Fachbeiträge & Kommentare zu Krankengeld

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.2.2 In der Person des zu Begleitenden

Rz. 24 Damit die begleitende Person wegen der Begleitung Krankengeld i. S. d. § 44b beanspruchen kann, muss die zu begleitende Person – also der stationär zu behandelnde Mensch – in seiner Person zulasten einer gesetzlichen Krankenkasse stationär im Krankenhaus behandelt werden, dort aus medizinischen Gründen eine Begleitung benötigen, i. S. d. § 2 Abs. 1 SGB IX behindert oder ...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.7.1 Überblick

Rz. 73 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 6 erhält der arbeitsunfähige Versicherte sein Krankengeld auf der Basis eines kalendertäglichen Betrages, denn das Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Das bedeutet aber nicht, dass der Versicherte von seiner Krankenkasse seinen täglichen Betrag des Krankengeldes auch jeden Tag ausgezahlt verlangen kann. Die Vorschrift soll lediglich zum A...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Sachkosten der Mitaufnahme einer Begleitperson während einer stationären Behandlung werden von der Krankenkasse getragen, wenn die Begleitung aus medizinischen Gründen notwendig ist (vgl. § 11 Abs. 3). Ob eine Begleitperson medizinisch notwendig ist oder nicht, entscheidet der Vertragsarzt oder das Krankenhaus. Die medizinische Notwendigkeit für die Mitaufnahme ein...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.3.1 Satzungsregelung bei nicht kontinuierlicher Arbeitsverrichtung

Rz. 25 Bei einer nicht kontinuierlichen Arbeitsverrichtung wechseln sich Zeiten der tatsächlichen Beschäftigung und der tatsächlichen Nichtbeschäftigung ab. Dadurch ändert sich die Arbeitsvergütung teilweise erheblich (BSG, Urteil v. 30.6.2009, B 2 U 1/08 R). Von einer nicht kontinuierlichen Arbeitsverrichtung spricht man z. B., wenn sich längere Perioden der Arbeitsverrichtu...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.3 Maßgebendes Arbeitsentgelt

Rz. 15 Für die Berechnung des Krankengeldes ist bei Arbeitnehmenden das im maßgebenden Entgeltabrechnungszeitraum erzielte "laufende" Arbeitsentgelt maßgebend (§ 47 Abs. 2 Satz 1). Laufendes Arbeitsentgelt ist – im Gegensatz zum einmalig gezahlten Arbeitsentgelt – Arbeitsentgelt, das für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt wird. Zu berücksichtigen...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und Berechnung des Krankengeldes

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft und ersetzte den bis dahin geltenden § 182 RVO. Seit dem Jahr 2010 erfuhr § 47 lediglich zwei Änderungen: Aufgrund Art. 6 Abs. 2 des RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetzes v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) wurden in § 47 Abs. 1 Satz 8 mit Wirkung...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2 Rechtspraxis

2.1 Überblick Rz. 5 Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse konnten bisher Krankengeld beanspruchen wegen ihrer Arbeitsunfähigkeit (§ 44), wegen eines ihnen entstandenen Arbeits- und Entgeltausfalls als Spender von Organen, Geweben oder Blut/Blutbestandteilen (§ 44a) und während der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes (§ 45). Ab dem 1.11.2022 kann d...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.2.2.3 Bezug von Leistungen der Eingliederungshilfe

Rz. 30 Der Anspruch auf Krankengeld ist nach § 44b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c auch davon abhängig, dass der zu begleitende behinderte Krankenhauspatient zusätzlich Leistungen der Eingliederungshilfe erhält. Diese Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten in erster Linie nur Menschen mit wesentlichen Teilhabeeinschränkungen oder Menschen, die von einer solchen wesentlichen Behind...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.5 Höchstregelentgelt

Rz. 61 Gemäß § 47 Abs. 6 wird das Regelentgelt bis zu Höhe des Betrages der für die Krankenversicherung geltenden kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Die Beitragsbemessungsgrenze und damit die Höhe des maximal zu berücksichtigenden Regelentgelts ändert sich i. d. R. von Kalenderjahr zu Kalenderjahr (Ausnahme: 2021/2022). Das für die Krankenversicherung ...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.2.3 Formeln zur Berechnung des Regelentgelts

Rz. 41 Monatlich gleichbleibendes Arbeitsentgelt (keine zusätzlichen "laufenden" Entgeltbestandteile) Hier handelt es sich um Arbeitnehmende, die für ihre Arbeitsleistung jeden Kalendermonat eine gleichbleibende Vergütung erhalten. Die Zahlung von einmaligem Arbeitsentgelt (z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) ist bei der Berechnung des Regelentgelts i. S. d. § 47 Abs. 2 Satz ...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.5 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (Abs. 2 Satz 6)

Rz. 47 Nach dem Beschluss des BVG v. 11.1.1995 (1 BvR 892/88) ist es mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) unvereinbar, dass einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw.) zu Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen wird, ohne dass es bei der Berechnung von kurzfristigen Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld und ...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.6.3 Besonderheit: Brutto-Arbeitsentgelt im Übergangsbereich

Rz. 70 Nach § 20 Abs. 2 SGB IV gelten bei der Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung in einem sog. Übergangsbereich Besonderheiten für die Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen und der Verteilung der Beitragslast. Arbeitnehmende mit einem monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 520,01 EUR und 2.000,00 EUR (bis 30.9.2022: zwischen 450,01 EUR und 1.300,00 EUR; für d...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.1.3 Berechnung der wöchentlichen Arbeitszeit

Rz. 30 Wie bereits unter Rz. 28 erwähnt, ist der errechnete Stundenlohn mit der Zahl der sich aus dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses ergebenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden zu vervielfachen und durch 7 zu teilen. Die Anzahl der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden ergibt sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag oder der Tarif- oder Betriebsvereinbarung. Wir...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.5.2 Berechnung des 12-Monats-Zeitraums

Rz. 49 Maßgebend für die Ermittlung des Brutto-Hinzurechnungsbetrags ist der individuell ermittelte beitragspflichtige Teil der Einmalzahlungen aus den letzten 12 Monaten. Der 12-Monats-Zeitraum endet mit dem letzten Tag des für die Berechnung des Krankengeldes zugrunde liegenden Entgeltabrechnungszeitraums. Eine Berücksichtigung von Einmalzahlungen, die für außerhalb der ma...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.5.1 Berücksichtigungsfähige Einmalzahlungen

Rz. 48 Nach § 47 Abs. 2 Satz 6 ist das aus dem laufenden Arbeitsentgelt berechnete Regelentgelt um den 360. Teil des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts zu erhöhen, welches in den letzten 12 Kalendermonaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit (Rz. 49) gemäß § 23a SGB IV der Beitragsberechnung zur Krankenversicherung zugrunde gelegen hat (Hinzurechnungsbetrag). Einmalig gezahlte ...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.4.2 Künstler und Publizisten

Rz. 58 Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) regelt die Sozialversicherung von freiberuflichen Künstlern und Publizisten. Die nach dem KSVG versicherten Künstler und Publizisten erzielen wie andere selbstständig Tätige Arbeitseinkommen. Gemäß Abs. 4 Satz 2 wäre deshalb als Regelentgelt – wie bei den anderen selbstständig Tätigen – grundsätzlich der Betrag zugrunde zu ...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.2.1.3 Verhältnis zum zu Begleitenden: Angehöriger oder Person aus dem engsten persönlichen Umfeld

Rz. 14 § 44b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a fordert für das Entstehen des Krankengeldanspruchs, dass die begleitende Person ein naher Angehöriger nach § 7 Abs. 3 PflegeZG ist. Nahe Angehörige i. S. d. § 7 Abs. 3 PflegeZG sind Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Geschwiste...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4 Formeln für die Berechnung des Regelentgelts

Rz. 27 Das Krankengeld berechnet sich bei Arbeitnehmenden über das Regelentgelt. Ein Baustein für die Berechnung des Regelentgelts ist gemäß § 47 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 das (laufende) Arbeitsentgelt (Rz. 15 ff.) des maßgebenden Bemessungszeitraums (Rz. 9 ff.). Das Regelentgelt ist der auf den Kalendertag entfallende Teil des im Bemessungszeitraum erzielten Arbeitsentgelts. U...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.4 Berechnung des Regelentgelts bei Nicht-Arbeitnehmenden (Abs. 4)

Rz. 53 Für Versicherte, die nicht Arbeitnehmende sind, gilt als Regelentgelt der kalendertägliche Betrag, der zuletzt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit für die Beitragsbemessung aus Arbeitseinkommen maßgebend war (§ 47 Abs. 4 Satz 2). Zu dem Personenkreis der Nicht-Arbeitnehmenden zählen selbstständig tätige Versicherte (Rz. 54 ff.), die nach dem Künstlersozialversicherungsgese...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.2 Arbeitnehmende mit monatlich gleichbleibender Grundvergütung

Rz. 37 Hängt die Höhe des Arbeitsentgelts nicht von den geleisteten Arbeitsstunden/-tagen oder dem Ergebnis der Arbeit ab, so ist das Arbeitsentgelt nach Monaten bemessen ("Monatslöhner", "Gehaltsbezieher"). Dass neben einer dem Grunde nach gleichbleibenden monatlichen Grundvergütung noch erfolgsabhängige oder stundenorientierte Zusatzvergütungen etc. gezahlt werden (Provisi...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 3 Literatur

Rz. 78 Gemeinsames Rundschreiben vom 7.9.2022 zum Krankengeld nach § 44 SGB V, §44b SGB V und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VI: https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/arbeitgeber/eel/gem_rs_kg/2022_09_07_NS_FLB_TOP_01_44SGBV44bSGBV47SGBV47SGBVII_Aktualisierung_des_GR_KG-VG_Anl.pdf, zuletzt abgerufen am 25.5.2023. Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungs...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.5 Mehrfachbeschäftigte

Rz. 46 Bei Mehrfachbeschäftigten ist das Regelentgelt grundsätzlich aus jeder Beschäftigung gesondert zu berechnen, wenn im Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsunfähigkeit mehrere berücksichtigungsfähige Beschäftigungen ausgeübt werden (BSG, Urteil v. 14.11.1974, 8 RU 216/73). Die unterschiedliche Ausgestaltung der Arbeitsverträge (z. B. Abrechnungszeitpunkt, Stunden- oder Monat...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.6.1 Überblick

Rz. 65 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 darf das Krankengeld bei Arbeitnehmenden – also in den Fällen, in denen das Regelentgelt auf Basis des Arbeitsentgeltes berechnet wurde – 90 % des Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten. Dieser Prozentsatz steigt gemäß Abs. 1 Satz 4 auf 100 % des Nettoarbeitsentgelts, wenn bei der Regelentgeltberechnung einmalige Einnahmen zu berücksichtigen...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.6.2 Wohnsitz des Arbeitnehmenden im Ausland

Rz. 69 Bei der Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts eines Arbeitnehmenden mit Wohnsitz im Ausland, der zwar deutschem Sozialversicherungsrecht, nicht aber deutschem Steuerrecht unterliegt, ist gemäß Abschn. 4.1.2.1.2.2 des GR v. 7.9.2022 (Rz. 78) zu unterscheiden, ob der Arbeitnehmende den Wohnort in einem anderen Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), in der ...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.2 Besonderheiten, wenn das Arbeitsverhältnis erst seit kurzer Zeit besteht

Rz. 12 Hat der arbeitsunfähige Versicherte erst kurze Zeit vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ein neues Arbeitsverhältnis begonnen und kann er für die Berechnung des Krankengeldes noch keinen 4-wöchigen Entgeltabrechnungszeitraum oder keinen vom Arbeitgeber abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum nachweisen, ist das Arbeitsentgelt so gut wie möglich für die Berechnung des Regel...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3 Berechnung des Regelentgelts bei Arbeitnehmenden

Rz. 8 Nach § 47 Abs. 2 Satz 5 wird das Regelentgelt nach § 47 Abs. 2, 4 und 6 berechnet. Abs. 2 und 4 bestimmen die Regelentgeltberechnung für bestimmte Personengruppen; Abs. 6 enthält eine generelle Bestimmung zur Beachtung des sog. Höchstregelentgelts (= höchstmögliches Regelentgelt, Rz. 61 ff.). Mit der Regelentgeltberechnung bei Arbeitnehmenden befasst sich § 47 Abs. 2. I...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.2.2.2 Vorliegen einer Behinderung

Rz. 28 § 44b Abs. 1 Satz 1 Buchst. b fordert für die Entstehung des Krankengeldanspruchs i. S. d. § 44b, dass der im Krankenhaus zu Behandelnde behindert ist oder dass bei ihm eine Behinderung droht. Nach § 2 Abs. 1 SGB IX ist behindert, wer körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen hat, die ihn in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Bar...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.3 Arbeitnehmende, deren Arbeitsentgelt von dem Ergebnis der Arbeitsleistung abhängig ist ("Stück"- und "Akkordlöhner")

Rz. 44 Ist eine Berechnung des Regelentgelts über Stunden nicht möglich und erhält der Arbeitnehmende auch keine monatlich feste Grundvergütung, ist das im letzten, vom Arbeitgeber vor der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Kalendermonat (= Entgeltabrechnungszeitraum) erzielte Arbeitsentgelt durch 30 zu teilen (Abs. 2 Satz 3). Bezüglich des Bemessungszeitraums und der Definiti...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.1 Arbeitnehmende, deren Arbeitsentgelt nach der Anzahl der Arbeitsstunden bemessen ist ("Stundenlöhner")

2.3.4.1.1 Grundsätzliches Rz. 28 Nach Stunden ist das Arbeitsentgelt eines Arbeitnehmenden dann bemessen, wenn es sich einer Arbeitsstundenzahl zuordnen lässt. Das trifft in der Regel auf den Personenkreis der Arbeiter zu, seltener auf den Personenkreis der Angestellten. Gemäß Abs. 2 Sätze 1 und 2 ist bei einem "Stundenlöhner" das von dem Versicherten im maßgebenden Entgeltabr...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2 Rechtspraxis

2.1 Überblick Rz. 3 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 erhalten arbeitsunfähige Versicherte als Krankengeld 70 % des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts (§§ 14, 17 SGB IV) und/oder Arbeitseinkommens (§ 15 SGB IV), soweit es der Beitragsberechnung unterliegt. Der auf den Kalendertag entfallende Teil des Arbeitsentgelts bzw. -einkommens wird auch als Regelentgelt bezeichnet. Dabei wird d...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.6 Nur bei Arbeitnehmern: Vergleich mit dem Nettoarbeitsentgelt

2.6.1 Überblick Rz. 65 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 darf das Krankengeld bei Arbeitnehmenden – also in den Fällen, in denen das Regelentgelt auf Basis des Arbeitsentgeltes berechnet wurde – 90 % des Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten. Dieser Prozentsatz steigt gemäß Abs. 1 Satz 4 auf 100 % des Nettoarbeitsentgelts, wenn bei der Regelentgeltberechnung einmalige Einnahmen zu ...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.4.1 Selbstständig tätige Versicherte

Rz. 54 Bei dem für die Berechnung des Regelentgelts zu berücksichtigenden Arbeitseinkommen ist von dem Begriff "Arbeitseinkommen" i. S. d. des § 15 SGB IV auszugehen. Arbeitseinkommen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit. Einkommen ist das Arbeitseinkommen, welches als solch...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.1.1 Grundsätzliches

Rz. 28 Nach Stunden ist das Arbeitsentgelt eines Arbeitnehmenden dann bemessen, wenn es sich einer Arbeitsstundenzahl zuordnen lässt. Das trifft in der Regel auf den Personenkreis der Arbeiter zu, seltener auf den Personenkreis der Angestellten. Gemäß Abs. 2 Sätze 1 und 2 ist bei einem "Stundenlöhner" das von dem Versicherten im maßgebenden Entgeltabrechnungszeitraum (Rz. 9 f...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.1.2 Berechnung des Stundenlohns (Geldfaktor)

Rz. 29 Gemäß § 47 Abs. 2 Sätze 1 und 2 ist bei einem "Stundenlöhner" das im Entgeltabrechnungszeitraum (Rz. 9 ff.) erzielte und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verminderte Arbeitsentgelt (Rz. 15 ff.) durch die Zahl der Stunden zu teilen, für die es gezahlt wurde. Zu der Zahl der Stunden, für die das Arbeitsentgelt gezahlt wurde, zählen gemäß Abschn. 3.1.1.1.3 des GR v. ...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.5.3 Ermittlung des kumulativen Regelentgeltes (Gesamt-Regelentgelt)

Rz. 52 Das Regelentgelt aus dem laufenden Arbeitsentgelt (Rz. 27 ff.) erhöht sich um den anteiligen Betrag der beitragspflichtigen Einmalzahlung. Da das Regelentgelt den auf den Kalendertag umgerechneten Teil des Bruttoarbeitsentgelts darstellt, ist die Einmalzahlung auch auf den Kalendertag umzurechnen. Dieses geschieht, in dem die Summe der der Beitragsberechnung unterworf...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.3.2 Besonderheit beim Arbeitsentgelt der Seeleute

Rz. 26 Als Seeleute bezeichnet § 13 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 SGB IV alle abhängig beschäftigten Besatzungsmitglieder an Bord von Seeschiffen, die berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen; den Seeleuten stehen die Kanalsteurer auf dem Nord-Ostsee-Kanal gleich. Bei der Beurteilung der Seeleute-Eigenschaft spielt es keine Rolle, welche konkrete Tätigkeit auf dem Schiff ...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft und ersetzte den bis dahin geltenden § 182 RVO. Seit dem Jahr 2010 erfuhr § 47 lediglich zwei Änderungen: Aufgrund Art. 6 Abs. 2 des RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetzes v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) wurden in § 47 Abs. 1 Satz 8 mit Wirkung zum 1.7.2019 die W...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.2.2 Arbeitsentgelt

Rz. 40 Für die Berechnung des Regelentgelts wird das Arbeitsentgelt des maßgebenden Kalendermonats ohne einmalig gezahlte Arbeitsentgelte (Rz. 47 ff.) zugrunde gelegt (Abs. 2 Satz 3). Es wird somit (zunächst) nur das "laufende" Brutto-Arbeitsentgelt berücksichtigt. Bezüglich des Begriffs des Arbeitsentgelts wird auf die Ausführungen unter Rz. 15 ff. verwiesen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.2.1 Bemessungszeitraum

Rz. 38 Bei dem Personenkreis der Arbeitnehmenden mit monatlich gleichbleibender Grundvergütung wird der Berechnung des Regelentgelts das im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Kalendermonat erzielte und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verminderte Arbeitsentgelt zugrunde gelegt (§ 47 Abs. 2 Satz 3). Entgeltabrechnungszeitraum ist der Kalendermonat; er...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.4 Unständig Beschäftigte

Rz. 45 Hauptberuflich unständig Beschäftigte sind Personen, die regelmäßig Beschäftigungsverhältnisse eingehen, welche aufgrund von Arbeitsverträgen bzw. aufgrund der Natur der Sache auf weniger als eine Woche beschränkt sind (in Anlehnung an § 27 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 SGB III). Als Woche ist dabei die Beschäftigungswoche zu verstehen, also ein Zeitraum von 7 aufeinander folge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 58 Einkomme... / 2.7 Inhalt der Bescheinigung

Rz. 12 Die Verpflichtung zur Bescheinigung bezieht sich nur auf die im Gesetz abschließend aufgezählten Tatsachen: Art und Dauer der Erwerbstätigkeit und Höhe des Arbeitsentgeltes oder der Vergütung. In zeitlicher Hinsicht ist die Bescheinigungspflicht auf die Zeit der beantragten oder bezogenen laufenden Geldleistung nach dem SGB II begrenzt (ebenso: Blüggel, in: Eicher/Luik/H...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Steuerklassenwahl

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind[1] Stand: EL 134 – ET: 06/2023 (aktualisierte Fassung vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022) Ehegatten oder Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, können bekanntlich für den Lohnsteu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vermögenswirksame Leistungen / 3.5 Vermögenswirksame Leistungen und Entgeltfortzahlung

§ 21 Satz 1 TVöD bestimmt, dass in den Fällen der Entgeltfortzahlung nach § 6 Abs. 3 Satz 1, § 22 Abs. 1, § 26, § 27 und § 29 das Tabellenentgelt sowie die sonstigen in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile weitergezahlt werden. Bei den vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um einen in einem Monatsbetrag festgelegten Entgeltbestandteil. Im Übrigen haben die...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vermögenswirksame Leistungen / 3.4 Anspruch auf Entgelt

Nach § 23 Abs. 1 Satz 4 wird die vermögenswirksame Leistung nur für Kalendermonate gewährt, für die dem Beschäftigten Tabellenentgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss zusteht. Diese Voraussetzung ist bereits erfüllt, wenn dem Beschäftigten auch nur für einen Tag des jeweiligen Kalendermonats ein Anspruch auf Tabellenentgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzus...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Kurzarbeitergeld / 4 Ausschlussgründe für die Gewährung von Kurzarbeitergeld

Eine Gewährung von Kurzarbeitergeld kommt für die nachfolgenden Personengruppen nicht in Betracht: Personen, die nicht arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind (z. B. aufgrund des Erreichens der Regelaltersrente), Personen, die aufgrund der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld beziehen und es sich hierbei nicht um...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfall / 1 Arbeitsunfall

Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit).[1] Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen (Unfallereignis).[2] Ein Arbeitsunfall erfordert, dass der Versicherte zum Kreis der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfall / 2 Entgeltfortzahlung, Verletztengeld

Generell zahlt der Arbeitgeber bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch bei einem Arbeitsunfall für die Dauer von 6 Wochen das Arbeitsentgelt fort.[1] Ist der Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig erkrankt, hat der Arbeitnehmer unter den Voraussetzungen der §§ 45 ff. SGB VII Anspruch auf Verletztengeld. Dieses wird von der Berufsgenossenschaft bzw....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.2 Dauer und Höhe der Förderung

Rz. 17 Abs. 2 Satz 1 regelt eine Obergrenze für die Möglichkeit der Förderung eines Arbeitsverhältnisses, jedoch nicht bezogen auf das Arbeitsverhältnis selbst, sondern zunächst bezogen auf den zu fördernden Arbeitnehmer. Für die Berechnung der Fristen ist also nicht erheblich, ob die Förderungen bei einem oder bei verschiedenen Arbeitgebern stattgefunden haben. Die Förderzei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2 Anspruchsberechtigung – § 113 EStG

Rz. 5 Nur aktiv tätige Erwerbspersonen haben Anspruch auf die Energiepreispauschale. Der Gesetzgeber begründet diese Einschränkung damit, dass dieser Personenkreis einen Ausgleich für die drastisch gestiegenen erwerbsbedingten Aufwendungen (Fahrt zum Betreib bzw. Arbeitsstätte) erhalten soll. Anspruchsberechtigt sind somit Personen, die im Vz 2022 Einkünfte aus Land- und Fors...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Inflationsausgleichsprämie / 3.1 Welche Personen eine Inflationsausgleichsprämie erhalten können

Eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie können, unabhängig von der Art ihrer Beschäftigung, nur Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne erhalten, zum Beispiel: Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit, kurzfristig Beschäftigte, Minijobber, Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft, Auszubildende, Arbeitnehmer im entgeltlichen Praktikum (nicht nur, aber auch Studierende), Arbeitnehm...mehr