ihrer Beschäftigung, nur Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne erhalten, zum Beispiel: Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit, kurzfristig Beschäftigte, Minijobber, Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft, Auszubildende, Arbeitnehmer im entgeltlichen Praktikum (nicht nur, aber auch Studierende), Arbeitnehmer in Kurzarbeit, Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Bezüge zu außersteuerlichen (Leistungs-)Gesetzen und Rechtsmissbrauch

Rn. 10 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Einige außersteuerliche Leistungsgesetze (zB BEEG für Elterngeld oder SGB III für Arbeitslosengeld I, Aufstockungsbetrag bei Altersteilzeit, Krankengeld) knüpfen an das Nettoeinkommen des Leistungsbeziehers an, so dass die Höhe des Leistungsanspruchs auch von der StKl abhängt (LSG SchlH vom 17.09.2015, L 5 KR 146/15 B ER Rz 19; LSG SAnh vom ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / 4. Die fehlerfreie Anwendung des Erwerbstätigenbonus

Ein Dauerthema in der Praxis ist die fehlerhafte Anwendung des Erwerbstätigenbonus, die häufig auf einem unreflektierten Gebrauch der Differenzmethode beruht. Der Erwerbstätigenbonus ist nur vom Erwerbseinkommen[148] bei tatsächlich ausgeübter Erwerbsarbeit[149] abzuziehen, wenn es um Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt geht.[150] Das gilt auch für fiktives Erwerbseinkom...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Soziale Ab... / 3.3 Kinderpflegekrankengeld

Ein Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld[1] entsteht, wenn Krankheitssymptome auftreten und das erkrankte Kind deswegen beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden muss. Die Leistung wird von der Krankenkasse des Versicherten gezahlt, der deswegen der Arbeit fernbleibt. Das Krankengeld wird längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des erkrankten Kindes geleistet (Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Soziale Ab... / Zusammenfassung

Begriff Arbeitnehmer, deren Betrieb während eines Infektionsverdachts geschlossen wird, die unter Quarantäne gestellt sind oder deren Kinder die Kindertagesstätte oder die Schule nicht besuchen dürfen, können unterschiedliche Leistungen beanspruchen, um ihren Einkommensausfall auszugleichen. Dazu gehören u. a. fortgezahltes Arbeitsentgelt und Krankengeld. Unterstützend wurde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Soziale Ab... / 2.2 Krankheitsfälle

Bestätigt sich der Infektionsverdacht, ist der Arbeitnehmer von da an arbeitsunfähig krank. Der Anspruch auf Arbeitsentgelt richtet sich nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Der Arbeitgeber zahlt für längstens 6 Wochen das ausgefallene Arbeitsentgelt. Vorerkrankungszeiten sind nicht anzurechnen, ebenso wie die Zeit, in der eine Entschädigung nach dem IfSG geleistet wur...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rentenversicherungsbeiträge auf Krankengeld als Sonderausgaben

Leitsatz Das FG Köln entschied, dass Rentenversicherungsbeiträge nicht als Sonderausgaben abziehbar sind, sofern sie von steuerfreiem Krankengeld einbehalten wurden. Sachverhalt Die Klägerin war arbeitsunfähig erkrankt und erhielt infolgedessen Krankengeld, von dem Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung einbehalten und abgeführt wurden. Das Finanzamt unterwarf da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.3.2 Beiträge zu Krankenversicherungen (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG)

Rz. 69 Beiträge zu Krankenversicherungen sind ab Vz 2010 abziehbar, wenn sie zur Erlangung eines durch das SGB XII bestimmten der Sozialhilfe gleichen Versorgungsniveaus erforderlich sind (Basiskrankenversicherung), sofern auf die Leistung ein Anspruch besteht. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die nach dem Dritten Titel des Ersten Abschnitts des Achten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4.2 Beiträge zu Krankenversicherungen und zur Pflegeversicherung

Rz. 80 Beiträge, die für Zusatzleistungen gezahlt werden und nicht unter Nr. 3 fallen (Rz. 69ff.), sind Sonderausgaben im Rahmen der Höchstbeträge, z. B. Beitragsanteile, die auf Wahlleistungen entfallen oder der Finanzierung des Krankengelds dienen, Beiträge zu einer Reisekrankenversicherung.[1]mehr