Fachbeiträge & Kommentare zu Krankengeld

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.2.1.6 Weder Krankengeld wegen eigener Arbeitsunfähigkeit noch wegen der Erkrankung eines Kindes

Rz. 23 Der Anspruch auf Krankengeld i. S. d. § 44b hängt davon ab, dass die begleitende Person wegen der Begleitung der im Krankenhaus stationär behandelten Person einen Verdienstausfall erleidet. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn der Begleiter seine Begleitung während einer bestehenden, eigenen Arbeitsunfähigkeit beginnt; solange, wie die Arbeitsunfähigkeit i. S. ...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.4.3 Rehabilitanden, die nach dem im Rahmen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erfolgten Übergangsgeldbezug Krankengeld beanspruchen können

Rz. 60 Teilnehmende an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B.: "Umschüler") erhalten i. d. R. während der Teilnahme an der Maßnahme Übergangsgeld vom entsprechenden Rehabilitationsträger. Es stellt sich die Frage, wie das Krankengeld zu berechnen ist, wenn der Rehabilitand während der Maßnahme arbeitsunfähig erkrankt (§ 71 Abs. 3 SGB IX) oder wenn Krankengeld im Anschl...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.4 Höhe des Krankengeldes

Rz. 36 Das Krankengeld wird gemäß der Gesetzesbegründung zu § 44b (Rz. 2) analog des § 47 berechnet und für jeden Kalendertag gezahlt. Es beträgt 70 % des Regelentgelts (also 70 % des auf den Kalendertag entfallenden Teils des Brutto-Arbeitsentgelts/-einkommens), wobei das Regelentgelt bis zum Betrag des kalendertäglichen Höchstregelentgeltes (= auf den Kalendertag umgerechne...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.5 Versicherungs- und Beitragspflicht des Krankengeldes

Rz. 43 Das Krankengeld i. S. d. § 44b unterliegt genauso wie das bei Arbeitsunfähigkeit zu zahlende Krankengeld unter bestimmten Voraussetzungen der Versicherungs- und Beitragspflicht zur Renten-, Arbeitslosen-und/oder Pflegeversicherung. Das gezahlte Krankengeld gilt in der Krankenversicherung gemäß § 224 nicht als beitragspflichtige Einnahme. Vom Krankengeld i. S. d. § 44b ...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.3 Zeitraum für die Zahlung des Krankengeldes (einschließlich Ruhenstatbestände)

Rz. 31 Der Anspruch auf Krankengeld i. S. d. § 44b besteht, wenn alle Anspruchsvoraussetzungen (vgl. Rz. 9 ff. und Rz 24 ff.) erfüllt sind. Das Krankengeld ist dann bereits ab dem 1. Tag, an dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, zu zahlen. Der Anspruch endet an dem Tag, an dem die Mitaufnahme/Begleitung nicht mehr erforderlich ist oder an dem die übrigen Anspruchsvo...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Krankengeld für eine bei stationärer Behandlung mitaufgenommene Begleitperson aus dem engsten persönlichen Umfeld

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 44b wurde durch das Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften v. 27.9.2021 (BGBl. I S. 4530) eingeführt und ist seit dem 5.10.2021 in Kraft. Es billigt einer Begleitperson gegenüber der Krankenkasse, bei der die Begleitperson versichert ist, einen Anspruch auf Krankengeld ab ...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.2 Schritte zur Berechnung des Krankengeldes nach § 47

Rz. 6 Das Krankengeld beträgt bei Versicherten, deren Berechnungsgrundlage entweder das Arbeitsentgelt (Rz. 15 ff.) oder das Arbeitseinkommen (Rz. 54 ff.) ist, 70 % des Regelarbeitsentgelts. Das Regelentgelt ist dabei der auf den Kalendertag entfallende Teil des für die Berechnung des Krankengeldes zugrunde gelegten Brutto-Arbeitsentgelts bzw. Brutto-Arbeitseinkommens. Bei d...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.6 Antrag auf Zahlung des Krankengeldes

Rz. 46 Gemäß § 44b Abs. 1 ist der Begleiter der Krankengeldanspruchsberechtigte. Das bedeutet, dass nur er den Antrag auf Krankengeld stellen kann. Der Antrag ist bei der Krankenkasse zu stellen, bei der er krankenversichert ist. Auf die Art des Versicherungsverhältnisses kommt es nicht an. Stellt der Begleiter den Antrag irrtümlich bei der Krankenkasse des erkrankten, statio...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.1 Überblick

Rz. 5 Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse konnten bisher Krankengeld beanspruchen wegen ihrer Arbeitsunfähigkeit (§ 44), wegen eines ihnen entstandenen Arbeits- und Entgeltausfalls als Spender von Organen, Geweben oder Blut/Blutbestandteilen (§ 44a) und während der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes (§ 45). Ab dem 1.11.2022 kann der Versichert...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.2.1.4 Ein wegen der Begleitung erlittener Verdienstausfall bzw. eine dadurch geminderte Entgeltersatzleistung

Rz. 15 Gemäß § 44b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 kann der begleitende Versicherte Krankengeld nur beanspruchen, wenn er wegen der Betreuung einen Verdienstausfall erlitten hat. Ob er mit oder ohne Anspruch auf Krankengeld versichert ist, spielt für die Anwendung des § 44b keine Rolle. Somit können auch versicherte Familienangehörige, Rentenbeziehende oder Studierende einen Anspruch au...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.2.1.1 Bestehen eines Krankenversicherungsverhältnisses

Rz. 10 Das Krankengeld nach § 44b können nur diejenigen begleitenden Personen beanspruchen, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Die Art des Versicherungsverhältnisses spielt keine Rolle; somit können u. a. auch die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherten Studierenden, Rentenbeziehenden, Familienversicherten, freiwillig Versicherten, Auffang-Versicher...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.7.2 Zahlungsweise bei einem Leistungsanspruch, der für einen vollen Kalendermonat besteht (Abs. 1 Satz 7)

Rz. 74 Das Krankengeld ist aufgrund § 47 Abs. 1 Satz 7 ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Tage eines Kalendermonats für 30 Tage zu zahlen, wenn für jeden Tag des Kalendermonats mindestens 0,01 EUR Krankengeld zu zahlen ist. Ruht der Anspruch auf Krankengeld für einen Teil des Monats im vollen Umfang (z. B. Entgeltfortzahlung, vollständiges Versagen des Krankengeldes, Einst...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.1 Überblick

Rz. 3 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 erhalten arbeitsunfähige Versicherte als Krankengeld 70 % des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts (§§ 14, 17 SGB IV) und/oder Arbeitseinkommens (§ 15 SGB IV), soweit es der Beitragsberechnung unterliegt. Der auf den Kalendertag entfallende Teil des Arbeitsentgelts bzw. -einkommens wird auch als Regelentgelt bezeichnet. Dabei wird das Regelentge...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 44b wurde durch das Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften v. 27.9.2021 (BGBl. I S. 4530) eingeführt und ist seit dem 5.10.2021 in Kraft. Es billigt einer Begleitperson gegenüber der Krankenkasse, bei der die Begleitperson versichert ist, einen Anspruch auf Krankengeld ab dem 1.11.2022 zu. R...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Krankengeld hat die Aufgabe, bei Arbeitsunfähigkeit die wirtschaftlichen Folgen der Betroffenen aufgrund des Arbeitsausfalls zu minimieren. § 47 befasst sich mit der Berechnung des kalendertäglichen Betrags des Krankengeldes. Der sich nach § 47 ergebende Betrag wird auch als tägliches Brutto-Krankengeld bezeichnet. Dem steht das Netto-Krankengeld gegenüber; es bezei...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.2.1 In der Person der begleitenden Person

Rz. 9 Damit die begleitende Person wegen der Begleitung Krankengeld beanspruchen kann, muss sie in ihrer Person bei einer gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert sein (Rz. 10) zwecks Begleitung eines anderen Versicherten, der stationär im Krankenhaus behandelt wird, notwendig mit aufgenommen werden; alternativ tritt anstelle der stationären Aufnahme eine ganztägige Beglei...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.2 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 8 § 44b will die Ansprüche auf Krankengeld auf die Fälle beschränken, in denen eine Begleitung eines Versicherten mit Behinderung bzw. drohender Behinderung während dessen stationärer Krankenhausbehandlung (§ 39) medizinisch notwendig ist und der begleitenden Person dadurch zwangsläufig ein Verdienstausfall entsteht. Dabei wird der Anspruch auf das Krankengeld an eine Re...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.2.1.5 Keine Entlohnung der begleitenden Person durch den Träger der Eingliederungshilfe

Rz. 19 In Abgrenzung der Leistungszuständigkeiten von gesetzlicher Krankenversicherung und Eingliederungshilfe ist ein Anspruch auf Krankengeld nach § 44b Abs. 1d SGB V in den Fällen ausgeschlossen, in denen die begleitende Person für ihre Betreuung des wesentlich behinderten Krankenhauspatienten (§ 99 SGB IX) im Rahmen der Eingliederungshilfe "Assistenz-Leistungen" nach § 11...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.7 Arbeitsrechtlicher Freistellungsanspruch (§ 44b Abs. 4)

Rz. 47 Gemäß § 44b Abs. 4 Satz 1 i. V. m. § 45 Abs. 3 Satz 1 hat derjenige, der das Krankengeld i. S. d. § 44b beanspruchen kann, für die Dauer dieses Anspruchs gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung, soweit nicht aus dem gleichen Grund Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht. Der Freistellungsanspruch kann nicht durch Vertra...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 3 Literatur

Rz. 48 Gemeinsames Rundschreiben vom 7. 9.2022 zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII: https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/arbeitgeber/eel/gem_rs_kg/2022_09_07_NS_FLB_TOP_01_44SGBV44bSGBV47SGBV47SGBVII_Aktualisierung_des_GR_KG-VG_Anl.pdf, zuletzt abgerufen am 25.5.2023. Besprechungsergebnis "Versicherungs-, beitrags...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.7 Zahlungsweise des Krankengeldes (Abs. 1 Satz 6 und 7)

2.7.1 Überblick Rz. 73 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 6 erhält der arbeitsunfähige Versicherte sein Krankengeld auf der Basis eines kalendertäglichen Betrages, denn das Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Das bedeutet aber nicht, dass der Versicherte von seiner Krankenkasse seinen täglichen Betrag des Krankengeldes auch jeden Tag ausgezahlt verlangen kann. Die Vorschrift soll ...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.2.2.1 Stationäre Krankenhausbehandlung zulasten einer gesetzlichen Krankenkasse

Rz. 25 Ein Anspruch auf Krankengeld nach § 44b kann bei einer begleitenden Person nur entstehen, wenn der zu Begleitende zulasten einer gesetzlichen Krankenkasse gemäß § 39 stationär in einem Krankenhaus behandelt wird (§ 44b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1). Dass die gesetzliche Krankenkasse letztendlich wegen evtl. vom Versicherten zu entrichtender Zuzahlungen (10,00 EUR je Tag der vol...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.2.1.2 Medizinisch notwendige Mitaufnahme/Begleitung

Rz. 11 Eine weitere Voraussetzung für den Anspruch auf ein Krankengeld i. S. d. § 44b ist eine notwendige (Rz. 12) Mitaufnahme der begleitenden Person (§ 44b Abs. 1 Satz 1). Eine Mitaufnahme ist gekennzeichnet durch eine gleichzeitige Unterbringung in den Räumlichkeiten des Krankenhauses selbst. Ist die stationäre Aufnahme im Krankenhaus aus organisatorischen Gründen nicht m...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.2.2 In der Person des zu Begleitenden

Rz. 24 Damit die begleitende Person wegen der Begleitung Krankengeld i. S. d. § 44b beanspruchen kann, muss die zu begleitende Person – also der stationär zu behandelnde Mensch – in seiner Person zulasten einer gesetzlichen Krankenkasse stationär im Krankenhaus behandelt werden, dort aus medizinischen Gründen eine Begleitung benötigen, i. S. d. § 2 Abs. 1 SGB IX behindert oder ...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.1 Bemessungszeitraum

Rz. 9 Für alle Arbeitnehmenden gilt zwecks Berechnung des Krankengeldes als Bemessungszeitraum der letzte vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum (Abs. 2 Satz 1). Abgerechnet ist ein Entgeltabrechnungszeitraum, wenn der Arbeitgeber die Entgeltberechnung (Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung) für diesen Zeitraum abgeschlossen hat. Das ist dann der Fa...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.6.4 Besonderheit: zu berücksichtigende Einmalzahlungen bei der Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts

Rz. 71 Nach § 47 Abs. 1 Satz 1 darf das tägliche Krankengeld bei Arbeitnehmenden den auf den Kalendertag entfallenden Teil des (aus dem "laufenden" Arbeitsentgelt berechneten) Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen. In der Praxis kommt es oft vor, dass neben dem "laufenden" Arbeitsentgelt auch anlassbezogene beitragspflichtige Einmalzahlungen gezahlt werden. Diese sind nach §...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.7.1 Überblick

Rz. 73 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 6 erhält der arbeitsunfähige Versicherte sein Krankengeld auf der Basis eines kalendertäglichen Betrages, denn das Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Das bedeutet aber nicht, dass der Versicherte von seiner Krankenkasse seinen täglichen Betrag des Krankengeldes auch jeden Tag ausgezahlt verlangen kann. Die Vorschrift soll lediglich zum A...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Sachkosten der Mitaufnahme einer Begleitperson während einer stationären Behandlung werden von der Krankenkasse getragen, wenn die Begleitung aus medizinischen Gründen notwendig ist (vgl. § 11 Abs. 3). Ob eine Begleitperson medizinisch notwendig ist oder nicht, entscheidet der Vertragsarzt oder das Krankenhaus. Die medizinische Notwendigkeit für die Mitaufnahme ein...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.3.1 Satzungsregelung bei nicht kontinuierlicher Arbeitsverrichtung

Rz. 25 Bei einer nicht kontinuierlichen Arbeitsverrichtung wechseln sich Zeiten der tatsächlichen Beschäftigung und der tatsächlichen Nichtbeschäftigung ab. Dadurch ändert sich die Arbeitsvergütung teilweise erheblich (BSG, Urteil v. 30.6.2009, B 2 U 1/08 R). Von einer nicht kontinuierlichen Arbeitsverrichtung spricht man z. B., wenn sich längere Perioden der Arbeitsverrichtu...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und Berechnung des Krankengeldes

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft und ersetzte den bis dahin geltenden § 182 RVO. Seit dem Jahr 2010 erfuhr § 47 lediglich zwei Änderungen: Aufgrund Art. 6 Abs. 2 des RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetzes v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) wurden in § 47 Abs. 1 Satz 8 mit Wirkung...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2 Rechtspraxis

2.1 Überblick Rz. 5 Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse konnten bisher Krankengeld beanspruchen wegen ihrer Arbeitsunfähigkeit (§ 44), wegen eines ihnen entstandenen Arbeits- und Entgeltausfalls als Spender von Organen, Geweben oder Blut/Blutbestandteilen (§ 44a) und während der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes (§ 45). Ab dem 1.11.2022 kann d...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.3 Maßgebendes Arbeitsentgelt

Rz. 15 Für die Berechnung des Krankengeldes ist bei Arbeitnehmenden das im maßgebenden Entgeltabrechnungszeitraum erzielte "laufende" Arbeitsentgelt maßgebend (§ 47 Abs. 2 Satz 1). Laufendes Arbeitsentgelt ist – im Gegensatz zum einmalig gezahlten Arbeitsentgelt – Arbeitsentgelt, das für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt wird. Zu berücksichtigen...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.2.2.3 Bezug von Leistungen der Eingliederungshilfe

Rz. 30 Der Anspruch auf Krankengeld ist nach § 44b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c auch davon abhängig, dass der zu begleitende behinderte Krankenhauspatient zusätzlich Leistungen der Eingliederungshilfe erhält. Diese Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten in erster Linie nur Menschen mit wesentlichen Teilhabeeinschränkungen oder Menschen, die von einer solchen wesentlichen Behind...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.5 Höchstregelentgelt

Rz. 61 Gemäß § 47 Abs. 6 wird das Regelentgelt bis zu Höhe des Betrages der für die Krankenversicherung geltenden kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Die Beitragsbemessungsgrenze und damit die Höhe des maximal zu berücksichtigenden Regelentgelts ändert sich i. d. R. von Kalenderjahr zu Kalenderjahr (Ausnahme: 2021/2022). Das für die Krankenversicherung ...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.2.3 Formeln zur Berechnung des Regelentgelts

Rz. 41 Monatlich gleichbleibendes Arbeitsentgelt (keine zusätzlichen "laufenden" Entgeltbestandteile) Hier handelt es sich um Arbeitnehmende, die für ihre Arbeitsleistung jeden Kalendermonat eine gleichbleibende Vergütung erhalten. Die Zahlung von einmaligem Arbeitsentgelt (z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) ist bei der Berechnung des Regelentgelts i. S. d. § 47 Abs. 2 Satz ...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.5 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (Abs. 2 Satz 6)

Rz. 47 Nach dem Beschluss des BVG v. 11.1.1995 (1 BvR 892/88) ist es mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) unvereinbar, dass einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw.) zu Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen wird, ohne dass es bei der Berechnung von kurzfristigen Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld und ...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.6.3 Besonderheit: Brutto-Arbeitsentgelt im Übergangsbereich

Rz. 70 Nach § 20 Abs. 2 SGB IV gelten bei der Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung in einem sog. Übergangsbereich Besonderheiten für die Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen und der Verteilung der Beitragslast. Arbeitnehmende mit einem monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 520,01 EUR und 2.000,00 EUR (bis 30.9.2022: zwischen 450,01 EUR und 1.300,00 EUR; für d...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.1.3 Berechnung der wöchentlichen Arbeitszeit

Rz. 30 Wie bereits unter Rz. 28 erwähnt, ist der errechnete Stundenlohn mit der Zahl der sich aus dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses ergebenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden zu vervielfachen und durch 7 zu teilen. Die Anzahl der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden ergibt sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag oder der Tarif- oder Betriebsvereinbarung. Wir...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.5.2 Berechnung des 12-Monats-Zeitraums

Rz. 49 Maßgebend für die Ermittlung des Brutto-Hinzurechnungsbetrags ist der individuell ermittelte beitragspflichtige Teil der Einmalzahlungen aus den letzten 12 Monaten. Der 12-Monats-Zeitraum endet mit dem letzten Tag des für die Berechnung des Krankengeldes zugrunde liegenden Entgeltabrechnungszeitraums. Eine Berücksichtigung von Einmalzahlungen, die für außerhalb der ma...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.5.1 Berücksichtigungsfähige Einmalzahlungen

Rz. 48 Nach § 47 Abs. 2 Satz 6 ist das aus dem laufenden Arbeitsentgelt berechnete Regelentgelt um den 360. Teil des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts zu erhöhen, welches in den letzten 12 Kalendermonaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit (Rz. 49) gemäß § 23a SGB IV der Beitragsberechnung zur Krankenversicherung zugrunde gelegen hat (Hinzurechnungsbetrag). Einmalig gezahlte ...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.2.1.3 Verhältnis zum zu Begleitenden: Angehöriger oder Person aus dem engsten persönlichen Umfeld

Rz. 14 § 44b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a fordert für das Entstehen des Krankengeldanspruchs, dass die begleitende Person ein naher Angehöriger nach § 7 Abs. 3 PflegeZG ist. Nahe Angehörige i. S. d. § 7 Abs. 3 PflegeZG sind Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Geschwiste...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.4.2 Künstler und Publizisten

Rz. 58 Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) regelt die Sozialversicherung von freiberuflichen Künstlern und Publizisten. Die nach dem KSVG versicherten Künstler und Publizisten erzielen wie andere selbstständig Tätige Arbeitseinkommen. Gemäß Abs. 4 Satz 2 wäre deshalb als Regelentgelt – wie bei den anderen selbstständig Tätigen – grundsätzlich der Betrag zugrunde zu ...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4 Formeln für die Berechnung des Regelentgelts

Rz. 27 Das Krankengeld berechnet sich bei Arbeitnehmenden über das Regelentgelt. Ein Baustein für die Berechnung des Regelentgelts ist gemäß § 47 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 das (laufende) Arbeitsentgelt (Rz. 15 ff.) des maßgebenden Bemessungszeitraums (Rz. 9 ff.). Das Regelentgelt ist der auf den Kalendertag entfallende Teil des im Bemessungszeitraum erzielten Arbeitsentgelts. U...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.4 Berechnung des Regelentgelts bei Nicht-Arbeitnehmenden (Abs. 4)

Rz. 53 Für Versicherte, die nicht Arbeitnehmende sind, gilt als Regelentgelt der kalendertägliche Betrag, der zuletzt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit für die Beitragsbemessung aus Arbeitseinkommen maßgebend war (§ 47 Abs. 4 Satz 2). Zu dem Personenkreis der Nicht-Arbeitnehmenden zählen selbstständig tätige Versicherte (Rz. 54 ff.), die nach dem Künstlersozialversicherungsgese...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.2 Arbeitnehmende mit monatlich gleichbleibender Grundvergütung

Rz. 37 Hängt die Höhe des Arbeitsentgelts nicht von den geleisteten Arbeitsstunden/-tagen oder dem Ergebnis der Arbeit ab, so ist das Arbeitsentgelt nach Monaten bemessen ("Monatslöhner", "Gehaltsbezieher"). Dass neben einer dem Grunde nach gleichbleibenden monatlichen Grundvergütung noch erfolgsabhängige oder stundenorientierte Zusatzvergütungen etc. gezahlt werden (Provisi...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 3 Literatur

Rz. 78 Gemeinsames Rundschreiben vom 7.9.2022 zum Krankengeld nach § 44 SGB V, §44b SGB V und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VI: https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/arbeitgeber/eel/gem_rs_kg/2022_09_07_NS_FLB_TOP_01_44SGBV44bSGBV47SGBV47SGBVII_Aktualisierung_des_GR_KG-VG_Anl.pdf, zuletzt abgerufen am 25.5.2023. Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungs...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.5 Mehrfachbeschäftigte

Rz. 46 Bei Mehrfachbeschäftigten ist das Regelentgelt grundsätzlich aus jeder Beschäftigung gesondert zu berechnen, wenn im Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsunfähigkeit mehrere berücksichtigungsfähige Beschäftigungen ausgeübt werden (BSG, Urteil v. 14.11.1974, 8 RU 216/73). Die unterschiedliche Ausgestaltung der Arbeitsverträge (z. B. Abrechnungszeitpunkt, Stunden- oder Monat...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.6.1 Überblick

Rz. 65 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 darf das Krankengeld bei Arbeitnehmenden – also in den Fällen, in denen das Regelentgelt auf Basis des Arbeitsentgeltes berechnet wurde – 90 % des Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten. Dieser Prozentsatz steigt gemäß Abs. 1 Satz 4 auf 100 % des Nettoarbeitsentgelts, wenn bei der Regelentgeltberechnung einmalige Einnahmen zu berücksichtigen...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.6.2 Wohnsitz des Arbeitnehmenden im Ausland

Rz. 69 Bei der Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts eines Arbeitnehmenden mit Wohnsitz im Ausland, der zwar deutschem Sozialversicherungsrecht, nicht aber deutschem Steuerrecht unterliegt, ist gemäß Abschn. 4.1.2.1.2.2 des GR v. 7.9.2022 (Rz. 78) zu unterscheiden, ob der Arbeitnehmende den Wohnort in einem anderen Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), in der ...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.2 Besonderheiten, wenn das Arbeitsverhältnis erst seit kurzer Zeit besteht

Rz. 12 Hat der arbeitsunfähige Versicherte erst kurze Zeit vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ein neues Arbeitsverhältnis begonnen und kann er für die Berechnung des Krankengeldes noch keinen 4-wöchigen Entgeltabrechnungszeitraum oder keinen vom Arbeitgeber abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum nachweisen, ist das Arbeitsentgelt so gut wie möglich für die Berechnung des Regel...mehr